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LB Biotopkartierung B2n OU Malchow
Leistungen und Bewertung
für
Floristische Leistungen/ Biotopkartierung
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................... 1 A. Beschreibung der Planungsaufgabe ......................................................................................... 2
- Allgemeines .................................................................................................................... 2
- Beschreibung des Bauvorhabens .................................................................................... 2
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ........................... 3
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente, Datenaustausch .......... 4 B. Beschreibung der Grundleistungen ........................................................................................... 5 C. Beschreibung der Leistungen ................................................................................................... 6 D. Geplante Ausführungsfristen ..................................................................................................... 8
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines Zur wirksamen Umweltvorsorge müssen die Auswirkungen des Vorhabens „B2 n OU Malchow“ auf die Umwelt im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) frühzeitig ermittelt, beschrieben und be- wertet werden.
Das Vorhaben befindet sich auf der Planungsebene der Vorbereitung der Vorplanung/ UVS.
Als Grundlage für die UVS ist eine Biotopkartierung im Gelände durchzuführen und in geeigneter Form zu dokumentieren. Gegenstand der vorliegenden Aufgabenstellung ist die Erfassung der Biotoptypen im gesamten Untersuchungsraum. Die Kartierung erfolgt auf der Maßstabsebene 1: 5.000.
- Beschreibung des Bauvorhabens Die Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes als Auftraggeber plant eine Verlegung der Bundesstraße (B) 2 als Ortsumgehung des Ortsteils Berlin-Malchow. Das Projekt ist Bestandteil des aktuellen Bundesverkehrswegeplans 2030 und wird dort als Neubau-Projekt „B2n OU Malchow“ unter der Projektnummer B2-G20-BE (Fernstraßenausbaugesetz lfd. Nr. 429) als Projekt im „vordring- lichen Bedarf“ geführt.
A 11
Land Berlin A 10
B 2
Land Brandenburg A 114
Malchow
Untersuchungs- raum UVS
B 2
Abbildung 1 Lage des Vorhabens
Die B 2 im Nordosten von Berlin verbindet das Stadtzentrum mit der A 10, dem nördlichen Berliner Ring. Südlich der Querung des Bahn-Außenringes verläuft sie ca. 1,6 km in Nord-Süd-Richtung durch den historischen Ortskern Berlin Malchow. Die einbahnig zweistreifige Ortsdurchfahrt ist als stark fre- quentierte Pendlerstrecke geprägt durch eine hohe Verkehrsdichte (Verkehrszählung 2023: 27.000 Kfz/24h DTVW gem. Geoportal Berlin) und erhöhte Stauerscheinungen zu den Spitzenstunden an den
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mit Lichtzeichenanlagen (Ampeln) gesteuerten Knotenpunkten Blankenburger Pflasterweg und War- tenberger Weg.
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
Für die spätere Erarbeitung der UVS im Rahmen der Vorplanung wurde ein Korridor von 500 m beid- seits des Variantensuchraums festgelegt. Der Variantensuchraum wird als „Raum, in dem Trassenva- rianten möglich sind“ definiert. Hier können bau-, anlage- und betriebsbedingte Eingriffe stattfinden. Der zusätzliche 500 m Korridor bildet den Raum für die maximal möglichen betriebsbedingten Wirkun- gen ab.
Der Untersuchungsraum beträgt 1.886 ha. Er entspricht dem Untersuchungsraum der UVS.
Abbildung 2 Untersuchungsraum UVS
Die Leistung beinhaltet: Durchführung erforderlicher Abstimmungen mit Dritten (z. B. Naturschutzbehörden) Beachtung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange Geländeerhebungen Beschreibung der Biotoptypen in Text und Karte Erfassung der wertgebenden Pflanzenarten Ausweisung gesetzlich geschützter Biotope in Text und Karte Abgrenzung und Beschreibung der Lebensraumtypen in Text und Karte Verwendung der Erfassungsbögen (Grundbogen, Vegetationsbogen, Waldbogen, Standgewässer- bogen, Fließgewässerbogen, Moorbogen) für Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope
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Kartierung im Maßstab 1: 5.000
Grundlagen der Kartierung: Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung-BKompV), Anlage 2 BfN – Bundesamt für Naturschutz (Hrsg., 2025): Kartieranleitung für die Biotoptypen nach Anlage 2 der Bundeskompensationsverordnung (BKompV), BfN-Schriften 721/2025. SenMVK - Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Hrsg., 2023): Kar- tieranleitung für Biotopkartierungen in Berlin. Berlin. Dr. H. Köstler, Büro Grabowski & Moeck, Büro Luftbild+Vegetation (17.08.2023): Biotopkartierung Berlin – Geländekartierungsbogen. LfU - Landesamt für Umwelt (Hrsg., 2025): Biotopkartierung Brandenburg - Band 1, Kartierungs- anleitung. Potsdam. Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG (aktuellste Fassung) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin - NatSchG Bln (aktuellste Fassung) Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG (aktuellste Fassung)
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente, Datenaustausch
4.1 Alle Daten, Planunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen und Präsentationen sind dem Auf- traggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dxf- und dwg- Format, als shape-Datei sowie im pdf- Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx- Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx- Format) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (1-fach) zu übergeben. 4.2 Digitale Bestands- und Objektdaten sind georeferenziert im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-For- mat zu übergeben. Bei Abschluss der einzelnen Leistungsphasen sind alle Daten vollständig digital an den Auftraggeber zu übergeben, so dass sie ohne Auf- oder Nachbearbeitung über- nommen werden können und eine weitere Bearbeitung (durch den Auftraggeber) zulassen. 4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers wird vorgegeben und ist zu übernehmen. 4.4 Vor Übergabe der Unterlagen hat im Rahmen der Qualitätssicherung die Eigenkontrolle durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Das ist auf den einzelnen Unterlagen zu vermerken. Die abge- stimmten festgesetzten Termine sind einzuhalten. 4.5 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen. 4.6 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Übertragung von Daten ohne Datenverlust bzw. Da- tenveränderung erfolgt. Sofern eine Nachbearbeitung der Daten vom Auftraggeber durchgeführt werden muss, trägt der Auftragnehmer die dem Auftraggeber hierfür entstandenen Kosten. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Datennachbearbeitung innerhalb einer vom Auftragge- ber gesetzten Frist selbst an einem Arbeitsplatz des Auftraggebers vorzunehmen. 4.7 Auf Verlangen des Auftraggebers sind Daten von Zwischenergebnissen vorab zu übergeben. 4.8 Bei Flächenabgrenzungen ist darauf zu achten, dass sie zwingend als geschlossene Polygone vorliegen. 4.9 Die Geographische Informationsverarbeitung und Darstellung erfolgt mit dem Geoinformations- system ArcGIS. Für die Dateien der GIS-Layer sind relative Pfadangaben zu verwenden. Die GIS-Organisation und Bearbeitungssystematik sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren. Metadaten sind vom Auftragnehmer zu führen. Bei Abschluss der Leistungen sind die entsprechenden Originaldaten vollständig und mit allen Rechten digital an den Auftraggeber zu liefern, so dass sie ohne jegliche Auf- und Nachbereitung übernommen werden können, eine Nachbearbeitung aber prinzipiell zulassen. Dabei sind die Daten wie folgt kompatibel aufzubereiten:
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Projektdaten: Konsistente digitale Umsetzung der GIS-Layer in das Vektorformat shape bezogen auf ein zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmtes Koordinatensystem (andere Formate wie z.B. Geodatabase nach Abstimmung). Projektdateien und -daten sind vom Auftragnehmer kostenfrei und lauffähig auf dem System des Auftraggebers (ArcGIS Pro auf Windows) zu installieren. Lizenzkostenfreie oder für das Projekt selbst entwickelte Werkzeuge, Symbole oder Updates sind dem Auftraggeber ebenfalls kosten- frei zur Verfügung zu stellen. Kostenpflichtige Werkzeuge, Symbole, Updates sind vor Verwen- dung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine Beschreibung der übergebenen Daten bzgl. Layer-Struktur, Ablage-Pfad und Attributierung ist mitzuliefern.
B. Beschreibung der Grundleistungen
-entfällt-
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C. Beschreibung der Leistungen
| Leistungsparameter | Menge | Einheit | EP in € | GP | |
|---|---|---|---|---|---|
| in € | |||||
| 1. | K lären der Aufgabenstellung | 1 | psch | ///// | |
| 2. | Datenrecherche und Auswertung vorhandener Biotopkartierungen und floristischer Erfassun- gen (z. B. Geoportal Berlin etc.) im betroffenen Untersuchungsraum. Erstellung der Plangrundlagen für die Gelände- arbeit auf der Grundlage von Luftbildern und den Ergebnissen der Datenrecherche. | 1 | psch | ///// | |
| 3. | Geländearbeiten Flächendeckende Nutzungs- und Biotopkartierung gemäß der Kartieranleitung für die Biotoptypen nach Anlage 2 der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) und zusätzlich gemäß der Kartieranleitung für Biotopkartierungen in Berlin (für die Flächen im Land Berlin) und zusätzlich gemäß der Biotopkartierung Brandenburg - Band 1, Kartie- rungsanleitung (für die Flächen im Land Branden- burg) Erhebung der gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen nach §§ 29 und 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie nach §§ 26 und 28 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (NatSchG Bln) für die Flächen im Land Berlin und nach §§ 17 und 18 Brandenburgisches Naturschutz- ausführungsgesetz (BbgNatSchAG) für Flächen im Land Brandenburg und Erhebung der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie Ausfüllen des Geländekartierungsbogens gem. aktu- eller Kartieranleitung für Biotopkartierungen in Berlin (auch für Flächen im Land Brandenburg). Untersuchungsraumgröße: 1.886 ha | 1 | psch | ///// |
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| Leistungsparameter | Menge | Einheit | EP in € | GP | |
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| in € | |||||
| 4. | Dokumentation - Text Beschreibung der Kartiermethodik mit Angabe des Datums der Begehungstermine. Beschreibung der kartierten Biotoptypen und Zuord- nung der gesetzlich geschützten Biotope und Le- bensraumtypen. Zuordnung der Biotopwertpunkte nach BKompV (ein- schl. Auf- und Abschlägen gem. BKompV und der Kartieranleitung des BfN und Darlegung der Gründe für die Zu- und Abschläge). | 1 | psch | ///// | |
| 5. | Kartographische Darstellung Kartographische Darstellung der Nutzungs- und Bio- toptypen, der gesetzlich geschützten Biotope und Le- bensraumtypen. In den Attributtabellen müssen folgende Angaben mindestens enthalten sein: Biotopcodes nach BKompV und den jeweili- gen Landesschlüsseln Gefährdungsstatus Grundpunktzahl nach BKompV und die Zu- und Abschläge sowie die Endpunktzahl Maßstabsebene: 1:5.000 | 1 | psch | ///// | |
| 6. | Vorläufige Planfassung Übergabe der vorläufigen Planfassung in Text und Karte und Abstimmung mit dem Auftraggeber. | 1 | psch | ///// | |
| 7. | Abgestimmte Planfassung Übergabe der endgültigen Planfassung in Text und Karte. Übergabe der digitalen Daten zur Weiterbearbeitung und Verwendung in BIM | 1 | psch | ///// | |
| 8. | Zuarbeit aller digitaler Daten für ein Fachmodell BIM | 1 | psch | /// | |
| Nettosumme |
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D. Geplante Ausführungsfristen
Bei den nachfolgend genannten Terminen handelt es sich um vom Auftraggeber geplante Ausführungs- bzw. Abgabefristen, die mit dem Auftragnehmer abschließend abzustimmen sind.
Termine:
| Leistung | Termin |
|---|---|
| Beginn der Kartierarbeiten | Mai 2027 |
| Vorlage von Zwischenergebnissen | Juli 2027 |
| Fertigstellung der Biotopkartierung als Grund- lage für die Erstellung der UVS | Lesefassung im September 2027 Endfassung im Oktober 2027 |
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