2.6d – Erklärung AEntG LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
(bei Bietergemeinschaften ist hier der Firmenname des Mitglieds der Bietergemeinschaft einzutragen, welches die Erklärung abgibt!)
Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohnge-
setz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leis-
tung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, die-
jenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindes-
tens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach
dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das min-
destens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
• dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleih-
unternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für
alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunterneh-
men und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
• sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3
und 4 LTMG erfüllen.
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2.6d – Erklärung AEntG LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-
nehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Er-
klärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-
nehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäf-
tigten bereitzuhalten haben,
• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber
und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von
mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser
Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns beauftragten Nachunter-
nehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihun-
ternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben
des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung
entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben, der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
nungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
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