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tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm EU (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)
Objekt:
in:
Angebot für:
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Überwachung der Anlieferung
Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
mit der Wahrnehmung beauftragt.
GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse
Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen
Lager- und Arbeitsplätze:
2.b Anlieferungsort, Annahmestelle )3202 iaM( BVB )L( UE mmoK
- negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06 ORTEMA GmbH
Kurt-Lindemann-Weg 10, 71706 Markgröningen
Digitale Fitnessgeräte
Stromanschlüsse:
Wasseranschlüsse:
Sonstige Anschlüsse:
Ort: ORTEMA GmbH Kurt-Lindemann-Weg 10, 71706 Markgröningen
Gebäude:
Raum:
- Lieferfristen (§5)
3.1 Die Lieferung hat zu erfolgen
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages
Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)
spätestens am (Datum)
in der Zeit vom bis
möglichst Ende 2026 oder bis spätestens 31.03.2027
3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite(n) von
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Komm EU (L) BVB
- Vertragsstrafen (§11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
v. H.
des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Mängelansprüche (§ 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von § 14 Nr. 3:
- Rechnungen (§15)
6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
fach
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tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei
fach
einzureichen.
6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße)
sind -fach einzureichen.
Zahlungsbedingungen (§17)
- Sicherheitsleistung (§18) GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 8.1
Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm EU (L) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm EU (L) ZVB - Nr. 21) in Höhe von )3202 iaM( BVB )L( UE mmoK
- negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06 für jede vollendete Woche
für jeden Werktag v. H.
v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.
Monate/Jahr(e)
Monate/Jahr(e)
1
1
Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
Bei Auftragserteilung erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 25%, bei verbindlicher
Festlegung des Liefertermins werden nochmals 25% angezahlt.
Die Restzahlung erfolgt innerhalb einer Woche nach erfolgreicher Installation,
Schulung und Inbetriebnahme. Ein späterer Leasingeintritt durch unsere Hausbank muss
möglich sein.
Stellung der Sicherheit
v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.
v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten.
Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
- die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
- vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -
*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. Seite(n) von
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Komm EU (L) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Lieferleistungen)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
- Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel
Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:
Weitere Vereinbarungen
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- negnutsielrefeiL rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.674/540.06
Seite(n) von
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