VV-2026-0009_Vergabeunterlagen_Teil_A_Allg_Angaben_v1_0.pdf

Interne Informationssicherheitsaudits für die EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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Vergabestelle Aktenzeichen: 010-13-Vergabestelle-1042/8509+15#477105/2026 Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Vergabenummer: VV-2026-0009 Brandenburg Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam Vergabeunterlagen: Datum: 26.08.2026 Version: 1.0

Teil A: Allgemeine Angaben

Lieferung/Leistung: Interne Audits und Sicherheitsrevisionen zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit der EU-Zahlstelle im MLEUV

Allgemeine Angaben

Inhaltsverzeichnis:

  1. Gegenstand des Vergabeverfahrens .............................................................................................................. 3

  2. Auftraggeber ................................................................................................................................................... 3

  3. Ablauf des Vergabeverfahrens ....................................................................................................................... 3

3.1. Art des Vergabeverfahrens ................................................................................................................... 3

3.2. Vorläufiger Zeitplan .............................................................................................................................. 4

3.3. Änderungen des Verfahrensablaufs ..................................................................................................... 4

  1. Angebote ........................................................................................................................................................ 4

4.1. Allgemeine Hinweise ............................................................................................................................ 4

4.2. Abgabe des Angebotes ........................................................................................................................ 4

4.3. Inhalt des Angebotes ............................................................................................................................ 5

4.4. Kostenangebot ..................................................................................................................................... 6

4.5. Losaufteilung ........................................................................................................................................ 7

4.6. Nebenangebote .................................................................................................................................... 7

  1. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Bevorzugte Bewerber ............................................................... 7

5.1. Bietergemeinschaften ........................................................................................................................... 7

5.2. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe .................................................................................................... 8

5.3. Bevorzugte Bewerber ........................................................................................................................... 8

  1. Berichtigung der Teilnahmeanträge/Angebote ............................................................................................... 8

  2. Zuschlag ......................................................................................................................................................... 9

  3. Bindefrist ......................................................................................................................................................... 9

  4. Einschlägige Vergabe- und Vertragsordnung ................................................................................................. 9

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  1. Unklarheiten und Fragen ......................................................................................................................... 10

  2. Geheimhaltung ........................................................................................................................................ 10

  3. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz ................................................................................................... 10

  4. Vermeidung von Korruption ..................................................................................................................... 11

  5. Vergabekammer ...................................................................................................................................... 11

  6. Gewährleistungsausschluss .................................................................................................................... 11

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1. Gegenstand des Vergabeverfahrens

Das Vorhaben umfasst die Planung und Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen im Bereich der Informationssicherheit zur Aufrechterhaltung des auf Basis vom BSI IT-Grundschutz nach ISO 27001 zertifizierten Informationsverbunds der EU-Zahlstelle Brandenburg-Berlin. Die ISO 27001 Zertifizierung ist ein Nachweis für das unionsrechtliche Zulassungskriterium der „Sicherheit der Informationssysteme“ der EU-Zahlstelle (Artikel 1 i.V.m An-hang I Ziffer 3. Buchstabe B der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/127) und setzt nach BSI IT-Grundschutz die regelmäßige Durchführung von internen Audits und Sicherheitsrevisionen voraus. Eigene Personalressourcen und Kompetenzen zur Durchführung interner Audits stehen nicht zur Verfügung, weshalb sich gemäß Kapitel 8.3, BSI-Standard 200-1 dazu entschlossen wurde, die Durchführung der Prüfungen an externe Experten zu vergeben. Das zuvor bereits vergebene Vorhaben mit gleichem Projektinhalt läuft im Jahr 2026 aus, weshalb ein mehrjähriges Anschlussvorhaben vergeben wird, um eine kontinuierliche und langfristige interne Auditierung bis 2030 sicherzustellen. Gegenstand des Vorhabens sollen flexibel abrufbare Prüfungsleistungen für den Informationsverbund der EU- Zahlstelle sein, welcher aus den Organisationseinheiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV) und dem direkt nachgeordneten Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) besteht, sowie den weiteren am Zahlstellenverfahren beteiligten Stellen (Landkreise, Landesforstbetrieb, Investitionsbank und technische Dienstleister), welche als Outsourcing-Partner bzw. die dorthin ausgelagerten Bestandteile, die wesentlichen Prüfgegenstände der Prüfungen darstellen sollen. Ausgehend von einer gemeinsam erstellten Prüfplanung sind voraussichtlich vier Prüfungen pro Jahr geplant. Das Vorhaben soll an nachweislich erfahrene Experten im Bereich der Informationssicherheitsrevision oder ISMS-Auditierung nach BSI IT-Grundschutz vergeben werden.

2. Auftraggeber

Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Die offizielle Bezeichnung des Auftraggebers (Vergabestelle) lautet:

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

3. Ablauf des Vergabeverfahrens

Das gegenständliche Vergabeverfahren soll – wie nachfolgend darstellt – ablaufen.

3.1. Art des Vergabeverfahrens

Der Auftraggeber führt ein Offenes Verfahren gemäß § 15 Vergabeverordnung (VgV) durch.

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3.2. Vorläufiger Zeitplan

Derzeit ist folgender Zeitplan vorgesehen:

Tag der Absendung der Bekanntmachung26.08.2026
Möglichkeit für Rückfragen zu den Vergabeunterlagenbis 22.09.2026
Angebotsfrist28.09.2026, 12:00 Uhr
Bindefristbis 28.10.2026
Voraussichtlicher VertragsbeginnErfolgt mit Zuschlag
LeistungszeitraumDie genauen Liefer-/Leistungszeiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.

3.3. Änderungen des Verfahrensablaufs

Der dargestellte Ablaufplan gibt den derzeitigen Planungsstand des Auftraggebers wieder und ist lediglich indikativer Natur. Der Auftraggeber behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Zeitplan jederzeit zu ändern, wenn er dies für zweckmäßig hält. Die Bieter werden über Änderungen unterrichtet.

4. Angebote

4.1. Allgemeine Hinweise

Beachten Sie, dass Änderungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind. Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen und den behördlichen Vorgaben entsprechen. Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen diese als solche gekennzeichnet und vom Hauptangebotsdokument deutlich getrennt sein. Die Bieter haben im Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

Werden die o.g. Formalien nicht eingehalten, kann dies zu einem Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren führen!

Das Angebot ist elektronisch in Textform und in deutscher Sprache einzureichen.

Hinweis: Die ergänzenden Informationen im Dokument „Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i.V.m. § 11 Abs. 3 VgV“ sowie die ergänzenden Hinweise und Anforderungen im Schreiben zur „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (Formular 3.1) sind zu beachten!

4.2. Abgabe des Angebotes

Bei elektronischer Übermittlung in Textform sind der Bieter (Unternehmensbezeichnung) und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen ist bis zum

28.09.2026, 12:00 Uhr

(Ende der Angebotsfrist) über die Vergabeplattform der Vergabestelle

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https://vergabemarktplatz.brandenburg.de

zu übermitteln.

Die üblichen Übertragungszeiten sind unbedingt zu beachten. Eine nicht fristgerechte Zustellung geht zu Lasten des Bieters.

4.3. Inhalt des Angebotes

Für die Angebotsabgabe sind:

Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU)

unterzeichnete Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Formular 4.1 EU);

Unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)

Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU) (Falls einschlägig);

Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 4.3 EU) (Falls einschlägig);

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (Falls einschlägig);

Unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer (Formular 5.4 EU) (wenn Sie Unterauftragnehmer beteiligen: pro Unterauftragnehmer);

Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf ausüben darf.

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung über 3.000.000 € für Personenschäden und über 1.000.000 € für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen (Kopie der Police);

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo)(Formular 4.6 EU)

Unternehmensdarstellung (Formular E2);

Nachweise und Erklärung zu den in den Vergabeunterlagen Teil C, Nr. 3.2 aufgeführten Kriterien

Preisblatt (Erklärung E1)

zusammen mit den folgenden Unterlagen in bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin über die oben genannte Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen (Übersicht gilt als Nachweisliste):

(1) Erfahrung des Auditors:

Bewertet wird die einschlägige Projekterfahrung der konkret für diesen Auftrag benannten Personen (Projektleitung/Lead-Auditor und ggf. Co-Auditoren). Die Bewertung erfolgt anhand der

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Anzahl und der Komplexität der persönlich durchgeführten Audits sowie erfolgreich begleiteten Zertifizierungen.

(2) Umsetzungskonzept für die Durchführung der internen Audits: Der Bieter hat ein Konzept (maximal 10 Seiten) einzureichen, dass die methodische Vorgehensweise bei der Planung, Durchführung und Berichterstattung der internen Audits beschreibt. Das Konzept muss spezifisch auf die Gegebenheiten des BSI IT-Grundschutzes (Basis: BSI-Standards 200-x) eingehen.

Die Formulare 4.2 EU (Bewerber-/Bietergemeinschaft) sowie 4.3 EU, 4.4 EU und 5.4 EU (Unterauftragnehmer/Verleiher) sind nur einzureichen, wenn der Bewerber mit anderen Unternehmen eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet bzw. wenn der Bewerber beabsichtigt, Unterauftragnehmer zu beauftragen.

Das Angebot muss alle geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise beinhalten.

Hinweis: Wir bitten Sie Ihr Angebot entsprechend der, den Vergabeunterlagen beiliegenden Muster-Gliederung zusammenzustellen

Hinweis: Wir bitten Sie Ihr Angebot entsprechend der, den Vergabeunterlagen beiliegenden Muster-Gliederung zusammenzustellen.

4.4. Kostenangebot

Das Kostenangebot ist vom Bieter wie folgt vorzulegen:

Die Kalkulation der Kosten ist vom Bieter auf Grundlage des mit den Vergabeunterlagen vom Auftraggeber vorgelegten Preisblattes (Erklärung E 1) vorzunehmen.

Das Preisblatt wird Vertragsbestandteil.

Die Preise sind für den gesamten Vertragszeitraum (einschließlich etwaiger Verlängerungen) verbindlich.

Alle Leistungen sind mit Angabe Ihres Stundensatzes zu kalkulieren. Sollten Sie für einzelne Teilleistungen unterschiedliche Kostensätze haben (z.B. Projektleiter, Projektassistenten etc.), stellen Sie diese bitte dar. Es können bis zu drei unterschiedliche Kostensätze angegeben werden.

Geben Sie im Preisblatt die Preiskalkulation für jeweils 4 x 10 Personentage pro Jahr (320 Leistungsstunden) für die Prüfungen an sowie 2 x 10 Personentage (160 Leistungsstunden) für optionale Prüfungen im Jahr 2026. Dabei können Sie, falls bei der Prüfung mehrere Personen eingesetzt werden sollen, die Leistungsstunden auf bis zu drei verschiedene Stundensätze aufteilen. Sofern ein festgestellter notwendiger Mehraufwand entstehen sollte, der über die 10 Personentage hinausgeht, erfolgt die Abrechnung dieses Mehraufwands anhand des angegebenen Stundensatzes im Preisblatt. Insgesamt sind 30 Personentage pro Prüfung nicht zu übersteigen.

Soweit vom Bieter weitere Kosten geltend gemacht werden, sind diese im Preisblatt in der Spalte „Nebenkosten“ in Summe gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Aufschlüsselung der Nebenkosten vom Bieter nachzufordern.

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Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angebote erfolgt die Ermittlung der Gesamtkosten (brutto) unter zu Grundlegung des am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist geltenden Regelsteuersatzes (§ 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)).

Bieter die berechtigt sind, Leistungen zu einem geringeren Umsatzsatzsteuersatz als den gesetzlich festgelegten Regelsteuersatz anzubieten, haben das in ihrem Angebot kenntlich zu machen. Ein Nachweis der Steuerbegünstigung ist vom Bieter dem Angebot beizufügen. Nach Ablauf der Angebotsfrist vom Bieter vorgelegte Nachweise können bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.

Soweit Rabatte und Skonti gewährt werden, sind diese im Angebot vom Bieter gesondert auszuweisen.

4.5. Losaufteilung

Der gesamte Leistungsumfang wird ungeteilt vergeben.

Es ist eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorbehalten Es können Angebote abgegeben werden für

ein Los

__ Lose,

ein/mehrere/alle Los(e). Der Umfang der Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen Teil B, Nr. 2.

4.6. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Nebenangebote sind zugelassen für

die Gesamtleistung

für folgende Teilleistungen:


5. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Bevorzugte Bewerber

5.1. Bietergemeinschaften

Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Formular 4.2) aller Mitglieder in Textform abzugeben,

− in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; sowie − dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärungen zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) und die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.

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Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen.

Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.

5.2. Unterauftragnehmer / Eignungsleihe

Es gilt kein Selbstausführungsgebot, d.h. eine Unterauftragsvergabe ist zulässig.

Es gilt ein teilweises Selbstausführungsgebot gemäß § 26 Abs. 6 UVgO. Folgende Aufgaben sind bei der Leistungserbringung zwingend unmittelbar vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen, d.h. eine Unterbeauftragung ist bei diesen Aufgaben unzulässig:


Es gilt ein vollständiges Selbstausführungsgebot gemäß § 26 Abs. 6 UVgO, d.h. alle Aufgaben sind bei der Leistungserbringung zwingend unmittelbar vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen, d.h. eine Unterbeauftragung ist unzulässig.

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben (Formular 4.3) sowie den Nachweis erbringen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen des verpflichteten Unternehmens auch zur Verfügung stehen (Formular 4.4). Von jedem Unterauftragnehmer ist gleichfalls die rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärungen zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) sowie der Nachweis, dass der Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf ausüben darf, vorzulegen.

Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben vor Zuschlagserteilung die beidseitig vom Auftragnehmer und Unterauftragnehmer/Verleiher unterzeichnete Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach den Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular 5.4) vorzulegen.

5.3. Bevorzugte Bewerber

Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen mit der Angebotsabgabe den Nachweis führen, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen; wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

Fehlerhafte Angaben können die Anfechtung der Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung zur Folge haben. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

6. Berichtigung der Teilnahmeanträge/Angebote

Teilnahmeanträge/Angebote können bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform der Vergabestelle berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden.

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Soweit der Bieter Änderungen in seinen Unterlagen vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.

Änderungen oder Ergänzungen von Teilnahmeanträgen/Angeboten, die nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist bei der ausschreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.

7. Zuschlag

Der Zuschlag wird auf das nach der Einfachen Richtwertmethode ermittelte wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Erweiterte Richtwertmethode

Es gewinnt der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkten) und P (Preis) besteht:

𝐿

(𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒)

𝑍 =

(𝐾𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙)

𝑃

(𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)

8. Bindefrist

Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis zum 28.10.2026 gebunden halten.

9. Einschlägige Vergabe- und Vertragsordnung

Die folgenden grundsätzlichen Bestimmungen gelten für dieses Vergabeverfahren:

a) Der Auftraggeber verfährt nach den Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO). b) Vertrags- und Arbeitssprache ist Deutsch. Außerdem sind alle Unterlagen (einschließlich aller Anlagen) ausschließlich in deutscher Sprache zu verfassen. Im Fall einer Zuschlagserteilung werden folgende Dokumente/ Rechtsgrundlagen Bestandteil des Vertrages:

a) der Vertrag entsprechend beigefügtem Vertragsmusters b) Regelungen zum Mindestlohn nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz • Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung en nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) • Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) • Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel (Formular 5.2) c) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers (Vergabeunterlagen Teil B) mit Anlagen d) das Kostenangebot des Auftragnehmers (Preisblatt) e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B) in der zum Zeitpunkt der Angebotsabfrage gültigen Fassung f) Zusätzliche Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg) g) BGB und andere gesetzliche Regelungen Es gelten die Vertragsbestandteile in obiger Reihenfolge.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Bewerbers/Bieters oder sonstiger Dritter (Leistungserbringer wie Subunternehmer oder Zulieferer etc.) sind nicht zugelassen und ausdrücklich ausgeschlossen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.

10. Unklarheiten und Fragen

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können zu den unter Ziffer 3.2 genannten Fristen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter:

http://vergabemarktplatz.brandenburg.de

gestellt werden. Die Fragen werden gegenüber allen Bewerbern/Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet.

Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht zu den oben genannten Terminen bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.

Enthalten die Bewerbungs- und Vertragsunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.

11. Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.

Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein/en Angebot/Antrag abgeben, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben.

12. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

Der Bewerber/Bieter hat – auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase – über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren.

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass er sich und das für den Auftraggeber tätige Personal im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gemäß dem von Seiten des Auftraggebers mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Muster der „Verpflichtung der Auftragnehmerseite nach dem Verpflichtungsgesetz“ (Erklärung E5.1) verpflichten lassen wird.

Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften.

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13. Vermeidung von Korruption

Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Er wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.

14. Vergabekammer

Die Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann, ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE).

Die Anschrift der zuständigen Vergabekammer lautet:

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam

Telefon: +49(0) 331 / 866 – 1719 Telefax: +49(0) 331 / 866 – 1652 Internet: https://mweke.brandenburg.de/de/vergabekammer- nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de

Das Verfahren für Verstöße gegen Vergaberecht richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.

Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.

Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

15. Gewährleistungsausschluss

Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen; ausgenommen hiervon ist die Haftung für Vorsatz und grobes Verschulden sowie für Personenschäden.

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