VO(EU) 2021/821
Fragebogen für Zulieferer
Erklärung zu exportkontrollrechtlichen Beschränkungen
durch die Zulieferer der:
• Bundesdruckerei Gruppe GmbH + Bundesdruckerei GmbH • D- Trust GmbH • Maurer Electronics GmbH • Xecuro GmbH
November 2025
Der Import und/oder Export/Reexport von Gütern (Waren, Software, Technologie) kann Beschrän- kungen nach EU-, deutschem, chinesischem und US-Recht unterliegen. Um diese Prüfung zu er- möglichen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots sowie zusätz- lich auf jederzeitige Anforderung der Bundesdruckerei während der Vertragslaufzeit jeweils erneut die vorliegende Erklärung zu exportkontrollrechtlichen Beschränkungen abzugeben.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer nichtpräferenzielle Ursprungsangaben sowie auf Verlangen ord- nungsgemäße Ursprungsnachweise beizubringen und einen Ansprechpartner für Exportkontrolle und Zoll zu benennen.
I. Gegenstand der Lieferung
| Bezeichnung des Gutes und konkrete Spezifikation nach Typ, Art oder Gattung | Benennung der Bestand- teile, sofern sie Hauptele- mente* sind, die leicht ent- fernbar oder für andere Zwecke verwendbar sind | Statistische Waren- nummer des Gutes, sofern Hardware (Zolltarifnummer) | |
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Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin www.bundesdruckerei-gmbh.de exportkontrolle@bdr.de
Fragebogen für Zulieferer – Erklärung zu exportkontrollrechtlichen Beschränkungen V 1.0.1 |
*Bei der Beurteilung darüber, ob ein Bestandteil einen Hauptbestandteil bildet, müssen Menge, Wert und eingesetztes technisches Know-how sowie andere besondere Bedingungen berücksichtigt werden. Be- standteilwert und Gesamtwert richten sich dabei nach dem üblichen Einkaufs- bzw. Verkaufspreis.
Bei mehreren Gütern ist deutlich zu machen, für welches Gut die jeweilig nachfolgenden Aussagen gelten.
II. EU- und deutsches Exportkontrollrecht
- Ist das Gut in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung VO (EU) 2021/821 in der bei Abgabe dieser Erklärung gültigen Fassung gelistet?
ja, Position: nein
- Sind o.g. Hauptbestandteile des Gutes in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung VO (EU) 2021/821 in der bei Abgabe dieser Erklärung gültigen Fassung gelistet?
ja, folgende Hauptbestandteile: Position: nein
- Ist das Gut in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste zur AWV (Liste für national erfasste Dual- use Güter) in der bei Abgabe dieser Erklärung gültigen Fassung gelistet?
ja, Position: nein
- Ist das Gut bzw. sind Teile des Gutes für militärische Zwecke besonders entwickelt oder kon- struiert?
ja nein
- Ist das Gut eine Chemikalie der Chemikalienliste in Anhang I der CWÜV (Ausführungsverord- nung zum Chemiewaffenübereinkommen) in der bei Abgabe dieser Erklärung gültigen Fas- sung gelistet?
ja, CAS- Nummer: nein
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III. US- amerikanisches Ausfuhrrecht
- Ist das von Ihnen gelieferte (Gesamt-)Gut US-amerikanischen Ursprungs (d.h. in den USA hergestellt oder dort wesentlich be-/verarbeitet)?
ja, mit der ECCN (Export Control Classification Number): ja, mit EAR99 nein
- Sind US-amerikanische Bestandteile in Ihrem Gut enthalten?
nein ja, nur dann beantworten Sie bitte Fragen 2a-2e
a) Handelt es sich um Bestandteile, die in Category 5 Part II „information security“ der Commerce Control List gelistet sind?
nein ja, wie folgt:
Bestandteil: ECCN:
Besteht eine Bureau of Industry and Security-Autorisierung für diese Bestandteile?
ja, und zwar folgende: (ggf. bitte ENC-Fallgruppe und CCATS angeben!) nein
b) Sind die US-Bestandteile essenziell für die Funktionsfähigkeit Ihres Gutes?
ja nein
c) Sind die US-Bestandteile üblicherweise beim Verkauf in Ihrem Gut enthalten und werden diese zusammen mit Ihrem Gut reexportiert?
ja nein
d) Machen die US-Bestandteile getrennt nach Hardware und Software 25%* oder mehr der Hardware bzw. Software des Gesamtgutes aus?
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ja, Gesamtgut hat daher folgende ECCN: nein
e) Machen die US-Bestandteile getrennt nach Hardware und Software 10%* oder mehr der Hardware bzw. Software des Gesamtgutes aus?
ja, Gesamtgut hat daher folgende ECCN: nein *Bei der Bemessung des prozentualen US- Anteils ist der Preis des US-Inhalts ins Verhältnis zu setzen zum Verkaufspreis des Gesamtgutes ohne USt., Verbrauchssteuer oder Versandkosten EXW.
- Ist das Gut das direkte Produkt von US- Technologie bzw. US- Software (sog. Foreign- Direct- Product- Rule)?
ja, und basiert auf folgender US- Technologie/ US- Software: mit der ECCN nein
- Nur bei Gütern „subject to the EAR“: Gibt es für das Gut nutzbare US- Ausfuhrgenehmigungen (License Exceptions)?
ja, und zwar folgende: (bei License Exception ENC bitte Fallgruppe und CCATS angeben!) nein
IV. Chinesisches Exportkontrollregime
Hat das von Ihrem Unternehmen gelieferte Gut (oder ein Teil davon) seinen Ursprung in der VR China (für die Zwecke dieses Fragebogens mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan) oder erfolgte der Versand und Transport durch die VR China bzw. über oder aus der VR China?
ja nein
| Falls Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, beantworten Sie bitte die Fragen im separaten Fra- | ||
|---|---|---|
| gebogen zum PRC-Exportkontrollregime. |
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel
Name, Firma, Stellenbezeichnung
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