I.4 Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Verfahrenstitel: „Werbe- & Marketingdienstleistung“, ECA-2026-054
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Der Bewerber/Bieter (oder so weit zutreffend, das Drittunternehmen) erklärt, dass
(1) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
(2) sein Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
(3) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
(4) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
(5) keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
(6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
(7) er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
(8) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
(9) er die staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossen- schaften einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
(10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, den Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
(11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
(12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat und
(13) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ECA-2026-054 Seite 1/2
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Der Bewerber / Bieter (soweit zutreffend das Drittunternehmen) erklärt folgende o.g. Ziffern nicht und begründet dies wie folgt:
Ziffer: Begründung:
Wettbewerbsregisterauszug und Gewerbezentralregisterauskunft
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Unternehmen vorliegen, an welches der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern bei diesem Unternehmen Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb für das Unternehmen, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, in Bezug auf das Unternehmen, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss dieses Unternehmens vorliegen. Zudem macht der Bewerber/Bieter folgende Angaben, welche den Firmeninhaber bzw. den nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten des Bewerbers/Bieters betreffen:
Name Geburtsdatum Geburtsort Funktion
Der Bewerber/Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Name des Bewerbers/Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. des Drittunternehmens
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ECA-2026-054 Seite 2/2