2491 Kinderarbeit (0410).pdf

Kunststoff- und Holz-Aluminium-Fenster für den Neubau einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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2491 (Kinderarbeit)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

  1. Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
  • Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle
  • Spielwaren
  • Teppiche
  • Textilien
  • Lederprodukte
  • Billigprodukte aus Holz
  • Natursteine
  • Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

Ja, ich erkläre/wir erklären, dass die Leistung oder Lieferung derartige Produkte enthält, die in Afri- ka, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden. Für den Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung oder Liefe- rung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. be- arbeitet werden oder wurden.

  1. Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen! Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne aus- beuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kin- derarbeit ergeben. bzw. Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachun- ternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produk- te auszuschließen.

  2. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. - nach Vertrags- schluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

© VHB Bayern - Stand 30.04.2010 1 von 1

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