[Seite 1]
Vergabestelle Aktenzeichen: 010-13-Vergabestelle-1042/8509+15#477105/2026 Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Vergabenummer: VV-2026-0009 Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam Vergabeunterlagen: Datum: 26.08.2026 Version: 2.0
Teil C: Kriterienkatalog
Lieferung/Leistung: Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV
Kriterienkatalog
Inhaltsverzeichnis:
- Bewertungsmethoden ..................................................................................................................................... 2
- Wertungssystem ............................................................................................................................................. 3
- Eignungskriterien: ........................................................................................................................................... 4 3.1. Formale Eignungskriterien .................................................................................................................... 4 3.2. Wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Eignungskriterien ............................................. 5
- Zuschlagskriterien ........................................................................................................................................... 7 4.1. Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots ....................................................... 7 4.2. Preis ..................................................................................................................................................... 8 4.3. Zuschlag ............................................................................................................................................... 8
Seite 1 von 9
[Seite 2]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
- Bewertungsmethoden
Die Prüfung und Wertung der Anträge/Angebote erfolgt entsprechend den Regelungen der
☒ Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ☐ Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Basis für die Prüfung und Wertung ist der/das schriftliche Antrag/Angebot des Bewerbers/Bieters.
Alle Anforderungen an den Bewerber/Bieter bzw. sein(en) Antrag/Angebot sind als Kriterien festgelegt und in zwei Typen unterteilt; die Kombination beider Typen ist möglich:
Ausschlusskriterien (A-Kriterien);
Bewertungskriterien (B-Kriterien);
Ausschluss- und Bewertungskriterien (A/B-Kriterien); ergänzend zu diesen kann die Vorlagen von
Eigen-Erklärungen (E-Kriterien) gefordert sein.
Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber/Bieter zu erfüllen sind. Diese Kriterien sind unverzichtbar und im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet.
Anträge, die nicht alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet.
Ausschluss- und Bewertungskriterien (A/B) stellen eine Kombination von Ausschluss- und Bewertungskriterien dar. Die Erfüllung des Kriteriums wird dabei wie beschrieben bewertet, die Über- oder Unterschreitung von Maximal- oder Mindestwerten führt jedoch zum Ausschluss.
Im Kriterienkatalog mit „E“ gekennzeichnete Kriterien bezeichnen Eigen-Erklärungen, die nur einzureichen sind, wenn diese gefordert oder für das Vergabeverfahren einschlägig sind, wie z.B. beim Einsatz von Nachunternehmern (Formulare 4.3, 4.4 und 5.4) und/oder wenn Bewerber-/Bietergemeinschaften gegründet werden (Formular 4.2). In den vorgenannten Fällen sind diese Kriterien wie ein A-Kriterium zu werten.
Bei allen Anträgen/Angeboten ist die im Kriterienkatalog vorgegebene Struktur einzuhalten. Dies dient der leichteren Vergleichbarkeit der Anträge/Angeboten.
Der Auftraggeber weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die Anforderungen sorgfältig und umfassend zu bearbeiten und die Fragen detailliert zu beantworten haben.
Für Bietergemeinschaften bzw. Subunternehmerkonstellationen gilt:
Zuverlässigkeit sowie die wirtschaftliche und die finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatzzahlen, Gesamtmitarbeiterzahl) müssen vom Bewerber/Bieter oder der Bewerber-/Bietergemeinschaft allein ohne Zuhilfenahme eines Subunternehmers nachgewiesen werden. Angaben von Bietergemeinschaften werden dabei addiert.
Sofern Bewerber/Bieter zur Komplettierung ihrer technischen Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde Subunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung des Subunternehmers ist jeweils mit dem Angebot vorzulegen (Formular 4.4). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bewerber/Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern.
Seite 2 von 9
[Seite 3]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
Der Auftraggeber kann bei Nachweisen, die in Kopie vorzulegen sind, zur näheren Überprüfung die Vorlage des Originals verlangen. Die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechen.
- Wertungssystem
Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Bieters hohe Anforderungen.
Jeder Bewerber wird basierend auf den Kriterien einer Eignungsprüfung unterzogen. Gemäß der Definition in Nr. 1 sind alle Mindestanforderungen an den Bewerber mit dem Buchstaben „A“ und darüber hinaus alle zu bewertenden Anforderungen mit dem Buchstaben „B“ gekennzeichnet.
Jedes B-Kriterium wird innerhalb der Eignungsprüfung einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben (Eignungspunkte). Die Punkte werden aufaddiert. Der Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte wird dabei wie folgt festgelegt:
0 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „ungenügend“ bewertet; insbesondere ist dies auch der Fall, wenn überhaupt keine Angaben gemacht werden oder die Darstellung so unzureichend ist, dass sie die Qualität der erbrachten Leistungen nicht erkennen lässt.
1 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „mangelhaft“ bewertet; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Beantwortung inhaltlich nicht schlüssig / wenig nachvollziehbar ist oder die erbrachte Leistung im Hinblick auf die abgefragten Aspekte erheblich unter den durchschnittlichen Anforderungen liegt
2 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „ausreichend“ bewertet, wenn die erbrachte Leistung im Hinblick auf die abgefragten Kriterien durchschnittlichen Anforderungen mit geringen Einschränkungen noch gerecht wird.
3 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „befriedigend“ bewertet, wenn die nachvollziehbar dargestellte erbrachte Leistung im Hinblick auf die abgefragten Aspekte durchschnittlichen Anforderungen gerecht wird.
4 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „gut“ bewertet, wenn die dargestellte erbrachte Leistung gut nachvollziehbar im Hinblick auf die abgefragten Aspekte die durchschnittlichen Anforderungen übersteigt.
5 = die Qualität der nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wird als „sehr gut“ bewertet, wenn die erbrachte Leistung gut nachvollziehbar und überzeugend dargestellt wird und im Hinblick auf die abgefragten Aspekte die durchschnittlichen Anforderungen deutlich übersteigt.
Angebote, die weniger als 60 % der erreichbaren Punkte erhalten, werden als qualitativ unzureichend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Seite 3 von 9
[Seite 4]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
- Eignungskriterien:
3.1. Formale Eignungskriterien
| lfd. Nr. | Nachweis / Erklärung | Kriterium | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 1 | Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen | A | Formular 4.1 EU |
| 2 | Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG | A | Formular 5.3 EU |
| 3 | Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. [Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.1] [Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihen ist dieser Nachweis gleichermaßen für die Unterauftragnehmer/Eignungsleihenden vorzulegen] | A | |
| 4 | Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung [Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 € für Personenschäden und über EUR 1.000.000 € für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung | A |
1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0024&qid=1622793254513&from=DE
Seite 4 von 9
[Seite 5]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
| lfd. Nr. | Nachweis / Erklärung | Kriterium | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen. Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen] | |||
| Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo) | Formular 4.6 EU | ||
| 5 | Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung | E (A) | Formular 4.2 EU (falls einschlägig) |
| 6 | Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe | E (A) | Formular 4.3 EU (falls einschlägig) |
| 7 | Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen | E (A) | Formular 4.4 EU (falls einschlägig) |
| 8 | Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG | E (A) | Formular 5.4 EU (falls einschlägig) |
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU2 entsprechen (präqualifiziertes Unternehmen), werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber als gleichwertig gewertet. Das amtliche Verzeichnis oder das Zertifizierungssystem sowie die Zugangsvoraussetzungen zu diesem sind vom Bewerber oder Bieter im Teilnahmeantrag (Formular 2.3) bzw. im Angebotsschreiben (Formular 3.3) anzugeben.
3.2. Wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Eignungskriterien
Folgende weitere Eignungskriterien werden als Grundvoraussetzung für die sachgerechte Leistungserbringung betrachtet:
Die Kriterien gehen davon aus, dass der Schwerpunkt der Eignungsprüfung in der bisherigen Tätigkeit des Bewerbers liegt, d.h. dass der Bewerber die entsprechenden Erfahrungen, Kenntnisse und den Mitarbeiterpool bereits bei Antrags-/Angebotsabgabe vorweisen kann.
| lfd. Nr. | Nachweis / Erklärung | Kriterium |
|---|---|---|
| 1 | Unternehmensangaben [Bitte verwenden Sie für Erklärung zu den Unternehmensangaben das, den Vergabeunterlagen beiliegende Formular E2] | A |
| 2 | Eigenerklärung zur Einhaltung der Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten [Formular 4.8 EU] | A |
2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0024
Seite 5 von 9
[Seite 6]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
| lfd. Nr. | Nachweis / Erklärung | Kriterium |
|---|---|---|
| 3 | Erklärung zur Gewährleistung der personellen Verfügbarkeit und einer Vertretung [Formular 4.9 EU] | A |
| 4 | Erklärung zum Abschluss der Vertraulichkeitserklärung (NDA) und Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung [Formular 4.10 EU] | A |
| 5 | Fachliche Eignung des eingesetzten Personals Zum Nachweis der personellen Fachkunde für die Durchführung der internen Audits muss der leitende Auditor über eine gültige Personenzertifizierung verfügen, die folgende Anforderungen erfüllt: • Ein gültiges Zertifikat als “Interner Auditor ISO/IEC 27001“, „Information Security Auditor“, „Lead Auditor ISO/IEC 27001“, „ISO 27001-Auditor auf der Basis von IT-Grundschutz“ oder eine nachweislich gleichwertige Qualifikation. • Das Zertifikat muss von einer für die Personenzertifizierung behördlich autorisierten Stelle (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI), einer akkreditierten Stelle (z. B. nach ISO/IEC 17024) oder einer namhaften, am Markt etablierten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, PECB, CIS, DGI o. glw.) ausgestellt worden sein. | A |
| 6 | Spezifische Fachkunde im IT-Grundschutz Zum Nachweis der spezifischen Fachkunde im Bereich des BSI IT-Grundschutzes, wird an die Qualifikation des leitenden Auditors folgende Mindestanforderung gestellt: • Ein gültiges Zertifikat als "IT-Grundschutz-Praktiker" oder eine nachweislich gleichwertige bzw. höherwertige gültige Qualifikation (z.B. IT-Grundschutz- Berater, IS-Revisor, ISO 27001-Auditor auf der Basis von IT-Grundschutz) oder ein Nachweis über Audit- oder Beratungsleistungen aus Referenzprojekten aus denen Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit dem BSI IT-Grundschutz hervorgehen. [Das Zertifikat als "IT-Grundschutz-Praktiker muss von einem vom BSI gelisteten Schulungsanbieter ausgestellt worden sein. Der Nachweis über Audit- oder Beratungsleistungen aus Referenzprojekten aus denen Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit dem BSI IT-Grundschutzes hervorgehen muss aus den letzten drei (3) Geschäftsjahren des Bieters mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Art und Weise der praktischen Unterstützung der damaligen Auftraggeber erfolgen.] | A |
| 7 | Referenzen der Leistungsfähigkeit Zum Nachweis von Erfahrungen bei der Durchführung von Audits oder der Beratung im Bereich des IT-Grundschutzes oder nach ISO/IEC 27001 sind folgende Referenzen für den leitenden Auditor einzureichen: • Mindestens zwei (2) erfolgreich abgeschlossene oder laufende Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren, welche die Durchführung von internen Audits, GAP-Analysen oder die Begleitung von Zertifizierungsaudits zum Gegenstand haben. | A |
Seite 6 von 9
[Seite 7]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
- Zuschlagskriterien
Zur Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots des Bieters sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen:
(1) Erfahrung des Auditors: Bewertet wird die einschlägige Projekterfahrung der konkret für diesen Auftrag benannte Person (Projektleitung/Lead-Auditor). Die Bewertung erfolgt anhand der Anzahl und der Komplexität der persönlich durchgeführten Audits sowie erfolgreich begleiteten Zertifizierungen. (2) Umsetzungskonzept für die Durchführung der internen Audits: Der Bieter hat ein Konzept (maximal 10 Seiten) einzureichen, dass die methodische Vorgehensweise bei der Planung, Durchführung und Berichterstattung der internen Audits beschreibt. Das Konzept muss spezifisch auf die Gegebenheiten des BSI IT-Grundschutzes (Basis: BSI-Standards 200-x) eingehen.
4.1. Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots
Für die Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots werden die nachstehenden Unterkriterien wie nachfolgend beschrieben gebildet. Es werden bei der Bewertung je Unterkriterium jeweils 0 bis 5 Punkte vergeben (Leistungspunkte) und diese mit den jeweiligen Gewichtungsanteilen multipliziert.
Der Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte erfolgt analog wie in Nr. 2 beschrieben. Angebote, die bei Bewertung der Zuschlagskriterien weniger als 60 % (300 Punkte) der erreichbaren 500 Punkte erhalten, werden unabhängig vom Preis als qualitativ ungeeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
| Lfd.- Nr. | Kriterium / Unterkriterium | Wichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Erfahrung des Auditors 5 Punkte: Es bestehen Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren durch die Durchführung von mindestens drei (3) eigenständig durchgeführten Audits oder Zertifizierungen als leitender Auditor/Lead-Auditor. Davon erfolgte mindestens ein Audit oder Zertifizierung auf Basis vom BSI IT-Grundschutz und im Bereich der öffentlichen Verwaltung 4 Punkte: Es bestehen Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren durch die Durchführung von drei (3) eigenständig durchgeführten Audits oder Zertifizierungen als leitender Auditor/Lead-Auditor. Davon erfolgte mindestens ein Audit oder eine Zertifizierung auf Basis vom BSI IT-Grundschutz. 3 Punkte: Es bestehen Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren durch die Durchführung von (2) eigenständig durchgeführten Audits oder Zertifizierungen als leitender Auditor/Lead- Auditor. 2 Punkte: Es bestehen Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren durch die Durchführung eines (1) eigenständig durchgeführten Audits oder einer Zertifizierung als leitender Auditor/Lead-Auditor. | 60% (300 Punkte) |
Seite 7 von 9
[Seite 8]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
| 1 Punkt: Es bestehen Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren durch die Begleitung von Audits oder Zertifizierungen, jedoch nicht aus der eigenständigen Durchführung als leitender Auditor/Lead-Auditor. 0 Punkte: Es bestehen keine Erfahrungen aus den letzten drei (3) Jahren aus persönlich durchgeführten oder begleiteten Audits oder Zertifizierungen. | ||
|---|---|---|
| 2 | Umsetzungskonzept für die Durchführung der internen Audits 5 Punkte: Das Umsetzungskonzept erfüllt alle Anforderungen vollumfänglich, bleibt strikt innerhalb des Seitenlimits und ist herausragend konkret auf die dargestellten Rahmenbedingungen des Leistungsgegenstands zugeschnitten. Der Praxisbezug zum BSI IT-Grundschutz ist exzellent dargelegt. Es bietet innovative Ansätze zur effizienten Auditierung. 4 Punkte: Das Umsetzungskonzept erfüllt alle Anforderungen vollumfänglich und strukturiert innerhalb des Seitenlimits. Die methodischen Schritte (Planung, Durchführung, Berichterstattung) sind schlüssig und detailliert auf den BSI IT-Grundschutz bezogen. Das Verständnis der BSI-Methodik ist tiefgehend und fehlerfrei. 3 Punkte: Das Umsetzungskonzept erfüllt alle wesentlichen Anforderungen. Die methodische Vorgehensweise ist nachvollziehbar und der Bezug zum BSI IT-Grundschutz ist gegeben. Das Konzept ist jedoch stellenweise etwas allgemein gehalten und geht nicht vollständig auf spezifische Besonderheiten ein. 2 Punkte: Das Umsetzungskonzept erfüllt die Mindestanforderungen. Die Darstellung der Phasen (Planung, Durchführung, Bericht) bleibt jedoch oberflächlich oder gleicht eher einer standardisierten Produktbroschüre ohne echten Bezug zum Leistungsgegenstand. Der Bezug zum IT-Grundschutz wird nur rudimentär erwähnt. 1 Punkt: Das Umsetzungskonzept weist erhebliche Lücken auf oder die Darstellung der methodischen Vorgehensweise ist unvollständig. Der BSI IT-Grundschutz wurde inhaltlich kaum oder fehlerhaft berücksichtigt. 0 Punkte: Das Umsetzungskonzept wurde nicht eingereicht, überschreitet das Seitenlimit eklatant (z. B. durch Missachtung der formalen Vorgabe) oder widerspricht den methodischen Kernvorgaben des BSI völlig. Ein Ablauf der Audits lässt sich nicht nachvollziehen. | 40 % (max. 200 Punkte) |
| Maximale hinsichtlich der Kriterien 1 bis 2 zu erreichende Punktzahl: | 500 Punkte |
4.2. Preis
Die Ermittlung des Preises (P) erfolgt auf Grundlage der im Preisblatt vom Bieter ausgewiesenen Gesamtkosten (Summe der Einzelpreise der Grundleistung für die Durchführung des Vorhabens und der optionalen Leistungen) (brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte.
4.3. Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das nach Einfache Richtwertmethode ermittelte wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es gelten die folgenden Vorgaben:
Seite 8 von 9
[Seite 9]
Vergabe-Nr.: VV-2026-0009 Version: 2.0
Einfache Richtwertmethode Es gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkten) und P (Preis) besteht:
𝐿
(𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒)
𝑍 =
(𝐾𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙)
𝑃
(𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)
Seite 9 von 9