05 BVB VOL.pdf

Kabelmanagementsoftware für das straßenverkehrstechnische Kabelnetz inklusive Wartung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 20:13 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

Maßnahme

Kabelmanagementsoftware zur Verwaltung des straßenverkehrstechnischen Kabelnetzes

Objekt - Nr. der Stadt:

Leistung Vergabe-Nr.

Lieferung inkl. Wartung OVL 343/26-17

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Gebäude Raum

Erfurt

3 Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung bzw. Liefertermin Ende der Ausführung IV.Quartal 2026 IV.Quartal 2030

Angaben zu Optionen

Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen

4 Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1 bei Überschreitung der unter Punkt 3 genannten Fristen

für jede vollendete Woche v. H.

für jeden Werktag v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der der bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Ein- zelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

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5 Rechnungen (§ 15 VOL/B)

Alle Rechnungen sind

1-fach beim Landeshauptstadt Erfurt, Zentraler Rechnungseingang, 17.00, Postfach 90 01 01, 99104 Erfurt einzureichen.

6 Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

7 Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

7.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf- tragssumme mindestens 50.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

7.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der Vordruck des Auftraggebers

  • Vertragserfüllungsbürgschaft BU 1

zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftrag- gebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.

  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

8.1 Ergänzend zum Vertrag (Auftrag) werden die auf der Grundlage der Ausschreibung vereinbarten EVB-IT Verträge (Pflege, Überlassung Typ A und Dienstvertrag) Vertragsbestandteil.

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