05 Bewerbungsbedingungen der Stadt Lüdenscheid.pdf

Konzeption und Umsetzung eines digitalen Multimediaguides für Museen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:34 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Bewerbungsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen

  1. Angebote sollen nur auf dem von der Stadt erstellten Vordruck digital erstellt werden. Wenn der Bieter sein Angebot in selbstgefertigter Kurzfassung erstellt, hat er zu erklären, dass er das von der Stadt erstellte Leistungsverzeichnis als alleinverbindlich anerkennt. Für die Bearbeitung werden keine Kosten erstattet.

  2. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig sind und a. eindeutige Erklärungen, b. die vorbehaltlose Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen und c. an den dafür vorgesehenen Stellen eine Namenswiedergabe in Textform enthalten.

  3. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (soweit zulässig) müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet werden.

  4. Streichungen, Änderungen oder Zusätze im Text des Leistungsverzeichnisses können zur Nichtberücksichtigung des Angebots führen.

  5. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

  6. Der Bieter hat vor Auftragsvergabe einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 € vorzulegen, sofern keine anderen Vorgaben in den Unterlagen oder der Bekanntmachung gemacht werden.

  7. Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform abzugeben. Die Eröffnung der Angebote findet in Abwesenheit der Bieter unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist statt.

  8. Die Stadt behält sich vor, vor Auftragserteilung ggf. Muster und Proben anzufordern. Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

  9. Die Stadt behält sich vor, die Vergabe des Auftrages von angeforderten Unterlagen abhängig zu machen. Diese ergeben sich einzelfallbezogen aus dem jeweiligen Vergabeverfahren.

  10. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

  11. Bei Aufträgen über 250.000 € ohne MwSt. ist der Auftraggeber verpflichtet, unmittelbar nach Auftragserteilung seine Kalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Lüdenscheid zu hinterlegen.

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