I.2 Teilnahmebedingungen
Vergabeverfahren
„Lagerverwaltungssystem und Materialflussrechner
für ein automatisiertes Palettenlager“
Vergabe-Nr. ECA-2026-035
Vergabestelle:
Bundesdruckerei GmbH Office for EU-Contract awarding (FP ECA) Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
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Lagerverwaltungssystem und Materialflussrechner für ein automatisiertes Palettenlager
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .................................................................................................................................3
Auftraggeber ............................................................................................................................3
Leistungsgegenstand.................................................................................................................3
Vergabeart ...............................................................................................................................3
Vorgehen im Vergabeverfahren und avisierter Terminplan ...........................................................3
Losaufteilung ............................................................................................................................3
Leistungszeitpunkt/-zeitraum .....................................................................................................4
Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb .......................................................................4
Fragen zu den Vergabeunterlagen ..............................................................................................4
Form und Frist des Teilnahmeantrags .........................................................................................5
Angaben und Nachweise zur Eignung .........................................................................................6
Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung........................................................8
Unterauftragnehmer/Eignungsleihe ............................................................................................8
Unterauftragnehmer .................................................................................................8
Eignungsleihe ...........................................................................................................9
Bewerbergemeinschaft ............................................................................................................ 10
Wertung der Teilnahmeanträge / Auswahl der Bewerber ............................................................ 11
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge ...................................................... 12
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................................................. 12
Datenschutz, Vertraulichkeit, Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren ....................................... 12
Sprache ................................................................................................................................. 12
Zuständige Nachprüfungsstelle gemäß § 159 GWB .................................................................... 12
Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen .......................................... 14
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Einleitung
Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen sollen den Bewerbern helfen, einen wertbaren Teilnahmeantrag abzugeben. Im Folgenden sind die Begriffe „Auftraggeber“ und „Vergabestelle“ gleichbedeutend. Mit Erhalt der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags nebst Vergabeunterlagen werden Sie gebeten, sich mit einem entsprechenden Teilnahmeantrag zu beteiligen.1
Auftraggeber
Der Auftraggeber,
Bundesdruckerei GmbH, Kommandantenstr. 18, 10969 Berlin
beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher definierten Leistungen zu vergeben.
Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Einführung eines Lagerverwaltungssystems samt Materialflussrechner für die Steuerung und Verwaltung der logistischen Prozesse des automatisierten Palettenlagers. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung und dem Lastenheft zu entnehmen.
Vergabeart
Das Vergabeverfahren richtet sich nach § 119 GWB i. V. m. den §§ 14 ff. VgV. Es finden die Vorschriften über das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) Anwendung.
Vorgehen im Vergabeverfahren und avisierter Terminplan
Das Vergabeverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, stellt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen fest, welche Bewerber den aufgestellten Anforderungen an die Eignung entsprechen.
Für die zweite Phase, die Angebotsphase, werden die fünf geeignetsten Bewerber vom Auftraggeber aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Das Vorgehen innerhalb der Angebotsphase wird in den Vergabebedingungen zur Angebotsphase näher erläutert.
Losaufteilung
Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
1 Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich
anders bestimmt, sind mit "Bewerber“ / „Bieter" sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerber- / Bietergemeinschaften gemeint
- mit „Auftragnehmer“ (AN) sind Bieter oder Bietergemeinschaften gemeint, die den Zuschlag erhalten haben.
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Leistungszeitpunkt/-zeitraum
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum ergibt sich aus dem Vertragsdokument.
Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb
Es dürfen seitens des Bewerbers keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind nicht verhandelbar. Änderungen am Text der Vergabeunterlagen oder Zusätze im Teilnahmeantrag und/oder den beizufügenden Unterlagen, welche die Vergabeunterlagen inhaltlich modifizieren, sind unzulässig.
Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teilnahmeanträge, die derartige Änderungen oder Zusätze enthalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen
Die Bewerber haben die Vergabebekanntmachung und die für den Teilnahmewettbewerb relevanten Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Insbesondere hat sich der Bewerber zu vergewissern, dass ihm sämtliche Unterlagen zur Verfügung stehen. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber die Vergabestelle des Auftraggebers vor Abgabe eines Teilnahmeantrags in Textform darauf hinzuweisen.
Fragen zum Verfahren sind rechtzeitig und ausschließlich über die Funktion „Kommunikation“ des Online-Portals Deutsches Vergabeportal (DTVP) in deutscher Sprache an die Vergabestelle zu richten. Die Vergabestelle wird die Fragen sammeln, anonymisieren und zeitnah beantworten. Mit der Übersendung einer Bewerberfrage genehmigt der Bewerber gleichfalls eine entsprechende Bekanntgabe. Die Beantwortung von Fragen erfolgt gegenüber allen Bewerbern zeitgleich ebenfalls über das Online-Portal DTVP.
Die Bewerber werden gebeten, Fragen, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang aufkommen, zu bündeln und von der separaten Einreichung einzelner Fragen abzusehen.
Die interessierten Unternehmen haben die Möglichkeit, sich für fortlaufende Informationen über den Ablauf des Vergabeverfahrens, wie etwa die Beantwortung von Bewerberfragen, auf dem Online-Portal DTVP für das hier gegenständliche Vergabeverfahren zu registrieren und erhalten grundsätzlich eine Benachrichtigung über das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Unternehmen, die keine Registrierung vornehmen, haben sich eigenständig auf dem vorgenannten Portal über ggf. veröffentlichte Informationen zum Vergabeverfahren in Kenntnis zu setzen. Bitte beachten Sie im Übrigen das Dokument „Hinweise zur e-Vergabe“. Andere Stellen des Auftraggebers werden keine Auskünfte erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ausschließlich durch die Vergabestelle in Textform erteilte Auskünfte sind verbindlich.
Fragen, die nicht rechtzeitig, d.h. bis zum
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04.09.2026, 23:59 Uhr
vorliegen, werden ggf. nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich nach eigenem Ermessen vor, verspätete Fragen dennoch zu beantworten, wenn sie diese für sachdienlich hält.
Die Antworten zu Bewerberfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbare E-Mail-Adresse und Postadresse zu benennen, an welche die Informationen der Vergabestelle gesendet werden können, soweit einer Versendung über das Vergabeportal DTVP technische Probleme entgegenstehen.
Form und Frist des Teilnahmeantrags
Auf der Grundlage der Vergabeunterlagen und unter Nutzung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke haben die Bewerber einen vollständigen Teilnahmeantrag zu erstellen und abzugeben. Aufwendungen, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Verfahrens entstehen, werden nicht erstattet.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Antragsschreibens ausschließlich elektronisch in Textform bis spätestens
14.09.2026, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist)
über das Onlineportal DTVP einzureichen. Eine Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen ergibt sich aus der Tabelle am Ende dieser Teilnahmebedingungen.
Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags hat zwingend unter Nutzung der hierfür vorgesehenen technischen Funktion auf dem Onlineportal DTVP zu erfolgen. Eine Abgabe des Teilnahmeantrags unter Nutzung der Kommunikationsfunktion des Online-Portals entspricht nicht den Formvorgaben an die Antragseinreichung und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Im Übrigen wird auf das Dokument „Hinweise zur e-Vergabe“ verwiesen.
Schriftliche Anträge und Anträge via Telefax, E-Mail sowie telefonische Anträge sind nicht zugelassen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist eingegangene Teilnahmeanträge werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Maßgeblich für das Einhalten der Teilnahmefrist ist der tatsächliche Eingang des Teilnahmeantrags (Upload) über die hierfür vorgesehene Funktion des Onlineportals DTVP. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag vorsorglich nicht unmittelbar vor Ablauf der Teilnahmefrist abzugeben. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Anträge über das Online- Portal DTVP zurückgezogen werden.
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt voraussichtlich zeitnah nach Ablauf der Teilnahmefrist. Bewerber und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Anträge nicht zugelassen.
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Angaben und Nachweise zur Eignung
Bei der Auswahl der Bewerber, die für die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in Betracht kommen, werden nur solche berücksichtigt, die mit ihrem Teilnahmeantrag die für die Erfüllung der Leistung erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, nachweisen.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der folgenden vom Bewerber zu erstellenden bzw. auszufüllenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Erklärungen und Nachweise vorgenommen:
Hinsichtlich des Vorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1) Ausgefüllte „Bewerberselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur.
(2) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) ist.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt.
(4) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen).
Der Auftraggeber wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs hinsichtlich aller Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen. Der Auftraggeber prüft, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen vorliegen, welche den Ausschluss jeweiligen des Bewerbers vom Vergabeverfahren begründen.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers vorliegen.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
(5) Ausgefüllte „Bewerberselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung und im Lastenheft dargestellten Anforderungen entsprechen.
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Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(6) Ausgefüllte „Bewerberselbstauskunft“, unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung und im Lastenheft dargestellten Anforderungen entsprechen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
(7) Nachweis gemäß „Referenzerklärung“ von Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist2, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe:
❖ der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
❖ des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument „Formblatt Referenzerklärung“),
❖ des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz),
❖ des Leistungszeitraums und
❖ des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung und im Lastenheft dargestellten Anforderungen entsprechen und insbesondere eine Implementierung eines Lagerverwaltungssystems innerhalb eines Unternehmens inkl. nachgelagerter Wartungs- und Supportleistungen umfassen.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes „Referenzerklärung“ und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine
2 Der Beginn der Laufzeit der Referenzprojekte darf nicht mehr als fünf (5) Jahre vor dem Ablauf der Teilnahmefrist liegen.
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Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Eigenerklärungen sind im Original in Textform einzureichen. Soweit möglich sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden.
Alle vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen entsprechen. Der Auftraggeber kann für Informationen, welche in den Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung enthalten sind, die Einreichung von Nachweisen in Kopie und zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen.
Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung ebenfalls die Nachreichung des Originals verlangen. Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen des Bewerbers bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.
Bewerber aus Ländern, in denen oben genannte Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Mindestbedingung im Rahmen der Eignungsprüfung
In Bezug auf die vorstehend unter (6) b) geforderte Angabe zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
➢ Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre jeweils mindestens 15 betragen.
In Bezug auf die vorstehend unter (7) geforderten Erklärungen zu vergleichbaren Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
➢ Es sind mindestens zwei (2) Referenzen über erfolgreich erbrachte Leistungen aus den letzten fünf (5) Jahren (ausgehend vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) nachzuweisen, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. ➢ Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung und im Lastenheft dargestellten Anforderungen entsprechen und insbesondere eine Implementierung eines Lagerverwaltungssystems innerhalb eines Unternehmens inkl. nachgelagerter Wartungs- und Supportleistungen umfassen.
Eine Nichterfüllung der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Unterauftragnehmer/Eignungsleihe
Unterauftragnehmer
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Sofern der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, kann er bereits mit dem Teilnahmeantrag, hat jedoch spätestens mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und den Umfang der Weitergabe von Leistungsbestandteilen (gemäß beigefügtem Formblatt „Erklärung zum Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe“) abzugeben.
Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung den Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebotes auffordern, ihm die für die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen.
Der Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, hat auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer (gemäß beigefügtem Formblatt „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“) nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft und die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) für diese fristgebunden (ggf. innerhalb weniger Tage) beizubringen.
Als Unterauftragnehmer gelten auch (konzern-) verbundene Unternehmen wie bspw. Mutter-/ Tochter-/Schwestergesellschaften und sonstige Dritte, soweit sie Teile der ausgeschriebenen Leistungen ausführen sollen.
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber überprüfen, ob bei den benannten Unter- auftragnehmern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen. Im Falle des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB hat der Bieter den betroffenen Unterauftragnehmer zu ersetzen. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Bieter den betroffenen Unterauftragnehmer ersetzt. Hierüber entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Soweit sich der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit (Eignung) auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), gelten zusätzlich die Bestimmungen des nachfolgenden Abschnitts „Eignungsleihe“ dieser Teilnahmebedingungen.
Eignungsleihe
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft das oder die andere/n Unternehmen (gemäß beigefügtem Formblatt) benennen und mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (gemäß beigefügtem Formblatt) bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
Ferner sind für diesen Dritten zum Nachweis der Eignung die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) einzureichen. Weitere Unterlagen sind einzureichen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
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Der Auftraggeber behält sich zudem grundsätzlich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung die Vorlage aller weiteren geforderten Eignungsnachweise und -erklärungen hinsichtlich der Unterauftragnehmer zu verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Erfüllt der jeweils vorgesehene Unterauftragnehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Unterauftragnehmers, so hat der Bewerber diesen Unterauftragnehmer zu ersetzen. Besteht bei dem jeweils vorgesehenen Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB, entscheidet der Auftraggeber über den Ersatz des entsprechenden Unterauftragnehmers durch den Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch, haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung. In diesem Fall ist von dem Bieter/der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, eine entsprechende gemeinsame Haftungserklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft und des betroffenen Unterauftragnehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Bewerbergemeinschaft
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, hat diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine vollständig ausgefüllte Erklärung (gemäß beigefügtem Formblatt) abzugeben. In der Erklärung sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter (geschäftsführendes Mitglied) zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bewerbergemeinschaft bestehen.
Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (jeweils gemäß den beigefügten Formblättern) sind bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft darf im und nach dem Vergabewettbewerb grundsätzlich nicht verändert werden. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers (in Textform) möglich, wenn die Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht berührt wird und keine Wettbewerbsbeeinträchtigung gegeben ist.
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Wertung der Teilnahmeanträge / Auswahl der Bewerber
Es werden nur Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht gemäß den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden. Die Eignung der Bewerber wird anhand der mit ihrem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise und Erklärungen geprüft (vgl. § 42 VgV, 122 GWB).
Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den Eigenerklärungen und Eignungsnachweisen ergeben, haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen.
Bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern fordert der Auftraggeber maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf. Es besteht kein Anspruch darauf, dass mehr als fünf Bewerber berücksichtigt werden.
Als geeignet werden grundsätzlich die Bewerber eingestuft, welche
- vollständige Teilnahmeanträge eingereicht haben und
- die aufgestellten Mindestkriterien erfüllen.
Formale Prüfung der Teilnahmeanträge
Die formale Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den §§ 56, 57 VgV. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und die in der „Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen“ genannten Unterlagen umfassen. Unvollständige Teilnahmeanträge können unberücksichtigt bleiben.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss ggf. der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Materielle Prüfung der Teilnahmeanträge
Sodann prüft der Auftraggeber, ob die unter Ziff. 11 dieser Teilnahmebedingungen aufgeführten Mindestkriterien erfüllt sind. Eine Nichterfüllung eines der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Der Wettbewerbsregisterauszug sowie die eventuell abgeforderte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden insbesondere auf Eintragungen hinsichtlich § 19 Abs. 1 MiLoG geprüft. Sofern ein Eintrag vorhanden ist, der einen Ausschluss rechtfertigen würde, wird der Bewerber gem. § 19 Abs. 5 MiLoG vor einer Entscheidung über den Ausschluss angehört.
Ggf. Bewerberreduzierung
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Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, findet eine Bewerberreduzierung anhand der im Dokument „I.10 Kriterien Bewerberreduzierung“ aufgeführten objektiven Kriterien statt.
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge
Der Auftraggeber informiert nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs die Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt wurden.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Teilnahmeanträge. Werden diese erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen Sie den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages.
Datenschutz, Vertraulichkeit, Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber erklärt seine Einwilligung, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und genutzt werden können. Weitere Hinweise sind dem Formblatt „Datenschutzinformation“ zu entnehmen.
Der Bewerber verpflichtet sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie im Rahmen der Leistungserbringung über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement / NDA) liegt den Vergabeunterlagen bei und gilt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren als verbindlich zwischen den Parteien vereinbart und mit Zuschlagserteilung als verbindlicher Vertragsbestandteil.
Soweit eine Abgabe des Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft erfolgt, gilt die Vertraulichkeitsvereinbarung für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft als verbindlich vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren im Rahmen des § 165 GWB Einsicht in die Vergabeakten nehmen können. Die Bewerber werden daher aufgefordert, diejenigen Teile ihres Teilnahmeantrags, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten, entsprechend zu kennzeichnen.
Sprache
Die Teilnahmeanträge, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer fremden Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
Zuständige Nachprüfungsstelle gemäß § 159 GWB
Anträge zur Nachprüfung von behaupteten Vergabeverstößen sind an das
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Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 94 99-0 Telefax: +49 (0) 228 94 99-163
zu richten.
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Übersicht der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen
➢ Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag
(ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen)
➢ Vollständig ausgefüllte Bewerberselbstauskunft
(ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen)
➢ Handels- oder Berufsregisterauszug
(nicht älter als drei Monate; ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen)
➢ Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(ggf. von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen)
➢ Referenzerklärungen (min. 2)
➢ ggf. Erklärung Unterauftragnehmereinsatz/Eignungsleihe
➢ ggf. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen
➢ ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft
➢ ggf. weitere Unterlagen/Nachweise hinsichtlich Unterauftragnehmer oder andere Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
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