2026-08-07 Anlage 2.8 Gewaltschutzkonzept Egg.-Leo. Stand März 2026.pdf

Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung

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Gewaltschutzkonzept

Erstaufnahmeeinrichtung

Eggenstein-Leopoldshafen

Stand März 2026

Inhalt

  1. Einleitung ............................................................................................................. 1 1.1. Überblick ................................................................................................. 1 1.1.1. Anlehnung an das Gewaltschutzkonzept des Ankunftszentrums Heidelberg ........................................................................................................... 1 1.1.2. Ziel des vorliegenden Schutzkonzepts ................................................ 1 1.1.3. Zielgruppe ............................................................................................ 2 1.2. Definitionen ................................................................................................ 2 1.2.1. Definition Gewalt ................................................................................. 2 1.2.2. Definition besonders schutzbedürftiger Personen ............................... 3 1.2.3. Definition LGBTQIA+ ........................................................................... 4 1.2.4. Definition Behinderung ........................................................................ 4 1.3. Rechtliche Grundlagen ............................................................................... 5 1.4. Die Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen.......................... 8
  2. Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen ..................................... 8 2.1. Rechtlicher Rahmen ...................................................................................... 8 2.2. Die Situation in der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen .. 10 2.3. Ablauf der Frühidentifizierung .................................................................. 11 2.3.1. Erfassung bei der Aufnahme ............................................................. 11 2.3.2. Umgang mit Verdacht auf Schutzbedürftigkeit ................................... 12 2.3.3. Bei der Aufnahme nicht erkannte Schutzbedürftigkeit ....................... 12 2.3.4. Schutzmaßnahmen nach Identifizierung ............................................... 13
  3. Prävention ......................................................................................................... 13 3.1.1. Rollen und Verantwortlichkeiten ........................................................ 13 3.1.2. Unterstützungsangebote für das Personal der Unterkunft ................. 15 3.1.3. Feste Ansprechperson ....................................................................... 15 3.2. Einrichtungsinterner Austausch und Beschwerdemanagement ............ 16 3.3. Externe Kooperationen............................................................................. 16 3.3.1. Einbindung externer Kooperationspartner ......................................... 16 3.3.2. Nachbarschafts- und Öffentlichkeitsarbeit ........................................ 17 3.3.3. Kinderfreundliche Orte ............................................................................ 17
  4. Intervention ........................................................................................................ 17 4.1. Standardisierte Verfahrensweise bei Verdacht auf Gewalt .......................... 17 4.2. Standardisierte Verfahrensweise bei akuter Gewalt .................................... 19 4.3. Geltendmachung der Rechte des Opfers/Betreuung des Opfers ............... 22 4.4. Kindeswohlgefährdung ................................................................................ 23 4.4.1. Definition Kindeswohlgefährdung ................................................................ 23

4.4.2. Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen: ............................................................................... 26 4.4.3. Ablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ................................ 26 4.4.4. Ablauf bei akuter Kindeswohlgefährdung .......................................... 28 5. Evaluierung dieses Gewaltschutzkonzeptes ..................................................... 29 6. Anhang .............................................................................................................. 30 6.1. Wichtige Kontakte ........................................................................................... 30 6.2. Angebote und Leistungen des Bundesweiten Hilfetelefons ......................... 38 6.3. Handlungshinweise bei akuter Gewalt ......................................................... 41 7. Übersicht - Ablaufpläne bei Gewalt und Verdacht auf Gewalt .......................... 42 7.1. ..................................................... 43 7.2. .......................................... 44 7.3. ................. 45 8. Dokumente bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ........................................ 46 Beobachtungsbogen ............................................................................................. 46 9. Checkliste bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.................................... 48 10. Weitere Checklisten ..................................................................................... 50 11. Mitteilungsbogen an Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 56

  1. Einleitung

1.1. Überblick

1.1.1. Anlehnung an das Gewaltschutzkonzept des Ankunftszentrums

Heidelberg

Für die Einrichtung Eggenstein-Leopoldshafen wurde das vorliegende einrichtungs-

spezifische Schutzkonzept in Anlehnung an das Schutzkonzept des Ankunftszentrums

Heidelberg erstellt, welches von einer im Jahr 2018 befristet tätigen Gewaltschutzko-

ordinatorin des Caritasverbands Heidelberg e.V. in enger Zusammenarbeit mit der

Standortleitung des Ankunftszentrums Heidelberg (Regierungspräsidium Karlsruhe)

entwickelt worden war.

Auch wurde vom Land Baden-Württemberg ein landesweites Gewaltschutzkonzept er-

arbeitet. Das vorliegende einrichtungsspezifische Schutzkonzept ergänzt das - noch

nicht finalisierte - landesweite Gewaltschutzkonzept. Bei Widersprüchen zwischen die-

sem einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzept und dem landesweiten Gewalt-

schutzkonzept gelten die Regelungen des landesweiten Gewaltschutzkonzeptes.

1.1.2. Ziel des vorliegenden Schutzkonzepts

Ziel des Schutzkonzepts ist es:

  • durch wirksame Präventionsmaßnahmen Gewalt zu verhindern bzw. das Risiko des

Auftretens von Gewalt zu minimieren

  • durch effektive Interventionen, klare Ablaufpläne und feste Strukturen im Falle von

Gewaltopfern schnelle Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten und ein Wiederauf-

treten von Gewalt zu verhindern.

Das Konzept soll dazu beitragen, dass die Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leo-

poldshafen zu einem noch sichereren Ort wird, an welchem eine Kultur der Gewaltfrei-

heit, des Respekts und der Toleranz unter Bewohnerinnen und Bewohnern und allen

haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten aus allen Funktionsbereichen gleichermaßen

herrscht und ein friedlicher und gewaltfreier Umgang miteinander gefördert wird.

1

1.1.3. Zielgruppe

Zielgruppe des Konzepts sind sämtliche Akteure der Einrichtung, das heißt alle Be-

wohnende und alle haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten aus allen Funktionsberei-

chen der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen.

1.2. Definitionen

Folgende Definitionen zentraler Begriffe liegen dem Konzept zugrunde:

1.2.1. Definition Gewalt

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gewalt als:

lichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere

Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret

oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen

1

Weiter konkretisiert die WHO:

das konkrete physische Handeln hinaus und bezieht auch Drohungen

und Einschüchterungen in die inhaltliche Reichweite des Begriffs ein. Ne-

ben Tod und Verletzung umfasst die Definition auch die Unzahl der oft-

mals weniger offensichtlichen Folgen gewalttätigen Verhaltens, wie z. B.

psychische Schäden, Deprivation und Fehlentwicklungen, die das Wohl-

ergehen des einzelnen Menschen, von Familien und ganzen Gemein-

2

Im vorliegenden Konzept wird überdies in Anlehnung an Artikel 3 des Übereinkom-

mens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und

1 Weltgesundheitsorganisation. Online: http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/world report/en/ 2 Weltgesundheitsorganisation. Online: http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/world report/en/summary_ge.pdf 2

häuslicher Gewalt als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung

sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei

Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher

Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei

3

Das Verständnis von Gewalt, welches diesem Schutzkonzept zu Grunde liegt, basiert

auf allen oben genannten Definitionen. Explizit schließt das Konzept physische Ge-

walt, sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, psychische Gewalt, Gewalt in

Paarbeziehungen/häusliche Gewalt, geschlechtsspezifische Gewalt, Zwangsheirat,

Nachstellen/Stalking, FGM/C (weibliche Genitalverstümmelung), Menschenhandel,

Zwang zur Prostitution, Diskriminierung, Einschüchterung, ökonomische Gewalt, reli-

giöse und kulturelle Gewalt, Androhung von Gewalt, Vernachlässigung von Kindern,

das Miterleben von Gewalt, sowie Gewalt unter Kindern als Formen von Gewalt mit

ein.

1.2.2. Definition besonders schutzbedürftiger Personen

Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) betrifft die Aufnahme von

Personen, die internationalen Schutz beantragen, und definiert die Gruppe der beson-

ders schutzbedürftigen Personen wie folgt:

Minderjährige

Unbegleitete Minderjährige

Menschen mit Behinderung

Ältere Menschen

Schwangere

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern

3 Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Online: https://rm.coe.int/1680462535 3

Opfer von Menschenhandel

LGBTQIA+

Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen

Personen mit psychischen Störungen

Personen, die durch Folter, Vergewaltigung oder sonstigen schweren Formen

betroffen sind

Personen, die psychische, physische und/oder sexuelle Gewalt erlitten haben Frauen die von FGM/C betroffen sind (Verstümmelung weiblicher Genitalien)4.

Die genannten Personengruppen haben einen erhöhten Schutzbedarf, welchem ge-

mäß der Richtlinie durch besondere Rechte bei der Aufnahme und während des Asyl-

verfahrens Rechnung getragen wird. Im vorliegenden Konzept werden überdies Men- schen mit LGBTQIA+5 Hintergrund sowie allein reisende Frauen ohne Kinder zu Per-

sonen mit besonderem Schutzbedarf gezählt.

Eine Kumulierung von Risikofaktoren, also eine Zugehörigkeit zu mehr als einer der

genannten schutzbedürftigen Personengruppen, kann im Einzelfall eine erhöhte Ge-

fährdung bedeuten und einen besonderen Schutzbedarf auslösen.

1.2.3. Definition LGBTQIA+

LGBTQIA+ steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen.6

1.2.4. Definition Behinderung

Gemäß Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention, werden Menschen mit Behin-

derung folgendermaßen definiert:

4 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle- gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas- sung). Online: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF 5 Siehe Definition LSBTTIQ 6 Mehr Informationen zur Definition sind unter http://www.netzwerk-lsbttiq.net/lsbttiq zu finden. 4

körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben,

welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen,

wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern

7

1.3. Rechtliche Grundlagen

Dem Schutzkonzept liegen nationales und internationales Recht zu Grunde, insbeson-

dere:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auch: UN-Menschenrechtscharta (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III), 1948)8

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01, seit 2009 in Kraft)9

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

auch: UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW, 1979, seit 1985 in Kraft)10

Übereinkommen über die Rechte des Kindes, auch: UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC, 1989, seit 1992 in Kraft)11

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, auch:

UN-Behindertenrechtskonvention (Convention on the Rights of Persons with Disa- bilities, CRPD, 2009, seit 2009 in Kraft)12

7 UN-Behindertenrechtskonvention. Online: https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/ Pub- likationen /UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2 8 UN-Menschenrechtscharta. Online: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf 9 Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Online: http://www.europarl.europa.eu/char- ter/pdf/text_de.pdf 10 UN-Frauenrechtskonvention. Online: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_up- load/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_de.pdf 11 UN-Kinderrechtskonvention. Online: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_up- load/ PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRC/crc_de.pdf 12 UN-Behindertenrechtskonvention. Online: https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/ Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?blob=publicationFile&v=2 5

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt

gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch: Istanbul-Konvention (2014, seit 2018 in Kraft)13

Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung

des internationalen Schutzes (Neufassung), auch: EU-Verfahrensrichtlinie (2013)14

Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die

internationalen Schutz beantragen (Neufassung), auch: EU-Aufnahmerichtlinie (2013)15

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg, auch: Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG, 2013)16

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, 1993)17

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, auch: deutsches Grundge- setz (GG, 1949)18

Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und

Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, auch: Gewaltschutzgesetz (GewSchG, 2002)19

13 Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Online: https://rm.coe.int/1680462535 14 Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemein- samen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung). Online: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0032&from=EN 15 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle- gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas- sung). Online: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF 16 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen. Online: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle= jlink&docid=jlr-Fl%C3%BCAGBW2014pG1&psml=bsbawueprod.psml&max=true 17 Asylbewerberleistungsgesetz. Online: https://www.gesetze-im-inter- net.de/asylblg/BJNR107410993.html 18 Deutsches Grundgesetz. Online: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html 19 Gewaltschutzgesetz. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/ 6

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, auch: Kinderschutz- gesetz (KKG, 2002)20

Gemäß der UN-Menschenrechtscharta und der Charta der Grundrechte der Europäi-

schen Union haben alle Menschen, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Geschlecht

oder sexueller Orientierung, das Recht auf ein gewaltfreies sicheres Leben und auf

körperliche Unversehrtheit.

Die EU-Aufnahmerichtlinie, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Flüchtlingsauf-

nahmegesetz regeln und definieren die zentralen Bedingungen zur Unterbringung,

Versorgung und zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften,

insbesondere auch von besonders schutzbedürftigen Personen. Die EU-Aufnahme-

richtlinie legt beispielsweise fest, dass Mitgliedsstaaten geeignete Maßnahmen treffen

müssen, um geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften

zu verhindern.

Weiter findet das Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz, im Gewaltschutzge-

setz, im Kinderschutzgesetz sowie in der Istanbul-Konvention, der UN-Frauenrechts-

konvention, der UN-Kinderrechtskonvention, und der UN-Behindertenkonvention

seine rechtliche Verankerung.

Weitere für den Gewaltschutz in der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopolds-

hafen relevante Rechtsgrundlagen sind: Der polizeiliche Platz oder Wohnungsver- weis sowie das Rückkehr und Annäherungsverbot gemäß Polizeigesetz (PolG)21 und das Gewaltschutzgesetz22. Die EU-Aufnahmerichtlinie23 (2013/33/EU) regelt die Identifikation und Versorgung von

besonders schutzbedürftigen Personengruppen; die EU-Verfahrensrichtlinie

20 Kinderschutzgesetz. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/index.html 21 Polizeigesetz. Online: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query =PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true 22 Gewaltschutzgesetz. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/ 23 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle- gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas- sung). Online: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF 7

(2013/32/EU) regelt Mindeststandards und Verfahrensgarantien für die Durchführung

des Asylverfahrens besonders schutzbedürftiger Personen.

1.4. Die Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen

Das Regierungspräsidium Karlsruhe nutzt seit Mai 2020 die Unterkunft in Eggenstein-

Leopoldshafen zur Erstunterbringung von Flüchtlingen. Die Gebäude haben eine Ka-

pazität von bis zu 300 Plätzen. Zurzeit stehen Unterkunftsgebäude für eine Regelbe-

legung von bis zu 200 Asylsuchenden zur Verfügung.

  1. Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen

2.1. Rechtlicher Rahmen

Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni

2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen

Schutz beantragen (EU-Aufnahmerichtlinie) regelt, dass der aufnehmende Staat be-

sonders schutzbedürftige Personen identifizieren, ihre besonderen Bedarfe - ein-

schließlich der besonderen Bedarfe bei der Unterbringung - für die Dauer des gesam-

ten Asylverfahrens berücksichtigen, sowie die nötige Unterstützung und Versorgung,

darunter auch erforderliche medizinische und psychologische Versorgung, gewährleis-

ten muss.

Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie regelt, dass die Situation besonders schutzbe-

dürftiger Asylbewerber Berücksichtigung finden muss:

Die Mitgliedstaaten berücksichtigen in dem einzelstaatlichen Recht zur

Umsetzung dieser Richtlinie die spezielle Situation von schutzbedürfti-

gen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behin-

derten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minder-

jährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren

körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und

Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen

psychischer, physischer und sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B.

Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

8

Artikel 22 der EU-Aufnahmerichtlinie regelt die Identifizierung der Schutzbedürftigkeit

bei der Aufnahme innerhalb einer angemessenen Frist. Die Mitgliedsstaaten sind ver-

pflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der besonderen Situation von Personen mit be-

sonderen Bedürfnissen für die gesamte Dauer des Asylverfahrens Rechnung getragen

wird.

Artikel 22 Abs. 1:

Um Artikel 21 wirksam umzusetzen, beurteilen die Mitgliedstaaten, ob

der Antragsteller ein Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der

Aufnahme ist. Die Mitgliedstaaten ermitteln ferner, welcher Art diese Be-

dürfnisse sind.

Diese Beurteilung wird innerhalb einer angemessenen Frist nach Ein-

gang eines Antrags auf internationalen Schutz in die Wege geleitet und

kann in die bestehenden einzelstaatlichen Verfahren einbezogen wer-

den. Die Mitgliedstaaten sorgen nach Maßgabe dieser Richtlinie dafür,

dass derartigen besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme auch dann

Rechnung getragen wird, wenn sie erst in einer späteren Phase des Asyl-

verfahrens zutage treten.

Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die Unterstützung, die Per-

sonen mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme nach dieser

Richtlinie gewährt wird, ihren Bedürfnissen während der gesamten Dauer

des Asylverfahrens Rechnung trägt und ihre Situation in geeigneter

Weise verfolgt wird.

Artikel 19 der EU-Aufnahmerichtlinie regelt weiter, dass die Mitgliedstaaten Personen

mit besonderem Schutzbedarf die erforderliche medizinische und psychologische Hilfe

gewähren müssen.

Artikel 19 Abs. 2:

Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnis-

sen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische und sonstige Hilfe,

9

einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Be- treuung. 24

In Artikel 17 der EU-Aufnahmerichtlinie ist die Unterbringung von Personen mit beson-

derem Schutzbedarf geregelt:

Artikel 17 Abs. 3:

Bei der Unterbringung der Antragsteller in den in Absatz 1 Buchstaben

a und b genannten Räumlichkeiten und Unterbringungszentren berück-

sichtigen die Mitgliedstaaten geschlechts- und altersspezifische As-

pekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen.

2.2. Die Situation in der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leo- poldshafen

Die Unterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen schließt sich in der Regel an den Auf-

enthalt in der Felsstraße oder im Ankunftszentrum in Heidelberg an. Dort wurden die

ersten Verfahrensschritte im Asylverfahren in der Regel in einigen Tagen bzw. Wochen

durchlaufen, wobei dies die Asylantragstellung und die persönliche Anhörung beim

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einschließt.

Daher wurde im Idealfall bereits vor der Unterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen

eine Identifizierung von Personen mit besonderem Schutzbedarf erreicht, damit ggf.

besonderen Bedürfnissen bereits für die Dauer des Aufenthaltes in vorherigen Einrich-

tungen Rechnung getragen werden konnte.

Der Identifizierung sollen eine Bedarfsermittlung und - im Rahmen der vorhandenen

Ressourcen - eine anschließende bedarfsgerechte Versorgung folgen.

Sollte dies im Zuge der Aufnahme noch nicht erfolgt sein, kann dies im Rahmen der

Unterbringung in Eggenstein-Leopoldshafen nachgeholt werden.

24 Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festle- gung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufas- sung). Online: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri- Serv.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF

10

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Einrichtungsleitung entscheidet über das Vor-

liegen einer Schutzbedürftigkeit. Eine frühe Erfassung des Schutzbedarfs beginnend

im Aufnahmeprozess soll eine schnellstmögliche bedarfsgerechte Unterbringung ge-

währleisten.

2.3. Ablauf der Frühidentifizierung

2.3.1. Erfassung bei der Aufnahme

Nach der Aufnahme haben alle Asylantragsteller Gelegenheit, aus ihrer Sicht beste-

hende besondere Schutzbedarfe anzugeben. Das Land ist insoweit allerdings auf frei-

willige Angaben angewiesen.

Nach Einwilligung der betroffenen Bewohnerin bzw. des Bewohners und für den Fall,

dass eine schriftliche Schweigepflichtsentbindungserklärung vorliegt, soll die Informa-

tion über die Geltendmachung einer Schutzbedürftigkeit an das Regierungspräsidium

Karlsruhe weitergeleitet werden.

Sofern das Regierungspräsidium, welches die Entscheidung über das Vorliegen einer

Schutzbedürftigkeit in eigener Zuständigkeit fällt, eine entsprechende Feststellung

trifft, informiert es die Stellen, die aus seiner Sicht in den Einzelfall einzubinden sind

(z.B. die Alltagsbetreuung oder die Sozial- und Verfahrensberatung).

Bei der Identifizierung und Bedarfsermittlung besonders Schutzbedürftiger lässt sich

das Regierungspräsidium je nach Einzelfall von den jeweiligen Akteuren der Auf-

nahmeeinrichtung und / oder externen Fachberatungsstellen unterstützen. Sofern die

Sozial- und Verfahrensberatung in den Fall eingebunden ist, unterstützt sie den be-

troffenen Asylsuchenden und informiert ihn über bestehende Hilfsangebote in und au-

ßerhalb der Einrichtung. Eine Bindung des Regierungspräsidiums an die im jeweiligen

Einzelfall abgegebene Einschätzung der Sozial- und Verfahrensberatung betreffend

eine besondere Schutzbedürftigkeit und daraus resultierenden Bedarfe besteht nicht.

Stellt das Regierungspräsidium einen aus einer besonderen Schutzbedürftigkeit resul-

tierenden speziellen Bedarf betreffend die Unterbringung fest, so wird der Alltagsbe-

treuer entsprechend informiert und aufgefordert, diesen Bedarf im Rahmen der in der

Einrichtung vorhandenen Kapazitäten bei der Unterbringung zu berücksichtigen.

11

2.3.2. Umgang mit Verdacht auf Schutzbedürftigkeit

Besteht bei der Aufnahme lediglich ein Verdacht auf das Vorliegen einer besonderen

Schutzbedürftigkeit, wird dieser bei Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindungserklä-

rung dem Regierungspräsidium mitgeteilt. In die Abklärung, ob sich der Verdacht er-

härtet, kann das Regierungspräsidium die insoweit erforderlichen Akteure einbinden

(insbesondere das medizinische Personal in der Einrichtung oder die Sozial- und Ver-

fahrensberatung).

2.3.3. Bei der Aufnahme nicht erkannte Schutzbedürftigkeit

Schutzbedürftigkeit hat heterogene, teils nicht durch äußere Merkmale erkennbare Er-

scheinungsformen. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass bei der Auf-

nahme nicht alle schutzbedürftigen Personen identifiziert werden können.

Aus diesem Grund sind alle Akteure der Einrichtung in Eggenstein Leopoldshafen

dazu angehalten, auf das Vorliegen besonderer Schutzbedarfe, die während des Auf-

nahmeprozesses nicht entdeckt wurden, im Laufe des Aufenthalts in der Einrichtung

in Eggenstein-Leopoldshafen zu achten und entsprechende Anhaltspunkte an das Re-

gierungspräsidium Karlsruhe weiterzuleiten.

Es sei hier darauf hingewiesen, dass auch bei der Aufnahme in Eggenstein-Leopolds-

hafen erneut zu prüfen ist, ob eine Schutzbedürftigkeit vorliegt.

Auch hier ist das Land auf freiwillige Angaben angewiesen.

Es ist auch hier erforderlich, dass die betroffene Bewohnerin bzw. der Bewohner in die

Weitergabe der Informationen einwilligt.

Für den Fall des Vorliegens einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindungserklärung,

soll auch hier die Information über die Geltendmachung einer Schutzbedürftigkeit an

das Regierungspräsidium Karlsruhe weitergeleitet werden.

Da sich eine Vielzahl an Akteuren in der Einrichtung befindet und Bewohnerinnen und

Bewohner bei verschiedenen Akteuren vorstellig werden, birgt dies immer wieder die

Chance, noch nicht entdeckte Schutzbedürftigkeit zu erkennen.

Besonders die Alltagsbetreuung, der Sicherheitsdienst und die mit der medizinischen

Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner betrauten Akteure sind angehalten,

sollte sich aus dem Kontakt ein Verdacht oder eine Identifizierung ergeben, dies zu

12

dokumentieren und bei Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindungserklärung das

Regierungspräsidium entsprechend zu informieren.

2.3.4. Schutzmaßnahmen nach Identifizierung

Mögliche Schutzmaßnahmen im Einzelfall sind: Spezielle Unterbringungsformen in der

Unterkunft Eggenstein-Leopoldshafen selbst, eine zeitnahe (auch Quer-) Verlegung,

die Unterbringung in einer Schutzunterkunft und die Auswahl eines entsprechenden

Stadt-/Landkreises mit einer geeigneten Einrichtung für die Zuweisung.

Für die Personengruppe der Opfer von Menschenhandel und für weitere besonders

schutzbedürftige Personengruppen (LGBTQIA+ und Menschen von geschlechtsspe-

zifischer Gewalt) gibt es im Regierungspräsidium Karlsruhe eine feste Ansprechper-

son, die in der Regel unter Einbindung der entsprechenden Fachberatungsstellen -

den im Einzelfall bestehenden Unterbringungsbedarf ermittelt und diesen im Rahmen

der vorhandenen Kapazitäten bei der Entscheidung über die Unterbringung berück-

sichtigt.

  1. Prävention

3.1.1. Rollen und Verantwortlichkeiten

Um Gewaltschutzmaßnahmen in Eggenstein-Leopoldshafen möglichst effektiv zu ge-

stalten, sind die Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure ausreichend

zu definieren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtlicher Akteure in der Einrich-

tung sind darüber zu informieren, welcher Akteur für welche Probleme und Sachlagen

angesprochen werden kann und wie Verantwortlichkeiten geklärt sind. Auch ehren-

amtlich Tätige sollen, jedenfalls bei langfristigem Engagement, über die Zuständigkei-

ten und Verantwortlichkeiten informiert werden.

Aufgaben der Einrichtungsleitung

Die Einrichtungsleitung ist für die Umsetzung dieses Gewaltschutzkonzepts in der Ein-

richtung verantwortlich.

Aufgaben der Alltagsbetreuung

Die Alltagsbetreuung hat alle festgelegten Schutzstandards einzuhalten und vorgege-

bene Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Alltagsbetreuung kennt die Ablaufpläne bei

13

Gewaltvorfällen und bei Verdacht auf Gewalt sowie die zuständigen Ansprechpartne-

rinnen und Ansprechpartner.

Bei akuten Gewaltvorkommnissen kontaktiert die Alltagsbetreuung die Polizei und ggf.

das in der Einrichtung befindliche medizinische Personal / den Rettungsdienst. Sofern

die jeweilige Situation es zulässt, also je nach Art und Schwere der Verletzung, soll

vor der Kontaktierung des Rettungsdienstes eine Ersteinschätzung durch das medizi-

nische Fachpersonal der Einrichtung erfolgen, sofern dieses unverzüglich erreichbar

ist.

Gegebenenfalls verweist sie Betroffene auf das vertrauliche Beratungsangebot der un-

abhängigen Sozial- und Verfahrensberatung.

Durch die Alltagsbetreuung wird eine 24 Stunden Erreichbarkeit am Info-Point in der

Unterkunft gewährleistet. Sollten sich zu den Schließzeiten der anderen Akteure Ge-

waltvorfälle ereignen, so fungiert neben dem Sicherheitsdienst die Alltagsbetreuung

als Ansprechpartner.

Bewohnerinnen und Bewohner können sich selbst in Akutsituationen (insbesondere

außerhalb der Geschäftszeiten, am Wochenende und nachts) jederzeit an die Alltags-

betreuung wenden. Nach Notsituationen - Gewaltvorfall, Suizid(versuch), Tod eines

Angehörigen etc. - betreut die Alltagsbetreuung ggf. die belasteten Betroffenen, wobei

sie insoweit auf seelsorgerische Angebote verweisen kann. Kann die Sicherheit einer

betroffenen Person nicht gewährt werden (beispielsweise bei akuten Belastungsreak-

tionen oder Suizidgefahr) kontaktiert die Alltagsbetreuung den Rettungsdienst.

Aufgabe des Sicherheitsdiensts

Der Sicherheitsdienst wird zu den Ablaufplänen bei Gewaltvorfällen und bei Verdacht

auf Gewalt, sowie den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in

Eggenstein-Leopoldshafen geschult. Bei akuter Gewalt verständigt der Sicherheits-

dienst sofort die Polizei und ggf. das in der Einrichtung befindliche medizinische Per-

sonal / den Rettungsdienst. Sofern die jeweilige Situation es zulässt, also je nach Art

und Schwere der Verletzung, soll vor der Kontaktierung des Rettungsdienstes eine

Ersteinschätzung durch das medizinische Fachpersonal der Einrichtung erfolgen, so-

fern dieses unverzüglich erreichbar ist.

Ggf. begleitet der Sicherheitsdienst (potentielle) Opfer von Gewalt oder anderweitig

Betroffene zur Alltagsbetreuung und informiert diese.

14

Aufgabe der unabhängigen Sozial- und Verfahrensberatung

Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung kann während ihrer Öffnungszeiten

konsultiert werden.

Die Sozial- und Verfahrensberatung kann Gewaltopfer, Zeugen und Täter zu ihren

diesbezüglichen Rechten und Pflichten und zu Möglichkeiten von Strafanzeige und

ggf. Strafantrag bei der Polizei beraten. Desweiter kann die Sozial- und Verfahrensbe-

ratung an spezialisierte Fachberatungsstellen verweisen.

Aufgabe der Polizei

Die Polizei ist über die Telefonnummer 110 zu erreichen. Örtlich zuständig ist das Re-

vier Karlsruhe-Waldstadt, Polizeiposten Hardt.

Beitrag anderer Akteure in der Unterkunft Eggenstein-Leopoldshafen zum Ge-

waltschutz

Alle weiteren Akteure der Einrichtung kennen das Schutzkonzept und sind über die

Ablaufpläne bei Gewaltvorfällen oder bei Verdachtsfällen informiert.

3.1.2. Unterstützungsangebote für das Personal der Unterkunft

Die Arbeit des in der Einrichtung tätigen Personals mit Asylsuchenden als einer zum

Teil hochbelasteten Zielgruppe kann dazu führen, dass in Einzelfällen ein Rückgriff auf

Unterstützungsangebote eine sinnvolle Entlastung darstellt.

3.1.3. Feste Ansprechperson

Die Standortleitung bzw. die zuständige Sachgebietsleitung des Regierungspräsidi-

ums hat in Bezug auf den Gewaltschutz in der EA Eggenstein-Leopoldshafen eine

koordinierende Funktion. Sie und die Gewaltschutzbeauftragten der SuV sind An-

sprechpersonen zum Thema Gewalt und Kinderschutz.

Die Standortleitung bzw. zuständige Sachgebietsleitung übernimmt nach Gewaltvor-

fällen oder Kinderschutzfällen im Bedarfsfall die Fallkoordination sowie Vernetzung

und Kooperation der einzelnen Stellen (z.B. Personal, Behörden, Ämter, Polizei, me-

dizinische Einrichtungen, unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung).

15

3.2. Einrichtungsinterner Austausch und Beschwerdemanagement

In der Einrichtung Eggenstein-Leopoldshafen wird in akteursübergreifenden Bespre-

chungen und Jour-Fixen die Wirksamkeit der bestehenden präventiven und reaktiven

Gewaltschutzmaßnahmen analysiert.

Als einrichtungsinterne Beschwerdestelle steht die Standortleitung des Regierungs-

präsidiums Karlsruhe zur Verfügung.

Beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg ist

eine Beschwerdestelle für Erstaufnahmeeinrichtungen angesiedelt. Hier steht die un-

abhängige Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme als Ansprechpartner zur

Verfügung. Mit der Geschäftsstelle der Ombudsperson kann per Mail, Telefon oder

postalisch Kontakt aufgenommen werden.

Zusätzlich unterstützt eine ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombudsperson in

der Flüchtlingserstaufnahme beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Arbeit der Om-

budsstelle vor Ort.

3.3. Externe Kooperationen

3.3.1. Einbindung externer Kooperationspartner

Um bei Bedarf Betroffenen eine Weiterleitung an spezialisierte Beratungsstellen und

fachkundige Ansprechpartner zu gewährleisten, ist eine gute Vernetzung mit der örtli-

chen Versorgungs- und Beratungsstruktur sinnvoll. So kann bei Konflikt-, Gewalt- oder

Verdachtsfällen schnell reagiert werden und bedarfsgerecht unterstützt werden. Wei-

ter unterstützt insbesondere die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung bei der

Kontaktaufnahme zu Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstel-

len.

Zu den zentralen Ansprechpartnern der Stadt und der weiteren Umgebung zählen

Frauenberatungsstellen, spezialisierte Fachberatungsstellen für Opfer von Menschen-

handel, Beratungsstellen für LGBTQIA+ Personen und Menschen mit Behinderungen,

Fachstellen für Täterarbeit, Erziehungsberatungsstellen, Schwangerschafts- und

16

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, das Kinder- und Jugendamt, HIV/Aids-Be-

ratungsstellen, das Gesundheitsamt, Psychologinnen und Psychologen und Ärztinnen

und Ärzte.

3.3.2. Nachbarschafts- und Öffentlichkeitsarbeit

In der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen werden verschiedene

Streetwork Aktionen in Absprache mit der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, der

Polizei, dem kommunalen Ordnungsdienst und der Einrichtungsleitung durchgeführt.

Durch diese Präventionsarbeit im anliegenden Umfeld wird zu einer Befriedung des

Umfelds, einer Aufklärung der Bevölkerung und dem wachsenden gegenseitigen Ver-

ständnis beigetragen. So können Konflikte verhindert werden und Problemlagen im

nachbarschaftlichen Umfeld früh identifiziert und ihnen entgegengesteuert werden.

3.3.3. Kinderfreundliche Orte

Die kinderfreundlichen Orte der Einrichtung Eggenstein-Leopoldshafen bieten den

schutzsuchenden Kindern einen besonders geschützten Rahmen. In der Einrichtung

Eggenstein-Leopoldshafen erfolgt die Kinderbetreuung unter anderem durch die All-

tagsbetreuung.

  1. Intervention

In der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen gibt es in der Anlage zu

diesem Gewaltschutzkonzept fixierte feste Ablaufpläne bei Verdacht auf Gewalt, aku-

ter Gewalt und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Alle Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter sollen über die Ablaufpläne und die Handlungsgrundsätze bei akuter Gewalt

informiert sein.

4.1. Standardisierte Verfahrensweise bei Verdacht auf Gewalt

Jeder Verdacht auf Gewalt in der Einrichtung soll überprüft werden, unabhängig von

der Frage, zu welchem in der Einrichtung befindlichen Personenkreis der potentielle

Täter und das potentielle Opfer und die den Verdacht äußernde Person gehören.

17

Oberstes Ziel ist es, ein potentielles Opfer von Gewalt frühzeitig zu erkennen, effektiv

zu schützen und bedarfsorientierte Hilfe anzubieten.

Der Umgang mit Verdacht auf Gewalt in der Unterkunft ist im in der Anlage zu diesem

Zielgruppe sind erwachsene Personen. Handelt es sich bei dem / den potentiellen Op-

fern um minderjährige Personen, ist der in der Anlage zu diesem Gewaltschutzkonzept

Gemeinsame Einschätzung 4 Augenprinzip

Sämtliche Akteure der Unterkunft Eggenstein Leopoldshafen können sich ge-

mäß dem Ablaufplan bei einem vorliegenden Verdacht auf Gewalt an den All-

tagsbetreuer wenden. Dieser unterstützt bei der Einschätzung der Beobachtung

und des vorliegenden Verdachts. Scheint eine Einschätzung abends, nachts

oder am Wochenende unabdingbar, können rund um die Uhr anonym die fol-

genden Hilfetelefone erreicht werden.

0800 116 0 16

Hilfetelefon für Männer: 0800 123 99 00

Kinder und Jugendliche (Nummer gegen Kummer): 116 111

Im Zweifel kann jederzeit die Polizei hinzugezogen werden. Sämtliche Akteure

in der Unterkunft sind aufgefordert, einen Verdacht gemäß der in diesem

Schutzkonzept vorgesehenen Abläufe zu kommunizieren. Die gemeinsame

Einschätzung, also die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips, ist bei einem beste-

henden Verdacht unerlässlich.

Es besteht keine akute Gefahr

Scheint nach gemeinsamer Einschätzung keine akute Gefahr zu bestehen, wird

die/der Betroffene ggf. über die im Einzelfall relevanten Beratungsmöglichkeiten infor-

miert (z.B. Beratung durch die Sozial- und Verfahrensberatung).

Es besteht akute Gefahr

Sollte es zur gemeinsamen Einschätzung kommen, dass unmittelbar akute Gefahr für

die/den Betroffene/n besteht, wird gemäß dem Ablaufplan bei akuter Gewalt verfahren

und zunächst unmittelbar die Polizei verständigt.

18

4.2. Standardisierte Verfahrensweise bei akuter Gewalt

Ist es in der Unterkunft Eggenstein-Leopoldshafen zu akuter Gewalt gekommen, müs-

sen Betroffene sofort effektiven Schutz und bedarfsgerechte Hilfe erhalten. Sie sind

vor weiterer drohender Gewalt zu schützen. Bei akuter Gewalt findet der in der Anlage

fixierte Ablaufplan Anwendung.

Ziel dieses Planes ist die sofortige Beendigung der Gewalt sowie der unmittelbare

Schutz des Opfers, die schnelle medizinische und psychologische Versorgung sowie

das Verhindern eines Wiederauftretens von Gewalt. Zur weiteren Unterstützung für die

nicht unmittelbar von der Gewalt betroffenen Akteure sind im Anhang zu diesem Ge-

waltschutzkonzept zusätzlich Handlungshinweise bei akuten Gewaltvorfällen festge-

halten. Es gilt, zunächst den Selbstschutz sicherzustellen, das heißt sich selbst nicht

Gefahr zu bringen.

Ablauf bei akuter Gewalt

Wird in der Unterkunft akute Gewalt beobachtet, ist von der beobachtenden Person

gemäß dem Ablaufplan sofort die Polizei und bei Verletzungen der Rettungsdienst zu

verständigen und der nächste Sicherheitsmitarbeitende herbeizuholen.

Personal des Sicherheitsdienstes verfügbar

Ist Personal des Sicherheitsdienstes anwesend, hat dieses die Aufgabe, Unbeteiligte

in Sicherheit zu bringen, die Streitparteien zu trennen und den Täter bis zum Eintreffen

der Polizei festzuhalten. Es hat ggf. um Verstärkung durch weiteres Personal des Si-

cherheitsdienstes zu bitten. Bei Verletzung ist das in der Einrichtung befindliche medi-

zinische Personal bzw. der Rettungsdienst hinzuzuziehen. Sofern die jeweilige Situa-

tion es zulässt, also je nach Art und Schwere der Verletzung, soll vor der Kontaktierung

des Rettungsdienstes eine Ersteinschätzung durch das medizinische Fachpersonal

der Einrichtung erfolgen, sofern dieses unverzüglich erreichbar ist.

Personal des Sicherheitsdienstes nicht verfügbar

Ist kein Personal des Sicherheitsdienstes unmittelbar verfügbar, hat die beobachtende

Person gemäß dem Ablaufplan selbst unverzüglich die Polizei und bei Verletzungen

das medizinische Fachpersonal der Einrichtung bzw. den Rettungsdienst zu verstän-

digen (Handlungshinweise bei akuter Gewalt gemäß Anhang). Sofern die jeweilige Si-

19

tuation es zulässt, also je nach Art und Schwere der Verletzung, soll vor der Kontak-

tierung des Rettungsdienstes eine Ersteinschätzung durch das medizinische Fachper-

sonal der Einrichtung erfolgen, sofern dieses unverzüglich erreichbar ist.

Unter Beachtung des Selbstschutzes sind ggf. bis zum Eintreffen der Polizei Unbetei-

ligte in Sicherheit zu bringen und die Streitparteien zu trennen.

Weibliche Betroffene

Handelt es sich um weibliche Betroffene, soll möglichst weibliches Sicherheitsdienst-

personal, sowie weibliches Polizeipersonal angefordert werden. Sollte kein weibliches

Personal verfügbar sein, muss deutlich werden, dass die Aufgabe des Gewaltschutzes

in jedem Fall wahrzunehmen ist, also auch in solchen Fällen notfalls durch männliches

Personal.

Eintreffen der Polizei

Nach Eintreffen der Polizei übernimmt diese die Koordination. Sofern Kinder betroffen

sind, kontaktiert die Polizei das Kinder- und Jugendamt.

Räumliche Trennung von Opfer und Täter

Ein effektiver Gewaltschutz kann im Einzelfall eine rasche Trennung von Opfer und

Täter erforderlich machen. Die Standortleitung oder der außerhalb der regulären

Dienstzeiten zuständige Bereitschaftsdienst kann die räumliche Trennung veranlas-

sen. Bei allen Entscheidungen sollen die Interessen des Opfers hinsichtlich eines Ver-

bleibs oder einer Verlegung aus der Einrichtung berücksichtigt werden. Bei Bedarf und

im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten soll dem Opfer ein Aufenthalt in einem Frau-

enhaus oder einer Schutzeinrichtung ermöglicht werden. Im Falle einer Verlegung des

Opfers ist im Bedarfsfall der Ort geheim zu halten. Falls es sich bei den Beteiligten um

Eltern von minderjährigen Kindern handelt, ist ggf. das Kinder- und Jugendamt bera-

tend hinzuziehen.

Hausverbot

Die Standortleitung kann überdies für den /die Täter ein Hausverbot aussprechen.

Hierbei ist sicherzustellen, dass der Täter nicht wohnungslos wird, sondern in eine

andere Einrichtung verlegt wird.

20

Schutzmaßnahmen der Alltagsbetreuung

Die Alltagsbetreuung kann ggf. erneut zur Hausordnung und über Konsequenzen von

Verstößen belehren.

Schutzmaßnahmen der unabhängigen Sozial und Verfahrensberatung

Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung bietet freiwillige (Nach)Gespräche

für Opfer, Beschuldigte/Täter, Zeugen und weitere Beteiligte an, berät zu Rechten und

Pflichten, vermittelt an Fachberatungsstellen für Täter*innen und tatgeneigte Personen

oder Rechtsanwälte.

Dokumentation

Unabhängig von einer möglichen Strafanzeige, sollen Gewaltvorkommnisse in der Un-

terkunft Eggenstein-Leopoldshafen dokumentiert werden. Alltagsbetreuung und Si-

cherheitsdienst sollen nach Gewaltvorfällen Berichte über Vorfälle an die Standortlei-

tung weiterleiten. Insbesondere die Erhebung folgender Daten kann im Einzelfall sinn-

voll sein:

Art der Gewalt: körperlich, sexuell, psychisch, andere

Verletzungen: Beschreibung der Verletzungen

Opfer: Geschlecht, Alter

Besondere Charakteristika des Opfers: Person mit Behinderung, Person mit

LGBTQIA+ Hintergrund, Person mit körperlicher Erkrankung, Person mit psychi-

scher Erkrankung, andere Besonderheiten

Beschuldigte Person / Täter*in

Gewaltkontext: Häusliche Gewalt

sonen, Gewalt gegen Minderjährige

Bisher bekannter Auslöser der Gewalt

Ort und Uhrzeit des Geschehens

Weitere Beteiligte und Zeugen

Fallbesprechung

Akute Gewaltvorfälle können bei entsprechendem Bedarf analysiert werden, z.B. bei

Sicherheits-Jour-Fixen. So kann überprüft werden, ob Ablaufpläne eingehalten und

21

Beteiligte an die richtigen Stellen verwiesen wurden. Im Rahmen der Besprechungen

kann auch erörtert werden, ob Ablaufpläne verändert oder an neue Begebenheiten

angepasst werden müssen.

Sprachmittlung

Sollte im Notfall keine Sprachmittlung über eine anwesende Person sichergestellt wer-

den können, kann bei weiblichen Opfern im Notfall auch das Bundesweite Hilfetelefon

08000 116 016 können

rund um die Uhr kostenlos vertrauliche Gespräche in 18 Sprachen geführt werden.

Somit kann im Notfall eine Verständigung mit dem Opfer sichergestellt werden. Inso-

weit verfügbare Sprachen sind: arabisch, farsi/dari, chinesisch, ukrainisch vietname-

sisch, serbisch, bulgarisch, russisch, albanisch, polnisch, rumänisch, kurmandschi,

türkisch, portugiesisch, italienisch, spanisch, französisch, englisch. Betroffene Frauen

  • aber auch Fachkräfte - können durch das Hilfetelefon beraten werden.

4.3. Geltendmachung der Rechte des Opfers/Betreuung des Op- fers

Der Zugang des Opfers, des Beschuldigten/Täters und der Zeugen zu Beratungsstel-

len soll sichergestellt werden, z.B. durch die Sozial- und Verfahrensberatung.

Medizinische Versorgung der Beteiligten

Allen Beteiligten soll bei Bedarf schnellstmöglicher Zugang zu medizinischer und psy-

chologischer Versorgung gewährt werden.

Betreuung in Akutsituationen

Bewohnende können sich in Akutsituationen (insbesondere außerhalb der Geschäfts-

zeiten, am Wochenende und nachts) jederzeit an die Alltagsbetreuung wenden. Nach

Notsituationen - Gewaltvorfall, Suizid(versuch), Tod eines Angehörigen etc.- betreut

die Alltagsbetreuung die ggf. belasteten Betroffenen und kann auf seelsorgerische An-

gebote verweisen. Kann die Sicherheit einer betroffenen Person nicht gewährleistet

werden (beispielsweise bei akuten Belastungsreaktionen oder Suizidgefahr) kontak-

tiert die Alltagsbetreuung das in der Einrichtung befindliche medizinische Personal /

22

den Rettungsdienst. Sofern die jeweilige Situation es zulässt, soll vor der Kontaktie-

rung des Rettungsdienstes eine Ersteinschätzung durch das medizinische Fachperso-

nal der Einrichtung erfolgen, sofern dieses unverzüglich erreichbar ist.

4.4. Kindeswohlgefährdung

4.4.1. Definition Kindeswohlgefährdung

Was ist Kindeswohlgefährdung?

Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23.11.2016, Az. XII ZB 149/16) definiert Kin-

deswohlgefährdung wie folgt:

vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erheb- liche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahr- scheinlichkeit zu erwarten ist.25

Eine Gefährdung kann hierbei durch Unterlassen oder Handeln entstehen. Hierbei werden vier Gefährdungsursachen berücksichtigt:

die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

die Vernachlässigung des Kindes

das unverschuldete Elternversagen

das Verhalten eines/einer Dritten.26

Missbräuchliche Ausübung elterlicher Sorge

Unter missbräuchlicher Ausübung der elterlichen Sorgen fällt unter anderem folgen- des:

körperliche Misshandlung

übermäßige Züchtigung, auch deren Duldung durch den anderen Elternteil

25 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Online: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtspre- chung?Gericht=BGH& Datum=23.11.2016&Aktenzeichen=XII%20ZB%20149%2F16. 26 Deutsches Jugendinstitut: Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Online: https://www.netzwerk-kinderschutz-msh.de/_media/A_02_FachWis- sen/InfoMaterialien/KWG-AH-MSH/FachWissen/ ASD_Handbuch_Gesamt.pdf. 23

ungenügende Förderung der Ausbildung des Kindes

Verweigerung ärztlicher Heileingriffe, wie Bluttransfusion, Operation oder notwen- dige Impfung

Ablehnung einer psychiatrischen Unterstützung bei einer psychischen Störung ei- nes Kindes oder Jugendlichen

Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch oder auch Verhinderung desselben trotz Indikation

Behinderung des Umgangs mit Dritten, z.B. mit dem umgangsberechtigten Eltern- teil oder mit Großeltern

Anhalten zum Betteln oder sonstigen strafbaren Handlungen oder zur Unzucht

Vernachlässigung

Unter Vernachlässigung fällt unter anderem folgendes:

stark unzureichende Ernährung oder Pflege des Kindes

Verwahrlosung der Wohnung

Passives Unterlassen jeglicher ärztlichen Behandlung oder gebotener Unterbrin- gung in einer Klinik

Vernachlässigung der Kleidung

Duldung des Herumtreibens

mangelhafte Beaufsichtigung

mangelhafte Sorge für einen regelmäßigen Schulbesuch

Duldung ungünstiger Einflüsse Dritter

Unverschuldetes Versagen

Unverschuldetes Versagen bezieht sich auf den Tatbestand, dass das Elternteil nicht aus freiem Willensentschluss handelt, sondern in seiner gegenwärtigen Lage oder sei- nem Gesundheitszustand zu anderem Verhalten nicht fähig ist.

Hierunter fällt beispielsweise folgendes:

ernsthafte psychische Erkrankungen wie Schizophrenie

Alkoholabhängigkeit

24

Grundrechtspositionen beeinträchtigende religiöse Vorstellungen (z.B. Ablehnung einer Bluttransfusion bei Angehörigen einer bestimmten religiösen Gemeinschaft)

starke Minderbegabung

Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten eines Dritten

Unter Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten eines Dritten fällt beispiels- weise folgendes:

Die Verleitung eines Kindes/Jugendlichen durch einen Außenstehenden in sucht- gefährdender Weise zu Alkohol- oder Drogenkonsum Anleitung zu Straftaten oder z.B. Anleitung zu pornographischen Aufnahmen, Prostitution oder Drogenkonsum.

Bei einer Gefährdung des Wohls von Minderjährigen muss es deutliche Zeichen für eine nachhaltige Abweichung von der Normalentwicklung geben. Diese liegen vor, wenn:

  • die Beeinträchtigungen, die ein Kind/Jugendlicher erleidet, einen hohen Schwe- regrad erreicht haben
  • das Wohlbefinden des Minderjährigen gravierend herabgesetzt bzw. seine Le- bensbedingungen besonders schlecht sind
  • die schädliche Situation über einen längeren Zeitraum besteht
  • die Vermutung besteht (Prognose), dass die Situation die zukünftige Entwick- lung des Kindes spürbar bedrohen wird27

Weitere Risikofaktoren in Flüchtlingsunterkünften28

In Flüchtlingsunterkünften gibt es darüber hinaus zusätzliche Risikofaktoren für Kin- deswohlgefährdungen, welche es zu berücksichtigen gilt:

Strukturelle/räumliche Risikofaktoren

Unterbringung vieler fremder Menschen unterschiedlichster Kulturen in einer Unterkunft Fehlende Privatsphäre Ungenügende Möglichkeiten der Überwachung (lange Wege im AZ, mangelnde Beleuchtung (Dunkelheit)

27 Zu großen Teilen entnommen aus der Übersicht der Stadt Heidelberg und des Jugendamts Heidel- berg zu Indikatoren von Kindeswohlgefährdung. Online: https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Le- ben/Indikatoren+Kindeswohlgefaehrdung.html 28 Folgende Auflistung ist zu großen Teilen entnommen aus: Handlungsleifaden zum Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften: Konzept zur Identifizierung und zum Umgang mit dem Verdacht auf eine Kin- deswohlgefährdung. Intervention durch Erkennen, Beurteilen & Handeln. Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin. Online: https://dgfpi.de/tl_files/pdf/news/News%202016/2016-12-06- DGKiM-Leitfaden-Kinderschutz_%20in_%20Fluechtlingsunterkuenften.pdf 25

Kulturelle Risikofaktoren

Unterschiedlichste Erziehungskulturen Unkenntnis über die in Deutschland geltenden Gesetze

Persönliche Risikofaktoren

Belastungen der Eltern (Zukunftsangst, traumatisierende Erfahrungen unter- schiedlichster Natur in der Vergangenheit, im Herkunftsland und/oder auf der Flucht, Fluchterfahrung, Bildung, Lebenssituation, sehr geringer Grad der Selbstbestimmung in der aktuellen Situation, keine Möglichkeit Grundbedürf- nisse ausreichend zu erfüllen etc.) Psychische Anspannung/Belastung, mangelnde Lebensperspektive Psychische und/oder körperliche Erkrankungen

4.4.2. Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung

Eggenstein-Leopoldshafen:

Haltung in der Unterkunft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leo-

poldshafen müssen nicht die Expertise besitzen, eine Kindeswohlgefährdung abschlie-

ßend zu erkennen oder zu kategorisieren. Ihre Mitwirkung zur Wahrung des Kindes-

wohls der in der Unterkunft befindlichen Kinder und Jugendlichen soll in der Wahrneh-

mung und Meldung von Anzeichen oder Merkmalen einer möglichen Kindeswohlge-

fährdung bestehen.

Es wird unterschieden zwischen einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und einer

Situation, in der das Wohl des Kindes akut gefährdet ist.

4.4.3. Ablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Jeder Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung in der Unterkunft wird unab-

hängig von der Frage überprüft, zu welchem in der Einrichtung befindlichen Personen-

kreis die potenzielle tatausübende Person und die den Verdacht äußernde Person ge-

hören. Oberstes Ziel ist es, (potentiell) betroffene Kinder und Jugendliche frühzeitig

und effektiv zu schützen und bedarfsgerechte Hilfe und Unterstützung zu leisten.

Zielgruppe des im Anhang zu diesem Gewaltschutzkonzept fixierten Ablaufplanes

26

Jeden Verdacht dokumentieren und weiterleiten

Sollte ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bestehen, sollen alle damit verbunde-

nen Beobachtungen gemäß dem Ablaufplan in einem Beobachtungsbogen dokumen-

tiert werden. Dieser Beobachtungsbogen ist ebenfalls im Anhang zu diesem Gewalt-

schutzkonzept enthalten.

Gemeinsame Einschätzung 4 Augenprinzip

Um einen bestehenden Verdacht einzuschätzen, können sich sämtliche Akteure in der

Unterkunft an den Alltagsbetreuer wenden. Dieser unterstützt bei der Einschätzung

der Beobachtung und des vorliegenden Verdachts. Hierzu kann ggf. anhand der in

der Anlage zu diesem Gewaltschutzkonzept fixierten Checkliste -gemeinsam mit dem

Beobachtenden versucht werden, bestehende Risiko- und Schutzfaktoren des be-

troffenen Kindes oder Jugendlichen und der Eltern zu bewerten. Ggf. wird zusätzlich eine insoweit erfahrene Fachkraft29 hinzugezogen. Grundsätzlich steht es allen Mitar-

beiterinnen und Mitarbeitern in der Unterkunft frei, selbst eine insoweit erfahrene Fach-

kraft hinzuziehen. Eine Liste mit diesen Fachkräften findet sich im Anhang A zu diesem

Dazu ist in § 8b Abs. 1 SGB VIII bestimmt:

hen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzel-

fall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Bera-

Handelt es sich jedoch um akute Gewalt oder Missbrauch, muss in jedem Fall unver- züglich die Polizei kontaktiert werden (gemäß Ablaufplan bei Akuter Gewalt)30.

Die gemeinsame Einschätzung, also die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips ist in je-

dem Fall unerlässlich.

29 Eine Insoweit erfahrene Fachkraft ist eine speziell ausgebildete pädagogische oder psychologische Fachkraft, welche zur Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden kann. 30 Berufsgruppenbezogene Spezifika gemäß § 8a SGB VIII und § 4 BKSG bleiben davon unberührt. 27

Ergebnis der gemeinsamen Einschätzung:

Es besteht keine akute Gefahr

Kommt es zur Einschätzung, dass kein begründeter Verdacht vorliegt, wird dies doku-

mentiert. Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung kann, wenn dies erforder-

lich scheint, die möglicherweise belastete Familie auf ihr vertrauliches Beratungsan-

gebot sowie auf die in der Unterkunft verfügbaren tagesstrukturierenden Angebote hin-

weisen.

Die ggf. vorliegenden Handlungsempfehlungen der Insoweit erfahrenen Fachkraft sol-

len auf Umsetzbarkeit überprüft werden.

Es besteht akute Gefahr

Kommt es zur gemeinsamen Einschätzung, dass ein begründeter Verdacht auf Kin-

deswohlgefährdung vorliegt, wird dies unverzüglich dem Bereitschaftsdienst des Kin-

der- und Jugendamts gemeldet. Außerhalb der Öffnungszeiten, abends, nachts und

am Wochenende ist direkt die Polizei zu informieren. Diese kontaktiert sodann den

Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugendamtes. Als letzter Schritt ist der jeweilige

Vorgesetzte über den Vorfall und die Meldung zu informieren.

Verlegung der Familie während der Verdachtsabklärung

Sollte es noch während der gemeinsamen Einschätzung und Verdachtsabklärung zu

einer Verlegung der betroffenen Familie kommen und sollte es zur Entscheidung kom-

men, dass der Verdacht begründet ist, soll umgehend das neue zuständige Kinder-

und Jugendamt informiert werden.

4.4.4. Ablauf bei akuter Kindeswohlgefährdung

Besteht sonstige akute Gefahr für das Kindeswohl, wird dies gemäß dem Ablaufplan

unverzüglich dem Bereitschaftsdienst des Jugendamts gemeldet. Außerhalb der Öff-

nungszeiten, abends, nachts und am Wochenende ist direkt die Polizei zu informieren.

Diese kontaktiert sodann den Bereitschaftsdienst des Kinder- und Jugendamts. Der

jeweilige Vorgesetzte ist über den Vorfall und die Meldung zu informieren.

28

Beispiele akuter Kindeswohlgefährdung neben körperlicher, psychischer und

sexueller Gewalt:

Kind ist altersunangemessen lange unbeaufsichtigt

Eltern(teil) wird kurzfristig im Krankenhaus aufgenommen und Kind bleibt unbe-

aufsichtigt

Häusliche Gewalt innerhalb der Familie

Kind erhält aufgrund der Untätigkeit der Erziehungsberechtigten keinen Zugang

zu in der Unterkunft vorhandener medizinischer oder psychologischer Versorgung

Handelt es sich um akute Gewalt oder Missbrauch muss in jedem Fall unverzüglich die Polizei kontaktiert werden (siehe Ablaufplan A bei Akuter Gewalt im Anhang) 43.

Zeugen des Geschehens sollen ihre Beobachtungen in dem in der Anlage zu diesem

Gewaltschutzkonzept enthaltenen Beobachtungsbogen dokumentieren. Dieser Be-

obachtungsbogen liegt jedem Akteur vor. Das Kinder- und Jugendamt hat nun die Auf-

gabe, dem Verdacht nachzugehen und ihn zu prüfen.

Inobhutnahmen durch das Kinder- und Jugendamt

In besonderen Fällen kann eine Inobhutnahme durch das Jugendamt erfolgen. Bei

einer Inobhutnahme informiert das Kinder- und Jugendamt die Standortleitung und die

Alltagsbetreuung über den Verbleib der/des Minderjährigen sowie das weitere Vorge-

hen.

  1. Evaluierung dieses Gewaltschutzkonzeptes

Sofern die Standortleitung dies für erforderlich erachtet, wird dieses Gewaltschutzkon-

zept unter Berücksichtigung der aufgetretenen Gefährdungs- und Gewaltfälle bei Be-

darf angepasst.

29

  1. Anhang

6.1. Wichtige Kontakte

Im Notfall
Rettungswagen112
Polizei110
Feuerwehr112
Wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für EA Eggenstein-Leopolds-
hafen
Standortleitung Regierungspräsidium Karlsruhe Ansprechperson im Regierungspräsidium Karls- ruhe für die Opfer von Menschenhandel und wei- tere besonders schutzbedürftige Personengrup- pen (LSBTTIQ und Opfer von geschlechtsspezifi- scher Gewalt) Viola Beller Janina Reich (Vertretung)Standortleitung Regierungspräsidium Karlsruhe@ Manuel.Weis@rpk.bwl.de 0721/824829-335 @ Viola.Beller@rpk.bwl.de 0721/824829-135 @ Janina.Reich@rpk.bwl.de 0721/824829-157
Ansprechperson im Regierungspräsidium Karls-
ruhe für die Opfer von Menschenhandel und wei-
tere besonders schutzbedürftige Personengrup-
pen (LSBTTIQ und Opfer von geschlechtsspezifi-
scher Gewalt)
Viola Beller
Janina Reich (Vertretung)
Alltagsbetreuung - Malteser@ Betreuung.eggleo@malteser.org 072479509222
Infopoint
24 h erreichbar
Sicherheitsdienst all service@ ea.egg-leo.sicherheit@outlook.de 069 954 23 257; 0172 6180 453
24 h erreichbar
Unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung@ i.aracic@caritas-karlsruhe.de +49 721 91243-14 @ v.jovanovic@caritas-karlsruhe.de 0151 1888 8660
Leitung: Frau Ines Aracic
GWS-Koordination: Frau Vanesa Jovanovic

30

Schulsozialarbeit an den LEAs Carolin Tinger-Guth@ c.tinger-guth@awo-karlsruhe.de 0151 46763928
Jugendamt Landratsamt Karlsruhe Mo Fr 8 16 Uhr Bei akuter Gefährdung außerhalb der Öffnungs- zeiten, abends, nachts und am Wochenende, den Notruf 112 kontaktieren Ordnungsamt Eggenstein-Leopoldshafen Herr JänickeFrau Leonie Horch 0721 936 - 69740 @ Leonie.Horch@landratsamt-karlsruhe.de Vertretung: Frau Denise Christ 0721 936 67831 @ denise.christ@landratsamt-karlsruhe.de 0721 97886-71 Fax: 0721 97886-23 Friedrichstr. 32 76344 Eggenstein-Leopoldshafen @ p.jaenicke@egg-leo.de
Erreichbarkeit des medizinischen Personals in der Einrichtung (Personal der 21Dx) während der dortigen ärztlichen Sprechstunde0155 60654115 @ md.ka.eggenstein@21dx.de
Städtisches Klinikum Karlsruhe0721 974 0
24 h erreichbar
Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg Klaus Danner Ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombuds- person in der Flüchtlingserstaufnahme beim Re- gierungspräsidium Karlsruhe Reinhard NiederbühlOmbudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme0711 279 3768 @ ombudsmann@jum.bwl.de Klaus.Danner@jum.bwl.de https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Ausla- ender+und+Fluechtlingspolitik/Ombudsper- son+fuer+Fluechtlingserstaufnahme 0173 991 24 86 @ ombudsstelle-fluechtlinge@rpk.bwl.de
in Baden-Württemberg
Klaus Danner
Ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombuds-
person in der Flüchtlingserstaufnahme beim Re-
gierungspräsidium Karlsruhe
Reinhard Niederbühl

31

Kostenlose Hilfetelefone für Frauen
l u e n b116 016 https://www.hilfetelefon.de/
Beratung und Hilfe für Frauen - 24 Stunden in 17
Sprachen erreichbar, kostenlos, anonym, vertrau-
ich. Ein barrierefreier Zugang zu Informationen
nd Beratung ist gewährleistet: Die Internetseite
nthält Gebärdensprachvideos sowie Informatio-
en in Leichter Sprache. Von 8 bis 23 Uhr ist die
Beratung von Frauen mit Hörbeeinträchtigung in
Deutscher Gebärdensprache möglich
Auch Fachkräfte werden anonym und kostenfrei
eraten.
g c b0800 40 40 020 https://www.schwanger-und-viele- fragen.de/de/
Beratung und Hilfe rund um die Themen Schwan-
erschaft und Geburt 24 Stunden, in 18 Spra-
hen, kostenlos, anonym, vertraulich.
Auch Fachkräfte werden anonym und kostenfrei
eraten.
Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser
Frauenberatungsstelle Karlsruhe Frauenhaus Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Wildwasser Frauen Notruf Allerleihrauhrauenberatungsstelle Karlsruhe0721 / 849047 Fax: 0721 / 8305831 Kriegsstraße 148 76133 Karlsruhe 0721 / 567824 Fax: 0721 564794 Postfach 05 15 76155 Karlsruhe @ karlsruhe@frauenhaus.de 0721 / 85 91 73 Fax: 0721 85 91 74 Kaiserstraße 235 (3. OG) 76133 Karlsruhe @ info@wildwasser-frauennotruf.de 0721 133-5381, -5382 Fax: 0721 133-5449
rauenhaus Karlsruhe Verein zum Schutz
misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.
Wildwasser Frauen Notruf
Allerleihrauh

32

(auch Insoweit erfahrene Fachkraft bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder)Otto-Sachs-Straße 6 76133 Karlsruhe @ allerleirauh@sjb.karlsruhe.de
Fraueninformationszentrum (FIZ)0711 / 23 941-29 Fax: 0711 / 23941-16 Urbanstraße 44 70182 Stuttgart @ fiz@vij-wuerttemberg.de
Fachberatungsstellen und Frauenhäuser für Betroffene von Menschenhandel
und Prostitution
Mitternachtsmission 07131 / 39 01 491
(Fachberatungsstelle für Betroffene Fax: 07131 / 39 00 752
von Menschenhandel) Postfach 2638
74016 Heilbronn
The Justice Project e.V. 0721 82102730; 0721 669 977 33
(Frauenhaus und Beratung für Adlerstraße 9
Betroffenen von Menschenhandel) 76133 Karlsruhe
Diakonisches Werk Karlsruhe Kaiserstraße 172
Beratungsstelle für Prostituierte 76133 Karlsruhe
@ luise@dw-karlsruhe.de
SOLWODI Rheinland-Pfalz 0621-52 91 277
Beratungsstelle Ludwigshafen Postfach 211242
Solidarity with women in distress 67012 Ludwigshafen
@ ludwigshafen@solwodi.de
FreiJa
Fachberatungsstelle für Opfer von Frauenhandel 0781/9222-0
und für Frauen mit sexualisierten Gewalterfahrungen Okenstraße 8
innerhalb des Prostituiertenmilieus 77652 Offenburg
Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenbezirk
Ortenau

33

Frauenhäuser in Baden-Württemberg
Auflistung aller Frauenhäuser in Baden-Württem- bergAuflistung aller Frauenhäuser in Baden-Württem-https://www.frauenhauskoordinierung.de/ soforthilfe-bei-gewalt/frauenhaussuche/
berg
Rollstuhlgerechte Frauenhäuser in Baden-Württemberg
Frauen- und Kinderschutzhaus Freiburg e.V.0761 31 07 2 @ info@frauenhaus-freiburg.de
Frauenhaus Kirchheim-TeckFrauenhaus Kirchheim-Teck07021 46 55 3 @ info@frauenhaus-kirchheim.de www.frauen-helfen-frauen-kirchheim.de
Mannheimer Frauenhaus e.V.0621 74 42 42 @ frauenhaus@frauenhaus-fiz.de
Beratung in leichter Sprache möglich
Beratung in Gebärdensprache möglich
Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
Pro Familia Karlsruhe Beratung und Therapie, Sexualpädagogische Gruppenarbeit (z. B. mit Schulklassen), Fortbil- dungen/ Päd. Tage/ Fachgespräche, Materialien und Medien für den UnterrichtPro Familia Karlsruhe0721 / 920 505 Amalienstraße 25 76133 Karlsruhe @ karlsruhe@profamilia.de
Beratung und Therapie, Sexualpädagogische
Gruppenarbeit (z. B. mit Schulklassen), Fortbil-
dungen/ Päd. Tage/ Fachgespräche, Materialien
und Medien für den Unterricht
Beratungsstellen für Männer
Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum für Männer Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum für0721 / 68022 4681 Fax: 0721 / 68022 4686 Karlstraße 154 76135 Karlsruhe @ hans-peter.menke@vfj-ka.de
Männer Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.
Hilfetelefone Kinderschutz
Die Adressen der Kreisverbände des Kinderschutzbundes findet man unter folgendem LINK:
http://kinderschutzbund-bw.de/orts-und-kreisverbaende/

34

Mediz für Fa vom Fraue desw res te rige d missh Kindeinische Kinderschutzhotline, - - - -0 8 0 0 1 9 2 1 0 00 https://www.kinderschutzhotline.de/
chpersonal
Bundesministerium für Familie, Senioren
n und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bun
eites, kostenfreies und 24 Stunden erreichba
lefonisches Beratungsangebot für Angehö
er Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindes
andlung, Vernachlässigung und sexuellem
smissbrauch.
Hilfetelefon sexueller Missbrauch bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlauf- stelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für An- gehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern und für Fachkräfte. Es ist eine Anlauf- stelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sor- Thema stellen möchten.elefon sexueller Missbrauch0800 22 55 530 http://www.nina-info.de/hilfetelefon.html
esweite, kostenfreie und anonyme Anlauf
für Betroffene von sexueller Gewalt, für An
ige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld
indern und für Fachkräfte. Es ist eine Anlauf
für Menschen, die Entlastung, Beratung und
stützung suchen, die sich um ein Kind sor
a stellen möchten.
Deuts Stadt Nummcher Kinderschutzbund OV0721 / 842208 Fax: 0721 843270 Kriegsstraße 152 76133 Karlsruhe 116 111
und Landkreis Karlsruhe e.V.
er gegen Kummer e.V.
Anla
ufstellen für LGBTQIA+ Geflüchtete
ZeSIA und A Berat Asyls shops- Zentrum für sexuelle Gesundheit, Identität-0721 35 48 16 -0 Sophienstr. 102, 76135 Karlsruhe @ info@zesia-ka.de https://www.zesia-ka.de/de
ufklärung Karlsruhe
ungsstelle für LSBTIQ+ Geflüchtete und
uchende sowie Angebot von Bildungs-Work
für junge geflüchtete Menschen.
PLUS Schw Psych Konfli xuelle und q Deuts risch. setzue. V., die Psychologische Lesben- und- - -0621 - 33 62 110 Fax: 0621 - 3362186 Max-Joseph-Str. 1, 68167 Mannheim @ team@plus-mannheim.de http://www.plus-mannheim.de/
ulenberatung
ologische Beratung und Unterstützung in
kten und Krisen für lesbische, schwule, bise
, transsexuelle, transgender, intersexuelle
ueere Geflüchtete.
ch, Englisch, Französisch, Italienisch, Unga
Andere Sprachen mit vertrauensvoller Über
ngshilfe.

35

Netzwerk LGBTQIA+ Baden-Württemberghttp://www.netzwerk- LGBTQIA+.net/index.php/refugees
Das Netzwerk von lesbischen, schwulen, bisexuel-
len, transsexuellen, transgender, intersexuellen
und queeren Menschen in Baden-Württemberg.
Unterstützung und Vernetzung für LGBTQIA+ Ge-
flüchtete.
ROSA Hilfe e.V. (Freiburg)0761 - 25161 Adlerstraße 12, 79098 Freiburg @ team@rosahilfefreiburg.de http://www.rosahilfefreiburg.de/beratung
Träger von sozialer und pädagogischer Bildungs-
arbeit zur Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe
von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orien-
tierung benachteiligt werden und wurden
Rainbow Refugeeshttp://www.rainbow-refugees.de
Hilfe und Beratung bei Diskriminierung, Gewalt,
auf Grund der sexuellen Orientierung, Beratung
bzgl. des Asylverfahrens.
Kontaktaufnahme ist über Kontaktformular auf der
Homepage möglich.
Weitere Beratungsstellen in Baden-Württemberg
Beratungsstelle TTI - Beratung zu Transsexualität,0731- 37 88 04 06 Furttenbachstr. 14, 89077 Ulm @ beratung-tti@netzwerk-LGBTQIA+.net http://netzwerk-LGBTQIA+.net/beratung- selbsthilfe/beratung-tti
Transgender und Intersexualität
Psychologische Beratung für transsexuelle, trans-
gender, intersexuelle Menschen und ihre Zugehö-
rigen.
Deutsch, Englisch mit vertrauensvoller Überset-
zungshilfe.
Frauenberatungs- und Therapiezentrum Stuttgart0711 - 28 59 001 Schlossstr. 98, 70176 Stuttgart @ info@frauenberatung-fetz.de https://frauenberatung-fetz.de/
e.V.
Frauenberatungs- und Therapiezentrum. Für Les-
ben, traumatisierte Flüchtlingsfrauen. Hilfe nach
sexuellen Übergriffen.
Nur für Frauen.
Deutsch, Englisch, Türkisch. Andere Sprachen
mit vertrauensvoller Übersetzungshilfe.
Verein zur Förderung von Jugendlichen e.V.0711 55 32 647 Heusteigstraße 22, 70182 Stuttgart @ antihelden@verein-jugendliche.de http://www.verein- jugendliche.de/projekte/antihelden/
Beratung für Queers, schwule und bisexuelle Jun-
gen und junge Männer. Beratung zu sexualisierter
Gewalt.
Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch.

36

Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e.V.0 7 1 1 8 8 8 9 9 9 - 1 5 Reinsburgstr. 82, 70178 Stuttgart @ miyanyedi@tgbw.de http://kultursensibel-LGBTQIA+.de/de/beratung
Psychologische Beratung für Lesben, Schwule,
transsexuelle, transgender, intersexuelle Men-
schen und ihre Zugehörigen.
Deutsch, Englisch, Türkisch.
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe Ulrike0721 / 133 5900 @ behindertenbeauftragung@karlsruhe.de
Wernert
Landesbehindertenbeauftragte Si-0711 279 3360 Fax: 0711 279 3366 Else-Josenhans-Str. 6, 70173 Stuttgart @ poststelle@bfbmb.bwl.de
mone Fischer
Die Landes-Behindertenbeauftragte überwacht die
Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behin-
derungen auf allen staatlichen Ebenen. Außerdem
fungiert sie als Beschwerde- und Qualitätssiche-
rungsstelle für behinderte Menschen und deren
Verbände.
Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
in Baden-Württemberg
BFU Ulm Behandlungszentrum für Folteropfer UlmBFU Ulm Behandlungszentrum für Folteropfer0731 880 708 91 Fax 0731 880 708 99 Wagnerstraße 65, 89077 Ulm @ kontakt@bfu-ulm.de
Ulm
PBV Stuttgart Psychologische Beratungsstelle0711 28 54 450 Schloßstr. 76, 70176 Stuttgart @ pbv@eva-stuttgart.de
für politisch Verfolgte und Vertriebene
Refugio Stuttgart e.V. Psychosoziales Zentrum für traumatisierte FlüchtlingeRefugio Stuttgart e.V. Psychosoziales Zentrum0711 969832-50 Waiblinger Str. 12, 70372 Stuttgart @ info@refugio-stuttgart.de
für traumatisierte Flüchtlinge

37

Refugio Villingen-Schwenningen Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge e.V.07721 50 41 55 Schwedendammstr. 6, 78050 Villingen-Schwenningen @ info@refugio-vs.de
Traumanetzwerk Lörrach Caritasverband Landkreis Lörrach07623 96 56 709 Haagener Str. 15 A, 79539 Lörrach @ paulo.silva@caritas-loerrach.de

6.2. Angebote und Leistungen des Bundesweiten Hilfetelefons

Die Einrichtung des Hilfetelefons als Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot er- folgt auf der Grundlage des Hilfetelefongesetzes. Es legt die Rahmenbedingungen und Aufgaben des Hilfetelefons verbindlich fest:

Kostenlose Telefonnummer: 116 016

Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.

Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.

Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.

Neben der telefonischen Beratung gibt es eine ebenfalls kostenfreie Chat- und E- Mail-Beratung über die Webseite www.hilfetelefon.de. (Die Beratung erfolgt hier nur auf Deutsch.)

Das Angebot ist mehrsprachig. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist die telefonische Be- ratung in 17 Fremdsprachen möglich.

Ein barrierefreier Zugang zu Informationen und Beratung ist gewährleistet: Die Inter- netseite ist barrierefrei und enthält Gebärdensprachvideos sowie Informationen in Leichter Sprache. Von 8 bis 23 Uhr ist die Beratung von Frauen mit Hörbeeinträchti- gung in Deutscher Gebärdensprache möglich.

Die Beraterinnen sind qualifizierte Fachkräfte, die Erfahrungen in der Beratung von gewaltbetroffenen Frauen haben.

Sie leisten psychosoziale Erstberatung sowie Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weiter, etwa an eine Frauenbera- tungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen

oder bedroht sind ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart

liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jeder-

zeit an das Hilfetelefon wenden, zum Beispiel Freunde und Verwandte, die Gewaltbetroffene

38

unterstützen wollen. Außerdem richtet sich das Angebot an Fachkräfte, die in ihrem Berufs-

alltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

Das Beratungsangebot gilt unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie

sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen und bezieht Lesben,

Schwule, Bisexuelle, transgender, trans- und intersexuelle sowie queere Menschen (LGBTQIA+) mit ein.31

31 Das Bundesweite Hilfetelefon: https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueber- blick.html 39

40

6.3. Handlungshinweise bei akuter Gewalt

INNENVER- BEI AKUTER GEWALT

WALTUNG

STANDARDFRAGEN DER POLIZEI/FEU-

ABSOLUTEN VORRANG HA- BEN IMMER: ERWEHR Opferhilfe vor Täterermitt- Mit folgenden Fragen der Polizei ist beim Anruf (Notruf 110) lung! zu rechnen. Versuchen Sie sich auf die Beantwortung dieser Fragen vorzubereiten. Beachten Sie aber auch, dass die Infor- Leben und Gesundheit vor mationen rasch und eindeutig benötigt werden. Sachwerten!

W- FRAGEN

BEACHTEN SIE:

Eine frühzeitige Information WO IST ES PASSIERT (GENAUE ÖRTLICHKEIT/BEREICH)? der Polizei erleichtert die Auf- klärung!

WAS

IST PASSIERT? Erreichbarkeiten der betroffe- nen Personen sind wichtig!

WANN

IST ES GESCHEHEN? Betroffene Personen (Täter/in- nen, Opfer, Zeugen/innen) sol- len, wenn möglich bis zum Ein-

WER

treffen der Polizei am Ort blei- IST BETEILIGT (OPFER, ZEUGEN, EIN/MEHRERE TÄ- ben. Sie sollten in separaten TER_INNEN, EINSCHLIESSLICH BESCHREIBUNG AUSSEHEN, BE- Räumlichkeiten betreut wer- KLEIDUNG, ETC.)? den.

Beachten Sie den Selbstschutz! WIE IST ES PASSIERT?

WARUM

IST PASSIERT?

WOHER

STAMMEN DIE INFORMATIONEN?

WAS

WURDE BEREITS VERANLASST?

41

  1. Übersicht - Ablaufpläne bei Gewalt und Verdacht auf Gewalt
Hinweise zu allen Ablaufplänen:
Berufs- und dienstspezifische Regelungen zu Daten- schutz- und Verschwiegenheitspflichten bleiben hiervon unberührt. Bei Unsicherheit bzgl. der Ablaufpläne immer Vorgesetz- ten fragen.RP = Regierungspräsidium (Einrichtungs- leitung) Malteser = Malteser Werke (Alltagsbetreu- ung) SuV = Sozial- und Verfahrensberatung (von Caritas, Diakonie, Deutschem Roten Kreuz)

42

7.1. Ablaufplan A:

Akute Gewaltwird beobachtet

Beobachter informiert IMMERzuerst die Polizei: Tel. 110 Selbstschutzsicherstellen (fortlaufend)! Dokumentation des Vorfalls verfassen und weiterleiten, sowie derGWS/ SuV mitteilen.

Sicherheitsdienst NICHTverfügbar Sicherheitsdienst verfügbar Sicherheitsdienst informiert, falls noch nicht geschehen Polizei: Tel.: 110

Bei Verletzungen: Medizinisches Fachpersonal vor Ort hinzu- Sicherheitsdienst: S p r a chmittlervor Ort hinzuziehen: 24 h Bei Beteiligung weiblicherPerso- ziehen, sofern die Situation es zulässt, ansons- bringt Unbeteiligte in Sicherheit, trennt über Info-Point anfragen: Tel. nen: ten unverzüglichRettungsdienst rufen: Tel.: Streitparteien, Festhaltendes Täters bis zum 072479509222oder Gewalttelefonan- weibl. SD-Mitarbeiterin 112 E i n t reffen der Polizei r u fen: 24h in 17 Sprachen erreichbar: + weibl. Sprachmittlerin Ggf. andere (Mitarbeiter) hinzuziehen Bei Verletzungen: T e l . : 0800 116 016 + weibl. Polizistin hinzuziehen 1.zuerstRettungsdienst rufen: Tel.: 112 2. danachKrankenstation vor Ort hinzuzie- hen

RP veranlasst ggf. räumliche Tren- nungvon Opfer und Täter. Ziel: Schutz Bis zum Eintreffen der Polizei: Selbstschutz

  • Versorgung des Opfers. beachte g n e ! n U , n g b g e f. t e S il t i r g e t i e tp g a g rt f e . i i e n n S tr i e ch nn er e h n eit brin- P s o am liz , e S i t ü ra b f e r r e n c i h m tl m ic t h . e S S it c u h a r t i io tt n e , ( G ev e t f l ä . h G rd ew er a a h n r - - B de e r i n In : v P o o l l v iz ie e r i u k n o g n / t G a e k f ti ä e h r r t d J u u n g g e n v d o a n m K t. i n- O O r p t f g e e r h i e n i m En h ts a c lt h e e n i d u n g e i n b e z i e h e n sprache) Jugendamt prüft Kindeswohlgefähr- Bei Involvierung von Kindern: ggf. dung. Jugendamtzur Beratung bei geplanter Trennung der Eltern hinzuziehen

1.Polizei informiert RP. 2.RP informiert ORS+ SuV Alltagsbetreuungbelehrt zur Hausordnung & informiert ü. Konsequenzen von Verstö- 3. Sicherheitsdienst informiert Standortleitung ßen RPspricht ggf. Hausverbot aus durch Vorkommnisbericht SuVbietet freiwillige Nachgespräche für Opfer, Täter und Zeugen an, berät zu Rechten & Pflichten, vermittelt an Fachberatungsstellen, Täterberatungo. Anwälte(Hinweis auf das freiwillige Beratungsangebot durch ORS)

43 Bei Bedarf Fallkonferenz(im Sicherheits- Jour-Fix) mit allen beteiligten Akteuren, un- Bei Bedarf Reflektion: Rahmenbedingungen verändern? Notfallplan anpassen? ter Einhaltung von Datenschutz Bei Bedarf Dokumentation.

7.2. Ablaufplan B:

Es besteht Verdacht auf Gewalt ! Bei akuter Gewalt/Missbrauchimmer direkt Polizeikontaktieren: Tel.: 110 Ablaufplan bei AKUTERGewalt !

Abends, nachts + am Wochenendeist das Bundesweite Hilfetelefon(24h in 17 Spra- Tagsüberkann Alltagsbetreuung undSuV für chenerreichbar:Tel.: 0800 116 016) zur Unterstützung bei der Einschätzung kontaktiert Unterstützung bei der Einschätzung von Kontaktieren des Alltagsbetreuersoderdes Sicherheitsdienstes werden Gewalt gegen Frauen erreichbar. Die Polizeikann (im Zweifel) jederzeit hinzugezogen werden.

Gefährdungseinschätzungmussimmer im 4-Augen-Prinziperfolgen. Gemeinsame Einschätzung Nie mit dem Verdacht alleine bleiben!

Es besteht keineakute Gefahr für die/den Be- Es besteht eine akute Gefahr für die/den Be- troffene/n troffene/n

RP veranlasst ggf. räumliche Trennung Bei Involvierung/Gefährdung von Kindern: Polizeikontaktieren: Tel.: 110 Polizei kontaktiert Jugendamt. Jugendamt prüft von Opfer und Täter. Ziel: Schutz und be- Polizei übernimmt Situation(evtl. Gewahrsam, möglicherweise vorliegende Kindeswohlge- darfsgerechte Versorgung des Opfers Potenziell Betroffene/r wird von SuV sensibel Strafrechtliche Schritte, Gefährderansprache) fährdung. Opfer in Entscheidung miteinbeziehen über das vertrauliche Beratungsangebot der Ort geheim halten SuV und tagesstrukturierendeAngebote in der Einrichtung informiert.

1.. Polizei informiert RP. ABbelehrt zur Hausordnung & informiert ü. Konsequenzen von Verstößen 2.RP informiert AB+SuV RPspricht ggf. Hausverbot aus 3. Sicherheitsdienst informiert Standortleitung SuVbietet freiwillige Nachgespräche für Opfer, Täter und Zeugen an, berät zu Rechten & durch Vorkommnisbericht Pflichten, vermittelt an Fachberatungsstellen, Täterberatung o. Anwälte (Hinweis auf das frei- willige Beratungsangebot durch die AB) SuV bietet vertrauliche Beratungan und in- formiert Betroffene/r über Rechte, Hilfs-und Anzeigemöglichkeiten Bei Bedarf Fallkonferenz(im Sicherheits- 44 Jour-Fix) mit allen beteiligten Akteuren, unter Bei Bedarf Reflektion: Rahmenbedingungen verändern? Notfallplan anpassen? Gegebenenfalls Einhaltung von Datenschutz Dokumentation.

7.3.

Es besteht Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

! Bei akuter Gewalt/Missbrauchimmer direkt Polizeikontaktieren: Tel.: 110 AKUTER !

Es droht akute Gefahrfür das Kindes- wohl Wenn möglich Namen des Kindeso. der El- Es besteht Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tern und/oder Zimmernummerin Erfahrung bringen

Beobachter dokumentiert, was wahrgenommen wurdebestenfallsunmittelbar nach der Be- Beobachtungsbogenist in diesem Konzept Meldung direkt an den Tagdienst des Beobachtungsbogen zu finden Jugendamts Tel.: 0721 936-67010 ! Außerhalb der Öffnungszeiten, abends, nachts und am Wochenende: direkt den Beobachter kontaktiert Alltagsbetreuer, welche bei der Einschätzung der Beobachtung unter- Notrufinformieren: Tel.: 112. Dieserkon- stützten können taktiert das Jugendamt. Meldung über Vorfall und Vorgehen an Vorgesetztenund Alltagsbetreuung.All- tagsbetreuung informiert RP. Beobachterfüllt Checkliste aus. Zusätzlich ggf. telefonischeBeratung durch eine insoweit Ggf.:Polizei informiertRP erfahrene Fachkraft (ieF). Checklistezur Risikoeinschätzung liegt SuV SuV steht als unabhängige Beratungsstelle Betroffenen, Beobachtern und Mitarbeitendenzur vor Verfügung + unterstützt bei Bedarf bei der Gefährdungseinschätzung, ggf. unter Hinzuzie- hung einer ieF

BeiVerdacht auf Sexuelle Gewalt Beson- Gemeinsame Einschätzung(4 Augen-Prinzip) dere Vorsicht! Behutsam fragen, wenn sich Kind anvertraut. Der Personenkreis ist klein zu halten. Beobachterdokumentiert, was beobachtet Zunächst nicht mit Eltern/Verwandten spre- ++ wurde am besten unmittelbar nach derMel- chen! dung Beobachtungsbogen. Es besteht begründeterVerdacht einer Es besteht keinbegründeter Verdacht Meldung umgehend an das Jugendamt. Ju- Jugendamt prüft Verdacht Kindeswohlgefährdung einer Kindeswohlgefährdung gendamt trifft weitere Maßnahmen. Ggf. Inobhutnahme Bei akuter sexueller Gewalt:sofort Polizei Jugendamtinformiert bei Inobhutnahme zur Gefahrenabwehr hinzuziehen. RP + Alltagsbetreuung über (weiteres) Vorgehen An SuVwird bei Bedarf verwiesen Mitteilung direkt an das Jugendamt (Be- Dokumentation Sonderfall: Unbeaufsichtigte Kinder(El- SuV steht Hilfesuchenden zur Verfügung, reitschaftsdienst) mittels Mitteilungs-Bo- Hinweis auf vertrauliches Beratungsan- tern länger abwesend): Meldung an Jugend- bietet freiwillige Beratung an + informiert gen durch die Alltagsbetreuung. Außer- gebot der SuV, sowie tagesstrukturie- amt, SuV und RP. Weitere Schritte durch das über tagesstrukturierende Angebote halb der Öffnungszeiten, abends, nachts rende Angebote. SuV undAlltagsbe- Jugendamt. Alltagsbetreuung unterstützt die Familie und am Wochenende: Direkt Polizei (110) 45treuerprüfen gemeinsam ggf. vorlie- ggfs. bei Wahrnehmung der Angebote informieren. gende Handlungsempfehlungen der inso- Information über Vorfall und Vorgehen weit erfahrenen Fachkraft auf Umsetz- Reflexion: Schutzmaßnahmen wirksam? an Vorgesetzten und Alltagsbetreuer. All- barkeit. Rahmenbedingungen verändern? Notfallplan tagsbetreuung informiert RP. anpassen? Dokumentation!

  1. Dokumente bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beobachtungsbogen

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Datum der Beobachtung:

Angaben zur Einrichtung: Einrichtung: Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen Adresse: Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Telefon: Angaben zum Kind/Jugendlichen Vorname: Geburtsdatum: Nachname: Nationalität:

Haus und Zimmernummer:

Angaben zur Familie/Verwandten in der Fluchtgemeinschaft Name Mutter: Name Vater: Ohne Eltern: Name Verwandte: Name Verwandte: Sonstige wichtige Personen:

Angaben Beobachter/in Angaben weitere/r Beobachter/in Name: Name: Funktion in der Einrichtung: Funktion in der Einrichtung:

für für Arbeit Arbeit

Beobachtung: Name:

Anmerkungen:

Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung

Es besteht Verdacht auf:

46

Sonstiges:
Welche Beobachtunge Was wurde wahrgeno (Ggf. verbale Äußerun Gibt es weitere Personn wurden gemacht?
mmen?
gen z.B. des Kindes oder anderer Personen zitieren) en, die das Geschehen beobachtet haben?
Warum fiel diese Situation besonders auf?
Beobachtungen zum Zustand des Kindes
Beobachtungen zum Verhalten der Eltern/Bezugsperson
Beobachtungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Wann und wo wurde die Beobachtung gemacht?
Datum der Beobachtu (ungefähre) Uhrzeit deng: r Beobachtung:
Ort der Beobachtung:
Wurden bereits weitere Schritte/Maßnahmen unternommen?
Bearbeitet von:
Name:Funktion:
Datum:

47

  1. Checkliste bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Angaben zur Einrichtung:
Einrichtung: Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen
Adresse: Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon:
Angaben zum Kind/Jugendlichen
VornameGeburtsdatum:
Nachname:Nationalität:
Sprache: Kind spricht
Haus und Zimmernummer:
Angaben Beobachter/inAngaben weitere/r Beobachter/in
Name:Name:
Funktion:Funktion: für Ar- it Regierungspräsidium A r b e i tfür
Regierungspräsidium be
Beteiligte, die bei der Einschätzung unterstützen:
Name:
Funktion in der Einrichtung:
Weitere Beteiligte (mit Name und Funktion):
Gab es bereits frühere Hinw auf Kindeswohlgefährdung b sem Kind/Jugendlichen?eise Weist Kind/Jugendliche/r zum jetzigen Zeitpunkt Anzeichen ei die- auf von:

48

Anmerkungen:
Angaben zur Einschätzung:
Datum:
Ersteinschätzung: Folgeeinschätzung:
Teile der Checkliste:Ausgefüllt?
Checkliste Kind/Jugendliche/r (Risikofaktoren + Schutzfaktoren)
Checkliste Eltern/Bezugsperson (Risikofaktoren + Schutzfaktoren)
Zusammenfassende Bewertung

49

  1. Weitere Checklisten Checkliste Risikofaktor: Kind/Jugendliche/r

Körperliche,psychischeErscheinungundVerhaltensauffällig- Nicht

Körperliche,psychischeErscheinungundVerhaltensauffällig- keitenJaNeinHin- weiseNich be-t t
kann
AnzeichenfürkörperlicheGewalt
Hautrötungen, Hautabschürfungen
Wunden (z.B. an Handgelenken, Armen, Unterschenkel, Hals)
Blaue Flecken, Striemen, Würgemale
Merkmal von Schütteltraumen (Benommenheit, Griffmarken an Brust oder Armen)
Verbrennungen (z.B. von Zigaretten)
Spuren sexuellen Missbrauchs
KonkreteMitteilungen/Darstellungen
Spricht/Berichtet über selbst erfahrene Gewalt
Spricht/Berichtet über Gewalt zwischen Eltern/Bezugspersonen
Spricht/Berichtet über sexuell missbräuchliches Verhalten durch andere
KörperlicheErscheinung
Unzureichende Körperhygiene (z.B. ungewaschen, Geruch nach Urin/Kot)
Auffallende Zahnschäden
Verfilzte Haare
Auffällig wunder Windelbereich
Kleidung
Häufig verschmutze Kleidung
Dysfunktionale Kleidung (nicht der Witterung angepasst)
Ernährung
Unterernährt
Stark übergewichtig
Unregelmäßige Teilnahme an Mahlzeiten
MedizinischeVersorgung
Häufig krank
Notwendige medizinische Behandlung wird nicht in Anspruch ge- nommen
Unzureichende/unangemessene Verabreichung von Medikamen- ten
EntwicklungsbeeinträchtigungenundmotorischeAuffälligkeiten
Körperliche Behinderung
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Entwicklungsverzögerung
Sprachliche Entwicklungsverzögerung
Einnässen (nicht dem Entwicklungsstand entsprechend)
Einkoten (nicht dem Entwicklungsstand entsprechend)
Auffällige körperliche Unruhe oder Zuckungen (Tics)

50

Kein altersgemäßes Bewegen (z.B. kein Krabbeln, kein Laufen, kein Sitzen)
Psychische Gesundheit und auffälliges Verhalten
Eigene Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen in der Vergangen- heit
Psychische Störungen (z.B. Depression, Angst, Zwänge, Essstörun- gen, Suizidversuche)
Selbstschädigendes Verhalten/Autoaggression (z.B. Ritzen, Haare rausreisen)
Suchtverhalten/Drogenkonsum (z.B. Alkohol und andere Drogen)
Ausgeprägte Schreckhaftigkeit/Wachsamkeit
Überhöhte Ängstlichkeit
Teilnahmslosigkeit/Freudlosigkeit
Zurückgezogenheit
Erhöhte Aggressivität
Distanzlosigkeit
Sexualisiertes Verhalten
Delinquenz/Kriminelles Verhalten
Sonstiges:

51

Schutzfaktoren:Kind/Jugendliche/rJaNeinHin- weiseNicht t
be-
kann
Sozialkontakte
Kind/Jugendliche/r hat außerhalb der Familie Sozialkontakte
PositiveBeziehungen
Kind/Jugendliche/r hat positive Beziehungen zu einem Elternteil, Verwandten, oder einer anderen Bezugsperson
BesuchderAngebote
Kind/Jugendliche/r besucht regelmäßig die Angebote in der Ein- richtung (z.B. Kinderbetreuung, Sprachförderung, Ehrenamtsange- bote)
Stärken
Kind/Jugendliche/r hat Stärken, Kompetenzen, Ziele
Hilfeholen
Kind/Jugendliche/r kann sich bei Problemen/Belastungen mitteilen und ggf. Hilfe holen
Sonstiges:

52

Risikofaktor: Eltern/Bezugspersonen/soziales Umfeld

Verhaltender UmfeldEltern/Bezugspersonen/andererPersonenimJaNeinHin- weiseNicht t
be-
kann
FürsorgeundBeaufsichtigung
Mangel an Kommunikation und Interaktion mit dem Kind
Überlässt Kind häufiger stundenlang sich selbst
Unzureichende oder nichtaltersgemäße Beaufsichtigung (z.B. Kind bleibt länger allein; keine Reaktion auf längere Abwesenheit des Kindes)
Nicht auf Gefährdungen reagieren; Bedürfnisse des Kindes nicht erkennen
Erziehung/Beziehungsgestaltung
Mangel an Wärme, Abweisendes Verhalten
Fehlende Reaktion auf emotionale Signale des Kindes
Feindseligkeit oder Gleichgültigkeit dem Kind gegenüber
Herabsetzung des Kindes (z.B. Häufig negative Bemerkungen, stän- diges Kritisieren, Bloßstellen vor anderen, Kind für Probleme der Familie verantwortlich machen)
KindlicheBedürfnisse
Mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes (z.B. mangelnde Berücksichtigung von Schlaf-und Wachrhythmus)
Nichtanerkennen kindlicher Wünsche/Verhindern normaler Sozi- alerlebnisse
Vernachlässigung des Kindes um eigenen Bedürfnissen nachzuge- hen
Verhinderung von Zugang zu medizinischer Versorgung/Hilfsmit- teln
Verhindern von sozialen Kontakten
MissbraucheinerVertrauenssituation
Eltern/Bezugsperson animiert zu destruktivem, antisozialem Ver- halten
Eltern/Bezugsperson instrumentalisiert Kind (z. B. bei Trennungs- problematik)
Eltern/Bezugsperson nutzt Kind für kriminelle Zwecke aus (z.B. Betteln, Stehlen, Dealen, sexuelle Ausbeutung)
KörperlicheGewaltgegenüberdemKind
Eltern/Bezugsperson übt körperliche Gewalt gegenüber dem Kind aus
Eltern/Bezugsperson schlägt gelegentlich leicht mit der Hand (z.B. Klaps)
Eltern/Bezugsperson züchtigt gelegentlich mit der Hand (z.B. Sto- ßen, mit Gegenständen bewerfen)
Eltern/Bezugsperson züchtigt das Kind regelmäßig (z.B. mit Hand oder Stock)
Eltern/Bezugsperson bewirft oder boxt das Kind
Hin-
weise

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Eltern/Bezugsperson schlägt das Kind mit Gegenständen, Faust, Fußtritten
Eltern/Bezugsperson würgt/drosselt das Kind
Eltern/Bezugsperson schüttelt das Kind
Eltern/Bezugsperson fügt dem Kind Verbrennungen zu (z.B. mit Zi- garetten)
Eltern/Bezugsperson verabreicht dem Kind (z.B. zur Ruhigstellung) Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder illegale Drogen (zeigt sich bei Kind durch übermäßigen Schlaf, Benommenheit, komöser Zustand)
Eltern/Bezugsperson fixiert das Kind (z.B. zur Ruhigstellung) mit z.B. Gürtel/ Band
Sexueller Missbrauch
Eltern/Bezugsperson übt sexuelle Handlungen mit, an oder vor dem Kind aus
Eltern/Bezugsperson betrachtet gemeinsam mit dem Kind porno- graphisches Material
Eltern/Bezugsperson übt voyeuristische oder exhibitionistische Ak- tivität gegenüber dem Kind aus
Partnerschaftsgewalt/Gewalt im sozialen Umfeld
Es gibt Gewalt unter den Erwachsenen
Es gibt Gewalt unter anderen Familienmitgliedern
Es gibt Gewalt im weiteren nahen Umfeld
Gesundheit der Eltern
Eltern/Bezugsperson ist körperlich krank
Eltern/Bezugsperson ist psychisch erkrankt
Eltern/Bezugsperson ist psychische stark belastet
Eltern/Bezugsperson konsumiert (übermäßig) Alkohol, Medika- mente oder andere Suchtmittel/Drogen
Eltern/Bezugsperson weist mangelnde Hygiene/Gepflegtheit auf
Eltern/Bezugspersonen hat eigene Gewalterfahrungen/Miss- brauchserfahrungen
Eltern/Bezugspersonen befindet sich in einer außergewöhnlichen akuten Belastungssituation (z.B. nach Tod eines Angehörigen)
Sonstiges:

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Checkliste - Schutzfaktoren El- tern/Bezugsperson/soziales Umfeld

Schutzfaktoren:Eltern/Bezugsperson/sozialesUmfeldJaNeinHin- weiseNi be kacht
-
nnt
Vertrauensperson
Im Umfeld gibt es eine Person, der sich das Kind anvertrauen kann und von der es sich angenommen fühlt
StärkenderEltern/Bezugsperson
Eltern/Bezugsperson verfügen über Stärken/Kompetenzen bezogen auf dem Umgang mit dem Kind
ErziehungsstilderEltern/Bezugsperson
Es herrscht ein emotional positive Klima in der Familie
Eltern/Bezugsperson ist geduldig und zugewandt
Netzwerk
Die Familie ist in ein unterstützendes Netzwerk eingebettet
Problemeinsicht
Eltern/Bezugsperson zeigen sich offen für die Sicht der Mitarbeiter
Bei Eltern/Bezugsperson ist eine Sorge um das Wohl des Kindes er- kennbar.
Kooperationsbereitschaft
Eltern/Bezugsperson zeigt sich bisher und/oder nach Ansprechen der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung kooperationsbereit.
Zusammenfassende Bewertung der Beteiligten:Ankreuzen
Situation wird bezogen auf das Kindeswohl als schlecht/riskant eingeschätzt. Jugendamtwirdinformiert.
Nicht gefährdet; kein Hilfebedarf ersichtlich
Anmerkungen:
Hin-
weise

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  1. Mitteilungsbogen an das Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohl- gefährdung

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

An das Jugendamt Landkreis Karlsruhe Beiertheimer Allee 2 76137 Karlsruhe

Datum der Beobachtung:
Angaben zur Einrichtung:
Einrichtung: Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen Adresse: Am Schröcker Tor 2, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Telefon:
Mitteilung an das Jugendamt durch:
Name: Funktion in der Einrichtung:
Daten des Beobachter: Name des Beobachter: Funktion in der Einrichtung:
Name des weiteren Beteiligten: Funktion in der Einrichtung:
Angaben zum betroffenen Kind/Jugendlichen:
Vorname: Geburtsdatum:
Nachname: Nationalität:
Sprache: Kind Haus und Zimmernummer:
Angaben zur Familie/Verwandten in der Fluchtgemeinschaft: Name Mutter:
Name Vater:
Ohne Eltern:
Name Verwandte:
Name Verwandte:
Sonstige wichtige Personen:

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Information an Eltern/Personensorgeberechtigte/Verwandte über Meldung an das Jugendamt: per persönlichem Gespräch am :
Information
Meldegrund:
Gewaltausübung
Misshandlung
sexueller Missbrauch
Vernachlässigung
/Anmerkungen:
Anlagen, falls vorhanden bitte beifügen
Beobachtungsbogen vom:
Checkliste Risiko- und Schutzfaktoren vom: Anmerkungen:
Rückfragen an:
Name:
Telefonnummer:
Bearbeitet von:
Name:Funktion:
Datum:

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