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IT-Beratung und operative Unterstützung für Fachverfahren des Bildungsbereichs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 16:17 (Europe/Berlin)

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Offenes Vergabeverfahren „Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen“ IBBW – EU 1/2026


Rahmenvertrag

IT-Dienstleistungen

Aktenzeichen: IBBW – EU 1/2026

V e r f a h r e n s b e d i n g u n g e n

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Inhaltverzeichnis

1 Hinweis…………………………………………………… ................................ ..4

2 Rechtsgrundlagen des Verfahrens……………………………………………..4

3 Auftraggebende Stelle (AG)……………………………. ................................ 4

4 Vergabestelle…………………………………………….. ................................. 5

4.1 Fachliche Vergabestelle……………………………… ....................................... 5 4.2 Organisatorische Vergabestelle/Kontaktstelle .............................................. 5

5 Auskünfte zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen....................... 5

6 Auftragsgegenstand………………………………. ........................................ 7

7 Ort der Leistung…………………………………………. ................................. 7

8 Vertragliche Grundlagen des Auftrags…………………………… ............... 7

9 Aufteilung in Lose……………………………………… .................................. 8

10 Voraussichtliche Liefer- /Ausführungszeit…………… .............................. 8

11 Angebotsfrist……………………………………………. .................................. 8

12 Inhalt und Form des Angebots………………………. .................................. 8

13 Zahl der Hauptangebote, Nebenangebote, Änderungsvorschläge ........ 10

14 Vorgesehener Ablauf des Vergabeverfahrens ......................................... 10

15 Verfahrenskosten……………………………………… ................................. 11

16 Hinweispflicht der Bieter……………………………… ................................ 11

17 Schutzrechte, Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen.................... 11

18 Prüfung und Bewertung der Angebote………………. .............................. 11

19 Zusätzliche Informationen für Bietergemeinschaften ............................. 13

20 Zusätzliche Informationen für ausländische Bieter ................................ 13

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21 Zusätzliche Informationen für Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe………………………………………….. ................................. 13

22 Rechtsbehelfe…………………………………………. .................................. 14

23 Datenschutz…………………………………………….. ................................. 15

24 Verschwiegenheit/Vertraulichkeit……………………… ............................. 15

25 Anlagen:…………………………………………………… .............................. 16

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Die nachstehenden Verfahrensbedingungen sind während der gesamten Dauer des Vergabe- verfahrens zu beachten.

1 Hinweis

Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für die Geschlechter männlich/weiblich und divers.

Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bietergemeinschaften gemeint. Mit „Auftragnehmer (AN)“ ist der Bieter oder die Bieterge- meinschaft gemeint, die den Zuschlag erhalten hat.

2 Rechtsgrundlagen des Verfahrens

Der Auftraggeber schreibt die Leistung nach der Vergabeverordnung (VgV) sowie den Vor- schriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 1, 3 GWB, 15 Abs. 1 VgV aus. Es wird ausdrücklich auf den Inhalt der europaweiten Bekanntmachung vom 10. August 2026 Bezug genommen.

3 Auftraggebende Stelle (AG)

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Kultus, dieses vertreten durch das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart

Die Vergabestelle handelt bei der Ausschreibung und dem Vertragsschluss ausschließlich im Namen des vorgenannten Auftraggebers.

Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach diesen Verfahrensbedingungen, der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag sowie sämtlichen An- hängen zum Vertrag.

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4 Vergabestelle

4.1 Fachliche Vergabestelle

Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart

Der fachlichen Vergabestelle obliegt die fachlich-inhaltliche Durchführung des Vergabeverfah- rens, d. h. insbesondere die fachliche Aus- und Bewertung von Angeboten.

4.2 Organisatorische Vergabestelle/Kontaktstelle

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB Vergabestelle Fasanenstraße 61 10719 Berlin Telefon: 030/200542 – 0 Telefax: 030/200542 – 11 E-Mail: vergabe@tcilaw.de

Die organisatorische Vergabestelle ist zuständig für die organisatorische Abwicklung des Vergabeverfahrens.

Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform „Deut- sches Vergabeportal“ durchgeführt. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen einschließlich al- ler Anlagen und Anhänge sowie ggf. weiterer Bieterinformationen im Laufe der Angebotsphase erfolgen daher ausschließlich in der elektronischen Form über die e-Vergabeplattform. Weitere Informationen zur e-Vergabe und der verwendeten e-Vergabeplattform finden Sie in der Anlage Information e-Vergabe.

5 Auskünfte zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen

Die vorgenannte organisatorische Vergabestelle ist alleiniger Ansprechpartner für Hinweise und Fragen in dem Vergabeverfahren.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Anfragen, Angebote und sonstige Korrespondenz, die nicht in deutscher Sprache übermittelt werden, gelten als dem Auftraggeber gegenüber nicht zuge- gangen. Eingereichte Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind zwingend auch in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Alle Fragen, die mit dem Verfahren im Zusammenhang stehen, sind über die e-Vergabeplatt- form einzureichen. Korrespondenz der Bieter, die nicht dieser Vorgabe entspricht, gilt dem Auf- traggeber gegenüber als nicht zugegangen. Solche Anfragen werden nicht beantwortet. Aus- kunftsersuchen, die nicht spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (siehe insbesondere Ziffer 11) vorliegen, müssen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, auch später eingehende Auskunftsersuchen

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zu beantworten, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers zweckdienlich ist und der Gleichheits- grundsatz gewahrt bleibt. Ein Anspruch auf Fristverlängerung gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV besteht in den letztgenannten Fällen nicht.

Bieter haben sich über alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens, die zur Angebotsabgabe maß- gebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen.

Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Der Auftraggeber wird auf Fragen der Bieter ausschließlich über die e-Vergabeplattform „Deut- sches Vergabeportal“ antworten und die Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bietern über die e-Vergabeplattform in anonymisierter Form zugänglich machen. Im Inte- resse des Geheimwettbewerbs sind diese Fragen daher so zu stellen, dass eine Identifikation des Fragenden nicht möglich ist. Die Kommunikation über das e-Vergabe-System darf aus- schließlich für vergaberechtlich zulässige Kommunikation genutzt werden.

Die Kontaktstelle wird Fragen bzw. Auskunftsverlangen ggf. so umformulieren, dass die Identität des Fragestellers nicht erkennbar wird. Die Bieter werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen bzw. Auskunftsverlangen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten den anderen Bietern zur Verfügung gestellt werden.

Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen die nachfolgende Tabellenform:

Lfd. Nr.DokumentText / FrageAntwort
(wird von der Verga- bestelle ausgefüllt)(wird von der Vergabe- stelle ausgefüllt)

Zum besseren Verständnis der Fragestellung kann es erforderlich sein, der Vergabestelle zu- sätzliche Erläuterungen oder Hintergrundinformationen zu geben. Wenn diese Informationen nicht an die Wettbewerber verschickt werden sollen, müssen diese Teile deutlich gekennzeich- net werden. Es wird dann nur die ursprüngliche Frage mit der dazugehörigen Antwort versendet.

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6 Auftragsgegenstand

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbe- reich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.

Auftragsgegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operati- ven Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbeson- dere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.

Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern je- weils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber be- steht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rah- menvertrag beträgt das Fünffache der in der Leistungsbeschreibung unverbindlich geschätzten Abnahmemengen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftrag- gebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweili- gen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.

7 Ort der Leistung

Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Str. 172 70191 Stuttgart

8 Vertragliche Grundlagen des Auftrags

Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen auf Basis des als Anlage ANG 2 den Verga- beunterlagen beigefügten EVB-IT Dienstvertrags zu vergeben. Soweit erforderlich werden mit dem konkreten Einzelauftrag die als Anlage ANG 3 den Vergabeunterlagen beigefüg- ten Regelungen zur Auftragsverarbeitung vereinbart.

Vor Erteilung eines konkreten Einzelauftrags wird der Auftraggeber beide Rahmenvertrags- partner zur Abgabe eines konkreten Angebotes für den anstehenden Einzelauftrag auffor- dern. Gehen von beiden Rahmenvertragspartnern Angebote ein, wird der Auftraggeber den Einzelauftrag auf das Angebot erteilen, das in einer Gesamtschau aus Qualität und Quali- fikation des angebotenen Personals, Zeitpunkt der möglichen Leistungsaufnahme und auf- tragnehmerseitig geschätztem Aufwand für die Leistungserbringung nach Einschätzung des Auftraggebers den größeren Gesamtnutzen für den Auftraggeber aufweist.

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9 Aufteilung in Lose

Eine Aufteilung in Lose findet nicht statt.

10 Voraussichtliche Liefer- /Ausführungszeit

Vertragsbeginn des Rahmenvertrages ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Die Dauer des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre. Während des Rahmenvertrages erteilte Einzelaufträge sind auch nach Ablauf des Rahmvertrages durch den Auftragnehmer zu den Bedingungen des Rahmenvertrages bis zur vollständigen Leistungserbringung unter dem jeweiligen Einzelauftrag zu Ende zu bringen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auf- traggebers konkrete Mitarbeiter des Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.

11 Angebotsfrist

Ablauf der Angebotsfrist:

  1. September 2026, 09:00 Uhr

12 Inhalt und Form des Angebots

Für das Angebot ist das Angebotsschreiben (Anlage ANG 4) zu verwenden. Folgende Erklä- rungen/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:

Siehe Anlage ANG 20 „Eignungs- und Zuschlagskriterien“.

Darüber hinaus sind dem Angebot folgende Unterlagen beizufügen:

Anlage ANG 4 Angebotsschreiben

Anlage ANG 17 ausgefüllte Profile Mitarbeiter

Anlage ANG 18 Verzeichnis Unterauftragnehmer

Anlage ANG 19 ausgefülltes Preisblatt.

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Der Bieter kann an Stelle der geforderten Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigener- klärung gemäß § 50 VgV vorlegen, sofern diese die geforderten Erklärungen enthält.

Angebote sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform (s. Ziffer 4.2) einzureichen. Eine pos- talische oder anderweitige elektronische Übermittlung (z. B. per E-Mail) oder persönliche Ab- gabe von Angeboten ist nicht zugelassen.

Jedes Angebot und die mit einzusendenden Formulare müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Angebote sind mit Datum sowie mit dem Namen der/des Erklärenden zu versehen (Text- form).

Eine gesonderte händische Unterschrift oder Signatur auf Formblättern und sonstigen Bestand- teilen des Angebots ist grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, dies ist im Formblatt oder von der Vergabestelle ausdrücklich vorgegeben.

Für die elektronische Abgabe des Angebots sind die ausgefüllten Formblätter mit Dateinamen zu speichern, die die oben bzw. in den Kopfzeilen der Formblätter selbst angegebenen Anla- gennummern enthalten. Weitere Dateien sind mit Dateinamen zu speichern, die einen möglichst eindeutigen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulassen.

Bieter/Bietergemeinschaften werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern sie unzu- lässige oder nicht formgerechte Angebote bei der Vergabestelle einreichen.

Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist vollständig auf dem e-Vergabe-System ein- gegangen sein.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Un- terlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.

Angebote, die (ggf. nach Ablauf einer angemessenen Nachforderungsfrist) nicht alle geforder- ten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von dem Auftragge- ber gesondert verlangten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu dem von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.

Spätere Berichtigungen und Änderungen am Angebot müssen zweifelsfrei sein und sind in der gleichen Art wie das ursprüngliche Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen.

Datenblätter und Zertifikate können dem Angebot in englischer Sprache beigefügt werden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Übersetzungen nachzufordern.

Inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Erkennt der Auftraggeber Änderungen an den Vergabeunterlagen nicht vor der Zuschlagserteilung, so werden diese Änderungen dennoch nicht Bestandteil der Vertragsbezie- hung.

Hält der Bieter zusätzliche Erläuterungen für erforderlich, sind diese unter genauer Bezug- nahme auf die betroffene Vergabeunterlage und die dortige Regelung in ausdrücklich gekenn- zeichneten Anlagen vorzunehmen.

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13 Zahl der Hauptangebote, Nebenangebote, Änderungsvor-

schläge

Pro Bieter/Bietergemeinschaft ist nur ein (1) Hauptangebot zulässig. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote führt zum Ausschluss aller Angebote eines Bieters (vgl. auch Ziffer 19).

Nebenangebote

sind zugelassen sind nicht zugelassen.

Beabsichtigt ein Bieter, kein Angebot abzugeben, sind die bereits in den Besitz des Bieters gelangten Vergabeunterlagen zu vernichten oder vollständig zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

Änderungsvorschläge sind im Angebot nicht zugelassen.

14 Vorgesehener Ablauf des Vergabeverfahrens

Nach erster Aus- und Bewertung der eingegangenen Angebote ist für die vier erstplatzierten Bieter eine vom Auftraggeber bewertete Präsentation vorgesehen, in der die Bieter die für die Rollen Technische/-r Senior Consultant Schwerpunkt Requirements Engineer und Business Analyst, Schwerpunkt IT-Architektur sowie Schwerpunkt Datenschutz und Informationssicher- heit (Rollen 5-7) angebotenen Mitarbeiter vorstellen. Die Präsentation findet nach Wahl des Auftraggebers in einem Vorort-Präsenztermin beim Auftraggeber oder im Wege einer Video- konferenz statt. Die Präsentation wird bewertet und dient auch der Verifizierung der Angaben in den Mitarbeiterprofilen. Die Anwesenheit der angebotenen Mitarbeiter bei der Präsentation ist daher auch maßgeblich für die abschließende Bewertung der Angebote durch den Auftrag- geber. Der Auftraggeber behält sich vor nachträglich auch noch nachrangig platzierte Angebote in der Reihenfolge ihrer Platzierung zur Präsentation aufzufordern, wenn sich bei der Präsen- tation der vier erstplatzierten Bieter erhebliche negative Abweichungen zur Erstbewertung er- geben sollten.

In Ergänzung zu den in Ziffer 11 genannten Terminen und Fristen ist derzeit folgende zeitliche Planung für das Vergabeverfahren vorgesehen:

Die Präsentationen sind derzeit für die 47. KW vorgesehen.

Zuschlag: 8. Dezember 2026

Die Bindefrist für die Angebote endet am 1. März 2027.

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Verfahrensbedingte Änderungen dieses Zeitplans bleiben ausdrücklich vorbehalten.

15 Verfahrenskosten

Sämtliche Kosten, die dem Bieter im Laufe des Vergabeverfahrens entstehen, sind vom Bieter zu tragen. Eine Kostenerstattung seitens des Auftraggebers erfolgt grundsätzlich nicht.

16 Hinweispflicht der Bieter

Enthalten die seitens der Vergabestelle bereitgestellten Unterlagen nach Auffassung eines Bie- ters Unklarheiten, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle darauf unverzüglich hinzuweisen.

17 Schutzrechte, Kennzeichnung von Betriebsgeheimnissen

Der Bieter hat anzugeben, ob für Gegenstände des Angebots gewerbliche Schutzrechte beste- hen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.

Der Bieter hat außerdem anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten zu verwerten.

Im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren oder Anträgen nach dem Informationsfreiheits- gesetz, kann die Vergabestelle verpflichtet sein, Akteneinsicht zu gewähren. Soweit Teile des Angebotes schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthalten oder dem Bieter durch die Gewährung einer entsprechenden Auskunft oder Akteneinsicht ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann (§ 165 Abs. 3 GWB, § 6 IFG), sind die betroffenen Passagen (je nach Einzelfall einzelne Wörter, Absätze oder Seiten) des Ange- botes deutlich (z.B. durch Kennzeichnung und einen Aufdruck oder Stempel) zu kennzeichnen.

18 Prüfung und Bewertung der Angebote

Bei Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.

Die Prüfung erfolgt gemäß § 56 VgV. Ausgeschlossen werden alle Angebote, die nicht alle Eig- nungs- und/oder Ausschlusskriterien (KO-Kriterien) erfüllen.

Eignungsprüfung und Bewertung der Angebote erfolgen nach dem in Anlage ANG 20 (Eig- nungs- und Zuschlagskriterien) dargestellten Bewertungsschema.

Unter den geeigneten Bietern erhalten den Zuschlag

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das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Preis = 100 %)

oder

die beiden wirtschaftlich günstigsten Angebote aufgrund der nachstehenden Kri- terien:

Leistung Preis.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018

https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_down- load.pdf;jsessionid=8A3082F45B9E1898AD19883655BE1B67.1_cid322?__blob=publication- File

Dies heißt:

Für jedes Angebot wird zunächst eine Kennzahl (K) für das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Sie errechnet sich als Quotient aus der Bewertungspunktzahl (BP) und einem Tausendstel der Preispunktzahl (PP):

K = BP/(PP x 10-3).

Sodann werden diejenigen Angebote ausgewählt, die innerhalb eines Schwankungsbereichs von 10 % um das in der Kennzahl K führende Angebot liegen. Innerhalb dieses Schwankungs- bereichs erhalten die beiden Angebote mit der höchsten Bewertungspunktzahl den Zuschlag. Liegt kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs, so werden die beiden Ange- bote mit der höchsten Kennzahl bezuschlagt.

Details zur Angebotsbewertung, insbesondere zur Ermittlung der Leistungspunkte für die Richt- wertmethode, ergeben sich aus dem in Anlage ANG 21 dargestellten Bewertungsschema für die Angebote.

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19 Zusätzliche Informationen für Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.

Bietergemeinschaften sind nur zulässig, sofern bereits im Angebot alle Mitglieder der Gemein- schaft und ein bevollmächtigter Vertreter (Federführer) benannt werden und die Zusammenset- zung unverändert bleibt.

Angebote sind vom Federführer zu unterschreiben. Hierfür ist mit dem Angebot eine entspre- chende schriftliche Vollmacht – von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben – beizulegen. Mit der Vollmacht ist zu erklären, dass der Federführer als bevollmächtigter Vertre- ter die anderen Mitglieder ohne Einschränkungen gegenüber dem Auftraggeber vertritt und ins- besondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkungen Erklärungen abzugeben und Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen. Dazu ist Anlage ANG 5 (Er- klärung Bietergemeinschaft) zu verwenden.

Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen die in Ziffer 12 entsprechend gekenn- zeichneten Unterlagen vorlegen.

Es ist grundsätzlich unzulässig, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleich- zeitig als einzelner Bieter zu stellen. Ein solches Verhalten ist als Verstoß gegen den Geheim- wettbewerb und damit unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und kann gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zum Ausschluss beider Angebote führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.

20 Zusätzliche Informationen für ausländische Bieter

Ausländische Bieter müssen die unter Ziffer 12 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bieters/der Bie- tergemeinschaft erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanz- amt abzuführen, wird hingewiesen.

21 Zusätzliche Informationen für Unterauftragsvergabe und Eig-

nungsleihe

Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschalten will, bietet er die Leistung (später) als Generalunternehmer an. Bei der Einschaltung von Unterauftragneh-

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mern haftet der Auftragnehmer (als Generalunternehmer) für die ordnungsgemäße Gesamtab- wicklung des Auftrags, d. h. auch für die Leistungen der Unterauftragnehmer im vollen vertrag- lichen Umfang.

Die Unterauftragnehmer dürfen vertraglich, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen, nicht schlechter gestellt werden als der Generalunternehmer selbst steht.

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge wird der Bieter regelmäßig mittelständische Unternehmen angemessen beteiligen, wenn er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.

Wenn sich der Bieter gemäß § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fach- kunde der Fähigkeiten eines Dritten bedient (Eignungsleihe), sind diese in Anlage ANG 6 zu benennen. Die in Anlage ANG 20 entsprechend gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise sind auch durch diese Dritten mit dem Angebot vorzulegen. Werden die im Rahmen des Verga- beverfahrens gestellten Eignungsanforderungen an die technische oder berufliche Leistungsfä- higkeit des Bieters nicht vom Bieter selbst, sondern nur unter Berücksichtigung von in Anlage ANG 6 aufgeführten Dritten (Eignungsleihe) erfüllt, ist eine (spätere) Leistungserbringung nur unter Beteiligung dieser Dritten als Unterauftragnehmer möglich. Eine Nichtbeteiligung und Nichtbenennung als Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsabgabe (Anlage ANG 18) führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.

Für alle übrigen Unterauftragnehmer hat der Bieter Art und Umfang der Leistungen, die er an geeignete Unterauftragnehmer übertragen will, mit dem Angebot in Anlage ANG 18 anzuge- ben. Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von Umfang und Bedeutung der über- tragenen Leistung auch von diesen Unterauftragnehmern die für die Eignungsleihe in Anlage ANG 20 gekennzeichneten Nachweise/Erklärungen zu verlangen.

22 Rechtsbehelfe

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter- nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle ge- rügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ab- lauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungs- antrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach- prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftragge- ber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Zuständige Nachprüfungsbehörde gemäß §§ 155 ff. GWB ist:

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 / 926-8730 Telefax: 0721 / 926-3985 Email: vergabekammer@rpk.bwl.de Internet: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/.

23 Datenschutz

Die von den Bietern/Bietergemeinschaften erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.

Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter/die Bietergemeinschaft einverstanden, dass unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vor allem besondere Kategorien von Daten wie Daten über Straftaten, strafrechtliche Verurteilungen oder Sicherungsmaßregeln vor Auftragserteilung durch Anfragen beim Gewerbezentral- und/oder Bundeszentralregister abgerufen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist dafür verantwortlich, dass – soweit erforderlich - entsprechende Einverständniserklärungen seiner gesetzlichen Vertreter und/oder Mitarbeitenden vorliegen. Letzteres gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer und deren ge- setzliche Vertreter und/oder Mitarbeitenden.

24 Verschwiegenheit/Vertraulichkeit

Bieter/Bietergemeinschaften haben über die ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Vergabeunterla- gen. Hierzu haben sie auch die an der Abwicklung des Vergabeverfahrens und des sich ggf.

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anschließenden Vertrages beteiligten Mitarbeitende (einschließlich Unterauftragnehmer und deren Mitarbeitende) zur Geheimhaltung aller in diesem Rahmen erlangten Informationen über Angelegenheiten des Auftraggebers zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Vergabeverfahrens bzw. des Vertrages und für die aus dem Arbeitsverhältnis des Bie- ters/der Bietergemeinschaft ausscheidenden Mitarbeitenden.

Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen des Vergabeverfahrens dürfen nur zur Er- stellung eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft.

25 Anlagen:

Anlage Information e-Vergabe Anlage ANG 1 Leistungsbeschreibung Anlage ANG 2 EVB-IT-Dienstvertrag Anlage ANG 3 Auftragsverarbeitungsvertrag Anlage ANG 4 Angebotsvordruck Anlage ANG 5 Erklärung Bietergemeinschaft Anlage ANG 6 Liste anderer Unternehmen für Eignungsleihe Anlage ANG 7 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Anlage ANG 8 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz Anlage ANG 9 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG Anlage ANG 10 Eigenerklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Anlage ANG 11 Formblatt Unternehmensbeschreibung Anlage ANG 12 Formblatt Referenzen Anlage ANG 13 BVB zur Erfüllung der Tariftreue und MEV Anlage ANG 13 a Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Anlage ANG 14 Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen Anlage ANG 15 Eigenerklärung Sanktionen Anlage ANG 16 Schutzerklärung Technologie L. Ron Hubbard Anlage ANG 17 Formblatt Mitarbeiter Anlage ANG 18 Verzeichnis Unteraufträge Anlage ANG 19 Preisblatt Anlage ANG 20 Eignungs- und Zuschlagskriterien Anlage ANG 21 Bewertungsmatrix Anlage ANG 22 EVB zur Meldung von Sicherheitsvorfällen

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