| BAAINBw | Technische Lieferbedingungen | TL A-0032 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kennzeichnung Kennzeichnen der Versorgungsartikel | Teil 1 | |||||||
| Ausgabe: 8 Issue: | ||||||||
| Datum: 05. Mai 2017 Date: | ||||||||
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| Beschaffungshinweis: "C" an keinen Hersteller gebunden Procurement Types: "C" Not tied to any manufacturer Diese TL verlieren ihre Gültigkeit Ende April 2022 This Technical Specification (TL) will become invalid at the end of April 2022 Aktualitätsprüfung der TL ist vor jeder Ausschreibung erforderlich Prior to each invitation to tender, please verify that this TL is up to date | ||||||||
| Änderung gegenüber der letzten Ausgabe Change with respect to the previous issue | Frühere Ausgabe Previous issue(s) | 4 | 5 | 6 | 7 | |||
| Frühere Ausgabemonate Previous date(s) of issue | 02.01 | 03.08 | 08.13 | 07.14 |
Z M u a y b e b z e i e o h b e ta n i n b e e d im fr : om: BAAINBw, Koblenz; www.baainbw.de/TL © © B B u u n n d d 2 2 0 0 1 1 7 7 ; ; U O r r h ig e in b a e t r o : r B : u B n u d n , d S , c c h o u p t y z r v ig e h rm t n e o rk te n i a .a c . h w D . D IN IN IS IS O O 1 6 1 0 6 1 0 6 1 6 b e to a c b h e t e o n b served
Seite 2 TL A-0032 Teil 1
Inhalt
Normative Verweisungen
1 ALLGEMEINES
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN
2.1 Kennzeichnen von einzelnen Produkten
2.2 Kennzeichnen von Produkten als Teile von Sätzen
2.3 Kennzeichnen von Packmittel
2.4 Kennzeichnen von wiederverwendbaren (wv) Packmittel
2.5 Kennzeichnen von Schläuchen und Schlauchleitungen
2.6 Automatische Identifizierungstechnik (AIT)
2.7 Ausführung der Kennzeichnung
2.8 Beeinträchtigung der Versorgungsartikel durch die Kennzeichnung
2.9 Beeinträchtigung der Umwelt durch die Kennzeichnung
3 QUALITÄTSSICHERUNG
3.1 Qualitätsprüfungen
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen
3.3 Güteprüfung
4 BEGRIFFE
Anhang A AIT-Elemente
Anhang B Kennzeichnungsbeispiele
Anhang C Besonderheiten bei der Kennzeichnung von Schläuchen und Schlauchteilen
Anhang D Auszug von empfohlenen zusätzlichen Datenbezeichnern
NORMATIVE VERWEISUNGEN
Diese TL enthalten durch datierte und undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Dokumenten (Normen, TL usw.). Diese Dokumente sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert (Normative Verweisung). Alle in diesen TL zitierten Dokumente sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen haben spätere Änderungen oder Überarbeitungen der zitierten Dokumente für die vorliegenden TL erst dann Gültigkeit, wenn sie in die vorlie- genden TL eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ausgabe der zitierten Dokumente.
DIN 1450 Schriften, Leserlichkeit
DIN 1451-1 Schriften; Serifenlose Linear-Antiqua - Allgemeines
DIN 1451-3 Schriften; Serifenlose Linear-Antiqua; Druckschriften für Beschriftungen
DIN EN ISO 780 Verpackung - Versandverpackung - Graphische Symbole für die Hand- habung und Lagerung von Packstücken
DIN 30646 Selbstklebende Schilder – Technische Lieferbedingungen für Schilder aus Kunststoff-, Aluminiumfolien und Papier
DIN EN ISO/IEC 15415 Informationstechnik – Automatische Identifikation und Datenerfas- sungsverfahren – Testspezifikation für Strichcode-Druckqualität – 2D-Symbole
TL A-0032 Teil 1 Seite 3
DIN EN ISO/IEC 15416 Informationstechnik – Verfahren der automatischen Identifikation und Datenerfassung – Testspezifikation für Strichcodedruckquali- tät; Lineare Symbole
ISO/IEC TR 29158 Informationstechnik – Automatische Identifikation und Datenerfas- sungsverfahren – Qualitätsrichtlinie für die Direktmarkierung von Teilen (DPM) GS1-128 GS1 Spezifikationen zu Datenträgern1 (ein-bzw. zweidimensional) – GS1 DataMatrix siehe Anhang A und Internetlink (Bezugsquelle)
GS1 General The foundational GS1 standard that defines how identification Specification keys, data attributes and barcodes must be used in business ap- plications.
STANAG 4279 – AAP-23 Glossar von Fachbegriffen und Definitionen aus dem Verpackungswe- sen
TL A-0032 Teil 2 Verpackung; Kennzeichnung; Kennzeichnen der Packungen Verpackungsstufen , A, B, C, H, T
TL A-0032 Teil 5 Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; Datenüber- mittlung
TL 8135-0047 Packhilfsmittel, Etiketten aus Papier und Folie zur Kennzeichnung von Versorgungsartikeln
VG 92016 Kästen - Rahmen mit Schutzscheibe für Inhaltsverzeichnis
VG 95024 Zeichnungssatz - Kennzeichnungsangabe; Stelle, Verfahren, Schrift, Umfang
VG 95055 Eigentumskennzeichen des Bundes; Richtlinien für Anwendung und Ausführung
VG 95551 Schilder zur Kennzeichnung von Bundes-Eigentum
Bezugsquellen siehe: TL A-0101
Zusätzlich: GS1 Germany, Maarweg 133, 50825 Köln; http://www.gs1-germany.de bzw. die zuständige nationale GS1 Organisation
1 ALLGEMEINES
1.1 Anwendungsbereich
Diese Technischen Lieferbedingungen (TL) beschreiben
-
die vorgeschriebenen Methoden der Kennzeichnung und
-
die Forderungen, welche diese Kennzeichnung erfüllen muss
für katalogisierte oder zu katalogisierende Produkte, die an die Bundeswehr zu liefern sind und als Versorgungsartikel (VersArt), verwendet werden.
Abweichende fachspezifische Forderungen an die Kennzeichnung sind in den jeweili- gen TL zum Produkt bzw. zum Gerät geregelt oder sind Gegenstand des Vertrages. So- weit in Rechtsvorschriften abweichende oder zusätzliche Kennzeichnungen zwingend gefordert werden, sind diese ebenfalls zu beachten. Grundlage für abweichende Kennzeichnungsforderungen können somit auch gesetzliche Vorgaben sein.
Gesetzliche Vorgaben sind bei der Kennzeichnung einzuhalten und haben Vorrang vor den Forderungen in diesen TL.
1 Ein Datenträger stellt Informationen in einer maschinenlesbaren Form dar, dies kann ein- oder zweidimensional erfolgen. (Siehe „Internetlink- Bezugsquelle)
Seite 4 TL A-0032 Teil 1
Für die Kennzeichnung ist die folgende Rangfolge zu beachten:
-
Gesetze
-
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften bzw. Regelungen (BGV / BGR)
-
Kennzeichnungsvorgaben nach Normenwerk (DIN, EN ISO, VDE etc.)
-
Kennzeichnungsvorgaben nach TL
1.2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen
1.2.1 Die Bedingungen in diesen TL sind Grundformen für die Kennzeichnung von Produkten (wie Teilekennzeichen). Diese Grundforderungen sind vom Auftragnehmer uneinge- schränkt zu erfüllen, sofern diese TL alleinige vertragliche Kennzeichnungsforde- rung sind, es sei denn, dass diesbezügliche Rechtsvorschriften abweichende Rege- lungen treffen. Für zoniertes IT-Gerät ist keine Ausnahme zulässig.
1.2.2 Das Kennzeichnen bestimmter Produkte kann vom Auftraggeber durch Einzelfestlegun- gen in den TL, Technischen Zeichnungen oder in anderen Vertragsunterlagen ausge- nommen oder ergänzt sein. Die Einzelfestlegungen haben Vorrang vor den Forderun- gen in diesen TL. Wenn entsprechende Vorgaben fehlen, ist die Packung gemäß der Abschnitte 2.1 und 2.6 zu kennzeichnen.
1.2.3 Ergänzende Einzelfestlegungen sind:
-
Geheimhaltungsgrad für geheimschutzbedürftige Artikel; diese sind mit dem Ge- heimhaltungsgrad ungekürzt in Großbuchstaben gleicher Schriftgröße zu kenn- zeichnen, ab der Einstufung VS-Vertraulich ist der Schriftzug in blauer Farbe, ab der VS-Einstufung GEHEIM in roter Farbe zu kennzeichnen.
-
Daten der Kalibrierung auf Mess- und Prüfgeräten; diese sind zu kennzeichnen mit dem Datum der durchgeführten und nächsten Kalibrierung sowie der Auftrags- nummer/ Seriennummer mit Aufkleber nach VersNr 7530-12-179-6585,
-
sach- und fertigungsbezogene zusätzliche Kennzeichen wie Fertigungsnummer, Bau- zustandskode, Monat und Jahr der Herstellung, Chargennummer usw.
-
sach- und fertigungsbezogene Kennzeichnungsmethoden.
2 TECHNISCHE FORDERUNGEN
2.1 Kennzeichnen von einzelnen Produkten
Das Produkt ist zu kennzeichnen mit
a) der Versorgungsnummer und der Angabe zum Hersteller (Firmenname/-symbol) oder NATO-Herstellerkode, Beispiele siehe Bild (Anhang B- B.1, B.2, B.3 und B.4) oder dem Teilekennzeichen (Tkz) und der Angabe zum Hersteller (Firmenname/- symbol)
oder
NATO-Herstellerkode, nur dann wenn die Versorgungsnummer im Vertrag oder seinen Anlagen nicht angegeben ist
und
b) wenn zusätzlich vertraglich gefordert, oder die Kennzeichnung gem. Anhang C er- folgt, mit dem Eigentumskennzeichen des Bundes nach VG 95055
und
c) einem Element zur automatischen Identifizierung (AIT-Element) wie in Abschnitt 2.6 beschrieben.
Zusätzlich zur Kennzeichnung sind die entsprechenden Daten an das Logistikkommando der Bundeswehr zu übermitteln(siehe TL A-0032 Teil 5).
Die Dateninhalte des DB 10 oder DB 21 sind klarschriftlich auf den Lieferpapieren/ Versandbelegen einzutragen.
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2.1.1 Ausnahme der Kennzeichnungspflicht für AIT Element
Produkte müssen nicht nach den Forderungen – wie in Abschnitt 2.1 festgelegt – gekennzeichnet werden, wenn
-
die Verwendbarkeit der Produkte durch die Kennzeichnung beeinträchtigt wird,
-
die Materialeigenschaften und / oder ihre Funktionalität eine Kennzeichnung ausschließen
-
die Produkte zu klein sind oder ihre Beschaffenheit eine Kennzeichnung aus- schließt,
-
es sich um Kleinteile (z.B. Normteile, elektrische Bau- oder Einzelteile usw.) handelt,
-
die Kennzeichnung mit AIT-Element nicht auf der Zeichnung dokumentiert ist,
In diesen Fällen ist die Grundpackung (kleinste Packung) mit den Angaben nach Ab- schnitt 2.6) zu kennzeichnen.
2.2 Kennzeichnen von Produkten als Teile von Sätzen
2.2.1 Produkte als Teile von Sätzen
Jedes einzelne Teil eines Satzes ist nach Abschnitt 2.1 zu kennzeichnen. Ausgenom- men hiervon sind handelsübliche Werkzeuge, die in Behältnissen (Kisten, Taschen) aufbewahrt werden; diese Werkzeuge sind nur mit Angaben zum Hersteller und/oder der DIN-Bezeichnung zu kennzeichnen.
Die für den Satz geltende Kennzeichnung darf nicht auf Artikeln des Satzes ange- bracht werden; sie ist auf dem Behältnis des Satzes nach Abschnitt 2.3 auszufüh- ren.
Bei Sätzen ohne Behältnis ist sie auf der Verpackung des Satzes nach TL A-0032 Teil 2 auszuführen.
2.2.2 Teile von Sätzen in Packmitteln
Teile von Sätzen in Packmitteln sind nach Abschnitt 2.3 zu kennzeichnen. Die Tei- le sind außerdem in einem Inhaltsverzeichnis (Satzinhaltsliste) zu erfassen, das im Behältnis auf der Innenseite des Deckels – bei Kisten aus Holz unter Verwen- dung eines Rahmens mit dazugehörender Schutzscheibe nach VG 92016 – anzubringen ist. In das Inhaltsverzeichnis sind Angaben aufzunehmen für:
den Satz mit Versorgungsnummer und Versorgungsartikelname(VAN) sowie das leere Behältnis und die im Behältnis enthaltenen Produkte mit Stückzahl und VAN bzw. handelsüblichem Namen.
Das Inhaltsverzeichnis ist durch ein Packbild oder ähnliches, aus dem die Lage der eingebrachten Produkte im Behältnis ersichtlich ist, zu ergänzen, wenn durch die Vielzahl oder Form der Produkte die Übersicht beeinträchtigt ist.
Für Sätze, die in mehreren Packmitteln untergebracht sind, ist zusätzlich in dem mit „Kiste 1“ bezeichneten Packmitteln (siehe Abschnitt 2.3) ein Gesamtverzeich- nis vorzusehen, in dem alle zum Satz gehörenden Teile, getrennt nach einzelnen Packmitteln, und auch die außerhalb der Packmitteln gelagerten Teile (siehe Ab- schnitt 2.4.2), auszuführen sind.
2.2.3 Teile von Sätzen/Satzteile außerhalb von Packmitteln
Teile von Sätzen, die, bedingt durch ihre Abmessungen (z.B. Bohrgestänge), nicht wie die anderen Teile des Satzes in Packmitteln untergebracht werden können, sind mit dem Hinweis „Gehört zu Satz bzw. Gerät (Materialplanungsnummer, Versorgungs- nummer und Versorgungsartikelname)“ zu versehen.
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2.3 Kennzeichnen von Packmitteln
In der Bundeswehr werden die Packmittel wie folgt kategorisiert:
Einwegpackmittel (zum Ver- und Gebrauch bestimmt) z.B. Kartonagen, Beutel, Dosen usw.
Mehrwegpackmittel / Transport- und Lagerbehälter (TuLB) zugehörig zu einer bestimmten Artikelgruppe z.B. Behälter, Kisten, Gefahrgut- verpackungen
Großpackmittel / Transport und Lagerhilfsmittel (TuLHm) für Transport und La- gerung z.B. Paletten, Boxen, Container
Bei Packmitteln, die zur ständigen Aufbewahrung dienen, ist zusätzlich die Kenn- zeichnung für den Inhalt außen auf dem Deckel und an den Stirnseiten aufzubringen.
Ist eine ordnungsgemäße Beschriftung an den Stirnseiten nicht möglich, so ist die Kennzeichnung mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an der vorderen Längs- seite aufzubringen.
Mindestangaben:
Versorgungsnummer für den Inhalt (Produkt, Gerät, Satz usw.)
Versorgungsartikelname für den Inhalt (Produkt, Gerät, Satz usw.)
Automatische Identifizierungstechnik (AIT) nach Abschnitt 2.6
auf dem Deckel in der rechten unteren Ecke der jeweiligen Kiste/Behälter die Gewichtsangabe: „Brutto ..... kg“ (Beispiel siehe Anhang B)
wenn das Produkt, das Gerät, der Satz usw. in mehreren Kisten/Behältnissen un- tergebracht ist, auf dem Deckel in der linken vorderen Ecke „Kiste ... von ... Kisten“ (siehe Bild B.3).
Packmitteln, die, bedingt durch den darin verpackten Inhalt, z.B. Messgeräte aus Glas, eine besondere Behandlung und daher eine zusätzliche Kennzeichnung erfor- dern, sind mit zusätzlichen Markierungszeichen nach DIN EN ISO 780 zu versehen.
2.4 Kennzeichnen von wiederverwendbaren (wv) Packmitteln
2.4.1 wv Packmitteln, leer:
Diese Packmitteln sind nach folgendem Kapitel 2.4.2 zu kennzeichnen (Beispiel siehe Bild B.4).
2.4.2 wv Packmitteln mit spezieller Halterung/Polsterung
Packmitteln mit fest eingebauter Polsterung/Halterung sind zu kennzeichnen mit:
Beispiel: Versorgungsnummer/Tkz2 8145-12-999-9999 Text: „Packmitteln mit Halterung/ Packmitteln mit Halterung/ Polsterung“ Polsterung
Angabe zum Hersteller D9999 (Firmenname/-symbol oder Nato-Herstellerkode)
Text: „bestehend aus“ bestehend aus
Text: „-Packmitteln leer“ mit Versorgungsnummer - Packmitteln leer oder Tkz 8115-12-081-4750
Text: „-Halterung“ mit Versorgungsnummer oder Tkz - Halterung Tkz A 33 333.1
2 Teilekennzeichen
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Ort:
Vorderseite unterhalb des Geräteschildes für den leeren Behälter:
Bei Lieferung leerer Packmitteln ist der Platz hierfür freizuhalten. Schriftgröße nach VG 95024
2.4.3 Die Kennzeichnung von wv Packmitteln als Packung (mit Inhalt) ist in den TL A-0032 Teil 2 festgelegt.
2.5 Kennzeichnen von Schläuchen und Schlauchleitungen
Schläuche und Schlauchleitungen aus Elastomeren der MatGrKl 4720, die in der Flu- idtechnik sowie für Betankung und Pipelines eingesetzt werden, unterliegen einer besonderen Altersüberwachung und Kennzeichnungspflicht.
Die Forderungen für die entsprechenden Schläuche und Schlauchleitungen nach
- dem maximal zulässigen Alter bei Lieferung an die Bw und – der Mindest-Kennzeichnung
lassen sich grundsätzlich aus den
- speziellen Schlauch- und Schlauchleitungs-VG-Normen – den veröffentlichten technischen Lieferbedingungen (TL) sowie – anderweitigen mitgeltenden Spezifikationen
ableiten.
Diese Forderungen sind vom jeweiligen Auftragnehmer – auch in Verbindung mit der vom BAAINBw ausgesprochenen Lieferzulassung nach den entsprechenden VG-Normen – zu erfüllen und zu gewährleisten.
Für Lieferspezifikationen aus denen diese Forderungen nicht eindeutig hervorgehen (DIN EN-Normen, Zeichnungen usw.), sind diese Forderungen verbindlich in einem Zu- satzblatt zur Angebotsanfrage/Auftrag zusammengefasst, siehe Anhang C in diesen TL.
2.6 Automatische Identifizierungstechnik (AIT)
2.6.1 Umsetzung der automatischen Identifizierungstechnik (AIT)
Für die Bundeswehr ist durch das Bundesministerium der Verteidigung die Anwendung der AIT angeordnet. Auf allen Versorgungsartikel (katalogisiertes Wehrmaterial) ist grundsätzlich das AIT-Element in direkter Nähe zur zuvor beschriebenen Kennzeichnung anzubringen. Bei nichtkatalogisiertem Material kann die AIT-Kennzeichnung entfallen.
2.6.2 AIT-Standard
Die Umsetzung der AIT erfolgt auf der Basis des GS1-Standards (GS1-128-Strichcode oder GS1 DataMatrix).
2.6.2.1 GS1-Datenbezeichner
Für die Umsetzung des GS1 Standards in der Bundeswehr ist ausschließlich der GS1- Datenbezeichner (DB)
GS1-DB (01) Global Trade Item Number (GTIN) (14-stellig mit führender “0”),
der fallweise durch
GS1-DB (10) Charge (max. 15-stellig)
oder
GS1-DB (21) Serialnummer (max. 18-stellig)
ergänzt werden kann, zulässig.
Seite 8 TL A-0032 Teil 1
Sollte es für den AN zweckmäßig sein, weitere Datenbezeichner mit in das AIT Ele- ment aufzunehmen, sind maximal 3 zusätzliche DB gemäß GS1 Standard erlaubt (In Anhang D befinden sich Vorschläge von Datenbezeichnern (DB), die sich im Umfeld der technischen Industrie bewährt haben). Diese DB sind in aufsteigender Reihen- folge auszuführen, jedoch müssen die von der Bundeswehr verwendeten DB 01, DB 10 oder DB 21 immer vorangestellt werden, auch wenn z.B. vom AN der DB 20 (Produkt- variante) verwendet werden möchte. Diese Vorgehensweise ist nur für den zweidi- mensionalen Code (GS1 DataMatrix) vorgesehen.
Sollten weitere Datenbezeichner angewandt werden, so ist das FNC1 Zeichen (GS1 Function Code 1) zu beachten. Das FNC1-Zeichen an erster Stelle im GS1 DataMatrix kündigt Daten nach dem GS1-Datenbezeichnerstandard an und sichert damit die Kom- patibilität zum GS1 System. Datenelemente variabler Länge, die nicht am Ende der Zeichenkette stehen, werden ebenso mit dem FNC1-Zeichen vom nächsten Datenelement abgegrenzt.“
Es ergeben sich also folgende mögliche Kombinationen:
DB01 + maximal 3 vom AN verwendete DB in aufsteigender Reihenfolge
DB 01 + DB 10 + maximal 3 vom AN verwendete DB in aufsteigender Reihenfolge
DB 01 + DB 21 + maximal 3 vom AN verwendete DB in aufsteigender Reihenfolge
Die Mindestmodulgrößen gemäß GS1 General Specification sind zu beachten.
Die etwaige Verwendung der Datenbezeichner (DB 10 oder DB 21), auch GTIN für Ge- binde, sind durch den Materialverantwortlichen für die Einsatzreife in der Bw / Projektleiter als ergänzende Regelungen (AIT-Kennzeichnung Charge, AIT- Kennzeichnung Serialisierung, AIT-Kennzeichnung) zusätzlich festzulegen und ver- traglich zu vereinbaren.
2.6.2.2 AIT-Spezialfälle
Für Spezialfälle kann
der Code 39 als Linear- Strichcode (z.B. Pharmazentralnummer)
die Radio Frequency Identification (RFID)-Technologie zur Identifizierung ein- gesetzt werden. Die Festlegung trifft der Auftraggeber als ergänzende vertrag- liche Regelungen (AIT-Kennzeichnung von AIT-Spezialfälle).
2.6.3 AIT-Anwendung
Der Auftragnehmer hat sich bei der zuständigen nationalen GS1-Organisation, zwecks Zuweisung der weltweit eindeutigen Unternehmensidentifizierungsnummer, der Globale Lokationsnummer (GLN), gebührenpflichtig zu registrieren. Für Deutschland ist dies die GS1 Germany. Damit wird in der Folge die Erzeugung der GTIN möglich.
Die detaillierte Beschreibung des GS1-Standards und deren Anwendung erfolgt im Rahmen entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und durch die GS1-Organisation.
Der Auftraggeber behält sich die Prüfung vor.
2.7 Ausführung der Kennzeichnung
2.7.1 Kennzeichnungsangaben
Kennzeichnungsangaben sind nach VG 95024 auszuführen.
2.7.2 Verfahren
Das Verfahren zur Kennzeichnung richtet sich nach der zu kennzeichnenden Oberflä- che und den gestellten Anforderungen an die Kennzeichnung.
Die Kennzeichnung ist dem Produkt angemessen dauerhaft aufzubringen, d. h. die Haltbarkeit sollte der Lebensdauer des Artikels entsprechen. Einwirkende Bean- spruchungen durch Handhabung, Umwelteinflüsse und Reinigung dürfen die Les- und Haltbarkeit nicht beeinträchtigen.
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2.7.3 Ort
Der Kennzeichnungsort ist grundsätzlich so zu wählen, dass die Kennzeichnung in Gebrauchsstellung gut sicht- und lesbar ist.
Für außenliegende Teile ist die Signatur zu beachten nach dem Grundsatz „Tarnung vor Kennzeichnung“. Die Kennzeichnung ist entsprechend verdeckt anzubringen.
Das Kennzeichnungsverfahren mittels Anhänger ist auf die Fälle zu beschränken, bei denen ein anderes Verfahren aufgrund der Beschaffenheit des Produktes nicht anwendbar ist, jedoch sichergestellt ist, dass der Gebrauch des Artikels durch den Anhänger nicht beeinträchtigt wird.
2.7.4 Auswahl der Schrift / Druckfarbe / Etiketten
Die Schrift ist nach DIN 1450 sowie DIN 1451-1 und –3 auszuwählen. Die Kennzeich- nung ist grundsätzlich kontrastreich auszuführen. Weitere Anforderungen an das Etikettenmaterial sind in den TL 8135-0047 sowie in der DIN 30646 aufgeführt.
2.7.5 Vorgaben zur Kennzeichnung mit AIT Element nach GS1-Standard
Ein- oder zweidimensionale Datenträger sind grundsätzlich kontrastreich unter An- wendung der Vorgaben von GS1 auszuführen. Beim GS1-128-Strichcode ist die GTIN und fallweise optional die zugehörige Serialnummer oder Chargennummer immer klar- schriftlich unterhalb des Datenträgers mit aufzuführen.
Bei GS1 DataMatrix ist die GTIN und fallweise optional die Serialnummer oder Chargennummer grundsätzlich klarschriftlich (unter Beachtung der vorgeschriebenen Hellzonen3) aufzuführen. Sind die Versorgungsnummer und die Datenbezeichner DB 10 bzw. DB 21 im Typenschild dargestellt oder sollte es aus Platzgründen nicht mög- lich sein klarschriftliche Informationen anzubringen, so können diese beim GS1 DataMatrix entfallen (siehe Anhang A).
Die nach 2.6.2.1 zusätzlichen GS1-Datenbezeichner können ergänzend zu den DB 01, DB 10 oder DB 21 dargestellt werden.
Im Rahmen einer Instandsetzung ist die Lesbarkeit des AIT Elements zu überprüfen und falls diese nicht mehr gegeben ist, die AIT Kennzeichnung des Produkts zu er- neuern.
Bei einer Direktkennzeichnung mittels DPM (Direct Part Marking) von Produkten (siehe Bild A.3) ist diese mit dem AG vertraglich zu vereinbaren und zu regeln, wie der Nachweis der Haltbarkeit und Lesbarkeit erbracht wird.
2.8 Beeinträchtigung der Versorgungsartikel durch die Kennzeichnung
Kennzeichnungsverfahren, Kennzeichnungsmittel und Überzugsmittel müssen auf das jeweilige Produkt abgestimmt sein. Sie dürfen das Produkt nicht schädigen, nach- teilig verändern oder in seiner Verwendbarkeit beeinträchtigen.
2.9 Beeinträchtigung der Umwelt durch die Kennzeichnung
Bei der Auswahl der Verfahren und Materialien für die Kennzeichnung sind die Ver- botsverordnungen für Gefahrstoffe sowie die entsprechenden Arbeitsschutz- und Be- triebsschutzvorschriften zu beachten. Verbotene Stoffe (z.B. Cadmium-Verbindungen) dürfen nicht verwendet werden. Ge- sundheitsschädliche bzw. den Boden oder Gewässer beeinträchtigende Stoffe sollten, soweit dieses der Zweck zulässt, ebenfalls nicht verwendet werden.
3 Gemäß GS1 Germany, Handbuch „GS1 DataBar, GS1 DataMatrix, GS1 QR-Code“
Seite 10 TL A-0032 Teil 1
3 QUALITÄTSSICHERUNG
3.1 Qualitätsprüfung
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der technischen For- derungen durch produktspezifische Ablieferungsprüfungen sicherstellt und die Er- gebnisse dokumentiert (siehe auch Abschnitt 3.2).
Die Lesbarkeit der gewählten AIT-Ausführung ist nach DIN EN ISO/IEC 15416, bzw. DIN EN ISO/IEC 15415 oder ISO/IEC TR 29158 zu prüfen und muss mindestens in der Gesamtbewertung der Klasse C entsprechen.
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat die Leistung auf vertragsgemäße Beschaffenheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber zu übermit- teln.
Die Prüfung der Konformität der Lesbarkeit und des Dateninhaltes nach GS1- Standard kann entweder durch eine Zertifizierung der GS1 Germany erfolgen oder durch ein für diese Prüfung qualifiziertes Prüfmittel.
3.3 Güteprüfung
Entfällt, wenn im Vertrag nichts anderes angegeben ist.
Bei güteprüfpflichtigen Artikeln unterliegt auch die Kennzeichnung der Güteprü- fung, da die Kennzeichnung Bestandteil des Artikels ist.
4 BEGRIFFE
Folgende Begriffe sind aus dem Verpackungswesen gemäß STANAG 4279-AAP -23 defi- niert und ebenso in der Datenbank für Terminologie der Bundeswehr DBTermBw be- schrieben.
Angabe zum Hersteller
Angaben zum Hersteller sind Kennzeichen, die den Hersteller eines an die Bundes- wehr gelieferten Produkt erkennen lassen. Die Angaben zum Hersteller können aus dem NATO-Herstellerkode, dem Namen oder dem Firmenzeichen (Symbole oder Kurzzei- chen) bestehen (siehe Anhang B). Dem NATO-Herstellerkode ist der Vorrang zu ge- ben.
FNC1
Das FNC1-Zeichen an erster Stelle im GS1-128 und GS1 DataMatrix kündigt Daten nach dem GS1 Datenbezeichnerstandard an und sichert damit die Kompatibilität zum GS1 System. Wird das FNC1-Zeichen an anderer Stelle verwendet, wird es als Trenn- zeichen bewertet und in den übermittelten Daten als Steuerzeichen (ASCII- Wert 29) übertragen.
z.B. ]d20104012345000016(21)ABC17829(240)1234AB20
Gerät
Technischer Gegenstand, in dem Baugruppen, Bauteile, Bauelemente oder Einzelteile mechanisch und/oder elektrisch zu einer in sich geschlossenen Einheit zusammenge- fasst sind.
Baugruppe
Teil eines Gerätes, das aus einzelnen oder gruppenweise zusammengefassten Einzel- teilen besteht.
Einzelteil
Stück, das ohne Zerstörung nicht weiter zerlegbar ist.
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Ersatzteile
Einzelverbrauchsgüter (Einzelteile oder Baugruppen), die Teile von Versorgungsgü- tern ersetzen, um deren Brauchbarkeit oder Vollständigkeit wiederherzustellen.
Gebinde
In der Regel in Box- oder auf Flachpaletten zusammengefasste Packstücke zwecks rationeller Handhabung während der Transportdurchführung. Packmittel
Erzeugnis aus Packstoff, das dazu bestimmt ist, das Packgut zu umschließen oder zusammenzuhalten, damit es versand- und lagerfähig wird.
In der Bundeswehr werden die Packmittel wie folgt kategorisiert:
-
Einwegpackmittel (zum Ver- und Gebrauch bestimmt) z.B. Kartonagen, Beutel, Dosen usw.
-
Mehrwegpackmittel / Transport- und Lagerbehälter (TuLB)
zugehörig zu einer bestimmten Artikelgruppe z.B. Behälter, Kisten, Gefahrgutver- packungen- Großpackmittel / Transport und Lagerhilfsmittel (TuLHm) für Transport und Lagerung z.B. Paletten, Boxen, Container
Produkt
Sammelbegriff für alle Benennungen wie Wehrmaterial, Ausrüstung, Ausstattung sowie Hard- und Software.
Satz
Zweckgebundene Zusammenstellung mehrerer Versorgungsartikel zu einer Einheit, die für sich zu einem Versorgungsartikel (Nichtverbrauchsgüter - NVG) erklärt wird.
Anmerkung:
Die nach Inhalt, Verwendungszweck und Zuordnung verschiedenen Arten von Sätzen werden im Regelfall durch entsprechende Wortverbindungen der Materialplanungsbe- griffe oder mit den Versorgungsartikelbezeichnungen näher bezeichnet, z.B.
- Werkzeugsatz
- Rüstsatz.
Teilekennzeichen (Tkz)
Nummer oder Kennzeichnung, die zur Identifizierung eines Erzeugnisses verwendet wird oder entweder allein oder in Verbindung mit anderen Teilekennzeichen ein Pro- dukt identifiziert.
Teilekennzeichen sind z.B.:
-
die Teile-, Zeichnungs-, Modell- oder Typennummer oder der Markenartikelname eines Herstellers,
-
die Nummer der Zeichnung oder Spezifikation eines Herstellers, in der bestimmte Bezugsquellen festgelegt sind,
-
das Kennzeichen für eine Spezifikation oder Norm oder eine darin enthaltene Teile-, Zeichnungs- oder Typennummer,
-
die Versorgungsnummer.
Versorgungsartikel (VersArt)
Katalogisiertes Wehrmaterial, das für die Versorgung der Bundeswehr benötigt und zu diesem Zweck wiederholt beschafft, bevorratet oder nachgeschoben wird.
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Anmerkung:
Ein Versorgungsartikel kann sein:
-
ein einzelnes Erzeugnis,
-
zwei oder mehr Erzeugnisse, die funktionell voll austauschbar sind oder für ei- nen bestimmten Zweck als Ersatz dienen können und die nach ihren Anwendungsbedin- gungen als gleich zu betrachten sind.- ein Erzeugnis, an das strengere Anforde- rungen gestellt werden als an das normale Erzeugnis gleicher Art (z.B. Auswahl nach engeren Toleranzen, speziellen Eigenschaften, höchster Qualität u.ä.),
-
ein Erzeugnis mit einer bestimmten Abänderung gegenüber normalen Erzeugnissen gleicher Art (entweder vom Benutzer selbst oder auf sein Verlangen vorgenommen).
Versorgungsartikelname
Benennung, die bei der Katalogisierung eines Versorgungsartikels vergeben wird. Die vorgegebene Schreibweise eines Versorgungsartikelnamen ist hinsichtlich Wort- folge und Schreibweise verbindlich.
Versorgungsnummer
Dreizehnstellige Nummer eines Produkts, die einem oder mehreren Erzeugnissen glei- cher Art zugeteilt wird, für die die Identifizierung von der Bundesmaterialkatalo- gisierungszentrale genehmigt ist.
Sie besteht aus der
- vierstelligen Materialklassennummer und der – neunstelligen Identifizierungsnummer.
Die ersten beiden Stellen der Identifizierungsnummer bezeichnen den Staat, der die Versorgungsnummer zugeteilt hat.
Beispiel: 5120-12-126-3327
Vorratsteile
Ständig oder zeitweise bei einem Gerät mitgeführte Ersatzteile sowie Werks- und Verbrauchsmaterialien, die zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit des Geräts im Ein- satz erforderlich sind.
Anmerkung:
Vorratsteile können mit Zubehörteilen zu einer Gruppe „Zubehör- und Vorrats- teile“ eines Geräts zusammengefasst werden.
Zubehörteile
Zusatzteile oder Werkzeuge, die zur vollen Einsatzfähigkeit des Geräts im Rahmen seiner vorgesehenen Verwendung benötigt werden, lose oder leicht abnehmbar sind und ständig oder zeitweise bei einem Gerät mitgeführt werden.
Anmerkung:
Zubehörteile können mit Vorratsteilen zu einer Gruppe „Zubehör- und Vorrats- teile“ eines Geräts zusammengefasst werden.
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Anhang A
AIT-Elemente
Beispielhafte Umsetzung eines Versorgungsartikels mit der GTIN 4053063013841 und der Serial- nummer 241174FW im GS1-128-Strichcode
Bild A.1: Beispielhafter GS1-128-Strichcode mit GTIN und Serialnummer
Beispielhafte Umsetzung eines Versorgungsartikels mit der GTIN 4053063013841 und der Serialnummer 241174FW im GS1 DataMatrix
Bild A.2: Beispielhafter GS1 DataMatrix mit GTIN und Serialnummer
(01)04053063013841 (21)241174FW
Bild A.3: Direktkennzeichnung eines Versorgungsartikels mit GS1 DataMatrix
Seite 14 TL A-0032 Teil 1
Anhang B
Kennzeichnungsbeispiele
Barcode = GS1-128-Strichcode
Bild B.1: Kennzeichnung eines Produktes (hier: Bleibatterie)
Bild: B.2 Kennzeichnung eines Produktes (hier: Doppelfernrohr)
Kennzeichnung eines Versorgungsartikels im GS1-128-Strichcode
Kennzeichnung eines Versorgungsartikels im GS1-DataMatrix
GS1 DataMatrix
TL A-0032 Teil 1 Seite 15
Bild B.3: Kennzeichnung von Packmitteln (hier: Aufbewahrungskiste mit Inhalt, z.B. Kiste nach TL A-0004)
Bild B.4: Kennzeichnung wiederverwendbarer Packmitteln (hier: wasserdampfdichter wv Behälter, leer, z.B. Kunststoffbehälter nach VG 95613)
Seite 16 TL A-0032 Teil 1
Anhang C
Besonderheiten bei Schläuchen und Schlauchleitungen aus Elastomeren oder Thermoplasten der MatGrKl 4720, die in der Fluidtechnik oder für Betankung und Pipelines eingesetzt werden.
Zusatzblatt zur Angebotsanfrage zu Bearbeitungsnummer: / / /
Zusatzblatt zum Auftrag Nr.: / / ; Anlage zum Auftrag
Anwendungsbereich: Diese Forderungen hinsichtlich Kennzeichnung und zulässigem Alter bei Lie- ferung gelten für die anzubietenden/zu liefernden Produkte, für welche dies in den Lieferspe- zifikationen (VG-, DIN EN-Normen, Zeichnungen usw.) nicht eindeutig festgelegt ist. Es sind Forderungen, die dem produktbezogenen Stand der Technik entsprechen.
Die im folgenden aufgeführten Regelungen sind Angebots- und Auftragsbestandteil.
C1 Kennzeichnung
Die Ware muss, unabhängig von den übrigen Forderungen (VG-, DIN EN-Normen, Zeichnungen usw.), dauerhaft und deutlich erkennbar mindestens mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
1.1 Schläuche und Schlauchleitungen für Betankung und Pipelines
1.1.1 Schläuche – fortlaufende Kennzeichnung im Abstand von maximal 4 m – mit der Schlauchkurzbezeichnung (nach Schlauchnorm/-spezifikation), dem Kennzeichen des Herstellers, mit Monat und Jahr der Herstellung.
1.1.2 Schlauchleitungen – Kennzeichnung auf z.B. umgelegten Metallbändern und/oder auf einer Armatur (Prägung, Gravur o.ä.) mit dem Kennzeichen des Herstellers / Konfektionierers, der Versorgungsnummer, dem Eigentumskennzeichen „BUND“. Ist bei kürzeren Längen (unter 4 m) die Kennzeichnung auf der Schlauchmeterware nicht oder unvollständig vorhanden, muss diese ebenfalls dauerhaft und leicht erkennbar (Metallband, Kunststoffbanderole, o.ä.) zusätzlich angebracht werden.
1.1.3 Schläuche die als Meterware geliefert und später noch weiterverarbeitet werden können, sind nach diesen TL mit einem AIT-Element welches hierbei aus dem GS1-Datenbezeichner (DB) GS1-DB (01) (Global Trade Item Number (GTIN)) und dem GS1-DB (10) (Chargennummer) besteht, zu kennzeichnen.
Schläuche (Muffenschläuche) die als fertiges Produkt geliefert werden, sind nach die- sen TL mit einem AIT-Element welches hierbei aus dem GS1-Datenbezeichner (DB) GS1-DB (01) (Global Trade Item Number (GTIN)) und dem GS1-DB (21) (Seriennummer) besteht, zu kennzeichnen.
1.1.4 Bei der Datenübermittlung gemäß TL A-0032 Teil 5 ist für VG-Material in der Spalte 3 das VG-Tkz anzugeben.
1.2 Schläuche und Schlauchleitungen für Fluidtechnik / Hydraulik
1.2.1 Schläuche – fortlaufende Kennzeichnung im Abstand von maximal 500 mm – mit Schlauch- kurzbezeichnung (nach Schlauchnorm/-spezifikation), dem Kennzeichen des Herstellers, mit Monat und Jahr bzw. Quartal und Jahr der Herstellung.
1.2.2 Schlauchleitungen – Kennzeichnung auf z.B. umgelegten Metallbändern und/oder auf den Armaturen (Prägung, Gravur o.ä.) mit dem Kennzeichen des Herstellers / Konfektionie- rers, der Versorgungsnummer/dem Teilekennzeichen, dem maximal zulässigen Betriebs- druck der Schlauchleitung in bar, mit Jahr und Monat der Herstellung.
Ist bei kürzeren Längen (unter 500 mm) die Kennzeichnung nach 1.2.1 auf der Schlauch- meterware nicht oder nur unvollständig vorhanden, muss diese ebenfalls dauerhaft und leicht erkennbar (Metallband, Aufdruck o.ä.) zusätzlich angebracht werden.
1.2.3 Schlauchleitungen sind nach diesen TL mit einem AIT-Element, welches hierbei aus dem GS1-Datenbezeichner (DB) GS1-DB (01) (Global Trade Item Number (GTIN)) und dem GS1-DB (21) (Seriennummer) besteht, zu kennzeichnen.
1.2.4 Bei der Datenübermittlung gemäß TL A-0032 Teil 5 ist für VG-Material in der Spalte 3 das VG-Tkz anzugeben.
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C2 Zulässiges Alter
Zum Zeitpunkt des Eingangs beim Empfänger darf das zulässige Alter der Ware nicht überschritten sein. Dieses ist wie folgt festgelegt und begrenzt:
2.1 Schläuche und Schlauchleitungen für Betankung und Pipelines
2.1.1 Schläuche und Schlauchleitungen gemäß VG 95924-1-4.2, Zulässiges Alter nicht älter als 24 Monate.
2.2 Schläuche und Schlauchleitungen für Fluidtechnik / Hydraulik
2.2.1 Schläuche gemäß VG 95924-2-4.2, Zulässiges Alter, Tabelle 2.1 nicht älter als 6 Quartale.
2.2.2 Schlauchleitungen gemäß VG 95924-2-4.2, Zulässiges Alter, Tabelle 3.1 nicht älter als 2 Quartale.
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Anhang D
Auszug von empfohlenen zusätzlichen Datenbezeichnern, die sich im Umfeld der technischen In- dustrien bewährt haben4. Für die Bundeswehr sind diese Datenbezeichner im AIT-Element nicht von Bedeutung.
| DB | Dateninhalt | Kurztitel | Format |
|---|---|---|---|
| 11 | Produktionsdatum (JJMMTT) | PROD DATE | N2+N6 |
| 12 | Fälligkeitsdatum (JJMMTT) [einer Rechnung] | DUE DATE | N2+N6 |
| 13 | Packdatum (JJMMTT) | PACK DATE | N2+N6 |
| 15 | Mindesthaltbarkeitsdatum (JJMMTT) | BEST BEFORE | N2+N6 |
| 17 | Verfallsdatum (JJMMTT) | USE BY or EXPIRY | N2+N6 |
| 20 | Produktvariante | VARIANT | N2+N2 |
| 240 | Zusätzliche Produktidentifikation des Herstellers | ADDITIONAL ID | N3+X..30 |
| 241 | Kundenteilenummer | CUST.PART. NO. | N3+X..30 |
| 242 | unternehmensspezifische Variationsnum- mer | MTO VARIANT | N3+N…6 |
| 243 | Verpackungskomponentennummer | PCN | N4+X..20 |
| 250 | Seriennummer eines integrierten Bau- teiles | SECONDARY SERIAL | N3+X..30 |
| 251 | Bezug auf die Ursprungseinheit | REF.TO SOUR-CE | N3+X..30 |
| 253 | Global Document Type Identifier (GDTI) | GDTI | N3+N13+X..17 |
| 7001 | NATO Stock Number | NSN | N4+N13 |
| 7003 | Verfallsdatum und -zeit | EXPIRY TIME | N4+N10 |
| 7021 | Funktionaler Status | FUNC STAT | N4+X..20 |
| 7022 | Revisionsstatus | REV STAT | N4+X..20 |
| 7023 | Global Individual Asset Identifier (GIAI) einer Baugruppe | GIAI – ASSEMBLY | N4+X..30 |
| 8006 | Identifikation einer Artikelkomponente | GCTIN | N4+N14+N2+N2 |
| 8008 | Produktionsdatum und -zeit | PROD TIME | N4+N8+N..4 |
| 8010 | Component / Part Identifer (CPID) | CPID | Nx + X..30 |
| 8011 | Component / Part Identifer Serial Num- ber (CP SERIAL) | CPID SERIAL | Nx + N..12 |
| 8012 | Software Version | VERSION | N4 + X..20 |
| 8200 | Extended Packaging URL | PRODUCT URL | N4+X..70 |
Anmerkung: Die Datenbezeichner 253, 7001, 8010, 8011 und 8200 werden auch in der deutschen Fassung der GS1 General Specifications nicht übersetzt.
4Die vollständige Liste sämtlicher GS1 Datenbezeichner finden Sie in den GS1 General Specifi- cations unter: http://www.gs1.org/docs/barcodes/GS1_General_Specifications.pdf