2021-08-07 Anlage 2.1 Ausschreibungsbedingungen und Hinweise.pdf

Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 00:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Nicht offenes Verfahren

Stufe 2 - Angebotsabgabe

Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen

in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA),

Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Stand: 07.08.2026 Seite 1 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Inhalt

  1. Verfahren ................................................................................................................... 2

  2. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel ............................................ 3

  3. Losbildung ................................................................................................................. 4

  4. Zeitplan Stufe 2 ......................................................................................................... 4

  5. Vor-Ort-Begehung ..................................................................................................... 4

  6. Unklarheiten zur Ausschreibung / Bieterfragen ..................................................... 5

  7. Angebotsabgabe ....................................................................................................... 5 7.1. Änderungen, Ergänzungen und Rücknahme des Angebots ................................. 5 7.2. Fehlende von Angebotsunterlagen ......................................................................... 5 7.3. Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................................ 6

  8. Nebenangebote ......................................................................................................... 6

  9. Prüfung und Wertung der Angebote ....................................................................... 6 9.1. Wertungsstufen ......................................................................................................... 6 9.2. Wertungskriterien ..................................................................................................... 6 9.3. Zuschlagskriterien Preis .......................................................................................... 7 9.4. Zuschlagskriterium Leistung ................................................................................... 8 9.5. Leistung; Personal- und Realisierungskonzept ..................................................... 9 9.6. Leistung: Qualitätskonzept ...................................................................................... 9

  10. Gesetzlicher Mindestlohn ....................................................................................... 10

  11. Möglicher Betriebsübergang nach § 613a BGB ................................................... 10

  12. Vergütung und Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .................... 10

  13. Zuschlagserteilung ................................................................................................. 10

  14. Information nach § 134 GWB ................................................................................. 11

  15. Information nach § 62 Abs. 1 VgV ......................................................................... 11

  16. Bekanntmachung vergebene Aufträge nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) ... 11

  17. Zuständige Vergabekammer .................................................................................. 11

  18. Sprache .................................................................................................................... 12

  19. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ............................................................. 12

  20. Wettbewerbsregister ............................................................................................... 12

  21. Verfahren

Die in der Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufge- fordert.

Stand: 07.08.2026 Seite 2 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

  1. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel

Angebotsabgabe

Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe von Angeboten sind lediglich ein aktueller Internet- Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.

Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:

• Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version

• Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version

• Google Chrome in der jeweils aktuellen Version

• Apple Safari in der jeweils aktuellen Version

Für die Abgabe elektronischer Angebote wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bie- tertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsrou- tinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.

Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Client“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.

Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechen- den Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.

Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen An- gebote zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote auf Seiten der Vergabestel- le sicher.

Eine andere Form der Abgabe, etwa per Post, per E-Mail, per Fax oder persönlich, ist nicht er- laubt und führt zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.

Signatur

Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. F

Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 2.4 als verbindlich erklärt bzw. angeboten.

Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.

Verschlüsselung

Die elektronischen Angebote werden innerhalb des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zu- sammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens mit Hilfe hybrider Ver-

Stand: 07.08.2026 Seite 3 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

schlüsselungsverfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen ver- sehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Nach dem Abschluss der Übertragung wird innerhalb des Bietertools eine umfangreiche Zusammenfassung der Abgabe zum Download und weiteren Aufbewah- rung zur Verfügung gestellt.

Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote vor Ablauf der ent- sprechenden Frist (z. B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwen- digen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch.

Der so genannte E-Angebotsservice übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elektronischen Angebote gegenüber der Vergabeplattform. Wie auch der Intermediär, kann der E-Angebotsservice auf Grund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt auf die Inhalte der elektronischen An- gebote zugreifen.

Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei be- rechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die verschlüsselten elektro- nischen Angebote mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüsselt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt.

  1. Losbildung

Die Ausschreibung ist nicht in Lose aufgeteilt.

  1. Zeitplan Stufe 2

Dem Ausschreibungsverfahren liegt voraussichtlich folgende Zeitplanung zugrunde:

Aufforderung zur Angebotsabgabe21.10.2026
Vor-Ort-Begehung21.10.2026 – 13.11.2026
Spätester Termin für Bieterfragen17.11.2026, 10:00 Uhr
Ende Angebotsfrist bzw. spätester Termin zur Abgabe des Angebots25.11.2026, 10:00 Uhr
Angebotsöffnung25.11.2026, 10:01 Uhr
Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB (voraussichtlich)15.01.2027
Zuschlagserteilung (voraussichtlich)26.01.2027
Ende der Zuschlags- und Bindefrist09.02.2027
Leistungsbeginn31.03.2027
  1. Vor-Ort-Begehung

Die Liegenschaft muss vor Abgabe eines Angebotes besichtigt werden (siehe Anlage 2.7). Die Vor-Ort- Begehung kann in den Kalenderwochen 43-46 erfolgen. Sofern vom Bieter nicht anders durchführbar sind jedoch auch Terminvereinbarungen innerhalb der Bekanntmachungsfrist nach der KW 46 möglich.

Die Vor-Ort-Begehung der Liegenschaft ist Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots.

Die Terminabsprache für die Vor-Ort-Begehung erfolgt entweder telefonisch über:

Stand: 07.08.2026 Seite 4 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Claudia Sester +49 721824829-387 Mike Lillig +49 721824829-351

oder per E-Mail an:

Vergabestelle.Abteilung9@rpk.bwl.de.

  1. Unklarheiten zur Ausschreibung / Bieterfragen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleis- tungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z. B. Widersprüche, Mehr- deutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen.

Bieterfragen können nur über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieter- fragen, die nach dem 17.11.2026, 10:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.

  1. Angebotsabgabe

Das Angebot muss einschließlich aller Unterlagen bis

25.11.2026, 10:00 Uhr

beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Vergabestelle Abteilung 9 vorliegen.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang beim Auftraggeber.

Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines möglichen Nach- bzw. Unterauftragnehmers beigefügt, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.

Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch über das innerhalb der E- Vergabeplattform bereitgestellte Bietertool einzureichen (siehe Nr. 2). Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (siehe Nr. 2) abgerufen werden.

7.1. Änderungen, Ergänzungen und Rücknahme des Angebots

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot entsprechend der in Nr. 2 bzw. 7 angegebenen Form geändert und/oder zurückgezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein und sind als solche zu kennzeichnen und dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Änderungen oder Ergänzungen an den vom Auftraggeber veröffentlichten Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwin- gend zum Ausschluss.

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

7.2. Fehlende von Angebotsunterlagen

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom

Stand: 07.08.2026 Seite 5 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Wettbewerb ausgeschlossen werden. Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt/nachgefordert werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

7.3. Zuschlags- und Bindefrist

Mit Ablauf der Angebotsfrist zur Abgabe des Angebots beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bieter ist bis zum 09.02.2027 an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden.

Die Bindefrist kann auf Vorschlag der Vergabestelle einvernehmlich verlängert werden.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Prüfung und Wertung der Angebote

9.1. Wertungsstufen

Die Bewertung der Angebote erfolgt in drei Wertungsstufen:

Formale Angebotsprüfung Prüfung der Angemessenheit der Preise Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

9.2. Wertungskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand folgender Kriterien ermittelt:

𝐿𝐿𝑛𝑛 𝑍𝑍𝑛𝑛 = 𝑃𝑃𝑛𝑛 wobei gilt: Zn = Zuschlagswert des Angebots n Ln = Leistungspunkte des Angebots n Pn = wertungsrelevanter Angebotspreis des Angebots n

Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem höchsten Zuschlagswert Zn. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren wertungsrelevanten Angebotspreis den Zuschlag. Bei Gleichstand der wertungsrelevanten Angebotspreise sowie der Leistungspunkte entscheidet das Los.

Dezimalstellen werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet

Stand: 07.08.2026 Seite 6 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

KriteriumUnterkriteriumGewichtungPunkte
maximal
Preis50%50
Leistung50%50
davona) Personal- und Realisierungskonzept20%20
b) Qualitätskonzept30%30

Bei gleicher Punktzahl erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag. Bei Punktzahl- und Preis- gleichheit entscheidet das Los.

9.3. Zuschlagskriterien Preis

Wertungsrelevant sind die sich aus der Anlage 2.5 - Preisblatt ergebenden Angebotspreise inkl. Um- satzsteuer (soweit diese anfällt), welche mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben sind.

Bei ausländischen Bietern, welche dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, wird für die Wertung des Angebots den angebotenen Netto-Angebotspreisen je Stunde und Mitarbeiter die vom Auftraggeber direkt abzuführende Steuer hinzugerechnet.

Bitte beachten Sie:

Die vorgenannte Darstellung dient ausschließlich Wertungszwecken. Grundlage für die Berechnung des wertungsrelevanten Angebotspreises sind die nach den Nrn. 4.1 und 4.2 der Anlage 2.2 Leistungsbe- schreibung geschätzt zu erbringenden Stundenanteile für das einzusetzende Personal.

Der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang bemisst sich nach den Vorgaben der Leistungsbe- schreibung. Die monatliche Abrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben des Vertrags.

a) Allgemeines

Umsatzsteuer in % X

b) Pauschalpreise

PersonalNetto-Preis je Stunde und Mitarbeiter in €
SicherheitskraftX
Schichtleiter
Objektleiter

Auf Basis der von den Bietern in der Anlage 2.5 (Preisblatt) angegebenen Netto-Preise je Stunde und Mitarbeiter inkl. Umsatzsteuer wird der wertungsrelevante Preis (Pn) errechnet, der zur Angebotswer- tung herangezogen wird.

Der wertungsrelevante Angebotspreis berechnet sich wie folgt:

[angebotener Netto-Preis je Stunde für die allg. Sicherheitskraft + Umsatzsteuer*] x 87%

  • [angebotener Netto-Preis je Stunde für den Schichtleiter + Umsatzsteuer*] x 9%

  • [angebotener Netto-Preis je Stunde für den Objektleiter + Umsatzsteuer*] x 4%

= Wertungsrelevanter Angebotspreis (Pn)

  • (Soweit diese anfällt)

Stand: 07.08.2026 Seite 7 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

9.4. Zuschlagskriterium Leistung

Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung. Daher hat der Bieter mit seinem Angebot die unter den Nrn. 9.5und 9.6 aufgeführten Konzepte vorzulegen.

Für das Personal- und Realisierungskonzept dürfen nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten eingereicht werden. Anlagen zum Konzept werden am Ende des Konzepts angefügt und zur Seitenzahl addiert. Ab Seite 4 wird das Konzept nicht mehr gewertet. Dies gilt ebenso für Anlagen.

Für das Qualitätskonzept dürfen nicht mehr als 4 DIN A4 Seiten eingereicht werden. Anlagen zum Konzept werden am Ende des Konzepts angefügt und zur Seitenzahl addiert. Ab Seite 5 wird das Konzept nicht mehr gewertet. Dies gilt ebenso für Anlagen.

Die Inhalte der Konzepte werden im Falle des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung.

Die konzeptionellen Ausführungen fließen neben dem Preis entsprechend Nr. 9.2 in die Angebotswertung ein.

Die Leistungskriterien werden nach folgender Abstufung bewertet:

Personal- und Realisierungskonzept:

sehr gute Lösung20 Punkte
gute Lösung16 Punkte
befriedigende Lösung12 Punkte
ausreichende Lösung8 Punkte
schlechte Lösung4 Punkte

Qualitätskonzept

sehr gute Lösung30 Punkte
gute Lösung24 Punkte
befriedigende Lösung16 Punkte
ausreichende Lösung10 Punkte
schlechte Lösung4 Punkte

Bitte beachten Sie:

Bei der Bewertung der vorzulegenden Konzepte erhält nicht automatisch die beste Lösung die beste Note und damit die volle Punktzahl.

Die Leistungspunkte Ln werden wie folgt berechnet:

Die Vergabe der Leistungspunkte eines Angebots (Ln) erfolgt anhand der eingereichten Konzepte. Das Kriterium Leistung ist in zwei unterschiedlich gewichtete Unterkriterien aufgeteilt. Die Unterkriterien

Stand: 07.08.2026 Seite 8 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

werden anhand der oben dargestellten Punkteskalen bewertet und addiert. Insgesamt können für das Zuschlagskriterium Leistung maximal 50 Leistungspunkte erreicht werden.

9.5. Leistung; Personal- und Realisierungskonzept

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen, in welchem er beschreibt, wie er, ergänzend zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben, den termingerechten Leistungsbeginn sicherstellt. Hierzu stellt der Bieter die von ihm vorgesehenen personellen und organisatorischen Maßnahmen dar. Der Auftraggeber legt dabei Wert darauf, dass die personellen und organisatorischen Maßnahmen ausführlich und konkret benannt werden. So hat der Bieter insbesondere darzustellen, wie die Gewinnung von qualifiziertem und geeignetem Personal im notwendigen Umfang sichergestellt wird und worauf er hierbei ein besonderes Augenmerk legt.

Der Bieter hat ebenso darauf einzugehen, wie er gewährleisten will, dass durchgehend – auch zu Zeiten mit erhöhtem Krankenstand und Urlaubsabwesenheit – die vorgegebene Regelbesetzung bzw. abweichende Besetzung nach den Nrn. 4.1 und 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung eingehalten werden kann und mit welchen konkreten über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehenden zusätzlichen Schulungsmaßnahmen eine kontinuierlich hohe Leistungsqualität sichergestellt werden wird. Es ist außerdem zu benennen, in welchem zeitlichen Umfang seine Beschäftigten an diesen teilnehmen müssen. Außerdem ist darzustellen, wie weibliche Sicherheitskräfte gewonnen und für den Einsatz in Eggenstein-Leopoldshafen gebunden werden.

9.6. Leistung: Qualitätskonzept

Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Konzept einzureichen, in welchem er beschreibt, wie er, ergän- zend zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben, eine dauerhaft qualitativ hochwertige Leistung erbringen wird. Hierbei hat der Bieter insbesondere zu schildern, wie er die Kommunikation auf dem Gelände gestalten wird. Der Auftraggeber legt hierbei besonderen Wert auf eine Darstellung, wie bei den Mitarbeitenden ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B1 GER) zumindest dauerhaft sichergestellt werden und mit welchen technischen Hilfsmitteln die Kommunikation der Mitarbeitenden auf dem Gelände untereinan- der über die Anforderungen der Nr. 5 d) der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung erfolgt. Des Weiteren hat der Bieter darzulegen, wie er die konkrete Aufgabenwahrnehmung sicherstellt. Hierfür ist darauf einzugehen, wie gewährleistet wird, dass die Mitarbeitenden die Zugangskontrolle (Bewohner, Handwerker sowie Mitarbeiter und Besucher des Auftraggebers) sowie alle weiteren Aufgaben des Si- cherheitsdienstes gemäß Leistungsbeschreibung zuverlässig und gewissenhaft dauerhaft ausführen. Darüberhinaus ist darzustellen, wie mit der privaten Handynutzung der Sicherheitsmitarbeiter während des Dienstes umgegangen wird. Außerdem hat der Bieter darzustellen, wie die Pausenzeiten dauerhaft eingehalten werden. Der Auf- traggeber legt dabei Wert auf eine ausführliche und konkrete Schilderung wie verhindert wird, dass die Bestreifungsgänge als zusätzliche Pausenzeiten genutzt werden, sowie das Rauchen auf dem Gelände während der aktiven Arbeitszeit geregelt wird. Ebenso ist darzulegen, wie die Stundennachweise ent- sprechend § 3 Nr. 3 der Anlage 2.3a - Dienstleistungsvertrag geführt und ein ordnungsgemäßes Ausfül- len dieser sicher-gestellt wird. Bei der Ausarbeitung des Konzepts sind die besonderen Anforderungen

Stand: 07.08.2026 Seite 9 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

und Rahmenbedingungen der EA Eggenstein-Leopoldshafen zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere die geographische Lage der Einrichtung in relativer Nähe zu Erholungsgebieten der Standortkommune und Wohngebieten. Gleichzeitig liegt sie eher abseits der lokalen Versorgungsstrukturen, z.B. Einzel- handel. Hierdurch werden die o.a. Gebiete von den Bewohnenden der Einrichtung stark zu Aufenthalts- und Mobilitätszwecken belastet.

  1. Gesetzlicher Mindestlohn

Am 01.07.2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) in Kraft getreten. Danach dür- fen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unter- nehmen vergeben werden, die sich bei der Abgabe des Teilnahmeantrags schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach § 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten.

Bei der Abgabe des Angebotes ist eine/sind zwei schriftliche Verpflichtungserklärung/en des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) für den Bieter, ggfs. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden (Anlagen 2.6c und 2.6d). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.

  1. Möglicher Betriebsübergang nach § 613a BGB

Die Sicherheitsdienstleistungen in Eggestein-Leopoldshafen sind derzeit an einen Dienstleister verge- ben. Nach der bekannten arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung könnten bei einer Neuvergabe die Vo- raussetzungen des § 613a BGB gegeben sein.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Unwägbarkeiten und Ungewissheiten, die eine - u. a. von einer individuellen Entscheidung der betroffenen Beschäftigten abhängige - Verpflichtung zur Personalübernahme im Wege des Betriebsübergangs regelmäßig mit sich bringen, nicht in die Verant- wortungssphäre des Auftraggebers fallen, sondern von den einzelnen Bietern bei ihrer Kalkulation zu berücksichtigen sind. Zudem können Angaben zur Personalstruktur des derzeitigen Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, da es sich um betriebsinterne Daten eines möglichen anderen Bewerbers/Bieters handelt und dies dem Wettbewerbsgrundsatz widerspricht.

  1. Vergütung und Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung der Angebote und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie eventuell entstehender Kosten.

  1. Zuschlagserteilung

Der Zuschlag wird schriftlich erteilt. Wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, ist der Vertrag zu den Bedingungen dieser Ausschreibung und auf der Grundlage des Angebots rechtskräftig zustande gekommen.

Stand: 07.08.2026 Seite 10 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

  1. Information nach § 134 GWB

Vor jedem Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber diejenigen Bieter, deren Angebote nicht be- rücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres jeweiligen Angebotes sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach elektro- nischer Absendung der Information geschlossen werden. Der Bieter, dessen Angebot angenommen werden soll, wird zeitgleich über den beabsichtigten Zu- schlag informiert, wodurch jedoch noch keine zivilrechtlichen Ansprüche ausgelöst werden.

  1. Information nach § 62 Abs. 1 VgV

Nach Vertragsschluss oder Aufhebung des Vergabeverfahrens informiert der Auftraggeber diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über die Zuschlagserteilung bzw. die Gründe der Aufhebung des Verfahrens.

  1. Bekanntmachung vergebene Aufträge nach § 39 Vergabeverordnung (VgV)

Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zu- schlagserteilung auf sein Angebot dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Ge- meinschaften unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und seine Anschrift bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Gründe sind mit Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.

  1. Zuständige Vergabekammer

Sofern ein Bieter gegen Form und / oder Ablauf dieses Ausschreibungsverfahrens Einwände oder be- hauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen geltend machen möchte, kann er sich an die zustän- dige Vergabekammer wenden:

Vergabekammer Baden-Württemberg

beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstr. 17 76131 Karlsruhe Telefon: +49 721 / 9268730 Fax: +49 721 / 9263985 Email: vergabekammer@rpk.bwl.de

Auf folgende gesetzlichen Bestimmungen wird im Zusammenhang mit der Einleitung von Nachprü- fungsverfahren hingewiesen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Stand: 07.08.2026 Seite 11 von 12

Regierungspräsidium Karlsruhe Anlage 2.1 – Ausschreibungsbedingungen und Hinweise Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/08-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

  1. Sprache

Das Angebot inkl. sämtlicher Anlagen, Erklärungen und Nachweise ist in deutscher Sprache zu verfas- sen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Vertragssprache ist deutsch.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbe- werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, können gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen werden.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Un- ternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

  1. Wettbewerbsregister

Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wett- bewerbs um öffentliche Auftrage und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) verpflichtet, vor der Erteilung des Zu-schlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

  1. Verschwiegenheit Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter sowie eventuelle Nach- / Unterauftragnehmer zu verpflichten. Insbesondere dürfen die Vergabe- und Vertragsunterlagen ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme der vom Auftraggeber genehmigten Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für Unterlagen, die der Bieter auf Grund besonderer Angaben des Auftraggebers im Rahmen der späteren Auftragsabwicklung erhält. Für eine Verletzung der Nutzungsrechte und der hieraus resultierenden Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer einzustehen.

  2. Information nach der Datenschutz-Grundverordnung Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Vergabeverfahren wird auf die Hinweise unter folgendem Link verwiesen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/A-06.pdf

Stand: 07.08.2026 Seite 12 von 12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung