Anlage _Informationen zur Rechnungsstellung_.pdf

Komponenten für eine IP-basierte TETRA-Kommunikationslösung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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Informationen zur Rechnungsstellung

Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) müssen Rechnungen an die Bundesnetzagentur in elektronischer Form – konform zur europäischen Norm EN 16931-1 – ausgestellt und übermittelt werden. Ausnahmen von der Verpflichtung, beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € ohne Umsatzsteuer, sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt. Unabhängig von dieser Ausnahme steht es Ihnen frei, auch Rechnungen für Direktaufträge gemäß ERechV zu übermitteln.

Die Bundesnetzagentur empfängt eRechnungen über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE), erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/.

Für die korrekte Zuordnung einer eRechnung zu einem Auftrag sind verpflichtend anzuge- ben:

  • die Leitweg-ID ("Käuferreferenz", Feld BT-10),

  • die Nummer des Auftrags ("Bestellreferenz", Feld BT-13).

Beide Angaben sind dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen.

Allgemeine Informationen zu eRechnungen erhalten Sie über die Informationsseite des Bundes www.e-rechnung-bund.de.

Informationen zu eRechnungen an die Bundesnetzagentur erhalten Sie unter

www.bundesnetzagentur.de/eRechnung.

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