Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Allgemeine Verfahrenshinweise
zum Vergabeverfahren
„KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das
Elektroakustische Lautsprechersystem (ELA)
der BVG“
EU-Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb
nach § 15 SektVO
Version v.1
Seite 1 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Gender-Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden im Rahmen dieser Ausschreibung sämtliche
Personenbezeichnungen und personengebundene Wörter in der männlichen oder weiblichen
Form verwendet. Dabei ist festzuhalten, dass jegliche Bezeichnungsform jeweils auch alle
anderen geschlechtlichen Identitäten einschließt.
1 Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung
1.1 Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung
Im Rahmen eines Nichtförmlichen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb soll
ein Dienstleister gebunden werden für die in der Leistungsbeschreibung benannten KRITIS-IT
Unterstützungsleistungen für das Elektroakustische Lautsprechersystem (ELA) der BVG. Die
BVG beabsichtigt, einen Vertrag für zwei Jahre zzgl. von drei durch die BVG auszuübenden
(einseitigen) Fortführungsoptionen von jeweils 24 weiteren Monaten mit einem Dienstleister
zu schließen.
1.2 Termine der Vergabe
Der AG veröffentlicht dieses Dokument bereits bei Einleitung des Verfahrens. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, an dieser Stelle verbindliche Termine mitzuteilen. Alle für die Bieter
relevanten Termine werden diesen rechtzeitig über den AI-Vergabemanager mitgeteilt. Der
AG wird hierbei angemessene Fristen für die Erstellung der Angebote festsetzen. Die
nachfolgend definierten Fristen und Termine geben nur den zum Zeitpunkt der
Dokumentenerstellung bestehenden Zeitplan wieder. Änderungen sind vorbehalten.
| Veröffentlichung/Bekanntmachung der Ausschreibung: | 21.08.2026 |
|---|---|
| Eingang Teilnahmeanträge: | 21.09.2026, 10:10 Uhr |
| Angebotsaufforderung: | 05.10.2026 |
| Eingangsfrist der Angebote: | 04.11.2026, 10:10 Uhr |
| Durchführung Proof of Concept | 23.11. – 27.11.2026 |
| Durchführung Vertragsverhandlungen | ab 30.11.2026 |
| Aufforderung zur Abgabe optimierter Angebote | 13.01.2027 |
| Angebotsfrist der optimierten Angebote (ca. 5 Tage): | 20.01.2027 |
| Versand der Absagen nach § 134 GWB | 11.02.2027 |
| Geplante Zuschlagserteilung: | 22.02.2027 |
Seite 2 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
| Bindefrist des Angebots: | ca. 20.04.2027 (gem. AI-Angaben) |
|---|---|
| Vertragsbeginn mit Einarbeitung | voraussichtlich 01.03.2027 |
2 Teilnahmewettbewerb
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich um ein
zweistufiges Verfahren. Nach kostenfreier Registrierung und Download des AI-
Bietercockpits ist es den Bewerbern möglich, die vom AG veröffentlichten Unterlagen
herunterzuladen bzw. die eigenen Teilnahmewettbewerbs- / Angebotsdokumente
hochzuladen und dem AG elektronisch zukommen zu lassen.
2.1 Erforderliche Unterlagen
Im ersten Schritt muss der Bewerber anhand der bekanntgegebenen Kriterien seine
grundlegende Eignung zur Ausführung der ausgelobten Leistung nachweisen (siehe
„Eignungsmatrix“) und die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag auf der
Vergabeplattform digital einreichen:
| Bezeichnung | Erläuterungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenerklärung zur Eignung | Formblatt; auszufüllen und unterzeichnet einzureichen | ||||
| Erklärung Bewerbergemeinschaft | Formblatt; auszufüllen bzw. auszustreichen und einzureichen | ||||
| Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe | Formblatt; auszufüllen bzw. auszustreichen und einzureichen | ||||
| Eignungsmatrix | Blatt „Bewerberangaben“ ist auszufüllen, Dokument ist einzureichen | ||||
| Eigenerklärung_AN_Art 5k | unterzeichnet einzureichen | ||||
| ggf. Dokumente und Erläuterungen zu den Referenzen bzw. sonstigen Kriterien in der „Eignungsmatrix“ | bei Bedarf formlos einzureichen |
Der Teilnahmeantrag ist vollständig und rechtzeitig in digitaler Form über die Vergabeplattform
bei der Vergabestelle einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom
weiteren Verfahren führen.
Seite 3 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
2.2 Prüfung der Teilnahmeanträge
2.2.1 Formale und kaufmännische Prüfung
Der Teilnahmeantrag wird zunächst formal geprüft auf fristgerechten Eingang, Vollständigkeit
und Zulässigkeit / Vorhandensein der erforderlichen Signaturen. Die Unterlagen müssen in
deutscher Sprache verfasst sein.
Die Teilnehmer haben mit dem Dokument „Eigenerklärung zur Eignung“ eine Eigenerklärung
über das Vermögen ihres Unternehmens einzureichen, die u.a. beinhaltet, dass kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
2.2.2 Fachliche und inhaltliche Prüfung
Im Dokument „Eignungsmatrix“ sind alle rot hinterlegten Felder vom Bewerber zu befüllen. Die
Vergabestelle wird anschließend im Dokument eine Bewertung vornehmen.
Die Muss- und Kann-Kriterien zur Feststellung und Bewertung der Eignung der
Bewerber sind abschließend in der „Eignungsmatrix“ beschrieben.
Für den Nachweis der Bewertungskriterien, insbesondere der Referenzen, müssen im
Teilnahmeantrag entsprechende Erläuterungen gemacht bzw. der Hinweis auf beigefügte
Dokumente vermerkt werden. Ggf. müssen Erläuterungen formlos den Teilnahmeunterlagen
beigelegt werden.
Erläuterung zu den Eignungskriterien
Die erforderlichen Eignungs-Kriterien / Mindestanforderungen im Dokument „Eignungsmatrix“
müssen für eine positive Eignung zwingend erfüllt sein. Diese Kriterien sind in der Spalte B
des Dokuments mit „M“ (=Muss) gekennzeichnet. Wird ein Eignungskriterium Typ „Muss“
(Mindestanforderung) nicht erfüllt, fällt der Bewerber aus der Wertung.
Die zu bewertenden Eignungskriterien sind in Spalte B jeweils mit „K“ (Kann) gekennzeichnet
und entsprechend der Spalte I mit dem Gewichtungsfaktor „1“, „2“ oder „3“ versehen. Für jedes
Kann-Kriterium werden 0 Punkte für „nicht erfüllt“, 5 Punkte für „teilweise erfüllt“ oder
10 Punkte für „vollständig erfüllt vergeben, entsprechend den Beschreibungen in den Spalten
E, F und G. Wird ein Eignungskriterium Typ „Kann“ nicht erfüllt, werden keine Punkte
vergeben und der Bewerber bleibt weiterhin in der Wertung. Anschließend wird in Spalte
Seite 4 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
K die erreichte Punktzahl aus Spalte J mit dem Gewichtungsfaktor in Spalt I je Kriterium
multipliziert, was die erreichten gewichteten Punkte je Kann-Kriterium ergibt.
2.2.3 Auswertung der Teilnahmeanträge – 1. Beschränkung des Bewerberkreises
Zur Erstellung einer Rangfolge werden die erreichten gewichteten Punkte für die zu
bewertenden Eignungskriterien (Kann-Kriterien) je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl
aufsummiert. Maximal können für diese Kriterien 140 Punkte (Gesamtpunktzahl) erreicht
werden.
Zunächst liegt eine positive Eignung für einen Bewerber vor, wenn
• die formale Prüfung des Teilnahmeantrags erfolgreich war und alle ggf.
nachgeforderten Unterlagen fristgerecht nachgereicht wurden und
• alle zwingend erforderlichen Eignungs-Kriterien (Typ “Muss“ / Mindestanforderungen)
erfüllt wurden (alle in Spalte B mit „M“ versehenen Kriterien der „Eignungsmatrix“).
Nur die 5 Bewerber mit der in Rangfolge höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Abgabe
eines Angebotes zugelassen.
Bei Punktegleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz verbleiben alle
Bewerber auf diesem Platz in der Wertung und werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert.
3 Angebotsphase
3.1 Erforderliche Unterlagen
Die gem. Punkt 2.2.3 in der Wertung verbliebenen Teilnehmer werden aufgefordert,
ein Angebot einzureichen. Bei diesem Angebot handelt es sich um ein indikatives
Angebot, welches die Grundlage für die Verhandlung bildet. Dieses Angebot ist noch nicht
zuschlagsfähig. Die Bindefrist der Angebote ist jeweils der Vergabe Nr. ITD1-0024-2026 im
Vergabemanager zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist ausgeschlossen.
Zeitlich nachrangig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Sollten Änderungen in
einem bereits abgegebenen Angebot notwendig werden, muss zunächst das bereits
eingereichte Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform zurückgezogen
Seite 5 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
werden. Anschließend kann ein neues Angebot auf der Plattform bis zum Ende der
Angebotsfrist hochgeladen werden.
Folgende Unterlagen müssen im Rahmen der Angebotsabgabe eingereicht werden:
| Bezeichnung | Erläuterungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Formblatt Nachunternehmer | Formblatt; auszufüllen bzw. auszustreichen und einzureichen | ||||
| Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) | Formblatt; auszufüllen und einzureichen | ||||
| Preisblatt (AI-Leistungsverzeichnis) | ist NUR online im AI zu befüllen | ||||
| Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) | Punkte 2.2 und 2.3 sowie technische und organisatorische Maßnahmen ergänzen und unterzeichnet einreichen | ||||
| Bewertungsmatrix | ausgefüllt einzureichen. Bitte den Angebotspreis des „Preisblatt“ inkl. dem Gesamtnachlass in das Blatt „Gesamtbewertung“ übertragen | ||||
| „Berechtigungskonzept“ gem. Anforderungs-ID087 der Leistungsbeschreibung | formlos einzureichen | ||||
| „Konzept für den Wissenstransfer der erarbeiteten Leistungen im System ELA“ gem. Anforderungs-ID091 der Leistungsbeschreibung | formlos einzureichen | ||||
| div. Unterlagen zu den Datenschutzanforderungen im Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung | formlos einzureichen | ||||
| fakultativ: Angebotsschreiben - Angebot mit Bezugnahme auf die Erfüllung der A- und B-Kriterien | formlose optionale Plausibilisierung der Fragestellung, inwieweit die A- und B-Kriterien vom Bieter erfüllt werden. | ||||
| Verhandlungsbedarf | Sofern vorhanden - formlos einzureichen |
Das Angebot ist vollumfänglich in digitaler Form via Vergabeplattform bei der Vergabestelle
einzureichen. Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
führen.
3.2 Hinweise zum Ausfüllen des Dokuments „Bewertungsmatrix“
Der Anforderungskatalog besteht aus vier Reitern:
Blatt „Gesamtbewertung“: Der Bieter befüllt den Namen seines Unternehmens und den
Angebotspreis gem. „Preisblatt (AI-Leistungsverzeichnis)“ inkl. dem ggf. enthaltenen
Gesamtnachlass.
Blatt „A-Kriterien“: Der Bieter befüllt in Spalte I, ob die Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt
sind, in Spalte J gibt er ggf. Erläuterungen zur Erfüllung an.
Seite 6 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Die Beschreibung der Anforderungen erfolgt in Tabellenform, wobei jeder Anforderung in
Spalte A eine eindeutige Anforderungsnummer (ID, laufende Nummerierung) und in Spalte D
eine Kriterien-Typisierung (A=Ausschlusskriterium) zugeordnet sind.
Zusätzlich hat der Bieter die Möglichkeit, in der Kommentar-Spalte den Erfüllungsgrad der
A-Kriterien detaillierter zu erläutern. Dabei soll die Beschreibung knapp und überschaubar
sein.
Blatt „B-Kriterien“: Der Bieter befüllt in Spalte K, ob die Anforderungen des Typs „B“ (binär)
erfüllt oder nicht erfüllt sind (ja=6 oder nein=0 Punkte) bzw. zu welchem Grad Anforderungen
des Typs „V“ (variabel) erfüllt sind (0-3-6-10 Punkte). In Spalte M gibt er ggf. Erläuterungen
zur Erfüllung an. In Spalte O ist der Status Quo der Erfüllung zu vermerken (Standard = ist
vorhanden, Customizing = vorhandene Funktion muss zur Erfüllung des Kriteriums angepasst
werden, Neuentwicklung = Funktion wird neu programmiert). Dazu gibt der Bieter in Spalte P
den entsprechend dafür einkalkulierten Aufwand in Stunden oder Personentagen an.
Die Beschreibung der Anforderungen erfolgt in Tabellenform, wobei jeder Anforderung in
Spalte A eine eindeutige Anforderungsnummer (ID, laufende Nummerierung) und in Spalte D
eine Kriterien-Typisierung (B=Bewertungskriterium) zugeordnet sind.
Zusätzlich hat der Bieter die Möglichkeit, in Spalte M den Erfüllungsgrad der B-Kriterien
detaillierter zu erläutern.
Blatt „Konzepte“: Der Bieter vermerkt in Spalte J / K den Dateinamen des jeweils
eingereichten Konzeptes.
Blatt „Proof of Concept“: Hier ist durch den Bieter nichts zu befüllen.
3.3 Angebotsprüfung – Bewertung Preis (40 %)
Die eingereichten Angebote werden zunächst formal und fachlich-inhaltlich geprüft. Ggf.
werden Nachforderungen gestellt. Zu beachten ist dazu Punkt 4.2 dieses Dokuments.
Der Preis wird anhand eines Direktvergleiches mit dem Angebotspreis des günstigsten Bieters
bewertet mit folgender Formel:
Gewichteter Wert [Preis]
= 0,4 * (Angebotspreis des günstigsten Bieters / Angebotspreis) * 100
Seite 7 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
3.4 Angebotsprüfung – Bewertung Qualität (60 %)
3.4.1 Bewertung der A-Kriterien
Die A-Kriterien sind Ausschlusskriterien und müssen daher zwingend erfüllt sein. Ist auch nur
ein A-Kriterium nicht erfüllt, fällt der Bieter aus der Wertung. Der AG bewertet die A-Kriterien
in den Spalten L und M im Dokument „Bewertungsmatrix“, Blatt „A-Kriterien“.
3.4.2 Bewertung der B-Kriterien (Gewichtung: 10 %)
Die Erfüllung bzw. der Erfüllungsgrad der B-Kriterien (Bewertungskriterien) wird vom AG
anhand der eingereichten Dokumente geprüft, in Spalte R des Dokuments
„Bewertungsmatrix“, Blatt „B-Kriterien“, bewertet und in Spalte T ggf. erläutert.
Für die B-Kriterien sind insgesamt maximal 156 Leistungspunkte erreichbar. Die erreichten
Leistungspunkte fließen zu 10 % in die Bewertung der Qualität ein.
3.4.3 Bewertung der Konzepte (Gewichtung: 15%)
Die eingereichten Konzepte werden vom AG anhand der eingereichten Dokumente hinsichtlich
der fachlich / technischen Qualität, der inhaltlichen Vollständigkeit und der Verständlichkeit /
Übersichtlichkeit / Nachvollziehbarkeit bewertet. Die Bewertung erfolgt in Spalte O des
Dokuments „Bewertungsmatrix“, Blatt „Konzepte“. Erläuterungen werden in Spalte P vermerkt.
Für die Konzepte sind insgesamt maximal 60 Leistungspunkte erreichbar. Die erreichten
Leistungspunkte fließen zu 15 % in die Bewertung der Qualität ein.
3.5 Durchführung und Bewertung des Proof of Concept (Gewichtung: 35%)
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Auswertung der Angebote wird mit den in der Wertung
verbliebenen Bietern ein Proof of Concept durchgeführt. Die Anbieter werden dazu im Rahmen
einer ca. 45-minütigen Videokonferenz dafür kostenfrei drei Konzeptionelle Fragestellungen
beantworten. Die Fragen werden erst im PoC-Termin direkt gestellt.
Die Bewertung der Antworten erfolgt in Spalte F des Dokuments „Bewertungsmatrix“, Blatt
„Proof of Concept“. Aus den Einzelbewertungen der BVG-Bewerter wird das arithmetische
Mittel gebildet, dieses ergibt die Bewertung je Antwort.
Um den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 (2) GWB zu gewährleisten, werden je
Anbieter dieselben Fragen gestellt und diese nach denselben Kriterien bewertet.
Seite 8 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Für den Proof of Concept sind insgesamt maximal 70 Leistungspunkte erreichbar. Die
erreichten Leistungspunkte fließen zu 35 % in die Bewertung der Qualität ein.
3.6 2. Beschränkung des Bieterkreises NACH dem PoC
Nach Durchführung des Proof of Concept wird eine weitere Beschränkung des Bieterkreises
auf maximal 3 Bieter vorgenommen. Dazu werden die erreichten Punkte je Bieter für die
Zuschlagskriterien "Preis", "B-Kriterien", "Konzepte" du „Proof of Concept“ aufsummiert.
Nur die drei Bieter mit der höchsten erreichten Punktzahl werden im weiteren
Vergabeverfahren berücksichtigt und zum Proof of Concept und zu Verhandlungen
eingeladen.
Bei Punktgleichstand auf dem letzten zu berücksichtigenden Platz verbleiben nur die Bieter
mit dem günstigsten Angebotspreis (= Gesamtpreis inkl. Verlängerungsoptionen und inkl.
Gesamtnachlass) in der Wertung, so dass insgesamt die max. Bieterzahl von 3 nicht
überschritten wird.
Die übrigen Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus: scheidet einer
der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter endgültig aus dem Verfahren aus, behält
sich die BVG vor, den nächstplatzierten Bieter zu den weiteren Verhandlungen einzuladen. In
diesem Fall wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat jedoch
keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den
aktuellen Verfahrensstand ein. Eine Verpflichtung des Bieters zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren besteht jedoch nicht.
3.7 Verhandlung der Angebote
Die Verhandlung dient dem Ziel, die Angebote preislich und inhaltlich zu verbessern. Offene
Fragen zu den Vertragsunterlagen, zum Service Level Agreement und zur Vergabe können
geklärt werden. Voraussichtlich wird mit jedem Bieter mindestens eine Verhandlungsrunde
durchgeführt.
3.8 Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote
Die Aufforderung zur Abgabe eines optimierten und ggf. bereits finalen Angebotes erfolgt
innerhalb einer kurz gehaltenen und angemessenen Frist. Dieses Angebot ist
zuschlagsfähig. Hierbei wird die Vergabestelle mitteilen, ob und welche Änderungen am
Seite 9 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Vertragswerk aufgrund der Verhandlungsphase vorgenommen wurden. Die Bindefrist der
Angebote beträgt ca. 3 Monate nach Ende der Angebotsfrist. Das Verfahren zur Abgabe
optimierter / finaler Angebote wird über den AI-Vergabemanager abgebildet.
Der Auftraggeber weist vorsorglich bereits jetzt darauf hin, dass Gremienvorbehalte des
Bieters im verbindlichen Angebot des Bieters nicht zugelassen sind. Die verbindlichen
Angebote müssen vorbehaltsfrei abgegeben werden, so dass der Auftraggeber sie unmittelbar
durch entsprechende Willenserklärung annehmen kann. Es obliegt dem Bieter, etwaige
Gremienzustimmungen rechtzeitig einzuholen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, lediglich einmal ein weiteres verbindliches Angebot einzuholen
und auf dieser Grundlage den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor,
auch zu verbindlichen Angeboten in erneute Verhandlungen mit den Bietern einzutreten und
im Anschluss eines oder mehrere weitere verbindliche Angebote einzuholen.
3.9 Auswertung der finalen Angebote
Nach Eingang der finalen Angebote werden diese anhand der Zuschlagskriterien abschließend bewertet. Die Zuschlagskriterien sind folgendermaßen gewichtet:
Preis (Gewichtung: 40%)
Qualitätskriterien (Gewichtung: 60%)
untergliedert in:
A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung) B-Kriterien (Gewichtung: 10 %) Konzepte (Gewichtung: 15 %) Proof of Concept (Gewichtung: 35 %)
Die Summe der erreichten und gewichteten Leistungspunkte aller Zuschlagskriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert.
Die Gesamtpunktzahlen aller Bieter ergeben eine Rangfolge.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, dessen Angebot alle A-Kriterien erfüllt, erhält den Zuschlag.
Bei Punktegleichheit erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis und höchster
Gesamtpunkzahl den Zuschlag.
Seite 10 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
4 Weitere Verfahrenshinweise
4.1 Ausschlussgründe
Der AG weist darauf hin, dass das Angebot eines Bieters insbesondere in folgenden Fällen
zum Angebotsausschluss führt:
• Der Bieter reicht das Angebot nicht form- oder fristgerecht ein (es sei denn, er hat dies nicht
zu vertreten).
• Der Bieter nimmt Änderungen an den Vergabeunterlagen vor oder ergänzt diese außerhalb
der dafür vorgesehenen Stellen.
• Der Bieter gibt das Angebot unter einem Gremienvorbehalt oder einem sonstigen Vorbehalt ab.
• Der Bieter weicht mit dem Angebot von zwingenden kommerziellen Bedingungen oder
zwingenden fachlichen Anforderungen des AG ab.
• Der Bieter reicht geforderte Erklärungen oder Nachweise nicht oder nicht vollständig ein oder
er verweigert zusätzliche Auskünfte. Der AG behält sich dabei Nachforderung vor.
4.2 Prüfung der Angebote, Aufklärung und Nachforderung
Der AG wird die fristgerecht eingereichten Angebote im Hinblick auf ihre formale
Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit
prüfen.
Der AG behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über das
erste Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bietern
eine angemessene Frist gesetzt.
Der AG behält sich ferner vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter
Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung oder
Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen, die
bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern. Der Auftraggeber
behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und
einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies vergaberechtlich zulässig
ist.
Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der AG diskriminierungsfrei
darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht.
Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen
Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen
auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt.
Seite 11 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb
einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen.
Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und
Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine
Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die
Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
selbst verantwortlich.
4.3 Entscheidung über die Zuschlagserteilung
Die Wertung der eingereichten Dokumente, des Angebots und der Ergebnisse des PoC erfolgt
durch den AG. Einzelheiten zur Bewertung sind der „Bewertungsmatrix“ zu entnehmen. Die
Entscheidung über die Zuschlagserteilung wird dem AN schriftlich mitgeteilt.
Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags bzw. zu dem auf dem Zuschlagsschreiben
vermerkten Start-Datum in Kraft.
4.4 Laufzeit
Die Hauptvertragslaufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bzw. zum dort
benannten Datum des Vertragsbeginns und endet nach 24 Monaten. Es besteht für den AG
das einseitige Recht, den Vertrag bis zu dreimal mit einer Frist von jeweils 2 Monaten zum
Vertragsende jeweils um weitere 24 Monate zu verlängern.
4.5 Kostenersatz, Verbleib der eingereichten Unterlagen
Ein Kostenersatz für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren und PoC wird nicht gewährt.
Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum des AG und werden nicht an den Bieter
zurückgesandt.
Seite 12 von 13 Stand: 21.08.2026
Verfahrensleitfaden Vergabe Nr. „KRITIS-IT Unterstützungsleistung für das Elektroakustische ITD1-0024-2026 Lautsprechersystem (ELA) der BVG“
5 Übersicht über alle Vergabeunterlagen
| Bezeichnung | Erläuterungen / Verwendung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Verfahrenshinweise | informativ | ||||||
| Vertraulichkeitserklärung | Ist signiert einzureichen | ||||||
| Eignungsmatrix | TNW auszufüllen, im TNW (Teilnahmewettbewerb) einzureichen | ||||||
| Eigenerklärung zur Eignung | TNW Formblatt; auszufüllen und unterzeichnet einzureichen | ||||||
| Eigenerklärung_AN_Art 5k | TNW Formblatt; unterzeichnet einzureichen | ||||||
| Erklärung_Bewerbergemeinschaft | TNW Formblatt; sofern zutreffend: ausfüllen und unterzeichnet im TNW einreichen | ||||||
| Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe | TNW Formblatt; sofern zutreffend: ausfüllen und unterzeichnet im TNW einreichen | ||||||
| Angebotsschreiben | Ist direkt in der AI-Vergabeplattform auszufüllen. | ||||||
| EVB-IT Dienstvertrag | wird Vertragsdokument | ||||||
| EVB-IT Dienstleistung AGB | wird Vertragsdokument | ||||||
| Leistungsbeschreibung | Versendung erst nach Einreichen der signierten Vertraulichkeitserklärung wird Vertragsdokument | ||||||
| Anhang 1 - Konkretisierung_Anforderungen_ Massnahmen_KRITIS | Anhang zur Leistungsbeschreibung, wird Vertragsdokument | ||||||
| Anhang 2 - Systembild_ELA | Versendung erst nach Einreichen der signierten Vertraulichkeitserklärung Anhang zur Leistungsbeschreibung, wird Vertragsdokument | ||||||
| Anhang 3 - Erklärung zur Vertraulichkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz | Anhang zur Leistungsbeschreibung, wird Vertragsdokument | ||||||
| Anhang 4 - TLP-2.0-Verpflichtung für Mitarbeiter | Anhang zur Leistungsbeschreibung, wird Vertragsdokument | ||||||
| Preisblatt (AI-Leistungsverzeichnis) | Ist direkt im AI-Bietercockpit zu befüllen (Übertragen Sie den Gesamtpreis inkl. dem möglichen Gesamtnachlass in die „Bewertungsmatrix“, Blatt „Gesamtbewertung“) | ||||||
| Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) | wird Vertragsdokument; Punkte 2.2 und 2.3 sowie technische und organisatorische Maßnahmen ergänzen mit dem Angebot einzureichen | ||||||
| Formblatt Nachunternehmer | Formblatt; ausfüllen bzw. ausstreichen und mit dem Angebot einzureichen | ||||||
| Bewertungsmatrix | Versendung erst nach Einreichen der signierten Vertraulichkeitserklärung Auszufüllen, wird Vertragsdokument mit dem Angebot einzureichen | ||||||
| Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) | Auszufüllen, wird Vertragsdokument mit dem Angebot einzureichen | ||||||
| BVB zum BerlAVG | wird Vertragsdokument | ||||||
| Supplier Code of Conduct | wird Vertragsdokument |
Seite 13 von 13 Stand: 21.08.2026