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Kanalarbeiten für die EKVO-Kanalbefahrung im zweiten Abschnitt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 13:45 (Europe/Berlin)

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Stadt Walldorf

Eigenkontrollverordnung - EKVO

Kanalbefahrung

- 2. Abschnitt -

Stand August 2026

Inhaltsverzeichnis

01 Kanalreinigung und Inspektion............................................................. 8

01.01 Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung........................................ 8

01.02 Kanalreinigung....................................................................................... 12

01.03 Kanalinspektion...................................................................................... 17

01.04 Schachtreinigung................................................................................... 22

01.05 Schachtinspektion................................................................................. 24

01.06 Ortungs- und Stundenlohnarbeiten...................................................... 27

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

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Vorbemerkungen Vorbemerkungen

Die Stadt Walldorf beabsichtigt gem. der Eigenkontrollverordnung (EKVO) Kanäle in den benannten Bereichen zu reinigen und anschließend optisch zu untersuchen.

Im Jahr 2026 ist vorgesehen, dass in der Stadt Walldorf in einem weiteren Teilabschnitt Abwasserkanäle auf einer Gesamtlänge von rd. 20,5 km sowie der entsprechenden rd. 615 Einsteigschächte bzw. Schachtbauwerke untersucht werden.

In diesem Bereich des Kanalnetzes sind Haltungen der Dimensionen DN 200 bis einschl. DN 1500, sowie Ei-Profile 600/400 bis einschl. Ei 1350/900, vorzufinden. Verwendet wurden hier die Rohrmaterialien Steinzeug, Beton, Stahlbeton, PVC, sowie PP. Ebenso sind regelmäßig Haltungssanierungen mittels GFK-Schlauchliner vorzufinden.

Wie bei den Haltungen sind ebenfalls bei den Schächten bzw. Schachtbauwerken, abhängig vom Jahr der Errichtung, verschiedenste Werkstoffe vorzufinden. Die Schächte haben Tiefenlagen zwischen 0,50 m und 6,00 m. In der Regel beträgt die Schachttiefe 2,00 m bis 4,00 m.

Die Zustandserfassung ist entsprechend der DIN EN 13508-2:2011-08 gemäß dem Merkblatt DWA-M 149-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-5 in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.

Die Datenübergabe hat im Format ISYBAU XML zu erfolgen.

Mit Abgabe des Angebotes hat der AN die Einhaltung der Ausführungszeiten unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden technischen und personellen Ausstattung zu gewährleisten. Hierbei ist im Bedarfsfall der zeitgleiche Einsatz mehrerer Reinigungs- und TV-Fahrzeuge zu berücksichtigen. Die daraus resultierenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Bewerber für die Inspektion von Kanälen und Schächten müssen die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Die Anforderung der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden Gütezeichen Gruppe I; R der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist. Ersatzweise kann eine projektbezogene Fremdüberwachung beim Güteschutz Kanalbau für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Alle hierfür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein entsprechender Fremdüberwachungsvertrag ist dem Angebot unaufgefordert beizufügen. Der Auftragnehmer hat die fremdüberwachende Stelle zu verpflichten, wesentliche Feststellungen in schriftlicher Form aufzuzeichnen und dem Auftraggeber umgehend vorzulegen.

Lage der Kanäle und Schächte

Die Kanäle und Schächte befinden sich überwiegend Bereich der Fahrbahnen sowie in befestigten Gehwegen und teilweise in unbefestigten Seitenstreifen. Zudem ist auf einzelnen Straßen mit Linienbusverkehr und Schwerlastverkehr zu rechnen. Die Straßennetz umfasst stark frequentierte Hauptstraßen, Straßen in Industriegebieten, Straßen in Wohngebieten, verkehrsberuhigte Spielstraßen

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 2 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

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sowie Gelände- und Wirtschaftswegen.

Digitale Kanalbestandsdaten stehen im Austauschformat ISYBAU zur Verfügung und werden bei Auftragsvergabe an den Auftragnehmer übergeben, ebenso DWG- und Papier-Pläne.

Verkehrsverhältnisse

Es ist mit dem öffentlichen Verkehr, dem Anliegerverkehr, dem Verkehr auf nichtöffentlichen Flächen sowie der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu rechnen. Die Befahrung der Hauptstraßen muss in verkehrsarmen Zeiten erfolgen.

Besondere Verkehrssituationen befinden sich in den Bundesstraßen. Es handelt sich um Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, die nur nach Absprache mit der Zuständigen Straßenverkehrsbehörde für die Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge zugänglich sind.

Wasserschutzgebiet

In Baden-Württemberg werden Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung der zuständigen Wasserbehörde festgesetzt. Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets (WSG-Nr. 226.023 bzw. WSG-Nr. 226.210) in der Schutzzone III und IIIA bzw. IIIB.

Bei der Kalkulation ist der Mehraufwand für die besonderen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Auch ist dieser Sachverhalt bei der Auswahl der einzusetzenden Werkstoffe und Bauteile etc. zu berücksichtigen.

Reinigung der Kanäle und Schächte

Bei dem Entwässerungssystem handelt es sich überwiegend um ein Mischsystem. Dies bedeutet, Misch- / Schmutzwasser werden über Verbindungskanäle der Kläranlage zugeführt.

Es ist davon auszugehen, das Ablagerungen in den Regen-/ Misch- und Schmutzwasserkanälen bis zu 15% des Rohrdurchmessers vorhanden sind und diese nur durch intensives Reinigen zu beseitigen sind.

Vor der TV-Untersuchung sind die Kanäle sowie sämtliche Schacht- und Sonderbauwerke intensiv mittels Hochdruckreinigung zu säubern. Das Spülgut ist abzusaugen, sämtliche Schmutzfänger sind mitzureinigen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.

Die Reinigung der Regenwasserkanäle sowie deren Schächte ist nur mittels Trinkwasser gestattet. Bei der Reinigung von Regenwasserkanälen muss sichergestellt sein, dass das Räumgut und das Spülwasser nicht in die Gewässer gelangen. Daher ist vor Beginn der Arbeiten am Ende des Reinigungsabschnitts eine Kanalabsperrblase zu setzen und dort das anfallende Räumgut und Spülwasser abzusaugen. Eine Entnahme von Trinkwasser über Hydranten im Ortsnetz ist vorgeschrieben. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.

Das Spülgut ist den Kanälen zu entnehmen und fachgerecht zu entsorgen. Der Transport vom Ort des Anfallens bis zur Übernahmestelle Deponie, bzw. Verwertung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Spülgutgut ist vom Auftragnehmer ständig zu kontrollieren. Bei Auffälligkeiten (besonderer Geruch, Ölschlieren) sind die Arbeiten sofort

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 3 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

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einzustellen und der Auftraggeber ist zu benachrichtigen. Bereits im Kessel des Fahrzeugs befindliches Reinigungsgut darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber abgelagert werden. Als Nachweise für die Spülgutentsorung sind Wiege- und Übernahmescheine der annehmenden Stelle an den Auftraggeber unaufgefordert und zeitnah zu übergegeben. Ohne vorgelegte Nachweise werden keine Leistungen anerkannt.

Die Arbeiten dürfen nur mit Geräten erfolgen, bei deren Einsatz die Bebauung, Wegflächen, Kanäle und Bauwerke nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Für entstehende Schäden haftet der AN.

Zur Beseitigung von Hindernissen wie z.B. Wurzeleinwüchsen, Inkrustierungen, einragenden Stutzen etc., die zu einer Behinderung einer durchgängigen TV-Untersuchung führen, dürfen nur solche Spezialgeräte und Verfahren angewendet werden, die eine Schädigung der Kanalrohre verhindern. Rohrschädigende Schleuderketten dürfen nicht eingesetzt werden. Die Arbeiten der Hindernisbeseitigung sind Digital im MPG-Format zu dokumentieren, die Daten gehen in den Besitz des AG über. Alle hierfür erforderlichen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Das Freilegen verdeckter Schächte (Überdeckung mit Boden sowie Pflanzenbewuchs) ist Sache des AN und wird entsprechend der Position im LV vergütet. Schächte unter Asphalt- oder Pflasterflächen werden nicht freigelegt jedoch protokolliert.

Der Auftragnehmer gewährleistet einen ausreichenden, jedoch zeitnahen Vorlauf der Kanalreinigung gegenüber der TV-Inspektion. Die Reinigung darf der optischen Inspektion nicht länger als einen Arbeitstag (max. 24h) vorausgehen. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich eigenverantwortlich so zu kalkulieren, dass ein kontinuierliches Arbeiten gewährleistet ist. Durch den AN zu vertretende Stillstandszeiten der Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge werden nicht vergütet. Bei unzureichend gereinigten Kanalabschnitten behält sich der AG eine Zurückweisung der Leistung sowie eine erneute fachgerechte Kanalreinigung und Neuinspektion auf Kosten des AN vor.

Wasserhaltung

Die Ausführung der Arbeiten hat grundsätzlich bei Trockenwetter zu erfolgen. Herstellen von Absperrungen der obenliegenden Haltungen durch Einsetzen geeigneter Absperrvorrichtungen für den Zeitraum der Untersuchung. Schädlicher Rückstau in oberhalb liegenden Haltungen darf nicht auftreten. Einschließlich aller dazu evtl. erforderlichen Geräte.

Ein mehrfaches Anfahren der Baustelle oder ein erneutes Aufbauen der Wasserhaltung wird nicht gesondert vergütet. Da es sich um eine Wanderbaustelle handelt, ist die Möglichkeit zur Wasserhaltung über den gesamten Reinigungs- und Inspektionszeitraum vorzuhalten. Wasserhaltungsmaßnahmen bis einschließlich 15 l/s gelten als im Angebot enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist davon auszugehen, dass sämtliche Abwasseranlagen während der Arbeiten in Betrieb sind.

Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich das im Kanal befindliche Personal rechtzeitig über bevorstehende Niederschlagereignisse informiert. Für das im Kanal tätige Personal gelten die höchsten Anforderungen an Arbeitsschutz und Sicherheit. Hierzu zählen insbesondere eine ständige Funkverbindung zum Oberflächenpersonal, die Vorhaltung und Nutzung von Selbstrettern und Atemschutzgeräten sowie die jederzeitige Erreichbarkeit von

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 4 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

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mindestens zwei Mitarbeitern an der Oberfläche. Alleinarbeit im Kanal ist strikt untersagt.

Bestandsdaten

Vorhandene Bestandspläne können beim AG eingesehen, jedoch erst bei Auftragserteilung an den AN übergeben werden. Die Daten der Bestandspläne sind vom AN auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen (Netzstruktur, Durchmesser, Material, Länge etc.) Bei Abweichungen ist der AG, bzw. das beauftragte Ingenieurbüro unverzüglich zu informieren. Die Bestandsdaten aus den Plänen sind in die Befahrung und die anzufertigenden Untersuchungsberichte zu übernehmen.

Bei mangelhaften Untersuchungsergebnissen, die der AG nicht zu verantworten hat, oder bei Unstimmigkeiten, die sich im Rahmen der Datenprüfung zwischen Bestands- und Untersuchungsdaten ergeben, behält sich der AG vor, eine Wiederholung der Befahrung einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten zu Lasten des AN zu verlangen. Anfallende Folgekosten werden dem AN in Rechnung gestellt.

Nach Abschluss aller Arbeiten sind sämtliche vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück zu geben.

Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung wird mit vier Jahren vereinbart.

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen seiner Gewährleistung für die Vollständigkeit der erhobenen Daten sowie die Genauigkeit der Schadenseinmessung.

Ausführung

Die Arbeiten können nur bei Trockenwetter und in enger Abstimmung mit der Stadt Walldorf durchgeführt werden. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten kann es erforderlich sein, dass Teile der Kanäle gegen die Fließrichtung gereinigt werden müssen. Diese Leistungen werden nicht besonders vergütet. Die Reinigung und TV-Untersuchung sind unter Aufrechterhaltung des Betriebes des Netzes durchzuführen.

Während der Reinigungs- und Inspektionsarbeiten muss die ordnungsgemäße Abwasser- sowie Regenwasserableitung stets gewährleistet werden. Die Inspektion hat bei möglichst abwasserfreier Sohle zu erfolgen.

Ausfallzeiten infolge schlechter Witterung und damit verbundenem Einstau der Kanalisation sind nicht durch den AG zu verantworten und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ausfallzeiten werden nicht gesondert vergütet.

Die Geschwindigkeit der Befahrung ist dem Objektzustand anzupassen.

Die Ausführung sämtlicher Arbeiten ist bezüglich Verkehrsregelung und Verkehrsführung in ständigem Kontakt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.

Der AG behält sich eine tägliche Anwesenheit auf dem TV-Fahrzeug vor.

Ausführungsfristen

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Die Ausführungsfristen der gesamten Reinigung und Inspektion sind aus den beigefügten Formularen zu entnehmen.

Spätestens zur Abnahme sind sämtliche geforderten Nachweise, Berichte und Videos vorzulegen. Erst danach kann eine Abnahme und vollständige Vergütung erfolgen, ansonsten gelten vorgelegte Rechnungen als nicht prüfbar.

Testbefahrung

Am ersten Arbeitstag erfolgt unter Beteiligung des AG sowie des beauftragten Ingenieurbüros eine Testbefahrung. Erst nach durchgeführter Datenprüfung und erfolgreicher Datenübernahme erfolgt die Freigabe der weiteren Arbeiten.

Datenweitergabe während der Ausführung

Für die zeitnahe Bearbeitung der Kanal- und Schachtinspektion ist es erforderlich die erstellten Untersuchungsdaten diesem in Teilabschnitten vorab zu übergeben. Haltungen rd. alle 5 km, Schächte rd. alle 100 Stück. Die Untersuchungsdaten (XML-Datei, Videos, Berichte) sind auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. Dieser wird zeitnah dem AN wieder zurück gegeben.

Nebenleistungen

Einzurechnen in die Einheitspreise sind alle Nebenleistungen nach DIN 18299, alle Personalkosten, Kosten für An- und Abfahrt, Material, Geräte und Betriebsmittel sowie das Führen von Arbeits- und Tagesberichten.

Zeiten für Einweisungs- und Übergabebesprechungen zwischen Vertretern des AG und AN sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Die erforderliche Baustelleneinrichtung sowie An- und Abfahrtszeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Versicherung

Der Auftragnehmer hat das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der AG kann jede Zahlung vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, sobald sein Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:

  • für Personenschäden 3,0 Mio. €
  • für Sachschäden 1,0 Mio. €

Verkehrssicherung

Die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs zu jeder Zeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Arbeitsstellen verantwortlich. Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA, Ausgabe 1995) sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die notwendigen Absperrungen und Beschilderungen zur Regelung des Verkehrs und zum Schutz des Personals vorzunehmen. Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung hat er rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 6 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

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Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Die Verkehrsgenehmigung ist vor Arbeitsbeginn der Stadt Walldorf vorzulegen.

Der Bauleiter des Auftragnehmers muss über die erforderliche Fachkunde verfügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Sicherheitsregeln

Die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere

BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Allgemeine Vorschriften. BGV C5 / DGUV Vorschrift 21 Unfallverhütungsvorschrift Ab- wassertechnische Anlagen. GUV-V C5 / DGUV Vorschrift 22 Ortsentwässerung. GUV-R 126 / DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwasser technischen Anlagen" sind zu beachten. DGUV Regel 112-199 Benutzung von persönlicher Schutzaus- rüstung gegen Absturz. DGUV Information 203-051 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Ab wasserbereich. BGR 177 / DGUV Regel 103-008 Steiggänge für Behälter und umschlosse- ne Räume. sind zu beachten.

Bei Arbeiten in der Kanalisation (Einsteigen in Schächte und Bauwerke) sind sämtliche erforderlichen Rettungsgeräte, ein Ex-Ox-Tox Warngerät sowie zusätzliches Sicherungspersonal einsatzbereit vorzuhalten. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Gemäß DWA-M 149-8 behält sich der AG vor, bei auftretenden Mängel zu den geforderten Maßnahmen zur Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Arbeiten auf weiteres einzustellen. Die daraus entstehenden Aufwendungen gehen vollständig zu Lasten des AN.

Die Kamerabefahrung ist aufgrund der genannten Vorschriften mit einer für die Ex-Zone 1 zugelassenen Kanalfernsehkamera durchzuführen.

Dokumentation der Kanalreinigung

Die Kanalreinigung erfolgt unter Einsatz eines GPS-kontrollierten Reinigungssystems (z.B. IKAS-Cleaner oder gleichwertig). Der Auftragnehmer hat die Gleichwertigkeit des angebotenen Systems nachzuweisen. Die Ausführung hat positionsgenau er erfolgen und ist in geeigneter Form nachvollziehbar und lückenlos zu dokumentieren.

Die Dokumentation der abgearbeiteten Leistungen ist spätestens wöchentlich vollständig, prüffähig und nachvollziehbar sowie eindeutig den jeweiligen Leistungspositionen zugeordnet an den Auftraggeber/Bauüberwachung zu übergeben. Die hierfür entstehenden Aufwendungen sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Längen der TV-Inspektion zu den Grundpositionen des Leistungsverzeichnisses. Dabei ist die untersuchte Haltungslänge maßgeblich. Station 0,0m ist gemäß Arbeitshilfen Abwasser bei Rohranfang zu setzen.

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Abschlagszahlungen erfolgen auf der Grundlage des durch den AG festgestellten Leistungsumfanges und der erfolgten Vorlage der geforderten Abrechnungsunterlagen.

Toleranz der Stationierung

Die Längenmesseinrichtung muss die Länge der abgefahrenen Strecke auf 0,5 % (maximal 25 cm) genau messen können. Die Längenmesseinrichtung wird bei der Testbefahrung mittels Referenzmessung durch den AG überprüft.

Bei Abweichungen > 25 cm bzw. > 0,5 % der abgefahrenen Strecke ist unverzüglich der AG bzw. das beauftragte Ingenieurbüro zu verständigen.

Anforderungen Personal

Das bei der Kanalreinigung und TV-Untersuchung eingesetzte Personal muss verantwortlich, leistungsfähig und in den zu erbringenden Leistungen erfahren und damit vertraut sein. Für die Ausführung der Leistungen ist eine 2-Mann-Besatzung je Fahrzeug bereitzustellen. Der TV-Operator muss darüberhinaus materialtechnische Kenntnisse aus dem Kanalbau sowie mindestens dreijährige Berufspraxis besitzen. Der Nachweis des KI-Kurses ist obligatorisch.

Das eingesetzte Personal muss die gesundheitlichen Anforderungen für das Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen erfüllen.

Das Personal muss in regelmäßigen Abständen in die Unfallverhütungsvorschriften der Ortsentwässerung eingewiesen werden und an entsprechenden Rettungsübungen teilnehmen. Auf Anforderung hat der AN hierüber entsprechende Nachweise zu erbringen.

Der Auftraggeber behält sich vor, nicht ausreichend geschultes Personal sowie ungeeignetes Gerät, das nicht den beschriebenen Anforderungen genügt von den Arbeiten auszuschließen und den Austausch zu fordern. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.

Es ist ein fester Bauleiter/Projektleiter zu benennen, der als verbindlicher Ansprechpartner für die Bauabwicklung fungiert.

Anforderungen an die Untersuchungsdaten

Die Zustandserfassung erfolgt entsprechend der DIN EN 13508-2:2011-8 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2 und dem Merkblatt DWA-M 149-5.

Die vollständige, digitale Datenübergabe nach Beendigung der Arbeiten an den Auftraggeber erfolgt im Austauschformat ISYBAU als XML-Datei. Die Filmdateien sind digital im Format .mpeg, die Schachtuntersuchungen im Format .mpg oder .ipf auf einer externen, mind. USB 3-Festplatte, abzuspeichern.

Die Angebotsbearbeitung hat sorgfältig zu erfolgen. Sämtliche zur Angebotswertung geforderten Unterlagen und Nachweise sind dem schriftlichen Angebot beizufügen.

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01 Kanalreinigung und Inspektion

01.01 Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung

01.01.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung

Die Leistung umfasst das Einrichten, Vorhalten und Räumen der gesamten Baustelleneinrichtung für die Reinigung und Inspektion, einschließlich An- und Abtransport sowie das Umsetzen der Einrichtung von Bauabschnitt zu Bauabschnitt. Ebenfalls enthalten ist das Vorhalten sämtlicher für die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Betriebsmittel für alle ausgeschriebenen Leistungen.

Es gelten die Bestimmungen für Wanderbaustellen.

Die Abrechnung der Baustelleneinrichtung erfolgt pauschal für die gesamte Maßnahme.

1 psch ....................

01.01.0002 Verkehrssicherungspläne Verkehrssicherungspläne

Vor Beginn der Baumaßnahme sind Verkehrssicherungspläne gemäß den Richtlinien der RSA 21 zu erstellen. Diese sind in Abstimmung mit dem zuständigen Ordnungsamt, der Verkehrsbehörde sowie gegebenenfalls der zuständigen Polizeivertretung anzufertigen und spätestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme in der geforderten Form zur verkehrsrechtlichen Anordnung einzureichen.

Die Verkehrssicherungspläne müssen mindestens folgende Punkte enthalten:

· Kennzeichnung der betroffenen Straßenabschnitte, · Art der Verkehrsbehinderung, · Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten, · Vorgesehene Umleitungen (falls erforderlich), · Geplante Beleuchtungsmaßnahmen, · Einsatz vorgesehener Lichtsignalanlagen (LSA) (falls erforderlich), · Angabe der Verantwortlichen für die Sicherungsmaßnahme sowie deren Unterhaltung, · Verweis auf die relevanten Regelpläne der RSA 21.

Besondere Hinweise:

· In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich die zu untersuchenden Kanäle teilweise innerhalb klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraße) befinden. Evtl. Mehraufwendungen (verkehrsrechtliche Anordnung), soweit nicht im LV besonders beschrieben, sind in die Position mit einzukalkulieren.

Die Abrechnung erfolgt pauschal für alle Verkehrssicherungspläne im Rahmen der gesamten Maßnahme.

1 psch ....................

01.01.0003 Verkehrssicherung Verkehrssicherung

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 9 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Die Verkehrssicherung für die gesamte Dauer der Maßnahme ist vorzuhalten. Dies umfasst insbesondere auch die Verkehrssicherungsmaßnahmen, die aufgrund der Abwasserhaltung, Umpumpaktionen und Schlauchverlegungen erforderlich sind. Die Verkehrssicherung ist wiederholt aufzubauen, über die gesamte Sanierungsdauer vorzuhalten, mehrfach abzubauen und abzutransportieren.

Die Verkehrseinrichtungen zur Sicherung und Regelung des Verkehrs sind gemäß den Vorgaben der StVO, RSA 21 und ZTV-SA sowie unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und des Fußgängerverkehrs nach den RSA Regelplänen bereitzustellen. Die Vorgaben des zuständigen Ordnungsamtes, des Amts für Straßen- und Verkehrswesen oder der Polizei sind dabei einzuhalten. Die Verkehrssicherung besteht aus: Verkehrszeichen, Warnzeichen, Schildern, Schranken, Warnleuchten, Leitelementen, etc.

Besondere Hinweise:

· Mehrfacher Auf- und Abbau der Verkehrssicherung, das durch zeitliche Verzögerung zwischen den einzelnen Arbeitsschritten (Reinigung, Inspektion, etc.) erforderlich wird, ist in die Kalkulation einzubeziehen und wird nicht gesondert vergütet. · Der Mehraufwand für die Antragsstellung, Abstimmung sowie die Gebühren für die verkehrsrechtliche Genehmigung des Ordnungsamtes ist ebensfalls einzurechnen.

Die Abrechnung der Verkehrssicherung erfolgt pauschal für alle Verkehrssicherungsmaßnahmen.

1 psch ....................

01.01.0004 Zulage Verkehrssicherung für klassifizierte Straßen Zulage Verkehrssicherung für klassifizierte Straßen

Die besonderen Verkehrssituationen treten auf verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auf. Es handelt sich um Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, die für Kanalreinigungs- und TV-Fahrzeuge nur außerhalb der morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten befahrbar sind.

An diesen Streckenabschnitten sind besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die sich aus den Regelplänen der RSA sowie den jeweiligen verkehrsrechtlichen Anordnungen ergeben.

Die Einrichtungen zur Sicherung, Aufrechterhaltung, Umleitung und Regelung des Verkehrs sind für die insgesamt ca. 610 m langen Straßenabschnitte in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzurichten. Die Bereitstellung von erforderlichen Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen wird gesondert vergütet.

Die Abrechnung der Zulage Verkehrssicherung für klassifizierte Straßen erfolgt pauschal und umfasst sämtliche im Bereich der betroffenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erforderlichen Maßnahmen.

Betrifft: · B291, Gesamtlänge ca. 610 m, verteilt auf 13 Haltungen und ca. 14 Schächte

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 10 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

1 psch ....................

01.01.0005 Zusätzliche Verkehrszeichen Zusätzliche Verkehrszeichen

Zusätzliche Verkehrszeichen, Absperrtafeln und Leitbaken, soweit nicht durch Vorpositionen abgedeckt sind für die gesamte Bauzeitzeit falls notwendig bzw. von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Verkehrszeichen gemäß StVO und aktueller RSA für Einsatzstellen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs aufbauen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder abbauen und ggf. umsetzen. Inklusive Befestigungsmaterial, Eisenständer und Fuß. Ausführung gem. Anordnung Straßenverkehrsamt.

Zusatzzeichen (z.B. gemäß StVO, wie 1040-34 "mit Zusatzschild...") werden immer gemeinsam mit dem zugehörigen Verkehrszeichen (z.B. Halteverbot 283-10, 283-20 oder andere Verkehrszeichen) als eine Leistungseinheit gewertet und mit 1 Stück abgerechnet.

Die Vergütung erfolgt nur, wenn die zusätzlichen Verkehrszeichen von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich angeordnet werden.

25 St .................... ....................

01.01.0006 Zulage Lichtzeichenanlage, 2-phasig, zweiseitig Zulage Lichtzeichenanlage, 2-phasig, zweiseitig

Bereitstellen, Aufstellen und Betreiben einer 2-phasigen, zweiseitigen Lichtzeichenanlage mit automatischer Steuerung. Die Anlage ist gemäß den Vorgaben der zuständigen Straßenverkehrsbehörde an wechselnden Standorten innerhalb des Trassenbereichs der Baumaßnahme aufzustellen

Einschließlich: · erforderlicher Beschilderung, · Vorhaltung und Wartung während der gesamten Bauzeit, · Umsetzen der Anlage innerhalb der Baustelle, · Abbau, Abtransport sowie Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen nach Abschluss der Arbeiten.

Die Vergütung erfolgt nur, wenn die Lichtzeichenanlage von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich angeordnet wird.

Diese Position beinhaltet sämtliche Leistungen (Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung, Wartung, Abbau und Abtransport).

Die Abrechnung erfolgt pauschal, auch bei mehrmaligen Auf- und Abbau innerhalb der gesamten Maßnahme.

1 psch ....................

01.01.0007 Zulage Betrieb Lichtzeichenanlage Zulage Betrieb Lichtzeichenanlage

Betrieb der vorgenannten Lichtzeichenanlage je Einsatztag.

Die Vergütung erfolgt nur, wenn die Lichtzeichenanlage von der zuständigen

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Straßenverkehrsbehörde ausdrücklich angeordnet wird.

2 d .................... ....................

01.01 Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 12 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.02 Kanalreinigung

Anforderungshinweis Kanalreinigung Anforderungshinweis Kanalreinigung

Die Kanäle sind vor der optischen Inspektion mittels Hochdruckspülverfahren zu reinigen. Die Reinigung der Schächte wird separat vergütet. Die Leistung des Spülgerätes ist dem jeweiligen Verschmutzungsgrad so anzupassen, dass eine Beschädigung der Rohre ausgeschlossen ist. Ziel der Reinigung ist die uneingeschränkte Feststellung des Ist-Zustandes: Die Rohrwand muss vollständig und deutlich erkennbar sein.

Die Reinigungsarbeiten haben unmittelbar vor der optischen Inspektion zu erfolgen. Das Spülgut ist ordnungsgemäß und gemäß den einschlägigen Anforderungen an die Kanalreinigung zu entsorgen. Eine Vergütung der Reinigungsarbeiten erfolgt nur einmal. Dies gilt auch für den Fall, dass aufgrund eines zu großen zeitlichen Abstands zwischen Reinigung und Inspektion eine erneute Reinigung erforderlich wird.

Während des Reinigungsvorgangs ist die Beschaffenheit des Spülgutes laufend zu kontrollieren. Treten größere Mengen von Bodenpartikeln oder Leitungsbruchstücken auf, ist die Arbeit unverzüglich zu unterbrechen und ein schonenderes Verfahren einzusetzen. Derartige grobe Schäden am Kanal sind der Stadt Walldorf sofort zu melden.

Für die Berechnung des Grundpreises wird ein Verschmutzungsgrad von 15 % zugrunde gelegt. Verschmutzungen über 15 % werden als Zuschlag zum Grundpreis vergütet.

Der Mehraufwand durch verschiedene Einsatzorte ist einzurechnen.

Für die Arbeiten sind Tagesberichte (ausführende Firma, Operator, Straße, Haltungsbezeichnung, Länge, Einsatzzeit) zu führen. Die Tagesberichte über die ausgeführten Arbeiten sind der Bauleitung unmittelbar nach der Ausführung unaufgefordert vorzulegen.

Anforderungen an das Kanalreinigungsfahrzeug:

  • min. 15 m³ Behälter
  • Wasserrückgewinnungsanlage
  • 120 bar / 380 l/min.
  • 1.500 m³/h Vakuumpumpe
  • Saugschlauchanlage 25 m
  • Saugschlauch 100/125 mm
  • 200 m Spülschlauch
  • Spezialdüsen für die Beseitigung starker und schwerer Ablagerungen sowie verkrusteten Materials, Steine usw.

Bei stark beengten Platzverhältnissen können zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung Fahrzeuge mit von den vorgegebenen technischen Anforderungen abweichenden Merkmalen eingesetzt werden.

Die Dokumentation der Reinigungsleistungen erfolgt über ein digitales Kontrollsystem. Als Referenz wird das System IKAS-Cleaner benannt. Gleichwertige Systeme sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit dem Angebot durch geeignete Nachweise zu belegen.

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 13 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Die Reinigungsleistung ist vollständig zu erfassen und den jeweiligen Kanalabschnitten eindeutig zuzuordnen. Inklusive aller Nebenleistungen, Geräte, Personal und Dokumentation.

01.02.0001 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle DN 250 bis DN 350 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle bis DN 250 bis DN 350

Ordnungsgemäße Kanalreinigung normal verschmutzter Kanalhaltungen (bis 15 %-iger Verschmutzungsgrad) Kreisprofil DN 250 bis einschl. DN 350 mit Trinkwasser als Vorleistung zur anschließenden optischen Kanalinspektion.

Das Räumgut ist zu entnehmen und gemäß nachfolgender Position fachgerecht zu entsorgen, einschließlich Transport zur Entsorgungsstelle. Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber zeitnah vorzulegen (Wiege- und Übernahmescheine).

Die Abrechnung der jeweils vollständigen zu erbringenden Kanalreinigung erfolgt einmal entsprechend der gereinigten Haltungslänge.

200 m .................... ....................

01.02.0002 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle DN 400 bis DN 600 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle DN 400 bis DN 600

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 400 bis einschl. DN 600

285 m .................... ....................

01.02.0003 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle DN 1200 HD-Kanalreinigung der RW - Kanäle DN 1200

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 1200

115 m .................... ....................

01.02.0004 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle bis DN 200 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle bis DN 200

Ordnungsgemäße Kanalreinigung normal verschmutzter Kanalhaltungen (bis 15 %-iger Verschmutzungsgrad) Kreisprofil bis einschl. DN 200 mit Brauchwasser als Vorleistung zur anschließenden Kanalinspektion.

Das Räumgut ist zu entnehmen und gemäß nachfolgender Position fachgerecht zu entsorgen, einschließlich Transport zur Entsorgungsstelle. Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber zeitnah vorzulegen (Wiege- und Übernahmescheine).

Die Abrechnung der jeweils vollständigen zu erbringenden Kanalreinigung erfolgt einmal entsprechend der gereinigten Haltungslänge.

390 m .................... ....................

01.02.0005 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 250 bis DN 350 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 250 bis DN 350

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 250 bis einschl. DN 350

11800 m .................... ....................

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 14 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... 0 1.02.0006 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 400 bis DN 600 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 400 bis DN 600

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 400 bis einschl. DN 600

5055 m .................... ....................

01.02.0007 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 700 bis DN 800 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 700 bis DN 800

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 700 bis einschl. DN 800

335 m .................... ....................

01.02.0008 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 900 bis DN 1100 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 900 bis DN 1100

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 900 bis einschl. DN 1100

500 m .................... ....................

01.02.0009 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 1200 bis DN 1500 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle DN 1200 bis DN 1500

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 1200 bis einschl. DN 1500

360 m .................... ....................

01.02.0010 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 600/400 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 600/400

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 600/400

565 m .................... ....................

01.02.0011 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 750/500 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 750/500

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 750/500

345 m .................... ....................

01.02.0012 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 900/600 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 900/600

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 900/600

45 m .................... ....................

01.02.0013 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1050/700 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1050/700

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1050/700 320 m .................... ....................

01.02.0014 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1200/800 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1200/800

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1200/800

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 15 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

350 m .................... ....................

01.02.0015 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1350/900 HD-Kanalreinigung der MW - Kanäle Eiprofil DN 1350/900

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1350/900

160 m .................... ....................

01.02.0016 Transport und Entsorgung des Spülgutes aus der Kanalreinigung Transport und Entsorgung des Spülgutes aus der Kanalreinigung

Das anfallende Räumgut ist als nicht schadstoffbelasteter, nicht gefährlicher Abfall mit dem ASN.: 20 03 06 gemäß AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) durch den AN eigenverantwortlich und fachgerecht einschließlich des erforderlichen Transports zu entsorgen. Es werden nur vorentwässerte Rückstände vergütet.

Als Nachweise für die Spülgutentsorgung sind Wiege- und Übernahmescheinen der annehmenden Stelle an den Auftraggeber oder dem beauftragten Ingenieurbüro unaufgefordert, zeitnah und in einer projektbezogenen Nachvollziehbarkeit zu übergeben. Ohne Vorlage unterzeichneter und nachvollziehbarer Nachweise erfolgt keine Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Erhöhter Reinigungsaufwand (> 15%-iger Verschmutzungsgrad) ist entsprechend separat zu dokumentieren mit Angabe der Straße, Haltungsnummer, Kanallänge. Das mit der Überwachung beauftragte Ingenieurbüro ist bei Antreffen einer erhöhten Verschmutzung unverzüglich zu informieren.

Später vorgebrachte Mehraufwendungen werden nicht anerkannt.

100 t .................... ....................

01.02.0017 Zulage unbefestigte Anfahrwege Kanalreinigung Zulage unbefestigte Anfahrwege Kanalreinigung

Für die Kanalreinigung in schwer zugänglichem Gelände (z.B. Wiesen, unbefestigte Feld- und Wiesenwege ohne Schotterschicht, freies Gelände oder Privatgrundstücke), bei denen die Kanäle, Leitungen und Schachtbauwerke nur eingeschränkt mit Fahrzeugen erreichbar sind, wird eine Zulage gewährt.

Die Zulage wird einmal pro Haltung als Mehraufwand für die erschwerten Bedingungen bei der Kanalreinigung gewährt. Eine Vergütung erfolgt ausschließlich bei vollständigem Nachweis im Arbeitsbericht.

Die Abrechnung erfolgt über die Haltungslänge.

500 m .................... ....................

01.02.0018 Zulage Starkverschmutzung > 15 % Zulage Starkverschmutzung > 15 %

Beim Antreffen eines Verschmutzungsgrades, der über 15 % des Rohrquerschnittes liegt. Die entsprechenden übermäßig verschmutzten Kanalhaltungen sind einzeln per Bild oder Video zu dokumentieren und der

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 16 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Verschmutzungsgrad nachzuweisen (z.B. Sofortbild). Bei Starkverschmutzung ist der AG zu informieren.

750 m .................... ....................

01.02 Kanalreinigung ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 17 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.03 Kanalinspektion

Anforderungshinweis Kanalinspektion Anforderungshinweis Kanalinspektion

Die Kanalinspektion ist gemäß DIN EN 13508-2:2011-08 sowie nach den Vorgaben des Merkblatts DWA-M 149-2 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-5 in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.

Das Austauschformat ist ISYBAU.

Folgende Vorgaben sind zu beachten:

Videoaufzeichnung / Einblendungen

Die eingesetzte Kameratechnik muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

· Dauereinblendung: Frame-Nr., Stationierung, Untersuchungsrichtung, Zulauf-/Ablaufknoten, Datum, Uhrzeit · Einmalig zu Beginn: Inspektionsfirma, Standort, Straßennahme, Material, Durchmesser · Zustandsbeschreibung: Langtext, numerische Zusätze gemäß Anhang A-2.7, Lage im Querschnitt (Zifferblatt), Freitext, Foto-Nr. · Einblendungen mind. 5 Sekunden sichtbar, Schriftfarbe kontrastreich

Durchführung

Für die Ausführung der Leistungen ist eine 2-Mann-Besatzung bereitzustellen. Die Disposition und technische Betreuung des Fahrzeugs durch einen fachkundigen Techniker. Die fachliche Qualifikation (KI-Schein) des eingesetzten Personals ist durch Vorlage gültiger Zertifikate und Prüfungsbescheinigungen ist vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen.

Zu erfassende Daten

· Untersuchungsfirma, Datum, Ort · Schacht- und Haltungsbezeichnungen · Kanalart, Material, Profil (Maße, Art), Innenauskleidung (falls vorhanden) · Digitale Bestimmung des Rohrdurchmessers (1x pro Haltung oder bei Änderung des Rohrdurchmessers) · Längen, Stationierungen (Anfang/Ende) · Schäden mit Positionen, Abzweige/Anschlüsse, Inspektionsrichtung

Datenübergabe

· Haltungsgrafik/-bericht (PDF) · Videoaufzeichnung (MPEG) · Fotodokumentation · Datensatz im ISYBAU-XML-Format

Die im Lageplan eingetragenen Rohrdurchmesser und Materialien sind alle zu überprüfen. Die Sohle muss während der TV-Untersuchung frei von Wasser sein.

01.03.0001 Kanalinspektion DN 100 bis DN 150 - Schiebekamera

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Kanalinspektion DN 100 bis DN 150 - Schiebekamera

Die vorhandenen Regen-, Schmutz- oder Mischwasserkanäle Kreisprofil DN 100 bis einschl. DN 150 sind gem. der vorgenannten Bedingungen mit einer Schiebekamera zu untersuchen. Die Kamera muss über einen Dreh-/Schwenkkopf sowie eine Zoomfunktion verfügen. Die Bildübertragung hat aufrecht und seitenrichtig zu erfolgen.

Im Zuge der Untersuchung ist der Rohrdurchmesser der Haltung digital zu erfassen (einmal je Haltung oder bei Änderung des Rohrdurchmessers).

Leistungsumfang

· Öffnen und Schließen der Schächte · Einsetzen, Bedienen und Umsetzen der Kamera · Umsetzen des Untersuchungsfahrzeugs bei Standortwechsel · Bereitstellung des erforderlichen Bedienpersonals einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und Nebenkosten

Während der TV-Untersuchung ist eine abwasserfreie Sicht auf den gesamten Kanalquerschnitt sicherzustellen.

Zu Beginn und am Ende jeder Haltung sind die zugehörigen Schächte mit der Kamera vollständig abzuschwenken, um den Schachtzustand sowie sämtliche Zu- und Abgänge sichtbar zu dokumentieren.

Die Untersuchung erfolgt bei in Betrieb befindlichen Kanalnetz.

Die Abrechnung der jeweils vollständigen zu erbringenden Kanalinspektion erfolgt einmal entsprechend der untersuchten Haltungslänge.

10 m .................... ....................

01.03.0002 Kanalinspektion DN 125 bis DN 200 - Minikamera Kanalinspektion DN 125 bis DN 200 - Minikamera

wie vorgenannte, jedoch mit Minikamera in Kreisprofil DN 125 bis einschl. DN 200

390 m .................... ....................

01.03.0003 Kanalinspektion DN 250 bis DN 350 Kanalinspektion DN 250 bis DN 350

Die vorhandenen Regen-, Schmutz- oder Mischwasserkanäle Kreisprofil DN 250 bis einschl. DN 350 sind gem. der vorgenannten Bedingungen mit einer fahrbaren TV-Kamera zu untersuchen. Die Kamera muss über einen Dreh-/Schwenkkopf sowie eine Zoomfunktion verfügen. Die Bildübertragung hat aufrecht und seitenrichtig zu erfolgen.

Im Zuge der Untersuchung ist der Rohrdurchmesser der Haltung digital zu erfassen (einmal je Haltung oder bei Änderung des Rohrdurchmessers).

Leistungsumfang

· Öffnen und Schließen der Schächte · Einsetzen, Bedienen und Umsetzen der Kamera · Umsetzen des Untersuchungsfahrzeugs bei Standortwechsel · Bereitstellung des erforderlichen Bedienpersonals einschließlich sämtlicher

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Nebenleistungen und Nebenkosten

Während der optischen Kanalinspektion ist eine abwasserfreie Sicht auf den gesamten Kanalquerschnitt sicherzustellen.

Zu Beginn und am Ende jeder Haltung sind die zugehörigen Schächte mit der Kamera vollständig abzuschwenken, um den Schachtzustand sowie sämtliche Zu- und Abgänge sichtbar zu dokumentieren.

Die Untersuchung erfolgt bei in Betrieb befindlichen Kanalnetz.

Die Abrechnung der jeweils vollständigen zu erbringenden Kanalinspektion erfolgt einmal entsprechend der untersuchten Haltungslänge.

12000 m .................... ....................

01.03.0004 Kanalinspektion DN 400 bis DN 600 Kanalinspektion DN 400 bis DN 600

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 400 bis einschl. DN 600

5340 m .................... ....................

01.03.0005 Kanalinspektion DN 700 bis DN 800 Kanalinspektion DN 700 bis DN 800

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 700 bis einschl. DN 800

335 m .................... ....................

01.03.0006 Kanalinspektion DN 900 bis DN 1100 Kanalinspektion DN 900 bis DN 1100

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 900 bis einschl. DN 1100

500 m .................... ....................

01.03.0007 Kanalinspektion DN 1200 bis DN 1500 Kanalinspektion DN 1200 bis DN 1500

wie vorgenannte, jedoch Kreisprofil DN 1200 bis einschl. DN 1500

475 m .................... ....................

01.03.0008 Kanalinspektion Eiprofil DN 600/400 Kanalinspektion Eiprofil DN 600/400

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 600/400

565 m .................... ....................

01.03.0009 Kanalinspektion Eiprofil DN 750/500 Kanalinspektion Eiprofil DN 750/500

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 750/500

345 m .................... ....................

01.03.0010 Kanalinspektion Eiprofil DN 900/600

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Kanalinspektion Eiprofil DN 900/600

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 900/600 45 m .................... ....................

01.03.0011 Kanalinspektion Eiprofil DN 1050/700 Kanalinspektion Eiprofil DN 1050/700

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1050/700

320 m .................... ....................

01.03.0012 Kanalinspektion Eiprofil DN 1200/800 Kanalinspektion Eiprofil DN 1200/800

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1200/800

350 m .................... ....................

01.03.0013 Kanalinspektion Eiprofil DN 1350/900 Kanalinspektion Eiprofil DN 1350/900

wie vorgenannte, jedoch Eiprofil DN 1350/900

160 m .................... ....................

01.03.0014 Zulage unbefestigte Anfahrwege Kanalinspektion Zulage unbefestigte Anfahrwege Kanalinspektion

Für die Kanalinspektion in schwer zugänglichem Gelände (z.B. Wiesen, unbefestigte Feld- und Wiesenwege ohne Schotterschicht, freies Gelände oder Privatgrundstücke), bei denen die Kanäle, Leitungen und Schachtbauwerke nur eingeschränkt mit Fahrzeugen erreichbar sind und die Inspektion teilweise durch Handarbeit erfolgen muss, wird eine Zulage gewährt.

Die Zulage wird einmal pro Haltung als Mehraufwand für die erschwerten Bedingungen bei der Kanalinspektion gewährt.

Die Abrechnung erfolgt über die untersuchte Haltungslänge.

500 m .................... ....................

01.03.0015 Zulage Umsetzen des Inspektionsfahrzeugs Zulage Umsetzen des Inspektionsfahrzeugs

Vergütung für das erforderliche Umsetzen des Inspektionsfahrzeugs infolge unvorhersehbarer Unterbrechungen der Inspektion innerhalb einer Haltung, die eine Fortführung der Inspektionsarbeiten in der gleichen Haltung nicht zulassen. Das Umsetzten umfasst das Umfahren und Neuaufstellen des Fahrzeugs am gegenüberliegenden Ende der betroffenen Haltung.

Die betroffenen Haltungen sind dem Auftraggeber in einer gesonderten Aufstellung zu benennen. Der Abbruch der Inspektion ist durch Videoprint zu dokumentieren und dem Auftraggeber vorzulegen.

Die Abrechnung erfolgt pro Haltung, in der ein Umsetzen erforderlich wird.

15 St .................... ....................

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

01.03 Kanalinspektion ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.04 Schachtreinigung

Anforderungshinweis Schachtreinigung Anforderungshinweis Schachtreinigung

Ordnungsgemäße Reinigung von Schachtbauwerken verschiedener Geometrie und Durchmesser bis DN 1500 einschließlich der Reinigung der vorhandenen Schmutzfänger. Die Bauwerke sind mittels Hochdruckreiniger intensiv mit Trinkwasser bzw. Brauchwasser auszuspritzen, das anfallende Spülgut ist zu entnehmen und entsprechend vorstehender Position zu entsorgen.

Bei Schächten mit Geruchsfiltereinsatz ist dieser für die Dauer der Reinigung und Inspektion zu entnehmen, zu lagern und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder fachgerecht einzusetzen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.

01.04.0001 RW - Schächte reinigen, Tiefe bis 2,00 m RW - Schächte reinigen, Tiefe bis 2,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 0,00 m bis 2,00 m

11 St .................... ....................

01.04.0002 RW - Schächte reinigen, Tiefe bis 3,00 m RW - Schächte reinigen, Tiefe bis 3,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 2,01 m bis 3,00 m

3 St .................... ....................

01.04.0003 MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 2,00 m MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 2,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 0,00 m bis 2,00 m

66 St .................... ....................

01.04.0004 MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 3,00 m MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 3,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 2,01 m bis 3,00 m

419 St .................... ....................

01.04.0005 MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 4,00 m MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 4,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 3,01 m bis 4,00 m

92 St .................... ....................

01.04.0006 MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 5,00 m MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 5,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 4,01 m bis 5,00 m

24 St .................... ....................

01.04.0007 MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 6,00 m

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... MW - Schächte reinigen, Tiefe bis 6,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachttiefe 5,01 m bis 6,00 m

1 St .................... ....................

01.04 Schachtreinigung ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 24 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.05 Schachtinspektion

Anforderungshinweis Schachtinspektion Anforderungshinweis Schachtinspektion

Die Schachtinspektion ist gemäß DWA-M 149-8 mittels 3D-Kugelbildscanner durchzuführen. Die Aufnahme hat eine zweidimensionale Darstellung der Schachtinnenwand sowie eine perspektivische Darstellung des Schachtes zu ermöglichen.

Die detaillierte Schadensaufnahme hat gemäß DIN EN 13508-2:2011-08 unter Berücksichtigung des Merkblattes DWA-M 149-2, Teile 9 bis 11, in der jeweils gültigen Fassung.

Das Austauschformat ist ISYBAU.

Folgende Vorgaben sind zu beachten:

Je eine Aufnahme des geschlossenen Schachtes (mit Deckel) sowie des geöffneten Schachtes mit eingesetzten Schmutzfänger (sofern vorhanden) ist anzufertigen und in die Leistung einzukalkulieren.

Bei Schächten mit Geruchsfiltereinsatz ist dieser für die Dauer der Reinigung und Inspektion zu entnehmen, zu lagern und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder fachgerecht einzusetzen. Die Kosten hierfür sind einzurechnen.

Videoaufzeichnung

· Zustandsaufnahme des Schachtes vor Ort mittels Livebild im Untersuchungsfahrzeug sowie nachträgliche Auswertung anhand von Video- und Bildmaterial. · Vollsphärische Bilderfassung 360°x360° · Bildaufnahme mindestens alle 5cm entlang der Schachtachse · Bildauflösung mindestens 450 TV-Linien bei einem Öffnungswinkel von 90° (Winkelauflösung <0,2°) · Aufnahme der Scan-Bilddaten mit einer maximalen Geschwindigkeit von 35 cm/s · Minimierung der Bewegungsschärfe durch Belichtungszeiten <1 ms · Erfassung der der Schachtinnenflächenabwicklung mit einer Umfangauflösung von mindestens 2500 Zeilen · Durchgängige digitale Bildaufnahme, -übertragung, -darstellung und -speicherung · Lieferung eines geeigneten des Schachtsichtprogramms

Zu erfassende Daten

· Untersuchungsfirma, Datum, Ort, Straßenname · Schachtbezeichnung · Deckelform, Klasse der Abdeckung · Schachttiefe/ -durchmesser / -form · Bauteile mit Materialangaben (Abdeckung, Konus, Schachtringe, Unterteil) · Anzahl, DN sowie Material sowie Position sämtlicher Zu- /Abläufe · Höhe Schachtunterteil · Steigeisen, Einstieghilfen

Datenübergabe

· Schachtgrafik/-bericht (PDF)

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 25 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

· Videoaufzeichnung (MPG bzw. IPF) · Fotodokumentation · Datensatz im ISYBAU-XML-Format

Der Nullpunkt ist auf die Schachtsohle zu legen.

01.05.0001 Schachtinspektion, Tiefe bis 2,00 m Schachtinspektion, Tiefe bis 2,00 m

Die vorhandenen Regen-, Schmutz- oder Mischwasserbauwerke bis 2,00 m tiefe sind mit einem 3D-Kugelbildscanner gem. der vorgenannten Bedingungen zu untersuchen.

Leistungsumfang

· Öffnen und Schließen der Schächte · Einsetzen, Bedienen und Umsetzen des 3D-Kugelbildscanner · Umsetzen des Untersuchungsfahrzeugs bei Standortwechsel · Bereitstellung des erforderlichen Bedienpersonals einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und Nebenkosten

Die Untersuchung erfolgt bei in Betrieb befindlichen Kanalnetz.

Die Abrechnung der jeweils vollständigen zu erbringenden Schachtinspektion erfolgt pro Stück inspizierten Schacht.

77 St .................... ....................

01.05.0002 Schachtinspektion, Tiefe bis 3,00 m Schachtinspektion, Tiefe bis 3,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachtinspektion bis einschließlich 3,00 m Tiefe

421 St .................... ....................

01.05.0003 Schachtinspektion, Tiefe bis 4,00 m Schachtinspektion, Tiefe bis 4,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachtinspektion bis einschließlich 4,00 m Tiefe

92 St .................... ....................

01.05.0004 Schachtinspektion, Tiefe bis 5,00 m Schachtinspektion, Tiefe bis 5,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachtinspektion bis einschließlich 5,00 m Tiefe

24 St .................... ....................

01.05.0005 Schachtinspektion,Tiefe bis 6,00 m Schachtinspektion, Tiefe bis 6,00 m

wie vorgenannte, jedoch Schachtinspektion bis einschließlich 6,00 m Tiefe

1 St .................... ....................

01.05.0006 Zulage unbefestigte Anfahrwege Schachtinspektion Zulage unbefestigte Anfahrwege Schachtinspektion

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 26 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Für die Schachtinspektion mit 3D-Kugelbildscanner in schwer zugänglichem Gelände (z.B. Wiesen, unbefestigte Feld- und Wiesenwege ohne Schotterschicht, freies Gelände oder Privatgrundstücke), bei denen die Schächte nicht oder nur eingeschränkt mit Fahrzeugen erreichbar sind und die Inspektion teilweise durch Handarbeit erfolgen muss, wird eine Zulage gewährt.

Die Zulage wird einmal pro Schacht als Mehraufwand für die erschwerten Bedingungen bei der Schachtinspektion angesetzt.

Die Abrechnung erfolgt pro Schacht.

55 St .................... ....................

Schachtinspektion - bei nicht anfahrbaren Einstiegsöffnungen

Schachtinspektion - bei nicht anfahrbaren Einstiegsöffnungen

Durch örtlichen Gegebenheiten wodurch ein Anfahren der Schächten / Einstiegsöffnungen nicht möglich ist, (beengte Wege, Gelände etc.) erfolgt die Erfassung zur Schadensbeurteilung mittels Digitalfotos. Hierbei sind die einzelnen Schacht- Bauwerkselemente, Abdeckung, Auflager, Konus, Schachtringe, Berme, Sohle sowie die Anschlüsse der Zu. und Abläufe, mit mind. 10 Stück Fotos zu erfassen. Ein generelles Einsteigen ist hierbei nicht erforderlich. Bei größeren Schachttiefen bzw. komplexeren Bauwerken die eine Erfassung von "Oben" nicht ermöglichen, ist jedoch ein Einstieg erforderlich. Die Fotos sind eindeutig durch die Schachtnummer zu benennen und ebenfalls auf dem externen Datenträger zu sichern.

Hierbei sind die gültigen Sicherheitsregeln, siehe Vorbemerkungen, zu beachten.

Die Auswertung und Schadensbeurteilung selbst erfolgt durch das beauftragte Ingenieurbüro.

01.05.0007 Schachtinspektion - Fotodokumentation ohne Einstieg Schachtinspektion - Fotodokumentation ohne Einstieg

entsprechend Vorbemerkungen durchführen für Schächte ohne Einstieg

10 St .................... ....................

01.05.0008 Schachtinspektion - Fotodokumentation durch Einstieg Schachtinspektion - Fotodokumentation durch Einstieg

entsprechend Vorbemerkungen durchführen für Schächte bei denen ein Einstieg erforderlich ist.

10 St .................... ....................

01.05 Schachtinspektion ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 27 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

01.06 Ortungs- und Stundenlohnarbeiten

Anforderungshinweis Ortungs- und Stundenlohnarbeiten Anforderungshinweis Ortungs- und Stundenlohnarbeiten

Ortungs- und Stundenlohnarbeiten dürfen ausschließlich nach vorheriger Genehmigung der Stadt Walldorf ausgeführt werden. Vor Beginn sind diese Arbeiten anzuzeigen und abzustimmen.

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich aus Basis der geleisteten Einsatzzeiten am Einsatzort. Stillstandszeiten, Wartezeiten sowie Baubesprechungen unter einer halben Stunde werden nicht gesondert vergütet.

Im Einheitspreis enthalten sind die Kosten für die An- und Abfahrt, inkl. aller Gerätschaften und Personal.

Stillstandszeiten sind vom AN unverzüglich nach Eintritt einer Arbeitsunterbrechung dem AG anzuzeigen.

01.06.0001 Freilegen verdeckter Schächte, bis 30cm Überdeckung Freilegen verdeckter Schächte, bis 30cm Überdeckung

Freilegen erdüberdeckter, verdeckter und zugewachsener Schachtdeckel, Sicherung der Gruben während der Arbeiten sowie nach Beendigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäße Verfüllung und Verdichtung. Die Entsorgung des überschüssigen Materials, sowie die Entsorgung des Pflanzenschnittes, einschließlich der anfallenden Kippgebühr ist ebenfalls einzurechnen.

5 St .................... ....................

01.06.0002 Zuschlag Nacht-/ Wochenendarbeit Zuschlag Nacht-/ Wochenendarbeit

Für die Ausführung der Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr bzw. Samstags wird eine Zulage gewährt. Diese umfasst sämtliche mit der Nachtarbeit / Wochendarbeit verbundenen Mehraufwände, wie z.B. zusätzliche Beleuchtung, Sicherheitsmaßnahmen und organisatorisch-technische Mehraufwände.

Die Vergütung erfolgt bei Ausführung der Arbeiten zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr für alle eingesetzten Arbeitskräfte und Kolonnen. Die Arbeiten sind mit einem Arbeitsbericht je Einsatz gesondert zu dokumentieren und unverzüglich dem AG vorzulegen. Nachträgliche Arbeitsnachweise, sowie nicht angeordnete Arbeiten werden nicht anerkannt.

Die Ausführung erfolgt nur nach Rücksprache und schriftlicher Anweisung der Bauüberwachung bzw. des AG.

16 h .................... ....................

01.06.0003 Einsatz Saug-/Spülfahrzeug Einsatz Saug-/Spülfahrzeug

Einsatz eines Saug-/Spülfahrzeuges einschließlich An- und Abfahrt zum Einsatzort sowie Stellung des Bedienpersonals. Sämtliche Nebenkosten sind im Einheitspreis enthalten. Die Leistung umfasst ausschließlich nicht

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 28 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... vorhersehbare Arbeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Die Arbeiten sind mit einem Arbeitsbericht je Einsatz gesondert zu dokumentieren und unverzüglich dem AG vorzulegen. Nachträgliche Arbeitsnachweise, sowie nicht angeordnete Arbeiten werden nicht anerkannt. Die Ausführung erfolgt nur nach Rücksprache und schriftlicher Anweisung der Bauüberwachung bzw. des AG.

5 h .................... ....................

01.06.0004 Einsatz TV-Inspektionsfahrzeug Einsatz TV-Inspektionsfahrzeug

Einsatz eines TV-Inspektionsfahrzeuges einschließlich An- und Abfahrt zum Einsatzort sowie Stellung des Bedienpersonals. Sämtliche Nebenkosten sind im Einheitspreis enthalten. Die Leistung umfasst ausschließlich nicht vorhersehbare Arbeiten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

Die Ausführung erfolgt nur nach Rücksprache und schriftlicher Anweisung der Bauüberwachung bzw. des AG. Die Arbeiten sind mit einem Arbeitsbericht je Einsatz gesondert zu dokumentieren und unverzüglich dem AG vorzulegen. Nachträgliche Arbeitsnachweise, sowie nicht angeordnete Arbeiten werden nicht anerkannt.

5 h .................... ....................

01.06.0005 Stillstandszeiten Reinigung und Inspektion Stillstandszeiten Reinigung und Inspektion

Kosten für nicht vom AN zu vertretende Stillstandszeiten, für das Saug-/Spül- oder TV-Inspektionsfahrzeug bei Kanalreinigungs- oder Inspektionsarbeiten. Die Stillstandszeiten sind vom AN unmittelbar nach Eintritt mit Begründung anzuzeigen und werden nur mit Genehmigung durch den AG vergütet. Die Stillstandszeiten sind mit einem Arbeitsbericht gesondert zu dokumentieren und unverzüglich dem AG vorzulegen.

5 h .................... ....................

01.06.0006 Fräsroboter zur Beseitigung von Hindernissen, DN 150 bis DN 200 Fräsroboter zur Beseitigung von Hindernissen, DN 150 bis DN 200

Einragende Stutzen, Verfestigungen, Wurzeleinwuchs etc. die eine vollständige Befahrung der Haltungen behindern, sind mittels geeigneten Fräsroboter in DN 150 bis einschl. DN 200 fachmännisch zu entfernen, incl. Entfernung und Entsorgung des Räumguts.

2 h .................... ....................

01.06.0007 Fräsroboter zur Beseitigung von Hindernissen, DN 250 bis DN 800 Fräsroboter zur Beseitigung von Hindernissen, DN 250 bis DN 800

wie vorgenannte, jedoch DN 250 bis einschl. DN 800

5 h .................... ....................

01.06.0008 Externe USB-3.0 Festplatte mit sämtlichen Filmdateien Externe USB-3.0 Festplatte mit sämtlichen Filmdateien

Lieferung einer externen USB-3.0-Festplatte mit ausreichender

Übertrag: ....................

1 7.08.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 29 von 30 Stadt Walldorf, EKVO-Kanalbefahrung 2. Abschnitt EKVO 2. Abschnitt

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: .................... Speicherkapazität zur vollständigen Speicherung sämtlicher Aufzeichnungen der optischen Inspektion. Für jeden untersuchten Ortsteil, Stadtteil bzw. Abschnitt ist ein gesondertes Verzeichnis anzulegen. Die Unterordner sind entsprechend der jeweiligen Untersuchungsberichte eindeutig zu bezeichnen.

Haltungsweise Dokumentation der Inspektion als Kanalvideo im MPEG4-Format mit einer Auflösung von mindestens 720x576 pixel (bzw. 1920 x 1080 pixel) in höchster Qualität einschließlich Synchronisation des Zustandsfilms mit den Erfassungsdaten. Haltungsgrafik als eigenständige Bestandsgrafik je Haltung.

Schachtweise Dokumentation der Inspektion als Kanalvideo im MPEG4 bzw. IPF-Format mit einer Auflösung von mindestens von 720x576 pixel einschließlich Synchronisation des Zustandsfilms mit den Erfassungsdaten.

Die Lieferung des Datenträgers einschließlich aller aufgezeichneten und strukturierten Daten erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Der Datenträger geht mit der Übergabe in das Eigentum des Auftraggebers über. 1 St .................... ....................

01.06 Ortungs- und Stundenlohnarbeiten ....................

01 Kanalreinigung und Inspektion ....................

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Zusammenstellung

01.01 Baustelleneinrichtung / Verkehrssicherung .................... 01.02 Kanalreinigung .................... 01.03 Kanalinspektion .................... 01.04 Schachtreinigung .................... 01.05 Schachtinspektion .................... 01.06 Ortungs- und Stundenlohnarbeiten .................... 01 Kanalreinigung und Inspektion ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung