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| Sicherungsschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen | |||
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| Ergänzung zur Arbeitserlaubnis Nr.: ________________ | |||
| Auszuführende Arbeiten: | ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ | ||
| Arbeitsort/-stelle: (Gebäude/Höhenkote) | ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ | ||
| Schutzmaßnahmen: | Entleeren erforderlich Rückstandsbeseitigung erforderlich Abtrennen von Zuleitungen erforderlich, z. B. Steckscheiben setzen Lüftung: natürliche Lüftung Zulüfter* Ablüfter* * evtl. Emissionen sind mit dem Vorgesetzten zu klären | ||
| Atemschutz: O -Überwachung der Atemluft durch O -Meßgerät mit Alarmschwellen-Einstel- 2 2 lung (in der Warte erhältlich). Mindest-Sauerstoffgehalt von mehr als 19 Vol. % bei umluftabhängigem Atem- schutz erforderlich. umluftunabhängig Kombifilter A2B2E2K2-P3 mit Vollmaske Partikelfilter P3 Partikel- / Geruchsfilter B3-P3 | |||
| Sicherungsposten: _______________________ Name: Sichtkontakt Signalleine Sprechfunk | |||
| Sicherungsleine Schutzkleinspannung / Schutztrennung (Trennschutz im Magazin erhältlich) sonstiges: ________________________________________________ | |||
| Erläuterungen / Bemerkungen: | ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ | ||
| Alarmierung: | Notrufnummer: 200 | ||
| Bitte das Merkblatt zum Sicherungsschein (Rückseite) beachten! Datum Unterschrift SL Unterschrift AVO |
C:\Users\obirkho\AppData\Local\Temp\Temp4_OneDrive_1_11.7.2023.zip\B18.04A5.docx
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| Merkblatt zum Sicherungsschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen | ||
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| Auszüge aus: BGR 117 (bisher: ZH 1/77) „Richtlinien für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ • Schutzmaßnahmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn die Arbeiten in Behältern und engen Räumen abgeschlossen sind und alle Versicherten die Behälter und engen Räume verlassen ha- ben. Dies ist erreicht, wenn z. B. eine Fertigmeldung durch den Aufsichtführenden erfolgt und der Unternehmer die Aufhebung der Schutzmaßnahmen veranlaßt. • Die Mitnahme von Druckgasbehältern in Behälter und enge Räume ist nicht zulässig. • Es ist vor Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen sich davon zu überzeugen, dass sich keine Per- sonen und Fremdteile im Behälter befinden und der Behälter geschlossen wurde. Besondere Gefahren durch Stoffe oder Zubereitungen können z. B. bestehen oder entstehen durch: • Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe in gefährlichen Konzentrationen oder Mengen (z. B.: NH OH, 4 HCl) • Sauerstoffmangel • heiße Stoffe oder Zubereitungen, Schüttgüter, Flüssigkeiten oder fließfähige Stoffe und Zuberei- tungen, die in Behältern und engen Räumen vorhanden sind oder in diese eindringen • sehr giftige, giftige, mindergiftige, ätzende, reizende, sensibilisierende, krebserzeugende, frucht- schädigende oder erbgutverändernde Stoffe oder Zubereitungen, die berührt, durch die Haut auf- genommen oder eingeatmet werden können (z. B.: Filterstaub) • Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, durch die Brände, Verpuffungen oder Explosionen entstehen können (z. B.: NH OH, Erdgas) 4 Besondere Gefahren durch Einrichtungen können z. B. bestehen oder entstehen durch: • bewegliche Teile oder Einbauten, wie Misch-, Zerkleinerungs-, Förder- oder Lüftungs- einrichtungen • feste Einbauten, wie Schwallbleche oder Böden • aufgeheizte oder gekühlte Behälterteile und Einbauten • sich schließende oder öffnende Armaturen in Leitungen oder Kanälen (z. B. Schieber, Klappen, Explosionsunterdrückungseinrichtungen) • betriebsmäßig unter elektrischer Spannung stehende Einrichtungen (z. B. Widerstands- und Hochfrequenzheizungen) • Strahlen (z. B. Füllstandsmeßgeräte und Dichtemeßgeräte) • elektrische Betriebsmittel (z. B. Handleuchten, Elektrowerkzeuge, Elektroschweißgeräte) • Reinigungsgeräte (z. B. Flüssigkeitsstrahler bzw. Hochdruckreiniger) • Hilfsmittel (z. B. Leitern, Gerüste) Bei Unfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Warte über Notruf 200 zu verständigen. Folgende Betriebsanweisungen im Intranet sind zu berücksichtigen: B 27.1 Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten am Heizölsystem oder im Behälter B 34.2 Begehung und Arbeiten im Kessel B 39.2 Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten an der Ammoniakwasserversorgung, der DeNOx- Anlage und den Lagerbehältern B 40.2 Wartungs-, Reinigungs und Reparaturarbeiten an den HCl-Wäschern Weiterhin siehe Arbeitsschutzhandbuch im Intranet: 5.8 Arbeiten in Silos 5.11 Arbeiten in Behältern und engen Räumen 5.13 Reinigen von Behältern |
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