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Bewerber- und
Bieterbedingungen
Vergabeverfahren:
WIBank Reporting Plattform
18.08.2026
Vergabenummer: 384-26
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Vergabeverfahren: WIBank Reporting Plattform Bewerber- und Bieterbedingungen Version: 1.0
Gender-Erklärung:
Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit sowie in Orientierung an den grundsätzlichen Richtlinien der deutschen Rechtschreibung werden im vorliegenden Dokument nicht an allen Stellen explizit geschlechtsneutrale Begriffe verwendet. Soweit Begriffe, wie z. B. „der/die Mitarbeiter“ (Singular/Plural) verwendet werden, wird darunter immer der Einbezug aller Geschlechter (m/w/d) verstanden.
Rechtliche Hinweise:
Die hierin enthaltenen Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Angebotserstellung im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
Eine Weitergabe dieser Unterlage oder von Teilen an Dritte ist untersagt und bedarf der expliziten schriftlichen Erlaubnis durch den Auftraggeber.
Alle Rechte vorbehalten.
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Vergabeverfahren: WIBank Reporting Plattform Bewerber- und Bieterbedingungen Version: 1.0
Inhalt
Inhalt 3
1 Einführung ........................................................................... 4 1.1 Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ............................................. 4 1.2 Öffentlicher Auftraggeber, Vergabestelle, Vergabekammer ....................... 4 1.3 Kommunikation während des Vergabeverfahrens, Anzeigepflichten ........... 5 1.4 Allgemeines zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe ........................ 6 1.5 Dateinamen ....................................................................................... 7 1.6 Veröffentlichung von Informationen im Rahmen der Vergabebekanntmachung .................................................................... 7
2 Vergabeverfahren ................................................................ 8 2.1 Vergabeart ......................................................................................... 8 2.2 Voraussichtliche Termine und Fristen im Verfahren ................................. 8 2.3 Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebotsunterlagen ........................... 9 2.4 Nebenangebote .................................................................................. 9 2.5 Parallelbewerbungen ........................................................................... 9 2.6 Vergütung und Kostenerstattung .......................................................... 9 2.7 Verschwiegenheit................................................................................ 9 2.8 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ................................................... 10 2.9 Bedenken zur Ausführung .................................................................. 10
3 Verfahrensablauf ............................................................... 10 3.1 Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung der Bewerber .......................... 10 3.1.1 Unternehmensvorstellung/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen- /Russlandsanktionen/Schutz der Vertraulichkeit ................................... 10 3.1.2 Fachkunde und Leistungsfähigkeit ....................................................... 11 3.1.3 Eignungsleihe ................................................................................... 12 3.1.4 Einsatz Dritter/Nachunternehmer ........................................................ 12 3.1.5 Bewerber-/Bietergemeinschaften ........................................................ 13 3.1.6 Wettbewerbsregisterabfrage .............................................................. 13 3.2 Angebotsphase ................................................................................. 13 3.2.1 Leistungsbewertung der Angebote ...................................................... 14 3.2.2 Verhandlungsphase ........................................................................... 14 3.2.3 Preisblatt ......................................................................................... 15 3.2.4 Finale Angebote ................................................................................ 15 3.3 Zuschlag .......................................................................................... 15
4 Vergabeunterlagen und einzureichende Unterlagen .......... 16 4.1 Vergabeunterlagen ........................................................................... 16 4.2 Teilnahmewettbewerb ....................................................................... 17 4.3 Angebotsphase ................................................................................. 17
5 Vertragsunterlagen ............................................................ 18
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Vergabeverfahren: WIBank Reporting Plattform Bewerber- und Bieterbedingungen Version: 1.0
1 Einführung
Mit den in diesem Dokument formulierten Bedingungen erhalten die Bewerber/Bieter Informationen über das Vergabeverfahren „WIBank Reporting Plattform“.
Die Interessenten/Bewerber/Bieter haben diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und im Rahmen des Vergabeverfahrens unbedingt zu beachten. Ein Nichtbeachten kann unter Umständen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
1.1 Gegenstand der vorliegenden Beschaffung
Der Leistungsgegenstand ist die Konzeption, Implementierung, Qualitätssicherung sowie die Unterstützung bei Inbetriebnahme und Betrieb der neuen Reporting-Plattform der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen), einer Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Darüber hinaus umfasst dieser die laufende Weiterentwicklung der im Rahmen des Projekts entstehenden Plattform.
Das bestehende Infoportal bildet derzeit das zentrale Data-Warehouse- und Berichtssystem der WIBank. Es konsolidiert Daten aus verschiedenen Quellsystemen und stellt darauf basierende Berichte sowie Meldungen für Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen bereit.
Gegenstand des Projekts ist die Bereitstellung einer neuen Reporting-Plattform für die Fachbereiche Finanz- und Rechnungswesen, Risikomanagement und Treasury. Hierzu zählen insbesondere die Anbindung von SAP WIBank als initialem operativen Quellsystem, der Aufbau des Data Marts „Meldewesen“, die Übernahme historischer Daten aus dem bestehenden Infoportal sowie die Umsetzung der definierten Zielberichte. Nach Abschluss des Projekts wird die entwickelte Plattform im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ausgebaut. Dies umfasst insbesondere die Anbindung weiterer Quellsysteme, den Aufbau zusätzlicher Data Marts sowie die Migration weiterer Berichte aus dem bestehenden Infoportal. Langfristig soll das bestehende Infoportal vollständig abgelöst und außer Betrieb genommen werden.
Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Anlage I 02 - Anlage 0_Leistungsbeschreibung verwiesen.
1.2 Öffentlicher Auftraggeber, Vergabestelle, Vergabekammer
Öffentliche Auftraggeberin ist:
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba) Neue Mainzer Straße 52-58 60311 Frankfurt am Main
Vergabe- und Kontaktstelle:
Mit der rechtlichen und formalen Vorbereitung und Begleitung als Vergabe- und Kontaktstelle ist die Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB betraut. Hiervon unberührt werden sämtliche Entscheidungen im Vergabeverfahren von der
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Auftraggeberin in eigener Verantwortung getroffen. Die benannten Sachverständigen bereiten diese Entscheidungen lediglich vor.
Kontakt:
LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB Rechtsanwalt Dr. Thomas Kirch Rechtsanwalt Kevin Schmidt Rechtsanwältin Sonya Bücher Alte Jakobstraße 83-84 DE-10179 Berlin Telefon: +49 (0)30 206419-0 Telefax: +49 (0)30 206490-92 E-Mail: Reportingplattform2027@leinemann-partner.de
Die zuständige Vergabekammer ist:
Vergabekammer des Landes Hessen Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Telefon: +49 (0)6151-126603 Telefax: +49 (0)611 327-648534 E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Ein Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist nach den §§ 155 ff. GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1.3 Kommunikation während des Vergabeverfahrens, Anzeigepflichten Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“. Sämtliche Anfragen und Auskünfte sind elektronisch über diese Nachrichtenfunktion an die oben genannten Vertreter der Vergabestelle zu richten. Bei Fragen zu den Vergabe- oder sonstigen Unterlagen ist bitte das betroffene Dokument mit Angabe von Kapitel/Seite/Abschnitt und der konkret hinterfragten Textpassage zu benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass telefonische Anfragen oder Auskünfte sowie Anfragen oder Auskünfte per E-Mail oder per Post nicht bearbeitet werden.
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Alle Bewerber- bzw. Bieterfragen werden von der Vergabestelle grundsätzlich nur bis zu 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist über die Vergabeplattform entgegengenommen. Die schriftliche Beantwortung erfolgt bei rechtzeitig gestellten Fragen möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/ Angebotsfrist. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert allen Bewerbern bzw. Bietern über die Vergabeplattform zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rahmenvertrag nebst Anlagen und Anhängen um Entwurfsfassungen handelt. Es wird daher gebeten von Fragen zu dem Vertragswerk zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs abzusehen, wenn und soweit eine Klärung nicht bereits für die Frage, ob eine Beteiligung an dem Vergabewettbewerb überhaupt beabsichtigt wird, entscheidend ist. Bewerberfragen, die das Vertragswerk betreffen, werden grundsätzlich erst nach der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes beantwortet.
Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, die Vergabeunterlagen sofort auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Falls Teile der Vergabeunterlagen in sich oder untereinander Widersprüche, Fehler, Unklarheiten oder Unvollständigkeiten beinhalten, so hat der Bewerber/Bieter dies der Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen, um eine entsprechende Klarstellung bzw. Korrektur zu erhalten. Die Vergabestelle hat somit die Möglichkeit, rechtzeitig darauf zu reagieren und auch alle Bewerber und Bieter darüber zu informieren.
1.4 Allgemeines zur Teilnahmeantrags- und Angebotsabgabe Der Teilnahmeantrag und nachgelagert auch das Angebot sind vollständig in deutscher Sprache einzureichen. Ausgenommen davon sind gebräuchliche Fachbegriffe. Verwendete Abkürzungen, Produktnamen oder Verfahren sind durch die Bewerber/Bieter zu erläutern, wenn die Verwendung nicht fachlich üblich und die Bedeutung eindeutig ist.
Der Teilnahmeantrag und nachgelagert auch das Angebot sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen über die
Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“
(https://www.deutsche-evergabe.de).
Eine andere Form der Einreichung ist nicht zugelassen.
Gemäß § 11 Abs. 3 VgV muss der Auftraggeber den Unternehmen alle notwendigen Informationen über die in einem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren zur Verfügung stellen. Diese Informationen stehen auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ https://www.deutsche-evergabe.de/home/supplier bereit.
Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Vergabeplattform über die entsprechende Funktion zu erfolgen. Die Plattform verschlüsselt den Teilnahmeantrag / das Angebot und ermöglicht die ordnungsgemäße elektronische Übersendung.
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Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, insbesondere um Bewerber- bzw. Bieterfragen einzureichen, Antworten auf von Bewerbern/Bietern eingereichte Bewerber- bzw. Bieterfragen und weitere etwaige Informationen zu erhalten sowie den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot einzureichen, ist es notwendig, dass die Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ registrieren. Nähere Informationen erhalten die Bewerber/Bieter unter https://www.deutsche- evergabe.de/home/supplier.
Bei technischen Fragen zur Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber/Bieter bitte direkt an den IT-Support unter https://www.deutsche- evergabe.de > Kontakt > Technische Unterstützung > Zum Portal für Unternehmen > Kontakt
1.5 Dateinamen Die Dateinamenlänge ist auf 100 Zeichen begrenzt.
Erlaubt sind dabei alle Zeichen der Codepage UTF-8 mit Ausnahme der Zeichen:
< (kleiner als)
(größer als)
: (Doppelpunkt)
" (doppeltes Anführungszeichen)
/ (Schrägstrich)
\ (umgekehrter Schrägstrich)
| (senkrechter Strich)
? (Fragezeichen)
- (Sternchen)
Diese Vorgaben entsprechen der Windows-Dateinamen-Konvention. Die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass ein Antrag/Angebot nicht ordnungsgemäß eingereicht werden kann. Es liegt im Verantwortungsbereich der Bieter, diese Rahmenbedingungen für Dateinamen zu beachten.
1.6 Veröffentlichung von Informationen im Rahmen der Vergabebekanntmachung Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe damit einverstanden, dass Informationen über sein Unternehmen und den Auftragsinhalt mit der europaweiten Vergabebekanntmachung gemäß § 39 VgV nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV veröffentlicht werden.
Sofern die Veröffentlichung einzelner Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen des Bieters schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würden (vgl. § 39 Abs. 6 Ziff. 3, 4 VgV), kann von einer Veröffentlichung abgesehen werden. Die Bieter sind dazu aufgefordert, derartige Angaben unter
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Bezeichnung der Gründe zu benennen und im jeweiligen Angebot kenntlich zu machen. Macht der Bieter hierzu keine Angaben wird davon ausgegangen, dass einer Veröffentlichung keine Gründe im Sinne der § 39 Abs. 6 Ziff. 3, 4 VgV entgegenstehen.
2 Vergabeverfahren
2.1 Vergabeart Das europaweite Ausschreibungsverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in ihrer aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ist zulässig, da der Auftrag konzeptionelle Lösungen umfasst und die Bedürfnisse der Auftraggeberin nicht ohne die Anpassung von bereits verfügbaren Lösungen erbracht werden kann. Auf Grund der Komplexität kann der Auftrag nicht sinnvoll ohne Verhandlungen über die angebotenen Leistungen vergeben werden.
2.2 Voraussichtliche Termine und Fristen im Verfahren Für die Durchführung und den Ablauf des Vergabeverfahrens sind folgende Termine und Fristen vorgesehen.
| Teilnahmewettbewerb | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Versendung der Auftragsbekanntmachung | 18.08.2026 | ||||
| Ablauftermin Bewerberfragen | 08.09.2026, 12:00 Uhr | ||||
| Abgabetermin Teilnahmeantrag | 18.09.2026, 12:00 Uhr | ||||
| Angebotsphase inkl. Verhandlung (geplant) | |||||
| Aufforderung zur Angebotsabgabe | 09.10.2026 | ||||
| Ablauftermin Bieterfragen | 23.10.2026, 19 Uhr | ||||
| Ablauf Angebotsfrist Erstangebot | 04.11.2026, 12 Uhr | ||||
| Verhandlungsphase | |||||
| Zeitraum Verhandlungen | 47. KW 2026 | ||||
| Angebotsphase - Final Offer | |||||
| Aufforderung zur Abgabe des aktualisierten Angebotes (Final Offer) | 25.11.2026 | ||||
| Ablauftermin Bieterfragen | 30.11.2026, 19 Uhr | ||||
| Ablauf Angebotsfrist Final Offer | 04.12.2026, 12 Uhr | ||||
| Zuschlagserteilung | |||||
| Vorabinformation der Bieter | 10.12.2026 | ||||
| Zuschlagserteilung | 21.12.2026 | ||||
| Bindefrist | 19.02.2027 |
Die Vergabestelle behält sich Änderungen an dem Terminplan ausdrücklich vor. Änderungen des Terminplans werden den Bewerbern bzw. Bietern mitgeteilt.
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2.3 Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebotsunterlagen Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen müssen jeweils vollständig und fristgerecht mit allen jeweils erforderlichen Dokumenten und Anlagen über die Vergabeplattform elektronisch eingereicht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bewerber oder Bieter innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, § 56 VgV.
Fehlende, lückenhafte oder auf sonstige Weise unzureichende Projektbeschreibungen im Rahmen der Referenzdarstellungen werden nicht nachgefordert, sondern bei der Eignungsbewertung berücksichtigt. Gleiches gilt für leistungsbezogene Unterlagen in der Angebotsphase, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach den Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende oder unvollständige Projektbeschreibungen im Rahmen der Referenzdarstellungen und fehlende oder unvollständige wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen finden bei der Wertung Berücksichtigung und führen zur Abwertung.
Die Öffnung, Prüfung und Auswertung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Frist. Zum jeweiligen Öffnungstermin sind keine Bewerber oder Bieter zugelassen.
Bis zum Ablauf der Frist können Teilnahmeanträge und Angebote geändert und/oder zurückgezogen werden. Etwaige Änderungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen des Bewerbers an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Der Teilnahmeantrag muss bis spätestens 18.09.2026, 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die Erstangebote müssen voraussichtlich bis spätestens 04.11.2026, 12:00 Uhr, die finalen Angebote voraussichtlich bis spätestens 04.12.2026, 12:00 Uhr auf der Vergabeplattform eingegangen sein.
2.4 Nebenangebote Es sind keine Nebenangebote zugelassen.
2.5 Parallelbewerbungen Ist ein Bewerber/Bieter dieser Ausschreibung zur gleichen Zeit als Nachunternehmer innerhalb dieser Ausschreibung für einen anderen Bewerber/Bieter tätig, können die Angebote von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, wenn anzunehmen ist, dass durch Kenntnis des Inhalts der gegenseitigen Angebote der Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet ist und diese Vermutung von den Bietern nicht widerlegt werden kann. Gleiches gilt bei anderen Formen einer parallelen Beteiligung, etwa von Konzernunternehmen.
2.6 Vergütung und Kostenerstattung Für die Verfahrensbeteiligung ist weder eine Vergütung vorgesehen noch findet eine Kostenerstattung durch die Auftraggeberin statt.
2.7 Verschwiegenheit Jeder Bewerber/Bieter hat über die ihm bei der Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen bekannt gewordenen Informationen und Kenntnisse
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Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens. Eine entsprechende Erklärung (09 Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit) ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
2.8 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Werden in den Teilnahmeanträgen und/oder Angebotsunterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aufgeführt, so sind diese durch den Bewerber/Bieter für eine Einsichtnahme durch Dritte bei etwaigen Nachprüfungsverfahren als „vertraulich“ deutlich zu kennzeichnen.
2.9 Bedenken zur Ausführung Vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes hat sich der Bewerber/Bieter über alle Bedingungen und Einzelheiten des Vergabeverfahrens, der Ausschreibungsunterlagen, der geforderten Leistungen und der geltenden Vertragsbedingungen eigenverantwortlich und ausführlich zu informieren.
Mit der Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er alle Bedingungen des Vertrages kennt und erfüllt sowie die Leistungen umfänglich, vollständig und ausführlich beschrieben und bewertet hat. Eventuelle Bedenken und Unklarheiten bzgl. der Auslegung der für die Angebotserstellung und/oder die Leistungserbringung maßgeblichen Vergabeunterlagen muss der Bieter vor Angebotsabgabe klären.
3 Verfahrensablauf
Das Verfahren gliedert sich in die beiden Stufen Teilnahmewettbewerb sowie in die dann anschließende Angebotsphase. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf ein eingereichtes Erstangebot zu erteilen.
3.1 Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung der Bewerber Zunächst erfolgt eine formelle Prüfung der Teilnahmeanträge. Bewerber, deren Teilnahmeanträge die formellen Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen ggf. nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben ausgeschlossen werden.
Die Auswahl der aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei nach folgendem Verfahren:
a. Um sich zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu qualifizieren, muss ein Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen.
b. Sollten sich nach dieser Auswertung mehr als 3 Bewerber qualifiziert haben, werden mindestens 3, aber nur maximal 5 Bewerber mit der jeweils höchsten Bewertungspunktzahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Die Bewertung erfolgt wie in der Bekanntmachung und der 11_Bewertungsmatrix_Teilnahmeantrag dargelegt. Ein Anspruch darauf, dass mehr als 3 Unternehmen aufgefordert werden, besteht nicht. Bei gleicher Kriterienpunktzahl entscheidet, wenn erforderlich, das Los.
3.1.1 Unternehmensvorstellung/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen- /Russlandsanktionen/Schutz der Vertraulichkeit Eine Unternehmensvorstellung erfolgt für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Erklärung zur Eignung (02_Erklärung zur Eignung).
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Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erfolgt für den Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft über die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (07_Erklärung zu Ausschlussgründen). Es ist zu bestätigen, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sofern ein Ausschlussgrund vorliegen sollte, sind Angaben zu erfolgten Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu tätigen.
Zudem wurden am 08.04.2022 auf EU-Ebene umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht gemäß Art. 5k der Sanktions-Verordnung Nr. 2022/576 ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot. Es ist deshalb zu erklären, dass die Bewerber/Bieter nicht zu den in Artikel 5k der Sanktions-Verordnung genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Hierzu sind die folgenden Erklärungen abzugeben:
• Eigenerklärung zu Art. 5k der Sanktions-Verordnung Nr. 2022/576 (08_Formblatt Russland Sanktion)
Zudem sind Bewerber verpflichtet, die Anlage 09_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Bewerber unterliegen der Verpflichtung zur Abgabe einer Eigenerklärung gem. § 10 HVTG. Die Verpflichtungserklärung Tariftreue (10_Verpflichtungserklaerung Tariftreue HVTG) ist von allen Bewerbern / Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zudem unterliegen tarifgebundene Unternehmen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 HVTG zur Bewertung der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG der Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Vollmitgliedschaft. Aus dieser Bescheinigung muss her- vorgehen, an welchen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im Falle der Bindung an einen Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Gewerkschaft über die bestehende Tarifbindung unter Benennung des Firmentarifvertrages vorzulegen. Für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die Bescheinigung des Arbeitgeberverbandes, die Bescheinigung der Innung oder die Bestätigung der Gewerkschaft ist von allen tarifgebundenen Bewerbern / tarifgebundenen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bieter hat dem öffentlichen Auftraggeber Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HVTG spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen vorzulegen, vgl. § 5 Abs. 2 Alt. 2 HVTG.
3.1.2 Fachkunde und Leistungsfähigkeit Der Auftraggeber stellt die Eignung mit Blick auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Anlagen 02_Eigenerklärung_zur_Eignung sowie 03_Vordruck_Referenzen angeführten Eignungskriterien fest. Ergänzend wird auf die Übersicht und die Gewichtungsmaßstäbe in dem Dokument 11_Bewertungsmatrix_Teilnahmeantrag Eignungskriterien.
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Bei Widersprüchen in den Angaben sind die Angaben in der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. Die Eignung liegt vor, wenn die Kriterien erfüllt sind.
Die Nichterfüllung eines Eignungskriteriums, das als Mindestanforderung an die Eignung formuliert wurde, das Nichterreichen der Mindestpunktzahl sowie falsche Angaben führen zur Ablehnung des Teilnahmeantrags und damit zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren.
Die zu jedem gewerteten Kriterium im Einzelnen zu erreichenden Punkte ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung sowie den Anlagen 02_Eigenerklärung_zur_Eignung sowie 03_Vordruck_Referenzen und auch aus der Anlage 11_Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag, dort Spalte „Punkteberechnung“, Unterspalte „Max. Punkte“.
Wie die Punkte erzielt werden, ist gleichsam der Auftragsbekanntmachung sowie der 02_Eigenerklärung_zur_Eignung und 03_Vordruck_Referenzen und auch der Anlage 11_Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag zu entnehmen.
3.1.3 Eignungsleihe Greift ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurück, so ist durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachzuweisen, dass dem Bewerber die für diesen Auftrag erforderlichen Kapazitäten durch das eignungsleihende Unternehmen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (Formblatt 06_Verpflichtungserklärung). Ferner ist für das eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärung zur Eignung Teil A (Formblatt 02_Erklärung zur Eignung), die Erklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 07), die Erklärung Russlandsanktionen (Formblatt 08) sowie die Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit (Formblatt 09) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Eigenerklärung zur Eignung Teil B und der Vordruck Referenzen ist im Rahmen einer Eignungsleihe in dem Umfang ausgefüllt einzureichen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Dritten zum Nachweis der Eignung beruft. Ferner ist die Erklärung zum Einsatz Dritter ausgefüllt einzureichen (Formblatt 05_Erklärung zum Einsatz Dritter). Soweit ein Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines Nachunternehmens in Anspruch nimmt, ist zudem eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens zur Einhaltung der Tariftreue und des Mindestlohnes nach § 5 Abs. 2 HTVG bereits vor Auftragserteilung mit dem Teilnahmeantrag vom Bieter vorzulegen.
Der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten des anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die Leistung erbringt, für die die Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
3.1.4 Einsatz Dritter/Nachunternehmer Ist der Einsatz Dritter/von Nachunternehmen im Rahmen der Auftragsausführung geplant, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, sind die vorgesehenen Leistungsteile im Formblatt 05_Erklärung zum Einsatz Dritter anzugeben und die insoweit vorgesehenen Unternehmen auf gesonderte Anforderung zu benennen sowie
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ggf. Unterlagen gem. 4.2 zum Nachweis der Eignung für diese/n vorzulegen. Eine weitergehende Prüfung der Eignung für diese Unterauftragnehmer bleibt vorbehalten.
3.1.5 Bewerber-/Bietergemeinschaften Bei Teilnahmeanträgen von Bewerber- und Bietergemeinschaften muss die „Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft“ von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vollständig ausgefüllt sein (Formblatt 04_Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung). Für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung zur Eignung Teil A, die Anlage 09_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit, die Erklärung Russlandsanktionen (Formblatt 08) sowie die Erklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 07) jeweils gesondert ausgefüllt einzureichen. Die geforderten Angaben/Nachweise in der Eigenerklärung zur Eignung Teil B sind durch die Bietergemeinschaft kumuliert, also von jedem Mitglied in dem Umfang beizubringen, wie sich die Bewerber-/Bietergemeinschaft insoweit zum Nachweis der Eignung auf das Mitglied stützt (Formblatt 02_Erklärung zur Eignung). Für jedes Mitglied ist das für das jeweilige Unternehmen soweit relevant ausgefüllte Formblatt 02_Erklärung zur Eignung sowie das Formblatt 03_Vordruck_Referenzen einzureichen.
3.1.6 Wettbewerbsregisterabfrage Die Auftraggeberin wird nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor der Erteilung des Zuschlags abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu denjenigen Bietern, an welche der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Zudem wird die Auftraggeberin im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs prüfen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die die Auftraggeberin zur Abgabe eines Angebots auffordern will. Zu diesem Zwecke werden die in Teil A genannten Angaben der Bewerber/Bieter in dem Dokument 02_Erklärung zur Eignung verwendet.
3.2 Angebotsphase
| Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der | |
|---|---|
| Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bieter sind | |
| aufgefordert, dies bei der Kalkulation ihrer Erstangebote zu berücksichtigen. Hiervon | |
| unberührt kann der Zuschlag auf das Erstangebot auch nach Durchführung eines | |
| Bietergespräches erteilt werden. |
Die erfolgreichen Bewerber werden mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Einreichung verbindlicher Erstangebote aufgefordert. Das erste Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen einschließlich des Vertrags und der Leistungsbeschreibung zu erstellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Vergabeunterlagen für die Angebotsphase bei Einleitung des Teilnahmewettbewerbs in einem fortgeschrittenen Entwurfsstand befinden. Weitere Anpassungen und Überarbeitungen sind vorbehalten.
Finale Fassungen werden in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Dem Erstangebot sind dann die jeweils aktualisierten Dokumente zu Grunde zu legen. Es werden ggf. Änderungsfassungen der betroffenen Dokumente zur Verfügung gestellt, was sämtliche Unterlagen betreffen kann.
Der Bieter kann mit seinem Erstangebot Ergänzungen und Modifikationen insbesondere zu der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vertragsbestandteilen als Verhandlungsvorschläge unterbreiten. Hierzu ist das Formular
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Vergabeverfahren: WIBank Reporting Plattform Bewerber- und Bieterbedingungen Version: 1.0
21_Verhandlungsvorschläge zu verwenden. Für jeden Änderungswunsch sind die folgenden Angaben zu machen:
• Begründung des Änderungsvorschlags: Warum soll die bestehende Formulierung abgeändert werden? • Konkreter Formulierungsvorschlag: Wie lautet der wörtliche Änderungsvorschlag? • Nutzenbewertung: Welcher konkrete Nutzen ergibt sich aus der Änderung für die Auftraggeberin oder das Gesamtprojekt? Diese Verhandlungsvorschläge sind unverbindlich und können nach ihrem Ermessen in der Verhandlungsrunde aufgegriffen und erörtert werden. Ein Anspruch der Bieter hierauf und auf die Berücksichtigung bei einer etwaigen Überarbeitung der Vergabeunterlagen für etwaige Zweitangebote besteht nicht. Die Bepreisung des Erstangebots ist auf Basis der der aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen verbindlich vorzunehmen.
Vor Übergang in die Verhandlungsrunde werden die ersten Angebote anhand der Wertungskriterien einer Erstbewertung unterzogen und im Anschluss gegebenenfalls die Anzahl der am weiteren Verfahren beteiligten Bieter auf 3 Bieter reduziert, wenn mehr Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und nicht bereits auf Grundlage der Erstangebote der Zuschlag erteilt wird. Nur die drei Bieter mit den nach der Erstbewertung bestplatzierten Erstangeboten werden zu den Verhandlungen eingeladen.
3.2.1 Leistungsbewertung der Angebote Für die zu beschaffende Leistung wird die Verteilung der Wertungspunkte (Leistungspunkte) auf Basis einer Bewertungsmatrix durchgeführt (20_Bewertungsmatrix Zuschlag).
Ebenso wird die Entscheidung (nach Erstangebot), ggf. welche der drei (3) von fünf (5) Bietern, die aus dem Teilnahmewettbewerb hervorgehen, Verhandlungen eingeladen werden, über diese Bewertungsregelung getroffen.
Die Bewertung der finalen Angebote erfolgt auf Basis der eingereichten Konzepte (45% Gewicht (gerundet)), der Bieterpräsentation (25% Gewicht (gerundet)) sowie des Preises entsprechend des in der Bewertungsmatrix Zuschlag hinterlegtem Mengenmodells (30% Gewicht (gerundet)).
Die Zuschlagskriterien sowie deren Bepunktung und Gewichtung ergeben sich aus dem Dokument 20_Bewertungsmatrix_Zuschlag. Die Anforderungen an die einzureichenden Konzepte ergeben sich aus den jeweiligen Vordrucken zu den Konzepten.
Als wirtschaftlichstes Angebot gilt das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus allen Zuschlagskriterien.
3.2.2 Verhandlungsphase Sofern der Zuschlag nicht auf ein Erstangebot erfolgt, ist vorgesehen, dass mit jedem ausgewählten Bieter eine Verhandlungsrunde durchgeführt wird. Die Verhandlung erfolgt immer nur mit einem Bieter. Für alle Termine gelten die gleichen Rahmenbedingungen. Der zeitliche Umfang sowie die finale Terminierung der
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Verhandlungen werden nach Wertung der Erstangebote und mit der Einladung zur Verhandlung festgelegt.
Die Verhandlungen können sich grundsätzlich auf alle Inhalte der Angebote und Vorgaben der Vergabe- und Vertragsunterlagen beziehen. Hiervon ausgenommen sind die Mindestanforderungen. Verhandelbar sind auch die Inhalte der Angebote zu den einzelnen Wertungskriterien, wobei eine Anpassung der Zuschlagskriterien als solche, wie sie sich aus der Bewertungsmatrix ergeben, jeweils ausgeschlossen ist. Hiervon unberührt kann der Auftraggeber auf Grundlage der Verhandlungen ggf. Anforderungen inhaltlich anpassen oder auch wegfallen lassen.
3.2.3 Preisblatt Alle Preisangaben sind in dem Dokument I 16 - Anhang 5.1_Preisblatt einzutragen. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf die geforderten Leistungen gem. Leistungsbeschreibung. In dem Reiter Mengenmodell der Wertungsmatrix Angebot werden die Preise zu einer Gesamtsumme (netto) summiert und gehen zzgl. der aktuell gültigen Umsatzsteuer (19%) als Gesamtpreis (brutto) in die Wertung ein. Das Mengenmodell und die fiktiven Vordersätze werden im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Fehlende Preisangaben können nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorgaben zum Ausschluss führen. Die in der Wertungsmatrix ausgewiesenen Mengenvordersätze sind fiktiv und unverbindlich. Sie dienen lediglich der Ermittlung eines Wertungspreises und begründen keinen Anspruch auf Abrufe in entsprechender Höhe.
Sämtliche Aufwendungen sind in den Einzelpositionen der Preisblätter einzukalkulieren. Eine weitergehende Vergütung etwa von Reisekosten oder sonstigen Nebenkosten findet nicht statt.
3.2.4 Finale Angebote Nach Abschluss der Verhandlungsrunde(n) werden die Bieter ggf. aufgefordert, fristgebunden ein überarbeitetes, finales Angebot einzureichen. Preiserhöhungen im Rahmen des finalen Angebots im Vergleich zum Erstangebot sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, diese sind aus nachvollziehbaren Gründen erforderlich. Die Gründe sind bei der Einreichung des finalen Angebots darzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Aufklärung hinsichtlich einer möglichen Preiserhöhung vorzunehmen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vergabeunterlagen nach den Verhandlungen anzupassen und diese angepassten Vergabeunterlagen den überarbeiteten Angeboten zugrunde zu legen.
Die Prüfung und Bewertung der finalen Angebote (Final Offer) erfolgt anhand der mitgeteilten Anlage 20_Bewertungsmatrix_Zuschlag (siehe vorstehend Ziffer 3.2.1).
3.3 Zuschlag Die unterlegenen Bieter werden über die vorgesehene Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB benachrichtigt. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB von 10 Tagen (bei elektronischem Versand) beginnt mit dem Tag der Absendung der Informationen durch den Auftraggeber.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
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4 Vergabeunterlagen und einzureichende Unterlagen
4.1 Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen beinhalten folgende Dokumente:
00_Bewerber_Bieterbedingungen 01_Teilnahmeantrag 02_Erklärung zur Eignung 03_Vordruck Referenzen 04_Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung 05_Erklärung zum Einsatz Dritter 06_Verpflichtungserklärung 07_Erklärung zu Ausschlussgründen 08_Eigenerklärung Russland Sanktionen 09_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit 10_Verpflichtungserklaerung Tariftreue HVTG 11_Bewertungsmatrix-Teilnahmeantrag 12_Hinweise zur Datenverarbeitung 13-19 Entfällt 20_Bewertungsmatrix-Zuschlag 21_Verhandlungsvorschläge I 00 - Angebotsvordruck I 01 - Rahmenvertrag_Reportingplattform I 02 - Anlage_0_Leistungsbeschreibung I 03 - Anlage_1_Verzeichnis_der_SLAs_Reportingplattform I 04 - Anlage_2_Berichtswesen_Reportingplattform I 05 - Anlage_3_Datenschutz_und_Informationssicherheit_Reportingplattform I 06 - Anhang_1_zu_Anlage_3_Vertraulichkeitsvereinbarung_für_Externe_Vorlage_Repor tingplattform I 07 - Anhang_2_zu_Anlage_3_Auftragsdatenverarbeitung_AVV_Reportingplattform I 08 - Anhang_2.1_zu_Anlage_3_Formblatt_zum_AVV__Reportingplattform I 09 - Anhang_2.2_zu_Anlage_3_Kommunikation_zum_AVV_Reportingplattform I 10- Anhang_2.3_zu_Anlage_3_TOM_zum_AVV_Reportingplattform I 11 - Anhang_3_zu_Anlage 3_Informationssicherheit_Reportingplattform I 12 - Anhang_3.1_zu_Anlage_3_Anforderungskatalog_Reportingplattform I 13 - Anhang_3.2_zu_Anlage_3_Hinweise_zum_Ausfüllen_des_Anhangs_3.1_Anforderu ngskatalog I 14 - Anlage_4_Lizenzen_Reportingplattform I 15 - Anlage 5_Preis-_und_Mengenvereinbarung_Reportingplattform I 16 - Anhang_5.1_Preisblatt_Reportingplattform I 17 - Anlage_6_Verzeichnis_der_Leistungsempfaenger_Reportingplattform I 18 - Anlage_7_Governance_Reportingplattform I 19 - Anhang_7.1_Kommunikationsmatrix_Reportingplattform I 20 - Anlage_8_Verzeichnis_der_Subunternehmer_Reportingplattform I 21 - Anlage_10_Compliance_Reportingplattform I 22 - Anlage_15_Softwareentwicklung_Reportingplattform I 23 - Anlage_16_Verhaltenskodex_Vertragspartner_Reportingplattform
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I 24 - Anlage_18_Anforderungsmanagement_Reportingplattform I 25 - Anlage_19_Servicemanagement_Reportingplattform I 26 - Anhang_19.1_Incident_Management_Reportingplattform I 27 - Anhang_19.2_Problem_Management_Reportingplattform I 28 - Anhang_19.3_Change_Management_Reportingplattform I 29 - Anhang_19.4_Release_und_Deployment_Management_Reportingplattform I 30 - Ergaenzungsvereinbarung_DORA_Reportingplattform I 31 – 37 Vordrucke Konzepte*
- Diese Unterlagen werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt bzw. vervollständigt.
Die Bieter sind verpflichtet anhand der vorstehenden Auflistung zu kontrollieren, ob ihnen ein vollständiger und lesbarer Satz der Vergabeunterlagen zur Verfügung steht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die erzeugte Gesamtsummenabfrage in der Angebotsphase durch die in diesem Vergabeverfahren von der Vergabestelle genutzten Vergabeplattform Deutsche eVergabe automatisch erfolgt. Wertungsrelevant sind jedoch allein die Preisangaben des Bieters in dem bereitgestellten Preisblatt (Anlage I 16 - Anhang 5.1_Preisblatt).
4.2 Teilnahmewettbewerb Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der Teilnahmeantrag für die Eignungsprüfung zusammen mit den Eigenerklärungen durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen – nähere Einzelheiten hierzu siehe oben Ziff. 3.1.
Folgende Dokumente sind durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vollständig auszufüllen und fristgerecht im Teilnahmewettbewerb einzureichen:
01 Teilnahmeantrag nebst geforderten Anhängen, Anlagen und Erklärungen 02_Erklärung zur Eignung 03_Vordruck Referenzen ggf. 04_Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung ggf. 05_Erklärung zum Einsatz Dritter ggf. 06_Verpflichtungserklärung 07_Erklärung zu Ausschlussgründen 08_Eigenerklärung Russland Sanktion 09_Erklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit 10_Verpflichtungserklärung Tariftreue HVTG
4.3 Angebotsphase Im Rahmen der Angebotsabgabe wird durch die Auftraggeberin ausdrücklich gewünscht, dass durch den Bieter potentielle wirtschaftliche oder technische Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt und deren Auswirkungen dargestellt werden (Formblatt 21_Verhandlungsvorschläge).
Im Rahmen der Abgabe seines Angebotes hat der Bieter die in den jeweiligen Vordrucken aufgeworfenen konzeptionellen Aufgabenstellungen sämtlich zu beantworten. Die Aufgabenstellung gibt die Auftraggeberin mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt und finalisiert in diesem Zuge auch die Vordrucke, in welchen die Konzepte zu beschreiben und einzureichen sind.
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Die Bieter reichen die in dem Dokument 20_Bewertungsmatrix_Zuschlag aufgeführten Konzepte mit dem Angebot ein. Die Detailanforderungen an die Inhalte der Konzepte ergeben sich aus den jeweiligen Vordrucken.
Durch den Bieter ist zudem das Preisblatt (Dokument I 16 - Anhang 5.1_Preisblatt) in den dafür vorgesehenen Feldern elektronisch auszufüllen. Das vollständig ausgefüllte Preisblatt ist als MS-Exceldatei und in Kopie auch als identisches PDF dem Angebot beizufügen.
Zudem sind die Anlagen I 12 - Anhang 3.1 zu Anlage 3 Anforderungskatalog Reportingplattform sowie I 19 - Anhang 7.1_Kommunikationsmatrix ausgefüllt mit dem Erstangebot einzureichen.
Wird im Laufe der Angebotsphase beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, die noch nicht bereits im Teilnahmewettbewerb benannt worden sind – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags- /Leistungsanteile im Vordruck 05A_Erklärung zum Einsatz Dritter (Angebotsphase) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie ggf. Unterlagen gem. 4.2 zum Nachweis der Eignung für diese/n vorzulegen. Eine Prüfung der Eignung für diese Unterauftragnehmer bleibt vorbehalten. Das Formblatt 05A_Erklärung zum Einsatz Dritter (Angebotsphase) ist in diesem Fall mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Dokumente sind durch den Bieter vollständig auszufüllen bzw. auszuarbeiten, soweit gefordert mit der Textform zu versehen und als Erstangebot einzureichen:
I 00 - Angebotsvordruck ggf. 05A_Erklärung zum Einsatz Dritter (Angebotsphase)* ggf. 21_Verhandlungsvorschläge I 12 - Anhang 3.1_zu_Anlage_3_Anforderungskatalog_Reportingplattform I 16 - Anhang 5.1_Preisblatt (sowohl als Excel als auch PDF) I 19 – Anhang 7.1_Kommunikationsmatrix I 31-37 Vordrucke Konzepte*
- Diese Unterlagen werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt bzw. vervollständigt.
5 Vertragsunterlagen
Der Rahmenvertrag nebst Anlagen und Anhängen liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Dokumente bilden ein einheitliches Vertragswerk. Die Bieter sind aufgefordert, die Anlagen sorgfältig zu studieren und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er den Vertrag mitsamt den Anlagen zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Die Vertragsunterlagen werden (wo vorgesehen) nach Zuschlagserteilung (= Vertragsschluss) von den Vertragsparteien nur noch deklaratorisch unterzeichnet.
Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind unzulässig und werden nicht Vertragsbestandteil.
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