3.1 Leistungbeschreibung Los 1 Revier 2 KUS 903.pdf

Kultursicherungsarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 09:19 (Europe/Berlin)

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1 2027_903 Kulturarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken für ForstBW

Los Nr. 1: Leistungsbeschreibung und Bestandesdaten

  1. Organisationseinheit
Forstbezirk903 - Tauberfranken
Forstrevier/eRevier 2: Speltachgrund
Revierleitung/enSebastian Sieland, 0162/2400779, sebastian.sieland@forstbw.de
Ansprechpersonen im FBez:GB1: Sieglinde Masnita, Tel : 07942 7454912, sieglinde.masnita@forstbw.de GB2: Brita Hartz, Tel: 07942 7454905, brita.hartz@forstbw.de
Vorgaben/Anforderungen zur vorgesehenen TechnikKultursicherung mit Freischneider
  1. Allgemeine Angaben zum Einsatzgebiet
WaldorteDistrikt 79
LosartGebietslos
HöhenangabeMeter ü. NN (von 400 m bis 500 m)
Allgemeine Beschreibung• Überwiegend Eichen- oder Douglasienflächen im Zaun oder mit Einzelschutz. Pflanzen ohne Einzelschutz sind mit einem Markierstab aus Bambus gekennzeichnet. • Die Pflanzflächengröße liegt zwischen 0,3 und 0,9 ha. • Gesamtfläche des Loses: 5,25 ha
Besonderheiten der Flächen• Zu entfernende Vegetation besteht überwiegend aus Gräsern, Brombeere und jungen Stockausschlägen von Weichlaubhölzern. • Es ist kein Einsatz von Kreissägenblatt oder Motorsäge notwendig. • Die Flächen sind weitgehend eben und gut erreichbar.
Maßnahmen- beschreibung• Kultursicherung durch Freischneiden der gewünschten Baumarten von störendem Bewuchs mit Hilfe eines Freischneiders.

2 2027_903 Kulturarbeiten im Forstbezirk Tauberfranken für ForstBW

Arbeitsvolumen für das 1. Vertragsjahr:

ZeitraumVerteilung der Planmenge auf die Quartale (KJ) [%]Planmenge [h]Maximalmenge (130 % Plan) [h]
Q1Q2Q3Q4
01.10.26 – 31.12.26---
01.01.27 - 30.09.27-100-199,5259,35
  1. Allgemeine Hinweise

Da die konkreten Einsatzorte zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, handelt es sich bei den angegebenen Werten um Erwartungswerte, die sich auf Erfahrungswerte aus Aufarbeitungen der Vorjahre stützen. Diese können als Anhaltspunkte für die Kalkulation dienen. Ein Anspruch auf die Einhaltung dieser Werte bei konkreten Einsätzen besteht nicht.

Anforderungen/ Mindeststandards für Durchführung:

Allgemein gelten die Vorgaben der Waldentwicklungstypen-Richtlinie sowie die allgemeinen Qualitätsstandards der AGB-F von ForstBW. Diese sind einzuhalten und umzusetzen.

Siehe auch §2(5) der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Personal mit der notwendige Schutzausrüstung (z.B. Schnittschutzkleidung, Helm, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzkleidung) ausgestattet ist und diese trägt. Des Weiteren ist der Auftragnehmer bei mehrtägigen Arbeitseinsätzen dazu verpflichtet, seinen Arbeitern einen trockenen, beheizten Platz (z.B. Schutzwagen, Transporter mit Standheizung) für die Pausen zur Verfügung zu stellen.

Die Pflegeziele werden einzelbestandsweise im Arbeitsauftrag durch die Revierleitenden formuliert und sind die Grundlage für die Arbeitsausführung vor Ort.

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