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Art und Umfang der Leistung
- Beschreibung der Ausgangssituation Die Lutherstadt Wittenberg erstellt erstmalig eine kommunale Wärmeplanung als strategische Entscheidungs- und Planungsgrundlage für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Die Stadt hatte zum 31. Dezember 2025 47.178 Einwohnerinnen und Einwohner und umfasst eine Fläche von rund 240 km². Ziel ist es, Wege für eine langfristig treibhausgasneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die kommunale Wärmeplanung erfolgt auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie des Wärmeplanungsausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WPG-AG LSA). Als planungsverantwortliche Stelle ist die Lutherstadt Wittenberg verpflichtet, bis zum
- Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Im Rahmen der Planung sind der Wärmebedarf und die bestehende Wärmeversorgungsstruktur zu analysieren, lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme zu untersuchen sowie geeignete Wärmeversorgungsoptionen und Maßnahmen für die Wärmewende zu entwickeln.
- Auftragsgegenstand Die Lutherstadt Wittenberg schreibt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung als externe Dienstleistung aus. Gegenstand des Auftrags ist die fachliche Bearbeitung und Erstellung eines Wärmeplans für das gesamte Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Wärmeplanungs- ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt (WPG-AG LSA). Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt über den Mehrbelastungsausgleich nach dem WPG-AG LSA. Bei der Leistungserbringung sind insbesondere folgende Rechtsgrundlagen, Leitfäden, Daten und Planungen zu berücksichtigen:
- Wärmeplanungsgesetz (WPG);
- Wärmeplanungsausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (WPG-AG LSA);
- Leitfaden Wärmeplanung – Empfehlungen zur methodischen Vorgehensweise für Kommunen und andere Planungsverantwortliche, 2024;
- soweit vorhanden und für das Stadtgebiet relevant: Transformationspläne von Wärme- und Gasnetzbetreibern sowie weitere bestehende Fachkonzepte (z.B. Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Entwurf Integriertes Klimaschutzkonzept) und Planungen der Lutherstadt Wittenberg;
- die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Fachkonzepte und Planungen;
- rechtskräftige sowie in Aufstellung befindliche Bauleitpläne und sonstige relevante Planungen. Die kommunale Wärmeplanung ist als strategische und räumlich gesamtstädtische Planung zu erarbeiten. Sie umfasst insbesondere die Bestands- und Potenzialanalyse, die Aufstellung eines Zielszenarios, die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Entwicklung einer Wärmewendestrategie mit priorisierten Maßnahmen.
- Leistungsbeschreibung Die nachfolgend beschriebenen Leistungsbestandteile stellen die fachlichen Mindestanforderungen an die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung dar. Die Leistungsbeschreibung grenzt den Leistungsumfang ab, ohne jeden einzelnen Arbeitsschritt
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abschließend vorzugeben. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen zu erbringen, die für eine fachgerechte, vollständige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich sind. Leistungen, die zur Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags erforderlich sind, jedoch nicht einzeln aufgeführt werden, sind im Hauptangebot zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich auf erkannte Widersprüche, Datenlücken, fehlende Entscheidungen oder Umstände hinzuweisen, die eine vertragsgemäße Leistungserbringung gefährden können. Erforderliche Annahmen sind vor ihrer Anwendung mit dem Auftraggeber abzustimmen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Teil 0 – Projektmanagement, Abstimmung und Datenmanagement Der Auftragnehmer übernimmt die fachliche Projektsteuerung für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und laufende Fortschreibung eines Zeit- und Projektstrukturplans, die Koordination der Arbeitspakete, die Vorbereitung und Dokumentation von Abstimmungsterminen sowie die regelmäßige Information des Auftraggebers über den Bearbeitungsstand, wesentliche Erkenntnisse, Risiken und erforderliche Entscheidungen. Der Auftragnehmer erstellt zu Projektbeginn ein Datenmanagementkonzept. Dieses umfasst insbesondere die Übersicht der erforderlichen Daten, die vorgesehenen Datenquellen, die Zuständigkeiten für Datenabfragen, die Datenaufbereitung, die Prüfung der Datenqualität sowie den Umgang mit Datenlücken und vertraulichen Daten. Die Anforderungen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die für die kommunale Wärmeplanung relevanten Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen frühzeitig einzubinden. Dies umfasst insbesondere die Abstimmung zu verfügbaren Daten, bestehenden Netzinfrastrukturen, bekannten Ausbau-, Umstrukturierungs- und Transformationsplanungen sowie zu perspektivischen Entwicklungen der Wärme-, Gas- und Stromnetze. Der Auftragnehmer hat die Datenverarbeitung so zu strukturieren und zu dokumentieren, dass die Lutherstadt Wittenberg die kommunale Wärmeplanung nach Ablauf von fünf Jahren ohne wesentlichen Daten- oder Wissensverlust fortschreiben kann. Hierzu sind insbesondere die Datenquellen, Datenstände, räumlichen Bezüge, Verarbeitungsschritte, Annahmen, Berechnungsmethoden, verwendeten Kennwerte, Berechnungsparameter und Zwischenergebnisse fortlaufend nachvollziehbar zu dokumentieren. Änderungen an Datenbeständen und Berechnungsgrundlagen sind mit Datum und Begründung zu protokollieren. Während der Projektlaufzeit ist im Regelfall alle zwei Wochen ein Jour-fixe-Termin in deutscher Sprache in Präsenz oder digital durchzuführen. Gegenstand sind insbesondere der Bearbeitungsstand, offene Datenabfragen, anstehende Entscheidungen, Risiken, Termine und die weitere Projektplanung. Abweichungen von diesem Turnus sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die weitergehende Kommunikation erfolgt bedarfsbezogen per E-Mail oder telefonisch. Datenbereitstellung durch Auftraggeber Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die bei ihm vorhandenen und für die kommunale Wärmeplanung relevanten Daten, Unterlagen und Planungen zur Verfügung, soweit dies rechtlich zulässig ist und Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Die Datenbereitstellung erfolgt grundsätzlich digital über den vom Auftraggeber bereitgestellten Share-Ordner. Die vom Auftraggeber voraussichtlich bereitzustellenden Daten und Unterlagen sind in Anlage 1 „Datenbereitstellung und Datenanforderungen“ aufgeführt. Die dort enthaltene Übersicht stellt den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Datenbestand dar und begründet keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Verfügbarkeit einzelner Datensätze.
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Datenbeschaffung durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Prüfung der bereitgestellten Daten auf Vollständigkeit, Verwendbarkeit und Plausibilität. Er hat erforderliche ergänzende Datenbedarfe frühzeitig zu identifizieren, dem Auftraggeber nachvollziehbar mitzuteilen und die erforderlichen Datenabfragen vorzubereiten. Soweit Daten nicht durch den Auftraggeber bereitgestellt werden können, hat der Auftragnehmer diese nach Abstimmung mit dem Auftraggeber bei den jeweils zuständigen Stellen, insbesondere Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen, Bezirksschornsteinfegern, größeren Wärmeverbrauchern und sonstigen relevanten Datenlieferanten, abzufragen und fachlich aufzubereiten. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei Bedarf durch Anschreiben, Vollmachten, Kontakte oder die Beteiligung an Abstimmungsterminen. Der Auftragnehmer dokumentiert für jeden verwendeten Datensatz mindestens Datenquelle, Datenstand, räumlichen Bezug, Datenformat, Verarbeitungsschritte, Einschränkungen der Nutzbarkeit sowie gegebenenfalls erforderliche Annahmen. Teil 1 – Bestandsanalyse und Datenaufbereitung In einem ersten Schritt ist eine Bestandsanalyse der bestehenden Wärmeversorgung im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg zu erstellen. Der Auftragnehmer hat die vorhandenen, für die kommunale Wärmeplanung relevanten Daten des Auftraggebers zu sichten, auf Verwendbarkeit und Plausibilität zu prüfen sowie – soweit erforderlich – durch weitere Datenabfragen und eigene Aufbereitungen zu ergänzen. Datenquellen, Annahmen, Berechnungsmethoden und Datenlücken sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat eine Eignungsprüfung gemäß § 14 Wärmeplanungsgesetz durchzuführen. Dabei sind Teilgebiete zu identifizieren, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sind nachvollziehbar zu dokumentieren und kartografisch darzustellen. Sie sind bei der weiteren Bestands- und Potenzialanalyse, der Entwicklung des Zielszenarios sowie der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete zu berücksichtigen. Die Bestandsanalyse umfasst insbesondere:
- die Erfassung und räumliche Darstellung der Gebäude- und Siedlungsstruktur, einschließlich Gebäudetypen und Baualtersklassen,
- die Ermittlung und räumlich aufgelöste Darstellung der Wärmeverbrauchsdichten und Wärmebedarfe in der mindestens nach dem Wärmeplanungsgesetz erforderlichen räumlichen Detailtiefe sowie die straßenabschnittbezogene Darstellung der Wärmeliniendichten. Als Straßenabschnitt gilt grundsätzlich der Bereich einer Straße zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kreuzungen, Einmündungen oder vergleichbaren Netzknoten; bei Sackgassen gilt der Bereich zwischen der letzten Kreuzung oder Einmündung und dem Straßenende. Die konkrete Abgrenzungsmethode ist nachvollziehbar zu dokumentieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Verarbeitung und Darstellung von Verbrauchsdaten sind die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes, des Datenschutzes und der Vertraulichkeit zu beachten. Soweit zur Vermeidung eines Personenbezugs eine Aggregation erforderlich ist, sind Verbrauchsdaten für mindestens fünf benachbarte Hausnummern, Anschlussnutzer, Messeinrichtungen oder Übergabepunkte zusammenzufassen;
- die Identifizierung und gesonderte Betrachtung von Großverbrauchern und Ankerlasten, insbesondere aus Gewerbe, Industrie, kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und sonstigen Liegenschaften mit relevantem Wärmebedarf oder Abwärmepotenzial. Die Auswahl der im Einzelnen zu betrachtenden Objekte ist anhand nachvollziehbarer Kriterien mit dem Auftraggeber abzustimmen;
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- die Erfassung der bestehenden sowie der bekannten geplanten Wärmeversorgungsinfrastruktur, insbesondere dezentraler Wärmeerzeuger sowie Wärme-, Gas- und Stromnetze einschließlich wesentlicher Komponenten und vorgesehener Ausbaumaßnahmen. Hierfür sind die fachlichen Einschätzungen, Daten und Planungen der zuständigen Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen einzubeziehen. Soweit vorhanden, sind insbesondere Planungen zur Entwicklung, Transformation, Erweiterung, Umstellung oder Stilllegung von Netzen bis zum Zieljahr 2045 abzufragen und zu berücksichtigen;
- die Darstellung des jährlichen Endenergieverbrauchs für Wärme nach Energieträgern;
- die Ermittlung und Darstellung der mit der Wärmeversorgung verbundenen Treibhausgasemissionen;
- die Identifizierung und Dokumentation wesentlicher Datenlücken sowie die Entwicklung nachvollziehbarer Annahmen zu deren Schließung;
- die Berücksichtigung bestehender Glasfasernetze und bekannter Ausbauplanungen, soweit diese für die Digitalisierung, Steuerung oder den Ausbau der Energieinfrastruktur relevant sind; Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sind fachlich zu bewerten und in kartografischer, tabellarischer und textlicher Form aufzubereiten. Sie bilden die Grundlage für die anschließende Potenzialanalyse, die Entwicklung von Zielszenarien sowie die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse sind dem Auftraggeber als Zwischenstand vorzustellen und mit ihm abzustimmen. Teil 2 – Potenzialanalyse Aufbauend auf der Bestandsanalyse ist eine räumlich differenzierte Potenzialanalyse für das Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg zu erstellen. Ziel ist es, Potenziale zur Reduzierung des Wärmebedarfs sowie zur Bereitstellung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu identifizieren, zu quantifizieren und räumlich darzustellen. Die Potenzialanalyse umfasst insbesondere:
- die von Netz- und Energieversorgungsunternehmen sowie weiteren relevanten Datenlieferanten bereitgestellten Informationen und Daten in die Analyse einzubeziehen, auf Plausibilität zu prüfen und nach einer einheitlichen, nachvollziehbar dokumentierten Methodik auszuwerten;
- die Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen durch energetische Sanierung von Gebäuden und, soweit relevant, durch Effizienzmaßnahmen im Gewerbe- und Industriesektor;
- die Ermittlung und Bewertung von Potenzialen erneuerbarer Wärmequellen und Umweltwärme, insbesondere solarthermischer Energie, oberflächennaher und tiefer Geothermie, Umweltwärme aus Luft, Erdreich, Grundwasser, Oberflächengewässern wie Flüssen, Seen und Kanälen sowie aus Abwasser, ferner nachhaltig verfügbarer Biomasse und sonstiger lokal verfügbarer erneuerbarer Wärmequellen;
- die Ermittlung und Bewertung nutzbarer Potenziale unvermeidbarer Abwärme;
- die Prüfung von Potenzialen für zentrale und dezentrale Wärmespeicher;
- die Berücksichtigung planungsrechtlicher, naturschutzrechtlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger räumlicher Restriktionen sowie von Ausschlussgebieten;
- die Berücksichtigung von zukünftigen Plangebieten gemäß Flächennutzungsplan;
- die räumliche Zuordnung und Quantifizierung der ermittelten Potenziale;
- die Bewertung der Potenziale hinsichtlich ihrer theoretischen, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und räumlichen Umsetzbarkeit sowie ihrer voraussichtlichen Relevanz für die zukünftige Wärmeversorgung; 4
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- die Ermittlung und Bewertung von Potenzialen zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien für Wärmeanwendungen, insbesondere aus Photovoltaik und Windenergie, soweit diese für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet relevant sind. Die Ergebnisse sind kartografisch, tabellarisch und textlich aufzubereiten. Annahmen, Datenquellen, Berechnungsmethoden und bestehende Unsicherheiten sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Teil 3 – Zielszenario und Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse ist ein Zielszenario für eine langfristig treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Lutherstadt Wittenberg zu entwickeln. Das Zielszenario soll aufzeigen, wie sich Wärmebedarf, Wärmeversorgung und Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2045 voraussichtlich entwickeln können. Der Auftragnehmer hat zunächst geeignete Szenarien zu entwickeln und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Energiebedarf, Wärmebereitstellung, Treibhausgasemissionen, Flächenbedarf, Kosten, Risiken und Umsetzbarkeit zu bewerten. Das ausgewählte Zielszenario ist fachlich zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Bewertung ist räumlich differenziert vorzunehmen und hat insbesondere die voraussichtlichen Kosten, Risiken, Umsetzbarkeit, Flächenverfügbarkeit, Versorgungssicherheit und Treibhausgaswirkungen der jeweiligen Wärmeversorgungsoptionen zu berücksichtigen. Das Zielszenario umfasst insbesondere:
- die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Wärmebedarfs unter Berücksichtigung von Energieeinspar- und Sanierungspotenzialen;
- die Darstellung der zukünftigen Wärmeversorgungsstruktur nach Energieträgern und Wärmequellen;
- die Darstellung der Entwicklung von Endenergiebedarf und Treibhausgasemissionen für die Zieljahre 2030, 2035, 2040 und 2045;
- die Berücksichtigung der von Netzbetreibern und Energieversorgungsunternehmen mitgeteilten perspektivischen Netz- und Transformationsplanungen bei der Entwicklung des Zielszenarios und der Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete;
- die Identifizierung und räumliche Abgrenzung voraussichtlicher Wärmeversorgungsgebiete;
- die Zuordnung voraussichtlich geeigneter Wärmeversorgungsarten, insbesondere Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete und Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung;
- die Ausweisung von Gebieten mit einem erhöhten Energieeinsparpotenzial;
- die baublockbezogene kartografische Darstellung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete;
- die Beschreibung der angewandten Methodik und Kriterien für die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete. Die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete stellt eine strategische Orientierung dar und ersetzt keine konkrete technische, wirtschaftliche oder rechtliche Prüfung einzelner Wärmeversorgungsprojekte. Teil 4 – Wärmewendestrategie und Maßnahmenplan Aufbauend auf dem Zielszenario ist eine Wärmewendestrategie für die Lutherstadt Wittenberg zu entwickeln. Diese soll einen nachvollziehbaren Fahrplan für die schrittweise Umsetzung der
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kommunalen Wärmeplanung enthalten und die prioritären Handlungsfelder, Maßnahmen und Akteure benennen. Die Umsetzungsstrategie umfasst insbesondere:
- die Identifizierung und Priorisierung von Fokus- bzw. Schlüsselgebieten für die weitere Bearbeitung und Umsetzung;
- die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Erschließung erneuerbarer Wärmequellen, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme, zur Energieeinsparung und zur Entwicklung bzw. Verdichtung von Wärmenetzen;
- die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen einschließlich Zielsetzung, Inhalt, Zuständigkeiten, beteiligter Akteure, zeitlicher Einordnung, erforderlicher Vorbereitungsschritte, voraussichtlicher Kosten, erwarteter Klimaschutzwirkung, technischer und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit sowie gegebenenfalls des weitergehenden Untersuchungs- oder Planungsbedarfs;
- die Benennung möglicher Finanzierungs- und Förderansätze, soweit diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung bekannt und für die Maßnahme einschlägig sind;
- die Entwicklung eines Vorschlags für Organisations- und Abstimmungsstrukturen zur weiteren Umsetzung und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung;
- die Entwicklung einer Verstetigungsstrategie, die die langfristige Verankerung, regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung innerhalb der Verwaltungsstrukturen der Lutherstadt Wittenberg beschreibt;
- die Entwicklung eines Controlling-Konzepts mit geeigneten Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung und des Umsetzungsfortschritts;
- die Darstellung eines Vorschlags für die regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung des Wärmeplans. Die Maßnahmen sind so zu priorisieren, dass kurzfristig vorbereitbare und langfristig strategisch bedeutsame Schritte nachvollziehbar voneinander abgegrenzt werden. Teil 5 – Dokumentation und Ergebnisaufbereitung Die Ergebnisse aller Leistungsbestandteile sind in einem vollständigen und nachvollziehbaren Wärmeplan für die Lutherstadt Wittenberg zusammenzuführen. Der Wärmeplan muss die angewandte Methodik, die verwendeten Datengrundlagen, wesentliche Annahmen, Ergebnisse, Karten und Maßnahmen transparent darstellen. Der Auftragnehmer erstellt insbesondere:
- ein Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung mit Darstellung der Ausgangssituation, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, des Zielszenarios, der Wärmeversorgungsgebiete und der Umsetzungsstrategie;
- einen kartografisch aufbereiteten Wärmeplan mit den wesentlichen Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse sowie den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten;
- eine tabellarische Übersicht wesentlicher Energiekennwerte, insbesondere Wärmebedarf, Endenergieverbrauch, Energieträger und Treibhausgasemissionen für das Basisjahr und die Zieljahre;
- eine übersichtliche Zusammenfassung der priorisierten Maßnahmen einschließlich Zeitplan und Zuständigkeiten;
- eine allgemeinverständliche Kurzfassung der Ergebnisse für die Öffentlichkeitsarbeit und die politische Beratung.
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Datenabgabe:
- Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung in einer bearbeitbaren Microsoft- Word-Datei sowie als PDF-Datei;
- Wärmeplan und Karten in druckfähiger PDF-Form;
- Übergabe der räumlichen Ergebnisse im Fachschema XWärmeplan nach dem Standard XPlanung und unter Berücksichtigung des zugehörigen Objektartenkatalogs in der zum Zeitpunkt der finalen Datenabgabe gültigen bzw. mit dem Auftraggeber abgestimmten Version;
- Übergabe einer XPlanGML-Datei nach dem Fachschema XWärmeplan einschließlich eines Validierungsprotokolls;
- Übergabe sämtlicher räumlicher Daten, Geodaten, Kartenlayouts, Symbologien und bearbeitbarer GIS-Arbeitsstände zusätzlich in offenen und weiterverwendbaren GIS- Formaten, vorzugsweise als GeoPackage sowie ergänzend als ESRI File Geodatabase und/oder Shapefile;
- Erzeugung sämtlicher GIS-Daten im amtlichen Lagebezugssystem des Landes Sachsen-Anhalt ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832).
- vollständige Übergabe aller für die Erstellung des Wärmeplans verwendeten, erhobenen, aufbereiteten und erzeugten tabellarischen Datenbestände einschließlich Rohdaten, Datenaufbereitungen, Berechnungen, Zwischenergebnissen und Ergebnisübersichten in bearbeitbaren Microsoft-Excel-Dateien und/oder CSV-Dateien, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen;
- Übergabe der Berechnungsgrundlagen, Berechnungsschritte, Formeln, Kennwerte, Parameter und Annahmen in nachvollziehbarer und bearbeitbarer Form;
- Übergabe einer Daten- und Methodenbeschreibung mit Angaben zu Datenquellen, Datenständen, Datenformaten, räumlichen Bezugseinheiten, Datenverarbeitungen, Berechnungsmethoden und bestehenden Datenlücken;
- Übergabe eines Datenverzeichnisses mit Bezeichnung, Inhalt, Datenquelle, Datenstand, Dateiformat, räumlichem Bezug und Verwendungszweck jedes bereitgestellten Datensatzes;
- vollständige Übergabe aller GIS-Daten, Geodaten, Kartenlayouts und sonstigen bearbeitbaren Arbeitsstände in einer nachvollziehbaren Ordnerstruktur mit einer Trennung zwischen Rohdaten, aufbereiteten Daten, Zwischenergebnissen, Endergebnissen, GIS-Daten, Karten und Dokumentationen;
- Ablage sämtlicher abschließender Unterlagen und Daten im vom Auftraggeber bereitgestellten Share-Ordner;
- Übergabe der Daten und Unterlagen in einer Form, die eine Fortschreibung des Wärmeplans durch die Lutherstadt Wittenberg oder durch zukünftig beauftragte Dritte ohne wesentlichen Daten- und Wissensverlust ermöglicht;
- Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Rechte Dritter. Soweit Rohdaten nicht weitergegeben werden dürfen, sind mindestens die Datenquelle, der Datenstand, die räumliche Aggregation, die Verarbeitungsschritte, die Annahmen und die daraus abgeleiteten Ergebnisdaten zu dokumentieren und zu übergeben. Die im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Daten und Arbeitsergebnisse stehen der Lutherstadt Wittenberg zur kostenfreien, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung, Bearbeitung, Fortschreibung und Weitergabe an beauftragte Dritte zur Verfügung. Rechte Dritter sowie datenschutzrechtliche und vertragliche Nutzungsbeschränkungen bleiben unberührt.
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Teil 6 – Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Planung, Durchführung und Auswertung der Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, relevante Kenntnisse, Planungen und Interessen frühzeitig in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen sowie die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung nachvollziehbar zu vermitteln. Hierfür ist zunächst ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dieses umfasst insbesondere Zielgruppen, Beteiligungsformate, Zeitplanung, Inhalte und Verantwortlichkeiten. Die Beteiligung ist frühzeitig und fortlaufend durchzuführen. Der Auftragnehmer dokumentiert die Beteiligungsformate, die vorgebrachten Hinweise und Stellungnahmen sowie deren Berücksichtigung im weiteren Bearbeitungsprozess. Als relevante Akteure sind insbesondere einzubeziehen:
- Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber;
- Wohnungsunternehmen und größere Gebäudeeigentümer;
- Unternehmen, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen mit relevanten Wärmebedarfen oder Abwärmepotenzialen;
- Kontinuierliche Information der politischen Gremien (Ortschaftsräte, Bauausschuss, Stadtrat);
- Kommunale Einrichtungen;
- Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die kommunale Wärmeplanung berührt wird;
- weitere für die Wärmeplanung relevante Behörden, Institutionen und Interessenvertretungen;
- Öffentlichkeit. Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Vorbereitung, fachliche Begleitung und Dokumentation von Abstimmungsterminen mit relevanten Akteuren;
- Erstellung von Präsentationen, Informationsmaterialien und Arbeitsunterlagen für die Beteiligungsformate;
- Durchführung von mindestens einem fachlichen Abstimmungstermin mit den relevanten Wärme-, Gas- und Stromnetzbetreibern zur Vorstellung, Validierung und Einordnung der Ergebnisse der Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Zielszenarien;
- Durchführung bzw. fachliche Moderation von mindestens 2 Akteursveranstaltungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber;
- Durchführung bzw. fachliche Begleitung von mindestens 2 öffentlichen Informations- oder Beteiligungsveranstaltungen;
- Vorbereitung und fachliche Begleitung der Offenlegung bzw. Veröffentlichung des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans;
- fachliche Prüfung, systematische Auswertung und Dokumentation der im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen sowie Erstellung einer nachvollziehbaren Synopse mit fachlichen Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber;
- fachliche Unterstützung bei der Erstellung von Texten für die Öffentlichkeitsarbeit;
- nachvollziehbare Berücksichtigung relevanter Erkenntnisse aus der Beteiligung bei der weiteren Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung.
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Die konkrete Organisation, Einladung und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. 4. Angebotserstellung und Entscheidungskriterien Die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt aus Mitteln des Mehrbelastungsausgleichs nach dem Wärmeplanungsausführungsgesetz Sachsen-Anhalt. Die Angebotssumme umfasst sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen. Hierzu gehören insbesondere Personal-, Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Nebenkosten sowie Kosten für Ortstermine, Workshops, Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Präsentationen, Datenaufbereitung, Datenübergabe und Dokumentation. Die Einhaltung des vom Auftragnehmer vorzulegenden und mit dem Auftraggeber abzustimmenden Zeit- und Terminplans ist Bestandteil der Leistungserbringung. Der Bieter hat das als Anlage 2 beigefügte Preisblatt vollständig auszufüllen. Die Angebotssumme ist als Netto-Gesamtsumme sowie als Brutto-Gesamtsumme einschließlich Umsatzsteuer auszuweisen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses erteilt. Die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung ergeben sich aus der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 3):
- Angebotssumme: 20 Prozent;
- Zwei Referenzprojekte: 20 Prozent;
- Qualität des vorgesehenen Fachteams: 20 Prozent;
- Qualität und Plausibilität des Zeit- und Terminplans: 10 Prozent;
- Qualität der Konzeptaufgabe: 30 Prozent; Zum Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Referenzliste mit Angaben zu Auftraggeber, Bearbeitungszeitraum, Leistungsumfang, bearbeitetem Gemeinde- bzw. Projektgebiet, Rolle des Bieters sowie Ansprechpartner des Auftraggebers;
- eine Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, insbesondere der abgedeckten Fachgebiete, verfügbaren personellen Ressourcen sowie der technischen Ausstattung für GIS-Datenverarbeitung, Datenmanagement, Datenschutz, Informationssicherheit und Qualitätssicherung;
- gegebenenfalls Angaben zu vorgesehenen Nachunternehmen und den von ihnen zu erbringenden Leistungsteilen. Die Eignungsprüfung und die Zuschlagswertung erfolgen getrennt. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix sind einzureichen:
- zwei vergleichbare Referenzprojekte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung oder einer vergleichbaren strategischen Wärme- bzw. Energieplanung einschließlich eines frei zugänglichen Internetlinks zu den jeweiligen Projektunterlagen oder, soweit ein solcher Link nicht verfügbar ist, einer aussagekräftigen Projektdokumentation als Anlage zum Angebot;
- Benennung der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung einschließlich Darstellung einschlägiger fachlicher Erfahrungen;
- Angaben zum vorgesehenen Fachteam einschließlich Qualifikationen, Aufgabenverteilung und Verfügbarkeit;
- ein Zeit- und Terminplan gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung;
- die bearbeitete Konzeptaufgabe gemäß den nachfolgenden Vorgaben;
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- Kurzübersicht der projektierten Kosten (Preisblatt gem. Anlage 2). Die eingereichten Referenzprojekte werden nach Maßgabe der Bewertungsmatrix unter dem Zuschlagskriterium „Zwei Referenzprojekte“ hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit, fachlichen Qualität, nachweisbaren Mitwirkung des vorgesehenen Projektteams und Umsetzungsorientierung bewertet. Konzeptaufgabe: Stellen Sie auf maximal 15 DIN-A4-Seiten dar, wie Sie die kommunale Wärmeplanung für die Lutherstadt Wittenberg methodisch und organisatorisch bearbeiten werden. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen werden nicht auf die Seitenzahl angerechnet. Die Konzeptaufgabe ist als Teil des Angebots verbindlich einzureichen und wird gemäß der Bewertungsmatrix bewertet. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Beschaffung, Aufbereitung, Verwaltung, Schutz und Übergabe der erforderlichen Daten, einschließlich Datenräume, Zugriffsrechte, Datenschutz und Informationssicherheit;
- technologieoffene Bewertung der Wärmeversorgungsoptionen in unterschiedlichen Siedlungs- und Ortsteilstrukturen;
- Ansprache und Beteiligung relevanter Akteure sowie Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit;
- Entwicklung und Priorisierung umsetzungsorientierter Maßnahmen aus dem Wärmeplan;
- Befähigung der Stadtverwaltung zur Umsetzung, Fortschreibung und Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Die Auswahl der Angebote erfolgt mit der beigefügten Bewertungsmatrix (siehe Anlage 3). Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Leistungsbezogene Unterlagen, die Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbewertung sind, insbesondere die Konzeptaufgabe, der Zeit- und Terminplan sowie wertungsrelevante Preisangaben, werden nicht nachgefordert. Angebote, die nach Ablauf einer wirksam gesetzten Nachforderungsfrist die geforderten Unterlagen nicht enthalten, können nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschlossen werden. Eine Nachforderung führt nicht dazu, dass der Bieter sein Angebot inhaltlich ändern oder wertungsrelevante leistungsbezogene Unterlagen nachträglich erstellen oder ersetzen kann. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, in der ein bevollmächtigtes Mitglied als Ansprechpartner benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder erklärt wird. Der Einsatz von Nachunternehmen ist zulässig. Der Bieter hat die vorgesehenen Nachunternehmen und die jeweils vorgesehenen Leistungsteile im Angebot zu benennen. Der Bieter bleibt für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
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Anlage1 - Datenbereitstellung und Datenanforderungen
| Datenbereich | Durch Auftraggeber bereitzustellen | Bereitstellungsformat | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Durch Auftragnehmer zu beschaffen bzw. | |||||
| aufzubereiten | |||||
| Geobasisdaten | Soweit vorhanden | Verwaltungsgrenzen, Ortsteile, Straßen, Adressen, Gebäudegrundrisse sowie weitere verfügbare Geodaten aus ALKIS bzw. dem kommunalen GIS Prüfung, räumliche Aufbereitung und Verknüpfung mit Wärme- und Energiedaten | GIS-Dateien, bevorzugt GeoPackage oder ein mit dem Auftraggeber abgestimmtes Format | ||
| Gebäude- und Siedlungs- struktur | Vorliegende Informationen zu kommunalen Gebäuden, Bauleitplanung, Sanierungsgebieten, städtebaulichen Konzepten und sonstigen Planungen | Ergänzende Auswertung der Gebäudetypen, Baualtersklassen, Nutzungsstrukturen und Siedlungsformen | GIS-Dateien, Excel-/CSV- Dateien, PDF-Dokumente | ||
| Kommunale Liegenschaften | Soweit vorhanden: Energieverbräuche, Energieträger, Heizungsanlagen, Baujahre, Sanierungsstände und Planungen kommunaler Gebäude | Plausibilisierung, Auswertung und räumliche Zuordnung | Microsoft-Excel-Datei oder CSV-Datei; ergänzende Unterlagen als PDF | ||
| Schornstein- fegerdaten | Kehrbuchdaten bzw. Angaben zu Feuerungsanlagen | Vorbereitung und Durchführung erforderlicher Datenabfragen; Aufbereitung und Aggregation der Daten | Microsoft-Excel-Datei oder CSV-Datei; gegebenenfalls über gesicherten Übermittlungsweg | ||
| Wärme-, Gas- und Stromnetze | Bekannte Ansprechpartner | Einholung, Prüfung und Auswertung von Netzdaten, Netzplanungen, Transformationsplänen sowie Ausbau- und Stilllegungsabsichten bei Netzbetreibern | GIS-Dateien, Excel-/CSV- Dateien, PDF-Dokumente | ||
| Wärmenetze und Abwärme | Soweit vorhanden | Abfrage und Bewertung von Wärmenetzen, kommunalen Anlagen, Abwasseranlagen oder bekannten Abwärmequellen bei Unternehmen, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie Infrastrukturbetreibern | GIS-Dateien, Excel-/CSV- Dateien, PDF-Dokumente |
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| Planungen und Entwicklungsvor haben | Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, in Aufstellung befindliche Bauleitpläne, Entwicklungsgebiete, Klimaschutzkonzept und weitere Fachkonzepte | Auswertung und Überführung in die Wärmeplanung | GIS-Dateien, PDF- oder Word- Dokumente |
|---|---|---|---|
| Restriktionen und Potenziale | Soweit vorhanden: Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete, kommunale Flächen, bekannte Potenzialflächen und sonstige relevante Fachinformationen | Ergänzende Potenzial- und Restriktionsanalyse | GIS-Dateien, Excel-/CSV- Dateien, PDF-Dokumente |
| Öffentlichkeits- und Akteursdaten | Bekannte Ansprechpartner kommunaler Einrichtungen, Wohnungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen und weiterer relevanter Akteure | Ergänzung der Akteursanalyse sowie Vorbereitung der Ansprache und Beteiligung | Microsoft-Excel-Datei oder CSV-Datei |
Hinweis: Die vorstehende Übersicht stellt den zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Datenbestand des Auftraggebers dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Verfügbarkeit der einzelnen Daten und Unterlagen.
Der Auftragnehmer hat den bereitgestellten Datenbestand zu prüfen, fehlende oder ergänzend erforderliche Daten frühzeitig festzustellen und den Auftraggeber hierüber zu informieren. Erforderliche Datenabfragen und die Beschaffung fehlender Daten sind durch den Auftragnehmer vorzubereiten und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten, insbesondere durch die Bereitstellung vorhandener Kontakte, Unterlagen, Anschreiben oder erforderlicher Mitwirkungen.
Die Verantwortung für die fachgerechte, vollständige und nachvollziehbare Zusammenstellung sowie Aufbereitung der für die kommunale Wärmeplanung erforderlichen Datengrundlagen verbleibt beim Auftragnehmer.
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Anlage 2: Kurzübersicht der projektierten Kosten
| Leistungsbeschreibung | Tage | Techn. Mitarbeiter | Ingenieur | |
|---|---|---|---|---|
| 0 | Projektmanagement, Abstimmung und Datenmanagement | |||
| 1 | Bestandsanalyse und Datenaufbereitung | |||
| 2 | Potenzialanalyse | |||
| 3 | Zielszenario und Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete | |||
| 4 | Wärmewendestrategie und Maßnahmenplan | |||
| 5 | Dokumentation und Ergebnisaufbereitung | |||
| Summe netto | ||||
| MwSt. 19 % | ||||
| Summe brutto |
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Anlage 3
Bewertungsmatrix zur Wertung der Zuschlagskriterien Bewerbung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
B üro: Bewertung/Wichtung
| Punkte 1 - 5 | Wichtung in % | gewichtete Punkte Punkte * Wichtung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Angebotssumme | ||||||||||||||
| Netto-Gesamtangebotssumme gemäß Preisblatt | ||||||||||||||
| Punktezahl (1-5) | 20% | |||||||||||||
| * 1 = unwirtschaftlichstes, 5 = wirtschaftlichstes Angebot | ||||||||||||||
| 2. zwei Referenzprojekte | ||||||||||||||
| Vergleichbarkeit der Referenz mit der Lutherstadt Wittenberg, insbesondere Stadtgröße, Siedlungsstruktur, Wärmeversorgungsstruktur und Aufgabenstellung | ||||||||||||||
| Nachweisbare Mitwirkung der für Wittenberg vorgesehenen Projektleitung und Schlüsselpersonen | ||||||||||||||
| Fachliche Qualität und Nachvollziehbarkeit der dargestellten Methodik sowie der Ergebnisse | ||||||||||||||
| Umsetzungsorientierung der Referenz, insbesondere Maßnahmenentwicklung, Beteiligung und Anschlussfähigkeit für die weitere kommunale Arbeit | ||||||||||||||
| Punktezahl (1-5)* | 20% | |||||||||||||
| ** 5 = überzeugt im besonderen Maße, 4 = überzeugt sehr, 3 = überzeugt, 2 = mit Einschränkungen, 1 = mit deutlichen Einschränkungen | ||||||||||||||
| 3. Qualität des vorgesehenen Fachteams | ||||||||||||||
| fachliche Eignung der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung | ||||||||||||||
| Erfahrungen des vorgesehenen Teams mit kommunaler Wärmeplanung, Energieplanung, Wärmeversorgung und Beteiligungsverfahren | ||||||||||||||
| nachvollziehbare Aufgaben- und Rollenverteilung; | ||||||||||||||
| Verfügbarkeit des vorgesehenen Teams im Projektzeitraum | ||||||||||||||
| Kompetenz des vorgesehenen Teams im Umgang mit GIS-Daten, Datenmanagement, Datenschutz und Informationssicherheit | ||||||||||||||
| Punktezahl (1-5)* | 20% | |||||||||||||
| ** 5 = überzeugt im besonderen Maße, 4 = überzeugt sehr, 3 = überzeugt, 2 = mit Einschränkungen, 1 = mit deutlichen Einschränkungen | ||||||||||||||
| 4. Zeitplan | ||||||||||||||
| Qualität und Plausibilität des Zeit- und Terminplans | ||||||||||||||
| Punktezahl (1-5)* | 10% | |||||||||||||
| ** 5 = überzeugt im besonderen Maße, 4 = überzeugt sehr, 3 = überzeugt, 2 = mit Einschränkungen, 1 = mit deutlichen Einschränkungen | ||||||||||||||
| 5. Qualität der Konzeptaufgabe | ||||||||||||||
| 1. Daten | ||||||||||||||
| Beschaffung von Daten, Planungen | ||||||||||||||
| Leistungsfähige GIS-bearbeitung und sicherer Umgang mit georeferenzierten Energie- und Infrastrukturdaten | ||||||||||||||
| Datenschutz- und Informationssicherheit; nachvollziehbare Regelung zu Datenräumen, Zugriffsrechten |
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| 2. Technologieoffen | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Wärmeversorgungsoptionen in unterschiedlichen Siedlungs- und Ortsteilstrukturen technologieoffen bewerten | |||||||||||||
| 3. Akteure | |||||||||||||
| Relevante Akteursansprache und -beteiligung | |||||||||||||
| Benennen von Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit | |||||||||||||
| 4. Maßnahmen | |||||||||||||
| Aus dem Wärmeplan priorisierte, umsetzungsreife Maßnahmen ableiten | |||||||||||||
| 5. Fortschreibung und Umsetzung | |||||||||||||
| Die Stadtverwaltung nach Abschluss der Planung zur Fortschreibung und Umsetzung befähigen | |||||||||||||
| Punktezahl (1-5)* | 30% | ||||||||||||
| ** 5 = überzeugt im besonderen Maße, 4 = überzeugt sehr, 3 = überzeugt, 2 = mit Einschränkungen, 1 = mit deutlichen Einschränkungen | |||||||||||||
| Gesamtpunktzahl |
- Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien erfolgt anhand des Angebotes. Die nachfolgend genannten Aspekte dienen der Gesamtbewertung des jeweiligen Zuschlagskriteriums. Sie werden nicht einzeln bepunktet.
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