1 2027_903 Kulturarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken für ForstBW
Los Nr. 4: Leistungsbeschreibung und Bestandesdaten
- Organisationseinheit
| Forstbezirk | 903 - Tauberfranken |
|---|---|
| Forstrevier/e | 6 Kocher - Jagst |
| Revierleitung/en | Johannes Jakob, 0162/1301158, johannes.jakob@forstbw.de |
| Ansprechpersonen im FBez: | GB1: Sieglinde Masnita, Tel : 07942 7454912, sieglinde.masnita@forstbw.de GB2: Brita Hartz, Tel: 07942 7454905, brita.hartz@forstbw.de |
| Vorgaben/Anforderungen zur vorgesehenen Technik | Kultursicherung wahlweise mit Heppe oder Freischneider. Motorsäge (MS) und Rebschere vorhalten |
- Allgemeine Angaben zum Einsatzgebiet
| Waldorte | Gesamtes Revier (Alle Distrikte) |
|---|---|
| Losart | Gebietslos |
| Höhenangabe | Meter ü. NN (von 220 m bis 380 m) |
| Allgemeine Beschreibung | • Pflanzflächen 1-5 Jahre alt und aus Käferkalamitäten und Buchen-Trockenschäden/ Eschentriebsterben entstanden und schrotschussartig über alle Distrikte verteilt. • Größtenteils handelt es sich um Eiche, Douglasie, Lärche und Kirsche im Reihenverband. • Die KUS-Flächengröße liegt zwischen 0,1 und 1,7 ha. • Überwiegend kalkhaltige, verlehmte Lößböden (KVL-Böden) • Gesamtfläche des Loses: 20 ha |
| Besonderheiten der Flächen | • Die Flächen sind unterschiedlich stark verunkrautet und vergrast, mit resultierend unterschiedlichem Aufwand in der Kultursicherung. • Teils starker Bewuchs mit Brombeere. |
| Maßnahmen- beschreibung | • Kultursicherung durch Freischneiden der Pflanzen mittels Freischneider oder Heppe. Die Pflanzen stehen mit und ohne Einzelschutz, oder auch im Zaun • Einzelschutz bzw. Zaun aufrichten und reparieren falls notwendig. • Der Einzelschutz besteht aus verschiedenen Produktvarianten (teils selbst verrottend). Es kommt, je nach Produkt, zu seitlichem Herauswachsen der Pflanze. Pflanzen die seitlich aus dem Einzelschutz herauswachsen müssen wieder „eingefädelt“ werden. • MS muss vorgehalten werden, um einzelne größere Büsche abzusägen. • Mit Rebschere bei Bedarf Zwieselschnitt durchführen. |
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Arbeitsvolumen für das 1. Vertragsjahr:
| Zeitraum | Verteilung der Planmenge auf die Quartale (KJ) [%] | Planmenge [h] | Maximalmenge (130 % Plan) [h] | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |||
| 01.10.26 – 31.12.26 | - | - | - | |||
| 01.01.27 - 30.09.27 | - | 25 | 75 | 760 | 988 |
- Allgemeine Hinweise Da die konkreten Einsatzorte zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, handelt es sich bei den angegebenen Werten um Erwartungswerte, die sich auf Erfahrungswerte aus Aufarbeitungen der Vorjahre stützen. Diese können als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen. Ein Anspruch auf die Einhaltung dieser Werte bei konkreten Einsätzen besteht nicht.
Anforderungen/ Mindeststandards für Durchführung:
Allgemein gelten die Vorgaben der Waldentwicklungstypen-Richtlinie sowie die allgemeinen Qualitätsstandards der AGB-F von ForstBW. Diese sind einzuhalten und umzusetzen.
Siehe auch §2(5) der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Personal mit der notwendige Schutzausrüstung (z.B. Schnittschutzkleidung, Helm, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzkleidung) ausgestattet ist und diese trägt. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bei mehrtägigen Arbeitseinsätzen dazu verpflichtet, seinen Arbeitern einen trockenen, beheizten Platz (z.B. Schutzwagen, Transporter mit Standheizung) für die Pausen zur Verfügung zu stellen.
Die Pflegeziele werden einzelbestandsweise im Arbeitsauftrag durch die Revierleitenden formuliert und sind die Grundlage für die Arbeitsausführung vor Ort.