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Anlage ANG 20 Offenes Verfahren Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen IBBW - EU 1/2026
Anlage ANG 20
Eignungs- und Zuschlagskriterien
1 Nachweis der Eignung gemäß §§ 44, 45 und 46 VgV
Mit der Leistungserbringung sollen im Rahmen eines offenen Verfahrens geeignete Bieter be- auftragt werden. Ein Unternehmen ist gemäß § 122 Abs. 2 GWB geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentli- chen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Der Nachweis der Eignung erfolgt, soweit nachstehend nicht anders angegeben, durch die Bieter über Eigenerklärungen zur Eignung gemäß §§ 44, 45 und 46 VgV.
Die Bieter werden aufgefordert, mit dem Angebot bei der Vergabestelle folgende Nachweise vorzulegen:
| Anla- gen- num- mer zum Ange- bot | Nachweis | Quelle | Vorzule- gen auch von je- dem Mitglied einer Bieter- gemein- schaft | Bei Eig- nungs- leihe vorzule- gen auch von je- dem Un- terauf- tragneh- mer |
|---|---|---|---|---|
| E-1.1 | Eigenerklärung der Bietergemeinschaft (nur für Bietergemein- schaften) | Anlage ANG 5 | ||
| E-1.2 | Liste der für Eignungsleihe herangezogenen anderen Unterneh- men (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungsleihe) | Anlage ANG 6 | ||
| E-1.3 | Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eignungs- leihe) | Anlage ANG 7 | X | |
| E-1.4 | Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz | Anlage ANG 8 | X | |
| E-1.5 | Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ge- mäß §§ 123,124 GWB, § 22 LkSG | Anlage ANG 9 | X | X |
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| Anla- gen- num- mer zum Ange- bot | Nachweis | Quelle | Vorzule- gen auch von je- dem Mitglied einer Bieter- gemein- schaft | Bei Eig- nungs- leihe vorzule- gen auch von je- dem Un- terauf- tragneh- mer |
|---|---|---|---|---|
| E-1.6 | Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Mo- nate) | Bieter | X | |
| E-1.7 | Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate) | Bieter | X | |
| E-1.8 | Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögens- schäden je Schadensfall [pro Jahr mindestens 2-fach maximiert]) | Anlage ANG 10 | X | |
| E-1.9 | Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abge- schlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlosse- nen Geschäftsjahren) jeweils > 1.500.000 Euro | Anlage ANG 11 | ||
| E-1.10 | Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des Anwender-/Nutzersupports auf 1st- und/oder 2nd-Le- vel von IT-Anwendungen mit einem Auftragsvolumen jeweils grö- ßer 30.000 Euro (netto)/p.a. | Anlage ANG 12 | ||
| E-1.11 | Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Projektunterstützung von IT-Projekten mit einem Auf- tragsvolumen jeweils größer 50.000 Euro (netto)/p.a. | Anlage ANG 12 | ||
| E-1.12 | Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der technischen Beratung bei Softwareprojekten mit ei- nem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a. | Anlage ANG 12 | ||
| E-1.13 | Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des leitenden Projektmanagements von Softwareprojek- ten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a. | Anlage ANG 12 |
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| Anla- gen- num- mer zum Ange- bot | Nachweis | Quelle | Vorzule- gen auch von je- dem Mitglied einer Bieter- gemein- schaft | Bei Eig- nungs- leihe vorzule- gen auch von je- dem Un- terauf- tragneh- mer |
|---|---|---|---|---|
| E-1.14 | Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäfts- jahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Anwen- der-/Nutzersupports von IT-Anwendungen (mindestens 5), im Be- reich Projektunterstützung von IT-Projekten (mindestens 5), im Bereich der technischen Beratung bei IT-Projekten (mindestens 5) und im Bereich des leitenden Projektmanagements von IT-Pro- jekten (mindestens 3) | Anlage ANG 11 |
Hinweis: „durchgeführte Aufträge“ im Sinne der Referenzanforderungen sind nur solche von Dritten an den Bieter erteilten Aufträge, die entweder im relevanten Zeitraum endeten oder, sofern die Aufträge noch andauern, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe das geforderte Min- destauftragsvolumen bereits durch den Bieter erbracht wurde.
Liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Un- terlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren hinsichtlich der Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Gewerbeordnung und/oder einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 5 Abs. 2 WRegG anzufordern. Für Bietergemeinschaften gilt dies für alle ihre Mitglieder.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 Abs. 3 Satz 2 Mindestlohngesetz und § 21 Abs. 3 Satz 2 Arbeitnehmer- Entsendegesetz während des Vergabeverfahrens jederzeit berechtigt ist, einen Auszug aus dem Gewerbezent- ralregister anzufordern.
Der Auftraggeber wird diese Auszüge gemäß § 48 Abs. 4 VgV (analog), § 19 Abs. 4 Mindest- lohngesetz und § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz noch vor der Zuschlagserteilung für denjenigen Bieter anfordern, der im Ergebnis der Wertung aller Angebote bis auf den hier in Rede stehenden Nachweis erstplatziert ist (Zuschlagsaspirant). Für Bietergemeinschaften gilt dies für alle ihre Mitglieder.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nach Bedarf von den Bietern einen Auszug aus dem Bundeszentralregister anzufordern.
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Der Auftraggeber behält sich vor, gültige Bescheinigungen über
-
die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Abgaben des jeweiligen Finanz- amts
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die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
nachzufordern. In diesem Fall sind Bescheinigungen über alle beim Bieter anfallende Steuer- arten und aller Träger der Sozialversicherung, bei denen Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, vorzulegen. Sollte eine vorgelegte Bescheinigung keinen Gültigkeitsvermerk haben, darf sie nicht älter als drei Monate (Ausstellungsdatum) sein. Maßgeblich dafür ist das Datum des Aufforderungsschreibens des Auftraggebers. Sollte eine Behörde solche Bescheinigungen ge- nerell nicht ausstellen, hat der Bieter dies dem Auftraggeber innerhalb der zur Vorlage gesetz- ten Frist unter vollständiger Bezeichnung der betreffenden Behörde anzugeben.
2 Zuschlagskriterien
2.1 formale Ausschlusskriterien
Der Auftraggeber wird den Zuschlag nur auf Angebote erteilen, für das er wichtige Belange gewahrt sieht (§ 128 Abs. 2 GWB). Bieter bzw. Bietergemeinschaft haben daher folgende wei- tere Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
| Anla- gen- num- mer zum Ange- bot | Nachweis | Quelle | Vorzule- gen auch von je- dem Mitglied einer Bieter- gemein- schaft | Bei Eig- nungs- leihe vorzule- gen auch von je- dem Un- terauf- tragneh- mer |
|---|---|---|---|---|
| Z-1.1 | Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt | Anlage ANG 13a | X | X |
| Z-1.2 | Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen | Anlage ANG 14 | X | X |
| Z-1.3 | Eigenerklärung Sanktionen | Anlage ANG 15 | X | X |
| Z-1.4 | Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron Hubbard | Anlage ANG 16 | X | X |
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2.2 Bewertungskriterien
Die fachliche Bewertung der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber nach folgendem Bewer- tungsschema:
2.2.1 Erfüllung aller fachlichen Ausschlusskriterien Die Angebote der Bieter müssen alle in der Bewertungsmatrix (Anlage ANG 21) als Aus- schlusskriterium gekennzeichneten Anforderungen erfüllen. Diese Kriterien sind in der Bewer- tungsmatrix in der Spalte C „Kriterienart“ mit einem „A“ oder „A/B“ gekennzeichnet. Erfüllt ein Angebot eines oder mehrere der Ausschlusskriterien nicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
2.2.2 Ermittlung der Leistungspunkte des Angebotes Die fachliche Bewertung der Angebote erfolgt nach dem folgenden Bewertungsschema:
Die Angebote werden anhand der angebotenen Mitarbeiter, deren Profilen und dem Eindruck bei der Präsentation mit Leistungspunkten (LP) bewertet. Diese Kriterien sind in der Bewer- tungsmatrix (Anlage ANG 21) in der Spalte Kriterienart mit einem A/B oder einem B gekenn- zeichnet. B-Kriterien (Bewertungskriterien) werden wie folgt bewertet:
Die Präsentation wird anhand der Kriterien in der Bewertungsmatrix (Anlage ANG 21) mit einer der Leistungspunktzahlen 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 bewertet. Die Leistungspunktzahlen ent- sprechen dabei den klassischen Schulnoten von ungenügend bis sehr gut. Die Zwischenwerte (1, 3, 5, 7, 9) können bei einer Tendenz zur jeweils höheren oder niedrigeren Notenstufe ver- geben werden. Der Gewichtungsfaktor der Präsentation ist in der Bewertungsmatrix angege- ben. Die erzielte Leistungspunktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und ergibt so die Bewertungspunkte für dieses Kriterium.
Bewertet werden weiter die mit dem Angebot eingereichten Mitarbeiterprofile (Anlage ANG 17). Reicht ein Bieter nicht alle Mitarbeiterprofile ein, so werden alle fehlenden Mitarbeiterpro- file mit null Punkten gewertet. Wird für eine Mitarbeiterrolle mehr als ein Mitarbeiterprofil ein- gereicht, wird nur das jeweils erste Mitarbeiterprofil zur betroffenen Mitarbeiterrolle bewertet. Die Bewertung der Mitarbeiterprofile ergibt sich aus den entsprechenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix (Anlage ANG 21). Diese B-Kriterien werden entsprechend ihrer Bedeu- tung gewichtet. Dies wird durch die in der Bewertungsmatrix angegebenen Gewichtungsfaktor ausgedrückt. Die erzielte Leistungspunktzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert und ergibt so die Bewertungspunkte für dieses Kriterium.
3 Bestimmung der Rangfolge
Die Bestimmung der Rangfolge der Bieter erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeit der Angebote. Die Ermittlung der beiden wirtschaftlichsten Angebote erfolgt dabei nach der erweiterten Richt- wertmethode gemäß UfAB 2018
https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_down- load.pdf;jsessionid=8A3082F45B9E1898AD19883655BE1B67.1_cid322?__blob=publication- File
Dies heißt:
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Für jedes Angebot wird zunächst eine Kennzahl (K) für das Leistungs-Preis-Verhältnis gebil- det. Sie errechnet sich als Quotient aus der Bewertungspunktzahl (BP) und einem Tausendstel der Preispunktzahl (PP):
K = BP/(PP x 10-3).
Die Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt bildet die Preispunktzahl. Die Bewertungs- punktzahl wird anhand der Bewertungsmatrix (Anlage ANG 21) ermittelt.
Sodann werden diejenigen Angebote ausgewählt, die innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % um das in der Kennzahl K führende Angebot liegen. Innerhalb dieses Schwankungs- bereichs erhalten die beiden Angebote mit der höchsten Bewertungspunktzahl den Zuschlag. Liegt kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs, so werden die beiden An- gebote mit der höchsten Kennzahl bezuschlagt.
Sollten mehrere Angebote innerhalb des Schwankungsbereiches die gleiche Bewertungs- punktzahl aufweisen, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Bewertungspunkt- zahl für die Rolle Technische/-r Senior Consultant. Sollte auch diese gleich sein, entscheidet das Los.
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