2026-08-07 Anlage 2.6d Erklärung AEntG LTMG.pdf

Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 00:19 (Europe/Berlin)

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2.6d – Erklärung AEntG LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

(bei Bietergemeinschaften ist hier der Firmenname des Mitglieds der Bietergemeinschaft einzutragen, welches die Erklärung abgibt!)

Verpflichtungserklärung

für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und

Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohnge-

setz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leis-

tung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, die-

jenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindes-

tens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund

des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-

Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach

dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das min-

destens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG

erlassenen Rechtsverordnung entspricht.

• dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleih-

unternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für

alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunterneh-

men und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;

• sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3

und 4 LTMG erfüllen.

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2.6d – Erklärung AEntG LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-

nehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Er-

klärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-

nehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäf-

tigten bereitzuhalten haben,

• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber

und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von

mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser

Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns beauftragten Nachunter-

nehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihun-

ternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben

des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem

Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung

entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,  der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ord-

nungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.

Stand: 01.02.2021 Seite 2 von 2

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