Anlage 8
Eigenerklärung SanktionsVO
Die nachfolgende Erklärung gebe ich/geben wir verbindlich ab:
- Der Bewerber/Die Bewerberin bzw. der Bieter/die Bieterin gehört/gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014[1] des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
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durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/der Bewerberin bzw. des Bieters/der Bieterin oder die Niederlassung des Bewerbers/der Bewerberin bzw. des Bieters/der Bieterin in Russland,
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durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die/das eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bewerberin bzw. Bieter/Bieterin über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
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durch das Handeln der Bewerber/Bewerberinnen bzw. Bieter/Bieterinnen im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
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Die am Auftrag als Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten/Lieferantinnen oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
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Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten/Lieferantinnen oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Ort, Datum Vorname und Nachname der bevollmächtigen Person
- Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind hier zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum ausgewählt wird. ↑