Anlage zur Angebotsaufforderung Q U2EB VB014 35126
Hinweis: - Schriftformerfordernis
- Zuständigkeit für den Vertragsschluss
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) sämtliche Verträge (auch Änderungsverträge) mit dem Bund zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen
und
b) ihr Abschluss ausschließlich der jeweils für den Vertragsschluss
zuständigen Organisationseinheit
BAAIN Bw U2.5
vorbehalten ist.
BAAINBw-B 123/10.2012 Hinweis - Schriftform / Zuständigkeit für den Vertragsschluss,
- nur für Beschaffung durch BAAINBw Koblenz einschl. Dienststellen -