Verschwiegenheitsvereinbarung.pdf

IT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung paed.ML

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:17 (Europe/Berlin)

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Verschwiegenheitserklärung

Zwischen dem

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg vertreten durch den Direktor Herrn Michael Zieher Rotenbergstr. 111 79190 Stuttgart

im Folgenden – Informationsgeber –

und der

im Folgenden – Informationsnehmer -

Präambel:

Der Informationsnehmer wurde vom Informationsgeber mit der Durchfüh- rung/Beratung/Erstellung…………………………. beauftragt.

Der Informationsgeber beabsichtigt, für den vorstehend beschriebenen Zweck dem Informationsnehmer vertrauliche Informationen gemäß nachstehender Ziffer 1 zur Verfügung zu stellen. Dem Informationsnehmer ist bewusst, dass diese vertraulichen Informationen bisher weder insgesamt noch in ihren Einzel- heiten bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftli- chem Wert sind, seitens des Inhabers durch angemessene Geheimhaltungs- maßnahmen geschützt sind und an denen ein berechtigtes Interesse an deren Geheimhaltung besteht. Sofern eine vertrauliche Information nach dieser Ver- traulichkeitsvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) nicht den Anforderun- gen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes ge- nügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

  1. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form zugänglich gemachte Da- ten und Informationen. Hierzu zählen vor allem Präsentationen, Organisa- tionskonzept, Geschäfts- und Planungsdaten sowie Betriebsgeheimnisse. Unerheblich ist, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom Informati- onsgeber, -nehmer oder anderen erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den Informationsgeber beziehen. Eine Information gilt nicht als vertraulich, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Informationsnehmer bereits öffentlich bekannt war oder mit Zu- stimmung des Informationsgebers öffentlich bekannt wurde.

  1. Verpflichtung des Informationsnehmers

2.1 Der Informationsnehmer verpflichtet sich, über alle ihm direkt oder in- direkt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Informationsgeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Informationsgeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

2.2 Der Informationsnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gelang- ten vertraulichen Informationen ausschließlich zum in der Präambel genannten Zweck zu verwenden.

2.3 Der Informationsnehmer wird nach Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Aufforderung des Informationsgebers sämtliche Dokumente und Unterlagen, die vertrauliche Informationen verkörpern, nach Wahl des Informationsgebers zurückgeben, zerstören oder löschen. Dem In- formationsgeber ist hierüber ein geeigneter Nachweis zu erbringen.

  1. Laufzeit

Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit durch den Informationsnehmer fort.

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  1. Schlussabstimmung

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schrift- form; dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An- stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestim- mung, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Ver- einbarung vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinba- rung die Unwirksamkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung be- wusst gewesen wäre.

…………………………………………………………………………………………………………………. Ort, Datum Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

…………………………………………………………………………………………………………………. Ort, Datum

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