Anlage 7 Lieferschein B48D.docx

Kühlcontainer für Sanitätsmaterial

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 15:55 (Europe/Berlin)

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AnAbsender:Blatt-Nr.: 1/2
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Lieferer:Lieferschein Ausfertigung (siehe Verteiler Blatt 2)Nummer:
Versanddatum:
Auftrags-/BestellnummerAuftrags-DatumUnsere ZeichenLieferwerkAnzahl der beladenen Paletten/Behälter
VersandartAnzahl und Art der PackstückeVersandzeichen usw.Versand-Ort/-Bahnhof
Empf.-Nr.EmpfängerBestimmungsort
Posten- Nr. des AuftragsBezeichnung des Artikels oder der Leistung (ggf. mit Katalog-Nr.)Empfangs- und Einnahmebescheinigung
Versorgungsnummer / Wi. - Nr.Verp.- StufeSichhK (Schl.)B.-E. (Schl.)Bezugs-einheitMenge1. der empfangenden Firma bei gebrochenem Auftrag (Beistellvertrag): Wie nebenstehend empfangen am       (Unterschrift und Firmenstempel)
2. der empfangenden Dienststelle/Einheit: a) Wie nebenstehend empfangen am       (einschl. Verpackung)
b) [ ] Vereinnahmt im Bestandsnachweis Seite:       - Karte:       - Blatt:       - lfd Nr.:
[ ] Der urkundliche Bestandsnachweis ist/wird beim zuständigen
MKZ beantragt
c) Verpackungsmaterial nicht vereinnahmt, da:
[ ] mit Material eingelagert
[ ] Einweggebinde
[ ] zerstört/geringwertig
Dienstsiegel-/ Dienststempel- abdruckOrt
Datum
(Unterschrift und Amtsbez. bzw. VergGr)
Güteprüfvermerke u. ä.Radieren, Ausschaben, Überkleben oder Übermalen der Eintragungen machen den Lieferschein ungültig. Der Empfänger (ggf. der Güteprüfer) hat Änderungen mit Unterschrift, Datum und Dienstsiegel-/Dienststempelabdruck zu bescheinigen. Ursprüngliche Angaben müssen lesbar bleiben.

BAAINBw-B 048 D/02.2016 (Lieferschein)

Verteiler (BAAINBw-B 048 D/02.2016) Blatt-Nr.: 2/2

1. Ausfertigung (mit Empfangs- und Einnahmebescheinigung)

1) mit Güteprüfbescheinigung und mit 2. und 6. Ausfertigung bei Versand der Gegenstände in gesondertem Brief vom Lieferer voraus an Empfänger.

2) vom Empfänger mit Einnahmevermerk, Unterschrift und Dienstsiegel-/ Dienststempelabdruck schnellstmöglich an Lieferer zurück.

2. Ausfertigung (mit Empfangs- und Einnahmebescheinigung)

1) mit Güteprüfbescheinigung und mit 1. und 6. Ausfertigung bei Versand der Gegenstände in gesondertem Brief vom Lieferer voraus an Empfänger.

2) verbleibt als Einnahmebeleg beim Empfänger.

3. Ausfertigung (mit Güteprüfbescheinigung)

a) bei Kraftfahrzeugen und Anhängern von Lieferer umgehend an Zentrale Militär-Kraftfahrtstelle, Hardter Str. 9, 41179 Mönchengladbach

(ZMK gibt nach Auswertung an vertragschließende Stelle weiter).

b) bei anderen Gegenständen direkt vom Lieferer an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz

(Vertragsreferat).

4. Ausfertigung

(Beleg für Lieferer) mit Güteprüfbescheinigung.

5. Ausfertigung

(Beleg für Güteprüfer) mit Güteprüfbescheinigung.

6. Ausfertigung (mit Empfangs- und Einnahmebescheinigung)

1) mit 1. und 2. Ausfertigung bei Versand der Gegenstände in gesondertem Brief vom Lieferer voraus an Empfänger.

2) mit Einnahmevermerk für Buchungszwecke an das zust. VersKdo (MKZ), wenn MatEmpfänger eine mil. Dienststelle/Einheit ist; an die zust. WBV,

wenn MatEmpfänger eine Dienststelle der Verwaltung ist.

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