Los 1 - EVB_IT_Ueberlassungsvertrag_TypB.docx

IT-Leistungen für den Weiterbetrieb der pädagogischen Musterlösung paed.ML

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:17 (Europe/Berlin)

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Vergabe zur Beschaffung von IT-Leistungen zum Weiterbetrieb der Pädagogischen Musterlösung „paed.ML“ – Los 1: Subskription für UCS und UCS@school inklusive Maintenance, Support und dazu gehörige Leistungen

– Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sind farblich in blau eingefügt. Die gelb hinterlegten Felder werden nach Vertragsschluss ergänzt. Angaben zu grün hinterlegten Feldern sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen –

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

Inhaltsangabe

1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2

2 Vertragsbestandteile 3

3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 3

4 Zugesicherte Eigenschaften 5

5 Dokumentation 5

6 Lieferanschrift 5

7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 5

8 Kopier- oder Nutzungssperren 6

9 Kündigung 6

10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 6

11 Verantwortlicher Ansprechpartner 6

12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 7

13 Telefonische Unterstützung 7

14 Versicherung 7

15 Sonstige Vereinbarungen 7

15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn, Kündigung 7

15.2 Support-, Maintenance- und Updateleistungen (Pflege) 8

15.2.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* 8

15.2.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 8

15.2.3 Servicezeiten 9

15.2.4 Hotline 9

15.3 System-Engineer-Leistungen 10

15.4 Datenschutz 11

Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

zwischen

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Rotenbergstraße 111,

70190 Stuttgart

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

„Auftraggeber“

und _____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Vertragsgegenstand und Vergütung

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) betreibt mit der paed.ML eine praxiserprobte und moderne Schulplattform, die Schulen die für den Unterricht erforderlichen IT-Dienste zur Verfügung stellt. Weitere Informationen zur paed.ML sowie die zugehörige Dokumentation sind unter www.meine-schulplattform.de abrufbar.

Um einen sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Weiterbetrieb der paed.ML sicherzustellen, hat das LMZ ein Vergabeverfahren zur Beschaffung verschiedener Lizenz-, Pflege-, Support- und Entwicklungsleistungen eingeleitet. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie den übrigen Vergabe- und Vertragsunterlagen.

1.1 Gegenstand dieses Vertrages (Los 1) ist die Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3, Support-, Maintenance- und Update-Leistungen, Weiterentwicklungs- und sonstige Entwicklungsleistungen sowie weitere Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden

gegen Vergütung gemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.

1.3.1 Die Vergütung für die zeitlich befristete Überlassung der Software (Subskriptionslizenz) einschließlich der vollständigen Support-, Maintenance- und Update-Leistungen (siehe Ziffer 6.1.1 der Leistungsbeschreibung „Technische Anforderungen - Subskription für UCS und UCS@school inklusive Maintenance und Support“) (nachfolgend zusammenfassend auch „Subskriptionsleistungen“) erfolgt als jährliche Vergütung gemäß Anlage 2 (Preisblatt). Die Vergütung für das jeweilige Vertragsjahr ist jeweils bis zum 1. März des laufenden Vertragsjahres zur Zahlung fällig.

1.3.2 Die Vergütung für die Anpassungs- und Erstellungsleistungen sowie weitere Leistungen des System Engineer (siehe Ziffer 6.1.2 der Leistungsbeschreibung „Technische und organisatorische Anforderungen - Aktualisierung des Update Vorgangs der paed.ML Linux auf zukünftige Versionen von UCS und UCS@school und System Engineering-Dienstleistungen“) (nachfolgend zusammenfassend auch „System-Engineer-Leistungen“) richtet sich nach Anlage 2 (Preisblatt).

Der Auftraggeber ruft diese Leistungen nach Bedarf ab. Ein Abruf erfolgt in der Regel, wenn im Zusammenhang mit neuen Major- oder Minor-Versionen von UCS oder UCS@school Leistungen erforderlich werden. Die Vergütung erfolgt für jeden Abruf zu dem im Preisblatt festgelegten Festpreis.

Ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht nur, soweit der Auftraggeber Leistungen tatsächlich abruft; Mindestabnahmen sind nicht vereinbart. Die jeweilige Vergütung wird nach Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen fällig. Das Nähere regelt Nummer 15.3 dieses Vertrags.

Vertragsbestandteile

2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

  • dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1LeistungsbeschreibungIn der bei Zuschlag aktuellen Version
2PreisblattAusgefüllt vom AN eingereicht mit seinem Angebot
3Auftragsverarbeitungsvereinbarung (inkl. TOM)In der bei Zuschlag aktuellen Version
4VerschwiegenheitsvereinbarungIn der bei Zuschlag aktuellen Version
5Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
6die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
7die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB)in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
8Die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Fragen-Antworten-KatalogIn der bei Zuschlag aktuellen Version
9Das finale Angebot des Auftragnehmers einschließlich aller Anlagen sowie ggf. eingereichter KonzepteEingereicht vom Auftraggeber
  • Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
  • Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.

2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware

3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung:

Lfd. Nr.Produkt­bezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.AnzahlLiefer­zeit­raum/-terminMVD¹ in MonatenÜber­lassungs­dauer BeginnÜber­lassungs­dauer EndeKNV²EXP³Monatlicher Jährlicher Einzel­­preis (netto)Summe der monat­lichen Vergütung
1Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer ist zur Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellsten Version verpflichtet.Nutzung für sämtliche durch das LMZ unterstützte paed.ML Linux- und paed.ML für Grundschulen-Installationen in Baden-Württemberg ohne Benutzer-, Client- oder Instanzbeschränkung. Weiteres gem. Anlage Nr. 1 LeistungsbeschreibungGem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gem. Nummer 15.1Gemäß Anlage Nr. 2 PreisblattGemäß Anlage Nr. 2 Preisblatt

Gesamtpreis monatlich (netto) _____

FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer.
2KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt.
3EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B.

3.2 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)

[ ] einmalig zum _____

[x] für die zeitlich befristete Überlassung der Software (Subskriptionslizenz) einschließlich der vollständigen Support-, Maintenance- und Update-Leistungen („Subskriptionsleistungen“) jährlich (zahlbar bis zum 1. März)

[x] für die Anpassungs- und Erstellungsleistungen sowie weitere Leistungen des System Engineer („System-Engineer-Leistungen“) erfolgt die Rechnungsstellung jeweils nach Abnahme der vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen

3.3 Vergütungsvorbehalt

Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart

[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes

Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus

[ ] folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____

_____

Anlage(n) Nr. _____

[ ] folgenden weiteren Dokumenten _____

Anlage(n) Nr. _____

Es gelten die Dokumente in

[x] obiger Reihenfolge gemäß Nummer 2.1

[ ] folgender Reihenfolge

[ ] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Zugesicherte Eigenschaften

[x] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere die überlassene Software, bei vertragsgemäßer Nutzung mit der paed.ML gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung kompatibel sind und deren bestimmungsgemäßen Betrieb nicht beeinträchtigen.

Zur Klarstellung: Die vorstehende Zusicherung beschreibt die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Sie stellt keine Garantie gem. 443 BGB dar.

[x] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

Dokumentation

5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)

_____

5.2 Vervielfältigungsrecht

[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

Lieferanschrift

Die Bereitstellung der Lizenzen erfolgt elektronisch über einen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber betriebenen, automatisierten Lizenzierungsmechanismus.

Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____

Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

7.1 Mehrfachnutzung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.

[x] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

7.2 Systemumgebung

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.

[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.

[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen

[x] Gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, die Standardsoftware* sowie Testlizenzen im Rahmen der paed.ML an Schulen, Schulträger sowie weitere von ihm autorisierte Dritte weiterzugeben und dort nutzen zu lassen. Zu den autorisierten Dritten zählen insbesondere Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb, der Administration, der Betreuung, der Weiterentwicklung, der Qualitätssicherung, der Schulung, der Erprobung oder dem Support der paed.ML befasst sind. Dies umfasst insbesondere Schulen sowie deren Schulträger im Rahmen des Betriebs der paed.ML, sowie auch vom Schulträger oder der jeweiligen Schule beauftragte IT-Dienstleister, die Leistungen im Hinblick auf die paed.ML erbringen, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie sonstige mit Ausbildung, Fortbildung oder Qualifizierung befasste Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg.

Die Nutzung darf auch in Test-, Pilot-, Schulungs- und Referenzumgebungen erfolgen, soweit dies im Zusammenhang mit der paed.ML erforderlich ist.

Kopier- oder Nutzungssperren

gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

Kündigung

(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)

[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.

Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] ohne gesonderte Vergütung

zu behalten.

Verantwortlicher Ansprechpartner

des Auftraggebers: Hr. Rene Belmega, belmega@lmz-bw.de, 0711-2090-7800

des Auftragnehmers: _____

Störungsmeldung und Nacherfüllung

12.1 Adresse für Störungsmeldung

gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B

Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:[…]
Organisationseinheit/Abteilung:
[x] Postanschrift:[…]
[x] Telefon:[…]
[ ] Fax:
[x] E-Mail:[…]
[x] Web-Adresse:[…]

12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten

Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: Gemäß der Servicezeiten gemäß Nummer 15.2.

[x] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Nummer 15.2.

Telefonische Unterstützung

[x] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Nummer 15.2.

Versicherung

[x] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.

Sonstige Vereinbarungen

15.1 Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn, Kündigung

(1) Der Vertrag hat kommt mit Zuschlag zustande. Die vertraglichen Leistungspflichten der Parteien beginnen am 01.01.2027.

Zur Klarstellung: Der Vertrag ist formal bereits ab Zuschlag wirksam; Leistungsbeginn ist jedoch erst der 01.01.2027. Die Parteien sind mithin erst ab dem 01.01.2027 zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet.

(2) Die Mindestvertragsdauer beträgt 36 Monate ab Beginn der Leistungserbringung. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag 2x um je weitere 12 Monate zu verlängern („Verlängerungsoptionen“). Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode.

Der Vertrag endet spätestens 60 Monate nach Beginn der Leistungserbringung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den vertragsgemäßen Einsatz der Leistungen dauerhaft entfallen oder sich wesentlich ändern und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann;

b) der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere vereinbarte Leistungsanforderungen nicht erfüllt, und die Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, wobei mehrere nicht wesentliche Pflichtverletzungen in ihrer Gesamtheit eine wesentliche Pflichtverletzung darstellen können;

c) erhebliche IT-, Informationssicherheits- oder Datenschutzrisiken bestehen oder eintreten, die die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme, Daten oder Prozesse des Auftraggebers gefährden und nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt werden können.

d) sonstige Umstände eintreten, die nach begründeter Auffassung des Auftraggebers die Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nachhaltig beeinträchtigen.

Weitere Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

15.2 Support-, Maintenance- und Updateleistungen (Pflege)

Bestandteil der zu erbringenden Leistungen sind insbesondere die in der Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung beschriebenen Maintenance-, Support- und Updateleistungen (zusammenfassend auch „Pflegeleistungen“). Für diese Leistungen gelten ergänzend die EVB-IT Pflege-AGB. Sie sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und begründet keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch. Dies gilt insbesondere auch für die Beseitigung von Mängeln und Fehlern der geschuldeten Leistungen.

15.2.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.

Lfd. Nr.Standardsoftware* aus Nummer 3.1, lfd. Nr.Patch*, Update*Upgrade*Release/ Version*Umsetzung von in Anlage Nr. _____ genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)EXP1Installation durch den Auftragnehmer (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)
11xxx
FußnoteErläuterung
1US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen _____ Exportkontrollvorschriften

15.2.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[x] Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
kritisch: Anmeldung an UCS@school für niemanden mehr möglich, LDAP/Portal komplett ausgefallen4
Mittel: Benutzerimport funktioniert nicht mehr oder wichtige Dienste für alle Schulen sind gestört.4h
Niedrig: Einzelne Funktionen arbeiten fehlerhaft, es gibt aber Workarounds oder nur wenige Nutzer sind betroffen.8h
Minimal: Frage zur Konfiguration, Dokumentation, Best Practice oder Feature Request.)16h

[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.

[x] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

15.2.3 Servicezeiten

[x] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 08:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[x] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

15.2.4 Hotline

[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 8:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[x] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

15.2.5 Unterstützung älterer Versionen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit sämtliche UCS und UCS@school Versionen zu unterstützen, die Grundlage für alle vom Auftraggeber produktiv unterstützten paed.ML-Versionen sind und hierfür die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen, insbesondere Maintenance-, Support-, Fehlerbehebungs- und Sicherheitsleistungen, vollumfänglich zu erbringen.

Dies gilt auch dann, wenn die betreffende UCS- oder UCS@school-Version durch den Hersteller oder Rechteinhaber nicht mehr im regulären Support- oder Maintenancezyklus geführt wird oder hierfür gesonderte Extended-Maintenance-, Extended-Support- oder vergleichbare Leistungen angeboten werden.

Die hierfür erforderlichen Aufwendungen und Leistungen sind mit der vertraglich vereinbarten Vergütung vollständig abgegolten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, für die Unterstützung einer vom Auftraggeber weiterhin produktiv eingesetzten und unterstützten Version zusätzliche Vergütungen oder Zuschläge zu verlangen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Unterstützung einer paed.ML-Version für mindestens 2,5 Jahre nach Veröffentlichung einer paed.ML-Nachfolgeversion.

Soweit der Auftragnehmer die Unterstützung einer Version aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleisten kann, hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und auf eigene Kosten angemessene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Vorbereitung einer Migration auf eine unterstützte Nachfolgeversion vorzuschlagen.

15.3 System-Engineer-Leistungen

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Ziffer 6.1.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung beschriebenen System-Engineer-Leistungen zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Analyse und Bereitstellung neuer UCS- und UCS@school-Versionen im Hinblick auf die paed.ML, die Anpassung und Erstellung von Update- und Automatisierungsskripten für die paed.ML, erforderliche Änderungen an paed.ML-spezifischen Komponenten, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Tests, Dokumentationen sowie die weiteren in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen.

Für die System-Engineer-Leistungen gelten ergänzend die EVB-IT Erstellungs-AGB.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt auf Abruf des Auftraggebers. Ein Abruf erfolgt in der Regel dann, wenn neue Major- oder Minor-Versionen von UCS oder UCS@school veröffentlicht werden und Leistungen erforderlich werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils vom Auftraggeber abgerufenen Erstellungsleistungen nach Maßgabe dieses Vertrags und der Leistungsbeschreibung zu erbringen, sobald der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Abruf erteilt.

Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Leistungen typischerweise einmal (1x) pro Kalenderjahr abgerufen werden. Der Auftraggeber ist jedoch weder verpflichtet, in einem Kalenderjahr Leistungen abzurufen, noch ist die Anzahl möglicher Abrufe auf einen Abruf pro Kalenderjahr beschränkt; insbesondere sind insoweit keine Mindestabnahmen vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer hat die jeweilige Leistung nach Fertigstellung (und Qualitätssicherung auf seiner Test- und Referenzumgebung) dem Auftraggeber zu übergeben und zur Installation und Abnahme bereitzustellen.

Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Installation und Funktionsprüfung durch den Auftraggeber auf dessen eigener Test- und Referenzumgebung. Im Übrigen gelten die Abnahmeregelungen der EVB-IT Erstellungs-AGB.

(4) Die Vergütung wird jeweils nach Abnahme der vom Auftraggeber abgerufenen Leistungen fällig und erfolgt zu den in Anlage Nr. 2 Preisplatt festgelegten Pauschalfestpreisen je Abruf. Mit dem vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche zur vertragsgemäßen Erbringung der jeweils abgerufenen Leistungen erforderlichen Leistungen und Aufwände des Auftragnehmers abgegolten. Die jeweilige Vergütung wird nach Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen fällig.

(5) Die für die Erbringung der System-Engineer-Leistungen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen stellen Schlüsselpersonen dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Personen während der Vertragslaufzeit in ausreichendem Umfang für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

Ein Austausch der eingesetzten Schlüsselpersonen ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung jedoch unverzüglich erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit oder vergleichbaren Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und den Einsatz der betreffenden Person unmöglich machen.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über einen Austausch unverzüglich zu informieren und eine fachlich mindestens gleichwertig qualifizierte Ersatzperson zu benennen. Sämtliche Einarbeitungs- und Wissenstransferaufwände gehen zulasten des Auftragnehmers.

(6) Die im Rahmen der System-Engineer-Leistungen erzeugten oder bearbeiteten Arbeitsergebnisse (insbesondere Quellcode sowie sonstige im Rahmen der Erstellungsleistungen geschaffene oder angepasste Materialien) werden nachfolgend als „Entwicklungsergebnisse“ bezeichnet.

Sämtliche Entwicklungsergebnisse sind fortlaufend in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Repository-Umgebungen zu speichern und zu dokumentieren. Der Auftraggeber erhält jederzeit Zugriff auf die Entwicklungsergebnisse.

Soweit Entwicklungsergebnisse ausschließlich für die paed.ML entwickelte Update-, Konfigurations-, Anpassungs- oder Automatisierungssoftware (insbesondere Skripte) darstellen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hieran mit ihrer Entstehung ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weiterentwicklung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Weitergabe an Schulen, Schulträger, Dienstleister, Partner und sonstige Dritte im Zusammenhang mit der paed.ML.

Soweit Entwicklungsergebnisse Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Weiterentwicklungen der Standardsoftware* (insbesondere UCS oder UCS@school) betreffen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hieran einfache Nutzungsrechte ein. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, die betreffenden Entwicklungsergebnisse gemeinsam mit der Standardsoftware* im Rahmen der paed.ML zu nutzen und an Schulen, Schulträger sowie sonstige autorisierte Dritte weiterzugeben und dort nutzen zu lassen; Nummer 7.3 gilt insoweit entsprechend.

Geltende Open Source Lizenzbedingungen bleiben unberührt.

(7) Im Übrigen gelten die weiteren Anforderungen und Regelungen der Anlage 1 Leistungsbeschreibung.

15.4 Datenschutz

Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 Auftragsvereinbarungsvereinbarung eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) beinhaltet.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, AuftraggeberDatum, Auftragnehmer
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