Bitte Namen des Bieters, Adresse, verbindlicher Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail einfügen
Hinweis: Der Erklärende für das Angebot ist am Ende der Vergabeunterlagen in Teil F anzugeben. Fehlt die Angabe an dieser Stelle, so wird das Angebot nicht gewertet.
Bitte beachten Sie, dass auch der Vertrag sowie der EXCEL-Teil an den vorgegebenen Stellen auszufüllen ist. Die Angabe des Erklärenden in Teil F gilt für das gesamte Angebot (gesamter WORD-Teil einschl. Vertrag, gesamter EXCEL-Teil, jeweils für das/die Los(e), für das/die das Angebot abgegeben wird.)
Vergabeunterlagen
Universität Augsburg
INTERIMSVERGABE Unterhaltsreinigung
(Vergabenummer/Aktenzeichen: 732402-000126-2)
WORD-Teile A-C, E, F
(übrige WORD-Teile D in gesonderten Dokumenten)
Inhalt
Teil A: Allgemeine Bewerbungsbedingungen 4
2. Überprüfung der Website nach neuen Informationen 4
3. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen 4
4. Rügen und Nachprüfungsanträge 5
6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen 5
7. Abfassung und Einreichung des Angebots 5
8. Liste der einzureichenden Erklärungen und Nachweise 6
10. Nachunternehmer/Subunternehmer/Unterauftragnehmer 10
12. Preisblätter/Kalkulationsbasis und Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze 10
13. Praktische Demonstration o. a. Aufklärung 12
14. Nachforderung von Erklärungen, Angaben und Nachweisen 12
17. Mindest-Jahresreinigungsstunden 13
18. Ergänzung und Wiederholung der Wertung 15
1. Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft, Preise, Inhalt 16
2. Angaben zur Bietereignung 25
3. Erklärung zum Einsatz von Dritten einschl. Nachunternehmern und verbundenen Unternehmen 37
4. Anmeldung und Nachweis zur Objektbesichtigung 38
1. Aufstellung über das eingesetzte Personal (Anlage 6 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag) 39
4. Objektliste (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag) 39
5. Leistungsverzeichnisse (Anlagen 1 zum jeweiligen Vertrag) 39
6. Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze (Anlagen 2 zum jeweiligen Vertrag) 39
1. Vertrag für die Unterhaltsreinigung je Los 40
Teil A: Allgemeine Bewerbungsbedingungen
Anwendbare Vorschriften, erforderliche Durchsicht der Bekanntmachung, Erläuterung zur Interimsvergabe
Das Vergabeverfahren wird nach dem Vierten Teil des GWB und der VgV sowie den nachfolgenden Bewerbungsbedingungen im Offenen Verfahren durchgeführt.
Bei dem Verfahren handelt es sich eine Interimsvergabe für die Leistungen, die auch Gegenstand der Ausschreibung TED-Nr. 487828-2026, OJ S 134/2026 vom 15. Juli 2026, Lose 1-5 sind. Die Leistungen werden für einen begrenzten Zeitraum vergeben und dienen dazu, die Unterhaltsreinigung in den Gebäuden des Auftraggebers sicherzustellen, bis die Leistung in dem Auftrag TED-Nr. 487828-2026 beginnt.
Da wegen eines laufenden Nachprüfungsverfahrens derzeit nicht absehbar ist, wann die Leistung in dem Auftrag TED-Nr. 487828-2026 vergeben werden kann, erfolgt die Interimsvergabe für den Monat Oktober und kann mehrfach um einen oder mehr als einen Monat verlängert werden, maximal bis 30. September 2027. Als Wertungspreise dient der zu kalkulierende Gesamtangebots-Jahrespreis je Los. Dass dieser ein Jahr zugrunde legt, beinhaltet keine Aussage zur Laufzeit.
Die Interimsvergabe umfasst keine Glasreinigung. Die Interimsvergabe umfasst keine Glasreinigung und daher keine Lose 6 und 7. Die übrigen wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Auftrag TED-Nr. 487828-2026 sind im WORD-Teil durch gelbe Unterlegung hervorgehoben, in EXCEL-Teilen für die Lose 1-5 wurden lediglich die Bezeichnung des Verfahrens und das Aktenzeichen angepasst.
Bitte sehen Sie sich auch sorgfältig die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt durch, da diese wesentliche Informationen enthalten kann, die in diesen Vergabeunterlagen nicht oder nicht in der gleichen Weise nochmals wiedergegeben sind.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung nur der weiblichen oder nur der männlichen Form bei der Bezeichnung natürlicher Personen keinerlei Wertung oder Einschränkung gegenüber dem Einsatz von Menschen unterschiedlichen Geschlechts im Rahmen der zu erbringenden Leistungen beinhaltet, sondern nur der Verbesserung der Lesbarkeit dient; jegliche Formulierung ist im Sinne der aktuell gängigen Bezeichnung m/f/d oder vergleichbarer Darstellungsweisen zu verstehen.
Überprüfung der Website nach neuen Informationen
- Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich durch regelmäßigen Besuch auf der Plattform, auf der Sie die vorliegenden Unterlagen heruntergeladen haben, fortlaufend über Änderungen, Antworten/Erläuterungen der Vergabestelle zu Bieterfragen etc., die zu jedem Zeitpunkt während der Angebotsphase hier eingestellt werden können, informiert halten.
- Verzögerungen oder Nachteile dadurch, dass sich ein Bieter nicht entsprechend informiert hält, können nicht zur Begründung eines Wunsches nach Fristverlängerung oder zur Begründung einer Rechtsverletzung herangezogen werden.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen
- Die Vergabeunterlagen sind von dem Interessenten/Bieter (nachfolgend einheitlich als Bieter bezeichnet) unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Abschnitte (anhand der Gliederungsziffern) und fehlende Seiten (anhand der Seitenzahlen).
- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Angebotsabgabe, elektronisch über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
- Solche Hinweise und Bieterfragen sind so rechtzeitig einzureichen, dass sie die Vergabestelle spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann.
Rügen und Nachprüfungsanträge
- Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Rügen müssen fristgerecht erhoben werden (vgl. im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB, insbesondere Frist von zehn Tagen ab Kenntnis).
Objektbesichtigung
- Eine Objektbesichtigung ist für diese Interimsvergabe nicht vorgesehen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
- Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Zur Bekämpfung von Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Anforderung (weitere) Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich, rechtlich und personell mit anderen Unternehmen verbunden ist.
Abfassung und Einreichung des Angebots
- Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
- Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden, soweit nicht ausdrücklich ergänzende Blätter oder kopierte Teile der Unterlagen zugelassen sind. Die Vordrucke sind vollständig auszufüllen. Am Ende des WORD-Teils ist der Erklärende anzugeben (natürliche Person). Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot nicht berücksichtigt, soweit es nicht nach den anwendbaren Regelungen zwingend zuzulassen ist.
- Anstelle der entsprechenden Angaben in Teil B dieser Vergabeunterlagen kann ein Bieter seine Angaben auch unter Verwendung des Standardformulars der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß § 50 VgV einreichen (vgl. Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 5. Januar 2016).
- Das Angebot muss vollständig sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist vollständig auf der Plattform hochgeladen werden; unvollständige oder verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt.
- Alle Eintragungen im Angebot müssen dokumentenecht sein.
- Änderungen an den Vergabeunterlagen (z. B. Durchstreichungen, Ergänzungen oder Eintragungen an dafür nicht vorgesehenen Stellen) sind unzulässig und führen zu einem Angebotsausschluss, sofern eine solche Änderung vom Auftraggeber nicht ausdrücklich zugelassen ist. Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn im EXCEL-Teil der Vergabeunterlagen Tabellen, Bezeichnungen oder in den Tabellen hinterlegte Formeln verändert werden.
Liste der einzureichenden Erklärungen und Nachweise
- Als Angebot sind die vorliegenden Vergabeunterlagen, an allen erforderlichen hellgrau unterlegten Stellen ausgefüllt, einzureichen, mindestens jedoch Teil B, der Anhang zu Teil C (EXCEL-Teil) und Teil F. Gesonderte Nachweise sind nur dann einzureichen, wenn dies erforderlich ist, um die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit eines Bieters zu belegen, oder auf gesonderte Anforderung.
- Einzureichende Erklärungen und Nachweise im Einzelnen (Formblätter im WORD-Teil der Vergabeunterlagen, sofern nicht anders angegeben; für alle Angebote bzw. für Einzelbieter sowie für Bietergemeinschaften erforderlich, sofern keine zusätzlichen Angaben gemacht sind), soweit der Bieter seine Angaben nicht unter Verwendung des Standardformulars der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gemäß § 50 VgV (vgl. Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 vom 5. Januar 2016) einreicht (in diesem Fall müssen im Standardformular sämtliche Angaben gemacht werden, die inhaltlich denen dieses Teil B der Vergabeunterlagen entsprechen, sämtliche Teile I bis IV des Standardformulars sind auszufüllen, ein Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien (vgl. Teil IV, α des Standardformulars) ist nicht ausreichend):
| Lfd. Nr. | Inhalt | Art | Formblatt |
| 1. 1 | Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 1. |
| 1. 2 | Angaben zu Jahrespreisen (für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 bei Angebotsabgabe für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 1. |
| 1. 3 | Angabe zum Lohnkostenanteil (für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 bei Angebotsabgabe für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 1. |
| 1. 4 | Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung (für (Einzel-)Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. a) |
| 1. 5 | Angabe des Umsatzes der vergangenen drei Geschäftsjahre (für (Einzel-)Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. b) |
| 1. 6 | Angaben zur vorgesehenen Objektleitung (für (Einzel-)Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. c) |
| 1. 7 | Angaben zur Leitung und Qualitätssicherung (für (Einzel-) Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. d) |
| 1. 8 | Referenzen Unterhaltsreinigung (für (Einzel-)Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. e) |
| 1. 10 | Weitere Angaben zu dem Bieter (für (Einzel-)Bieter und Bietergemeinschaften) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. g) |
| 1. 11 | Ergänzende Angaben bei Bietergemeinschaften | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. h) |
| Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 2. i) | |
| 1. 14 | Erklärung zum Einsatz von Dritten einschl. Nachunternehmern und verbundenen Unternehmen (für den Bieter / einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 3. |
| 1. 15 | Nachweis zur Objektbesichtigung (für den Bieter / einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, falls eine Objektbesichtigung durchgeführt wurde) | Eigen-erklärung | Teil B Ziff. 4. |
| 1. 16 | Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) |
| 1. 17 | Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Reinraumreinigung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag für die Reinraumreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| 1. 20 | Kalkulationsbasis Unterhaltsreinigung (Anlage 3 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) |
| Preisblatt Objektleitung (Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Vorarbeiter/in (Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| 1. 22 | Preisblatt Sonderarbeiten (Anlage 3 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) |
| Preisblatt Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (Anlage 3 Teil 5 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulationsbasis Unterhaltsreinigung (Anlage 3 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Objektleitung (Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Vorarbeiter/in (Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Sonderarbeiten (Anlage 3 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (Anlage 3 Teil 5 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulationsbasis Unterhaltsreinigung (Anlage 3 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Reinraumreinigung (Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Objektleitung (Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Vorarbeiter/in (Anlage 3 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Sonderarbeiten (Anlage 3 Teil 5 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (Anlage 3 Teil 6 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulationsbasis Unterhaltsreinigung (Anlage 3 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Objektleitung (Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Vorarbeiter/in (Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Sonderarbeiten (Anlage 3 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (Anlage 3 Teil 5 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Kalkulationsbasis Unterhaltsreinigung (Anlage 3 Teil 1 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Objektleitung (Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Vorarbeiter/in (Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Sonderarbeiten (Anlage 3 Teil 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Preisblatt Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (Anlage 3 Teil 5 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| 1. 25 | Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr und Preise (Anlage 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 1) (bei Angebotsabgabe für Los 1) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) |
| Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr und Preise (Anlage 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 2) (bei Angebotsabgabe für Los 2) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr und Preise (Anlage 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 3) (bei Angebotsabgabe für Los 3) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr und Preise (Anlage 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 4) (bei Angebotsabgabe für Los 4) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr und Preise (Anlage 4 zum Vertrag für die Unterhaltsreinigung Los 5) (bei Angebotsabgabe für Los 5) | Eigen-erklärung | Anhang zu Teil C (EXCEL) | |
| 1. 26 | Angabe des Erklärenden für das gesamte Angebot | Eigen-erklärung | Teil F |
Bietergemeinschaften
- Für Bietergemeinschaften sind deren Mitglieder im Abschnitt „Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft, Preise, Inhalt“ zwingend zu nennen, im Abschnitt „Angaben zur Bietereignung“ ist der Unterabschnitt „Angaben bei Bietergemeinschaften“, zwingend auszufüllen.
Nachunternehmer/Subunternehmer/Unterauftragnehmer
- Bei Einsatz von Nachunternehmern/Subunternehmern/Unterauftragnehmern ist der Abschnitt „Erklärung zum Einsatz von Dritten einschl. Nachunternehmern und verbundenen Unternehmen“ zwingend auszufüllen.
- Beim Einsatz von Nachunternehmern/Subunternehmern für wesentliche Leistungsanteile sind für die Nachunternehmer entsprechende Angaben zur Eignung wie für den Bieter zu machen. Hierzu ist Teil B Ziff. 2 a) – i) der Vergabeunterlagen zu kopieren, mit dem Namen des Nachunternehmers zu kennzeichnen, auszufüllen, als Teil des Angebots beizufügen und hierzu vor Teil C einzuheften. In diesem Fall sind die Vorgaben für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Text als Vorgaben für den Nachunternehmer zu lesen.
- Wenn und soweit es unzumutbar ist, dass der Bieter Angaben zum Nachunternehmer bereits mit dem Angebot macht, sind diese Angaben zu einem späteren Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen.
Nebenangebote u. ä.
- Nebenangebote, Alternativangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Einreichung von zwei oder mehreren Hauptangeboten; in diesem Fall werden alle eingereichten Hauptangebote des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht berücksichtigt.
Preisblätter/Kalkulationsbasis und Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze
- In den Preisblättern sind die verbindlichen Angebotspreise anzugeben. Auf dieser Grundlage wird die vertragliche Vergütung gezahlt.
Das Angebot ist zu Festpreisen abzugeben; Änderungen sind nur möglich, soweit die Vergabeunterlagen dies ausdrücklich vorsehen.
- Die in den Preisblättern angegebenen Stundenverrechnungssätze müssen den in der Kalkulation des jeweiligen Stundenverrechnungssatzes für den betreffenden Anwendungsbereich kalkulierten Beträgen entsprechen. Abweichungen zwischen den an der einen und der anderen Stelle eingetragenen Beträgen führen zur Nicht-berücksichtigung des Angebots. Dies gilt nicht für die Stundenverrechnungssätze für Sonderarbeiten. Für Sonderarbeiten kann ein Bieter anstelle der in den übrigen Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze andere Stundenverrechnungssätze, die die besonderen Leistungsanforderungen der Sonderarbeiten widerspiegeln, zugrunde legen.
- Auf gesonderte Anfrage des Auftraggebers muss der Bieter die Kalkulation dieser Stundenverrechnungssätze wie in den Kalkulationsblättern transparent erläutern.
- Kalkulation anhand von Tariflöhnen: Eine wesentliche Vertragsbedingung ist die Einhaltung von verbindlichen Tariflöhnen. Die Bieter müssen der Höhe der Beiträge nach, neben der Einhaltung des MiLoG, mindestens mit dem am 1. Januar 2026 (Stichtag) für den Leistungszeitraum ab 1. Oktober 2026 geltenden, für allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhnen im Gebäudereinigerhandwerk sowie darüber hinausgehenden Tarifen und Vereinbarungen, wenn und soweit diese für den Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt gelten, kalkulieren. Maßgeblich sind also die Regelungen, die am 1. Januar 2026 für den Leistungszeitraum ab 1. Oktober 2026 gelten. Dies muss anhand der Kalkulation erkennbar sein. Wird dies nicht eingehalten, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Änderungen der Tarife, die für den Leistungszeitraum ab 1. Oktober 2026 nach dem Stichtag 1. Januar 2026 festgelegt oder vereinbart werden, können ebenso wie Änderungen der Tarife, die nach dem Beginn der Leistungserbringung wirksam werden, nach den Vorschriften des Vertrages zu einer späteren Erhöhung der Vergütung führen. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt, zu dem eine Tariferhöhung verbindlich festgelegt wird. Ist also z. B. eine Tariferhöhung für den Beginn der Leistungszeit am Stichtag bereits zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart und für allgemeingültig erklärt, muss diese Erhöhung im Angebot einkalkuliert werden, der Auftragnehmer kann keine spätere Erhöhung nach den Regeln des Vertrages verlangen. Wird die Tariferhöhung erst nach dem Stichtag festgelegt oder vereinbart oder ist der erhöhte Tarif erstmals zu einem Zeitpunkt nach Beginn der Leistungserbringung, z. B. erst ab Januar 2027, zu zahlen, so kann der Auftragnehmer eine spätere Erhöhung verlangen. Bitte sehen Sie hierzu auch § 14 des Vertrages sowie die Beispiele in § 14 des Vertrages.
- Bitte beachten Sie, dass Kosten, die in mehreren Bereichen anfallen (z. B. Material- oder Gerätekosten, die dem Auftraggeber als Pauschale berechnet werden, die aber Leistungen in mehreren Kalkulationsblättern betreffen), nicht einer einzelnen, willkürlich bestimmten Position zugeschlagen werden können (z. B. Kalkulation aller Reinigungstücher für alle Leistungen nur in einem von mehreren Kalkulationsblättern). In diesem Fall läge eine unzulässige Kosten-/Preisverlagerung vor, die zum Angebotsausschluss führt. Diese Kosten sind vielmehr anteilig auf die einzelnen Leistungsbereiche/Preisblätter zu verteilen.
- Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengensatz und Einheitspreis (Einzelpreis), so ist im Zweifel der Einheitspreis maßgebend und wird der Wertung zugrunde gelegt.
- Alle vom Bieter anzugebenden Preise (Einzelpreise, Einheitspreise, Stückpreise, Komplettpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Bieter haben, getrennt in den Preisblättern und Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze alle grau unterlegten Felder auszufüllen. Beispiel für eine nicht erforderliche Eintragung: Werden keine Geringverdiener (GV) eingesetzt, so kann die hierfür vorgesehene Spalte im Kalkulationsblatt frei bleiben.
- Bitte sehen Sie hierzu vorrangig die maßgeblichen Regelungen des Vertrages.
Praktische Demonstration o. a. Aufklärung
- Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Unklarheiten insbesondere hinsichtlich der Kalkulation eine praktische Demonstration der Durchführung der Reinigungsleistung oder eine andere Aufklärung zu verlangen. Die Reinigung zur Demonstration kann vergütet werden, in diesem Fall wird der angebotene Stundensatz zugrunde gelegt.
- Der Auftraggeber ist weiter berechtigt, bei Unklarheiten insbesondere hinsichtlich der Kalkulation neben einer praktischen Demonstration oder an deren Stelle eine Erläuterung zu der Art und Weise der vorgesehenen Reinigung (z. B. Entfernen der bisherigen Versiegelung im Rahmen der Sonderreinigung im Trocken- oder Nassverfahren) zu verlangen.
- Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich, spätestens innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist, nachzukommen. Gibt der Bieter nicht die geforderte Erläuterung fristgerecht und mit nachvollziehbarem Inhalt ab, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Führt der Bieter eine praktische Demonstration nicht wie vom Auftraggeber, insbesondere in terminlicher Hinsicht, angemessen vorgegeben durch oder belegt die praktische Demonstration oder anderweitige Aufklärung nicht die Stimmigkeit der Kalkulation sowie anderer Angaben, etwa, weil das Leistungsergebnis nicht nur unwesentliche Mängel aufweist, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
- Einen Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zu einer praktischen Demonstration oder zu einer anderen Aufklärung besteht nicht.
Nachforderung von Erklärungen, Angaben und Nachweisen
- Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach diesen Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
- Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
- Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht.
Prüfung und Wertung
- Die Wertung der Angebote findet in vier Stufen statt:
-
Stufe: Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von zwingenden oder möglichen (fakultativen) Ausschlussgründen
-
Stufe: Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)
-
Stufe: Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht
-
Stufe: Ermittlung des zu bezuschlagenden Angebots („Wertung im engeren Sinne“)
- Bei der Wertung im engeren Sinne erfolgt in jedem Wertungsschritt eine Rundung der Preise und der übrigen numerischen Werte auf zwei Nachkommastellen. Die Bieter müssen daher in allen Rechenschritten ebenfalls mit zwei Nachkommastellen rechnen. Hiervon ausgenommen sind die Angaben von Prozentsätzen in den Kalkulationsblättern – hier dürfen die Bieter mit mehreren Nachkommastellen rechnen; der errechnete Stundenverrechnungssatz ist jedoch mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
- Bei Abweichungen von diesen Rundungsvorgaben kann das Angebot gewertet werden, ohne dass der Auftraggeber hierzu verpflichtet ist. In diesem Fall zählen für die Wertung im Zweifel die Einzelpreise, die mit Rundung der Preise und Mengengerüste auf zwei Nachkommastellen in jedem Rechenschritt ermittelt werden.
- Bitte beachten Sie, dass auf die jeweils nächste Stufe der Angebotswertung nur diejenigen Angebote gelangen, die nicht auf einer vorherigen Stufe ausgeschieden sind. In die Wertung im engeren Sinne gelangen also nur diejenigen Angebote,
-
die nicht auszuschließen sind,
-
bei denen der Bieter als geeignet anzusehen ist und
-
bei denen kein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht.
Zuschlagskriterium
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot unter den auf der vierten Wertungsstufe zu berücksichtigenden Angeboten. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis je Los. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben.
Mindest-Jahresreinigungsstunden
- Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Los 1:
- Als Bieter müssen Sie für Los 1 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 1, Zeile 29, Spalte Gesamtstunden / Jahr, muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 1 entsprechen. Andernfalls wird Ihr Angebot nicht berücksichtigt, da Sie eine bindende Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht beachten.
- Als Auftragnehmer müssen Siemindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8 (Obl Los 1) festgelegt, erbringen.
- Los 2:
- Als Bieter müssen Sie für Los 2 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 2, Zeile 29, Spalte Gesamtstunden / Jahr, muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 2 entsprechen. Andernfalls wird Ihr Angebot nicht berücksichtigt, da Sie eine bindende Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht beachten.
- Als Auftragnehmer müssen Siemindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8 (Obl Los 2) festgelegt, erbringen.
- Los 3:
- Als Bieter müssen Sie für Los 3 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 3, Zeile 28, Spalte Gesamtstunden / Jahr, muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 3 entsprechen. Andernfalls wird Ihr Angebot nicht berücksichtigt, da Sie eine bindende Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht beachten.
- Als Auftragnehmer müssen Siemindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8 (Obl Los 3) festgelegt, erbringen.
- Los 4:
- Als Bieter müssen Sie für Los 4 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 4, Zeile 35, Spalte Gesamtstunden / Jahr, muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 4 entsprechen. Andernfalls wird Ihr Angebot nicht berücksichtigt, da Sie eine bindende Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht beachten.
- Als Auftragnehmer müssen Siemindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8 (Obl Los 4) festgelegt, erbringen.
- Los 5:
- Als Bieter müssen Sie für Los 5 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 5, Zeile 24, Spalte Gesamtstunden / Jahr, muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 5 entsprechen. Andernfalls wird Ihr Angebot nicht berücksichtigt, da Sie eine bindende Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht beachten.
- Als Auftragnehmer müssen Siemindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung und Vorarbeiter, wie in Anlage 8 (Obl Los 5) festgelegt, erbringen.
Alle Berechnungen für die Erbringung der Mindestjahresreinigungsstunden werden während der Vertragslaufzeit auf den Zeitraum bezogen, für den der Vertrag nach etwaigen Verlängerungen läuft. Läuft der Vertrag also z. B. sechs Monate, so wird die Hälfte der Mindestjahresreinigungsstunden angesetzt.
Ergänzung und Wiederholung der Wertung
- Eine Ergänzung oder Wiederholung der Wertung, insbesondere der Eignungsprüfung, kann in diesem Verfahren auch nach Abschluss der vorgesehenen Prüfung und Wertung der Angebote, insbesondere bei Anhaltspunkten im Vorgehen des Bieters während des Verfahrens sowie bei anderen relevanten Anhaltspunkten (z. B. Presseberichte, Informationen über laufende Verträge, Informationen von Behörden etc.), grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren erfolgen.
Teil B: Angebot und besondere Bewerbungsbedingungen (Formblatt Angebotsschreiben, Anlage 9 zum jeweiligen Vertrag je Los)
Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft, Preise, Inhalt
(Vom Bieter sind alle hellgrauen Felder auszufüllen: Bei Einzelbietern und Bietergemeinschaften jeweils die entsprechend überschriebenen Felder/Abschnitte)
Der Erklärende (natürliche Person) ist am Ende in Teil F zu bezeichnen.
Auftraggeber: Universität Augsburg
Bezeichnung der Vergabemaßname: INTERIMSVERGABE Unterhaltseinigung
Vergabenummer/Aktenzeichen: 732402-000126-2
Verfahrensart: beschleunigtes Offenes Verfahren
Termine für die Objektbesichtigung: Termine gem. Angebotsaufforderung oder Alternativtermin (vgl. Verfahrensregelung in der Angebotsaufforderung)
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe: 17. September 2026, 8.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 12. Oktober 2026 (vorsorglich, für den Fall von Verzögerungen, Zuschlag vor Ende September vorgesehen)
Hinweis: Die nachstehend eingetragenen Kontaktdaten zum Ansprechpartner werden von der Vergabestelle grundsätzlich für die gesamte Kommunikation, also die Zusendung von Unterlagen, Informationen und Mitteilungen, verwendet. Bitte stellen Sie daher sicher, dass unter den angegebenen Daten während der Laufzeit des Vergabeverfahrens zu üblichen Geschäftszeiten jederzeit eine umgehende Kenntnisnahme gewährleistet ist.
| Angaben zum Bieter (bei Einzelbietern): | ||
| Vollständiger Firmenname: | ||
| Anschrift: | ||
| Ansprechpartner für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle (insbes. fachliche Rückfragen): | ||
| Telefon Ansprechpartner: | ||
| Fax Ansprechpartner: | ||
| E-Mail Ansprechpartner: | ||
| Der Bieter ist ein börsennotiertes Unternehmen | ☐ Ja ☐ Nein | |
| wirtschaftlich Berechtigter gem. § 3 GwG, sofern Unternehmen nicht börsennotiert | ||
| Ansprechpartner für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle (insbes. fachliche Rückfragen): | ||
| Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten, sofern Unternehmen nicht börsennotiert | ||
| Der Bieter ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU, < 250 Beschäftigte und max. 50. Mio. Jahresumsatz bzw. max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme) | ☐ Ja, Kleinstunternehmen ☐ Ja, kleines Unternehmen ☐ Ja, mittleres Unternehmen ☐ Nein | |
| Angaben zur Bietergemeinschaft (bei Bietergemeinschaften): | ||
| Name und Adresse Ansprechpartner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle (insbes. fachliche Rückfragen): | ||
| Telefon Ansprechpartner: | ||
| Fax Ansprechpartner: | ||
| E-Mail Ansprechpartner: | ||
| Die Bietergemeinschaft ist ein börsennotiertes Unternehmen | ☐ Ja ☐ Nein | |
| wirtschaftlich Berechtigter gem. § 3 GwG, sofern Unternehmen nicht börsennotiert | ||
| Ansprechpartner für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle (insbes. fachliche Rückfragen): | ||
| Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten, sofern Unternehmen nicht börsennotiert | ||
| Die Bietergemeinschaft ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU, < 250 Beschäftigte und max. 50. Mio. Jahresumsatz bzw. max. EUR 43 Mio. Bilanzsumme) | ☐ Ja, Kleinstunternehmen ☐ Ja, kleines Unternehmen ☐ Ja, mittleres Unternehmen ☐ Nein | |
| Leitendes Mitglied der Bietergemeinschaft („Konsortialführer“, Mitglied 1): | ||
| Vollständiger Firmenname Mitglied 1 (leitendes Mitglied) der Bietergemeinschaft: | ||
| Anschrift: | ||
| Mitglied 2 der Bietergemeinschaft: | ||
| Vollständiger Firmenname Mitglied 2 der Bietergemeinschaft: | ||
| Anschrift: | ||
| Mitglied 3 der Bietergemeinschaft: | ||
| Vollständiger Firmenname Mitglied 3 der Bietergemeinschaft: | ||
| Anschrift: |
Hinweis: Falls die Bietergemeinschaft mehr als drei Mitglieder hat, bitte für weitere Mitglieder Beiblatt verwenden und darauf alle Angaben für die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft wie vorstehend machen!
| Jahrespreise Los 1 Unterhaltsreinigung (Nettopreise in Euro, wie gemäß Preisblättern) | |
| Unterhaltsreinigung (Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise – Jahreskosten für Unterhaltsreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 1): | € |
| Objektleitung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Objektleitung in Anlage 4 zum Vertrag Los 1): | € |
| Vorarbeiter/in (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Vorarbeiter/in in Anlage 4 zum Vertrag Los 1): | € |
| Sonderarbeiten (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Sonderarbeiten in Anlage 4 zum Vertrag Los 1): | € |
| Gesamtangebots-Jahrespreis Los 1 (Summe aller Gesamtsummen (letzte Zeile) in der Spalte Jahreskosten der Preisblätter und Summe der vorstehenden Zeilen): | € |
| Lohnkostenanteil Los 1 | |
| Durchschnittlicher Lohnkostenanteil an der Vergütung in % (gewichtet nach Mengengerüsten gemäß Preisblättern) – gilt im Zweifel als Angabe zu § 14 des Vertrages Los 1 | % |
| Jahrespreise Los 2 Unterhaltsreinigung (Nettopreise in Euro, wie gemäß Preisblättern) | |
| Unterhaltsreinigung (Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise – Jahreskosten für Unterhaltsreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 2): | € |
| Objektleitung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Objektleitung in Anlage 4 zum Vertrag Los 2): | € |
| Vorarbeiter/in (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Vorarbeiter/in in Anlage 4 zum Vertrag Los 2): | € |
| Sonderarbeiten (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Sonderarbeiten in Anlage 4 zum Vertrag Los 2): | € |
| Gesamtangebots-Jahrespreis Los 2 (Summe aller Gesamtsummen (letzte Zeile) in der Spalte Jahreskosten der Preisblätter und Summe der vorstehenden Zeilen): | € |
| Lohnkostenanteil Los 2 | |
| Durchschnittlicher Lohnkostenanteil an der Vergütung in % (gewichtet nach Mengengerüsten gemäß Preisblättern) – gilt im Zweifel als Angabe zu § 14 des Vertrages Los 2 | % |
| Jahrespreise Los 3 Unterhaltsreinigung (Nettopreise in Euro, wie gemäß Preisblättern) | |
| Unterhaltsreinigung (Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise – Jahreskosten für Unterhaltsreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 3): | € |
| Reinraumreinigung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Reinraumreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 3): | € |
| Objektleitung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Objektleitung in Anlage 4 zum Vertrag Los 3): | € |
| Vorarbeiter/in (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Vorarbeiter/in in Anlage 4 zum Vertrag Los 3): | € |
| Sonderarbeiten (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Sonderarbeiten in Anlage 4 zum Vertrag Los 3): | € |
| Gesamtangebots-Jahrespreis Los 3 (Summe aller Gesamtsummen (letzte Zeile) in der Spalte Jahreskosten der Preisblätter und Summe der vorstehenden Zeilen): | € |
| Lohnkostenanteil Los 3 | |
| Durchschnittlicher Lohnkostenanteil an der Vergütung in % (gewichtet nach Mengengerüsten gemäß Preisblättern) – gilt im Zweifel als Angabe zu § 14 des Vertrages Los 3 | % |
| Jahrespreise Los 4 Unterhaltsreinigung (Nettopreise in Euro, wie gemäß Preisblättern) | |
| Unterhaltsreinigung (Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise – Jahreskosten für Unterhaltsreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 4): | € |
| Objektleitung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Objektleitung in Anlage 4 zum Vertrag Los 4): | € |
| Vorarbeiter/in (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Vorarbeiter/in in Anlage 4 zum Vertrag Los 4): | € |
| Sonderarbeiten (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Sonderarbeiten in Anlage 4 zum Vertrag Los 4): | € |
| Gesamtangebots-Jahrespreis Los 4 (Summe aller Gesamtsummen (letzte Zeile) in der Spalte Jahreskosten der Preisblätter und Summe der vorstehenden Zeilen): | € |
| Lohnkostenanteil Los 4 | |
| Durchschnittlicher Lohnkostenanteil an der Vergütung in % (gewichtet nach Mengengerüsten gemäß Preisblättern) – gilt im Zweifel als Angabe zu § 14 des Vertrages Los 4 | % |
| Jahrespreise Los 5 Unterhaltsreinigung (Nettopreise in Euro, wie gemäß Preisblättern) | |
| Unterhaltsreinigung (Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise – Jahreskosten für Unterhaltsreinigung in Anlage 4 zum Vertrag Los 5): | € |
| Objektleitung (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Objektleitung in Anlage 4 zum Vertrag Los 5): | € |
| Vorarbeiter/in (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Vorarbeiter/in in Anlage 4 zum Vertrag Los 5): | € |
| Sonderarbeiten (Gesamtübersicht der Jahresreinigungsstunden und Preise – Jahreskosten für Sonderarbeiten in Anlage 4 zum Vertrag Los 5): | € |
| Gesamtangebots-Jahrespreis Los 5 (Summe aller Gesamtsummen (letzte Zeile) in der Spalte Jahreskosten der Preisblätter und Summe der vorstehenden Zeilen): | € |
| Lohnkostenanteil Los 5 | |
| Durchschnittlicher Lohnkostenanteil an der Vergütung in % (gewichtet nach Mengengerüsten gemäß Preisblättern) – gilt im Zweifel als Angabe zu § 14 des Vertrages Los 5 | % |
Mein/Unser Angebot umfasst die Vergabeunterlagen Teil A – F einschl. aller Anhänge und Anlagen, vollständig, an allen vorgesehenen und erforderlichen Stellen (hellgrau unterlegt) vollständig ausgefüllt und mit der Angabe des Erklärenden in Teil F versehen (Nachweis zur Objektbesichtigung unterzeichnet, falls daran teilgenommen wurde), sowie die weiteren in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise/Bescheinigungen.
Das Angebot wird unterbreitet für
-
- Los 1 Unterhaltsreinigung
- Los 2 Unterhaltsreinigung
- Los 3 Unterhaltsreinigung
- Los 4 Unterhaltsreinigung
- Los 5 Unterhaltsreinigung
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ich/Wir erkläre(n), dass alle Angaben in meinem/unserem Angebot zutreffend sind und die im Angebot genannten Leistungen von mir/uns (ggf. unter Einbeziehung von Nachunternehmern/Subunternehmern, soweit von mir/uns angegeben) über die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit anforderungsgerecht erbracht werden können. Ich/Wir halte(n) mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist an das abgegebene Angebot gebunden.
Soweit Nachweise, Bescheinigungen und Angaben in dem Angebot nicht ausdrücklich als Unterlagen nur für Los 1 und/oder nur für Los 2 und/oder nur für Los 3 und/oder nur für Los 4 und/oder nur für Los 5 gekennzeichnet sind, gelten diese für das/die Los(e), für die das Angebot abgegeben wird.
Hinweis: Ein wirksames Angebot erfordert die Angabe des Erklärenden (natürliche Person) in Teil F am Ende des WORD-Teils. Diese Angabe in Teil F gilt für das gesamte Angebot (WORD- und EXCEL-Teil einschließlich Vertrag).
Angaben zur Bietereignung
Hinweise:
- Bitte kopieren Sie die Erklärungen, die bei Bietergemeinschaften von deren Mitgliedern einzeln auszufüllen sind (wie unten vermerkt), tragen Sie das jeweilige Mitglied in dem grau unterlegten Feld ein und geben die Erklärung für alle Mitglieder ab. Der Abschnitt kann dafür elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden.
- Bietergemeinschaften haben ergänzend zu den Angaben in Abschnitten a) bis i) auszufüllen!
- Bei vorgesehenem Einsatz von Nachunternehmern bzw. verbundenen Unternehmen, die wesentliche Leistungsanteile erbringen sollen, sind diese Unterlagen zu Ziff. 2. a) bis i) auch ergänzend für den Nachunternehmer/das verbundene Unternehmen abzugeben. Dabei sind ergänzend zur Abgabe dieser Unterlagen für den Bieter alle folgenden Bezugnahmen auf den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft als Bezugnahmen auf den jeweiligen Nachunternehmer bzw. das verbundene Unternehmen zu verstehen. Die ergänzenden Unterlagen sind je Nachunternehmer oben auf dem ersten Blatt mit dem Namen des Nachunternehmers zu kennzeichnen.
a) Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert auszufüllen –
für: _____________________ (Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft, falls anwendbar):
aa) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
bb) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass
- sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
- sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
- kein verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach
(a) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
(b) § 98c Aufenthaltsgesetz,
(c) § 19 Mindestlohngesetz,
(d) § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
(e) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
vorliegt.
cc) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass
- er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
- er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
- er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
- er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt, und zwar mindestens in folgender Höhe:
(a) Personenschäden bis mind. € 5.000.000,00
(b) Sach- und Vermögensschäden
sowie Umweltschäden bis mind. € 5.000.000,00
(c) Bearbeitungsschäden bis mind. € 1.000.000,00
(d) Schlüsselverlust bis mind. € 1.200.000,00
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a) – (d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
- er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer
bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort):
Außerdem nennt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft nachfolgend seine Umsatzsteueridentifikationsnummer:
und
- er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Hinweise des Auftraggebers:
- Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) die Nachweise zusammen mit dem Angebot einzureichen.
- Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben.
b) Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (netto, Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft alleine, nicht Unternehmensgruppe). Der Umsatz muss sich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll
– bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert auszufüllen –
für: _____________________ (Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft, falls anwendbar):
2023 ca. €
2024 ca. €
2025 ca. €
Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2023):
______________________________________________________________________
c) Angaben zur vorgesehenen Objektleitung – bei Bietergemeinschaften einfach/einheitlich für die gesamte Bietergemeinschaft einzureichen:
Name und Qualifikation/Ausbildung der vorgesehenen Objektleitung:
Erfahrung der vorgesehenen Objektleitung mit Projekten, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (bitte einzelne Projekte namentlich benennen mit Auftraggeber, Jahresumsatz, Zeitraum, Beschreibung der Leistung und Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber und dessen Telefonnummer und E-Mail, Bezugnahme auf Referenzen gemäß unter Buchst. e) bzw. f) sind möglich):
d) Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz– bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert auszufüllen –
für: _____________________ (Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft, falls anwendbar):
Hinweise:
- Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus. Eine Verweisung auf ergänzende Angaben in Beiblättern zur jeweiligen Frage ist zulässig.
- Der Verweis auf allgemeine Firmenprospekte oder andere Unterlagen genügt nicht, der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich aus einem Firmenprospekt oder anderen Unterlagen möglicherweise geeignete Angaben „zusammenzusuchen“. Verweist ein Bieter nur auf allgemeine Prospekte, muss er also damit rechnen, dass seine Eignung nicht feststellbar ist und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dies gilt in gleicher Weise für andere Verweise auf Angaben, die nicht in diesem Formular gemacht werden.
Ich/Wir erkläre(n):
(1) Die technische Leitung unseres Unternehmens und insbesondere der zuständigen Niederlassung wird durch folgende Personen wahrgenommen:
____ ____ ____ ____ ____ ____ ____
(2) Wir setzen in unserem Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung ein (z. B. Zertifizierungen):
____ ____ ____ ____ ____ ____ ____
(3) Wir setzen in unserem Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung folgende Maschinen, Reinigungsmittel und Geräte (bitte jeweils mit Erläuterung, z. B. Klassifizierung, Umweltzeichen) ein:
____ ____ ____ ____ ____ ____ ____
(4) Wir setzen in unserem Unternehmen und insbesondere der zuständigen Niederlassung folgende weiteren Maßnahmen (z. B. Prozesse, Zertifizierungen) zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Leistungserbringung ein:
____ ____ ____ ____ ____ ____ ____
e) Referenzen Unterhaltsreinigung Los 1 und Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5– bei Bietergemeinschaften einfach/einheitlich für die gesamte Bietergemeinschaft einzureichen (nur auszufüllen, soweit ein Angebot für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 abgegeben wird):
In der nachfolgenden Tabelle sind mindestens drei Referenzen je Los, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung für z.B. Bürogebäude/Laborbereiche/Technikbereich etc. dieser Vergabe nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind,
-
für die Lose 1-3 mindestens 25.000 qm Reinigungsfläche und mindestens 15.000 Jahresreinigungsstunden,
-
für die Lose 4 und 5 mindestens 15.000 qm Reinigungsfläche und mindestens 8.000 Jahresreinigungsstunden,
anzugeben. Sofern sich die Vergleichbarkeit nicht bereits aus der Bezeichnung des Auftraggebers ergibt, muss dies unter „Angaben zur Vergleichbarkeit“ erläutert werden, z. B. durch Angabe, welche Einzeleinrichtungen von welcher Größe für einen bestimmten Träger (Stadt, Landkreis, Gemeinden etc.) gereinigt werden. Die Referenzen müssen aktuell sein (aus den letzten drei Jahren).
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben.
Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
Der Bieter kann das Formular durch Kopieren und Einfügen erweitern, falls er weitere Referenzen angeben möchte.
| Referenzen Unterhaltsreinigung Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 |
| Referenz 1 |
| Referenzauftraggeber: Reinigungsfläche: ____________________________________ Jahresreinigungsstunden: __________________________________ Jahresumsatz mit dem Auftrag: Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung (Kalenderdaten) sowie Grund des Vertragsendes (z. B. Kündigung oder Zeitablauf; bei Kündigung Angabe Kündigender, Kündigungsgrund): _________________________ Auftragnehmer: Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmer Nachunternehmer ARGE-Partner Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit: _________________________ Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber: ________________________ Telefon-Nr. und E-Mail Ansprechpartner: __________________________ |
| Referenz 2 |
| Referenzauftraggeber: Reinigungsfläche: ____________________________________ Jahresreinigungsstunden: __________________________________ Jahresumsatz mit dem Auftrag: Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung (Kalenderdaten) sowie Grund des Vertragsendes (z. B. Kündigung oder Zeitablauf; bei Kündigung Angabe Kündigender, Kündigungsgrund): _________________________ Auftragnehmer: Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmer Nachunternehmer ARGE-Partner Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit: _________________________ Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber: ________________________ Telefon-Nr. und E-Mail Ansprechpartner: __________________________ |
| Referenz 3 |
| Referenzauftraggeber: Reinigungsfläche: ____________________________________ Jahresreinigungsstunden: __________________________________ Jahresumsatz mit dem Auftrag: Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung (Kalenderdaten) sowie Grund des Vertragsendes (z. B. Kündigung oder Zeitablauf; bei Kündigung Angabe Kündigender, Kündigungsgrund): _________________________ Auftragnehmer: Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmer Nachunternehmer ARGE-Partner Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit: _________________________ Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber: ________________________ Telefon-Nr. und E-Mail Ansprechpartner: __________________________ |
| Referenz 4 |
| Referenzauftraggeber: Reinigungsfläche: ____________________________________ Jahresreinigungsstunden: __________________________________ Jahresumsatz mit dem Auftrag: Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung (Kalenderdaten) sowie Grund des Vertragsendes (z. B. Kündigung oder Zeitablauf; bei Kündigung Angabe Kündigender, Kündigungsgrund): _________________________ Auftragnehmer: Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmer Nachunternehmer ARGE-Partner Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit: _________________________ Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber: ________________________ Telefon-Nr. und E-Mail Ansprechpartner: __________________________ |
f) Weitere Angaben – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert auszufüllen –
für: _____________________ (Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft, falls anwendbar):
Die Angaben müssen sich jeweils auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Name des/der Geschäftsführer(s):
Anzahl der in dem ausführenden Betrieb im Bereich Unterhaltsreinigung tätigen und hierfür ausgebildeten Fachkräfte (z. B. Gebäudereinigermeister oder Gesellen des
Gebäudereinigerhandwerks):
Zuständige Niederlassung für die Erfüllung des Auftrags:
g) Ergänzende Angaben bei Bietergemeinschaften – bei Bietergemeinschaften einfach/einheitlich für die gesamte Bietergemeinschaft einzureichen (nur auszufüllen, soweit ein Angebot als Bietergemeinschaft eingereicht wird):
aa) Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Derzeit: _____________________
Ab Beginn der Leistungserbringung: _____________________
bb) Wir erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
cc) Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft ist das oben als leitendes Mitglied der Bietergemeinschaft angegebene Unternehmen, das für verbindliche Angaben und die Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen dieser Vergabemaßnahme im Zweifel durch die Geschäftsführung sowie die oben als Ansprechpartner genannte Person jeweils einzeln vertreten wird.
Sollte dies nicht gelten, gibt die Bietergemeinschaft die Person(en), die sie für verbindliche Angaben und die Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen dieser Vergabemaßnahme jeweils einzeln vertreten, auf einem Beiblatt an.
h) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Ich/wir gebe/geben die nachfolgende Erklärung ab:
[ ] JA
[ ] NEIN
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen:
-
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
-
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
-
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Organisationen handeln.
- Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen).
Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 lautet wie folgt:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
Erklärung zum Einsatz von Dritten einschl. Nachunternehmern und verbundenen Unternehmen
Ich/Wir erkläre(n):
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir nachfolgend Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Soweit ich/wir nicht alle Angaben nachfolgend mache(n) und beifüge(n), werde(n) ich/wir auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers im Zeitraum zwischen dem Ablauf der Angebotsfrist und dem Ablauf der Bindefrist unverzüglich
- die Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Auftragsfall bedienen werde(n),
- die Verpflichtungserklärung(en) dieser Unternehmen dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen (auf Anforderung auf einem Formular des Auftraggebers), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir/uns und diesen Unternehmen bestehen Verbindungen,
- für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen Vergabeunterlagen gefordert sind, vorlegen.
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistung, Name des Nachunternehmers |
Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass auch verbundene Unternehmen (Mutter-, Tochterunternehmen etc. des Bieters bzw. von Mitgliedern der Bietergemeinschaft), die bei der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben sind!
- Bitte beachten Sie, dass für Nachunternehmer, die wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, die Angaben zur Eignung nach Ziff. 2. ergänzend auszufüllen und einzureichen sind (bitte hierfür entsprechende Teile der Unterlagen kopieren und mit Bezeichnung des Nachunternehmers kennzeichnen)!
Anmeldung und Nachweis zur Objektbesichtigung
Bieter: ______________________________________________
Anschrift: ______________________________________________
Ansprechpartner: ______________________________________________
Telefon: ______________________________________________
Objektbesichtigung wurde durchgeführt am: __________________________________
Die Firma wurde vertreten von: ____________________________________________
__________________________ _________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Vertreter des Bieters)
Bestätigung des Auftraggebers
__________________________ __________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift, Vertreter des Auftraggebers)
Teil C: Weitere Vertragsanlagen (EXCEL-Dateien, Anhang zu diesem Teil C) (zum jeweiligen Vertrag je Los)
Aufstellung über das eingesetzte Personal (Anlage 6 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag)
Aufstellung der eingesetzten Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel Anlage 6 Teil 2 zum jeweiligen Vertrag)
Allgemeine Erläuterungen zu den Preisblättern, Kalkulationsbasis und Kalkulation der Stundenverrechnungssätze (Anlage 7 zum jeweiligen Vertrag)
Objektliste (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag)
Leistungsverzeichnisse (Anlagen 1 zum jeweiligen Vertrag)
Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze (Anlagen 2 zum jeweiligen Vertrag)
Kalkulationsbasis, Preisblätter, Einzelraumkalkulationen und Auf- maße/Flächenverzeichnisse (Anlagen 3 zum jeweiligen Vertrag)
Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise (Anlage 4 zum jeweiligen Vertrag)
Teil D: Vertrag je Los (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) und Anlagen zum jeweiligen Vertrag (WORD-Dateien)
Vertrag für die Unterhaltsreinigung je Los
zwischen der
Universität Augsburg
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
- im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt -
und
- im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt -
wird folgender Gebäudereinigungsvertrag zu Los
(Losnr. wird vom Auftraggeber beim Zuschlag
eingetragen) geschlossen:
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vertragsbestandteile, Vertragsgegenstand, Grundlagen
§ 2 Art und Umfang der Leistung
§ 4 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
§ 6 Maschinen, Geräte und Materialien
§ 7 Reinigungspersonal/Personal, Sicherheit
§ 8 Zutritt, Ausführung der Reinigungsarbeiten und Anwesenheitskontrolle
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz
§ 11 Qualitätskontrolle, Kürzung
§ 18 Vertragsdauer/Laufzeit und Kündigung
Präambel
Der Auftraggeber hat ein Vergabeverfahren zur Unterhaltsreinigung durchgeführt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag für Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 und/oder Los 4 und/oder Los 5 wie im Rubrum bezeichnet, erhält. Grundlage dieses Vertrages sind daher auch die vom Bieter im Vergabeverfahren übergebenen Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für den Auftraggeber sind das Fortbestehen dieser Eignung und eine gewissenhafte, zuverlässige und fachgerechte Reinigung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen und Gegebenheiten des Auftraggebers als Grundlage seiner eigenen Arbeitsfähigkeit und seines Ansehens von wesentlicher Bedeutung.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:
- Vertragsbestandteile, Vertragsgegenstand, Grundlagen
- Vertragsbestandteile sind in der angegebenen Anwendungsreihenfolge:
- die Bestimmungen dieses Vertragstextes;
- das Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (Anlage 1 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag);
- das Leistungsverzeichnis Tageskraft (Anlage 1 Teil 2 zum jeweiligen Vertrag);
- die Übersicht Trinkwasserspender Uni Augsburg (Anlage 1 Teil 3 zum jeweiligen Vertrag);
- die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Unterhaltsreinigung (Anlage 2 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag);
- die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Reinraumreinigung (Anlage 2 Teil 2 zum Vertrag - nur Los 3!)
- die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Objektleitung (Anlage 2 Teil 2 (bei Los 3 Teil 3) zum jeweiligen Vertrag);
- die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter/in (Anlage 2 Teil 2 (bei Los 3 Teil 4) zum jeweiligen Vertrag);
- Kalkulationsbasis (Anlage 3 Teil 1 zum jeweiligen Vertag)
- die Preisblätter (Anlage 3 Teile 2 – 6 zum jeweiligen Vertrag);
- die Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden / Jahr) und Preise (Anlage 4 zum jeweiligen Vertag);
- die Definitionen der Leistungsarten Unterhaltsreinigung (Anlage 5 zum jeweiligen Vertrag);
- die Aufstellung über das eingesetzte Personal (Anlage 6 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag);
- die Aufstellung der eingesetzten Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel (Anlage 6 Teil 2 zum jeweiligen Vertrag);
- die Allgemeinen Erläuterungen zu den Preisblättern, Kalkulationsbasis und Kalkulation der Stundenverrechnungssätze (Anlage 7 zum jeweiligen Vertrag);
- die Objektliste (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag);
- das ausgefüllte Formblatt Angebotsschreiben, Teil B der Vergabeunterlagen (Anlage 9 zum jeweiligen Vertrag) sowie – bei Einsatz von Nachunternehmern – deren Nachunternehmerverpflichtungserklärungen (Anhänge zu Anlage 9 zum jeweiligen Vertrag);
- die Angabe des Erklärenden (einfache digitale Signatur) für das gesamte Angebot (Anlage 10 zum jeweiligen Vertrag je Los);
- den Zuschlag des Auftraggebers (Anlage 11 zum jeweiligen Vertrag je Los);
- die Beantwortung der Bieterfragen, soweit sie das jeweilige Los betreffen (Anlage 12 zum jeweiligen Vertrag);
- die dem Zweck des Vertrages sowie der Erbringung der Leistung dienenden und diese unterstützenden gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen und Auflagen sowie Normen, Richtlinien, verbindliche Herstellerspezifikationen und Hygieneanforderungen in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung geltenden Fassung (nachfolgend auch: Regelwerke); der Auftragnehmer hat die Regelwerke zu identifizieren, in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Fassung anzuwenden und dies auf Anforderung des Auftraggebers zu belegen;
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
Bei Widersprüchen zwischen unterschiedlichen Vertragsbestandteilen gehen die jeweils in der obenstehenden Reihenfolge vorherigen Bestandteile den in dieser Reihenfolge späteren Bestandteilen vor, mit Ausnahme der Anlage 12, die dem Vertragstext und den übrigen Anlagen im Geltungsrang vorgeht. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsbestandteilen oder innerhalb eines Vertragsrang geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinn liegt nicht vor, wenn ein nachrangiger Vertragsbestandteil einen vorrangigen Vertragsbestandteil ergänzt oder konkretisiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden zu keinem Zeitpunkt Teil des Vertrages, auch nicht durch Abdruck auf Schreiben während der Vertragslaufzeit, durch Hinweis darauf oder auf andere Art der Mitteilung oder durch Annahme von Leistungen durch den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Gebäudeinnen-/Unterhaltsreinigung der in der Anlage 3 bezeichneten Räume (nachfolgend: Objekte) sowie der Erbringung der Leistungen Objektleitung und Vorarbeiter/in, nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der Anlagen hierzu, sowie zur Sicherstellung von verfügbaren geeigneten Vertretungen insbesondere im Urlaubs-, Kündigungs-, Krankheits- und Streikfall. Der Auftragnehmer hat überdies die zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Vorbereitungs- und Nebenleistungen zu erbringen, auch wenn diese im Vertrag einschließlich der Anlagen nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Vorbereitungs- und Nebenleistungen sind sämtliche Leistungen, die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erforderlich sind.
- Gegenstand dieses Vertrages sind werkvertragliche Pflichten des Auftragnehmers im Sinne von § 631 BGB, insbesondere die Herbeiführung des Reinigungserfolges, sowie dienstvertragliche Pflichten im Sinne von § 611 BGB.
- Art und Umfang der Leistung
- Die vom Auftragnehmer zu erbringende Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, textilen und nichttextilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung in den Objekten. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus alle Leistungen gemäß den Leistungsverzeichnissen und den übrigen Vertragsanlagen zu erbringen. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere den Reinigungserfolg, wie im Einzelnen in Anlage 5 zum Vertrag festgelegt. Der Auftragnehmer ist daneben verpflichtet, mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, Vorarbeiter/in und Tageskraft wie in Anlage 8 festgelegt und in der Spalte „Jahresstunden“ der Preisblätter (Anlage 3) für die zu reinigenden Räume und Objekte und die Reinigungsgruppen einzeln spezifiziert, zu erbringen.
Adresse der zu reinigenden Einrichtungen:
Los 1: siehe hierzu Anhang Teil C (EXCEL-Teil) Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag Los 1)
Los 2: siehe hierzu Anhang Teil C (EXCEL-Teil) Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag Los 2)
Los 3: siehe hierzu Anhang Teil C (EXCEL-Teil) Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag Los 3)
Los 4: siehe hierzu Anhang Teil C (EXCEL-Teil) Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag Los 4)
Los 5: siehe hierzu Anhang Teil C (EXCEL-Teil) Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag Los 5)
Alle Berechnungen für die Erbringung der Mindestjahresreinigungsstunden nach diesem Vertrag werden während der Vertragslaufzeit auf den Zeitraum bezogen, für den der Vertrag nach etwaigen Verlängerungen läuft. Läuft der Vertrag also z. B. sechs Monate, so wird die Hälfte der Mindestjahresreinigungsstunden angesetzt.
- Bei der Gebäudeinnenreinigung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Vorgaben zu beachten und einzuhalten:
- die in Anlagen 1 - 5 zum jeweiligen Vertrag enthaltenen Beschreibungen der Ausführung entsprechend den Leistungsarten und der im Leistungsverzeichnis angegebenen Tätigkeiten, unterteilt nach Fußbodenarbeiten, Inventar, einschließlich Decken und Wänden, wobei die Empfehlungen des Herstellers sowie Pflegeanweisungen des Auftraggebers vom Auftragnehmer verbindlich zu befolgen sind. Die notwendigen Pflegeanleitungen lt. Herstellervorgaben werden dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungserbringung vom Auftraggeber ausgehändigt;
- die in Excel Teil C Anlage 3 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag für die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit;
- für die Sonderreinigung (Sonderarbeiten in Absprache mit dem Auftraggeber) der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelfall vereinbarte Leistungsumfang sowie insbesondere die Bestimmungen der Anlagen 1 und 7 zum jeweiligen Vertrag.
- Ausführung der Reinigung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Gebäudereinigung in den Objekten laut Objektliste (Anlage 8). Der Beginn und das Ende der Reinigungszeit ist zwingend einzuhalten. Die Leistungserbringung erfolgt nach diesem Vertrag einschließlich der Anlagen hierzu, insbesondere den Leistungsvorgaben gemäß den Anlagen 1, 3 und 8 außer dies ist im Aufmaß/Flächenverzeichnis oder in der Objektliste (Anlage 8) anders angegeben. Abs. 2 findet hierzu entsprechende Anwendung. Für Sonderarbeiten und in Einzelfällen können in Absprache mit dem Auftraggeber abweichende Zeiten vereinbart werden, wenn dies aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich
- Die in den Leistungsverzeichnissen (Anlage 1 Teile 1 - 2) und in den Definitionen der Leistungsarten (Anlage 5) sowie in Verbindung mit den Pflegeanleitungen (vgl. § 2 Absatz 2 oder 3) beschriebenen Arbeitsergebnisse (Reinigungserfolg) für die einzelnen Leistungsarten sind verbindliche Vorgaben für die vom Auftragnehmer herbeizuführenden Ergebnisse, d. h. der Auftragnehmer hat diese Arbeitsergebnisse bei jedem Reinigungsvorgang in gleichbleibender Qualität herbeizuführen. Dies gilt insbesondere für die Pflegeanleitungen, wobei jeweils die Inhalte des gesamten Papiers, auch wenn dies ganz oder teilweise als Richtlinien, Hinweise, Empfehlungen o. ä. gekennzeichnet ist für den vorliegenden Vertrag zwingende Vorgaben sind, die sich jeweils auf bestimmte zu reinigende Flächen/Böden etc. beziehen. Falls der Reinigungserfolg nach der Reinigung nicht vorliegt, hat der Auftragnehmer nachzuarbeiten, bis der Reinigungserfolg abnahmefähig ist. Der Reinigungserfolg unterliegt der Abnahme.
- Die Leistungen nach diesem Vertrag sind nach den Vorgaben dieses Vertrages sowie nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik, nach den gesetzlichen Vorschriften, nach den Vorgaben bzw. Vorschriften der Aufsichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Sicherheit, Hygiene, Brand- und Umweltschutz sowie Sicherheitsvorschriften des Auftraggebers und dessen Hausordnung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat dies auf Anforderung des Auftraggebers für die gesamte Leistung nachzuweisen, also auch für solche Leistungsteile, die ggf. von Unterauftragnehmern erbracht werden.
- Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausführung der Vertragsleistungen. Er hat bei allen Reinigungsleistungen sicherzustellen, dass keine Personen gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Fußböden und Hartbeläge müssen so eingepflegt werden, dass keine Rutschgefahr besteht. Sofern während der laufenden Reinigungsarbeiten Rutschgefahr besteht, sind entsprechende Hinweisschilder gut sichtbar für Passanten aufzustellen.
- Soweit durch eine nicht vertragsgemäße Ausführung der Leistung Einschränkungen des Hygienestandards und der Optik eintreten (z. B. Aufbau von Kalkablagerungen, Schmutz- und Pflegemittelkrusten, etc.), kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer durch eine nicht zu vergütende Sonderreinigung die Einschränkungen beseitigt. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
- Bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden könnten, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber laufend über besondere Ereignisse zu informieren, insbesondere über Schäden und Mängel an den Objekten und Einrichtungsgegenständen vor oder nach seiner Reinigungsleistung sowie über daraus resultierende Ansprüche, über Unfälle, kriminelle Ereignisse, Sicherheitsrisiken, Brände und Vandalismus.
- Der Auftragnehmer ist für die Sicherung seines Eigentums sowie des Eigentums der von ihm unmittelbar oder mittelbar eingesetzten Personen gegen Diebstahl und Einbruch selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Vorgaben des Masernschutzgesetzes von allen eingesetzten Personen eingehalten werden und weist dies jederzeit auf Verlangen nach.
- Hinsichtlich des Tragens persönlicher Schutzausrüstung hält der Auftragnehmer die Empfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft und des Robert-Koch-Instituts sowie behördliche Vorgaben ohne gesonderte Vergütung ein.
- Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
- Die Pflichten nach diesem Vertrag gelten, soweit rechtlich zulässig, sinngemäß auch für vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachunternehmern diese Pflichten aufzuerlegen und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, gegenüber dem Auftraggeber steht der Auftragnehmer für die Einhaltung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer ein. Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Nachunternehmer über die in Anlage 9 genannten Nachunternehmer und/oder die dort vorgesehenen Bereiche hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Eine solche Übertragung ist grundsätzlich nur auf solche Nachunternehmer zulässig, die im Rahmen der Ausschreibung benannt wurden. Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer für vorgesehene sowie für zu diesem Zeitpunkt bereits eingesetzte Nachunternehmer geeignete Erklärungen und Nachweise zu deren Eignung in dem von dem Auftraggeber geforderten Umfang, insbesondere Angaben zum Unternehmen sowie Referenzen mit Kontaktdaten von Ansprechpartnern, die eine Überprüfung durch den Auftraggeber ermöglichen, beibringen. Bringt der Auftragnehmer diese Nachweise nicht unverzüglich bei oder hat der Auftraggeber Zweifel an der Eignung des Nachunternehmers, so wird der Auftragnehmer den Nachunternehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen bzw. diesen Nachunternehmer nicht einsetzen. Der Auftragnehmer darf mit Nachunternehmern keine ungünstigeren Bedingungen vereinbaren als die mit ihm in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
- Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zur vollständigen und vertragsgemäßen Vertragserfüllung und entbindet ihn nicht von seiner alleinigen Haftung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung, in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, dass keine illegalen Arbeitskräfte in seinem Betrieb eingesetzt werden und keine Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in seinem Betrieb geleistet wird. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dies auch von Nachunternehmern, die von ihm eingesetzt werden, eingehalten wird, und weist dies dem Auftraggeber auf Verlangen nach.
- Die vorstehenden beiden Absätze gelten entsprechend beim Einsatz mittelbarer Nachunternehmer (Nach-Nachunternehmer). Soweit in diesem Vertrag von „Personal“, „Mitarbeiter(n)“, „eingesetztem Personal“, „eingesetzten Mitarbeitern“, „Reinigungskräften“ o. ä. die Rede ist, ist damit sowohl das vom Auftragnehmer unmittelbar eingesetzte Personal als auch das bei den unmittelbaren oder mittelbaren Nachunternehmern eingesetzte Personal gemeint, auch wenn dies jeweils nicht gesondert aufgeführt ist. Die Regelungen dieses Vertrages werden entsprechend angewendet, sofern dies nicht wegen der Eigenart der Regelung ausgeschlossen ist.
- Änderungen der Leistung
- Der Auftraggeber hat das Recht, vom Auftragnehmer einseitig Änderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung sowie des Umfangs der Leistungserbringung zu verlangen, es sei denn, diese sind für den Auftragnehmer unzumutbar. Unzumutbar ist die Leistung, wenn der Betrieb des Auftragnehmers auf die geänderte Leistung nicht eingerichtet ist. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen grundsätzlich spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin der Umsetzung mitteilen, soweit nicht zur Wahrung verbindlicher Erfordernisse für die Erfüllung dieses Vertrages oder aus anderen dringenden Gründen eine kürzere Frist geboten ist.
- Änderungswünsche des Auftraggebers im Sinne des vorstehenden Absatzes hat der Auftragnehmer auf ihre möglichen Konsequenzen hin zu überprüfen und dem Auftraggeber das Ergebnis so früh wie möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Änderungswunsches, schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere die Auswirkungen auf die Ausführung, die Kosten und Terminpläne sowie Auswirkungen auf andere vertragliche Pflichten aufzuzeigen sowie etwaige Bedenken gegen die Leistungsänderung mitzuteilen.
- Entscheidet sich der Auftraggeber – auch gegen die Bedenken des Auftragnehmers – für die Leistungsänderung, so sind Leistung und Vergütung des Auftragnehmers unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten anzupassen, soweit die Leistungsänderung zu einer Änderung der Grundlagen des Preises führt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, falls die Leistungsänderung zu einer Änderung der Grundlagen des Preises führt und hat dem Auftraggeber diese Änderung für diesen nachvollziehbar nachzuweisen.
- Das Risiko der ordnungsgemäßen Erfüllung der geänderten Leistung trägt der Auftragnehmer, soweit er keine Bedenken geäußert hat. Hat der Auftragnehmer hinreichend konkret Bedenken geäußert, trägt der Auftraggeber das Risiko hinsichtlich dieser Bedenken.
- Der Auftraggeber kann insbesondere vorgeben, dass bestimmte Räume oder andere Einrichtungen zeitweise nicht gereinigt werden, unabhängig von der Menge dieser Räume und Einrichtungen, oder Objekte aus dem Anwendungsbereich dieses Vertrages herausnehmen oder hierzu hinzufügen. Wenn und soweit Räume oder andere Einrichtungen nicht gereinigt werden oder nicht zu reinigen sind, wird hierfür bzw. für den entsprechenden Aufwand keine Vergütung gezahlt. Die vereinbarten Preise und anderen Maßgaben gelten hinsichtlich der Stundensätze und der Quadratmeterleistungen auch für neu aufgenommene Objekte und bleiben auch bei Herausnahme einzelner Objekte für den bleibenden Objektbestand unverändert.
- Der Auftraggeber kann insbesondere Flächenänderungen, Flächenerweiterungen oder Flächenminderungen vorgeben. Diese werden sodann nach den kalkulierten Stundenverrechnungssätzen gemäß Anlage 2 und den Quadratmeterleistungen nach Anlage 3 berechnet und abgerechnet, der vorliegende Vertrag wird auf Anforderung des Auftraggebers entsprechend angepasst, nachdem der Auftragnehmer hierfür auf Anforderung des Auftraggebers eine transparente Berechnung vorgelegt hat.
- Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass der Bedarf an Reinigungsleistungen von Art und Umfang der Nutzung des jeweiligen Objekts abhängig ist. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer im Falle einer teilweisen oder vollständigen Schließung der zu reinigenden Objekte durch den Auftraggeber oder zuständige andere Stellen mitteilen, welche Nutzung des jeweiligen Objekts vorgesehen ist und welche Reinigungsleistungen auf dieser Grundlage benötigt werden. Dabei sind auch Änderungen der Nutzung in einem laufenden Monat möglich und können vom Auftraggeber festgelegt werden. Der Auftraggeber kann auf diesem Weg auch Änderungen der Reinigungsarten, Reinigungsverfahren und Reinigungshäufigkeit vorgeben, bis hin zu einer völligen Schließung und dem Wegfall von Reinigungsleistungen, oder der Fortführung von Leistungen auch bei Schließung, gegebenenfalls in veränderter Form. Der Auftraggeber wird solche Änderungen mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitteilen, wenn nicht zwingende Vorgaben oder Umstände eine kürzere Vorlaufzeit führen.
- Maschinen, Geräte und Materialien
- Der Auftragnehmer setzt nach Art und Umfang bei jeder regulären Reinigung mindestens die in Anlage 6 Teil 2 genannten Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel ein.
- Alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel sowie Reinigungs- und Arbeitsmittel einschließlich Mülltüten groß und Mülltüten klein usw. stellt der Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur umweltfreundliche, die Flächen und Gegenstände nicht schädigende Reinigungsmittel zu verwenden, insbesondere solche, die keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung enthalten. Der Auftragnehmer darf keine metallvernetzten Dispersionen und Wischpflegemittel auf Seifenbasis verwenden. Die Reinigungsmittel dürfen keine gesundheitsschädlichen Rückstände hinterlassen und müssen umweltverträglich sein. Folgende Inhaltsstoffe dürfen in den Reinigungsmitteln nicht enthalten sein: Alkylphenolethoxylate (APEO), Nitrilotriacetat (NTA), Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), P-Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Aromatische und aliphatische Lösungsmittel, Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Phosphate und Formaldehyd. Der Leitfaden des Umweltbundesamts zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und- mitteln (derzeit abrufbar unter https://uwmeltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-zur-nachhaltigen-oeffentlichen) ist vom Auftragnehmer verbindlich zu beachten.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sofern Desinfektionsmittel eingesetzt werden, diese in der jeweils gültigen Liste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (oder gleichwertig) eingetragen sein müssen.
- Seife, Handtuchpapier und/oder Stoffhandtücher, Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion, WC-Papier, Toilettenbürsten und Hygienebeutel werden vom Auftraggeber auf rechtzeitige Anforderung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat jederzeit sicherzustellen, dass in den Sanitäranlagen in den Objekten ausreichend Seife, Handtuchpapier und/oder Stoffhandtücher, Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion, WC-Papier und Hygienebeutel zur Verfügung stehen.
- Die vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel sowie Reinigungs- und andere Arbeitsmittel müssen den am Ort der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere den Regelungen des Gerätesicherheitsgesetzes sowie den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen und den VDE-Vorschriften entsprechen und sich in geprüftem, technisch einwandfreiem Zustand befinden.
- Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und anderen Gegenstände sind arbeitstäglich zu säubern. Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungsmaschinen/Geräten verbleiben. Maschinen, Geräte u. ä. Hilfsmittel sowie Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit in einen verschlossenen Raum (Reinigungsmittelraum) zu räumen.
- Reinigungsmittel- und Aufenthaltsräume sowie Umkleideraum und Abstellräume für Maschinen werden vom Auftraggeber im Rahmen der hierfür verfügbaren Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen und bei Verletzung verkehrswesentlicher Pflichten. In diesen Räumen dürfen nur einwandfreie, betriebssichere Maschinen und Geräte gelagert werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Reinigungsmittelräume jederzeit in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten.
- Ein Waschmaschinen- und Trocknerraum für die Aufbereitung sämtlicher Tücher und Wischbezüge (z.B. Möppe) wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Waschmaschinen und Trockner müssen durch den Auftragnehmer angeschafft werden. Sämtliche Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
- Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die erforderliche elektrische Energie werden vom Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat auf einen sparsamen Verbrauch zu achten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in allen ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Putzkammer) und sonstigen ihm zur Verfügung gestellten Räumen an allen darin befindlichen Armaturen einmal wöchentlich (für fünf Minuten) heißes Wasser laufen zu lassen, um der Gefahr der Bildung von Legionellen vorzubeugen. Die Spülung muss mit Datum und Uhrzeit an der Zapfstelle dokumentiert werden.
- Reinigungspersonal/Personal, Sicherheit
- Der Auftragnehmer wird ausschließlich geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesunde und mit den eingesetzten Maschinen, Geräten u. ä. Hilfsmittel sowie Reinigungs- und anderen Arbeitsmitteln vertraute Arbeitskräfte einsetzen und wird diese stets in ausreichendem Umfang zur Verfügung halten und einsetzen. Der Auftragnehmer stellt durch organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Vorsorge für Ersatzkräfte, Anordnung von Überstunden im gesetzlich zulässigen Umfang oder andere Maßnahmen, sicher, dass durch Personalausfälle infolge von Krankheit, Urlaub oder andere planbare und nicht planbare Umstände die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer setzt nach Ausbildung, Erfahrung und Personenanzahl mindestens das in Anlage 6 Teil 1 genannte Personal ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, das eingesetzte Personal insbesondere auf seine Zuverlässigkeit zu überprüfen und bestimmte Personen abzulehnen, wenn diese aus seiner Sicht ungeeignet, insbesondere unzuverlässig, sind. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Ablehnungsgründe auf Anforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer nimmt mit den eingesetzten Reinigungskräften grundsätzliche und regelmäßige Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und Schadensverhütung vor und weist dies auf Verlangen des Auftraggebers nach.
- Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des Auftragnehmers handelt und diese im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen des Auftraggebers nach.
- Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Namensliste inklusive Lichtbild des eingesetzten Reinigungspersonals- und anderen Personals zu übergeben und ständig aktuell zu halten. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis für jede eingesetzte Reinigungskraft auch gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
- Das Reinigungspersonal/Personal ist mit einer einheitlichen Arbeitskleidung in einer dezenten Farbgebung und Namensschildern inkl. Lichtbild auszustatten. Der Auftragnehmer stellt ein ordentliches Erscheinungsbild sicher. Das eingesetzte Reinigungspersonal/Personal muss in der Lage sein sich in deutscher Sprache mit dem Auftraggeber zu verständigen.
- Der Auftragnehmer hat grundsätzlich Personalwechsel zu vermeiden.
- Der Auftragnehmer garantiert, dass EDV-Betriebsräume und andere sensible Räume nur von Reinigungskräften mit einwandfreiem polizeilichem Führungszeugnis gereinigt werden. Der Auftraggeber wird die sensiblen Räume benennen. Der Auftraggeber erhält vor dem ersten Einsatz der Reinigungskräfte Kopien der vorgenannten Unterlagen vom Auftragnehmer sowie für sämtliche Reinigungskräfte, die Zutritt zu EDV-Betriebsräumen und anderen sensiblen Räumen haben, einmal jährlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliches im Küchenbereich eingesetztes Personal, einmal jährlich eine Infektionsschutzbelehrung erhält und weißt dies dem Auftraggeber unaufgefordert nach. Dies gilt entsprechend bei neu eingesetzten Personen.
- Der Auftragnehmer garantiert, dass alle Räume nur von Reinigungskräften ohne Einträge im polizeilichen Führungszeugnis gereinigt werden. Der Auftraggeber kann vor dem ersten Einsatz der Reinigungskräfte Kopien der vorgenannten Unterlagen vom Auftragnehmer sowie einmal jährlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Dies gilt entsprechend bei neu eingesetzten Personen.
- Die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften mit Sicherheitsvorkehrungen und geltenden Bestimmungen aus den einzelnen Fachbereichen sind unbedingt einzuhalten.
- Das Reinigungspersonal/Personal muss in der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versichert sein. Der Auftragnehmer hat dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
- Der Auftragnehmer stellt jederzeit sicher, dass Dritte nicht auf Reinigungsmittel, Maschinen, Geräte, Wägen und andere Betriebsmittel zugreifen können. Hierfür hält er Lagerräume verschlossen und stellt sicher, dass die Reinigungskräfte bei Anwesenheit von Dritten Reinigungsmittel, Maschinen, Geräte, Wägen und andere Betriebsmittel stets im Auge haben.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die allgemeingültigen Gesetze und Bestimmungen über die Behandlung von Arbeitnehmern einzuhalten, insbesondere das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestlohngesetz sowie die Verpflichtungen aus den für allgemeinverbindlich erklärten sowie für den Auftragnehmer bzw. dessen Nachunternehmer aufgrund tariflicher Bindungen geltenden Tarifverträgen. Der Auftragnehmer hat die Erfüllung der Verpflichtungen aus den vorstehenden Sätzen auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Fall eines Verstoßes des Auftragnehmers oder eines Nachunternehmers gegen die in diesen Absatz genannten Pflichten gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden.
- Der Auftragnehmer zahlt mindestens die in Anlage 2 genannten Löhne, Gehälter und Abgaben. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer durch Anwesenheitslisten mit Namen und Auszüge aus oder Einsicht in seine internen Kontroll- und Abrechnungssysteme die Arbeitszeiten je Person nach. Sollte der Auftragnehmer seine Kalkulation so ändern, dass er niedrigere Löhne oder Gehälter als in Anlage 2 genannt zahlen möchte, teilt er dies dem Auftraggeber rechtzeitig vorher unter Beifügung eines vollständigen neuen Kalkulationsblattes sowie einer Begründung schriftlich mit. Die Vergütung ist dann entsprechend anzupassen.
- Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Arbeitskräfte, die laut § 6 und § 34 Absatz 1 IfSG an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit nach § 6 IfSG oder an einer Krankheit gemäß § 34 IfSG erkrankt sind, Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach der Beurteilung des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine weitere Verbreitung der Krankheit durch sie auszuschließen ist. Letzteres weist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach.
- Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer entsprechend den fachlichen Anforderungen der Leistung und besonderen Anforderungen des Auftraggebers zu unterweisen und regelmäßig weiterzubilden. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen nach Arbeitsaufnahme ein Weiterbildungskonzept, aus dem Häufigkeiten und Inhalte der Fortbildungseinheiten hervorgehen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Reinigungspersonal/Personal maßgebliche Regelungen der Hausordnung des Auftraggebers kennt und jederzeit einsehen kann und sorgt durch einen Aushang o. ä. in von ihm für die Reinigung genutzten Räumlichkeiten für eine angemessene Kenntnis der maßgeblichen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Er stellt sicher, dass alle Geräte und Maschinen nur von besonders für das jeweilige Gerät/die Maschine geschulten Personen bedient werden.
- Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber anlassbezogen und anlassunabhängig Stichproben zur Einhaltung der Vorschriften nach den vorstehenden Absätzen durchführt und Reinigungskräfte selbst oder durch einen Vertreter befragt.
- Zutritt, Ausführung der Reinigungsarbeiten und Anwesenheitskontrolle
- Der Auftragnehmer darf nur solche Personen für den Zutritt zum Objekt einteilen, die mit der Reinigung oder der Beaufsichtigung der Reinigungskräfte beauftragt sind. Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Objekts beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Das gilt insbesondere für Ehegatten oder Partner und Kinder. Ebenso ist das Mitbringen von Haustieren untersagt.
- In Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden, darf keine Einsicht genommen werden; sie dürfen auch nicht kopiert oder fotografiert werden. Das Öffnen von Schränken, Schubladen und ähnliches ist nicht erlaubt. Die Benutzung der nicht öffentlichen Fernsprechanlage sowie der Kopiergeräte und Drucker ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende Person nicht mehr eingesetzt wird. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Reinigungskraft/Aufsichtsperson und/oder den Auftragnehmer bleiben hiervon unberührt.
- Alle Reinigungsleistungen haben im sog. „Reviersystem“ zu erfolgen, d. h. ein Reinigungsmitarbeiter/in erledigt in einem eigenen Bereich alle Reinigungstätigkeiten. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme die Revierpläne. Aus diesen Revierplänen muss ersichtlich sein, wann die turnusmäßigen Arbeiten durchgeführt werden. Die Revierpläne sind mit dem Auftraggeber in der Implementierungsphase abzustimmen und bei Auftragsstart dem Auftraggeber zu übergeben.
- Der Auftragnehmer erstellt einen Plan für die Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresreinigungen. Aus dem Plan muss ersichtlich sein, wann die Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresreinigungen durchgeführt werden. Die Planung dieser Reinigungsleistungen ist mit dem Auftraggeber in der Implementierungsphase abzustimmen und der Plan spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme an den Auftraggeber zu übergeben.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Reinigungspersonal/Personal mit den geltenden Hygienevorschriften vertraut ist und nach einem 4-Eimer-Farbsystem (rot – WC; blau – Oberflächen; gelb – Waschbecken, grün – Teeküchen) und nach dem neuesten Stand der Technik (z.B. zweistufiges Nasswischverfahren) arbeitet.
- Der Auftragnehmer hat sein Reinigungspersonal/Personal anzuweisen, jeweils nur den Raum zu beleuchten, in dem gerade gearbeitet wird. Nach der Reinigung hat das Reinigungspersonal/Personal die einzelnen Räume abzuschließen, soweit nicht im Einzelfall eine Sonderregelung getroffen ist und offene Fenster zu schließen. Räume, deren Fenster oder Türen zu Reinigungszwecken geöffnet werden, dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt werden.
- Mängel und Schäden an Einrichtungsgegenständen sind dem Gebäudemanagement des Auftraggebers vom Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals/Personals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden.
- In den öffentlichen Sanitärbereichen und WC - Anlagen sind Reinigungspläne in Wechselrahmen anzubringen und auszuhängen. In den Reinigungsplänen muss ersichtlich sein, wann und durch wen (zeitlich und namentlich durch die Reinigungskraft dokumentiert und für den Auftraggeber in nachvollziehbarer Weise) die öffentlichen Sanitärbereiche und WC - Anlagen gereinigt wurden. Der Nachweis nach Satz 1 ist der monatlichen Rechnung beizulegen, die Rechnung wird ohne diesen Nachweis nicht fällig.
- Zur Kontrolle der Anwesenheitszeiten des Reinigungspersonals/Personals stellt der Auftragnehmer die Erfassung der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden sicher und stellt die erfassten Daten dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit unverzüglich zur Verfügung. Der Nachweis muss im Reinigungsmittelraum geführt werden. Der Nachweis nach Satz 1 ist der monatlichen Rechnung beizulegen, die Rechnung wird ohne diesen Nachweis nicht fällig.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Reinigungspersonal/Personal Chemikalien o. ä. gefährliche Gegenstände des Auftraggebers unberührt lässt und nicht an sich nimmt.
- Aufsichtspersonen
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal/Personal durch geeignete fachkundige Aufsichtspersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.
- Der Auftragnehmer hat eine verantwortliche Objektleitung sowie eine/n Vorarbeiter/in zu benennen, die mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeiten und eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherstellen. Die Objektleitung sowie ein/e Vorarbeiter/in kann nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden und wird auf Aufforderung des Auftraggebers ausgetauscht. Jeder Austausch erfolgt durch eine mindestens gleich erfahrene und qualifizierte Person nach Vorstellung bei und Zustimmung des Auftraggebers zu dieser Person.
- Für die Objektleitung besteht persönliche Anwesenheitspflicht von mindestens siehe Excel Teil C – Anlage 3 Teil 2 zum Vertrag. Die Objektleitung muss seine/ihre Anwesenheit schriftlich in einer Liste nachweisen, dieser Nachweis ist der monatlichen Rechnung beizulegen, die Rechnung wird ohne diesen Nachweis nicht fällig. Die Liste wird vom Auftragnehmer gestellt. Die Tätigkeiten der Objektleitung erstrecken sich auch auf die Kundenbetreuung sowie auf die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, Schulungen, Abrechnungen und Dokumentationen, z. B. für die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Allgemeine Reinigungstätigkeiten sowie Arbeitsvorbereitung hierzu gehören nicht zu den Tätigkeiten der Objektleitung und sind von dieser nicht zu erbringen.
- Für den/die Vorarbeiter/in besteht persönliche Anwesenheitspflicht von mindestens siehe Excel Teil C – Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag, während der Hauptreinigungszeiten. Der Vorarbeiter/in muss seine/ihre Anwesenheit schriftlich in einer Liste nachweisen, dieser Nachweis ist der monatlichen Rechnung beizulegen, die Rechnung wird ohne diesen Nachweis nicht fällig. Die Liste wird vom Auftragnehmer gestellt. Die Tätigkeiten des Vorarbeiters/-in erstrecken sich auch auf die wöchentlichen Qualitätskontrollen, Materialausgabe und Bestellungen, Sonderarbeiten (nach gesonderter Beauftragung und Abrechnung nach dem Preisblatt Sonderarbeiten) und die Kommunikation (Ansprechpartner) mit den Reinigungskräften. Der/die Vorarbeiter/in darf auch allgemeine Reinigungstätigkeiten durchführen, soweit seine Tätigkeit als Vorarbeiter/in dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass durch den Vorarbeiter/in, der die deutsche Sprache einschließlich einschlägiger Fachbegriffe aus dem Bereich Gebäudereinigung sicher beherrscht, und ggf. andere anwesende Reinigungskräfte eine sichere Verständigung zwischen dem Auftraggeber und allen eingesetzten Reinigungskräften auch in Detailfragen möglich ist.
- Vertraulichkeit, Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers, zu denen er im Zuge der Vertragsausführung Kenntnis erhält, nicht zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers im Sinne des vorstehenden Satzes sind sämtliche Informationen, die der Auftragnehmer oder ein mit ihm im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen oder ein Nachunternehmer im Zusammenhang mit diesem Vertrag direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhält bzw. davon Kenntnis erlangt. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten, unabhängig davon, ob diese verkörpert oder nicht verkörpert sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, technische Daten, Arbeitsweisen, Arbeitsvorgänge, Identität von und Informationen zu Angestellten, Kunden, Lieferanten, personenbezogene Daten, das Bestehen und der Inhalt dieses Vertrages sowie jegliche Informationen, die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich oder geheim anzusehen sind.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages zu verwenden, vertrauliche Informationen des Auftraggebers nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zu Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag angewiesen sind, vorausgesetzt, der Auftragnehmer stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach diesem und dem vorstehenden Absatz einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, sowie angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen des Auftraggebers und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen des Auftraggebers zu ergreifen. Der Auftragnehmer hat, ohne Einschränkung des Vorstehenden, mindestens solche Maßnahmen zu ergreifen, die er auch zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art ergreift, jedoch keine geringeren als allgemein angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
- Die vorstehend genannte Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn und soweit der Auftragnehmer nachweist, dass
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die Informationen zum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden des Auftragnehmers offenkundig geworden sind,
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die Informationen dem Auftragnehmer zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren,
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die Informationen dem Auftragnehmer ihm nach ihrer Übermittlung rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber dem Auftraggeber verletzt wurde,
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der Auftraggeber seine Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat,
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der Empfänger der vertraulichen Informationen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist oder
-
der Auftragnehmer im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstige behördliche Verfahren zur Offenlegung vertrauliche Informationen des Auftraggebers verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
- Vertrauliche Informationen des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer jederzeit auf Anforderung des Auftraggebers oder nach Beendigung dieses Vertrages unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an den Auftraggeber herauszugeben, soweit die weitere Nutzung vom Auftraggeber nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Daten oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Maßgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Informationen zur regulären Datensicherung hier von nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung.
- Die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsverpflichtung nach den vorstehenden Absätzen endet nicht durch Beendigung des Vertrages, sondern bleibt darüber hinaus für die Dauer von fünf Jahren in Kraft, bei personenbezogenen Daten ohne zeitliche Begrenzung.
- Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten, so ist er für diese Verarbeitungsvorgänge eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung. Er hat sicherzustellen, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen an die Datenverarbeitung, insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz, einhält. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Arbeitnehmer und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen die Vertraulichkeit der Daten für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden. Setzt er im Rahmen der Datenverarbeitung, soweit nach diesem Vertrag zulässig, Dritte, etwa als Auftragsverarbeiter, ein, hat er die für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen Sorge zu tragen.
- Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal dürfen nicht
-
Einsicht in Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen und Datenträger, die sich in den Räumen befinden, nehmen sowie hiervon Abschriften, Ablichtungen o. ä. fertigen;
-
ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers Schränke, Schubladen und ähnliches öffnen;
-
die nicht öffentliche Fernsprechanlage oder die EDV nutzen oder anschalten;
Der Auftragnehmer hat sämtliche von ihm (unmittelbar oder über einen Nachunternehmer) eingesetzte Personen schriftlich gemäß Satz 1 sowie zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller Wahrnehmungen zu verpflichten, die sie in den Räumen des Auftraggebers machen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter gilt. Der Auftragnehmer weist diese Verpflichtungen auf Verlangen des Auftraggebers nach. Auf Aufforderung des Auftraggebers werden die Vertragsparteien einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließen.
- Reinigungskräfte und Aufsichtspersonen, die gegen die in dem vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen verstoßen, hat der Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete andere Personen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Reinigungskraft/Aufsichtsperson und/oder den Auftragnehmer bleiben hiervon unberührt.
(9) Der Auftragnehmer weist die Erfüllung der Anforderungen aus diesem Paragraphen auf Verlangen des Auftraggebers nach.
- Qualitätskontrolle, Kürzung
- Der Auftragnehmer wird für die Ausführung der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen systematische Qualitätskontrollen durchführen (z. B. Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 ff oder gleichwertige Systeme) und mit einem EDV-gestützten Qualitätssicherungssystem überwachen und aufzeichnen. Er hat dies auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Es müssen wöchentlich mindestens 10% der Räume insgesamt für alle Gebäude und Reinigungsgruppen kontrolliert werden. Dabei werden alle Positionen einer Reinigungsgruppe des Leistungsverzeichnisses kontrolliert. Ein bestimmtes Produkt für die Durchführung der Qualitätskontrollen und der Qualitätssicherung ist nicht vorgeschrieben. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass alle Objekte des Loses in die Qualitätskontrollen miteinbezogen werden.
- Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber unverzüglich nach Durchführung der Qualitätskontrollen Berichte, insbesondere Mängellisten, über die eigenen Qualitätskontrollen (per Mail). Die wöchentliche Mängelliste muss folgende Punkte beinhalten und auswerten:
-
Datum/Ort/Zeit der Prüfung/Aufzählung der Mängelpunkte, Qualitätsergebnis in % (Ergebnis aus Qualitäts-Soll und Qualitäts-Ist Punkten aus dem Leistungsverzeichnis, wobei folgendes System gilt: Leistung erfüllt: volle Punktzahl, Leistung teils erfüllt: halbe Punktzahl, Leistung nicht erfüllt: Null Punkte)
-
Anzahl der geprüften Räume
-
Raumbezeichnung
Der monatliche Qualitätsbericht muss mindestens folgende Punkte beinhalten und auswerten:
-
Zeitraum / Tag / Woche / Monat
-
Gesamtergebnis der erreichten Qualität in % (Durchschnitt der Werte der bisherigen Kontrollen im jeweiligen Zeitraum)
-
Übersicht der Prüfer, Prüfungstage mit Datum
-
Übersicht der geprüften Raumanzahl je Prüfungstag
-
Qualitätsergebnis je Reinigungsgruppe
-
Qualitätsverlauf (Diagramm je Zeitraum)
- Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber auf dessen Verlangen Einsicht in die vollständige Dokumentation der Qualitätskontrollen sowie in das eingesetzte digitale Qualitätssicherungssystem. Auf Wunsch wird der Auftraggeber in die Durchführung der Qualitätskontrollen mit einbezogen. Mindestens einmal monatlich erfolgt ein gemeinsames Auswertungsgespräch über die Qualitätsdokumentation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Dauer mind. 15 Min.). Den Termin bestimmt ein Verantwortlicher des Auftraggebers zusammen mit der Objektleitung des Auftragnehmers.
- Daneben wird der Auftraggeber in den ersten beiden Vertragsjahren monatlich eine Qualitätskontrolle des Auftragnehmers durch einen Dritten zu einem Pauschalbetrag von EUR 450,00 (netto) je Qualitätskontrolle je Los durchführen lassen, für deren Durchführung der Auftragnehmer den Auftraggeber freistellt, so dass der Dritte unmittelbar mit dem Auftragnehmer abrechnen kann. Das heißt, der Betrag von EUR 450,00 (netto) fällt in den ersten beiden Vertragsjahren monatlich je Los an. Im Vertragsjahr drei, vier und fünf werden die Qualitätskontrollen je Los viermal jährlich stattfinden. Das heißt, der Betrag von EUR 450,00 (netto) fällt dann viermal jährlich an.
- Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht, weitere Qualitätskontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen oder durch einen von ihm Beauftragten durchführen zu lassen. Diese Kontrollen erfolgen anlassbezogen oder anlassunabhängig und in der Regel stichprobenweise.
- Wird bei den Qualitätskontrollen des Auftraggebers nach Absatz 4 im Durchschnitt jeweils je Qualitätskontrolle durch den dritten oder bei den Qualitätskontrollen des Auftragnehmers nach Absatz 1 im Monatsdurchschnitt jeweils eines ganzen Monats (die Qualitätskontrollen des Auftraggebers und des Auftragnehmers sind separat zu sehen, die Ergebnisse werden nicht zusammengefasst) die Mindestprozentzahl von 90 % (der Prozentsatz muss je Objekt erreicht werden) gemäß der Messung nach Abs. 2, 2. Unterabs., 2. Spiegelstrich (Monatsgesamtergebnis) nicht erreicht, wird wie folgt vorgegangen:
- 85 % - 89,99 %: Der Auftragnehmer trägt die Kosten weiterer auftraggeberseitiger Qualitätskontrollen in diesem Monat bis zu einem Betrag von EUR 650,00 (netto) (Abzug von einer der nächsten monatlichen Rechnungen durch den Auftraggeber). Der Prozentsatz muss je Objekt erreicht werden. Sollte dies nicht erreicht werden, kann die Rechnung pro Objekt gekürzt werden.
- 80 % - 84,99 %: Der Auftragnehmer trägt die Kosten weiterer auftraggeberseitiger Qualitätskontrollen in diesem Monat bis zu einem Betrag von EUR 650,00 (netto) (Abzug von einer der nächsten monatlichen Rechnungen durch den Auftraggeber), zusätzlich Rechnungskürzung im Folgemonat in Höhe von 3 %. Der Prozentsatz muss je Objekt erreicht werden. Sollte dies nicht erreicht werden, kann die Rechnung pro Objekt gekürzt werden.
- Unter 80 %: Der Auftragnehmer trägt die Kosten weiterer auftraggeberseitiger Qualitätskontrollen in diesem Monat bis zu einem Betrag von EUR 650,00 (netto) (Abzug von einer der nächsten monatlichen Rechnungen durch den Auftraggeber), zusätzlich Rechnungskürzung im Folgemonat in Höhe von 5 %. Der Prozentsatz muss je Objekt erreicht werden. Sollte dies nicht erreicht werden, kann die Rechnung pro Objekt gekürzt werden.
Ein Einbehalt bzw. eine Rechnungskürzung erfolgen nicht, soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachweist, dass er bzw. seine Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die mangelnde Vertragserfüllung nicht zu vertreten haben. Aus der Regelung in diesem Absatz kann nicht hergeleitet werden, dass die Leistung des Auftragnehmers bereits bei Erreichung des Wertes von 90 % als mängelfrei gilt.
- Sonderarbeiten
- Sonderarbeiten (Sonderaufträge für Sonderreinigungen verschiedener Art) werden nach Anforderung des Auftraggebers im Einzelfall vom Auftragnehmer erbracht und je nach angeforderter Leistung nach den in Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag, dort Ziff. 1. bzw. 2. vereinbarten Preisen je Stunde oder je Grundfläche abgerufen und vergütet.
- Sonderarbeiten sind nur nach gesondertem Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. Dabei handelt es sich um eine Option des Auftraggebers, die dieser nach dem Vertrag durch einseitige Ausübung des Optionsrechts im Einzelfall unter Angabe einer verbindlichen Ausführungszeit und anderer Vorgaben ziehen kann. Der Auftragnehmer ist bei angemessener Vorlaufzeit verpflichtet, die Leistungen wie angefordert zu erbringen. Die Angemessenheit der Vorlaufzeit beurteilt der Auftraggeber nach dem Umfang des Gesamtauftrages sowie Art und Umfang der Sonderreinigung.
- Erbringt der Auftragnehmer die Leistung nicht oder nicht wie angefordert, so kann der Auftraggeber die Leistung selbst oder durch einen Dritten ausführen lassen und die Mehrkosten gegenüber einer Erbringung durch den Auftragnehmer gemäß dem Preisblatt in Anlage 3 Teil 3 zum Vertrag vom Auftragnehmer verlangen oder von einer der Rechnungen des Auftragnehmers abziehen. Wie für andere Leistungen steht die Angabe von Personalmangel oder fehlende andere organisatorische Voraussetzungen der Verpflichtung des Auftragnehmers und einem Ersatzanspruch bei Nichtausführung nicht entgegen.
- Die Erbringung von Sonderreinigungsarbeiten ist sofort nach Ausführung auf Regiezetteln zu vermerken, die dem Auftraggeber unverzüglich zur Gegenzeichnung vorzulegen und nach Gegenzeichnung der Rechnung beizufügen sind. Abrechenbar sind nur Sonderreinigungsarbeiten aufgrund und unter Beifügung der entsprechenden Regiezettel.
- Die Regiezettel müssen folgende Angaben enthalten:
- das Objekt und die Räume, in denen die Leistung erbracht wurde
- die Art der Leistung
- die Namen der Reinigungsmitarbeiter (Vor- und Zuname)
- die Unterschrift der Reinigungsmitarbeiter
- die geleisteten Stunden (von ______ Uhr bis ______ Uhr)
- Datum
- Unterschrift des Auftraggebers
- Haftung, Versicherung
- Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für sämtliche Schäden, die auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind und vom Reinigungspersonal/Personal vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung besteht nicht, wenn der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. seine Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die für den Schaden ursächliche Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet insbesondere auch beim Verlust von ihm oder seinen Arbeitskräften anvertrauten Schlüsseln bzw. Zugangsmedien (z.B. Transponder).
- Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, insbesondere der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, nur
-
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
-
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung des Auftraggebers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen nach diesem Absatz gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das von ihm eingesetzten Personal (einschließlich Nachunternehmern) eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensfall von mindestens 5.000.000,00 EUR für Personenschäden, 5.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, 1.000.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden und 1.200.000,00 EUR für Schlüssel- und Transponderverlust abzuschließen und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vor Vertragsbeginn, auf Anforderung darüber hinaus während der Vertragslaufzeit, vorzulegen. Es genügt, eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr bis zum zweifachen der vorgenannten Deckungssummen aufrecht zu erhalten und zu belegen. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Forderungen gegen den Auftragnehmer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis durch einfache Erklärung nach § 388 BGB gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
- Der Auftraggeber haftet nicht für Schäden des Auftragnehmers und von dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich Regressansprüchen jeglicher Art (z. B. von Versicherungen) freizustellen. Der Haftungsausschluss und die Freistellungsverpflichtung gelten nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht zurückzuführen sind, sowie bei Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Gesundheit. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
- Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, frei. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber außerdem von Ersatzansprüchen frei, die sich aus einem Verstoß gegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestlohn, Tariflohn, Gewährung von Arbeitsbedingungen, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen oder anderen Verpflichtungen nach diesem Vertrag ergeben. Die Freistellung erfolgt auf erstes Anfordern. Die Freistellung durch den Auftragnehmer schließt notwendige Kosten des Auftraggebers ein, die durch die Verteidigung gegen den Anspruch entstehen, insbesondere Gerichtskosten, Anwaltskosten sowie sonstige Beratungs- oder Gutachterkosten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das von ihm eingesetzte Personal, auch das von Nachunternehmern und Nach-Nachunternehmern, angemessen gegen Unfall, Krankheit und Infektionen, die von der Unfallversicherung nicht erfasst werden, versichert ist. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. Der Auftragnehmer hat dies auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Gleiches gilt für Mitarbeiter vom Auftragnehmer eingesetzter Nachunternehmer. Der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber obliegt auch hier dem Auftragnehmer.
- § 7 Nr. 2-4 VOL/B finden keine Anwendung.
- Vergütung
- Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die von ihm nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen die in den Preisblättern (Anlagen 3) genannte Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung beinhaltet alle Leistungen nach diesem Vertrag sowie die an Dritte (einschließlich staatlicher Behörden) zu zahlenden Vergütungen und Gebühren sowie jegliche anderen Zahlungen, soweit dieser Vertrag nicht etwas anderes bestimmt. Die Leistung bedarf der Abnahme als Zahlungsvoraussetzung. Soweit keine Leistung erfolgt, wird keine Vergütung gezahlt. Die Vergütung von Leistungen, zu denen der Bieter im Angebot Aufwände in Form zu reinigende oder anderweitig zu bearbeitende Quadratmeter pro Stunde kalkuliert hat, erfolgt nach den kalkulierten Werten. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer maximal die kalkulierte Stundenanzahl abrechnen kann (Obergrenze) und eventuelle Nacharbeiten ohne gesonderte Vergütung zu erbringen hat; dies gilt nicht, soweit zusätzliche Erschwernisse auftreten, die anhand der Vergabeunterlagen und der Ortsbesichtigung nicht erkennbar waren und vom Auftraggeber zu vertreten sind, oder bei vermindertem Leistungsumfang. Erbringt der Auftragnehmer nicht die kalkulierten Stunden, so besteht ein Zahlungsanspruch nur in Höhe der Stunden, die nachweislich erbracht wurden.
- Stellt der Auftragnehmer gegenüber dem Verzeichnis der Reinigungsflächen / Aufmaße (Anlage 3) Abweichungen des Umfangs oder der Art der zu reinigenden Flächen und Einrichtungen fest, so werden die Parteien den Vertrag auf Anforderung des Auftragnehmers entsprechend einem nachgewiesenen Mehraufwand des Auftragnehmers mit Geltung für die Zukunft anpassen, wenn und soweit dies ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig ist und die Abweichungen mehr als 2 % des Aufmaßes des Gesamtobjektes betragen. Werden die Abweichungen spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich geltend gemacht, so erfolgt die Anpassung mit Wirkung zum Vertragsbeginn.
- Kommt es während der Vertragslaufzeit zum Wegfall von Gebäuden und/oder Etagen oder zu einer anderweitigen Veränderung, die der Auftraggeber vornimmt und die zu einer Verminderung des Leistungsumfangs führt, so steht dem Auftragnehmer kein Ausgleichs- oder Ersatzanspruch zu, gleich aus welchem Rechtsgrund.
- Der Vergütung liegen insbesondere die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie andere für den Bieter verbindlichen Vereinbarungen zum Zeitpunkt 1. Januar 2026 (Stichtag) zugrunde.
In folgenden Fällen kann der Auftragnehmer schriftlich eine entsprechende Erhöhung der Vergütung verlangen, jedoch nur für den Lohnkostenanteil laut Anlage 9 zum jeweiligen Vertrag:
- wenn nach dem Stichtag 1. Januar 2026 eine Erhöhung der Lohnkosten für den Leistungszeitraum durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eine andere für den Auftragnehmer verbindliche Erhöhung lohngebundener Kosten für den Leistungszeitraum erfolgt: Die Erhöhung kann verlangt werden, wenn die für den Auftragnehmer verbindliche Einigung oder Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Stichtag 1. Januar 2026 für den Leistungszeitraum ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt (fiktives Beispiel, in dem eine Erhöhung gefordert werden kann: Vertraglicher Stichtag ist der 1. Januar 2026, die Leistungszeit beginnt am 1. Oktober 2026; im Februar des Jahres 2026 einigen sich die Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung zum 1. Mai oder zum 1. Oktober 2026); oder
- wenn eine Erhöhung der Lohnkosten für den Leistungszeitraum durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder eine andere für den Auftragnehmer verbindliche Erhöhung lohngebundener Kosten für den Leistungszeitraum zum ersten Mal zu einem Zeitpunkt nach Beginn der Leistungserbringung zu zahlen ist: Diese Erhöhung kann für den Zeitraum ab Geltung der Erhöhung auch dann verlangt werden, wenn die für den Auftragnehmer verbindliche Einigung oder Festsetzung vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist (fiktives Beispiel, in dem eine Erhöhung gefordert werden kann: Die Leistungszeit beginnt am 1. Oktober 2026; bereits im Dezember 2025 haben sich die Tarifparteien auf eine Lohnerhöhung geeinigt, die erstmals zum 1. November 2026 zu zahlen ist).
- Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
- Der Auftragnehmer zahlt mindestens die in Anlage 2 genannten Löhne/Gehälter und Abgaben. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber anlassbezogen und anlassunabhängig Stichproben zur Einhaltung des Satzes 1 durchführt und die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen selbst oder durch einen Vertreter befragt. Auf Anforderung weist der Auftragnehmer durch Anwesenheitslisten mit Namen die Arbeitszeiten je Person nach. Sollte der Auftragnehmer seine Kalkulation so ändern, dass er niedrigere Löhne/Gehälter als in Anlage 2 genannt zahlen möchte, teilt er dies dem Auftraggeber rechtzeitig vorher unter Beifügung eines vollständigen neuen Kalkulationsblattes sowie einer Begründung schriftlich mit.
Der Auftragnehmer stellt unabhängig davon sicher, dass alle von ihm eingesetzten Personen (einschließlich der über Nachunternehmer eingesetzten Personen) die geltenden Mindestentgeltsätze sowie alle weiteren Leistungen eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks und anderer für ihn bzw. den ausführenden Nachunternehmer verbindlicher Regelungen über Mindestentgelte vollständig und pünktlich erhalten sowie dass die für diese Personen und für die Leistung im Übrigen vom jeweiligen Arbeitgeber und vom Auftragnehmer zu entrichtenden Abgaben vollständig und pünktlich abgeführt werden. Der Auftragnehmer stellt außerdem sicher, dass für die von ihm eingesetzten Personen (einschließlich der über Nachunternehmer eingesetzten Personen) alle weiteren aus dem AEntG, MiLoG sowie anderen für den jeweiligen Arbeitgeber verbindlichen Regelungen folgenden Pflichten eines Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG), erfüllt werden. Der Auftragnehmer weist die Einhaltung der vorstehenden Sätze auf Verlangen des Auftraggebers nach, auf Anforderung durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Gehaltsabrechnungen aller oder einzelner Personen je nach Anforderung des Auftraggebers), wobei der Auftragnehmer für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich ist. Ist die Einhaltung von Satz 5-7 dieses Absatzes (6) derart sichergestellt, wird der Auftraggeber einer von dem Auftragnehmer nach Satz 4 dieses Absatzes (6) gewünschten Anpassung nur in begründeten Ausnahmefällen widersprechen, insbesondere dann, wenn eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht gesichert ist.
- Eine Anpassung der Vergütung tritt frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Änderung oder der Allgemeinverbindlicherklärung, jedoch nicht vor Zugang des Änderungsverlangens, in Kraft.
- Zahlungsmodalitäten
- Der Auftragnehmer hat über die von ihm erbrachten Leistungen monatlich eine separate Rechnung je Objekt/Standort in einfacher Ausfertigung zu erstellen und an den Auftraggeber zu übersenden. Der Rechnung ist als wesentlicher Bestandteil der für den betreffenden Monat gemäß § 11 Abs. 2 dieses Vertrages erstellte Qualitätsbericht beizufügen. Die Rechnungsstellung muss nach den folgenden Vorgaben erfolgen:
Dabei rechnet der Auftragnehmer monatlich 1/12 der Jahreskosten für Unterhaltsreinigung gemäß der Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden/Jahr) und Preise (Anlage 4 zum jeweiligen Vertrag) abzüglich der Kosten für Leistungen, die in längeren als monatlichen Intervallen, also z. B. quartalsweise, zu erbringen sind, ab. Der Auftragnehmer rechnet die Kosten für Leistungen, die in längeren als monatlichen Intervallen, also z. B. quartalsweise, zu erbringen sind und im abgerechneten Monat erbracht wurden, hinzu, sowie die Kosten für vom Auftraggeber beauftragte und vom Auftragnehmer erbrachte Sonderarbeiten (nach Anlage 3 Teil 4 (für Los 3 Teil 5)). Sodann zieht der Auftragnehmer die Beträge für Stunden ab, die er gegenüber den kalkulierten Stunden hierfür nicht erbracht hat (nach Anlage 4 und Anlage 2). Der Rechnung ist als wesentlicher Bestandteil der für den betreffenden Monat gemäß § 11 Abs. 2 dieses Vertrages erstellte Qualitätsbericht und der Stundennachweis des Reinigungspersonals/Personals, Objektleitung und Vorarbeiter/in beizufügen, die Rechnung wird ohne diese Nachweise nicht fällig. Dies gilt vorbehaltlich der weiteren Abrechnung nach § 2.
- Die Vergütung ist nach vertragsgemäß erbrachter Leistung 30 Tage nach Zugang der vollständigen Rechnung zur Zahlung fällig.
- Abnahme
- Bei Leistungen nach diesem Vertrag, die mindestens wöchentlich zu erfolgen haben und der Abnahme zugänglich sind, tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung der betreffenden Leistung gemäß § 646 BGB. Die betreffende Leistung ist vollendet im Sinne von § 646 BGB, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig fertiggestellt hat. Dies ist der Fall, wenn der Auftragnehmer den durch die Leistung geschuldeten Reinigungserfolg herbeigeführt hat. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, sich bei der Vollendung der jeweiligen Leistung Mängelrechte und/oder Vertragsstrafen vorzubehalten. Er kann die Mängelrechte und/oder Vertragsstrafen somit auch nach der Vollendung geltend machen.
- Vertragsleistungen, die seltener als wöchentlich zu erfolgen haben, werden vom Auftraggeber gemäß den nachfolgenden Bestimmungen abgenommen:
-
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach vertragskonformer Erbringung der betreffenden Leistungen die vertragsgemäße Erfüllung in Textform anzuzeigen und die Abnahme zu verlangen.
-
Die Abnahme der betreffenden Vertragsleistungen erfolgt, gegebenenfalls auch abschnittsweise, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang des Abnahmeverlangens des Auftragnehmers. Für den Fall, dass die Objekte bzw. Räumlichkeiten, in der die betreffenden Leistungen erbracht wurden, bereits vor Ablauf der drei Kalendertagen wieder in Gebrauch genommen werden, wird der Auftraggeber die jeweilige Leistung vor erneuter Ingebrauchnahme der Objekte bzw. Räumlichkeiten abnehmen.
-
Nimmt der Auftraggeber die vom Auftragnehmer vertragsgemäß erbrachte Vertragsleistung nicht innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang des betreffenden Abnahmeverlangens oder vor Ingebrauchnahme der Objekte bzw. Räumlichkeiten ausdrücklich ab, so gilt die betreffende Leistung als stillschweigend abgenommen.
-
Die Rüge eines Mangels kann telefonisch, in Textform oder schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen.
- Leistungen, die keinen Werkleistungscharakter haben, bedürfen nicht der Abnahme.
- Über die Abnahme der Ergebnisse der Reinigungsleistung entscheidet das Gebäudemanagement des Auftraggebers. Bei Nichterreichen der geschuldeten Ergebnisse hat der Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung nachzubessern, bis die Ergebnisse abnahmefähig sind.
- Mängelgewährleistung
- Für die Mängelgewährleistungsrechte des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vom Auftraggeber angezeigte Mängel bei der Unterhaltsreinigung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist von 23 Stunden zu beseitigen (Nacherfüllung). Aufgrund der Eigenart der vertraglichen Leistungen kann im Einzelfall eine Frist von wenigen Stunden angemessen sein. Bleibt die Nachfüllung erfolglos, ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen und, sofern der Auftragnehmer die Mangelhaftigkeit der Vertragsleistungen zu vertreten hat, für die Durchführung einer gesonderten auftraggeberseitigen Qualitätskontrolle pauschal EUR 650,00 (netto) je Los und Qualitätskontrolle (Abzug von einer der nächsten monatlichen Rechnungen durch den Auftraggeber) abziehen. Das heißt der Betrag von EUR 650,00 wird neben den Kosten der Beseitigung des Mangels durch einen Dritten je Los fällig. Das Recht des Auftragnehmers zum Nachweis geringerer Kosten für die Qualitätskontrolle bleibt davon unberührt.
- Erbringt der Auftragnehmer in einem Vertragsjahr nicht die Mindestjahresreinigungsstunden nach Anlage 4, so kann der Auftraggeber die auf die Fehlstunden entfallende Vergütung, errechnet durch den oder die Stundenverrechnungssätze, multipliziert mit den fehlenden Stundenzahlen, von der oder den nächsten Rechnungen abziehen. Fällt zum Vertragsende nicht ein ganzes Vertragsjahr an, so gilt Entsprechendes, wenn der Auftragnehmer bis dahin nicht die Mindestjahresreinigungsstunden, dividiert durch 12, das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Monate, erbracht hat. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Abzug als Abschlag bereits nach halben Vertragsjahren vornehmen.
- Vertragsdauer/Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungszeit beginnt davon abweichend am 1. Oktober 2026. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31. Oktober 2026.
- Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch einseitige Erklärung in Textform bis zum 15. des jeweils letzten laufenden Monats der Vertragslaufzeit mehrfach um einen Monat oder einen längeren Zeitraum verlängert werden. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30. September 2027. Für die Fristwahrung ist der Zugang der in Satz 1 genannten Mitteilung entscheidend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer also auch durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
- Stellt sich heraus, dass
a) der Auftragnehmer eine unzulässige Absprache mit anderen Unternehmen getroffen oder andere unzulässige wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen unternommen hat, die auch das vorliegende Verfahren betreffen oder sich darauf auswirken;
b) der Auftragnehmer dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt;
c) der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe geleistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung) oder unter § 23 GeschGehG (Verletzung von Geschäftsgeheimnissen) führen,
so kann der Auftraggeber diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist oder unter Vorgabe einer Frist für eine Neuvergabe oder Interimsvergabe außerordentlich kündigen.
Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zum Ersatz eines Pauschalbetrages in Höhe von 5.000,00 Euro für den Aufwand der erneuten Vergabe und darüber hinaus zum Ersatz einer infolge der Preisabsprache oder anderen unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise erzielten Mehrvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall für die Angemessenheit der Vergütung und das Nichtvorliegen einer Mehrvergütung infolge einer unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise darlegungs- und beweispflichtig.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer im Falle des vorstehenden Buchst. a) verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3 % der bis zum maßgeblichen Zeitpunkt angefallenen Abrechnungssumme nach diesem Vertrag (netto) zu zahlen. Diese Pauschale beträgt 10 % der Abrechnungssumme, falls es sich um einen besonders schweren Kartellverstoß handelt, insbesondere Vereinbarungen über die Aufteilung von Kunden und Märkten, Preis- und Quotenabsprachen, Submissionsabsprachen sowie Kunden-, Markt- und Gebietsbeschränkungen.
Weitere gesetzliche und vertragliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
- Der Auftraggeber kann abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
- der Auftragnehmer vertraglich vereinbarte Leistungen oder gesondert abgerufene Leistungen, z. B. Sonderarbeiten ausdrücklich ablehnt nachweislich trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung nicht erbringt;
- schwerwiegende Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen vorliegen, aufgrund dessen es dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Schwerwiegende Gründe können sowohl in den allgemeinen Verhältnissen als auch im Verhalten oder der Person des Auftragnehmers liegen;
c) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder wenn die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Die Übertragung des Vertrages durch den Auftragnehmer an eine andere Firma ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers unwirksam;
d) der Auftragnehmer vorsätzlich Leistungen, insbesondere Stunden, abrechnet, die er tatsächlich nicht erbracht hat, oder fahrlässig wiederholt und trotz Abmahnung Leistungen, insbesondere Stunden, abrechnet, die er tatsächlich nicht erbracht hat; oder
e) der Auftragnehmer in mehreren Monaten mehr als unwesentlich weniger Stunden als die Mindestjahresreinigungsstunden, wie in Anlage 8 festgelegt und in der Spalte „Jahresstunden“ der Preisblätter (Anlage 3) für die zu reinigende Objekte und die Reinigungsgruppen einzeln spezifiziert, umgerechnet auf Monatswerte, erbringt.
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Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
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Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Überprüfung und Änderung
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Sollte dieser Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit einschl. einer möglichen Verlängerung ganz oder teilweise vorzeitig beendet werden, behält sich der Auftraggeber vor, ein Unternehmen, welches sich als Bieter mit einem wertungsfähigen Angebot am Vergabeverfahren beteiligt hat, mit den übrigen Vertragsleistungen nach diesem Vertrag für die verbleibende Dauer der Vertragslaufzeit zu den von diesem Bieter im Vergabeverfahren angebotenen Preisen zu beauftragen.
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Der Auftraggeber wird sich bei der Anfrage nach dem vorstehenden Absatz, ob ein Bieter die weiteren Vertragsleistungen ausführen möchte, an der Reihenfolge der Bieter orientieren, wie sie sich bei der Gesamtwertung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren ergibt. Der Auftraggeber wird zunächst beim Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot anfragen. Sollte dieser die übrigen Vertragsleistungen nicht ausführen wollen, wird der Auftraggeber beim Bieter mit dem drittwirtschaftlichsten Angebot anfragen und so weiter verfahren“.
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Sonstiges
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Der Auftragnehmer hat das von ihm eingesetzte Personal zu verpflichten, alle im Reinigungsbereich aufgefundenen Gegenstände unverzüglich am gleichen Tag, an dem der jeweilige Mitarbeiter den Gegenstand aufgefunden hat, dem Gebäudemanagement des Auftraggebers zu übergeben. Nichterbringung von Reinigungsleistungen, auch teilweise, sind dem Gebäudemanagement des Auftraggebers am gleichen Tag zu melden.
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Ein Schlüssel/Transponderverlust ist dem Gebäudemanagement des Auftraggebers, an dem Tag, an dem die Arbeitskraft des Auftragnehmers den Verlust feststellt, zu melden. Die ausgehändigten Schlüssel und Transponder für die zu reinigenden Objekte sind nach Vertragsablauf dem Auftraggeber zurückzugeben.
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Der Auftragnehmer bestätigt, dass er vor Abschluss des Vertrages hinreichend Gelegenheit hatte, die zu reinigenden Räume und für seine Leistung relevante Einrichtungen zu besichtigen und Fragen hierzu zu stellen, die ihm auch vollständig beantwortet wurden. Fachliche oder wirtschaftliche Risiken oder Nachteile, die aus einer nicht erfolgten Objektbesichtigung durch den Auftragnehmer resultieren, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen insbesondere nicht zu einer Mehrvergütung, zu Ersatzansprüchen oder zu einem Verlangen des Auftragnehmers nach Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung.
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Findet ein Betriebsübergang (§ 613a BGB) statt, so kann der Auftragnehmer daraus keine Rechte gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach diesem Vertrag bleibt unberührt.
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Die Objekte sind jedes Jahr am 1. Mai, am Karfreitag, von Heiligabend bis zu Heilig Drei König und in den Semesterferien (Bayern) geschlossen.
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Schlussbestimmungen
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Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Augsburg, sofern nicht durch zwingendes Recht ein anderer Gerichtsstand bestimmt ist.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll das die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berühren. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, in diesem Fall zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung in vergaberechts-konformer Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, wenn die Vereinbarung Lücken enthält.
_______ , den ______________ __________________________________
Auftragnehmer
(Unterschrift kann durch Signatur in Teil F ersetzt werden)
_______ , den ______________ __________________________________
Auftraggeber
(Unterschrift kann durch Zuschlagsschreiben in Textform ersetzt werden)
Legende der Reinigungshäufigkeiten Unterhaltsreinigung je Los (siehe Excel Teil C zum jeweiligen Vertrag für die Unterhaltsreinigung)
Je nach Funktion des Bereiches ist zusätzlich nach der Reinigungshäufigkeit zu unterscheiden; sie ist im Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (LV UR) (Anlage 1 zum jeweiligen Vertrag), in der Kalkulationsbasis (KB UR) (Anlage 3 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag) des Loses und in der Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (PB EAF UR) (Anlage 3 Teil 5 zum jeweiligen Vertrag) der Unterhaltsreinigung festgelegt.
Einteilung der Reinigungsgruppen Unterhaltsreinigung, Mindest-Jahresreinigungsstunden je Los (siehe Excel Teil C zum jeweiligen Vertrag für die Unterhaltsreinigung)
Je nach Funktion des Bereiches ist zusätzlich nach den Reinigungsgruppen zu unterscheiden; sie sind im Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung (LV UR) (Anlage 1 zum jeweiligen Vertrag), in der Kalkulationsbasis (KB UR) (Anlage 3 Teil 1 zum jeweiligen Vertrag) des Loses und in der Einzelraumkalkulation und Aufmaß/Flächenverzeichnis (PB EAF UR) (Anlage 3 Teil 5 zum jeweiligen Vertrag) der Unterhaltsreinigung festgelegt.
Bitte beachten Sie die folgenden Vorgaben zu den Mindestjahresreinigungsstunden:
Für die Erbringung der ausgeschriebenen Unterhaltsreinigungsleistungen (vgl. insbesondere Leistungsverzeichnis und Preisblätter Unterhaltsreinigung) müssen jährlich mindestens die in der Objektliste (Obl) (Anlage 8 zum jeweiligen Vertrag) der Vergabeunterlagen Anhang Teil C (EXCEL-Teil) aufgeführten Mindestjahresreinigungsstunden erbracht werden, siehe GÜ UR (Anlage 4 zum jeweiligen Vertrag) Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden/Jahr) Unterhaltsreinigung.
Diese Summen dürfen daher in den Angaben des Bieters in der Gesamtübersicht der Mindestjahresreinigungsstunden und Preise Unterhaltsreinigung (GÜ UR) (Anlage 4 zum Vertrag, Tabelle Mindestjahresreinigungsstunden Unterhaltsreinigung - aktualisieren), nicht unterschritten werden.
Die vorgenannten Werte resultieren aus jahrelangen Erfahrungen des Auftraggebers sowie von Sachverständigen aus der Branche des Gebäudereinigerhandwerks.
Alle Berechnungen für die Erbringung der Mindestjahresreinigungsstunden werden während der Vertragslaufzeit auf den Zeitraum bezogen, für den der Vertrag nach etwaigen Verlängerungen läuft. Läuft der Vertrag also z. B. sechs Monate, so wird die Hälfte der Mindestjahresreinigungsstunden angesetzt.
Jeder Anbieter muss auf Grund seiner angebotenen individuellen Technik, Auftragsbearbeitung und der unterschiedlichen Turni seine Leistungen je m² je Reinigungsgruppe im Übrigen selbst kalkulieren.
| Angebote, die die vorgegebenen Mindestjahresreinigungsstunden (Gesamtstunden/Jahr) unterschreiten, werden bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. |
Definitionen der Leistungsarten Unterhaltsreinigung je Los (Anlage 5 zum jeweiligen Vertrag für die Unterhaltsreinigung)
- Gebäude-Innenreinigung
Baufeinreinigung
Definition:
Die Baufeinreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen "Bauschlussreinigung" sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen (Böden, Decken, Wände, fest eingebaute Einrichtungsgegenstände sowie Fenster komplett) sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollten die Oberflächen staub-, wischspuren- und schlierenfrei sein.
Grundreinigung/Intensivreinigung
Definition:
Die Räume sind auszuräumen, Schränke, bewegliches Mobiliar und Kühlschränke sind von der Stelle zu rücken, um eine Reinigung zu ermöglichen. Lediglich schwere Möbel, die nicht von zwei Personen von der Stelle wegzurücken sind, können stehen bleiben. Der Schmutz ist durch Scheuern zu lösen. Scharfe Reinigungsmittel, die den Bodenbelag angreifen, dürfen nicht verwendet werden (für Linoleumböden darf die Reinigungslösung den ph-Wert 9,5 nicht überschreiten). Auftragen von geeigneten Pflegemitteln auf allen Hartbelägen und polieren, soweit notwendig (ph-Wert nicht höher als 8,5). Textile Beläge sind zu saugen. Flecken sind zu entfernen. Eine Teppichgrundreinigung erfolgt nur nach Aufforderung. Im Rahmen der Grundreinigung sind die Möbel und Einbauschränke (innen und außen), die Einrichtungsgegenstände, Waschbecken, Fliesen, Spiegel, Heizkörper, Lüftungen, Fenster mit Rahmen, Fensterbretter, Schalter, Sockelleisten usw. zu reinigen. Es sind hierfür geeignete Reinigungsmittel zu verwenden. Das Mobiliar darf nicht geschrubbt oder gescheuert werden. Einrichtungsgegenstände sind mit dem jeweils dafür geeigneten Spezialmittel zu reinigen. Abwaschbare Wandflächen, soweit ohne Steighilfe erreichbar, sind ganzflächig zu reinigen.
Definition:
Von den Bodenflächen werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Grundpflege
Definition:
Bei der Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischere Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Hinweis:
Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein.
Zwischenreinigung
Definition:
Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche sind in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche anzupassen.
Hinweis:
Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise die Grundreinigung nicht, sondern zögert diese lediglich hinaus.
Unterhaltsreinigung
Definition:
Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.
Sichtreinigung
Definition:
Die Sichtreinigung beinhaltet sichtbare und störende Verschmutzungen durch Aufheben bzw. punktuelles Reinigen, fachgerecht zu beseitigen bzw. zu entfernen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Dies beinhaltet das Entfernen von allen groben und offensichtlichen Verschmutzungen wie
Griffspuren und grobe Verschmutzungen der Bodenbeläge und sonstige Reinigungsflächen (Flecken, Papierschnipsel, Krümel, Pflanzenblätter etc.). Es ist eine punktuelle Reinigung durchzuführen. Das Entfernen von Glas- oder Tassenrändern auf den waagrechten Flächen wie Ablagen, Schreibtischen, das Entleeren von Abfall-/ Papierbehältern, usw. gehört zur ebenfalls zur Sichtreinigung.
Hinweis:
Die Sichtreinigung ersetzt üblicherweise die Unterhaltsreinigung nicht, sondern zögert diese lediglich hinaus.
Teilflächenreinigung
Definition:
Sie beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der Optik negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Vgl. Zwischenreinigung.
Hinweis:
Die Methoden bei textilen und nichttextilen Belägen sind mit der Zwischenreinigung vergleichbar.
Sonderreinigung
Definition:
Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich.
Hinweis:
Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
- Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung
Kehren
Definition:
Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
Kehrsaugen
Definition:
Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).
Polieren
Definition:
Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.
Hinweis:
Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden nach DIN 18032 Teil2 - Gleitreibungswert zwischen 0,3 und 0,5.
Poliersaugen
Definition:
Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.
Hinweis:
Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
Cleanern (Spraymethode)
Definition:
Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.
Hinweis:
Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden.
Feuchtwischen
Definition:
Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Hinweis:
Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z.B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.
Nasswischen
Definition:
Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen sollen frei von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabstriche können auf der Oberfläche noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden.
Nach dem neuesten Stand der Technik (zweistufig nasswischen)
Definition:
Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Vgl. Nasswischen.
Hinweis:
Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird.
Punktuelles Nasswischen
Definition:
Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nassgewischt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt.
Hinweis:
Häufig ist diese Methode in Schulungseinrichtungen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche Nassgewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden.
Nassscheuern
Definition:
Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.
Saugen
Definition:
Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Hinweis:
Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
Bürstsaugen
Definition:
Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z.B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein.
Shampoonierung
Definition:
Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem Staub und Flaum.
Hinweis:
Je nach Beschaffenheit des Schaumes unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.
Sprühextraktion
Definition:
Aufsprühen der Reinigungslösung ohne Druck. Nach kurzer Einwirkzeit klares Wasser unter Druck einsprühen. Diesen Vorgang so lange wiederholen, bis die Reinigungslösung vollständig entfernt ist bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche, die frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen ist - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von Staub und Flaum.
Hinweis:
Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.
Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
Definition:
Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion.
Teppichreinigungspulver
Definition:
Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. einer Bürstsaugmaschine abgesaugt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein.
Hinweis:
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
Garnpad-/ Faserpadreinigung
Definition:
Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Vgl. Teppichreinigungspulver.
Hinweis:
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition:
Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). Je 100 m² Unterhaltsreinigung sind mindestens 3 dm2 Fläche Fleckenentfernung inbegriffen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
Hinweis:
Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Aufgrund der punktuellen Fleckentfernung kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben.
- Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken und Wänden
Inhalt entleeren und entsorgen
Definition:
Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
Inhalt Wiederverwertung zuführen
Definition:
Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier, etc.)
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Abfall wird fachmännisch getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).
Bestücken
Definition:
Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender Toilettenpapier etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein.
Hinweis:
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer muss vertraglich festgelegt werden, wer die zu bestückenden Verbrauchsmaterialien stellt.
Entstauben/Spinnweben
Definition:
Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.
Definition:
Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.
Nass reinigen
Definition:
Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub und Schlieren.
Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Definition:
Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.
Polieren
Definition:
Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.
Pflegend behandeln
Definition:
Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt.
Vom Auftragnehmer herbeizuführender Reinigungserfolg:
Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
- Desinfektionsverfahren
Reinigung
Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z. B. Staub, chemische Substanzen, Mikroorganismen, organische Substanzen) unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen (z. B. Detergenzien oder enzymatische Produkte) verstanden, ohne dass bestimmungsgemäß eine Abtötung/Inaktivierung von Mikroorganismen stattfindet bzw. beabsichtigt ist. Die Reinigungswirkung ist bisher nicht quantifiziert oder in anderer Weise standardisiert.
Desinfektion
Desinfektion ist ein Prozess, durch den die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/Inaktivierung unter Angabe eines standardisierten, quantifizierbaren Wirkungsnachweises reduziert wird mit dem Ziel, einen Gegenstand/Bereich in einen Zustand zu versetzen, dass von ihm keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann. Ziel der Desinfektion ist definitionsgemäß nicht die Eliminierung nicht infektionsrelevanter Umweltkeime, sondern die definierte Verminderung der Anzahl pathogener oder fakulativ-pathogener Mikroorganismen. Im Hinblick auf die Häufigkeit und den Umfang der Desinfektion wird unterschieden:
Routinemäßige Desinfektion
Die routinemäßige Desinfektion wird z.T. auch als „laufende Desinfektion“, „prophylaktische Desinfektion“ oder „Desinfektion am Krankenbett“ bezeichnet. Sie hat den Zweck, die Verbreitung von Krankheitserregern während der Pflege und Behandlung einzuschränken und erstreckt sich auf Flächen, von denen zu vermuten oder anzunehmen ist, dass sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurde, ohne dass dies im Einzelfall erkennbar oder sichtbar ist. Von desinfizierender Reinigung wird gesprochen, wenn Reinigungsprozess und Desinfektion in einem Arbeitsgang erfolgen. Die hierfür verwendeten Mittel müssen aufgrund möglicher unerwünschter Wechselwirkungen der Einzelkomponenten ausdrücklich für diesen Zweck deklariert sein.
Gezielte Desinfektion
Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind solche bei: erkennbare Kontamination, Schlussdesinfektion und Ausbruchsituation sowie Auftreten spezieller Erreger.
Erkennbare Kontaminationen von Flächen können mit Blut, Eiter, Ausscheidungen oder anderen Körperflüssigkeiten vorliegen. Die Schlussdesinfektion erfolgt in Bereichen oder Räumen, die zur Pflege oder Behandlung eines infizierten bzw. mit Erregern kolonisierten Patienten dienten. Durch die Desinfektion soll der Bereich/Raum so hergerichtet werden, dass er ohne Infektionsgefährdung zur Pflege oder Behandlung eines anderen Patienten genutzt werden kann. Die Schlussdesinfektion erstreckt sich je nach Erkrankung oder Krankheitserregern auf die patientennahe bzw. alle erreichbaren Oberflächen und Gegenstände, die mit den Krankheitserregern kontaminiert sind bzw. sein können. In besonderen Fällen können andere Konzentrations-Zeit-Relationen und Verfahren als bei der routinemäßigen Desinfektion notwendig sein. Eine Raumdesinfektion durch Verdampfen oder Vernebeln von Formaldehyd ist nur in extrem seltenen Ausnahmefällen notwendig. Bei Ausbruchsituationen und bei Auftreten spezieller, z.B. multiresistenter oder hochinfektiöser Erreger dient die Desinfektion der Eindämmung und Verhütung der Weiterverbreitung neben den routinemäßig durchgeführten Maßnahmen.
Teil F: Angabe des Erklärenden (einfache digitale Signatur) für das gesamte Angebot (Anlage 10 zum jeweiligen Vertrag je Los)
Bitte beachten Sie:
- Wird der Erklärende nicht hier angegeben, wird das Angebot nicht gewertet! Ein wirksames Angebot erfordert die Angabe des Erklärenden hier in Teil F. Dies kann nur durch eine Signatur unter dem jeweiligen Vertrag ersetzt werden. Diese Angabe in Teil F gilt für das gesamte Angebot (WORD- und EXCEL-Teil einschließlich Vertrag), kann nicht nachgefordert werden und wird auch nicht durch die bei Abgabe des Angebots auf der Plattform erforderliche Erklärung ersetzt.
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