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Ladung und Transport von Bohrkernen nach Freiberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.09.2026, 08:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Leistungsbeschreibung für den Umzug und Transport von palettierten Bohrkernen aus der Unterstellhalle in Hainichen und Obergruna in das Gesteins- und Analytikzentrum Freiberg

Das LfULG erhält am Standort Freiberg, Lessingstraße 45, ein neues Gebäude für die Unterbringung der sächsischen Bohrkerne und Handstücke. Diese sind derzeit in Interimsstandorten untergebracht.

  1. Gegenstand der Leistung:

Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die eingelagerten Bohrkerne vom Standort Obergruna (Pflaumenallee 19) und Hainichen (Frankenberger Str. 60) in die neue Unterkunft nach Freiberg (Lessingstraße 45) transportiert werden.

Der Auftragnehmer (AN) erbringt Transportleistungen für Bohrkernproben, die durch eigenes Personal des Auftraggebers auf Paletten geladen und zum Transport bereitgestellt sind.

Die Leistung des AN umfasst die Beladung, den sachgerechten Transport sowie die Anlieferung und die Entladung der Paletten an den vom Auftraggeber vorgegebenen Zielort.

Bohrkerne sind zylindrische Proben, die aus Gesteinen gewonnen werden, um geologische Informationen zu erhalten. Sie sind von großer Bedeutung in der Geologie, da sie Einblicke in die geologische Geschichte liefern. Die Bohrkerne werden in Holzkisten gelagert.

Beispiele für bereitgestellte Paletten

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  1. Termine und Fristen

Die Ausführung liegt nach der Fertigstellung des Gebäudes in Freiberg, Lessingstraße 45.

Derzeit geplanter Fertigstellungstermin Gebäude: Juni 2027 Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird im Februar 2027 bekannt gegeben. Auf Grund von Bauverzug kann es möglich sein, dass sich der Leistungstermin entsprechend verschiebt. Eine konkrete Terminabstimmung erfolgt bis 8 Wochen vor dem Umzug.

Ausschließlich mögliche Beladungs-, Transport- und Entladungszeiten: Montag bis Donnerstag, 7:00 – 15:00 Uhr

  1. Leistungsumfang:
  • Transport des TOYOTA-Staplers von Hainichen nach Freiberg-Lessingstraße: Diese Leistung hat als erstes zu erfolgen, da der Stapler zur Entladung in Freiberg benötigt wird. An beiden Standorten ist für die Be- und Entladung des Gabelstaplers keine Rampe vorhanden.

Technische Kenndaten des Staplers: Gewicht: 2.900 kg Länge: 2,20 m ohne Gabeln und 3,50 m mit Gabeln Breite: 1,10 m Höhe: 2,50 m

  • Ladung und Transport der Bohrkerne: o Die Paletten sind vom AN am jeweiligen Standort selbständig aufzuladen und zu sichern (bändern). Dem AN obliegt zudem die entsprechende Sicherung der Paletten auf dem Fahrzeug für den Transport. o Die Beladung des LKW durch den AN ist in Hainichen und Obergruna mit vor Ort vorhandenem Gabelstapler möglich. Für die Entladung in Freiberg steht der umgesetzte Stapler zur Verfügung. Die Stapler in Obergruna, Hainichen und Freiberg werden vom AG dem AN zur Verfügung gestellt. o Ein Hubwagen für Palettenbewegung auf dem Fahrzeug ist erforderlich und ist durch den AN mitzubringen. o Der Transport kann zeitgleich nur mit einem LKW erfolgen. o Das Transportfahrzeug ist so zu beladen, dass die max. Anzahl von Paletten transportiert wird. o Die Entladung in Freiberg kann nur von Montag bis Donnerstag durchgeführt werden und muss bis 15:00 Uhr abgeschlossen sein.

  • Ladungssicherung: o Prüfung der Paletten auf Transportfähigkeit (Stabilität, Beschädigungen, sichere Stapelung, Gewicht) durch den AN. Ein Hubwagen mit Waage in Hainichen sowie eine Palettenwaage in Obergruna werden vom AG gestellt. Seite 2 von Fehler! Unbekanntes Schalterargument.

o Umsetzung erforderlicher Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umreifung, Folierung) zur Gewährleistung eines sicheren Transports. Die Paletten sind gegen Verrutschen, Umkippen und Beschädigungen während des gesamten Transports zu sichern. Verwendung von Zurrgurten, Antirutschmatten und ggf. zusätzlichen Schutzelementen/ Witterungsschutz: Ausreichender Schutz der Gitterboxen/ Paletten gegen Regen, Staub und externe Temperaturen.

  • Entladung: o Endsicherung und Entladung am Zielort Freiberg. Entladung im Gebäude/ Garage o Keine Einlagerung ins Hochregal

  • Transportfahrzeug: o Einsatz von geeigneten Nutzfahrzeugen, die eine sichere Ladungssicherung nach VDI 2700/ Ladungssicherungsrichtlinien ermöglichen.

  • Sattelzüge bis zu einer Länge von 16,5 m und einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t

  • Personal: o Geschultes und zuverlässiges Personal mit Staplerschein o Fahrer mit Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist

  • Lademengen: o Standort Hainichen: ca. 1.350 Stahlgestellen Euro 2 (1.200 mm x 1.000 mm, kein Standardpalettenmaß!)

o Standort Obergruna: ca. 1.300 Paletten

1 Palette wiegt zwischen 400 und maximal 800 kg. Die Palettengröße variiert.

Bei der angegebenen Palettenanzahl handelt es sich um eine Mindestzahl zu trans- portierender Paletten. Da ständig weitere Bohrkerne zum Lagerbestand hinzukommen, ist eine Höchstmenge je Standort nicht benennbar. Die Palettenanzahl in Hainichen ist relativ konstant. Die Palettenanzahl in Obergruna ist aktuell nicht verbindlich zu benennen. Im Preisblatt ist anzugeben, was entsprechende Mehrfahrten kosten. Die Reihenfolge der Umzüge legt der AG fest. Es ist geplant mit Hainichen zu beginnen, es folgt Obergruna.

  1. Bedingungen für eine Angebotsabgabe

Eine Vorortbesichtigung ist vor Angebotsabgabe verpflichtend.

Es sind Termine für die Vorortbegehung unter:

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Referat 101, Tel. 0371 294-1214 bzw. – 1211

zu vereinbaren.

Aus der Vorortbesichtigung sich ergebende Bieterfragen sind schriftlich bei der Vergabestelle zu stellen.

  1. Sonstige Bedingungen:
  • Die Transportwege müssen so geschützt werden, dass diese keine Schäden erleiden.
  • Alle vom Auftragnehmer eingebrachten Schutzmaßnahmen sind nach Abschluss des Umzuges vom Auftragnehmer rückstandsfrei zu entfernen.
  • Fotografieren oder Videoaufnahmen während des Umzugs sind für alle Mitarbeiter des AN auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Für Schäden haftet der AN. Ein entsprechender Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Höhe ist dem Angebot beizufügen.
  • Besonders sorgfältiger Umgang mit den Bohrkernen, da diese wissenschaftlich/technisch wertvoll und nicht reproduzierbar sind.
  • Dokumentation von Unfällen, Beschädigungen oder Abweichungen unverzüglich an den Auftraggeber
  1. Kostenkalkulation

Auf dem beigefügten Preisblatt sind die entsprechenden Einzelpreise des Bieters in netto und brutto je Einheit einzutragen (keine reguläre Endsumme). Der Bieter hat in seiner Kalkulation bereits anstehende Preisänderungen, z.B. tariflicher Art, zu berücksichtigen. Ebenso sind in den Preisen weitere für den AN anfallende Zusatzkosten mit einzukalkulieren, da weitere Kosten außerhalb dieser Angaben vom AG nicht getragen werden.

Mit Angebotsabgabe ist eine Aufschlüsselung des Anteils der Personal- und Kraftstoffkosten am Gesamtpreis und deren genaue Zusammensetzung (Angabe des zugrunde gelegten Dieselpreises) vorzulegen. Ebenso ist bereits mit Angebotsabgabe anzugeben, nach welchem Tarifvertrag und in welcher Entgeltgruppe das Personal bezahlt wird. Dies ermöglicht einen späteren Vergleich mit geänderten Rahmenbedingungen, wenn eine Preisanpassung nach 7. beantragt wird.

  1. Preisanpassung

Spätestens 8 Wochen vor dem tatsächlichen Umzug wird dem AN der konkrete Starttermin bekanntgegeben. Die Preise können einmal vor Beginn der tatsächlichen Transportleistungen angepasst werden. Die Preisanpassung muss vom Auftraggeber genehmigt werden.

Der Antrag inklusive plausibler Darlegung der Mehrkosten muss schriftlich beim Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Transportbeginn gestellt werden. Er kann frühestens mit Bekanntgabe des Umzugstermins gestellt werden.

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Nicht jede inflationäre Preissteigerung wird angepasst. Es ist vom Auftragnehmer nachzuweisen, dass sich die Preise aufgrund unvorhergesehener Entwicklungen nicht nur marginal (mindestens 10%) geändert haben und dies nicht von ihm im Ursprungsangebot berücksichtigt werden konnte. Eine pauschale Mitteilung, dass alle Rohstoff- und Kraftstoffkosten erhöht worden sind, wird nicht akzeptiert. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich zum Nachweis die Kalkulation des Auftragnehmers vorlegen zu lassen. Im Falle des Inkrafttretens neuer tariflicher oder gesetzlicher Regelungen zur Vergütung des Personals kann der Auftragnehmer einen schriftlichen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen auf Anpassung der Vergütung stellen.

  1. Sonstige vertragliche Regelungen

a) Vertragsart

Der durch Zuschlag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossene Vertrag

gilt als Werkvertrag.

b) Rechnungslegung

Die Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßer Erbringung der Leistung und Vorlage einer

ordnungsgemäßen Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und Angabe der

Auftraggeber-Auftragsnummer durch den Auftragnehmer. Ohne Angabe der

Auftragsnummer kann die Rechnung zurückgewiesen werden. Der Versand der

Rechnung erfolgt entweder als PDF-Datei per E-Mail oder an die im

Zuschlagsschreiben genannte Anschrift. Elektronische Rechnungen im Standard

XRechnung werden über https://xrechnung-bdr.de unter Verwendung der Leitweg-ID

des LfULG übermittelt. Danach wird die Vergütung vom Auftraggeber innerhalb von

30 Tagen nach Rechnungseingang auf das auf der Rechnung angegebene Konto des

Auftragnehmers überwiesen. Zahlt der Auftraggeber innerhalb eines Zahlungsziels

von 14 Tagen nach Rechnungseingang, wird ein Skonto in Höhe des unter lfd. Nr. 14

der Eigenerklärung gewährten Prozentbetrags vom Rechnungsbetrag abgezogen.

c) ZVB

Im Übrigen gelten die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Sächsischen

Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (ZVB, Stand 12/2025), soweit

diese Leistungsbeschreibung keine abweichenden Regelungen getroffen hat.

  1. Allgemeine Hinweise

Die Leistungsbeschreibung ist vertraulich zu behandeln und darf nur zur Erstellung des

Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne

ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht statthaft.

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