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| Betriebsanweisung Dokumentverantwortlicher: Sicherheitsingenieur Stand: 18.02.2022 | B 18.15 Seite 1 von 3 | |
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| Arbeitsbereich: Anlagenbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage Sicherheits- und Umweltschutzregeln für Fremdmitarbeiter | Datum, Unterschrift: |
| KURZBESCHREIBUNG | ||
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| Sicherheits- und Umweltschutzrisiken ergeben sich beim Einsatz von Fremdfirmen insbesondere, wenn • die Fremdfirma nicht die Umgebungsgefahren bei MVR kennt und sich selbst überlassen bleibt, • die betroffenen Bereiche bei MVR keine Kenntnis davon erhalten, dass Mitarbeiter einer Fremdfirma tätig werden, • den MVR-Mitarbeitern nicht gesagt wurde, wie sie sich Fremdfirmen-Mitarbeitern gegenüber zu verhalten haben. Ergänzende Sicherheits- und Umweltüberwachung durch Fremdfirma Durch gezielte organisatorische Maßnahmen wird eine zusätzliche Kontrolle sichergestellt (Anweisung an eigene Füh- rungskräfte, Einsatz von Beauftragten). Regelung der Sicherheits- und Umweltkoordination (DGUV Vorschrift 1 § 6) Es werden Koordinatoren bestellt, um mögliche gegenseitige Gefährdungen von Mitarbeitern des Arbeitgebers und Arbeitnehmers sowie der Umwelt und/oder der Anlagen zu vermeiden. Bestellung von Beauftragten Die Aufgaben und Kompetenzen werden abgegrenzt (z. B. Sicherheits- und Umweltüberwachung, Sachkontrolle, di- verse besondere Pflichten). Verhaltensregeln für MVR-Mitarbeiter Der richtige Umgang mit Leiharbeitnehmern und Fremdfirmen wird wiederkehrend geschult und entsprechend umge- setzt. Verantwortung Auftraggeber Auftraggeber + Auftragnehmer (zusätzlich) „Sorgen“ Garant für eigene Mitarbeiter für Betriebsfremde Fürsorgepflicht Verkehrssicherungspflicht unterweisen einweisen (arbeitsvertragliche Anweisungen) (betriebsbezogene Hinweise) Aufsicht Überwachung (primär) (sekundär) Bild 1: Verantwortung Grundsatz Hände weg vom Fremdfirmen-Mitarbeiter nur über Koordinator bzw. Ansprechpartner vor Ort Vorgehen stoppen (bei Gefahr) Koordinator informieren Bild 2: Eingriffe des Auftraggebers (aus: Schliephacke, J. 1997: Juristische Aspekte beim Einsatz von Eigen- und Fremdpersonal. VGB Kraftwerkstechnik 77, Heft 10, S. 814 - 816) |
| Grundsatz Hände weg vom Fremdfirmen-Mitarbeiter nur über Koordinator bzw. Ansprechpartner vor Ort Vorgehen stoppen (bei Gefahr) Koordinator informieren | ||
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| stoppen (bei Gefahr) Koordinator informieren |
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| Betriebsanweisung Dokumentverantwortlicher: Sicherheitsingenieur Stand: 18.02.2022 | B 18.15 Seite 2 von 3 | |
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| Arbeitsbereich: Anlagenbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage Sicherheits- und Umweltschutzregeln für Fremdmitarbeiter | Datum, Unterschrift: |
| TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||
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| Zutrittskontrolle 1. Besucher werden direkt angemeldet. Ist kein Ansprechpartner namentlich bekannt, informiert die Waage den M-Bereich, den E-Bereich und außerhalb der Werkstattarbeitszeit die Schichtleiter. Sicherungspflichten im Vertrag 2. Verhaltensregeln und Gewährleistung der Aufsichtsführung werden im Vertrag festgelegt. Die Beschaffung der MVR hat die in Anhang 1 bzw. 2 genannten Textbausteine verbindlich für die Formulierung von Dienstleistungsverträgen (Werkverträgen, Anhang 2) und/oder Verträ- gen zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ, Anhang 1) für die jeweilige Vertragsart und Tätigkeit anzuwenden. ANÜ-Verträge Bei ANÜ-Verträgen werden die Textbausteine immer über Beschaffung eingestellt. Werkverträge Bereich Produktion, Betriebliche Überwachung: Bei allen Dienstleistungsbestellungen werden vom Bedarfsmelder die notwendigen Textbau- steine (Anhang 2) in der BANF mit entsprechender Nummer vorgegeben, die von der Be- schaffung bei der Bestellung eingesetzt werden müssen. Weiterhin muss vom Bedarfsmelder vorgegeben werden, ob der Anhang 3 als Bestandteil des Vertrages beigelegt werden soll. Bereich Anlagentechnik/Instandhaltung: a. Bei allen Einzelbestellungen für Dienstleistungen werden die in Anhang 2 entsprechend gekennzeichneten Textbausteine immer über die Beschaffung eingestellt. Werden zusätz- liche Textbausteine aus Anhang 2 notwendig, werden diese vom Bedarfsmelder in der BANF mit Nummer vorgegeben. Dementsprechend werden von der Beschaffung die Text- bausteine in die Bestellung eingesetzt. Weiterhin muss vom Bedarfsmelder vorgegeben werden, ob der Anhang 3 als Bestandteil des Vertrages beigelegt werden soll. b. Bei Rahmenverträgen oder Kontrakten für Dienstleistungen (Service- und Wartungsverträ- gen) werden vom Bedarfsmelder die notwendigen Textbausteine (Anhang 2) in der BANF mit entsprechender Nummer vorgegeben, die von der Beschaffung bei der Bestellung ein- gesetzt werden müssen. Weiterhin muss vom Bedarfsmelder vorgegeben werden, ob der Anhang 3 als Bestandteil des Vertrages beigelegt werden soll. Informationen über Betriebsgefahren und Sicherheits- und Umweltverhalten 3. Die notwendige Erstunterweisung des verantwortlichen Koordinators der Fremdfirma (Werk- vertrag) bzw. der Mitarbeiter einer Fremdfirma/ANÜ erfolgt nach den Vorgaben der Betriebs- anweisung 18.18 „Schulungs- und Weiterbildungsmatrix“ Anhang 1 Ziffer 8 „Unterweisung für Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“ vor Arbeitsaufnahme. 4. Der auftraggebende Bereich (technischer Bearbeiter lt. Vertrag) veranlasst die Schulung. Die Schulungsteilnahme von Fremdfirmenmitarbeitern an MVR-Schulungen bei Revisionen wird durch die Anlage 2 zu Anhang 3 der Betriebsanweisung 18.15 schriftlich dokumentiert. 5. Vor der ersten Tätigkeitsaufnahme wird der Auftragnehmer (Verantwortlicher vor Ort) unter- wiesen. Sollten die Arbeiten vor der schriftlichen Auftragserteilung (z. B. mündliche Beauftra- gung oder Beauftragung vorab per Mail oder Fax) aufgenommen werden, werden die Sicher- heits- und Umweltschutzregeln rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme übergeben und die Unterwei- sung dokumentiert. 6. MVR schult bei entsprechender Anforderung gemäß vertraglicher Regelung auch Fremdfir- menmitarbeiter (Werkvertrag). Im Schadens- oder Störfall Warte alarmieren: 200 | Wäger Beschaffung Beschaffung Bedarfsmelder Be- reich Produktion, Betriebliche Über- wachung; Beschaffung Beschaffung, Be- darfsmelder Be- reich Anlagentech- nik/ Instandhaltung Beschaffung, Be- darfsmelder Be- reich Anlagentech- nik/ Instandhaltung E-Meister, M-Meister Betriebsleiter, Lei- ter Anlagentech- nik, Leiter Betrieb- liche Überwachung, Leiter Analgentechnik |
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| Betriebsanweisung Dokumentverantwortlicher: Sicherheitsingenieur Stand: 18.02.2022 | B 18.15 Seite 3 von 3 | |
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| Arbeitsbereich: Anlagenbereich: Tätigkeit: | Gesamtanlage Sicherheits- und Umweltschutzregeln für Fremdmitarbeiter | Datum, Unterschrift: |
| ABSCHLIEßENDE TÄTIGKEITEN | verantwortlich: | ||
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| Ablage der Schulungsteilnahmebestätigung in 012.01. gemäß Gesamtdokumentation. | beauftragender Bereich | ||
| Anhang 1 Textbausteine für Vertrag: ANÜ Anhang 2 Textbausteine für Vertrag: Werkvertrag Anhang 3 Sicherheits- und Umweltschutzregeln für Fremdfirmen bei MVR Anhang 3 Anlage 1 Ablaufplan: Regelung bei Fremdfirmeneinsatz Anhang 3 Anlage 2 Teilnahmebestätigung Unterweisung Anhang 3 Anlage 3 Lageplan / Standorte Sammelbehälter, Notfalltonnen, Sammelplatz |