Anhang 12 A2-1014-0-1-1-V1.3-H-20250319.pdf

Kühlcontainer für Sanitätsmaterial

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 15:55 (Europe/Berlin)

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Offen

Ausstattungsanweisung

Produkt

A2-1014/0-1-1

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Di

Strategisch-politische Konzeptionelle Dokumentenlandschaft

Dokumente Dokumentenlandschaft Einsatz

Regelungsnahe Technische Regelungen Druckschriften Dokumente

Stand März 2025

A2-1014/0-1-1 Offen

Detailinformationen

Zweck der Regelung:Grundsätze, Format, Zuständigkeiten und Verfahren zum
Erstellen und Bearbeiten von Ausstattungsanweisung
Produkt zu Materialplanungsobjekten.
Geltungsbereich: Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Datum Gültigkeitsbeginn:12.03.2024
Herausgebende Stelle: LogKdoBw Abt Eins Grp IHF/TLM Dez Gds GP TLM
Einsatzrelevanz:Ja
Berichtspflichten: Nein
Regelungsnummer, Version:A2-1014/0-1-1, Version 1.3 t s
n e Ersetzt: A2-1014/0-1-1, Version 1.2 di
Veröffentlichung im:s g NICHT ZUTREFFEND n u
r e Aktenzeichen: 80-02-03 d n
BeteiligteÄ Keine m e
Interessenvertretungen:
d Gebilligt durch: GPM TLM h t c
Datum nächste Überprüfung:ni 11.03.2029t g
e rli Bestellnummer/DSK: Keine e

nte

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Ändedrungsschwerpunkt zur Vorversion

s

u

Die Anlage „HandlungsanleitunAg Ausstattungsanweisung Produkt“ wurde durch die Version 2.0

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e

ersetzt s

e

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Hinweis

Weiterführende Links sowie digitale Querverweise sind ggf. nicht barrierefrei bzw. verweisen auf nicht

offene Bereiche.

Mögliche Kennzeichnungen (vgl. A-550/1, Abschnitt 5.4) Ä Änderungen zur vorherigen Veröffentlichung B Berichtspflichten ! Besonders wichtige Wörter, Zeilen oder Abschnitte E Abweichende Vorgaben für den Einsatz Y Befehle im Sinne des § 2 Nr. 2 WStG S Sicherheitsbestimmungen

Stand März 2025

Offen Inhaltsverzeichnis A2-1014/0-1-1

Inhaltsverzeichnis

1 Grundsätze 5

1.1 Zweck 5 1.2 Abgrenzung 5 1.3 Definition 6 1.4 Allgemeine Grundsätze 7 1.5 Voraussetzungen für Ausstattungsanweisung Produkt 8 1.6 Erstellung und Bearbeitung Ausstattungsanweisung Produkt 10 1.7 ODER-Position 10

2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten

t

11

s

n

2.1 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzunge der Bundeswehr

di

Projektleitung s 11

g

n

2.2 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nuutzung der Bundeswehr

r

(zentrale Aufgaben)

d

e 12

n

2.3 Logistikkommando der Bundeswehr Ä 12

m

2.3.1 Logistikkommando der Bundeswehr Abteilung E

e

insatz Gruppe Instandhaltung und

d

Fertigung/Technisch Logistisches Managemen t 12

t

h

2.3.2 Logistikkommando der Bundeswehr Abteilucng Planung Gruppe Grundlagen Logistik 12

ni

2.3.3 Logistikkommando der Bundeswehr Abtte ilung Planung Gruppe Datenmanagement 12

g

e

2.4 Betriebs- und Versorgungsverant

r

w liortliche 13

e

2.5 Organisationsverantwortliche nOtrganisationsbereich Sollorganisation

u

Anteil Sollmaterial 13

k

c

u

3 Aufbau einer Ausstad rttungsanweisung Produkt 13

s

u

A

3.1 Ausstattungsanweisung Produkt Kopfmaterial und Kopfteil 13

r

e

3.2 Ausstattungsansweisung Produkt Listenteil 16

e

Di

4 Sammlungen/Listen/Übersichten von Anlagenblättern

Ausstattungsanweisung und Ausstattungsanweisungen Produkt 18

5 Anwendung der Ausstattungsanweisung Produkt 19

6 Überführung Anlagenblatt Ausstattungsanweisung in

Ausstattungsanweisung Produkt 19

6.1 Hinweise zur Überführung 20 6.2 Ablaufplan 22

7 Anlagen 23

7.1 Begriffsbestimmungen 24 7.2 Workflow 26 7.3 Abkürzungsverzeichnis 27

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Inhaltsverzeichnis

7.4 Bezugsjournal 28 7.5 Änderungsjournal 28

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Di

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Stand März 2025

Offen Grundsätze A2-1014/0-1-1

1 Grundsätze

1.1 Zweck

  1. Diese Allgemeine Regelung (AR) legt die Grundsätze für die Ausstattungsanweisung Produkt (AAnP) fest und regelt die Überführung des Verfahrens Anlagenblatt Ausstattungsanweisung

(AnlBlAAN) gemäß AW431 nach Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien (SASPF).

  1. Das hier beschriebene Verfahren und die gemachten Vorgaben gelten für alle neu anzu- legenden AAnP sowie für nach Altverfahren bearbeitete und bereits genehmigte AnlBlAAN bei nächster

Befassung.

  1. Bei der erstmaligen durch die Projektleitung durchgeführten Überführung von AnlBlAAN in das

t

s

SASPF Ausstattungscockpit werden neben dem Listenteil auch alle bishernigen Informationen des Kopf-

e

di

und Hinweisteils mitgeführt und sind bei späterer Änderung genehmigter Ausstattungsanweisungen

s

g

n

bearbeitbar. Es werden alle genehmigten und in diversen Bearbeiutungsständen befindlichen AnlBlAAN

r

e

überführt und als CSV-Dateien zum Import bereitgestellt, so ddass eine Weiterbearbeitung im SASPF

n

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Ausstattungscockpit verzugslos möglich ist.

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e

d

Alle genehmigten Vorgängerversionen (AAnP) werd en als Historie für lesenden Zugriff verfügbar

t

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gemacht. ni

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g

e

  1. Die bisherigen AnlBlAAN sind bis z

r

u lim 31.12.2027 auf das neue Verfahren zu überführen. Für

e

die Neuerstellung und Änderung von Anutsstattungsanweisungen ist ausschließlich das Ausstattungs-

u

cockpit in SASPF zu nutzen. k

c

u

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d

s

1.2 Abgrenzung u

A

r

e

  1. Obwohl das besschriebene Verfahren den Einstieg in die Ersatzteil(ET)-Versorgung ermöglicht,

e

Di

behandelt es nicht das Anlegen einer Instandhaltungs(IH)-Stückliste (Geschäftsvorfall Materialstück-

liste „4“ in SASPF).

  1. Im Rollenkonzept wird unterschieden zwischen der Rolle Ersteller und der Rolle Nutzer:

Ersteller = Anwenden des SASPF Ausstattungscockpits bzw. Erstellen/Bearbeiten einer AAnP.

Nutzer = Abrufen einer genehmigten AAnP.

1 Arbeitsanweisung Nr. 43 „Richtlinien für das Erarbeiten der Anlagenblätter Ausstattungsanweisung“ DV-IdentNr 8953-00 VorhabenNr Y/IE72/8953 von BMVg Fü S V 2, 14.12.1982.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Grundsätze

1.3 Definition

  1. Die AAnP ist integraler Bestandteil von SASPF. Mit dem Verfahren Ausstattungsanweisung

Produkt (VAAnP) wird eine AAnP erzeugt. Der Workflow im VAAnP stellt sicher, dass die geführte

Nutzung unter der Berücksichtigung der Voraussetzungen Anwendung und Abschluss findet. Das VAAnP umfasst mehr als nur das reine Erstellen und Bearbeiten von AAnP:

• Es ermöglicht/unterstützt/beinhaltet,

  • Erfassung und Bearbeitung aller Teile eines Produktes,

  • Er-/Bearbeitung von AAnP,

  • Qualitätssicherung von AAnP,

  • Freigabestrategie von AAnP,

t

  • Informationsmanagement über Änderungen von AAnP, s

n

e

  • Bereitstellen von AAnP,

di

s

g

  • Abbildung von Materialplanungsobjekten (MPO2), n

u

r

e

  • Anlage einer ET-Versorgung. d

n

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• Es bietet dem Ersteller Möglichkeiten, weitere Informatio nen wie Handhabungshinweise, Pflicht-

m

e

Oder-Positionen und Alternativ (Varianten-Oder)-Positdionen, Hinweise zu Ersatzteilregelungen usw.

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zu einem Produkt an den Nutzenden zu geben3. c

ni

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g

  1. Eine AAnP ist eine Ausstattungsgrundleage und enthält die verbindliche Zusammenstellung der

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zu einem bestimmten Produkt gehörenden Teeile (lose oder leicht abnehmbaren Bestandteile, verbaute

t

n

u

Bestandteile, Zubehör- und Vorratsteile , und ggf. gerätebegleitende produktbezogene Firmendoku-

k

c

mentationen), welche zum Erfüllen bzuw. Sicherstellen der geforderten Fähigkeiten der Ausstattung bei

r

d

s

bestimmungsgemäßem Gebraucuh des Produktes benötigt werden.

A

r

e

  1. Die AAnP ist eines standardisierte Darstellung einer Betrachtungseinheit des Produktes. Sie

e

besteht aus:

Di

• Hauptgerät/Satzbezeichnung als „Kopfposition“ und

• Komponenten, Zubehörteilen, Vorratsteilen und ggf. Ersatzteilen als „Lagerpositionen“, „Nichtlager- positionen“, „Dokumentenpositionen“, „Ersatzteilpositionen“ und „Textpositionen“.

Unter Hinweisen im Kopftext (vgl. den Abschnitt 3.1) werden weitere Produkte mit eigenem MPO und Informationen aufgeführt.

2 Das MPO ist die Grundlage für die Verwendung und Bearbeitung materieller Stammdaten. Es stützt mehrere Hauptprozesse, insbesondere den Hauptprozess Organisation, den Hauptprozess Rüstung und Logistik, den Hauptprozess Rechnungswesen und den Hauptprozess Planung. 3 Pflichtteile sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, Gesetzten, bundeswehrinternen Weisungen oder zum Grundbetrieb des Produktes unabdingbar. Ä Optionalteile ergänzen und vervollständigen das MPO, sind aber nicht notwendig für die Grundfunktion oder zwingend gemäß Regelungen, bundeswehrinternen Weisungen oder Gesetzen vorgeschrieben.

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Stand März 2025

Offen Grundsätze A2-1014/0-1-1

1.4 Allgemeine Grundsätze

  1. Diese AR legt die Grundsätze, Zuständigkeiten und Verfahren für das Erstellen und Bearbeiten

von AAnP für in die Bundeswehr (Bw) einzuführendes/eingeführtes Material (Geräte/Sätze), im

folgenden Produkt genannt, fest. AAnP ersetzt den bisher verwendeten Begriff AnlBlAAN.

  1. Das VAAnP gilt für alle AAnP unter SASPF und löst den bisherigen Verfahrensablauf gemäß

AW43 ab. Die AnlBlAAN behalten ihre Gültigkeit bis zur Migration oder Außerkraftsetzung.

  1. Die Forderung zur Verwendung des VAAnP bzw. zur Erstellung einer AAnP ist als Bestandteil

der projektbezogenen logistischen Planung in den Customer Product Management (CPM)-Doku- menten festzulegen und ebenfalls im projektbezogenen logistischen Konzept (PLK) anzusprechen/zu

berücksichtigen.

t

s

n

  1. Eine AAnP kann auch ohne Katalogisierung und Neuanlage vone Materialstämmen4 im SASPF

di

Ausstattungscockpit angelegt werden. Dies setzt voraus, dass das Msaterial bereits mit anderweitigen

g

n

Standardverfahren (S2000M) katalogisiert und/oder als Nichtlaugerposition ohne Materialstamm in

r

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d

SASPF versehen ist. n

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  1. Die AAnP ist eine verbindliche Unterlage für edie materielle Ausstattung der Verbände und

d

Dienststellen (DSt). h t

c

ni

  1. Die genehmigte/veröffentlichte AAnP tis t Grundlage für Vollständigkeitsprüfungen durch die

g

e

Nutzenden der betroffenen Materialien un

r

dli für Prüfungen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht.

e

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Sie dient n

u

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c

• zum Feststellen der Vollständigukeit,

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d

s

• zum Führen des Bestandsunachweises,

A

• zum Einleiten der Feheltreilabwicklungen und

s

e

• als Ersatz für eine

D

niicht vorhandene Ersatzteilurliste (ETU).

Sie dient darüber hinaus zur

• Ermittlung des Transportraumes bzw.

• Erstellung von Beladeplänen.

  1. Die AAnP ist ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung der Einsatzreife. Daher muss eine AAnP, vor Auslieferung des Produktes für den Nutzenden bzw. die Nutzende verfügbar sein.

4 Vgl. den Abschnitt 1.6.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Grundsätze

1.5 Voraussetzungen für Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Voraussetzungen für die Nutzung des VAAnP sind:

• Ein Produkt5 hat bzw. wird eine Versorgungsnummer (VersNr)/Materialnummer erhalten, ist einem MPO zugeordnet und wird mit der Materialart UNBB, UNBW und UNBL6 in SASPF geführt.

• Das Produkt besteht aus mehreren losen oder leicht abnehmbaren Teilen und/oder es gehören ET-, Zubehör- und Vorratsteile sowie ggf. eine gerätbegleitende Firmendokumentation dazu.

  1. Alle Erzeugnisse/Materialien, die für die Versorgung der Bw benötigt werden, sind gemäß der AR „Einheitliche Materialkatalogisierung“ A-1014/1 VS-NfD zu katalogisieren7. Dies gilt unabhängig

davon, ob diese Materialien dezentral oder zentral versorgt werden sollen.

  1. Damit sind in der AAnP bei Listenpositionen grundsätzlich Materialien mit einer VersNr

t

s

n

aufzunehmen. Die Aufnahme von Material als Listenposition ohne VersNr, aeber mit einer SAP Material-

di

s

nummer (Materialstamm in SASPF ist angelegt), ist als Ausnahme mögglich7.

n

u

r

  1. Die einzelnen Teile des Produktes werden mit ihrem eAusstattungssoll im Rahmen der

d

n

Materialverantwortung für die Einsatzreife (MatVwtgEinsRf) feÄstgelegt.

m

e

  1. Es ist bereits im Rahmen der Leistungsbeschredibung für Produkte sicherzustellen, dass ein

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Auftragnehmer (AN) vertraglich verpflichtet wird, die ncotwendigen Daten und Identifizierungsunterlagen

ni

elektronisch zu liefern. t

g

e

rli

  1. Die Formatvorlage des SASPF Auesstattungscockpits ist durch einen AN nutzbar, um die

t

n

u

Projektleitung zu unterstützen, AAnP zu erstellen/zu pflegen und die redaktionelle Bearbeitung einer

k

c

AAnP vorzubereiten8. u

r

d

s

u

  1. Maßnahmen zum ImpoArt der benötigten Daten sind durch die Projektleitung einzuleiten und zu

r

e

koordinieren.

s

e

Di

  1. Datenquellen können Datensätze, z. B. Daten aus dem AeroSpace and Defence Industries Association of Europe (ASD)-Container (Quelle S2000M-Daten), Datensätze über eine externe Schnitt-

stelle, Datenimport aus bestehenden AnlBlAAN und die manuelle Datenanlage im Cockpit sein.

5 Auf die Bezeichnung Modell wird in dieser AR komplett verzichtet. Es wird nur noch Produkt verwendet. Das Produkt stellt im Zusammenhang mit der AAnP die materielle Abbildung einer Fähigkeit dar. 6 Materialart UNBB, UNBW und UNBL (Unbewertetes Material). 7 Ausnahme gemäß dem Abschnitt 3.2, Nr. 305 „Nichtlagerposition (N)“. 8 Eine auf die AAnP angepasste Formatvorlage wird zurzeit erarbeitet.

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Stand März 2025

Offen Grundsätze A2-1014/0-1-1

Datenquellen

AAnP

Version aus

Extern

ASD-Container bestehendem Manuell

(Schnittstelle)

Anlagenblatt

Abb. 1: Datenquellen t

s

n

e

di

  1. Die AAnP ist immer auf ein bestimmtes Produkt bezogen. Dies Materialnummer des Produktes

g

n

bleibt auch bei Änderungen grundsätzlich bestehen. Eine neue Muaterialnummer wird nur dann verge-

r

e

d

ben, wenn bei einer Änderung des Ausstattungsumfanges (z.n B. auch nur in einer Position) gleichzeitig

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entschieden wird, dass das bisherige Produkt mit seinme m gültigen Ausstattungsumfang weiterhin

e

genutzt wird. Für das neue Produkt ist dann eine nedue Materialnummer mit zugehöriger AAnP zu

t

h

erarbeiten. ni c

t

g

  1. Als Zuordnungskriterium dient einee Bw eigene Initial Provisioning Project Number (IPPN),

rli

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welche automatisiert vergeben wird. t

n

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Hinweis: c

u

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d

Die IPPN wird als eindeutige s9-stellige Identifizierungsnummer für eine AAnP systemseitig bei erst-

u

A

maliger Speicherung im Bera rbeitungs-Status 2 (gemäß der Anlage 7.2) automatisch erzeugt. Die ersten

e

s

5 Stellen sind durch deen Herstellerkode DQ0N6 für alle AAnP vorbelegt. Die weiteren 4 Stellen werden

Di

fortlaufend alphanumerisch vergeben. Die gemäß der bisherigen AW 43 erstellten und genehmigten AnlBlAAN behalten zunächst ihre alten Katalogisierungsobjektnummern. Diese werden durch Voran-

stellung des Herstellerkodes CD627 ebenfalls zu einer 9-stelligen IPPN in SASPF. Bei erstmaliger

Änderung bzw. Neuausgabe über das SASPF Ausstattungscockpit wird eine neue IPPN automatisch

vergeben und die alte Katalogisierungsobjektnummer verliert ihre Gültigkeit.

  1. Die AAnP kann nur genehmigt werden, wenn alle als Lager- oder ET-Position aufgeführten Materialien einen Materialstamm haben und somit dem SASPF-System bekannt sind. Ausnahme

gemäß dem Abschnitt 3.2, Nr. 305 „Nichtlagerposition (N)“.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Grundsätze

1.6 Erstellung und Bearbeitung Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Die Erstellung und Bearbeitung von AAnP erfolgt im SASPF Ausstattungscockpit. Aus der

genehmigten AAnP wird in SASPF die Materialstückliste mit Verwendungskode A erzeugt.

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Abb. 2: Modellskizze n

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  1. Der Prozessschritt „Ausstattungsanweisung Produkt ändern“ ist Bestandteil des Verfahrens

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„Ausstattungsanweisung Produkt“. h

c

ni

t

Teile des Prozesses sind dazu ggf. erneut zu durgchlaufen:

e

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e

• für neues Material ist eine Materialstammtanlage zu initiieren,

n

u

• das Kopfmaterial ist zu pflegen (Beskc hreibung von notwendigen Maßnahmen durch Bearbeitungs-

c

u

anweisung/-hinweise) und d r

s

u

• der Listenteil ist zu pflegen. A

r

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s

Abschließend ist eine e

Di

• neue Version zu erstellen und

• Auswertung über die Transaktion [/BWD/MM4_AST_COCKPIT] möglich.

Alle vorherigen AAnP oder das bisher gültige AnlBlAAN zu dieser MatNr verlieren mit Genehmigung

der neuen AAnP ihre Gültigkeit.

1.7 ODER-Position

  1. ODER-Positionen werden in der Materialstückliste des AAnP als Lagerposition B mit

erläuterndem Positionstext ausgewiesen.

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Stand März 2025

Offen Aufgaben und Verantwortlichkeiten A2-1014/0-1-1

  1. Das Varianten-ODER, bei dem ein Artikel durch mehrere, gleichwertige Artikel ersetzt werden kann (z. B. mehrere Größen einer Schutzkleidung), wird wie bisher in der Ausstattungsliste abgebildet.

PosNr XXX0A, XXX0B, XXX0C…

Dabei ist nur der Sollwert der Position XXX0A relevant.

  1. Material welches zwingend für die Einsatzfähigkeit eines Satzes benötigt wird darf nicht als

ODER-Position abgebildet werden. Hier ist für jede (Modell-) Variante eine eigene AAnP anzulegen.

2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten

  1. Die MatVwtgEinsRf trägt die Präsidentin bzw. der Präsident des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Mit der Wahrnehmung der

t

s

MatVwtgEinsRf werden die jeweiligen Projektleitenden im BAAINBw beaunftragt. Die Erarbeitung, dass

e

di

Inkraftsetzen und die Pflege der AAnP ist Teil der MatVwtgEinsRf. Dsie einzelnen Arbeitsschritte und

g

n

Aufgaben ergeben sich wie folgt. u

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2.1 Bundesamt für Ausrüstung, InformatÄionstechnik und Nutzung der

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Bundeswehr Projektleitung d

t

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c

  1. Ist verantwortlich für

ni

t

g

e

• Projektmanagement AAnP, Abbildungr liim PLK, in CPM-Dokumenten und in der Leistungs-

e

t

n

beschreibung, u

k

• Abstimmung des Ausstattungscumfanges mit den nutzenden Teilstreitkräften/Organisationsbe-

u

r

d

reichen (OrgBer), z. B. im Instegrierten Projekt Team,

u

A

• vorbereitende Maßnahm en und Pflege der Projektmanagement-Daten,

r

e

s

• Daten beauftragene/sammeln/erfassen (Identdaten, ET-Urliste, Mail Exchange (MX)-Datensätze

Di

usw.),

• Katalogisierung beantragen,

• Anlage Materialstamm einleiten,

• Materialstamm pflegen,

• Erstellen AAnP,

• redaktionelle Bearbeitung AAnP,

• Genehmigen AAnP,

• Pflege AAnP,

• Außerkraftsetzung AAnP,

• Informationsmanagement über Anlage, Änderungen und Außerkraftsetzung AAnP,

• Sicherstellung, dass im Listenteil der AAnP keine Produkte mit eigenem MPO und eigener Ausstattungsanweisung aufgeführt sind und

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Aufgaben und Verantwortlichkeiten

• stellt in Verbindung mit den anderen Projektverantwortlichen die Ausplanbarkeit der jeweiligen MPO für den jeweiligen nutzenden OrgBer sicher.

• Sicherstellung (vertraglich), dass Haupt- und Unterauftragnehmer alle erforderlichen Material-

informationen inklusive ggf. Ident-Unterlagen zur Katalogisierung bereitstellen.

2.2 Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der

Bundeswehr (zentrale Aufgaben)

  1. Ist verantwortlich für

• Betrieb der Datenverarbeitungs(DV)-Anwendung für VAAnP, • Beratung Projektleitung und Ausbildungsunterstützung, • Qualitätssicherung innerhalb der Projektabteilungen, s t

n

e

• Informationsmanagement Anteil der Besonderen Anweisung für die

d

iErhaltung der Einsatzreife

s

(BesAnErhER) sowie g

n

u

• Archivierung. e r

d

n

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2.3 Logistikkommando der Bundeswehr

m

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2.3.1 Logistikkommando der Bundeswehrh Abteilung Einsatz Gruppe

c

ni

Instandhaltung und Fertigung/Teg tchnisch Logistisches Management

e

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  1. Ist verantwortlich für t

n

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k

• Prozessmodellierung und c

u

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d

• Prozessabbildung in Wiki-Service Bw.

s

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2.3.2 Logistikkommanedo der Bundeswehr Abteilung Planung Gruppe

s

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Di

Grundlagen Logistik

  1. Ist verantwortlich für

• Erstellung und Pflege der Handlungsanleitung und

• Veröffentlichung der Handlungsanleitung als Anlage zur AR.

2.3.3 Logistikkommando der Bundeswehr Abteilung Planung Gruppe

Datenmanagement

  1. Ist verantwortlich für

• Durchführung der Katalogisierung,

• Anlage Materialstämme und

• Qualitätssicherung.

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Stand März 2025

Offen Aufbau einer Ausstattungsanweisung Produkt A2-1014/0-1-1

2.4 Betriebs- und Versorgungsverantwortliche

  1. Sind verantwortlich für

• Anforderungen an Informationsgehalt der AAnP und

• Zuarbeit zur redaktionellen Bearbeitung AAnP.

Die Betriebs- und Versorgungsverantwortlichen erstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich ggf. einen Ausrüstungsplan, veranlassen die Abbildung in der Sollorganisation Sollmaterial (SollOrg SollMat) und

benutzt zur Fehlteilabwicklung die KIT-Funktionalität [/BWD/MM2_KIT] in SASPF.

2.5 Organisationsverantwortliche Organisationsbereich

Sollorganisation Anteil Sollmaterial

t

s

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  1. Die Organisationsverantwortlichen (OrgVwt) OrgBer SollMat eder einzelnen OrgBer sind

di

s

verantwortlich für die Abbildung von Gütern des Anlagevermögens (gGdAV) in der SollOrg SollMat9.

n

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3 Aufbau einer Ausstattungsanweisnung Produkt

Ä

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  1. Die im SASPF Ausstattungscockpit erzeugted und in SASPF überführte AAnP besteht immer

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aus Kopfteil/-material mit Kopftext und zugehöcrigem Listen-/Positionsteil mit ggf. zusätzlichem

ni

Positionstext. t

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3.1 Ausstattungsanweisuntg Produkt Kopfmaterial und Kopfteil

n

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  1. Der Kopfteil enthält: u

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• VersNr,

A

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• Bezeichnung, e

s

e

• Material (lang-)TeDx i t/Bezeichnung, • Objekt-ID,

• Projektreferat MatVwtgEinsRf,

• fachtechnische Zuständigkeit,

• IPPN,

• MPO (nur im Status „genehmigt“),

• Abmessungen und Gewichte,

• Änderungsnummer sowie

• Genehmigungsdatum.

9 Umsetzung kann auch über den Ausrüstungsplan des jeweiligen Bevollmächtigten Vertreters bzw. der jewei- ligen Bevollmächtigten Vertreterin erfolgen.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Aufbau einer Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Alle weiteren Materialstammdaten zur Kopfposition werden über den Materialstamm in SASPF verfügbar gehalten.

  2. Im Kopftext (ab Seite 2) werden weitere Informationen für den Nutzenden bzw. die Nutzende bereitgestellt:

• Ausgabegrund,

• Änderungen zur Vorversion/Bearbeitungshinweise (ersetzt das bisherige Arbeitsblatt des Anlagenblatt-

verfahrens; bei Erstanlage/-ausgabe immer leer),

• weitere Abmessungen (soweit erforderlich),

• alternative Ausstattungsumfänge (Ausstattungsvarianten ohne funktionalen Unterschied (z. B. eine

Fliegerkombination/Panzerkombination mit verschiedenen Größen daher mit verschiedenen Materialnummern vorhanden sind) oder optionales Material können hier angteführt werden, es zählt

s

n

nicht zum Umfang des Satzes.), e

di

s

• weitere, zugehörige Versorgungsartikel zur Sicherstellung der Fähiggkeit bei bestimmungsgemäßem

n

u

Gebrauch der Ausstattung10, e r

d

n

• sicherheitsrelevante Hinweise, Ä

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• zugehörige technische Vorschriften/Regelungen und e

d

• sonstige Hinweise, die alle Artikel der Liste oder mehhtrere Positionsnummern im Listenteil betreffen.

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10 Auflistung aller GdAV mit eigenem MPO als Tabelle, welche in der MPO-Workbench und in der SollOrg SollMat unter SASPF eigenständig abgebildet sind. In den Betriebsteilen werden die MPOs mit Pflichtteilzuordnung zwingend zum Gebrauch des übergeordneten MPOs benötigt.

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Stand März 2025

Offen Aufbau einer Ausstattungsanweisung Produkt A2-1014/0-1-1

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Abb. 3: Beispiel Kopftext

Ein Herstellerverzeichnis im Kopfteil der AAnP entfällt, die entsprechenden Daten sind über den Materialstamm verfügbar.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Aufbau einer Ausstattungsanweisung Produkt

3.2 Ausstattungsanweisung Produkt Listenteil

  1. In der AAnP wird nicht mehr explizit zwischen Inhaltsverzeichnis und ET-Versorgung unter-

schieden. Diese unterschiedlichen Aufgaben werden in den Positionstypen des Listenteils und in der

entsprechenden Gliederung des Listenteils abgebildet:

Lagerposition (L)Soll-Bestand >/= 1relevant für Fehlteilbearbeitung; Die Bearbeitung der Fehlteile erfolgt mit [/BWD/MM2_KIT] „Fehlteilabwicklung von Sätzen“ gemäß der AR „Materialbewirtschaftung logistische Ebenen 1 und 2“ A2-1032/0-0-1.
Nichtlagerposition (N)Soll-Bestand >/= 1zur Abbildung von Material ohne SASPF- t s Materialstamm11 n e
Sonstige Materialien (E)ohne Soll-Bestanddi s z. B. ET; nicht relevant für gdie Fehlteilbearbeitung, nur n u im Rahmen von IH-Maßrnahmen anforderbar e
Textposition (T)ohne Soll-Bestandd Organisierende/gliendernde Überschriften, weitere Ä Erklärungen, Pmackhinweise (z. B. Regal, Schublade, e d Stellplatz, Pa lette, Einbauort usw.) und sonstige t h c Hinweisnei im Listenteil (rein textliche Beschreibung ohne t g Anreechnung auf den Ausstattungsumfang) i
Dokumenten- position (D)Ohne Soll-Bestand u k c u r d s u Arl e n tAbbildung von Dokumentationen über Anlage eines Dokumenteninfosatzes möglich (wie z. B. Firmendokumentation, Betriebsanleitungen usw., ohne Anrechnung auf den Ausstattungsumfang)

ser A

e Tabelle 1: Positionstypen in AAnP

Di

  1. Es wird keine Position 00000A als Wiederholung des Kopfmaterials im Listenteil genutzt.

11 Mit der Entscheidung, ein Material mit Positionstyp N in einer AAnP abzubilden, trifft die Projektleitung damit gleichzeitig die Festlegung, dass dieses Material nicht für eine zentrale Bevorratung, zentrale Bedarfsprog- nose und zentrale Nachbeschaffung in der Bw vorgesehen ist. Die mit Positionstyp N (Nicht-Lager-Position) gelisteten Materialien unterliegen in der Folge also nicht den o. a. regelmäßigen zentralen Maßnahmen der Materialbewirtschaftung in der Bw. Sie sind zwar beschaffbar (dezentrale Beschaffung durch den nutzenden Truppenteil ist bei Bedarf möglich) aber ihre Nennung in einer AAnP als Positionstyp N erfolgt in erster Linie zum Zweck der Identifizierung und Prüfung der Vollstän- digkeit/Vollzähligkeit der Ausstattung sowie der verbesserten Lesbarkeit und Übersichtlichkeit im Ausdruck. Im Rahmen der Qualitätssicherung Stufe 3 bei der Erstellung von AAnP in den Projektabteilungen ist kritisch zu prüfen, ob diese Festlegung, vor allem mit Blick auf die Versorgung im Einsatz, gerechtfertigt ist und ggf. beim Projektreferat hinterfragt werden muss.

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Stand März 2025

Offen Aufbau einer Ausstattungsanweisung Produkt A2-1014/0-1-1

  1. Der Listenteil enthält in Tabellenform

• Positionsnummer,

• Positionstyp,

• Material Kurztext bzw. Materialbezeichnung,

• Positionstext,

• VersNr bzw. Teilekennzeichen,

• Basismengeneinheit/Bezugseinheit,

• Soll-Bestand,

• Angabe „Rückgabepflicht“,

• Herstellerkode, • Teilekennzeichen und t

s

n

• Positionstyp N. e

di

s

g

  1. Im Positionstext der jeweiligen Position (Typ L, N, E genmäß der Nr. 305) können die zur

u

r

Identifizierung notwendige Beschreibung sowie ggf. Abmaße uned Gewichte aufgeführt werden.

d

n

Ä

  1. Hinweise zu (nur) einer Position sind im Positmio nstext der jeweiligen Position anzugeben.

e

Reicht dies nicht aus, ist eine Textposition direkt im Andschluss an die jeweilige Position einzufügen.

t

h

c

  1. Rücklieferungspflichtige Artikel werdenn imit „X“ gekennzeichnet. Bei nicht rücklieferungs-

t

g

pflichtigen Artikeln entfällt dieser Eintrag. Dieese sind gemäß Abfallentsorgungskonzept der jeweiligen

rli

e

DSt zu entsorgen.

t

n

u

  1. Ist ein Artikel Bestandteicl/kZubehör und gleichzeitig Vorrat, so ist dieser nur einmal als

u

r

Komponente zu führen. Dieses dist in der Lagerposition im Positionstext, hinter der Bezeichnung des

s

u

Materials und der BeschreibAung zu vermerken, z. B.:

r

e

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DAVON 1 EA AeLS ERSATZ/VORRAT.

Di

  1. In Produkten/Sätzen, die einer speziellen Gliederung/Überschriften unterliegen, gilt die Reihenfolge Lagerpositionen (im Rahmen der Migrationen von Anlagenblättern auch Nichtlager-

positionen), ET für den jeweiligen Gliederungspunkt.

  1. Werk12- und Verbrauchsmaterial kann (weiterhin) in Ausstattungslisten abgebildet werden.

  2. Über den eigentlichen Komponenten-/Materialumfang des Kopfmaterials hinaus, können weitere für die IH im Logistischem System Bundeswehr (LogSysBw) erforderliche (ET-)Materialien/

Komponenten im Listenteil abgebildet werden, sofern keine anderweitige technische Dokumentation

im LogSysBw hinterlegt ist.

12 Werkmaterial: Verbrauchsgüter, die zur Herstellung oder IH von Versorgungsgütern oder Bauten benötigt werden und nach Verarbeitung als Teil derselben erhalten bleiben, ausgenommen ET. (Quelle: DBITSysBw)

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Sammlungen/Listen/Übersichten von Anlagenblättern Ausstattungsanweisung und Ausstattungsanweisungen Produkt

  1. Sind diese bereits als Bestandteil oder als zum Satz gehöriges Vorratsteil, d. h. als Lager- position aufgeführt, haben sie einen Bestand und werden nicht als ET wiederholt.

  2. Die E-Positionen unterliegen grundsätzlich weder der Fehlteilbearbeitung, noch der Vollzähligkeitskontrolle. Sie sind auch nicht über die Fehlteilbearbeitung anforderbar, sondern

ausschließlich über eine IH-Maßnahme.

4 Sammlungen/Listen/Übersichten von Anlagenblättern

Ausstattungsanweisung und Ausstattungsanweisungen

Produkt

t

s

n

e

  1. Auf alle bisher geforderten Sammlungen/Listen/Übersichten von

d

AiAnP wird verzichtet. Diese

s

g

Übersichten bzw. ihre Daten werden im AAnP ausschließlich digital in SASPF geführt (TAC

n

u

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[/BWD/MM4_AST_DRUCK]). e

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Ä

  1. Nach Ablösung des Systems in Nutzung (SinN) AnlBl AAN durch die SAP-Funktionalität AAnP

m

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entfielen die technischen Voraussetzungen zur Anzeige vdon AnBlAAN auf der Plattform VAKonzOnline

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h

zum 01.02.2023. c

ni

t

  1. Zur Kompensation dessen wurde das Agufgabenset (AS) 0706 „Nutzer Materialgrundlagen“

e

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geschaffen, um weiterhin Zugang zu den ereforderlichen Informationen zu ermöglichen. Hiermit wird

t

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u

auch Nutzenden ohne SASPF-Ausbildu ng ermöglicht AAnP abzurufen. Das AS ist im Dienststellen-

k

c

berechtigungskonzept der jeweiligenu DSt zu verankern.

r

d

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u

  1. Die jeweilige AAnP isAt in SASPF über die Transaktion [/BWD/MM4_AST_DRUCK] in der

r

e

aktuell genehmigten Version verfügbar. Der Listenteil der AAnP ist in SASPF als Materialstückliste mit

s

e

Verwendungskode A veDrf i ügbar. Sowohl die AAnP als auch eine Zählliste können mit der Transaktion [/BWD/MM4_AST_DRUCK] direkt aus SASPF heraus gedruckt werden. Noch nicht abschließend als

AAnP gebilligte Ausstattungsanweisungen (AnlBlAAN) können über die Transaktion

[/BWD/MM4_VORK_MAT] als PDF-Datei abgerufen werden.

  1. Wirtschaftliche Aspekte sind bei der druckbaren Version zu berücksichtigen. Eine zentrale

Bereitstellung als Druckerzeugnis erfolgt nicht.

  1. Im Rahmen der Produktpflege und bei Änderungsbedarf wird die bisherige Materialstückliste

mit Verwendungskode A, die auf Basis des „alten“ Anlageblattverfahrens erstellt wurde, durch eine neue Version, die auf Basis einer genehmigten AAnP mittels des SASPF Ausstattungscockpits und der

darin hinterlegten Regeln erstellt wurde, ersetzt.

  1. Innerhalb des SASPF Ausstattungscockpits kann eine Übersicht der in Bearbeitung befindlichen AAnP mit dem jeweiligen Bearbeitungsstatus erzeugt werden.

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Stand März 2025

Offen Anwendung der Ausstattungsanweisung Produkt A2-1014/0-1-1

5 Anwendung der Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Mit der Genehmigung einer AAnP erfolgt die Anzeige/Freigabe einer AAnP in SASPF für alle Nutzende. Die AAnP gilt somit als veröffentlicht und gültig. Aus dem SASPF-System heraus kann die

jeweils aktuelle AAnP als druckbares Dokument durch jeden SASPF-Nutzenden bzw. jede SASPF-

Nutzende erstellt werden.

  1. Die AAnP unterliegen in gedruckter Form nicht dem Änderungsdienst, d. h. sie stellen jeweils

nur den Sachstand zum Ausdruckzeitpunkt dar und sind vor der Verwendung auf Aktualität zu prüfen.

  1. Die AAnP in ausgedruckter Form dient zur

• Kontrolle der Vollständigkeit jeder Betrachtungseinheit eines Produktes, • Überprüfung (Feld-)Verwendungsfähigkeit, t

s

n

e

• Anwendung im Rahmen von Übergaben, Inventuren und Vollzähligkeitskontrollen,

di

s

• individuellen Vollständigkeitsprüfung der jeweiligen Betrachtungsgeinheit (Einzelgerät),

n

u

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• Identifikation von Gerät, Zubehörteilen, Zusatzteilen, Vorratseteilen und ET,

d

n

• Anforderung/Beschaffung/Ergänzung auch im NotverfahÄren SASPF13,

m

  • zur Fehlteilabwicklung (lose oder leicht abnehmbaere Bestandteile, Zubehör-/Vorratsteile),

d

t

  • von Satzteilen, wenn das Produkt als Satz zushammengestellt ist,

c

ni

  • von ET,

t

g

e

  • gerätebegleitender Firmendokument

r

altiion,

e

t

  • für die (händische) Ermittlung vonn (gesamt) Transport- und Lagerraum sowie

u

k

  • zur Erstellung von Beladepläncen.

u

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s

  1. Zur Fehlteilbearbeituung in SASPF ist ausschließlich die als Materialstückliste mit Verwen-

A

dungskode A am Materialsrt amm hinterlegte Version relevant.

e

s

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Di

6 Überführung Anlagenblatt Ausstattungsanweisung in

Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Dieser Abschnitt beschreibt die Migration des Verfahrens AnlBlAAN nach VAAnP. Es wird

nach Abschluss der Migration durch den Geschäftsprozessmanager bzw. die Geschäftsprozess-

managerin Technisch Logistisches Management aufgehoben.

  1. Nach Einführung des Nachfolgeverfahrens wurde das DV-Vorhaben 8953 – AnlBlAAN mit

MaR 2/2022 abgelöst und zum 31.03.2023 abgeschaltet.

  1. Nach Einführung des Nachfolgeverfahrens AAnP ist die Erstellung und Bearbeitung von Ausstattungsanweisungen nur noch im Ausstattungscockpit in SASPF möglich. Zu diesem Zeitpunkt

13 AR „Instandhaltung im Notverfahren SASPF“ A2-1033/0-0-11.

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Überführung Anlagenblatt Ausstattungsanweisung in Ausstattungsanweisung Produkt

bereits begonnene Anlagenblätter sind durch den zuständigen Gerätesachbearbeiter bzw. durch die

zuständige Gerätesachbearbeiterin in das SASPF Ausstattungscockpit zu überführen.

  1. Zu einer Ausstattung darf es nicht gleichzeitig mehrere Ausstattungsanweisungen geben. Die detaillierte Vorgehensweise wird in der Handlungsanweisung beschrieben.

6.1 Hinweise zur Überführung

  1. Bei erster Neuausgabe eines bisherigen AnlBlAAN als AAnP werden in den Kopfdaten/im

Kopftext der AAnP folgende Informationen zusätzlich aufgenommen:

Diese AAnP (Ausstattungsanweisung Produkt) ersetzt AnlBlAAN

KatObj: XXXX t

s

n

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VersNr: XXXX-XX-XXX-XXXX di

s

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n

Genehmigungsdatum: XX.XX.XXXX. u

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  1. Im Zuge des Einspielens erfolgt eine Überprüfung allenr Artikel dahingehend, ob es sich um

Ä

einen bereits angelegten oder unbekannten Artikel im LogSmysBw/SASPF handelt.

e

d

Wird aufgrund der vorhandenen Daten erkannt, dassh tder Artikel bereits über einen Materialstamm

c

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verfügt, wird die Materialnummer automatisch ergänzt. Bei erkannten Ausweichartikeln oder

t

g

e

Ersetzungsketten (Supersession) wird dies

rl

iin einer entsprechenden Auswahl zur Entscheidung

e

aufbereitet und durch den Bearbeiter bzw. ndtie Bearbeiterin entschieden.

u

k

  1. Der Rückbau der „GdAV in Gu cdAV14“ und damit die Auflösung der „Satz im Satz“-Problematik

r

d

ist gemäß dem nachfolgenden Besarbeitungsablauf durchzuführen:

u

A

  1. Der bzw. die Projektleeitrende prüft den Satz15 und erstellt bei Herausnahme von GdAV bzw.

s

e

Komponenten aus

D

„Siatz im Satz“ einen entsprechenden Beitrag für die BesAnErhER. In diesem Beitrag ist die herauszunehmende Materialnummer, sowie das neu zu implementierende MPO und die entsprechende Menge aufzunehmen. Die MPO-Stelle der Bw (BAAINBw T4.3) ist über die

Änderung parallel zu informieren.

  1. Mit Veröffentlichung der BesAnErhER stehen die Informationen online zur Verfügung. Die Beiträge werden sowohl von der SollOrg pflegenden Stelle, als auch vom entsprechenden Material-

bewirtschaftungspersonal auf den logistischen Ebenen 1 und 3 ausgewertet.

14 GdAV mit MPO. 15 Projektleitung prüft im Vorfeld der weiteren Schritte, ob eine grundlegende Bewirtschaftung der betroffenen Materialien als Güter des Umlaufvermögens (GdUV) zielführend ist. Für wertmäßig vielmals zu vernach- lässigenden Materialien welche zumeist keinen IH-Aufwand oder einer Prüfpflicht unterliegen (z. B. Bügel- sägen, Spaten oder Spitzhacke) erscheint eine generelle Bewirtschaftung als GdUV zielführend und führt zu weniger Verwaltungsaufwand. Eine Änderung des Inhaltes der AAnP wird vermieden und somit der weitere Aufwand der Nutzenden minimiert. Anträge zur Änderung der Stammdaten zur Bewirtschaftung als GdUV sind auf den Dienstweg an das LogKdoBw Abteilung Planung Gruppe Datenmanagement Logistik zu richten.

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Stand März 2025

Offen Überführung Anlagenblatt Ausstattungsanweisung in A2-1014/0-1-1 Ausstattungsanweisung Produkt

  1. Auf der logistischen Ebene 1 prüft der Truppenversorgungsbearbeiter bzw. die Truppenversor- gungsbearbeiterin (TrVersBearb) Bw oder vergleichbarer Dienstposten im Soll-Ist-Vergleich, ob

das materielle Soll aufgrund des BesAnErhER Beitrags bereits durch die SollOrg pflegende Stelle geändert wurde.

  1. Wurde das materielle Soll bereits eingestellt, bucht der bzw. die TrVersBearb Bw oder vergleich- barer Dienstposten mit dem TAC [MIGO] (Bewegungsart: 501 und Bewegungsgrund: 910) und

dem Hinweis auf den Beitrag der BesAnErhER im Positionstext das Material in den Bestand der

DSt ein.

  1. Wurde das materielle Soll noch nicht eingestellt, bucht der bzw. die TrVersBearb Bw oder

vergleichbarer Dienstposten den Wareneingang mit dem TAC [MIGO] (WE sonstige) (Bewe-

t

gungsart: 501Q und Bewegungsgrund: 910), dem Projektstrsukturplan (PSP)-Element

n

e

D2/0000000016 und dem Hinweis auf den Beitrag der BesAnErhEdR i das Material in den Bestand

s

g

der DSt ein. Ein SollOrg-Änderungsantrag durch den Nutzendnen bzw. die Nutzende ist nicht zu

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stellen. d

n

Ä

  1. Im Zuge der regelmäßigen Überprüfung der sollgme rechten Ausstattung durch den bzw. die

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TrVersBearb Bw oder vergleichbaren Dienstposdten ist der PSP-Bestand mit einer Buchung zu

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h

berichtigen, sofern die Soll-Vorgaben durch

n

di cie SollOrg pflegenden Stelle geändert wurden. Dazu

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bucht er bzw. sie mit dem TAC [MIGOg] (Umbuchung sonstige) (Bewegungsart: 411Q) den

e

entsprechenden Projektbestand in

deenrl i

frei verfügbaren Bestand.

t

n

u

  1. Aufgrund der nicht Soll-gebundke nen Lagerung in der logistischen Ebene 3, werden die gemäß

c

u

BesAnErhER herauszulösenrden GdAV mit dem TAC [MIGO] (WE sonstige) (Bewegungsart: 501

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s

u

und Grund der Bewegung: 910) und dem Hinweis auf den Beitrag der BesAnErhER im

A

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Positionstext in den Leagerbestand der Lagereinrichtung eingebucht.

s

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Di

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Überführung Anlagenblatt Ausstattungsanweisung in Ausstattungsanweisung Produkt

6.2 Ablaufplan

  1. Schematische Darstellung des Übergangs vom AnlBlAAN zur AAnP:

Keine Anlage Keine Neuanlage von neuen Bearbeitung in Abschaltung nur noch in AnlBlAAN AnlBlAAN AnlBlAAN AAnP mehr möglich mehr möglich*

(t)

AnlBlAAN Archivierung

„Überführung bei nächster Befassung“ t

s

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AAnP n

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n

  • Alle in Bearbeitung befindlichen AnlBlAANmüssen den Status „genehmigt“ erlaÄngt haben oder ins AAnP-Cockpit überführt sein!

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Abb. 4: Arbeitszeitplan Überführung Anh tlBlAAN in AAnP (schematisch)

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Stand März 2025

Offen Anlagen A2-1014/0-1-1

7 Anlagen

7.1 Begriffsbestimmungen 24

7.2 Workflow 26

7.3 Abkürzungsverzeichnis 27

7.4 Bezugsjournal 28

7.5 Änderungsjournal 28

Die Handlungsanleitungen „Ausstattungsanweisung Produkt“ und „Drucken Ausstattungsanweisung

t

s

Produkt“ stehen im Regelungsportal über die Registerkarte „Anhänge“n als Einzeldokumente zum

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Download bereit. s

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Anlagen

7.1 Begriffsbestimmungen

Begriff Erläuterung Ausrüstungsplan Zusammenfassung von Vorhaben zur Ausrüstung von Einheiten oder Verbänden mit verschiedenen zueinander in Wechselbeziehung stehenden oder sich ergänzenden und aufeinander abgestimmten Waffensystemen und Geräten.

Produkt Artikel, Gerät, Modell, Satz bzw. Betrachtungseinheit eines Produktes, welches durch eine Genehmigung zur Nutzung (GeNu) in die Bw eingeführt ist und dessen Eigenschaften (technische Daten, Konstruktion, Ausführung, Leistung usw.) in hinreichendem Maße festgelegt sind.

Lose oder leicht Teil, das ohne Werkzeug oder bordeigenes Werkzeug an- und abgebaut abnehmbares werden kann und insbesondere bei der Lagerung oder Nichtnutzung Bestandteil separat bereitgehalten oder gelagert wird, z. B. Ketttenschürzen oder

s

ABC-Schutzfilter. n

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di

Zubehörteil Zusatzteil oder Werkzeug, das zur vollständigsen Verwendungsfähigkeit

g

n

eines Gerätes im Rahmen seiner vorgesehenen Verwendung benötigt

u

r

wird, lose oder leicht abnehmbar ist uned ständig oder zeitweise an einem

d

Gerät mitgeführt wird, z. B. bordeigennes Werkzeug oder Trageriemen.

Ä

m

Zusatzteil Einzelteil, Baugruppe oder Gerät, das in spezieller Verbindung mit einem

e

d

Gerät für eine bestimmte Fun ktion benötigt wird, z. B. Ersatzverschluss

t

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MG. c

ni

Vorratsteil Ständig oder zeitweiseg tbei einem Gerät mitgeführtes ET, einschließlich

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Werk- und Verbrau

rl

cihsmaterial, das zum Erhalt der Verwendungsfähigkeit

e

eines Gerätes ertforderlich ist, z. B. Ersatzleuchtmittel oder Kettenglieder.

n

u

Ersatzteil (ET) Einzelverbraku chsgut, das als Einbauteil16 dazu bestimmt ist, einmalig die

c

Verwenduungsfähigkeit oder Vollständigkeit eines Gerätes zu erhalten

r

d

Beziehsungsweise wiederherzustellen. Ein ET verliert bei seiner

u

VerwAendung die Eigenschaft als selbstständiges Versorgungsgut.

r

e

Satz sZweckgebundene Zusammenstellung mehrerer Materialien, die zu einem

e

Dieigenständigen Artikel bzw. MPO erklärt werden. Die nach Inhalt, Verwendungszweck und Zuordnung verschiedenen Arten von Sätzen werden in der Regel durch Wortverbindungen in der Bezeichnung näher benannt, z. B. Werkzeugsatz, Bordausstattungssatz, Instrumentensatz, Einbausatz, Rüstsatz, Ergänzungssatz usw.

Alternativ-Position in Position in Ausstattungslisten, die Material mit den gleichen oder Ausstattungslisten höherwertigen Beschaffenheitsmerkmalen als eine ursprüngliche („ODER“-Material) vorgesehene Position enthält und die ursprünglich vorgesehene Position ersetzen kann. Ist z. B. Bekleidung als Material in einem Satz enthalten, können die einzelnen Größen als Alternativ-Positionen aufgeführt werden.

16 Versorgungsgut, dass in ein Gerät integriert werden soll.

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Offen Anlagen A2-1014/0-1-1

Begriff Erläuterung

Gerätebegleitende Vom Hersteller erstellte Betriebs- und Bedienungsanleitungen sowie Firmendokumentation ausgewählte weitere Dokumente wie z. B. Kurzanleitungen, Firmen- merkschriften, Anleitungen für Zusammenbau, Lagerung und Verwen- dung der einzelnen Materialien, sofern sie nicht zu einer Technischen Regelung erklärt wurden. Gerätebegleitende Firmen-/Herstellerdokumentationen werden über die AAnP nachgewiesen.

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A

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Anlagen

7.2 Workflow

Version aus Extern bestehendem ASD-Container Manuell (Schnittstelle) Anlagenblatt

AAnP Entwurf unbearbeitet Status 01

t

s

n

Bearbeitung e

di

Änderungen s Nachbearbeitung g

n

Status 02

u

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n

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Qualitätssicherung d

t

h

c Projektteam/GSB Status 03 ni

t

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n Unterstützungsreferat KLUSI

u

Qualitä tssicherung

k

c

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d

s Status 04 u LogKdoBw Abt Planung

A

Qualitätssicherung

r

e

s

e

Di AAnP Genehmigungsbereit Projektleitung Projektleiter

Status 05

AAnP Gültig/Veröffentlicht

Status 09

AAnP ersetzt durch AAnP Änderung Außer Kraft gesetzt

Status 11 Status 10

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Stand März 2025

Offen Anlagen A2-1014/0-1-1

7.3 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Bedeutung

AAnP Ausstattungsanweisung Produkt

AN Auftragnehmer

AnlBlAAN Anlagenblatt Ausstattungsanweisung

AR Allgemeine Regelung

AS Aufgabenset

ASD AeroSpace and Defence Industries Association of Europe

AW Arbeitsweisung

BAAINBw Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr t

s

n

e

BesAnErhER Besondere Anweisung für die Erhaltung der Ei

d

nisatzreife

s

g

Bw Bundeswehr

n

u

r

CPM Customer Product Management e

d

n

DSt Dienststelle Ä

m

DV Datenverarbeitung e

d

t

ET Ersatzteil h

c

ni

ETU Ersatzteilurliste t

g

e

GdAV Güter des Anlagevreli rmögens

e

t

n

GdUV Güter des Umluaufvermögens

k

c

GeNu Genehmiguung zur Nutzung

r

d

IH Instandshaltung

u

A

IPPN Initri al Provisioning Project Number

e

s

e

LogSysBw Logistisches System Bundeswehr

Di

MatVwtgEinsRf Materialverantwortung für die Einsatzreife

MPO Materialplanungsobjekt

MX Mail Exchange

OrgBer Organisationsbereich

OrgVwt Organisationsverantwortliche bzw. Organisationsverantwortlicher

PLK Projektbezogenes Logistisches Konzept

PSP Projektstrukturplan

SASPF Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien

SinN System in Nutzung

SollMat Sollmaterial

SollOrg Sollorganisation

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Stand März 2025

Offen A2-1014/0-1-1 Anlagen

Abkürzung Bedeutung

TAC Transaktionskode (engl.: transaction code)

TrVersBearb Truppenversorgungsbearbeiter bzw. Truppenversorgungsbearbeiterin

UNBB, UNBW, Unbewertetes Material (Materialart) UNBL

VAAnP Verfahren Ausstattungsanweisung Produkt

VersNr Versorgungsnummer

7.4 Bezugsjournal

(Nr.) BezugsdokumenteTitel
1. A-1014/1t s Einheitliche Materialkatalogisierung n e
2. A2-1032/0-0-1di Materialbewirtschaftung logistische Ebesnen 1 und 2
3. A2-1033/0-0-11g n Instandhaltung im Notverfahren SASuPF r

deru

n

Ä

7.5 Änderungsjournal

m

e

d

VersionGültig abd h t Geänderter Inhalt
112.03.2024c ni • Erstv eröffentlichung t
1.110.05.2024g e • T lieilweise Aktualisierung r e+ Ergänzung Nr. 117 t
24.01.2025 c u rkn u • Teilweise Aktualisierung
1.2
+ Einfügen Fußnote 3 zur Präzisierung von Nr. 107
1.3d s u A 19.03 .2025 r e s• Teilweise Aktualisierung + Austausch Anlage „Handlungsanleitung Ausstattungsanweisung Produkt“ in Version 2.0

Dies

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Stand März 2025

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