| BAAINBw | Technische Lieferbedingungen | TL A-0032 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kennzeichnung; Kennzeichnen der Versorgungsartikel; Datenübermittlung | Teil 5 | |||||||
| Ausgabe: 3 Issue: | ||||||||
| Datum: 28. Nov 2022 Date: | ||||||||
| Seite bis 1 3 Page to | ||||||||
| Beschaffungshinweis: "C" an keinen Hersteller gebunden Procurement Types: "C" Not tied to any manufacturer Diese TL verlieren ihre Gültigkeit Ende Oktober 2027 This Technical Specification (TL) will become invalid at the end of October 2027. Aktualitätsprüfung der TL ist vor jeder Ausschreibung erforderlich. Prior to each invitation to tender, please verify that this TL is up to date. | ||||||||
| Änderung gegenüber der letzten Ausgabe Change with respect to the previous issue | Frühere Ausgabe Previous issue(s) | 1 | 2 | |||||
| Frühere Ausgabemonate Previous date(s) of issue | 07.14 | 05.17 |
Zu beziehen beim: BAAINBw, Koblenz; © Bund 2022; Urheber: Bund, Schutzvermerk nach DIN ISO 16016 beachten May be obtained from: www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/technische-lieferbedingungen © Bund 2022; Originator: Bund, copyright note IAW. DIN ISO 16016 to be observed
Vorwort
Diese Technischen Lieferbedingungen (TL) enthalten die Angaben zur Datenübermittlung und gelten in Verbindung/Ergänzung zu TL A-0032 Teil 1 und Teil 2.
Die GTIN für ein Erzeugnis wird grundsätzlich nur vom Originalprodukthersteller vergeben. Hierdurch soll vor allem eine eindeutige Nachverfolgbarkeit des Erzeugnisses von seiner Entstehung bis hin zu seiner Verwendung beim Endkunden (und darüber hinaus) sichergestellt werden.
Händler, Vertriebsfirmen usw. dürfen eine eigenständige GTIN nur dann übergangsweise vergeben, wenn der Originalprodukthersteller • nicht in der Lage ist eine eigenständige GTIN zu vergeben • und der Originalprodukthersteller dieser Vergabepraxis durch Händler, Vertriebsfirmen usw. zustimmt.
Diese Unterlagen müssen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
TECHNISCHE FORDERUNGEN
Das Format der Datenübermittlung der AIT-Daten ist abhängig davon, ob das zu kennzeichnende Material bereits in der Bundeswehr katalogisiert ist (d.h. Versorgungsnummer ist vorhanden) oder nicht. Dementsprechend ist von den nachfolgend beschriebenen Datenübermittlungsverfahren das jeweils zutreffende zu wählen.
1 Noch nicht katalogisiertes Wehrmaterial Grundsätzlich sind alle Informationen (inkl. der GTIN) zusammen mit den Identifizierungsunterlagen zu einem Katalogisierungsantrag einzureichen. Hierbei sind die Vorgaben für die jeweiligen Katalogisierungsverfahren (z. B. S2000M, B007 oder Einzelantrag) und die Katalogisierungsklauseln BAAINBw B 109 und BAAINBw B 110 zu beachten.
2 Bereits katalogisiertes Wehrmaterial Bereits gelieferte GTINs, welche schon im Datenbestand der Bw vorhanden sind, müssen nicht erneut gesendet werden. Nur die neu hinzukommenden GTINs (ausgenommen bei Neukatalogisierung, siehe Punkt
- sind in einer separaten Auflistung (siehe Tabelle – Ziffer 2.4) abzubilden.
Für die Aufnahme von GTINs in das DV-Verfahren der Bundeswehr mit bereits bestehenden Herstellerdaten (Herstellerkode und Teilekennzeichen) gilt folgendes: Die gemäß TL A-0032 Teil 1 vergebene GTIN mit den entsprechenden logistischen Daten sind als editierbare Liste z. B. EXCEL-Liste dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der zuständigen Stelle zum Zwecke der Aufnahme der GTIN auf Anfrage ausreichende und geeignete Identifizierungsunterlagen zu liefern. Die Identifizierungsunterlagen müssen eine Referenz/einen Querverweis auf das Erzeugnis des Originalproduktherstellers darstellen. Diese können unter anderem sein:
- Konstruktionszeichnungen
- Stücklisten
- Spezifikationen
- Katalogdatenblätter/-auszüge
- Sicherheitsdatenblätter
Bei der nachträglichen Aufnahme von GS1 GTIN mit bereits vorhandener Versorgungsnummer ist folgendes zu beachten:
2.1 Versorgungsnummer
In Spalte 1 ist die Versorgungsnummer einzutragen.
2.2 Fall: Auftragnehmer ist Originalprodukthersteller
Als Originalprodukt- und Herstellerdaten sind in Spalte 2 der Herstellerkode (HERSTK ori ginal), in Spalte 3 das Teilekennzeichen (TKZ original) und in Spalte 4 die dazugehö rige GTIN (GS1 GTIN original) einzutragen. Die Spalten 5, 6 und 7 sind nicht zu befüllen. Die Datenübermittlung darf in diesem Fall ausschließlich vom Originalprodukthersteller erfolgen.
2.3 Fall: Auftragnehmer ist nicht Originalprodukthersteller (z. B. Händler)
Die Originalprodukt- und Herstellerdaten sind in Spalte 2 (HERSTK ori ginal) und das Teilekennzeichen in Spalte 3 (TKZ original) aufzuführen. Sofern der Originalprodukthersteller eine GTIN vergeben hat, ist diese in Spalte 4 (GS1 GTIN original) aufzuführen. Hat der Originalprodukthersteller keine GTIN vergeben, bleibt Spalte 4 unbefüllt. Die aufzunehmende GTIN, welche von einem Händler/Vertriebsfirma herausgegeben wurde (nicht Originalprodukthersteller), ist demnach in Spalte 7 (GS1 GTIN) einzutragen. Dies ist gemäß GS1 nur dann zulässig, wenn der Originalprodukthersteller nicht bereits eine GTIN vergeben und einer Vergabe durch den Händler/Vertriebsfirma zugestimmt hat. Eine Bestätigung durch den Originalprodukthersteller ist in diesem Fall vorzulegen. Als eigene Daten sind außerdem der Herstellerkode (HERSTK) des Händlers / der Vertriebsfirma 5–stellig in Spalte 5 (HERSTK Händler) und zusätzlich das eigene Teilekennzeichen/Bestellnummer in Spalte 6 (TKZ Händler) einzutragen. Wenn kein eigener Herstellerkode existiert, ist dieser über das NCAGE Code Request Tool unter https://eportal.nspa.nato.int/Codification/CageTool zu beantragen.
2.4 Datenübermittlung
Die editierbare Tabelle ist per E-Mail an:
zu senden.
Der Aufbau einer Liste wird im Folgenden verdeutlicht:
| Spalte 1 | Spalte 2 | Spalte 3 | Spalte 4 | Spalte 5 | Spalte 6 | Spalte 7 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Versorgungs- nummer1 | HERSTK original | TKZ original | GS1 GTIN original | HERSTK Händler | TKZ Händler | GS1 GTIN Händler |
| 13-stellig | Textfeld/ 5- stellig | max 32-stellig | 14-stellig (mit führender 0) | Textfeld/ 5- stellig | max 32-stellig | 14-stellig (mit führender 0) – sofern nicht vom Original- produkt- hersteller vergeben |
Als Standard ist die o.a. Tabelle zu nutzen.
Hinweis: Die zu Spalte 2 (bei NSPA) und zu Spalte 4 (bei GS1) hinterlegten Adressen müssen übereinstimmen. Dies gilt auch für Spalte 5 und Spalte 7 (sofern vergeben).
1 Angabe der Versorgungsnummer ohne Bindestriche/Leerzeichen