A_02_Muster_Vertrag Lagerung und Transport.pdf

Lagerung, Handling und Transporte von Stückgut

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 17:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.fraunhofer.de

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MUSTERVERTRAG

Vorgang PR 1212748-3460-I

Vertrag über

Lagerung und Transport

von Stückgütern und Geräten

Zwischen der

Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Hansastraße 27 c 80686 München

für das

Fraunhofer IZM-ASSID Ringstr. 12 01468 Dresden-Moritzburg

nachfolgend „Auftraggeber“ genannt

und

  • nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., München Bankverbindung Deutsche Bank, München Vorstand Konto 752193300 BLZ 700 700 10 Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka IBAN DE86 7007 0010 0752 1933 00 Elisabeth Ewen BIC (SWIFT-Code) DEUTDEMM Prof. Dr. Constantin Häfner USt-IdNr. DE129515865 Dr. Sandra Krey Steuernummer 143/215/20392 Prof. Dr. Axel Müller-Groeling Seite 1 von 6

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Lagerung und Transport von Stückgütern und Geräten für das Fraunhofer IZM- ASSID

§ 2 Vertragsbestandteile

Bestandteile und Grundlage dieses Vertrages sind

  1. Leistungsverzeichnis gemäß Verfahren PR 1212748-3460-I
  2. Angebot des Auftragnehmers vom
  3. Vergabeunterlagen zu dem oben unter Punkt 1 genannten Verfahren inkl. der im Vergabeverfahren auf Bieterfragen erteilten Auskünfte und Mitteilungen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung vom einschließlich ihrer Anlagen.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung geforderte Logistik- und Transportleistungen, entsprechend allen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu erbringen. Dies beinhaltet u.a. die ordnungsgemäße Lagerung, Abholung, Anlieferung, Ein- bzw. Auslagerung von Geräten oder Stückgütern.

  3. Der Auftragsnehmer verpflichtet sich ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zu arbeiten.

  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vereinbarte Reaktionszeit von Abruf bis Eintreffen oder Abholung der Güter einzuhalten.

§ 4 Vergütung

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  1. Der Auftragnehmer erhält gemäß seinem Angebot vom für die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen nachfolgende Vergütung:

Kosten Lagerung/Transport 2 Jahre EUR

Kosten Umlagerung EUR

Da die tatsächlichen Mengen vom Auftraggeber nicht im Voraus genau festgestellt werden können, besteht kein Anspruch auf vollständige Erfüllung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Die vorstehend genannten Preise erhöhen sich um die jeweils geltende Umsatzsteuer.

  1. Die im Preisblatt genannten Einzelpreise gelten als Festpreise bis zum 31.01.2029.

Preisanpassungen sind schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

  1. Die Vergütung erfolgt monatlich nach erfolgter Leistungserbringung, 30 Tage netto.

§ 5 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für die frist-, leistungs- und sachgerechte Erfüllung des Vertrages.

Im Falle einer nicht vertragsgerechten Erfüllung kann der Auftraggeber nach erfolgloser Mängelrüge die Vergütung nach billigem Ermessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  1. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen im Gebäude oder an Einrichtungen des Auftraggebers verursacht werden. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Institutsbeauftragten zu melden.

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet spätestens mit Vertragsunterschrift dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebs- und Schadenhaftpflicht- versicherung mit den nachfolgend aufgeführten Mindest- Deckungssummen durch die Übersendung einer Kopie der

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Versicherungspolice nachzuweisen und die Versicherung während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten:

je Schadensereignis:

für Personen- und Sachschäden € 5,0 Mio. Vermögensschäden € 1,0 Mio. Obhuts- und Bearbeitungsschäden € 1,0 Mio. Schlüsselschäden € 100.000

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Dieser Vertrag beginnt am 01.02.2027 und läuft bis zum 31.01.2029.

  2. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich um weitere 12 Monate. Die Kündigung muss in schriftlicher Form beim Auftraggeber eingehen. Dieser Vertrag kann maximal 4-mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

  3. Eine Kündigung berechtigt nicht zur vorzeitigen Beendigung der Leistung.

  4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung insbesondere aufgrund von nicht vertragsgemäßer, schlechter Leistung bleibt davon unberührt.

§ 7 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Es gelten die als Anlage beigefügten Einkaufsbedingungen Stand April 2026

§ 8 VOL Teil B

Für die Durchführung des Auftrages gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die Anschrift des Institutes, Erfüllungsort für Zahlungen ist München. Gerichtsstand ist München.

§ 10 Schriftform und salvatorische Klausel

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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).

Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

§ 11 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Die Einhaltung der sich aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ergebenen Verpflichtungen ist Vertragsbestandteil.

§ 12 Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG (NHS)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit zur Einhaltung der diesem Vertrag beigefügten und Vertragsbestandteil gewordenen »Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG«. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, FhG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten der FhG ergeben, es sei denn, er weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Bei Verstößen des Auftragnehmers gegen den NHS ist FhG berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht nach angemessener Fristsetzung beseitigt wird. Handelt es sich um einen schwerwiegenden, andauernden oder sich wiederholenden Verstoß, ist die Fristsetzung entbehrlich. Insbesondere ist die Fristsetzung entbehrlich bei den in Ziff. 6.2 Nr. 1–3 NHS genannten Fällen.

§ 13 Sonstige Verpflichtungen

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  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche Einflussnahme auf Entscheidungen der Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte durch Angebot oder Gewährung von Vergünstigungen zu unterlassen.

  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für ihn geltenden Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestlohngesetzes zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach §7, §7a oder §11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach §3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Der Auftragnehmer stellt weiter sicher, dass von ihm beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleihunternehmen ebenfalls verpflichtet werden, diese Bestimmungen einzuhalten.

München, den ______________, den

Fraunhofer-Gesellschaft


(Auftraggeber) (Auftragnehmer)

Anlagen: Allgemeine Einkaufsbedingungen Stand: April 2026 NHS_Nachhaltigkeitsstandards_Fraunhofer_06-2024

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