Dienstvertrag (Langfassung)
Vergabe zur Beschaffung von IT-Leistungen zum Weiterbetrieb der Pädagogischen Musterlösung „paed.ML“ – Los 6: Leistung im Aufbau und Maintenance eines QA-Kreislaufs und im Bereich 3rd- Level-Support in der paed.ML Windows
– Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind farblich in blau eingefügt. Die gelb hinterlegten Felder werden nach Vertragsschluss ergänzt. –
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe 1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ...................................................................................................... 3 1.1 Vertragsgegenstand .................................................................................................................................... 3
1.2 Vertragsbestandteile .................................................................................................................................... 3
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ........................................................................................................ 4
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ....................................................................................... 4
3.1 Art, Umfang und Termine ............................................................................................................................ 4
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 5
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ...................................................................................................... 6
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen .................................................................................. 6
3.5 Abweichende Kündigungsregelung ............................................................................................................. 6
4 Vergütung ............................................................................................................................................................ 6
4.1 Vergütung nach Aufwand ............................................................................................................................ 6 4.1.1 Kategorien ........................................................................................................................................... 7
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................ 7
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ...................................................................... 7
4.1.4 Preisanpassung ................................................................................................................................... 8
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung .......................................................................................................................... 8
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................... 8
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ............................................................................................................... 8
4.3 Rechnungsadresse ...................................................................................................................................... 8
5 Service- und Reaktionszeiten* ............................................................................................................................. 8
5.1 Servicezeiten* .............................................................................................................................................. 8
5.2 Reaktionszeiten* .......................................................................................................................................... 9 6 Ansprechpartner .................................................................................................................................................. 9
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................................... 9
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ......................................................................................................... 10
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ...................................................... 10
10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) ........................................................................................ 11
11 Abweichende Haftungsregelungen ................................................................................................................ 11
12 Vertragsstrafen .............................................................................................................................................. 11
13 Weitere Regelungen ...................................................................................................................................... 12
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ............................................................................................. 12
13.2 Haftpflichtversicherung .............................................................................................................................. 12
13.3 Teleservice* ............................................................................................................................................... 12
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13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ..................................................................................................... 12
13.5 Interessenkonflikt ....................................................................................................................................... 12 14 Pflichten nach Vertragsende .......................................................................................................................... 12
15 Sonstige Vereinbarungen .............................................................................................................................. 13
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Dienstvertrag (Langfassung)
Vertrag über IT-Dienstleistungen
zwischen Landesmedienzentrum Baden-Württemberg Rotenbergstraße 111, 70190 Stuttgart Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
„Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) betreibt mit der paed.ML eine praxiserprobte und moderne Schulplattform, die Schulen die für den Unterricht erforderlichen IT-Dienste zur Verfügung stellt. Weitere Informationen zur paed.ML sowie die zugehörige Dokumentation sind unter www.meine-schulplattform.de abrufbar.
Um einen sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Weiterbetrieb der paed.ML sicherzustellen, hat das LMZ ein Vergabeverfahren zur Beschaffung verschiedener Lizenz-, Pflege-, Support- und Entwicklungsleistungen eingeleitet. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie den übrigen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Gegenstand des Vertrages (Los 6) sind IT-Dienstleistungen des Auftragnehmers im Bereich Aufbau und Maintenance eines QA-Kreislaufs sowie im Bereich 3rd-Level-Support in der paed.ML Windows nach näherer Maßgabe der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage | Bezeichnung | Datum/Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | |||
| 1 | Leistungsbeschreibung | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 2 | Preisblatt | Ausgefüllt vom AN eingereicht mit seinem Angebot | |
| 3 | Auftragsverarbeitungsvereinbarung (inkl. TOM) | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 4 | Verschwiegenheitsvereinbarung | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 5 | die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT- Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) | in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung |
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| Anlage | Bezeichnung | Datum/Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | |||
| 6 | Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Fragen-Antworten-Katalog | In der bei Zuschlag aktuellen Version | |
| 7 | Das finale Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen sowie ggf. eingereichter Konzepte | Eingereicht vom Auftraggeber |
☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: wie angegeben.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: ☒ Beratung ☐ Projektleitungsunterstützung ☐ Schulung ☐ Einführungsunterstützung ☐ Betreiberleistungen ☒ Benutzerunterstützungsleistungen ☐ Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit ☒ Unterstützung bei Planungsleistungen ☒ Unterstützung bei Softwareentwicklung ☒ Hotline ☒ sonstige Dienstleistungen gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
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| Lfd | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Termin3 |
|---|---|---|---|---|---|
| . | |||||
| Nr. | |||||
| 1 | Gem. Anlage 1 Leistungsbesc hreibung | 36 Monate (MVD). Nach Ablauf der MVD hat der AG das Recht, den Vertrag 2x um je weitere 12 Monate zu verlängern („Verlängerungs- optionen“). Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des AG ggü. dem AN spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. | Der Vertrag kommt formal bereits mit Zuschlagserteilung zustande. Leistungsbeginn ist jedoch erst der 01.01.2027. Die Parteien sind mithin erst ab dem 01.01.2027 zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet. | Nach Ablauf der MDV bzw. – bei Ausübung der Verlängerungsoptione n – nach Ablauf der jeweiligen Verlängerungsoption. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens nach 60 Monaten, auch ohne dass es einer Kündigung bedarf. |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer |
| 2 | wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen |
| 3 | z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) |
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den vertragsgemäßen Einsatz der Leistungen dauerhaft entfallen oder sich wesentlich ändern und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann; b) der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere vereinbarte Leistungsanforderungen nicht erfüllt, und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, wobei mehrere nicht wesentliche Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Pflichtverletzung darstellen können;
c) erhebliche IT-, Informationssicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen oder eintreten, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme, Daten oder Prozesse des Auftraggebers gefährden und nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden können.
d) sonstige Umstände eintreten, die nach begründeter Auffassung des Auftraggebers die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nachhaltig beeinträchtigen.
Weitere Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
☐ Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB).
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden einmalig erbracht.
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3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ☒ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden laufend nach Bedarf und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erbracht. ☐ in folgendem Zyklus erbracht: ☐ wöchentlich ☐ monatlich
jeweils ☐ an folgenden Tagen: _____ (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) ☐ in der Zeit von _____ bis _____ (Uhrzeit)
nicht jedoch an Feiertagen. ☐ in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: _____.
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nur auf Abruf erbracht. ☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage). ☐ Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). ☐ Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage).
Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.
3.5 Abweichende Kündigungsregelung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand ☒ Die Leistungen unter diesem Vertrag (Los 6) werden nach Aufwand vergütet. Die Höhe der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze ergibt sich aus Anlage Nr. 2 Preisblatt.
Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Leistungen, die nach Aufwand vergütet werden, nur innerhalb Zeiten zu erbringen, für die weder ein Zuschlag noch ein anderer erhöhter Vergütungssatz vereinbart ist. Wird der Auftragnehmer ohne eine solche Zustimmung oder Vereinbarung tätig, kann er weder einen Zuschlag noch einen erhöhten Vergütungssatz verlangen.
Im Übrigen gelten die Regelungen zur Vergütung nach Aufwand gem. EVB-IT Dienst-AGB. ☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro ☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
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☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
vergütet.
4.1.1 Kategorien
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags- freien Zeiten | Tagessatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags- freien Zeiten | Zuschläge in | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Prozent auf | in Prozent | |||||||
| die Stunden- | auf die | |||||||
| und | Stunden- | |||||||
| Tagessätze | und | |||||||
| Montag bis | ||||||||
| Tagessätze | ||||||||
| Freitag | Sonn- und | |||||||
| (Arbeitstage) | Feiertage | |||||||
| außerhalb | ||||||||
| von _____ | ||||||||
| der | ||||||||
| zuschlags- | bis _____ | |||||||
| freien Zeiten | ||||||||
| _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☒ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
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☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.4 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung ☐ gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ☐ gemäß Anlage Nr. _____
für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern ☐ zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. ☐ wie folgt _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____.
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ☐Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt _____ Euro gemäß _____ vergütet. ☐ Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Betrag: _____ Anlass: _____,
Betrag: _____ Anlass: _____,
Betrag: _____ Anlass: _____.
4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstraße 111,
70190 Stuttgart
5 Service- und Reaktionszeiten* ☒ Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
5.1 Servicezeiten*
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | von 8:00 bis 17:00 Uhr |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
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| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
☒ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
5.2 Reaktionszeiten*
| Leistung gemäß Nummer 3.1 | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* in Stunden |
|---|---|---|
| Troubleshooting, 3rd-Level- Support | 4 | |
| Testing, QA-Unterstützung | am folgenden Werktag |
☐ Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
6 Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Hr. René Belmega, belmega@lmz-bw.de, +49 711 2090 7800
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Schlüsselposition | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, |
|---|---|---|---|---|---|
| gemäß Ziffer 8.3 | z. B. weitere | ||||
| EVB-IT | Sicherheitsanforderungen | ||||
| Dienstleistungs- | |||||
| AGB | |||||
| (ja/nein) |
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
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☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: _____. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ☐ Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. ☐ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____.
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs-rechte vereinbart: ☒ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____. ☐ Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).
Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*- Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____. ☐ Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____. ☒ Soweit der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung Open Source Software einsetzt, erstellt, bearbeitet oder in sonstiger Weise verwendet, hat er die jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzbedingungen zu
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Dienstvertrag (Langfassung)
beachten. Auf Verlangen des Auftraggebers informiert er über die verwendeten Open-Source-Komponenten und die hierfür geltenden Lizenzbedingungen. Die für Open Source Software geltenden Lizenzbedingungen bleiben von den Regelungen dieses Vertrages unberührt. Soweit zwingende Bestimmungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz den Regelungen dieses Vertrages entgegenstehen, gehen die Bestimmungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz insoweit vor. ☐ Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt. ☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw. Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.
10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ☐ ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. ☐ erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 10 unberührt.
☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX
zur Verfügung.
11 Abweichende Haftungsregelungen ☒ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ☒ pro Schadensfall 100.000 Euro. ☐ insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro. ☐ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
12 Vertragsstrafen ☐ Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Leistungstermine. ☐ Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
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☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☐ Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13 Weitere Regelungen
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____. ☒ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim-haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 4 Verschwiegenheitsvereinbarung. ☒ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 Auftragsvereinbarungsvereinbarung eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) beinhaltet. ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
13.2 Haftpflichtversicherung ☒ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
13.3 Teleservice* ☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ☐ Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. ☐ Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
13.5 Interessenkonflikt ☐ Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
14 Pflichten nach Vertragsende ☐ Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.
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Dienstvertrag (Langfassung)
15 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Name Datum, Name
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