Anlage 5_Vertrag_RAG IT 2027.pdf

IT-Infrastruktur und GDI-Applikationsbetrieb für RAG-Konzern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Anlage 5

Vertragsstrafen

Die Vereinbarung von Service Leveln ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung und ist in der dortigen Anlage Los_Infrastruktur_Servicelevel bzw. Los_GDI_Servicelevel dargestellt. Die Service Level definieren in diesem Zusammenhang die vom AN im Rahmen der Leistungserbringung einzuhaltenden Sollwerte [z.B. Verfügbarkeit, maximale Dauer eines Einzelausfalls (Wiederherstellzeit), maximale Anzahl erlaubter Ausfälle, Reaktionszeit, Performance, Liefer- und Fertigstellungstermine (z.B. Einspielen von Releases und Updates) etc.].

In vorgenannten Anlagen zur Leistungsbeschreibung ist geregelt,

  • wie die Einhaltung der Service Level gemessen wird,

  • wer diese Messung vornimmt und

  • wer nachweispflichtig für die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Service Level ist.

Die Auswertung der Service Level erfolgt in dem in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Zyklus. Der AN setzt auf eigene Kosten geeignete, dem anerkannten Stand der Technik entsprechende und mit der RAG abgestimmte Tools und/oder Methoden zur Messung der Service Level ein.

Die Gesellschaften werden bei wiederholter Nichteinhaltung eines vereinbarten Service Level unabhängig von der unverzüglichen Behebung soweit erforderlich einen angemessenen Maßnahmenplan mit dem AN verabschieden, dessen Befolgung eine dauerhafte Einhaltung der vereinbarten Service Level ermöglicht. Art, Umfang und Ausgestaltung sind im Prozesshandbuch zu regeln. Der Maßnahmenplan wird vom AN vorgelegt. Der AN wird dem AG regelmäßig sowie auf entsprechende Nachfrage jederzeit über den Stand der Maßnahmen nach diesem Maßnahmenplan und die dabei erzielten Verbesserungen im Service Level berichten.

Im Fall der Verletzung eines vertragsstrafenrelevanten Service Levels, die der AN und/oder die vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer zu vertreten haben, erhöht sich das Vertragsstrafen-Konto des AN, um die je Servicelevel angegebene Pönalepunktzahl. Die RAG bleibt neben der Geltendmachung der Service Level-Vertragsstrafe auch berechtigt, die Weitererfüllung durch den AN im Sinne des § 341 BGB zu verlangen.

Für die Ermittlung der Service Level-Pönale gilt Folgendes:

Je Servicelevel sind in der Spalte ,,Pönale-Punkte" Punktwerte angegeben, die im Falle einer Verletzung des Servicelevels herangezogen werden. Alle Pönale-Punkte werden jährlich summiert und ergeben den Gesamtpunktwert des Jahres. Je nach Gesamtpunktwert erfolgt die Errechnung der Höhe der Vertragsstrafe entsprechend nachfolgender Tabelle:

Gesamtpunkte Vertragsstrafe in % vom Jahresumsatz dieses Vertrages

0-99 0%

100-199 4%

200-299 7%

= 300 10%

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Im Falle der mehrfachen Verwirkung einer Vertragsstrafe für mehrere Jahre während der Vertragslaufzeit ist die Höhe der Vertragsstrafe auf maximal 5% des Gesamt-Netto-Entgelts (Netto-Auftragssumme) beschrankt. Das Gesamt-Netto-Entgelt ergibt sich aus der Addition der Netto-Preisangaben des Auftragnehmers im Preisblatt bezogen auf die Vertragslaufzeit.

Kann der AN nachweisen, dass weder der AN noch die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer die SL-Verletzung zu vertreten haben, werden keine Pönale-Punkte dem Jahreskonto zugefügt.

Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt dem jeweiligen AG vorbehalten.

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