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Anlage 6
Verzeichnis der Leistungsempfänger
zum Rahmenvertrag vom TT.MM.JJJJ
zwischen
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Neue Mainzer Straße 52 -58
60311 Frankfurt
- nachfolgend Helaba oder Auftraggeber genannt –
und
[Adresszeile 1: Vollständige Firmierung des Auftragnehmers]
[Adresszeile 2: Straße des Auftragnehmers]
[Adresszeile 3: PLZ und Stadt des Auftragnehmers]
- nachfolgend [Kürzel des Auftragnehmers] oder Auftragnehmer genannt -
– zusammen auch „Vertragspartner“, „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ ge-
nannt –
Version 0.9
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INHALTSVERZEICHNIS
1 Gegenstand dieser Anlage .................................................................................. 3 2 Rahmenbedingungen .......................................................................................... 3
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1 Gegenstand dieser Anlage
Diese Anlage definiert aufbauend auf den Regelungen des Rahmenvertrags, welche kon- zern- bzw. gruppenangehörigen Unternehmen und Tochterunternehmen der Helaba unter die Vereinbarungen des Rahmenvertrags und seiner Anlagen fallen. Diese Unternehmen und Tochterunternehmen der Helaba sind berechtigt, Leistungen, die in diesem Rahmenvertrag und seinen Anlagen geregelt wurden, zu den vereinbarten Bedingun- gen zu beziehen und entsprechende Einzelverträge mit dem Auftragnehmer zu schließen.
2 Rahmenbedingungen
Neben der Helaba und ihren verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) sind insbesondere folgende Unternehmen zum Leistungsbezug unter dem Rahmenvertrag berechtigt:
| Leistungsempfänger | Beginn des | Ende des | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbezugs | Leistungsbezugs | |||||||
| Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thürin- gen Girozentrale | Mit Inkrafttreten des Rahmenvertrags | Bis der Rahmenvertrag seine Gültigkeit verliert |
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