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2026-028-AE | Kreativ- und Socia-Media-Agentur Anlage T04a
Angaben zum Unternehmen:
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| Rechtsform | |||
| Anschrift |
Angaben zur Person, welche diese Erklärung für das Unternehmen abgibt:
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Eigenerklärung
Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Das o. g. Unternehmen versichert, dass es nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählt:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.
Ja Nein
- Das Unternehmen versichert, dass es für den Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt (soweit mehr als 10% des Auftragswerts auf diese beteiligten Unternehmen entfallen).
Ja Nein
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-
Das Unternehmen bestätigt und stellt sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unternehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Nr. 1 Buchstabe a) bis c) fallen.
-
Weiter erklärt das Unternehmen während der Vertragslaufzeit unverzüglich mitzuteilen,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Nr. 1 oder 2 genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf das Unternehmen zutrifft; und/oder
(2) sobald und soweit das Unternehmen zukünftig von „Russlandsanktionen“, insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022; ABl. EU L 193/1 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
- Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nr. 1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nr. 2 berechtigt jeweils für sich den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.