Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem
Verpflichtungsgesetz
Az.
Niederschrift über die förmliche Verpflichtung von
Auftragnehmern und Auftragnehmerinnen nach dem
Verpflichtungsgesetz
Herr/Frau:
Auftragnehmer/in:
ist nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes von
Herrn/Frau:
Auftraggeber/in:
auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichtet worden. Auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung wurde hingewiesen. Der/Die Verpflichtete wurde darüber informiert, dass er/sie durch die Verpflichtung bei der Anwendung der folgenden Vorschriften des Strafgesetzbuches Amtsträgern gleichgestellt wird:
| Korruptionsstraftaten: | |
|---|---|
| §§ 331, 332, 335, 336, 358 | Vorteilsannahme und Bestechlichkeit. |
| Geheimnisverrat/Vertraulichkeitsverletzung: | |
| §§ 353 b, 358 | Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, |
| §§ 355, 358 | Verletzung des Steuergeheimnisses, |
| § 201 Abs. 3 | Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, |
| § 203 Abs. 2, 4, 5 | Verletzung von Privatgeheimnissen, |
| § 204 | Verwertung fremder Geheimnisse, |
| § 97 b Abs. 2 i. V. m. §§ 94 bis 97 | Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses. |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 28.12.2023
Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz / Az.
| Sonstige Straftaten: | |
|---|---|
| § 120 Abs. 2 | Gefangenenbefreiung, |
| § 133 Abs. 3 | Verwahrungsbruch. |
Er/Sie hat einen Abdruck dieser Niederschrift, den Verhaltenskodex gegen Korruption mit Erläuterungen und einen Abdruck der genannten Vorschriften sowie der geltenden Regelungen zur Annahme von Geschenken und Belohnungen erhalten.
Ort, Datum Unterschrift Verpflichtende/r
Ort, Datum Unterschrift Verpflichtete/r
Anlagen
Es handelt sich hierbei um folgende Regelungen, welche Bestandteil der Broschüre „Regeln zur Integrität“ des BMI sind:
Verhaltenskodex gegen Korruption (Anlage 01_Verhaltenskodex)
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (Anlage_02_RL_Korruptionsprävention)
Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (Anlage_03_Empfehlung_Korruptionsprävention)
Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken (Anlage_04_RS_Verbot_Annahme)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung (Anlage_05_AllgVV_externe Personen)
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 28.12.2023 Seite 2 von 2