2026-08-07 Anlage 2.6c Erklärung Mindestentgelt LTMG.pdf

Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 00:19 (Europe/Berlin)

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2.6c - Erklärung Mindestentgelt LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

(bei Bietergemeinschaften ist hier der Firmenname des Mitglieds der Bietergemeinschaft einzutragen, welches die Erklärung abgibt!)

Verpflichtungserklärung

zum Mindestentgelt

(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich

des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und

Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohnge-

setz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

 dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der

Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht

oder  mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung aus-

schließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

• dass ich mir/wir uns

 von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine

Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren

Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und

diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

oder  von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben

lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Stand: 01.02.2021 Seite 1 von 2

2.6c - Erklärung Mindestentgelt LTMG Regierungspräsidium Karlsruhe Sicherheitsdienst in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA), Vergabenummer 0230.0/8-26 Am Schröcker Tor 2 in 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

• dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Ver-

leihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem

anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Ar-

beitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-

nehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Er-

klärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,

• dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunter-

nehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäf-

tigten bereitzuhalten haben,

• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber

und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von

mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser

Erklärung  den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunter-

nehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,  mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihun-

ternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben

des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,  der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem

Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung

entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.

Stand: 01.02.2021 Seite 2 von 2

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