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Kurzerläuterung
Dynamisches Beschaffungssystem
Das Dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein elektronisches und fortlaufendes Verfahren zur Vergabe marktüblicher Leistungen. Das DBS steht während der gesamten Laufzeit jedem interessierten Unternehmen offen. Um daran teilzunehmen, bedarf es zunächst einer Bewerbung (Teilnahmeantrag). Nachdem der Auftraggeber die Eignung des Unternehmens bestätigt hat, wird es in den Anbieterpool aufgenommen und kann in späteren Preiswettbewerben/ Einzelausschreibungen Angebote einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen erst nach Bewerbung und erfolgreicher Aufnahme in den Anbieterpool zu den jeweiligen Einzelvergaben eingeladen werden können. Daher erhöht eine möglichst frühzeitige Einreichung des Teilnahmeantrags die Möglichkeit, an einer möglichst großen Anzahl von Ausschreibungen teilzunehmen.
Das DBS ist kein Rahmenvertrag.
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Das 2-Stufige-Vergabeverfahren wird folgend im Einzelnen erläutert:
1.1 Initialer Teilnahmewettbewerb
Die interessierten Unternehmen reichen ihre Bewerbungen (Teilnahmeanträge) innerhalb des initialen, auf einen bestimmten Zeitraum festgelegten, Teilnahmewettbewerbs ein und müssen festgelegte Eignungskriterien erfüllen, um in den Anbieterpool aufgenommen zu werden. Eine Begrenzung der Bewerberzahl gibt es nicht. Alle als für geeignet geprüfte Bewerber müssen ihre Eignung über die gesamte Zeit des DBS nicht erneut nachweisen, es sei denn, dass sich Umstände in ihrer Projektstruktur ändern (z.B. Änderung der Bewerbergemeinschaft, der Person des Bewerbers, Austausch eignungsleihender Nachunternehmer etc.).
Einzelausschreibungen/Preiswettbewerbe werden erst nach Abschluss des initialen Teilnahmewettbewerbs durchgeführt. Der initiale Teilnahmewettbewerb dient daher dazu, den Anbieterpool erstmalig einzurichten.
1.2 Fortlaufender Teilnahmewettbewerb
Wenn der initiale Teilnahmewettbewerb beendet ist, schließt sich direkt ein fortlaufender Teilnahmewettbewerb für die gesamte Dauer des DBS an. Über den gesamten Zeitraum des fortlaufenden Teilnahmewettbewerbs sind Bewerbungen möglich.
Unternehmen, die zunächst keine Eignung nachweisen können oder aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden, haben die Möglichkeit jederzeit erneut einen Teilnahmeantrag zu stellen, sobald sie über die geforderte Eignung verfügen.
- Einzelausschreibungen/Preiswettbewerbe
Sobald ein konkreter Bedarf an den Leistungen seitens des Auftragsgebers besteht, werden sämtliche, zuvor als geeignet eingestuften, Unternehmen im Anbieterpool zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die Unternehmen reichen ihre Angebote elektronisch ein. Die Teilnahme an den jeweiligen Einzelausschreibungen ist nicht verpflichtend. Der Verzicht auf die Abgabe eines Angebots für einen Einzelauftrag führt auch nicht zum Verlust der Zulassung zu dem dynamischen Beschaffungssystem. Einmal zugelassene Bieter mit nachgewiesener Eignung verbleiben auch ohne Abgabe eines Angebots mit ihrem eingereichten Teilnahmeantrag im Verfahren.
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Initial- Eignungsprüfung Aufnahme im bestanden Anbieterpool
Teilnahme-
Prüfung Eignung durch
Fortlaufender
Vergabestelle nach Initial-
wettbewerb
TNW 10 Werktage
Teilnahmewettbewerb (TNW) über die gesamte Laufzeit
(TNW)
Bis
Eignungsprüfung Erneute Teilnahme im fortlaufenden nicht bestanden TNW möglich, wenn geforderte
12.09.2026
--> Absage Eignung jetzt vorliegt
Initialer TNW Fortlaufender Teilnahmewettbewerb über die gesamte Laufzeit
13.09.2026- vorauss. 31.12.2027, max. 31.12.2029
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