HVA F-StB LB Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Vertrag AE14360201
Leistungen und Bewertung
für den
Landschaftspflegerischen Begleitplan
mit
Besonderen Leistungen
Ausbau der B 31
Oberuhldingen - Meersburg/West
(VKE E142)
Inhaltsverzeichnis Seite
A. Beschreibung der Planungsaufgaben ...................................................................................... 2
- Allgemeines ............................................................................................................................ 2
- Beschreibung des Bauvorhabens ........................................................................................... 2
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ................................ 2
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ........................................... 2
B. Beschreibung der Grundleistungen ......................................................................................... 3
Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermittlung des Leistungsumfangs .......... 3 Leistungsphase 2: Ermittlung und Bewertung der Planungsgrundlagen...................................... 4 Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung......................................................................................... 5 Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung .................................................................................... 6
C. Beschreibung der Besonderen Leistungen ............................................................................. 7
Verfahrensbegleitende Leistungen ............................................................................................... 7 Weitere Besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen .................................... 10 BIM-Leistungen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung .................................................... 11
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines Eine allgemeine Einführung in das Vorhaben findet sich unter der Anlage „LB Allgemeine Einführung“.
Der vierstreifige Ausbau der B 31 zieht umfangreiche Veränderungen der Bauwerke und Flächeninan- spruchnahmen mit sich, welche sich unmittelbar und mittelbar auf Natur und Landschaft auswirken. Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist für den PlanungsabschnittB 31 Oberuhldingen bis Meersburg/West (E142) somit die Erstellung mehrerer umweltplanerischer Fachgutachten erfor- derlich, darunter die Erstellung einesLandschaftspflegerischen Begleitplans (LBP),verbunden mit der Erbringung weiterer besonderer Leistungen.
Der LBP ist Bestandteil des Fachplans und dient der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelung. In ihm hat der Planungsträger die Maßnahmen zur Vermeidung und zur Kompensation in Text und Karte darzustellen. Maßnahmen, die sich aus dem naturschutzrechtlichen Arten- und Ge- bietsschutz ergeben, fließen in die Darstellung ein. Neben der Abhandlung der Eingriffsregelung kommt dem LBP eine umweltfachliche Bündelungsfunktion zu, indem weitere Sachverhalte aus anderen Um- weltfachgesetzen integriert. Innerhalb des gestuften Planungsprozesses im Bundesfernstraßenbau nimmt die landschaftspflegerische Begleitplanung aufgrund ihrer parzellenscharfen, rechtlich verbind- lichen Maßnahmenplanung eine wichtige Stellung ein.
Der Untersuchungsraum ist entsprechend den voraussichtlichen Wirkungen des Vorhabens und den zu erwartenden Tierarten /-gruppen entsprechend den naturräumlichen Gegebenheiten festzulegen. Die Gesamtfläche des Untersuchungsraumes beträgtca. 627 ha.
-
Beschreibung des Bauvorhabens Eine ausführliche Darstellung des Vorhabens wird mit Anlage „LB Allgemeine Einführung“ zur Verfü- gung gestellt, die hier gleichermaßen gilt.
-
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Eine ausführliche Darstellung der Randbedingungen und Zwangspunkte wird mit Anlage „LB Allge- meine Einführung“ zur Verfügung gestellt, die hier gleichermaßen gilt.
-
Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente Eine ausführliche Darstellung der Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente wird mit Anlage „LB Allgemeine Einführung“ zur Verfügung gestellt, die hier gleichermaßen gilt.
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B. Beschreibung der Grundleistungen
[wird bei angekreuzten Grundleistungen keine Bewertung eingetragen, gilt die jeweilige Bewertung der Grundleistung]
| Grund- | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
| Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln | |||
|---|---|---|---|
| des Leistungsumfangs |
a Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung 0,5 0,5 gestellten planungsrelevanten Unterlagen
Hierzu gehören insbesondere folgende vorliegenden Unterlagen:
- Umweltverträglichkeitsstudie
- Faunistische Planungsraumanalyse
- Kartierungen
- Natura 2000-relevante Unterlagen, z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfun- gen
- örtliche und überörtliche Planungen und Untersuchungen
- thematische Karten, Luftbilder und sonstige Daten Prüfen der Unterlagen hinsichtlich ihrer Eignung für die Planung
b Ortsbesichtigungen 0,5 0,5
zum Abschätzen der erforderlichen Leistung
c Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten 1,0 1,0 Funktionen
Abgrenzen des Planungsgebietes anhand der planungsrelevanten Funkti- onen und Strukturen des Naturhaushalts und Landschaftsbildes
- Auswerten der Unterlagen auf maßgebliche Funktionen und Struktu- ren des Naturhaushalts und Landschaftsbildes
- Übernahme relevanter Arten aus der faunistischen Planungsraum- analyse
- überschlägiges Erfassen der Projektmerkmale und relevanten Wirk- faktoren
d Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen 0,4 0,4
Erforderliche Kartierungen und sonstige notwendige Untersuchungen im Hinblick auf das Planungsziel sind vorzuschlagen; Abstimmen mit dem Auftraggeber
0,4 0,4
| e | Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen |
|---|---|
| und Fachleistungen |
in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. anderen fachlich Beteiligten
Beraten zu Umfang, Zeitraum, Methode und Bearbeitungstiefe.
0,2 0,2
| f | Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung |
|---|---|
| der sonstigen Fachbeiträge |
in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Summe Leistungsphase 1 3,0 3,0
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
| Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungs- | |||
|---|---|---|---|
| grundlagen |
12,0 12,0
| a | Bestandsaufnahme: |
|---|---|
| Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des | |
| rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und | |
| Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen | |
| und örtlicher Erhebungen |
Das Erfassen von Natur und Landschaft ist unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen sowie des aktuellen wissenschaftlichen Er- kenntnisstandes vorzunehmen. Hierzu sind regelmäßig Erhebungen als Besondere Leistungen erforderlich.
Durchführen einer Planungsraumanalyse zur Auswahl der planungsrele- vanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und Landschaftsbil- des sowie zur Bestimmung eines bzw. Abgrenzung mehrerer Bezugsräume gem. RLBP. Ermitteln und Dokumentieren der für den jeweiligen Bezugsraum relevan- ten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und Landschaftsbil- des. Die in der Planungsraumanalyse festgelegten Bezugsräume und pla- nungsrelevanten Funktionen und Strukturen sind im Rahmen der Bestand- serfassung und -bewertung zu konkretisieren und ggf. anzupassen. Die Bestandserfassung beschränkt sich auf die planungsrelevanten Funktio- nen und Strukturen des Naturhaushalts und Landschaftsbildes, auf die sich das Straßenbauvorhaben auswirken wird. Grundlage hierfür sind:
- Relief, Geländegestalt, Gestein, Boden, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Geländeklima
- Biotoptypen (entsprechend der Biotoptypenschlüssel der jeweiligen Länder) einschließlich der Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
- Tiere und Pflanzen und deren Gesamt- und Teillebensräume sowie Wechselbeziehungen
- Landschaftsbild und Landschaftsstruktur
- geschützte und sonstige wertvolle Teile von Natur und Landschaft
- kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte
- vorhandene Nutzungen und Vorhaben
- Freiraumnutzung und Ortsstruktur im besiedelten Bereich
- die für die Erholung i.S.d. BNatSchG relevante Infrastruktur
25,0 25,0
| b | Bestandsbewertung: |
|---|---|
| aa) Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Na- | |
| turhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und | |
| Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege |
innerhalb der abgegrenzten Bezugsräume
| bb) Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und | |
|---|---|
| Landschaft (Vorbelastung) |
| cc) Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grund- | |
|---|---|
| lage für die Erörterung mit dem Auftraggeber |
Für die Erörterung mit dem Auftraggeber sind die Ergebnisse der Be- standserhebung und –bewertung in Text und Karte als vorläufige Fassung zusammenzufassend darzustellen.
Summe Leistungsphase 2 37,0 37,0
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
10,0 10,0
| a | Konfliktanalyse: |
|---|---|
| Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden | |
| Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes | |
| nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf |
Ermitteln und Bewerten der Wirkungen des Vorhabens auf die planungs- relevanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und Land- schaftsbildes einschließlich der Erholungseignung der Landschaft. Ermitteln der Intensität der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für je- den Bezugsraum im Sinne der Eingriffsregelung nach dem BNatSchG in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen
5,0 5,0
| b | Konfliktminderung: |
|---|---|
| Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung er- | |
| heblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Land- | |
| schaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich | |
| Beteiligten |
Erarbeiten von Lösungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Vermin- derung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Land- schaftsbildes einschließlich der Erholungseignung der Landschaft Übernahme von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung aus der ggf. zu- gehörigen FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie von artenschutzrechtlich be- gründeten Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzbeitrag. Abstimmen des Vermeidungskonzeptes mit den an der Planung fachlich Beteiligten, insbes. dem Straßenentwurf.
c Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen 3,0 3,0
Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen planungsrelevanter Funktionen und Strukturen des Naturhaushalts und Landschaftsbildes für jeden Bezugsraum nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf und Be- werten in Bezug auf ihre Erheblichkeit
20,0 20,0
| d | Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes |
|---|---|
| und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und | |
| Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung | |
| dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von | |
| Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Entwickeln der projektbezogenen Ziele der Kom- pensation mit Blick auf die betroffenen Bezugsräume:
- Ableiten vorrangig wiederherzustellender Funktionen und Strukturen
- Entwickeln des integrierten Zielkonzepts unter Berücksichtigung der Ziele der Landschaftsplanung sowie ggf. der Vorgaben der FFH- Verträglichkeitsprüfung und des Artenschutzbeitrags
- Definieren von Maßnahmenräumen
- Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Ge- staltungsmaßnahmen nach Art, Umfang, Lage und zeitlicher Abfolge
- Angaben zu Art, Turnus und Dauer der Pflege- und Unterhaltung der Maßnahmen Abstimmen des Maßnahmenkonzepts sowie der möglichen Maßnahmen- arten und der räumlichen Bindung mit den zuständigen Fachbehörden
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| Grund- | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
2,0 2,0
| e | Integrieren von Maßnahmen aufgrund des Natura 2000-Gebiets- |
|---|---|
| schutzes sowie aufgrund der Vorschriften zum besonderen Arten- | |
| schutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage | |
| vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts |
Darstellen und Begründen der Notwendigkeit eines speziellen Risikoma- nagements gemäß RLBP
2,0 2,0
| f | Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beein- |
|---|---|
| trächtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen | |
| verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchti- | |
| gungen |
Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigun- gen und von Maßnahmen zu deren Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beein- trächtigungen
g Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers 1,5 1,5
Kostenermittlung nach AKVS. Dabei sind die Einzelpositionen der Kosten- ermittlung darzustellen
h Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte 3,0 3,0
Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse von Konfliktanalyse und Konfliktminderung, der unvermeidbaren Beeinträchtigungen, der Maßnah- men zum Ausgleich und Ersatz sowie der verbleibenden, nicht ausgleich- baren oder ersetzbaren Beeinträchtigungen als vorläufige Fassung in Text und Karte. Kennzeichnen der Textpassagen, die in den Erläuterungsbe- richt nach RE übernommen werden sollen
3,0 3,0
| i | Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Land- |
|---|---|
| schaftspflege zuständigen Behörde |
ggf. unter Hinzuziehung weiterer Träger öffentlicher Belange
j Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber 0,5 0,5
Summe Leistungsphase 3 50,0 50,0
Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
10,0 10,0
| a | Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit |
|---|---|
| dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte. |
Einarbeiten der Änderungen gem. dem Ergebnis der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Einarbeiten von Prüfanmerkungen des Auftraggebers in die vorläufige Fassung. Die endgültige Planfassung besteht aus
- Text
- Bestands- und Konfliktplan, ggf. Bestandübersichtsplan
- Maßnahmenübersichtsplan
- Maßnahmenplan im Maßstab des straßenbautechnischen Entwurfes in parzellenscharfer Darstellung
- Maßnahmenverzeichnis nach R LBP, Muster „Maßnahmenblatt Komplex- oder Einzelmaßnahmen“
- Kostenermittlung landschaftspflegerischer Maßnahmen nach AKVS
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| Grund- | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| leistung | mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Abschlussbesprechung und Übergabe der endgültigen Fassung des LBP in der vertraglich vereinbarten Form
Summe Leistungsphase 4 10,0 10,0
Summe Leistungsphasen 100,0 100,0
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C. Beschreibung der Besonderen Leistungen
| M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Eine Vielzahl der in der Anlage 9 zur HOAI aufgeführten Besonderen Leistungen kann in mehreren Leistungsphasen der unterschiedlichen Leistungsbilder anfallen. Sie wurden deshalb in der HOAI für alle Flächenplanungen zusammengefasst. Die Aufzählung der Anlage 9 zur HOAI ist nicht abschlie- ßend. Nachfolgend werden Besondere Leistungen aufgeführt, die speziell zu den Grundleistungen des LBP hinzutreten können. Z.T. wurden die Formulierungen der HOAI angepasst und Besondere Leistungen ergänzt. Die Liste kann projektspezifischangepasstwerden. Verfahrensbegleitende Leistungen
Halbtagstermin (max. 4 h) in Präsenz mit Dritten 30 St (anderen Planungsbüros, Fachbehörden, Betroffe- ner Öffentlichkeit, Politik etc.)
Anzusetzen ist die Teilnahme eines Projektmitarbeiters.
Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an Planungsbespre- chungen mit internen und/oder externen Planungsbeteilig- ten, anlassbezogene, fachliche Beratungstermine mit Dritten etc. in Stuttgart oder im Projektraum (einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Aufwand für An- und Ab- reise).
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Ganztagstermin (mehr als 4 h) in Präsenz mit Drit- 20 St ten (anderen Planungsbüros, Fachbehörden, Be- troffener Öffentlichkeit, Politik etc.)
Anzusetzen ist die Teilnahme eines Projektmitarbeiters.
Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an Planungsbespre- chungen mit internen und/oder externen Planungsbeteilig- ten, anlassbezogene, fachliche Beratungstermine mit Dritten etc. in Stuttgart oder im Projektraum (einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Aufwand für An- und Ab- reise).
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Videokonferenz mit Dritten (Fachbehörden, Betroffe- 60 St ner Öffentlichkeit, Politik etc.), ≤ 2 Stunden
Anzusetzen ist die Teilnahme eines Projektmitarbeiters.
Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an Planungsbespre- chungen mit externen Planungsbeteiligten, anlassbezo- gene, fachliche Beratungstermine mit Dritten etc. als Videokonferenz (einschließlich Vor- und Nachbereitung).
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Videokonferenz mit Dritten (Fachbehörden, Betroffe- 60 St ner Öffentlichkeit, Politik etc.), 2-3 Stunden
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| M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Anzusetzen ist die Teilnahme eines Projektmitarbeiters.
Hierzu gehören z. B. die Teilnahme an Planungsbespre- chungen mit anderen Planungsbeteiligten, anlassbezo- gene, fachliche Beratungstermine mit Dritten etc. als Videokonferenz (einschließlich Vor- und Nachbereitung).
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Optional Erstellen eines umweltfachlichen Variantenver- gleichs Ausbau vs. Abrücken vom Bestand im Be- reich Oberuhldingen-Mühlhofen 1 Psch
Im Bereich zwischen Baubeginn östlich des Klosters Birnau und dem geplanten Lärmschutztunnel Oberuhldin- gen-Mühlhofen sieht der Bundesverkehrswegeplan ein Abrücken der Trasse vom Bestand bzw. von der Ortslage Oberuhldingen-Mühlhofen Richtung Westen vor (vgl. der Ausschreibung beiliegender Lageplan).
Durch den AN ist eine Unterlage zum umweltfachlichen Variantenvergleich zu erstellen, die anhand der Schutzgü- ter des UVPG Vor- und Nachteile zwischen Ausbau auf der Bestandsstrecke und der abgerückten Trasse aufzeigt und bewertet. Der genaue Aufbau und Inhalt der Unter- lage ist zwischen AN und AG in einem iterativen Prozess zu erarbeiten und abzustimmen.
Ermittlung der UVP-Pflicht des Vorhabens (Screening) 1 Psch
Erstellung einer Unterlage zur UVP-Vorprüfung unter An- wendung der geltenden Richtlinien/Leitfäden in Abstim- mung mit den zuständigen Behörden (bspw. Fernstraßenbundesamt, Landesbehörden, Naturschutzbe- hörden).
Begleitung des Verfahrens zur Feststellung einer UVP- Pflicht mit den zuständigen Fachbehörden inklusive Vor- und Nachbereitung.
Optional Vorbereiten und Mitwirken UVP-Scoping 1 Psch
Falls eine UVP-Pflicht festgestellt wird, ist in Abstimmung mit dem AG und den Fachbehörden eventuell ein Scoping durchzuführen.
Erstellung einer Scoping-Unterlage in Abstimmung mit dem AG.
Begleitung des Scoping-Verfahren mit den zuständigen Fachbehörden inklusive Vor- und Nachbereitung. Ggf. Teilnahme an einem Scoping-Termin.
Einarbeitung der Ergebnisse des Scoping in die Planun- terlagen.
Optional Erstellung eines UVP-Berichts gemäß § 16 UVPG inkl. allgemein verständlicher Zusammenfassung 1 Psch
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| M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Falls eine UVP-Pflicht festgestellt wird, ist in Abstimmung mit dem AG und den Fachbehörden ein UVP-Bericht ge- mäß § 16 UVPG zu erstellen. Die Inhalte des UVP-Be- richts sind in einem iterativen Prozess durch den AN hauptverantwortlich zu erstellen und in Abstimmung mit den anderen Fachgutachtern zu entwickeln.
Der UVP-Bericht wird auf der Grundlage der vom Auftrag- geber vorzulegenden technischen Planung mit den ent- sprechenden Erläuterungen sowie der umweltbezogenen Fachgutachten (u. a. LBP, lärmtechnische Untersuchung, Luftschadstoffprognose, Klimaschutzfachbeitrag, Arten- schutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung) erstellt. Bei der Bearbeitung des UVP-Berichtes erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Verfasser des Erläuterungsberich- tes. Die Gesamtgliederung des Erläuterungsberichtes bzw. die dort integrierten Teile für den UVP-Bericht wer- den mit dem AG sowie dem Verfasser des Erläuterungs- berichtes gemeinsam abgestimmt.
Optional 5 St Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftrag- gebers einschließlich Mitwirken an Informations- schriften und öffentlichen Diskussionen sowie Er- stellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
Vor- und Nachbereitung; Abstimmungen mit dem AG; Prä- sentationen, Protokolle etc. einschließlich Aufwand für An- und Abreise zu Terminen in Stuttgart oder im Projektraum.
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen 5 St
Anzusetzen ist die Teilnahme eines Projektmitarbeiters.
Vor- und Nachbereitung, Abstimmungen mit AG, Präsen- tationen, Protokolle etc. einschließlich Aufwand für An- und Abreise.
Abrechnung erfolgt nach tatsächlich stattgefundenen Ter- minen.
Entwickeln von Monitoringkonzepten und 10 St -maßnahmen
Entwicklung eines Monitoringkonzeptes je Artgruppe bzw. je LBP-Maßnahme.
Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Konzepte bzw. Maß- nahmen.
Entwickeln von Risikomanagementkonzepten und 5 St -maßnahmen
Entwicklung eines Monitoringkonzeptes je Artgruppe bzw. je LBP-Maßnahme.
Abrechnung erfolgt nach Anzahl der Konzepte bzw. Maß- nahmen.
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| M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e | |||||||
| Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorga- | |||||||
| ben |
Zur Abhandlung von waldrechtlichen Belangen.
Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Mitwirken bei der Erarbeitung von Einwendungen 120 h und Stellungnahmen
Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten 200 h Fassung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter
Abrechnung auf Nachweis.
Weitere Besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen
Zuarbeit zum Erläuterungsbericht und zur allgemein 1 Psch verständlichen Zusammenfassung des Erläute- rungsberichtes für Genehmigungsverfahren
Beinhaltet die Erstellung und Zuarbeit der zu den hier ver- gebenden Leistungen entsprechenden Textpassagen für den Erläuterungsbericht und der allgemein verständlichen Zusammenfassung; inklusive Entwurfsfassung, Qualitäts- sicherung, Einarbeitung von Anmerkungen des AG sowie Finalisierung zur Endfassung.
Durchführen einer Geländekartierung zur Erfassung der Biotoptypen (inkl. geschützter Biotope und FFH- LRT, geschützter Pflanzenarten und invasiver Pflan- zenarten) 627 ha
Erstellung einer Biotoptypenkartierung auf Grundlage des bisher abgegrenzten Untersuchungsraumes für den LBP (704 ha) plus einen Puffer von 10% (71 ha) für etwaige Änderungen in der technischen Planung, die über den Un- tersuchungsraum hinausgehen.
Detailschärfe: Maßstab 1:2000
Methodik gemäß aktuell gültigem Kartierschlüssel und Kartieranleitung des Landes Baden-Württemberg.
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichkartierter Fläche.
Optional 1 Psch Plausibilisieren/Aktualisieren der vorliegenden Kar- tierdaten (IBA, 2026)
Überprüfung der vorliegenden Daten anhand frei verfüg- barer aktueller Faunadaten und unter Berücksichtigung et- waiger Landnutzungsänderungen; ermitteln des weiteren
Stand: 03-22 10550 Seite 11 von 12
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| M | Ein- heit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Erhebungsbedarfs in Abstimmung mit der zuständigen Be- hörde; Mitwirkung an den Ausschreibungsunterlagen für weitere Kartierungen.
Zuarbeit zum Klimaschutz-Fachbeitrag 1 Psch
Gemäß Bundesklimaschutzgesetz sind Erhebungen der projektspezifischen THG-Emissionen notwendig. Diese werden von einem anderen Fachgutachter erarbeitet und sind nicht durch den AN zu leisten.
Jedoch ist eine Zuarbeit seitens des AN notwendig und eine Schnittstelle mit dem Fachgutachter Klimaschutz not- wendig. So ist u. a. für den Sektor Landnutzungsänderung eine Zuarbeit der Biotoptypenkartierung durch den AN so- wie ggf. weitere Abstimmungen zu erbringen.
Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Kompensationsmaßnahmen 80 h
Abrechnung auf Nachweis.
Optional Stundenkontingent Sonstige Aufträge 80 h
Sonstige spezielle Aufträge, die über die Grundleistungen und Besonderen Leistungen hinausgehen und deren Um- fang und Inhalt derzeit noch nicht absehbar ist. Aus-füh- rung nach schriftlicher Beauftragung durch den AG.
BIM-Leistungen zur Landschaftspflegerischen Begleitplanung
Optional 200 h Stundenkontingent BIM-Leistungen
Die Leistungen werden nur nach Erfordernis abgerufen und im Projektverlauf konkretisiert.
Abrechnung auf Nachweis.
Summe Besondere Leistungen
Die angegebenen Mengen der Positionen mit den Einheiten „h“, „St“ und „d“ sind vorläufig mit einem Höchstbetrag versehen. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis. Die Honorare der übrigen Positionen sind Pauschalbeträge.
Jede Leistungsposition, die als optional deklariert ist, setzt zur Erbringung einen schriftlichen Abruf durch den Auftraggeber voraus. Erfolgt ein schriftlicher Abruf der jeweiligen Leistungsposition nicht, entsteht auch kein Anspruch auf Erbringung bzw. Vergütung dieser Leistungen. Ebenso wenig besteht in diesem Fall Anspruch auf entgangenen Gewinn.
Das ermittelte Honorar ist in das Formular „Honorarübersicht“ zu übertragen.
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