VV-2026-0009_Vergabeunterlagen_Teil_B_Leistungsbeschreibung_v2_0.pdf

Interne Informationssicherheitsaudits für die EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle Aktenzeichen: 010-13-Vergabestelle-1042/8509+15#477105/2026 Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Vergabenummer: VV-2026-0009 Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam Vergabeunterlagen: Datum: 26.08.2026 Version: 2.0

Teil B: Leistungsbeschreibung

Lieferung/Leistung: Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV

Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis:

  1. Projektinhalt .................................................................................................................................................... 2
  2. Leistungsanforderungen ................................................................................................................................. 2
  3. Optionale Leistungen ...................................................................................................................................... 4
  4. Allgemeine Vorgaben zur Projektdurchführung .............................................................................................. 4
  5. Angaben zum Leistungsort ............................................................................................................................. 6
  6. Leistungsfristen / Abnahme / Zahlungen ........................................................................................................ 6 6.1. Leistungsfristen / Termine .................................................................................................................... 6 6.2. Abnahme .............................................................................................................................................. 6 6.3. Zahlung ................................................................................................................................................ 7
  7. Angaben zum Nutzungsrecht und Verwertung ............................................................................................... 7
  8. Mitwirkung des Auftraggebers ........................................................................................................................ 7
  9. Anlagen ........................................................................................................................................................... 7

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Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0

1. Projektinhalt

Das Vorhaben umfasst die Planung und Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen im Bereich der Informationssicherheit zur Aufrechterhaltung des auf Basis vom BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbunds der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin. Die ISO 27001 Zertifizierung ist ein Nachweis für das unionsrechtliche Zulassungskriterium der „Sicherheit der Informationssysteme“ der EU-Zahlstelle (Artikel 1 i.V.m An-hang I Ziffer 3. Buchstabe B der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/127) und setzt nach BSI IT-Grundschutz die regelmäßige Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen voraus. Eigene Personalressourcen und Kompetenzen zur Durchführung interner Audits stehen nicht zur Verfügung, weshalb sich gemäß Kapitel 8.3, BSI-Standard 200-1 dazu entschlossen wurde, die Durchführung der Prüfungen an externe Experten zu vergeben. Das zuvor bereits vergebene Vorhaben mit gleichem Projektinhalt läuft im Jahr 2026 aus, weshalb ein mehrjähriges Anschlussvorhaben vergeben wird, um eine kontinuierliche und langfristige interne Auditierung bis 2030 sicherzustellen. Gegenstand des Vorhabens sollen flexibel abrufbare Prüfungsleistungen für den Informationsverbund der EU- Zahlstelle sein, welcher aus den Organisationseinheiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV) und dem direkt nachgeordneten Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) besteht, sowie den weiteren am Zahlstellenverfahren beteiligten Stellen (Landkreise, Landesforstbetrieb, Investitionsbank und technische Dienstleister), welche als Outsourcing-Partner bzw. die dorthin ausgelagerten Bestandteile, die wesentlichen Prüfgegenstände der Prüfungen darstellen sollen. Ausgehend von einer gemeinsam erstellten Prüfplanung sind voraussichtlich vier Prüfungen pro Jahr geplant. Das Vorhaben soll an nachweislich erfahrene Experten im Bereich der Informationssicherheitsrevision oder ISMS- Auditierung nach BSI IT-Grundschutz vergeben werden.

2. Leistungsanforderungen

Der Auftragsgegenstand umfasst die Planung und Durchführung interner Audits und Sicherheitsrevisionen für einen auf Basis von BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbund und dessen beteiligte Outsourcing-Partner. Der zu prüfende Informationsverbund "Operativer Betrieb der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin" besteht aus den Organisationseinheiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) und dem direkt nachgeordneten Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), die die Fachaufgaben der Bewilligung, Kontrolle, Auszahlung, Verbuchung sowie Verwaltung der Außenstände von Fördergeldern des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) wahrnehmen, sowie den weiteren am Zahlstellenverfahren beteiligten Stellen (Landkreise, Landesforstbetrieb, Investitionsbank und technische Dienstleister), welche als Outsourcing-Partner behandelt werden. Die wesentlichen Prüfungshandlungen sind für die ausgelagerten Bestandteile des Informationsverbunds bei den Outsourcing-Partnern durchzuführen. Mit diesen Einrichtungen wurde eine Übertragung von Zahlstellenaufgaben auf Grundlage von Zuständigkeitsverordnungen, Überleitungsverordnungen oder andere Regelungen vereinbart.

Die Outsourcing-Beziehungen werden auf Grundlage eines mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) abgestimmten Bund-Länder-Schnittstellen-Modells für EU-Zahlstellen im Wesentlichen unterschieden in:

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  1. Organisatorische Schnittstellen (S-O): Einrichtungen, welche übertragene Aufgaben der Bewilligung und Kontrolle innerhalb der Geschäftsprozesse der Zahlstelle wahrnehmen und zur Aufgabenerfüllung zentrale Zahlstellen-Fachanwendungen innerhalb des Informationsverbundes nutzen, da sie selbst keine zentralen Zahlstellen-Fachanwendungen bereitstellen und keine spezifischen Anwendungsumgebungen betreiben. Dies betrifft in Brandenburg aktuell:

− 14 Bewilligungsstellen (Ämter für Landwirtschaft) in den Landkreisen, − den Landesbetrieb Forst (LFB), − die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

  1. Technische Schnittstellen (S-T): Einrichtungen des technischen Betriebs der zentralen Zahlstelle- Fachanwendungen und Systeme sowie der Datenhaltung. Dies betrifft in Brandenburg aktuell:

− den zentralen Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), − die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) − die init AG für den Betrieb eines Antragsverfahrens.

Im Informationsverbund sind eine mittlere dreistellige Anzahl an Personen tätig. Jährlich werden mehrere Millionen Euro in dreistelliger Höhe an EU-, Bundes- und Landesmitteln verwaltet. Die Zahlstellen-Fachanwendungen umfassen im Wesentlichen Client/Server- und Webanwendungen, wofür eine die IT-Systemlandschaft bestehend aus Terminal-, Web-, Applikations- und Datenbankserver zum Einsatz kommt. Die Nutzung erfolgt für Verwaltungseinheiten mittels virtueller Clients über das Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg. Antragsteller greifen auf die in einer demilitarisierten Zone (DMZ) betriebenen Onlineantragssysteme über das Internet zu.

Der Aufragnehmer soll in Abstimmung mit dem Aufraggeber und auf Grundlage der Dokumentation des ISMS, eine mehrjährige Prüfplanung vornehmen und durchführen. Die Planung und Durchführung der Prüfungen erfolgt unter Beteiligung des Informationssicherheitsbeauftragen der EU-Zahlstelle. Ausgehend von Erfahrungswerten sind voraussichtlich pro Jahr vier Prüfungen bei jeweils unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten durchzuführen, die flexibel aufrufbar sein sollen. Je Prüfung wird der Arbeitsaufwand in Personentagen (PT) auf ca. 10 PT eingeschätzt. Sofern ein festgestellter notwendiger Mehraufwand entstehen sollte, der über die 10 Personentage hinausgeht, erfolgt die Abrechnung dieses Mehraufwands anhand des angegebenen Stundensatzes im Preisblatt. Insgesamt sind 30 Personentage pro Prüfung nicht zu übersteigen.

Der Auftragsgegenstand umfasst die Prüfungen die Jahre 2027 bis einschließlich 2030. Der Auftraggeber behält sich mit der Vergabe von optionalen Leistungen vor, bei vorhandenen Kapazitäten des Auftragnehmers, für das Jahr 2026 weitere Prüfungen gemäß des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Demnach ergibt sich voraussichtlich folgender Arbeitsumfang • 2026: 2 Prüfungen → 20 PT (optional, bei Verfügbarkeit) • 2027: 4 Prüfungen → 40 PT • 2028: 4 Prüfungen → 40 PT • 2029: 4 Prüfungen → 40 PT • 2030: 4 Prüfungen → 40 PT • Gesamt: 18 Prüfungen → 180 PT Die Durchführung der Prüfungen soll entlang der einschlägigen Standards für Audits und Sicherheitsrevisionen nach BSI IT-Grundschutzmethodik stattfinden (BSI Auditierungsschema oder dem Leitfaden für IS-Revisionen auf der Basis von IT-Grundschutz).

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3. Optionale Leistungen

  1. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Jahr 2026 optional mit bis zu zwei (2) weiteren Prüfungen für zwei (2) Prüfgegenstände gemäß des Leistungsverzeichnisses zu beauftragen.

4. Allgemeine Vorgaben zur Projektdurchführung

(1) Es ist beabsichtigt über die Leistung einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag entsprechend, den Vergabeunterlagen, Teil D beigefügtem Vertragsentwurfes abzuschließen. (2) Die Mindestvertragsdauer (MVD) endet am 31.12.2027.

(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Kalenderhalbjahres (zum 30.06. bzw. 31.12.) kündigen. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf der MVD zulässig.

(4) Sollten sich aus der Projektabwicklung Umstände ergeben, die der Auftraggeber trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht vorhersehen konnte, ist der Auftraggeber berechtigt das Leistungsverzeichnis anzupassen. Hierunter fallen insbesondere sich während der Vertragslaufzeit ändernde organisatorische oder rechtliche Rahmenbedingungen für die Vertragserfüllung. Soweit erforderlich kann der Auftraggeber den Auftragnehmer auffordern sein Angebot zu ergänzen. (5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Durchführung von Audits in Organisationseinheiten, für deren Aufbau, Betrieb oder Beratung der Auftragnehmer oder mit ihm verbundene Unternehmen/Mitarbeiter innerhalb der letzten zwei Jahre tätig waren, ist untersagt. Der Auftragnehmer stellt durch organisatorische Trennung oder den Einsatz alternativer Auditoren sicher, dass dieser Konflikt nicht eintritt. Ein Verstoß berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierfür ist eine entsprechende Eigenerklärung zu unterzeichnen. (6) Ebenso verpflichtet sich der Auftragnehmer sich zur fachlichen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der durchführenden Auditoren im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber dem Aufraggeber, um die Objektivität der Auditergebnisse sicherzustellen. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur personellen Kontinuität für die Durchführung des Auftrags durch eine ausreichende Bereitstellung von Personalressourcen, auch bei Ausfall des durchführenden Auditors. Hierfür ist eine entsprechende Eigenerklärung zu unterzeichnen. (8) Amts- und Projektsprache ist deutsch. Die Arbeitsergebnisse sind in deutscher Sprache zu verfassen. (9) Für den Fall, dass der Auftragnehmer im Projektablauf Hemmnisse und Schwierigkeiten erkennt, die dazu führen, dass ein Leistungsziel nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erreicht werden kann, unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Textform. Der Auftraggeber entscheidet über das weitere Vorgehen.

(10) Zeitplanungen

− Noch im Jahr 2026 ist zum Projektstart ein Abstimmungstermin durchzuführen, um die Prüfplanung abzustimmen und in die weiteren Rahmenbedingungen einzuführen. − Vorzugsweise findet je Quartal des jeweiligen Prüfjahrs eine Prüfung statt. Hiervon kann in Abstimmung mit dem AG abgewichen werden. − Alle Prüfberichte müssen spätestens Ende Januar des jeweiligen Folgejahrs vorliegen.

(11) Die zu erbringenden Leistungen unterliegen insbesondere den folgenden Standards und Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung:

− BSI Standards 200-1 bis 200-4 − BSI IT-Grundschutzkompendium

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− Ggf. die zum späteren Zeitpunkt relevant werdenden Regelwerke des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik z.B. Grundschutz++ (Leitfaden – Methodik, Anwenderkataloge, Praktiken)

(12) Organisatorische und räumliche Rahmenbedingungen

− Die Projektorganisation erfolgt auf Wunsch am Leistungsort des AG bzw. per Video- oder Telefonkonferenz. − Die Gesamtprojektleitung liegt beim Auftraggeber. − Die Abstimmung und Organisation zwischen dem AN und den Ansprechpartnern der Prüfgegenstände erfolgt gesteuert durch die EU-Zahlstelle. − Für die Vor-Ort-Prüfungen bei den Prüfgegenständen ist es erforderlich an den Standorten präsent zu sein. Die Standorte können sich im ganzen Land Brandenburg und Berlin befinden. Gleiches gilt für die optionalen Prüfungen. − Die Eröffnungsgespräche können auf Wunsch des AG in Präsenz oder digital stattfinden. − Die Abschlussgespräche können ebenso digital erfolgen. − Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten in engem Kontakt und in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen, ohne die fachliche Unabhängigkeit zu gefährden. Zuständige Stelle/Ansprechpartner seitens des Auftraggebers ist der Beauftragte für Informationssicherheit (ISB) der EU-Zahlstelle. Dieser koordiniert organisatorisch den Kontakt zu fachlich benötigten Ansprechpartnern und Stellen.

(13) Mengengerüste

− Die Arbeitsaufwände für die einzelnen Schritte der Audits bzw. Revisionen orientieren sich nach dem folgenden Zeitraster des BSI, können sich aber in Abstimmung mit dem AG verschieben: − Schritt 1 Vorbereitung der Prüfung 5 % − Schritt 2 Erstellung des Prüfplans 15 % − Schritt 3 Dokumentenprüfung 20 % − Schritt 4 Vor-Ort-Prüfung 35 % − Schritt 5 Nachbereitung der Vor-Ort-Prüfung 5 % − Schritt 6 Erstellung des Prüfberichts 20 % − Anhand dieses Zeitrasters lassen sich die die veranschlagten 10 Personentag pro Prüfung aufteilen. − Am zeitlichen Ende des Vorhabens sind dem AG je ein Prüfbericht pro Prüfung zu übermitteln und bekannt zu geben, die den Qualitätsanforderungen eines Auditberichts genügen. − Die Gesamtleistung wird mit einem Leistungsvolumen von ca. 180 Personentagen veranschlagt (bei Nutzung der optionalen Leistungen).

(14) Abhängigkeiten von / Zusammenarbeit mit anderen Behörden

− Die Zusammenarbeit des AN mit den Ansprechpartnern der organisatorischen Outsourcing-Partner (Informationssicherheitsbeauftragte, Referats-/Dezernatsleiter, Administratoren, Sachbearbeiter) der jeweiligen Prüfgegenstände ist erforderlich und erfolgt in Abstimmung mit dem AG.

(15) Abhängigkeiten von / Zusammenarbeit mit anderen Auftragnehmern

− Die Zusammenarbeit des AN mit den Ansprechpartnern der technischen Outsourcing-Partner (Informationssicherheitsbeauftragte, Referats-/Dezernatsleiter, Administratoren, Sachbearbeiter) der jeweiligen Prüfgegenstände ist erforderlich und erfolgt in Abstimmung mit dem AG.

(16) Alle im Rahmen der Projektdurchführung zu erstellenden Unterlagen und Berichte sind dem Auftraggeber in digitaler Form in den standardisierten MS Office-Formaten (.docx, .xlsx) ohne Zugriffsbeschränkungen oder im PDF-Format zu übergeben. Die Verwendung davon abweichender Dateiformate bedarf der Zustimmung

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des Auftraggebers. Auf Wunsch des AG erfolgt die Bereitstellung je nach Schutzbedarf der Dokumente in verschlüsselter Form. (17) Der Auftragnehmer hat mit seinem Angebot die Erklärung abzugeben, dass er sich und sein für den Auftraggeber tätiges Personal im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz – VerpflG )1 (Erklärung E 4.1; siehe auch Formular 3.3 - Angebotsschreiben) verpflichten lässt. (18) Weitere Datenschutzrechtliche und sonstige rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der erhaltenen und gewonnenen Informationen

− Sämtliche im Rahmen dieser Vergabe und Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, technischen Spezifikationen und sonstigen Informationen sind vom AN vertraulich zu behandeln.

− Eine Verwendung dieser Informationen ist ausschließlich zum Zweck der Angebotserstellung und zur Leistungserbringung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zulässig. Jede Weitergabe an unbefugte Dritte ist untersagt.

− Der AG behält sich vor, Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflicht als schweren Verstoß gegen die Zuverlässigkeit zu werten, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren bzw. zum Rücktritt vom Leistungsgegenstand sowie zu Schadensersatzforderungen führen kann.

− Zur Einhaltung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung der erhalten Informationen, Erkenntnisse, Dokumente und Ergebnisse wird eine Vertraulichkeitserklärung abgeschlossen. Ferner erklärt sich der AN dazu bereit eine Sicherheitsüberprüfung zu durchlaufen, falls der jeweilige Prüfgegenstand dies erforderlich macht. Hierfür ist eine entsprechende Eigenerklärung zu unterzeichnen.

5. Angaben zum Leistungsort

Leistungsort ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg in Potsdam sowie der Firmensitz des Bewerbers wie auch die Standorte der Prüfgegenstände des Informationsverbunds im Land Brandenburg und Berlin, welche unter 2. Leistungsanforderungen beschrieben sind, z.B. die Ämter für Landwirtschaft der Landkreise Brandenburgs.

6. Leistungsfristen / Abnahme / Zahlungen

6.1. Leistungsfristen / Termine

Für die Erbringung der Leistung gelten die folgenden Fristen und Termine: (1) Die Leistungsfrist beginnt mit Zuschlagserteilung mit einer Mindestvertragslaufzeit (MVD) bis zum 31.12.2027. (2) Vorzugsweise findet je Quartal des jeweiligen Prüfjahrs eine Prüfung statt. Hiervon kann in Abstimmung mit dem AG abgewichen werden. (3) Alle Prüfberichte müssen spätestens Ende Januar des jeweiligen Folgejahrs vorliegen.

6.2. Abnahme

Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, die der Abnahme unterliegen (Prüfberichte), prüft der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 30 Tagen und erklärt, soweit diese frei von offensichtlichen Mängeln sind, gegenüber dem Auftragnehmer die Abnahme. Nach Verstreichen der Frist gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

1 https://www.gesetze-im-internet.de/verpflg/BJNR005470974.html

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6.3. Zahlung

Eine Abschlagszahlung kann nach Vorlage des jeweiligen Einzel-Prüfberichts durch den AN und Abnahme des AG erfolgen. Die Schlusszahlung erfolgt nach Vorlage des jeweils letzten Prüfberichts für das jeweilige Prüfjahr durch den AN und Abnahme des AG.

7. Angaben zum Nutzungsrecht und Verwertung

Der Bewerber bzw, AN räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Leistungserfüllung erbrachten, verkörperten Ergebnisse zu nutzen. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Unterlagen und Hilfsmittel ein. Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht auf Know-how, Methoden oder Werkzeuge, welche der Bewerber zur Erreichung der Arbeitsergebnisse in das Projekt einbringt oder im Laufe des Projekts erwirbt. Die Vorbehalte des § 37 UrhG sind ausgeschlossen. Der Bewerber bzw. AN verpflichtet sich im Rahmen einer Vertraulichkeitsvereinbarung über die erlangten Kenntnisse und Ergebnisse im Rahmen des Vorhabens Geheimhaltung zu wahren. Der AN beachtet den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese nicht ohne entsprechende Befugnis offen.

8. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber übernimmt folgende Mitwirkungspflichten im Rahmen der Leistungserbringung. Für alle beschriebenen Leistungen werden die erforderlichen Auskünfte erteilt, Dokumente zur Verfügung gestellt und Zugang zu den IT-Systemen und Räumlichkeiten des zu prüfenden Informationsverbundes ermöglicht, sofern dies nicht den Sicherheitsinteressen des Landes oder der Verfahrensbeteiligten entgegensteht. Es werden ausschließlich die zuständigen Administratoren die IT-Systeme bedienen.

9. Anlagen

− Informationssicherheitsrevision - Ein Leitfaden für die IS-Revision auf Basis von IT-Grundschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 4.0, online: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche- Verwaltung/Sicherheitspruefungen/ISRevision/Leitfaden/leitfaden_node.html, zuletzt aufgerufen: 24.07.2026. − Auditierungsschema - Für ISO 27001-Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz, Version 2.5, online: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Zertifikat/ISO27001/Auditierungs schema_Kompendium.html, zuletzt aufgerufen: 24.07.2026. − Vertraulichkeitsvereinbarung − Leistungsnachweis

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