Anlage T01 Teilnahmebedingungen.pdf

Kreativ- und Social-Media-Agentur für Werbung und Kundenbindung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Teilnahmebedingungen

zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der

AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.

„Kreativ- und Social-Media-Agentur“

Seite 1 von 12

[Seite 2]

Inhaltverzeichnis A. Vergabeverfahren und dessen Durchführung ............................................................ 3 I. Gegenstand des Vergabeverfahrens ..................................................................... 3

  1. Beschaffungsbedarf ............................................................................................ 3
  2. Losbildung ............................................................................................................ 3 II. Verfahren ................................................................................................................. 3
  3. Verfahrensart ...................................................................................................... 3
  4. Verfahrenssprache .............................................................................................. 3
  5. Auftraggeberin und deren Kontaktstelle .......................................................... 3
  6. Bewerber .............................................................................................................. 4
  7. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Fragen und Antworten .................. 5
  8. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen ............................................................ 6
  9. Datenschutz im Vergabeverfahren .................................................................... 6
  10. Verwendung des DtVP ......................................................................................... 6 II. Abgabe der Teilnahmeanträge .............................................................................. 7
  11. Form und Bestandteile des Teilnahmeantrags ................................................. 7
  12. Kostenerstattung und Vergütung für die Erstellung eines Teilnahmeantrags8
  13. Änderungen des Teilnahmeantrags ................................................................... 8
  14. Rücknahme des Teilnahmeantrags ................................................................... 8
  15. Mehrere Teilnahmeanträge ................................................................................ 8
  16. Unbedingte Teilnahmeanträge (insb. Gremienvorbehalte) .............................. 8
  17. Teilnahmeantragsfrist ........................................................................................ 8 III. Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge ...................................................... 9
  18. Öffnung der Teilnahmeanträge ......................................................................... 9
  19. Teilnahmeantragsbewertung ............................................................................ 9
  20. Aufhebung des Vergabeverfahrens .................................................................... 9
  21. Mitteilung über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge ...............................10 B. Eignungsnachweise.....................................................................................................10 I. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise ...........................10 II. Besonderheiten im Fall von Bewerbergemeinschaften und Drittunternehmen .10
  22. Bewerbergemeinschaften ..................................................................................10
  23. Einsatz von Drittunternehmen ...........................................................................10 III. Folgen bei Nichtvorlage von Eignungsnachweisen mit dem Teilnahmeantrag 10 C. Weiteres Vorgehen (Verhandlungsphase) ............................................................11 D. Anlagenverzeichnis (Weitere Bestandteile der Vergabeunterlagen) .................12

Seite 2 von 12

[Seite 3]

A. Vergabeverfahren und dessen Durchführung

I. Gegenstand des Vergabeverfahrens

  1. Beschaffungsbedarf

Die AOK Niedersachsen sucht eine Kreativ- und Social-Media-Agentur für die Beratung, Konzeption, Planung, Entwicklung, Gestaltung und – optional – für die Umsetzung von Werbe- und Kundenbindungsmaßnahmen aller Art. Zielbild ist ein Modell, bei dem die Agentur die strategische und konzeptionelle Ausge- staltung übernimmt und grundlegende Werbemittelvorlagen (“Master-Assets”) erstellt. Die operative Umsetzung der Werbemittel sowie deren Adaption wird sowohl intern durch die AOK als auch – per gesondertem Einzelauftrag - von der Agentur übernommen. Dazu gehören die Umsetzung, Produktion und Aus- spielung.

Die Einzelheiten zum Beschaffungsbedarf sind in Anlage T03 Aufgabenbe- schreibung zu entnehmen.

  1. Losbildung

Es werden keine Lose gebildet.

II. Verfahren

  1. Verfahrensart

Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Sinne von § 17 VgV durch. Das Vergabeverfahren wird elektronisch durchge- führt. Die Auftraggeberin verwendet ausschließlich die Vergabeplattform der DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH (www.dtvp.de).

Es ist das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung geltende Vergaberecht maßgeblich, auch, wenn dieses sich während des Vergabeverfah- rens ändern sollte.

Das NTVergG findet keine Anwendung.

  1. Verfahrenssprache

Verfahrenssprache ist ausschließlich Deutsch.

  1. Auftraggeberin und deren Kontaktstelle

Auftraggeberin ist die

AOK - die Gesundheitskasse für Niedersachsen Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover Seite 3 von 12

[Seite 4]

Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle der Auftraggebe- rin durchgeführt. Diese ist auch Kontaktstelle.

  1. Bewerber

Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteili- gen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkun- gen haben Bewerber auf Verlangen der Auftraggeberin Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Art ein Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

a) Vorbehalt des Auftrags

Der Auftrag ist nicht bestimmten Bietern vorbehalten.

b) Bewerbergemeinschaften

Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Soweit in den Vergabeunterlagen vom Bewerber bzw. von Bewerbern die Rede ist, sind davon auch Bewerberge- meinschaften umfasst, soweit für Bewerbergemeinschaften nicht speziellere Regelungen getroffen werden. Diese Regelungen sind insbesondere:

  • Bewerbergemeinschaften haben die Anlage T05 zu den Teilnahmebedingun- gen (Bewerbergemeinschaftserklärung) vollständig nach deren Maßgabe auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen (Anlage T05). Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen (§ 53 Abs. 9 VgV).

  • Aufgrund des Gebots des Geheimwettbewerbs können Mitglieder einer Be- werbergemeinschaft nur zugleich auch als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie zur Überzeugung der Auftraggeberin darlegen und nachweisen, „dass ihre Teilnahmeanträge jeweils völlig unabhängig vonei- nander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim- ] Wettbewerbs unter Bewerbern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind alle be- troffenen Teilnahmeanträge auszuschließen.

  • Die Regelungen unter Abschnitt B.II. der Teilnahmebedingungen.

Seite 4 von 12

[Seite 5]

a) Einsatz von Drittunternehmen

Ein Bewerber darf Drittunternehmen einsetzten, um die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erlangen. Er hat dies nachzuweisen. Drittunternehmen sind in der Anlage T05a zu den Teilnahmebedingungen (Dritt- und Unterauftragnehmerverzeich- nis) anzugeben. Das nähere folgt aus Abschnitt B.II.2. der Teilnahmebedingun- gen.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen / Fragen und Antworten

Die interessierten Unternehmen werden aufgefordert, die Vergabeunterlagen unverzüglich nach deren Abruf von der Vergabeplattform auf Vollständigkeit und auf etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines interessierten Unternehmens unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebotes, insbesondere dessen Kalkulation, beeinflussen können betreffen, haben sie eine Frage zu stellen.

Die interessierten Unternehmen haben die Auftraggeberin ebenfalls zu infor- mieren, wenn sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen oder gemäß der jeweiligen Vergabeunterlagen verpflichtend auszufüllende Felder nicht ausgefüllt werden können z.B. aufgrund des Blattschutzes einer Excel Ta- belle.

Für sämtliche Fragen ist ausschließlich das Formblatt aus Anlage B04 (Form- blatt für Bewerberfragen) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bewerberfragen die nicht mit der Anlage B04 gestellt werden statt einer Beantwortung auf die Verwendung von Anlage B04 zu verweisen, die interes- sierten Unternehmen müssen damit rechnen, dass wenn eine Bewerberfrage nicht mit der Anlage B04 gestellt wurde, die Frist für die Beantwortung der Be- werberfragen nicht verlängert wird. Fragen haben interessierte Unternehmen und Bewerber ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle und nur über den Kommunikationsbereich des Vergabe- portals zu richten. Andere Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen dür- fen interessierten Unternehmen und Bewerber weder Auskünfte noch Zusagen erteilen. Bewerber, welche dennoch Kontakt zu anderen Mitarbeitern, Organen oder Organisationseinheiten der AOK Niedersachsen aufnehmen, müssen damit rechnen, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden zu können.

Telefonische Auskünfte der Zentralen Vergabestelle werden nicht erteilt. Wür- den solche Auskünfte doch erteilt werden, sind sie in jedem Fall unverbindlich.

Die Auftraggeberin beantwortet grundsätzlich alle Fragen, welche formge- recht mit der Anlage B04 bis zum fünften Werktag vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Die Auftraggeberin wird die Bewerberfragen grundsätzlich sammeln und jeweils am Dienstag und/oder Donnerstag beantworten. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, Ihre Fragen gebündelt zu übermitteln. Die Ant- wort erfolgt in Form einer Nachricht an alle registrierten Unternehmen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Die Auftraggeberin behält sich Seite 5 von 12

[Seite 6]

vor, eingegangene Fragen zu überarbeiten, insbesondere damit Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers ausgeschlossen sind.

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind von etwaigen Rügen deutlich zu trennen.

Sollte nach Ansicht eines am Auftrag interessierten Unternehmens ein Verstoß gegen Vergabevorschriften bestehen, ist dies innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnis ge- genüber der Auftraggeberin zu rügen. Unabhängig hiervon sind Verstoße, die bereits mit der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis zum Ablauf der in der Be- kanntmachung genannten Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Wird gegen diese Obliegenheiten verstoßen, ist ein Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.

  1. Vertraulichkeit der Vergabeunterlagen

Interessierte Unternehmen dürfen alle Vergabeunterlagen nur verwenden, um ein Teilnahmeantrag zu erstellen und – im Zuschlagsfalle – den Auftrag zu er- füllen. Andere Nutzungen sind verboten.

Gibt ein interessiertes Unternehmen kein Teilnahmeantrag ab, muss es sofort alle Vergabeunterlagen unaufgefordert vernichten.

  1. Datenschutz im Vergabeverfahren

Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bewerber nach § 67 Abs. 2 S. 2 SGB X verarbeitet. Die Daten werden nur zur Durchführung des Vergabeverfahrens und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG, NDSG und SGB X) verarbeitet.

Innerhalb der AOK Niedersachsen sind die Bewerberdaten nur berechtigten Personen zugänglich. Die Daten werden gelöscht, sobald Sie zur Durchführung gesetzlicher Auf- gaben nicht mehr erforderlich sind. Empfänger der Bewerberdaten können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch Dritte sein.

Die Auftraggeberin stellt zur Konkretisierung die Anlage T06 (Datenschutzhinweise im Vergabeverfahren) zur Verfügung

  1. Verwendung des DtVP

Die Auftraggeberin wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DtVP ab. Sämtliche Kommunikation erfolgt über die in der Vergabeplattform von dem interessierten Unternehmen hinterlegte E-Mailadresse.

Für die Abgabe der elektronischen Angebote müssen sich die Bewerber auf www.dtvp.de registrieren. Sollten Sie Hilfe in Bezug auf die E-Vergabe-Lösung „DtVP“ benötigen, steht Ihnen das Team des Service & Support Centers der cosinex GmbH per Mail unter support@cosinex.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz,

Seite 6 von 12

[Seite 7]

Mobilfunkkosten können abweichen) zur Verfügung. Informationen zu den Servicezeiten oder auch Video-Tutorials zur Vergabeplattform (Überblick über die Nutzung des Vergabeportals für Unternehmen, die als Bieter an Ausschreibungen teilnehmen möchten) erhalten Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren und die Registrierung für die Verga- beplattform ist für Bieter mit keinen Kosten verbunden.

Systemanforderungen und weitere Hinweise zur Nutzung von DtVP wird interessierten Unternehmen von Cosinex unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/pa- ges/viewpage.action?pageId=28115008 bereitgestellt.

Die interessierten Unternehmen haben in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden hal- ten und regelmäßig die Vergabeplattform aufsuchen, um sich über etwaige Änderun- gen, Hinweise oder Antworten auf Interessentenfragen zu informieren. Ohne eine Re- gistrierung bei der Vergabeplattform DTVP kann der Erhalt der vorstehenden Informa- tionen nicht gewährleistet werden. Nach der Registrierung werden die interessierten Unternehmen werden nach dem Kenntnisstand der Auftraggeberin automatisch durch eine E-Mail an die im DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse über Nachrichten der Zentralen Vergabestelle benachrichtigt. Zu diesen Pflichten gehört es daher auch, dass während des gesamten Vergabeverfahrens durchgehend sichergestellt ist, dass die im DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse überwacht wird (auch im Falle von urlaubs- oder krank- heitsbedingten Abwesenheiten). Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben liegt vollständig beim interessier- ten Unternehmen.

Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb des DtVP ein kostenfreies Be- werbertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop Anwendung, welche eigen- ständig installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebs- system zum Download angeboten. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, recht- zeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Fristen ggf. die Installations- und Lauffähigkeit des Bietertools auf ihren Rechensystemen zu testen.

II. Abgabe der Teilnahmeanträge

  1. Form und Bestandteile des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag muss aus den in Anlage T02 zu den Teilnahmebedingun- gen (Teilnahmeformblatt/Checkliste) genannten Bestandteilen bestehen. Die Form des Teilnahmeantrags ergibt sich ebenfalls aus der Anlage T02 zu den Teilnahmebedingungen.

Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag in der richtigen Form vollständig vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Vergabeplattform einreichen. Sie dürfen ausschließlich das Bietertool verwenden.

Auf einem anderen Weg als über das Bietertool eingereichte Teilnahmean- träge, insbesondere solche per Telefax, per E-Mail, per Bote, per Post oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform, werden in jedem Fall und

Seite 7 von 12

[Seite 8]

zwingend ausgeschlossen. Eine Einreichung einem anderen Weg als über das Bietertool führt zudem auch zum Ausschluss eines (früher oder später) über das Bietertool eingereichten Teilnahmeantrags, soweit die Teilnahmeantragsin- halte gleich sind.

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen.

Dem Teilnahmeantrag sind die Vergabeunterlagen in ihrer zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist aktuellen Form zugrunde zu legen.

  1. Kostenerstattung und Vergütung für die Erstellung eines Teilnahme- antrags

Die Auftraggeberin stellt die der Vergabeunterlagen für die interessierten Un- ternehmen kostenfrei bereit. Sie erstattet keine Kosten, insbesondere nicht für die Erstellung eines Teilnahmeantrags. Zudem zahlt sie für die Vorbereitung und Erstellung eines Teilnahmeantrags keine Vergütung.

  1. Änderungen des Teilnahmeantrags

Nimmt der Bewerber an seinen Eintragungen in den Vergabeunterlagen Ände- rungen vor, so müssen diese zweifelsfrei sein (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV).

Will der Bewerber einen abgegebenen Teilnahmeantrag ändern, hat der Bewer- ber – vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist – den abgegebenen Teilnahmean- trag über die Vergabeplattform zurückzuziehen und vor Ablauf der Teilnahme- antragsfrist einen neuen Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform einzu- reichen.

  1. Rücknahme des Teilnahmeantrags

Will der Bewerber einen abgegebenen Teilnahmeantrag zurückziehen, hat er diesen vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist über die Vergabeplattform zu- rückzuziehen.

  1. Mehrere Teilnahmeanträge

Gibt der Bewerber mehrere Teilnahmeanträge ab, wird nur der zuletzt einge- reichte Teilnahmeantrag gewertet.

  1. Unbedingte Teilnahmeanträge (insb. Gremienvorbehalte)

Die Auftraggeberin akzeptiert nur unbedingte Teilnahmeanträge. Insbesondere Teilnahmeanträge, welche einen Gremienvorbehalt enthalten, werden ausge- schlossen.

  1. Teilnahmeantragsfrist

Seite 8 von 12

[Seite 9]

Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet 01.10.2026, 12:00 Uhr.

Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist eingehen, wer- den ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). III. Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge

  1. Öffnung der Teilnahmeanträge

Die Teilnahmeanträge werden nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist von der Auftraggeberin geöffnet. Bewerber sind hierzu nicht zugelassen.

  1. Teilnahmeantragsbewertung

Die Auftraggeberin prüft und wertet Teilnahmeanträge nach Maßgabe §§ 56 ff., 42 Abs. 3 VgV.

a) Aufklärung

Die Auftraggeberin behält sich eine Aufklärung im Sinne von § 15 Abs. 5 VgV und eine Erläuterung im Sinne von § 48 Abs. 7 VgV vor. Die Aufklärung wird vertrau- lich behandelt.

b) Begrenzung der Anzahl der Bewerber

Im Falle von mehr geeigneten (vgl. Abschnitt B.I. der Teilnahmebedingungen) Be- werbern wird eine Bewerberreihenfolge nach Maßgabe der Anlage T03a (Krite- rienkatalog -> Bewertungskriterien) zu den Teilnahmebedingungen ermittelt.

Die fünf Bewerber mit der höchsten Wertung (Bewertungsmatrix) werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.

Details zum weiteren Vorgehen sind Abschnitt C. der Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

Nicht berücksichtigte Bewerber werden informiert.

  1. Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ganz oder teil- weise aufzuheben; sie unterliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 60 VgV wird hingewiesen. Bewerber werden über eine Aufhebung des Vergabeverfah- rens unterrichtet.

Seite 9 von 12

[Seite 10]

  1. Mitteilung über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge

Die Auftraggeberin unterrichtet nicht berücksichtigte Bewerber nach der Wer- tung der Teilnahmeanträge.

Die Auftraggeberin unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, die nicht berück- sichtigten Bewerber über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihres Teil- nahmeantrags (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 VgV) .

Die Mitteilung wird über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform versandt werden.

B. Eignungsnachweise

I. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Eignungsnachweise

Die Eignungsnachweise ergeben sich aus Anlage T02 zu den Teilnahmebedin- gungen.

II. Besonderheiten im Fall von Bewerbergemeinschaften und Drittunter- nehmen

  1. Bewerbergemeinschaften

Die Eignungsnachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich er- bracht werden. Die einzelnen Nachweise müssen jeweils auf ein/mehrere Mit- glied/er der Bewerbergemeinschaft, sowie den Leistungsteil/e bezogen sein. Die Auftraggeberin muss erkennen können, welche Eignungsanforderung durch welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden soll.

  1. Einsatz von Drittunternehmen

Soweit der Bewerber Drittunternehmen einsetzt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), hat er diese im als Drittunternehmer im Dritt- und Unterauftragsnehmerver- zeichnis nach Anlage T05a anzugeben und deren Verpflichtungserklärung nach Anlage T05b zu den Teilnahmebedingungen vorzulegen.

III. Folgen bei Nichtvorlage von Eignungsnachweisen mit dem Teilnahme- antrag

Die Eignungsnachweise sind innerhalb der Teilnahmeantragsfrist vorzulegen. Auf eine Nachforderung besteht kein Anspruch. Die Bewerber müssen sich auf eine kurze Nachforderungsfrist, in der Regel fünf Werktage, einstellen.

Seite 10 von 12

[Seite 11]

C. Weiteres Vorgehen (Verhandlungsphase)

Die ausgewählten Bewerber (siehe oben, Abschnitt A.III.2.b) der Teilnahmebe- dingungen) werden jeweils über den Kommunikationsbereich der Vergabeplatt- form

  • aufgefordert ein indikatives Angebot abzugeben.
  • Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Pitch mit Vorstellung des eingereich- ten indikativen Angebotes und einer im Rahmen der indikativen Angebots- aufforderung übermittelten Aufgabe
  • Die Bieter müssen damit rechnen, dass der Zuschlag auf die indikativen An- gebote erteilt wird und der Pitch unter anderem der Erläuterung ihrer Ange- bote dient (sog. Aufklärungsgespräch).
  • Die Auftraggeberin behält sich die Aufforderung zur Abgabe von Folge- und finalen Angeboten vor und würde die Bieter in diesem Fall darüber unterrich- ten.

Seite 11 von 12

[Seite 12]

D. Anlagenverzeichnis (Weitere Bestandteile der Vergabeunterlagen)

Anlage Anlagenbezeichnung T02 Teilnahmeformblatt T03 Aufgabenbeschreibung T03a Kriterienkatalog T04 E igenerklärung zur Eignung T04a Eigenerklärung RUS-Sanktionen T04b Eigenerklärung LksG T05 Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft T05a Unterauftragnehmerverzeichnis T05b Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers T06 Datenschutzhinweise im Vergabeverfahren T07 Referenzen T08 Unternehmensangaben T09 Formblatt für Bewerberfragen

Seite 12 von 12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung