Bewerbungsbedingungen.pdf

Internetagentur für Hosting, Betreuung und Weiterentwicklung von Websites

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 14:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

zum Vergabeverfahren

Internet-Rahmenagentur für die Unabhängige Bundesbeauftragte

gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

& die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung

sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)

Diese Unterlage ergänzt und konkretisiert die in der Vergabebekanntmachung genannten Festlegun- gen und Vorgaben.

Sie fasst noch einmal die Angaben und Nachweise, die ein Bewerber/eine Bewerberin seinem/ihrem Teilnahmeantrag beizufügen hat, zusammen.

  1. Art und Umfang der Leistung

Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmiss- brauchs (Aufarbeitungskommission) beabsichtigen, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teil- nahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 und 4 VgV den Auftrag für eine Internet-Rahmenagentur für die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) & die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission) zu vergeben.

Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) und dem Entwurf der Rahmenvereinbarung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).

  1. Bezeichnung der Stelle, bei der Fragen zur Ausschreibung gestellt werden können

Fragen sind bis zum 29.09.2026 um 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern / Bewer- berinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.

Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Fragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einrei- chung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.

Enthält die Ausschreibung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerberin Unklarheiten, so hat er/sie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ,

[Seite 2]

Seite 2 von 9

unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen.

  1. Losaufteilung

Eine Aufteilung des Auftrags in Lose findet nicht statt.

  1. Kosten

Für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungen werden keine Kosten erstattet.

  1. Sprache

Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in deutscher Sprache einzureichen. Etwaige Verhandlun- gen und Präsentationen im Rahmen des Vergabeverfahrens müssen ebenfalls in deutscher Sprache erfolgen. Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schrift- liche und mündliche Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer/der Auf- tragnehmerin in deutscher Sprache möglich sein muss. Der Bewerber/Die Bewerberin hat in Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) zu erklären, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.

  1. Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend):

Bewerbergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag (Anlage „Teilnahmeantrag“) sämtliche Mit- glieder der Bewerbergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Ver- treterin zu benennen und zu erklären, dass diese gesamtschuldnerisch haften. Die Auftraggeberin er- wartet auch im Fall einer Bewerbergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand.

Die unter den Punkten 9.1 a) bis d), 9.2 und 9.4 a), b) und d) geforderten Nachweise bzw. Erklärungen sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

  1. Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin (falls zutreffend):

Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen erbringen räumlich und sachlich Teile der ausge- schriebenen Leistung für den Hauptauftragnehmer/die Hauptauftragnehmerin ohne selbst rechtlich oder wirtschaftlich unselbständiger Teil des Hauptauftragnehmers/der Hauptauftragnehmerin zu sein. Der Hauptauftragnehmer/Die Hauptauftragnehmerin wird Vertragspartner/Vertragspartnerin und bleibt für die Vertragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber vollständig verantwortlich.

Der Bewerber/Die Bewerberin hat mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerberin zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen Personen einzusetzen, die nicht bei ihm/ihr angestellt sind (z. B. sogenannte „Freelancer“, freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen o. ä.), sind diese im Rahmen dieses Vergabeverfahrens als

[Seite 3]

Seite 3 von 9

Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind die für die Auftragsausführung vorgesehenen Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen na- mentlich zu benennen und je Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerin eine Erklärung vorzulegen, dass die entsprechenden Kapazitäten im Auftragsfalle verbindlich zur Verfügung stehen (Anlage „Er- klärung Unterauftragnehmende“). Die Erklärung ist von dem Unterauftragnehmer/der Unterauftrag- nehmerin zu unterschreiben und gescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Erklärung kann bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Sollte die Erklärung nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht worden sein, so wird sie spätestens vor Zuschlagserteilung angefordert.

Sofern ein Bewerber/eine Bewerberin angibt, Leistungen an Unterauftragnehmer/Unterauftragneh- merinnen zu übertragen, hat er/sie die unter den Punkten 9.1 d) aa) bis bb) und 9.4 d) geforderten Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für das betreffende Unternehmen bzw. die betreffende Person vorzulegen.

  1. Eignungsleihe (falls zutreffend)

Der Bewerber/Die Bewerberin kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihgeber/Eignungsleihgeberin).

Er/Sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsäch- lich zur Verfügung stehen werden (Anlage „Erklärung Unterauftragnehmende“). Die Erklärung ist von dem betreffenden Unternehmen bzw. der betreffenden Person zu unterschreiben und gescannt dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten ei- nes anderen Unternehmens oder einer anderen Person beruft, hat er/sie die unter den Punkten 9.1 a), b) und d) aa) bis bb) sowie 9.2 a) und 9.4 d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unterneh- men bzw. die betreffende Person vorzulegen.

Darüber hinaus sind für das betreffende Unternehmen bzw. die betreffende Person diejenigen Nach- weise der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor- zulegen, für die auf die entsprechenden Kapazitäten zurückgegriffen werden soll.

  1. Teilnahmebedingungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) un- ter Beifügung der nachstehend geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.

Es ist noch kein Konzept und kein Kostenplan vorzulegen.

Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu las- sen.

Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.

Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzule- gen. Sollten mit einem Teilnahmeantrag oder späteren Angebot Erklärungen bis zum Ablauf der

[Seite 4]

Seite 4 von 9

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird der öffent- liche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob er deren Nachforderung im Rahmen der § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV verlangt. Fehlende, unvollstän- dige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu Punkten 9.1 a), 9.2 a) sowie 9.3 b) und c) werden nicht nachgefordert und führen daher zwingend zum Ausschluss von der Bewertung der Teilnahmeanträge, wenn diese nicht eingereicht werden.

Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nach- weise“ zu verwenden. Die Angaben zu den Punkten 9.2 a) und 9.3 b) und c) dienen der Bewertung der Teilnahmeanträge und der hieraus folgenden Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Be- werbern/Bewerberinnen. Bei der Bewertung werden nur Referenzen und Qualifikationen berücksich- tigt, deren Angaben vollständig sind. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Erklä- rungen zu diesen Punkten werden nicht nachgefordert. Der Bewerber/Die Bewerberin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eintragungen vollständig und korrekt erfolgen. Etwaige Eintragungsfehler gehen zu Lasten des Bewerbers/der Bewerberin. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen er- folgt im Einzelnen anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien.

9.1 Nachweise/Erklärungen zur Vorstellung des Bewerbers/der Bewerberin und allgemeine Infor- mationen

a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institu- tion/der sich bewerbenden Person

b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen

c) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellun- gen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert

d) Eigenerklärungen

aa) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine/ihre Verpflichtungen zur Zah- lung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ord- nungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.

bb) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Vo- raussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.

cc) „Eigenerklärung SanktionsVO“. Vor dem Hintergrund eines geltenden Zuschlagsverbotes in Vergabeverfahren für Bewerber/Bewerberinnen mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug ist mit dem Angebot von jedem Bewerber/jeder Bewerberin eine Erklärung abzugeben, dass kein entsprechender Bezug besteht. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung SanktionsVO“ ist hierfür zu nutzen.

[Seite 5]

Seite 5 von 9

e) Bereitschaftserklärung zum Vergabeverfahren

aa) Bestätigung, dass der Teilnahmeantrag, das Angebot, eine etwaige Präsentation und Ver- handlungen in deutscher Sprache erfolgen

bb) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden.

9.2 Nachweise/Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

a) Durchschnittlicher Jahresumsatz:

Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre

b) Berufliche Risikohaftpflichtversicherung:

Zusicherung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung vorliegt bzw. Eigen- erklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird

9.3 Nachweise/Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

a) Anteil der Unterauftragsvergabe:

Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zu- schlagserteilung namentlich zu benennen. Die ergänzenden Vorgaben unter Punkt 7 sind zu beachten.

b) Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen:

aa) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftragge- berinnen

bb) Nachweis hinsichtlich Kenntnisse über Barrierefreiheit (gemäß BITV) z. B. durch Fortbil- dungen sowie Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung

cc) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen im organisationsübergreifenden Projektma- nagement incl. der Instrumente für die Steuerung von Terminen und von Kosten auch grö- ßerer Etats. dd) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von bundesweiter webbasierter Informa- tions- und Öffentlichkeitsarbeit sowohl technischer als auch redaktioneller Art ee) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit Entwicklung und Betrieb komplexer und responsiver Internetauftritte für eine öffentliche Verwaltung auf Landes- oder Bundesebene oder für einen vergleichbaren Auftraggeber/Auftraggeberin. ff) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals von Kompetenz in der Beratung und Unterstützung von politischen Akteuren und Initiativen. gg) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit Suchmaschinen- marketing hh) Nachweis der Agentur oder des Schlüsselpersonals über Erfahrungen mit SEO und GEO

[Seite 6]

Seite 6 von 9

ii) Für die Mitglieder des Projektteams: Nachweis redaktioneller und gestalterische Kompe- tenz zur Vermittlung komplexer Sachverhalte. Es ist jeweils mindestens eine Referenz so- wie eine aussagekräftige Beschreibung dem "Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise" beizufügen.

c) relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation, insbesondere der relevanten Bildungs- und Berufsqualifikation, der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden

9.4 Vertragliche Zusicherungen

Die Auftraggeberin legt Wert auf eine qualitativ hohe Erfüllung der Aufgabe. Um diesem Interesse Rechnung zu tragen, haben die Bewerber/Bewerberinnen bereits mit ihren Teilnahmeanträgen eine vertragsgemäße Leistungserbringung zuzusichern. Hierzu sind im Einzelnen die folgenden Zu- sicherungen abzugeben:

a) Bestätigung, dass die Auftragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt

b) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz

c) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste, erreichbare Ansprechperson für fachliche Ab- stimmungen und regelmäßigen Austausch gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Ver- fügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen

d) Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden

e) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird.

f) Bestätigung, dass Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip eingehalten wird.

g) Zusicherung der grundsätzlichen Bereitschaft, zu ausgewählten Projekten mit weiteren exter- nen Kommunikationsberaterinnen und -beratern zusammen zu arbeiten.

h) Bereitschaft mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zu kommunizieren und spezifische Be- darfe/Bedürfnisse zu erkennen und umzusetzen (Bild und Text).

  1. Abgabe des Teilnahmeantrags

Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. Teilnahmeanträge können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ab- gegeben werden. Der Teilnahmeantrag muss in Textform (§ 126 b BGB) abgefasst sein, d. h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird.

Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zusammenhängend als eine Gesamtdatei im pdf-For- mat (fortlaufende Seiten) einzureichen. Es wird gebeten, die Unterlagen nicht als Sammelmappe zu- sammenzufügen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten. Gleichzeitig möchten

[Seite 7]

Seite 7 von 9

wir darauf aufmerksam machen, dass der Hinweis der e-Vergabe-Plattform des Bundes bzgl. der ein- zureichenden Anzahl der Dokumente unbeachtlich ist.

Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um die Verga- beunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur re- gistrierte Nutzer werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Aus- schluss vom Vergabeverfahren.

Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes mittels der dort bereit- gestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Doku- mente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Ad- resse. Der Teilnahmeantrag sollte einen Umfang von 12 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang Ihres Teilnahmeantrags wird dieser mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Eingangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangs- zeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen Teilnahmeantrags enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline der Verga- beplattform auf oder geben Sie Ihren Teilnahmeantrag erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige techni- sche Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline.

Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform des Bundes:

Telefon: +49 22899 610-1234

E-Mail: ticket@bescha.bund.de

  1. Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge

Die Teilnahmeanträge müssen

bis zum 06.10.2026, 10:00 Uhr

eingegangen sein.

Teilnahmeanträge, die nach der Frist eingehen, werden ausgeschlossen.

Teilnahmeanträge, die auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen wer- den.

Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen.

  1. Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Teilnahmeantrags

Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrags sind bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie der Teilnahmean- trag selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Teilnahmeantrags ist klarzustellen, in welchem Umfang der vorherige Teilnahmeantrag gültig bleibt.

Die Rücknahme eines Teilnahmeantrags ist bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung eines Teilnahme- antrags zulässig. Sie hat in der gleichen Form zu erfolgen.

[Seite 8]

Seite 8 von 9

  1. Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens

Nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bewerber/Bewerberinnen aufgefor- dert, ein Angebot einzureichen. Hierbei macht die Auftraggeberin von der gemäß § 51 VgV vorgesehe- nen Möglichkeit Gebrauch, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerberinnen, die zur Angebotsab- gabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Sofern geeignete Bewerber/Bewerberinnen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird die Auftraggeberin mindestens drei von ihnen zur Angebotsabgabe auffordern. Zur Auswahl werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien bewertet.

Die weiteren Einzelheiten zur Angebotsphase werden im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsab- gabe mitgeteilt.

Das Angebot wird als verbindliches Erstangebot abzugeben sein. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzu- führen.

  1. Vertrags- und Zahlungsbedingungen

Grundlage ist der Vertrag, der Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) werden im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages.

Beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bewerbers/der Bewerberin werden kein Ver- tragsbestandteil.

  1. Nachprüfungsstelle

Nachprüfungsstelle ist

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt- machung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe- unterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabe- stelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2 – 6, 50679 Köln gerügt werden.

[Seite 9]

Seite 9 von 9

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprü- fungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

  1. Sonstiges

Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Köln, 04.09.2026

Anlagen:

Anlage 1 – Teilnahmeantrag

Anlage 2 – Leistungsbeschreibung

Anlage 3 – Vertragsentwurf

Anlage 4 - Besondere Vertragsbedingungen nach dem Bundestariftreuegesetz

Anlage 5 – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Anlage 6 – Eigenerklärung_123_124

Anlage 7 – Eigenerklärung_MiLoG

Anlage 8 – Eigenerklärung SanktionsVO

Anlage 9 – Erklärung Unterauftragnehmende

Anlage 10 – Bewertungsraster_Eignung

Anlage 11 – Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise

Anlage 12 – Verpflichtungserklärung

Anlage 13 – Hinweise zum Datenschutz

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung