I.11_Kriterien Bewerberreduzierung_ECA-2026-054.pdf

Kreativagentur für crossmediale Kampagnen und Content-Marketing

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 11:14 (Europe/Berlin)

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I.11 Kriterien Bewerberreduzierung

Verfahrenstitel: „Werbe- & Marketingdienstleistung“, ECA-2026-054

KriteriumBewertungsmaßstabPkt. (ges.)
Referenzen über vergleichbare DienstleistungsaufträgeDie Bewerber haben mindestens vier Referenzen über mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen aus dem Bereich Werbe- und Marketingdienstleistungen der letzten fünf (5) Jahre vorzulegen. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, findet eine Bewerberreduzierung anhand der in diesem Dokument aufgeführten objektiven Kriterien statt. Zu diesem Zweck werden die eingereichten Referenzen vom Auftraggeber bewertet und in der Folge mit Bewertungspunkten versehen. Bei der Bewertung ist der Grad der inhaltlichen Vergleichbarkeit der Referenzleistungen zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand maßgeblich. Der konkrete Vergleichbarkeitsmaßstab ergibt sich aus Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen. Die Bewertung richtet sich mithin danach, ob die Referenz zeigt, dass der Bewerber Erfahrungen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von ➢ geringer (0 bis 2 Punkte), ➢ durchschnittlicher (3 bis 5 Punkte), ➢ besonderer (6 bis 8 Punkte) oder ➢ herausragender (9 bis 10 Punkte) Bedeutung sind. Die Bewertung erfolgt allein auf Basis der zu jeder Referenz einzureichenden Projektbeschreibung in Form einer Präsentation gem. Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen und kann auch vergleichend erfolgen.40

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Es werden maximal 4 Referenzen inhaltlich bewertet. Reicht der Bewerber darüberhinausgehende Referenzen ein, werden ausschließlich die besten 4 Referenzen in die Bewertung einbezogen. Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben, sodass insgesamt maximal 40 Punkte erreicht werden können.

Grundlegende Voraussetzung für die Wertung jeder Referenz ist die eigenverantwortliche Projektführerschaft in den durchgeführten Referenzprojekten („lead“). Wenn der Bewerber nur Teilleistungen erbracht hat, ist dies nicht ausreichend i. S. der hier geforderten Referenzen. Von der Erbringung von Teilleistungen ist auszugehen, wenn der Anteil der Eigenleistungen unter 50 % liegt. In diesem Fall wird die entsprechende Referenz nicht gewertet, soweit nicht ein Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV) vorliegt.

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