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Landschafts- und Artenschutzplanung für die B 31 zwischen Oberuhldingen und Meersburg-West

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.09.2026, 13:09 (Europe/Berlin)

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HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb

EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb

für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

Ausgabe: Januar 2021

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabeverordnung (VgV)“.

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Ablauf der Einrei- chungsfrist in Textform darauf hinzuweisen.

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist.

  3. Teilnahmeantrag 3.1 Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. 3.2 Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeunterlagen zu verwenden. 3.3 Der Teilnahmeantrag ist vor Ablauf der von der Vergabestelle angegebenen Einreichungsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlos- sen. 3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag aus- geschlossen. 3.5 Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

  4. Bewerbergemeinschaften 4.1 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,  in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbind- lich vertritt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrit- ten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

  5. Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzu- weisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflich- tungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bewerber hat Unterauftragnehmer, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

  6. Andere Unternehmen (Eignungsleihe)

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HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb

Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderli- che wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unterneh- men (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Antrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der ande- ren Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Na- men, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs- fähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleich- zeitig mit der „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ abzugeben.

  1. Eignung Die Bewerber haben mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Antrag vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer/anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer/anderen Unternehmer auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auf- tragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei fehlender Eignung wird der Bewerber ausgeschlossen.

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