Vergabeunterlagen vom 08.09.2026 (PDF)

Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Müll- und Holzverbrennungskesseln

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:07 (Europe/Berlin)

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r Bewerbungsbedingungen der Stadtreinigung Hamburg AöR

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für die Vergabe von Bauleistungen

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Vorbemerkung

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Diese Bewerbungbedingungen gelten für sämtliche Vergabeverfahren der Stadtreinigung Hamburg AöR (im

Folgenden SRH).

n

Bei Offenen Vergabeverfahren und Öffentlichen Ausschreibungen wendet sich die SRH über eine

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Auftragsbekanntmachung an eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen und fordert diese zur Abgabe eines

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Angebots auf. Unternehmen, die sich mit einem Angebot am Vergabeverfahren beteiligen, müssen beachten, dass die durch die SRH in den Wethtbewerb gestellten Leistungen und Vertragsinhalte keinen Verhandlungen unterliegen. t Bei Vergabeverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb (Nichtoffene Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbedwerb, Beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben mit Teilnahimewettbewerb) wendet sich die SRH über die Auftragsbekanntmachung an eine unbestimmte Anzahl von Unternehmen und fordert diese zunächst zum

g

Nachweis der Eignung auf. In einem zweiten Schritt werden aus dem Kreis der geeigneten Unternehmen

i

diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Im Rahmen des

t

Teilnahmewettbewerbs werden noch keine Angebote abgegeben.

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Bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, Beschränkten Ausschreibungen ohne

l

Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben wendet die SRH sich an ausgewählte, dem Grunde

nach geeignete Unternehmen und fordert diese zur Abgabe eines Angebotes auf.

b

Als „Bewerber“ werden im Folgenden die Unternehmen bezeichnet, die sich mit einem Teilnahmeantrag an

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einem Teilnahmewettbewerb beteiligen.

a

Als „Bieter“ werden die Unternehmen bezeichnet, die sich mit einem Angebot an einem Vergabeverfahren

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beteiligen.

b

Sofern im Folgenden von „Unternehmen“ gesprochen wird, richtet sich dies an Bewerber und Bieter

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gleichermaßen.

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§ 1 r Allgemeines

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(1) Die SRH unterliegt als öffentlicher Auftraggeber den vergaberechtlichen Bestimmungen. Aufträge wer-

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den daher grundsätzlich im Wege wettbewerblicher und transparenter Vergabeverfahren vergeben.

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(2) Wenn der geschätzte Wert eines Auftrags den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, richten

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sich die einzuhaltenden Verfahrensregelungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschnränkungen (GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A Abschnitt 2) in der jeweils geltenden Fas- sung. Wenn der genschätzte Wert eines Auftrags den EU-Schwellenwert nicht erreicht, richten sich die einzuhaltenden Verfahrensregelungen nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von

i

Bauleistungen (VOB/A Abschnitt 1) in der jeweils geltenden Fassung. Zudem unterliegen die Verga-

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beverfahren der SRH dem Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13. Februar 2006

h

(HmbGVBl. S 57) in der jeweils geltenden Fassung.

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(3) Diese Bewerbungsbedingungen ergänzen die vergaberechtlichen Bestimmungen und gelten, soweit

für das jeweilige Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Sie verfolgen

d

zudem den Zweck, den am Auftrag interessierten Unternehmen Hinweise für die Beteiligung am

i

Vergabeverfahren zu geben und Fehler bei der Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu vermeiden. g

i

(4) Die Unternehmen dürfen die durch die SRH zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen einschließ- lich sämtlicher Anlagen ausschließlich zur Ersteltlung eines Teilnahmeantrags oder Angebots für die SRH verwenden. a

l

(5) Die Unternehmen müssen über alle während des Vergabeverfahrens bekanntwerdenden Betriebsge-

heimnisse der SRH zeitlich unbefristet Verschwiegenheit bewahren. Betriebsgeheimnisse in diesem Sinne sind alle Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicbht offenkundig, sondern nur einem be- grenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbereitung die SRH ein berechtigtes In- teresse hat. Die SRH behält sich vor, im Leitfaden des jeweiligen Verfahrens besondere Vorgaben zur

a

Geheimhaltung aufzustellen. Die Unternehmen müssen ihre mit der Erstellung eines Teilnahmeantra-

r

ges oder Angebotes befassten Mitarbeiter und auch etwaige einbezogene Nachunternehmer und Lie-

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feranten in dem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten, wie er für sie selbst gilt.

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(6) Für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden keine Kosten erstattet, soweit nicht im jeweiligen

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Leitfaden des Verfahrens etwas anderes bestimmt ist.

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§ 2 rVorgaben bei elektronischer Abwicklung des Vergabeverfahrens

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(1) Die SRH wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform „RIaB e-Vergabe“ unter der Internetadresse www.vergabe.rib.de ab. Das schließt die elektronische Ab- gabe vgon Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Vergabeplattform ein. Die gesamte Kommuni- kation zweischen der SRH und den Unternehmen sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgen ausschließlich in elektronischer Form.

n

(2) Ausführliche te chnische Informationen des Plattformbetreibers zur elektronischen Vergabe sind auf

der Vergabeplattform für die Unternehmen hinterlegt.

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(3) Die SRH kann im Berieich von Vergabeverfahren, die den EU-Schwellenwert nicht erreichen, von der elektronischen Abwicklung des Vergabeverfahrens absehen.

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§ 3 Kommunikation während des Vergabeverfahrens; Fragen zu den Vergabeunterlagen

(1) Bei elektronisch durchgeführten Vergabeverfahren erfolgt die gesamte Kommunikation während des

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Vergabeverfahrens ausschließlich in elektronischer Form. Es gelten dann die nachfolgenden Absätze 2 bis 4. i

g

(2) Fragen innerhalb des Vergabeverfahrens können ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Fragen, die auf anderem Wege (inisbesondere telefonisch, per Fax oder E-Mail) gestellt werden, werden nicht beantwortet. Die Fragen wetrden anonymisiert und – soweit erforderlich – an alle auf der Vergabeplattform für das Verfahren registriearten Unternehmen beantwortet. (3) Unternehmen werden nur dann automatisch über die lAntworten der SRH oder Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert, wenn sie sich auf der Ve rgabeplattform für das Vergabeverfahren

registrieren. Diese Registrierung ist freiwillig. Nicht für das konkrete Verfahren registrierte

b

Unternehmen müssen sich selbstständig über die Vergabeplattform informieren, ob

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Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die SRH Fragen zum Verfahren

a

beantwortet hat. Das Risiko, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage veralteter

r

Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Unternehmen. b

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(4) Das Unternehmen muss durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass das bei

i

der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.

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(5) Bei Vergabeverfahren, die nicht elektronisch abgewickelt werden, legt die SRH die

b

Kommunikationswege im Leitfaden des jeweiligen Verfahrens fest.

a

(6) Die SRH behält sich vor, Fragen, die später als 3 Werktage vor Ablauf der Teilnahme- bzw.

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Angebotsfrist, gleiche Uhrzeit, gestellt werden, nicht mehr zu beantworten, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Vergabeverfahrens zu gewährleisten. !

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§ 4 rAbgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten, Allgemeine Geschäftsbedingungen, lNachforderung von Unterlagen (1) Soaweit für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote Vordrucke von der SRH zur Verfügung gestelglt werden, dürfen ausschließlich diese verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Leitfaden des jeweeiligen Vergabeverfahrens etwas anderes ergibt. Stellt die Vergabestelle Daten der Ausschrei- bung im digitalem GAEB-Format (D83 oder P83) zur Verfügung, muss der Bieter das Leistungsver-

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zeichnis im gleichen digitalem GAEB-Format (D84 oder P84) einreichen. Sind Angebote in Papierform

zugelassen, gelten elektronische Dateien als Arbeitsmittel: Etwaige Abweichungen von der Papierfas-

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sung sind in letzterer zu kennzeichnen, die im Zweifelsfall verbindlich ist. Sind nur elektronische An-

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gebote über das e-Vergabe-System „RIB“ zugelassen, sind die elektronischen Angebotsdaten ver- bindlich. c

h

(2) Bieter können auch eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ver- wenden. Auf § 13 Abs. 1 Nr. 6 t(EU) VOB/A wird für diesen Fall ausdrücklich hingewiesen. Die von der SRH vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen (Positiodnen) des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis- ses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten; sie müssen für

i

jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, den Ge-

g

samtbetrag, den jeweiligen Kurztext, die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensum-

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men der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergän-

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zungen enthalten.

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(3) Verfahrenssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Anlagen, die das Unternehmen seinem

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Teilnahmeantrag oder Angebot beifügt.

(4) Elektronisch abzugebende Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich durch den Upload

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digitaler Dokumente/Scans über die Vergabeplattform eingereicht werden. Teilnahmeanträge und An-

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gebote, die auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post, E-Mail, Fax oder als Bieternachricht über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform) werden ausgaeschlossen, sofern die SRH nicht ausdrücklich einen solchen Weg im Leitfaden für das Verfahren zugelarssen hat. (5) Verspätete Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht berücksichtigt.b Ist ein verspäteter Eingang durch Umstände verursacht worden, die das Unternehmen nicht zu vertreteen hat, können auch ein verspätet eingegangener Teilnahmeantrag oder ein verspätet eingegangenes Angebot berücksichtigt

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werden. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt beim Unternehmen.

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(6) Bei elektronisch abgegebenen Teilnahmeanträgen und Angeboten kommt es für dieb Rechtzeitigkeit des Eingangs auf den vollständigen Upload auf die Vergabeplattform an. Die Vergabeplattform do-

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kumentiert den vollständigen Eingang mit einem elektronischen Zeitstempel.

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(7) rDie SRH empfiehlt allen Unternehmen, sich rechtzeitig vor dem Ende der Teilnahme- bzw. An- lgebotsfrist mit den Besonderheiten der elektronischen Abgabe vertraut zu machen und die Funktionalitäten der Vergabeplattform mit den eigenen EDV-Systemen zu testen.

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(8) Teilnaghmeanträge und Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklä- rungen eenthalten, um nicht gemäß §§ 16, 16 EU VOB/A vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Die SRH wird erforderlichenfalls im Rahmen der §§ 16a, 16a EU VOB/A Unterlagen nachfor-

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dern. Die Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen ist ausgeschlossen.

(9) Die SRH behält sich vor, nach Eingang des Teilnahmeantrags oder Angebots Unbedenklichkeitsbe-

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scheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der

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die Mehrheit der Arbeitnehmer der Unternehmen versichert ist, oder sonstige Unterlagen zum Nach-

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weis anzufordern, dass die zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB

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beim Unternehmen nicht vorliegen.

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(10) Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit vom Unternehmen beigefügte Allge-

meine Geschäftsbedingungen oder sonstige eigene Angebotsbestandteile der Unternehmen Ände-

d

rungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen beinhalten, kann dies gemäß §§ 16 Abs. 1 Nr. 2, 16 EU Nr. 2 VOB/A zum Ausschlussi des Angebotes führen. Beigefügte Allgemeine Geschäftsbe- dingungen der Unternehmen werden in keignem Fall Vertragsbestandteil. (11) Unternehmen können nur bis zum Ablauf der iTeilnahme- bzw. Angebotsfrist Änderungen, Ergänzun- gen, Berichtigungen oder eine Rücknahme des tTeilnahmeantrags bzw. Angebotes vornehmen. Bei elektronisch abgewickelten Vergabeverfahren ist dies nur über die Vergabeplattform möglich. Ange-

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bote im Rahmen freihändiger Vergaben sind mit ihrem Zugang bei der SRH bindend.

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(12) Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders ang egeben, beträgt die Bindefrist eines Ange-

bots in nationalen Vergabeverfahren 30 und in EU-weiten Vergabeverfahren 60 Kalendertage. Sie

b

beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

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(13) Ein für die Bieter öffentlicher Eröffnungstermin findet nur statt, wenn in öffentlichen oder beschränkten

a

Ausschreibungen schriftliche Angebote zugelassen sind.

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§ 5 Tariftreueerklärung und Mindestlohn nach §§ 3, 5 Abs. 4 HmbVgG e

i

(1) Bieter müssen sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen den jeweils geltenden Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen. Dies gilt aucht für Verleiher von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern. b (2) Diese Verpflichtung müssen Bieter auch ihren Nachunternehmern auferlegen und deren a Beachtung kontrollieren. r

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§ 6 rMehrere Hauptangebote, Nebenangebote

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(1) Bieter können auch mehrere Hauptangebote abgeben, soweit sich aus dem Leitfaden des jeweiligen Veargabeverfahrens nichts anderes ergibt.

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(2) Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Sie sind nur zugelassen, wenn dies aus dem

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Leitfaden des jeweiligen Verfahrens ausdrücklich hervorgeht.

n

(3) Bieter müssen zulässige Nebenangebote auf besonderer Anlage erstellen und als solche deutlich

kennzeichnen. Alle Regelungen dieser Bewerbungsbedingungen sowie des Leitfadens für das jewei- lige Verfahren geltnen entsprechend auch für Nebenangebote. Die Anzahl der Nebenangebote ist aus- drücklich anzugeben.i (4) Sofern Nebenangebote causdrücklich im Leitfaden des Verfahrens zugelassen sind, gilt Folgendes:

h

a) Bieter müssen eine als Nebenangebot angebotene Leistung so eindeutig und erschöpfend be-

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schreiben, dass sich die SRH ein klares Bild über die angebotene, von den Vorgaben der SRH

abweichende Ausführung d er Leistung machen kann. Abweichungen gegenüber den Vorgaben der Leistungsbeschreibung, dden Allgenmeinen Technischen Vertragsbedingungen und den Vertragsbestimmungen der SRH sind deutlich zu kennzeichnen. Es sind entsprechende ent-

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sprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen

g

b) Nebenangebote sind insbesondere so erstellen, dass der SRH eine Überprüfung der Einhaltung

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der Mindestbedingungen des ausgeschriebenen Auftrags möglich ist. Nebenangebote sind, so-

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weit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, erset-

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zen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie-

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dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

c) Die Wertung von Nebenangeboten erfolgt anhand der Kriterien, die für die Wertung der Haupt-

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angebote gelten.

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§ 7 Angebotspreise und -inhalte

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(1) Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer mit maximal 3 Nachkommastellebn anzugeben. Die Umsatz- steuer ist am Schluss des Angebots gesondert auszuweisen.

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(2) Sollte bei Abfrage eines Einheitspreises der im Angebot angegebene Gesamtbeitrag nicht dem Ergeb- nis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit entsprechen, so ist immer detr Preis pro Einheit maßgebend. Bei Abfrage eines Pauschalfestpreises ist dementsprechend immer die angegebene Ein-

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zelpauschale maßgebend. Pauschalpreise gelten immer ohne Rücksicht auf etwa angegebene Ein-

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zelpreise.

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(3) rEs werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Prozentsatz auf die Abrechnungs- lsumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Preis- naachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnachlässe mit mehr als zwei Nachkommastellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommas-

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tellen berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im

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Fall der Auftragserteilung zum Vertragsinhalt.

n

(4) Skonti werden nur gewertet, wenn dies im Leitfaden des Verfahrens angegeben ist. (5) Angebote, bei dennen die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulation auf andere Leistungspositionen umlegt werden, werden grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.

i

(6) Wenn bei einer Teilleistucngsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Herstellerh- und Typenbezeichnung) eingetragen wird, umfasst das Angebot des Bie- ters das von der SRH genannte Produkt.

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§ 8 Proben, Muster d

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(1) Bieter müssen etwaige geforderte Proben und Muster so kennzeichnen, dass sie dem Angebot des

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Bieters zugeordnet werden können.

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(2) Die SRH gewährt für die Bereitstellung von Proben und Mustern keine Vergütung. Diese können bis

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14 Tage nach Ablauf der Bindefrist bei der SRH abgeholt werden, soweit sie bei der Wertung der Angebote nicht verbraucht worden sind. Danach wearden die Proben und Muster von der SRH nicht mehr aufbewahrt. l

b

§ 9 Bewerber- und Bietergemeinschaften

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(1) Bewerbergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Bietergemeinschaften ge-

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ben ein gemeinsames Angebot ab. Sie werden wie ein Einzelbewerber bzw. Einzelbieter behandelt.

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Mit der Abgabe eines Angebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft.

b

(2) Änderungen der Zusammensetzung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft im laufenden Vergabe-

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verfahren oder auch die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und können

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zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.

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(3) Aufgrund des Gebots des Geheimwettbewerbs dürfen Mitglieder einer Bewerber- oder Bietergemein-

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schaft nur dann zusätzlich als Einzelbewerber oder -bieter oder als Mitglied einer anderen Bewerber- oder Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren teilnehmen (und umgekehrt), wenn saie zur Über- zeugung der SRH darlegen und nachweisen, dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig vroneinan- der formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des Geheimwettbewerbs! unter

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rBietern nicht besteht. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, sind alle betroffenen Angebote auszu- lschließen. (4) Beawerber- und Bietergemeinschaften müssen auf Aufforderung der SRH nachweisen, dass ihr Zu- sammgenschluss keine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB darstellt.

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n

§ 10 Nachunternehmer, Eignungsleihe

(1) Unternehmen müssen in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot Art und Umfang der Leistungsteile

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angeben, die im Falle der Beauftragung an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. Nach

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Möglichkeit ist auch bereits der Name des Nachunternehmers anzugeben. Soweit eine solche Angabe nicht erfolgt, wird die SRcH die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter auffordern, die Nach- unternehmer vor Zuschlag nhamentlich zu benennen.

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(2) In EU-weiten Vergabeverfahren besteht die Möglichkeit der „Eignungsleihe“ (§ 6d EU VOB/A). Eine

Eignungsleihe liegt vor, wenn sic h ein Unternehmen zum Nachweis seiner eigenen Eignung auf die Eignung von Nachunternehmern berduft. In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs

i

muss diese Angabe mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. In nationalen Vergabeverfahren gilt das

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Selbstausführungsgebot (§ 6 Abs. 3 VOB/A).

i

(3) Wenn Nachunternehmer ihre Leistungen mehreren sich am Vergabeverfahren beteiligenden Unter-

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nehmen zur Verfügung stellen wollen, müssen diese Unternehmen gemeinsam mit dem Nachunter-

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nehmer sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit keine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.v. Art.

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101 AEUV, § 1 GWB darstellt. Die betroffenen Bewerber bzw. Bieter müssen auf Aufforderung gegen-

über der SRH nachweisen, dass keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bzw. -verfälschung vorliegt und auf welche Weise sichergestellt ist, dass es hierzu nicht kommben kann.

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(4) Der nachträgliche (nach Zuschlagserteilung vorgesehene) Einsatz oder Austausch eines Nachunter- nehmers ist nur mit einer vorab einzuholenden Zustimmung der SRaH zulässig.

r

(5) Ein Einsatz von Nachunternehmern entbindet das Unternehmen nicht von seinen Leistungspflichten gegenüber der SRH. b

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§ 11 Losentscheid

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(1) Die SRH behält sich vor, ausnahmsweise das Los entscheiden zu lassen, wenn die Wertung einen

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Punktegleichstand ergibt und daher keine Differenzierung zwischen den Angeboten ist.

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(2) Sollten mehrere Bieter im Rahmen der Angebotswertung die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet

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das Losverfahren über die Platzierung der Bieter. Dabei wird das Losverfahren von mehreren nicht an

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der Ausschreibung beteiligten Mitarbeitern der SRH durchgeführt. Es werden so viele Lose je Bieter

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rerstellt und verschlossen gezogen, wie SRH-Mitarbeiter an dem Losverfahren teilnehmen. Der Reihe lnach zieht jeweils ein SRH-Mitarbeiter je ein Los. Nachdem alle Mitarbeiter ein Los gezogen haben, wird dieses geöffnet und verlesen.Das Los des Bieters, das am häufigsten gezogen wurde, erhält den

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Zuschlag. Sollte nach der ersten Ziehung ein Los bereits eine einfache Mehrheit haben, erhält es den

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Zuschlag. Andernfalls wird die Losziehung wiederholt, bis eine einfache Mehrheit für ein Los erreicht

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wird. Das Losverfahren wird durch einen Verfahrensleiter und einen Protokollführer geführt und pro-

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tokolliert.

n

§ 12 Datenschutz

i

(1) Die von den Unternehmen im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Daten

c

werden nach den Vorschriften des Datenschutzrechts im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet

h

und gespeichert. Mit der Teilnahme am Vergabeverfahren erklären sich die Unternehmen hiermit ein-

t

verstanden. Soweit Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens der SRH personenbezogene

Daten von Dritten (Mitarbeiter, Nachunternehmer, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Referenzgeber

d

usw.) übermitteln, sind diese für das Vorliegen der jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Ein- willigung dieser Dritten verantwortlich. i

g

(2) Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Anlage 1 dieser Bewerbungsbedingungen.

i

t

§ 13 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

a

(1) Die Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Erhalt auf Vollständigkeit

l

und etwaige Unklarheiten hin überprüfen. Bestehen nach Auffassung eines Unternehmens in den

Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies der SRH unverzüglich in

b

Textform mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere

e

wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein kön- nen. Bei elektronisch abgewickelten Verfahren erfolgen diese Mitteialungen über die Vergabeplattform.

r

(2) Bei elektronisch bereitgestellten Unterlagen ist die SRH unverzüglich zu informieren, wenn sich die Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen. b

e

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§ 14 VOB-Nachprüfungsstelle

t

Nachprüfungsstelle im Sinne des § 21 VOB/A ist die

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

a

– Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen

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Beschaffungsstelle, VOB Prüf- und Beratungsstelle –

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Neuenfelder Straße 19

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r 21109 Hamburg l Tel.: +49 40 42840-3086 Fax: +49 40 42731-0500

a

E-Mail: rechtsamt@bsw.hamburg.de

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§ 15 Rügeobliegnenheit und Rechtsschutz bei EU-weiten Vergabeverfahren (1) Vergaben, deren geschätzter Auftragswert den Schwellenwert nach § 106 Abs. 1 GWB erreicht oder

n

überschreitet, unterliegen der Nachprüfungsmöglichkeit durch die Vergabekammer. Hierzu sind die folgenden Voraussetziungen zu beachten:

c

(2) Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahhren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber der SRH zu rügen. Unabhängig hiervon tmüssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten

Angebotsfrist gegenüber der SRH gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in

d

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber der SRH

i

gerügt werden. Wird gegen diese Obliegenheiten verstoßen, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß

g

§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.

i

(3) Teilt die SRH auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu

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wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt

a

werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der SRH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verganglen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). (4) Zuständige Vergabekammer:

b

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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Neuenfelder Straße 19

a

21109 Hamburg Tel. 040/42840-3230 r Fax 040/42731-0997 b (5) Die SRH weist darauf hin, dass im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Veerfahrensbeteiligten die Vergabeakten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsistelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften hiervon erteilen lassen können (§ 165 Abs. 1 GWB). Dies

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umfasst grundsätzlich auch den Inhalt der Teilnahmeanträge oder Angebote der am Vergabeverfah-

b

ren beteiligten Unternehmen. Die Vergabekammer kann die Einsicht in die Vergabeakten bzw. in die

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Teilnahmeanträge oder Angebote der Unternehmen aus wichtigen Gründen, insbesondere zum Zwe-

r

cke des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, versagen

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(§ 165 Abs. 2 GWB). Die SRH empfiehlt daher, bereits mit der Abgabe von Teilnahmeanträgen und

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rAngeboten kenntlich zu machen, welche Teile aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Ge- lschäftsgeheimnissen der Einsichtnahme durch andere Verfahrensbeteiligte nicht zugänglich gemacht werden sollen.

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der

g

Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Vergabeverfahren

e

von Lieferungen und Leistungen der Stadtreinigung Hamburg AöR

n

Vorwort

n

Die Vergabestelle (VSt) der Stadtreinigung Hamburg (SRH) vergibt öffentliche Aufträge im Wettbewerb

i

und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus re- sultierenden Vertragsverhältniscsen verarbeitet die SRH personenbezogene Daten von Bietern, Bewerbern und Vertragspartnern. h

t

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person

beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten. Das Verarbeiten personenbezo-

d

gener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet,

i

übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

g

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welchie personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gtemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des BDSG und des Hambur-

b

gischen Datenschutzgesetzes ist die:

e

Stadtreinigung Hamburg AöR

a

Bullerdeich 19 20537 Hamburg r 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? b Sie können die Datenschutzbeauftragte der Stadtreinigung Hamburg wie folgt erreicehen: Stadtreinigung Hamburg AöR i z.Hd. Datenschutzbeauftragte t Bullerdeich 19

b

20537 Hamburg

a

oder per E-Mail: datenschutz@stadtreinigung.hamburg. r

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e

3 rZu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Dalten verarbeitet? Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der

a

daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt.

g

Die Bereitstelluneg der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfah- ren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben

n

können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für

die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durch-

n

führung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Ver-

i

tragsabwicklung verwendet.

c

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabe-

h

verfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet.

t

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Angebotsabgabe. Darüber

hinaus werden im Einzelfall auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich

d

zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Aus- züge aus dem Gewerbezentralregister abgefoirdert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Aus- kunfteien abgefragt. g Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Riegistrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessentbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Start-

a

seite des Bieterportals (www.vergabe.rib.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahme-

l

antrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezogene Daten anzugeben.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m.

b

Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der VOB/A u. a.

e

a

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? r Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: b

e

• Identifikations- und Kontaktangaben

i

Zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens,

t

Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.

b

• Angaben zur Überprüfung der Bietereignung

a

Zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen

r

und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen

!

u.ä. erhoben.

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e

• rErhebung von Daten bei Dritten

l

Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilunga verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewgerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt. e

n

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

n

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder

i

nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung ge- setzlich zugelassen ist. Im Rahcmen des Vergabeverfahrens werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Dritte weitergegeben: h

t

• Vergabekammern/Gerichte

Die VSt ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflichtet, die

d

vollständige Vergabeakte der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsveirfahrens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in die- sen Fällen eine Schwärzung der personenbezoggenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheim- nisse der übrigen Bieter.

i

t

a

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

l

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus

den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffebntlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsanesprüchen unter Beachtung von Auf- bewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist. Maßgeblich hierfür sind unter

a

anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie

r

die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB, AO.

b

e

7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? i • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) t

b

Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie vom Verantwortlichen Auskunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihar An- liegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. r

!

!

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e

• rRecht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)

l

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berich- tigung vearlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeigtung eine Vervollständigung verlangen.

e

• Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)

n

Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen

Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen können, hängt u.a. davon ab, ob dnie Sie betreffenden Daten von der zuständigen VSt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Vierpflichtungen noch benötigt werden. • Recht auf Einschränkung derc Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

h

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie

t

betreffenden Daten zu verlangen.

• Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)

d

Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer

i

besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Da-

g

ten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwin- gende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung inachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung detr Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. a • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) l Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datebnschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenscheutz und Informationsfreiheit.

a

r

Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und In- formationsfreiheit lauten: b Der Hamburgische Beauftragte für e Datenschutz und Informationsfreiheit

i

Ludwig-Erhard-Str. 22

t

20459 Hamburg

b

a

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40

r

E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de !

!

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e

Arn die Stadltreinigung Hamburg

a

Hauptgeschäftszimmer

g

20531 Hamburg

e

n

n

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c

Vergabe Nr.: VOB OV-RV 2026-115
VergabeartÖffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung ohne Teil- nahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung mit Teil- nahmewettbewerb Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 2 2 . 1 0 . 2 0 2 6 Uhrzeit: 1 0 :00 Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bindefrist endet am: 21.12.2026

ich

ANGEBOTSSCHREIBENt zum Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A - VOB/A Bezeichnung d

i

Instandsetzung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

g

i

1 In dem vorbezeichneten Vergabeverfahren geben wir auf Grundlage der Vergabeunterlagen, insb. der Bewerbungsbedingungen der SRH, nachfolgendets Angebot ab:

a

☐als Einzelbieter, nachfolgend Bieter

l

oder ☐als Bietergemeinschaft

b

(Hinweis: Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist zusätzlich diee von allen Mitgliedern unterschriebene Anlage „Bietergemeinschaftserklärung“ beizufügen.)

a

r

2 Angaben zum Bieter bzw. des Vertreters der Bietergemeinschaft

b

e

(Firma)

i

t

b

a

(Anschrift)

r

(Ansprechpartner) (Telefon) !

!

(E-Mail) (Fax) Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 1 von 4 "Bewerben"

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3 Form der Angebotsangabe

t

e ☐ elektronisch in Textform ☐ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur

r

☐ elektronisch mit qualifizierter Signatur

l

a

4 Angebotspreis

g

g e LosangebotEndbetrag inkl. Umsatzsteuer in Euro
n Summe Los 1
n Summe Los 2
i Summe Los 3
c Summe Los 4h
Summe Los 5t
Summe Los 6
Summe Los 7d i
Summe Los 8g
Summe Los 9i
Summe Los 10t a
Summe Los 11l
Summe Los 12
Summe Los 13b e
Summe Los 14a
Summe Los 15r
Summe aller Loseb e

ei

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5 Zahlungsbedingungen

b

Nur bei Skontogewährung auszufüllen.

a

r

Bei Zahlung innerhalb von Tagen nach Rechnungseingang werden % Skonto gewährt. ! Hinweis: Gemäß der ZVB darf das Zahlungsziel 10 Tage nicht unterschreiten. Kürzere angebotene Z!ah- lungsziele werden nicht Vertragsbestandteil.) Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 2 von 4 "Bewerben"

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6 KMU-Abfrage

t

Bitte ankreuzen:

e

Ist Ihr Unternehmen ein Kleinst-, kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?

r

(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger als

l

50 Mio. €oder die Bilanzsumme weniger als 43 Mio. € beträgt.).

a

☐ ja ☐ nein

g

e

7 Präqualifizierung

n

☐ Ich bin/ Wir sind nicht in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen.

n

☐ Ich bin/ Wir sind in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen unter der

i

Nummer: .

c

h

Wir sehen daher von der Einreichung der mit dem Präqualifikations-Verzeichnis abgedeckten Nachweise für diese Ausschreibung ab. Die Betscheinigung des PQ-Vereins nebst Zugangsdaten ist dem Angebot beigefügt. 8 Angaben zum Nachunternehmereinsatz

d

Der Einsatz von Nachunternehmern ist vorigesehen.

g

☐ ja ☐ nein

i

t

(Hinweis: in diesem Fall ist die Anlage „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz“ beizufügen, sofern Sie diese

a

Anlage noch nicht im Teilnahmewettbewerb eingereicht haben.) Alle Leistungen, die nicht in der Anlage „Erklärung zum Nalchunternehmereinsatz“ genannt werden, führen wir im eigenen Betrieb aus.

b

9 Ausschluss Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bieters/ der Bietergemeinschaft

e

Soweit dem Angebot meine/unsere Allgemeinen Geschäfts-/Vertragsbedaingungen beigefügt sind oder sofern auf Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, sind diese ausdrücklich nicht Bestandteil der

r

Angebotserklärung.

b

Ich/wir nehme(n) zur Kenntnis, dass die Beifügung von oder die Bezugnahme auf Aellgemeine Geschäftsbedin- gungen zum Ausschluss des Angebotes führen können (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 VOBA). Das gleiche gilt für Angebote,

i

t

b

a

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche Angebotsschreiben 3 von 4 "Bewerben"

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die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vor-

n

genommen wurden.

t

10 Schlusserklärungen

e

r

Wir erklären abschließend, dass

l

• auf der Vergabeplattform bekannt gegebene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses An- agebotes sind, • gbei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der SRH verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird,

e

• das im Leistungsverzeichnis der SRH genannte Produkt angeboten wird, wenn eine Produktangabe im

n

Leistungsverzeichnis mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ versehen ist und von uns keine Produktangabe

(Herstelle r- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde, • falls mehreren (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst,

i

• falls ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung zu benennen ist,

c

dass dieser und sein Stellvertreter über ausreichend baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus mehhrjährige Berufserfahrung verfügen, um die nach der Baustellenverordnung über- tragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.

t

d

Datum:

i

Name des Erklärenden: g

i

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r

b

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Bestätigung über die Durchführung einer Ortsbesichtigung

n

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Beestandteil der Bewerbung bzw. des Angebotes für die nachfolgende Vergabe

r

l

Vergabenummer Bezeichnung

a

V O B O V - R V 2026-115 I n s t a n d s e t zung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

g

e

Firma

n

Teilnehmer

n

Anschrift

i

c

Begangene Bereiche

h

Übergebene Dokumente t

d

Hiermit wird dem obengenannten Bewerber / Biieter bestätigt, dass die Ortsbegehung am _____________ in der Zeit von ________ bis ________ erfolgte.

g

i

t

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Auftraggebers:

a

l

b

e

a

r

b

e

i

t

b

a

r

!

!

Bestätigung Ortsbesichtigung 2018 1 von 1 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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Eigenerklärung zur Eignung

t

Füer folgendes Vergabeverfahren:

r

Vergabenummer Bezeichnung VOB OlV-RV 2026-115 Instandsetzung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

a

Name des Bieters: _______________________________________________________________________

g

  1. Eintragung des Unternehmens im Register

e

n

Mein/ unser Unternehmen ist unter der Nr.___________________ in das Handelsregister des Amtsgerichts vergleichbare Register) _____________ ________________ eingetragen.

n

  1. Erklärung zum Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

i

I. Verurteilungen/Geldbußen c Bitte ankreuzen: h

t

☐ Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten im Sinne von § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unter- nehmen zuzurechnen ist, wegen eines der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 OWiG wegen eines dieser Straftatbestände rechtskräftig

d

festgesetzt wurde:

i

 § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 12g9b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereini- gungen im Ausland),

i

 § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat

t

oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanzi- ellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet waerden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

l

 § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

 § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Uniobn oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,  § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich deie Straftat gegen den Haushalt der Euro- päischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver-

a

waltet werden,  § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschräftlichen Verkehr),  § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandabtsträgern),  den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechueng), jeweils auch in Verbin- dung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i

 Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abge- ordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder t  den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenbhandel, Zwangs- prostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsbe-

a

raubung).

r

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar wegen eines der vorgenannten Straftatbestände eine Verurteilung rechtskräftig erfolgt

!

ist bzw. eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizufügen). ! Eigenerklärung zur Eignung 1 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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II. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

t

Bitte ankreuzen:

e

☐ Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir meinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozi-

r

alversicherung stets nachgekommen bin/sind.

l

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder bestandskräftige Verwaltungsentschei-

a

dung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei- trägen zgur Sozialversicherung nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber die Zahlungen zwischenzeitlich vorge- nommen bzw. mich/uns zur Zahlung (inkl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) verpflichtet habe/n (Nachweise

e

sind beizufügen).

n

III. Erklärungen zu son stigem Fehlverhalten

n

Bitte ankreuzen:

i

☐ Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen

c

 bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Ver-

h

pflichtungen verstoßen hat und keine Straftaten gegen die Umwelt im Sinne der §§ 324-330 StGB began- gen hat, t  nicht zahlungsunfähig ist, kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich nicht in Liquidation befindet oder seined Tätigkeit eingestellt hat,  im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ikeine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird,

g

 keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung

i

oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,  bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträgte keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fort- dauernd mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder

a

einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

l

 keine schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien begangen oder diesbezügliche Auskünfte zurückgehalten hat,

 nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu

b

beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabever- fahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführeende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,

a

solche Informationen zu übermitteln,

r

 keine gemäß § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Min- destlohngesetzes oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zubm Ausschluss von dem Verga- beverfahren berechtigende Verfehlung begangen hat.

e

☐ Ich/Wir erklären, dass ich/wir von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach § 124 Abs.

i

1 Nr. 3 GWB von der Teilnahme am Wettbewerb und der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen bin/sind. ☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar ein Fehlverhalten im Sinne der vorstehenden Aufzählungen betgangen wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind bei-

b

zufügen).

a

r

!

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Eigenerklärung zur Eignung 2 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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IV. Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

e

rAls öffentlich-rechtliches Unternehmen ist sich die Stadtreinigung Hamburg AöR („Auftraggeberin“) ihrer Verant- wortung für die Einhaltung der Menschenrechte bewusst. In ihrer Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschen-

l

rechte (Grundsatzerklaerung_Menschenrechte_LkSG_signed.pdf (stadtreinigung.hamburg)) bekennt sich die Auf- traggaeberin öffentlich zur Achtung der Menschenrechte und beschreibt, wie sie dieser Verantwortung nachkommt und die Sorgfaltspflichten im Unternehmen umsetzt. Die Auftraggeberin verdeutlicht, dass die entsprechenden In-

g

halte der Grundsatzerklärung sowohl für Mitarbeitende in allen Geschäftsbereichen als auch für alle ihrer unmittel- baren Auftragnehmer und – innerhalb ihrer Einflussbereiche – für die weiteren Parteien der Lieferkette Geltung

e

entfaltet:

n

Es wird von allen Parteien der Lieferkette erwartet, dass sie die Menschenrechte im Einklang mit dieser Erklärung und nach Maßgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) respektieren und dass sie sicherstellen, die sich aus diesen Vorganben resultierenden Verpflichtungen einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer oder/und seine Nachunternehmer selbst aufgrund ihrer jeweiligen Arbeitnehmerzahl und der sonstigen Voraussetzungen des § 1

i

LkSG zu den nach dem LkSG unmittelbar verpflichteten Unternehmen gehören, gilt für sie ein verschärfter Pflich- tenmaßstab.

c

In jedem Falle hat der Auftragnehhmer/Bieter (und ggf. weitere durch die Vergabeunterlagen in den Kreis der Erklä- rungspflichtigen einbezogene Unternehmen, wie z.B. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Nachunter-

t

nehmer etc.) für Zwecke der vorliegend durchgeführten Auftragsvergabe eine wahrheitsgemäße Eigenerklärung zu den Sachverhalten gemäß lit. a) und li t. b) abzugeben (durch Auswahl jeweils einer der alternativ vorgegebenen Antwortoptionen).

d

a) Eigenerklärung zur Geltung und Einhaltunig des LkSG

g

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des LkSG (vgl. § 1 LkSG) fällt.

i

Wir verpflichten uns daher zur Einhaltung der nach dem LkSG festgelegten menschenrechtlichen und um- weltbezogenen Sorgfaltspflichten auch gegenübter der Auftraggeberin. Bei der Feststellung etwaiger Ver- stöße oder unmittelbar drohender Verstöße gegen das LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem unmittelbaren Zulieferer werden wir dies unverzüglicah der Auftraggeberin melden und Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 LkSG einleiten, die zur Beendigung, Verhinderung oder Minimierung der Verstöße

l

führen.

oder

b

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen selbst nicht in den Anwenedungsbereich des LkSG (vgl. § 1 LkSG) fällt.

a

r

b) Eigenerklärung zu Sanktionen nach dem LkSG

b

e

☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist. i oder t ☐ Wir erklären, dass unser Unternehmen zwar wegen eines rechtskräftig festgestellten Vers b toßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden ist, dieser Sachverhalt jedoch aus den Gründen, die wir in einem gesonderten, dieser Eigenerklärung beifügten Dokument im Einzelnen darlegen, nacha unserer Auf- fassung nicht gemäß § 22 LkSG zum Ausschluss unseres Angebotes führt (z.B. nachgewiesene Selbstrei-

r

nigung, Ablauf der Ausschlussfrist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 LkSG, geringe Höhe der Geldbuße; vgl. unsere detaillierte Begründung in der Anlage zu dieser Eigenerklärung). !

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Eigenerklärung zur Eignung 3 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

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  1. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung des Mindestlohnes gem. § 3 HmbVgG

t

Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgeset-

e

zes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.

r

Ich / wir verpflichte(n) mich/uns,

l

  1. meinen/unseren Arbeitnehmer:innen bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modaliatäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des

g

Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindes- tentgelte. e 2. meinen/unseren nBeschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).

n

  1. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher Leiharbeitnehmeri:innen bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie ver- gleichbaren Arbeitnehmer:innen des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).

c

  1. im Falle der Übertragung von Leistungen auf einen Nachunternehmer dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerle-

h

gen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütungt in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 des jeweils aktuell geltenden Mindest- lohngesetzes zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

Ich habe / wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG, sowie die möglichen

d

Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages

i

oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/n dies.

g

i

  1. Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechts- verletzungen in Lieferketten gemäß Lieferkettentsorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

a

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen ist sich die Auftraggeberin ihrer Verantwortung bewusst. Die Grundsatzerklärung zu Menschenrechten (https://files.stadtreinigung.hamburg/srh-typo3l/website/nachhaltigkeit/Grundsatzerklaerung_Men- schenrechte_LkSG_signed.pdf) gilt sowohl für alle Mitarbeitenden in allen Geschäftsbereichen der Auftraggeberin als auch für alle ihre unmittelbaren Auftragnehmer und – innerhalb ihrer Einflussbereiche – für die weiteren Parteien in der Liefer- kette. Es wird von allen Parteien der Lieferkette erwartet, dass sie die Menscbhenrechte im Einklang mit dieser Erklärung und nach Maßgabe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) respektieren und sicherstellen.

e

Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns die grundlegenden menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Verbote

a

wie sie in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG aufgeführt sind, zu wahren und die in der Grundsatzerklärung der Auftraggeberin festgelegten Erwartungen in meiner / unserer eigenen Lieferkette zu achten. r ☐ Ich erkläre / wir erklären, dass nicht durch rechtskräftige Entscheidung festgestellt wburde, dass ich/wir meinen/un- seren Verpflichtungen nach dem LkSG nicht nachgekommen bin/sind und dass ich/wir insbesondere wegen eines

e

rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG nicht mit einer Geldbuße nach § 22 Abs. 1, 2 LkSG belegt worden bin/sind. i

t

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen nach dem LkSG nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber zwischenzeitlich abngemessene Ab- hilfe- und Präventionsmaßnahmen i.S.d. §§ 6, 7 LkSG sowie eine wirksame Selbstreinigung nach § 125 GWB

a

vorgenommen und unser Risikomanagement entsprechend angepasst haben. Entsprechende Nachweise hierüber werde ich / werden wir dem Auftraggeber auf Aufforderung unverzüglich vorlegen. r

!

!

Eigenerklärung zur Eignung 4 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 25]

U

n

Mir / uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem / unserem tAusschluss aus diesem Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre sowie zur Kündigung eines bereits ge- schlossenen Vertrages führen kann. Ich / wir verpflichte(n) mich / uns auch, die vorstehende Erklärung von Nach-

e

unternehmern zu fordern und diese zur Zustimmung des Auftraggebers vorzulegen, bevor die Beauftragung der Nachunternehmer erfolgt.

r

l

a

Ort: g

e

Datum:

n

Erklärende Person:

n

i

c

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i

g

i

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a

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i

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b

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Eigenerklärung zur Eignung 5 von 5 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 26]

U

n

t Erklärung zu Referenzaufträgen

e

r

im Vergabeverfahren

l

Vergabeanummer Bezeichnung

g

VOB OV-RV 2026-115 I nstandsetzung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

e

n

Name des Bieters:

n

Zum Nachweis unserer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit berufen wir uns auf

i

folgenden Referenzauftrag:

c

Die Erklärung ist entsprechend der geforderten Anzahl von Referenzaufträgen mit dem

h

Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegen. Soweit der Bieter weitere Referenzen angeben möchte/ weitere Referenzen gefordert sind, tbitten wir um eigenständige Ergänzung dieser Aufzählung.

d

d Referenz Nr.
Auftraggeber:i g
Ort Leistungserbringung:i t
Zeitraum Leistungserbringung:a l
Leistungb
Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….e a r b
Ansprechpartner:e i
Telefonnummer: E-Mail:t b

ba

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 27]

U

n

t

e

t e Referenz Nr.
r l Auftraggeber:
a g Ort Leistungserbringung:
e Zeitraum Leistungnserbringung:
n Leistung
i c Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….h
Ansprechpartner:t
Telefonnummer: E-Mail:d i
g i Referenz Nr.
Auftraggeber:t a
Ort Leistungserbringung:l
Zeitraum Leistungserbringung:b
Leistunge a
Die Referenzleistung ist mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und entspricht den Vorgaben aus dem Leitfaden, weil….r b e
Ansprechpartner:i t
Telefonnummer: E-Mail:b a

ar

!

!

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[Seite 28]

U

n

t Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung

e

im Vergabeverfahren

r

l

Vergabenummer Bezeichnung

a

V O B O V -R V 2026-115 I n s ta n d s e tz ung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

g

e

Name der Bewerber-/Bietergemeinschaft:

n

n

n
i Hinweis: Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft
c zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot abzugeben.

ch

t

Name des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bietergemeinschaft:

d

i

(Name)

g

i

(Adresse)

t

a

(Telefon)

l

(Fax)

b

(E-Mail)

e

a

Wir erklären, dass der o. g. Vertreter bevollmächtigt wird, die Bewerber-/Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. r

b

Wir erklären außerdem,

e

• dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle einer Auftiragserteilung als Gesamtschuldner haften,

t

• dass die in der Eigenerklärung zur Eignung und Tariftreue abgegebenen Erklärungen bfür alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gleichermaßen gelten. a

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 29]

U

n

t

tName und AnschriftUnterschrift des Mitglieds
e r l a Mitglied 1(Firma) (Adresse) g(Ansprechpartner) e(Telefon) n (Fax) (E-Mail)Datum: Unterschrift:
Mitglied 2n (Firma) i c (Adresse) h (Ansprechpartner) t (Telefon) (Fax) d (E-Mail)Datum: Unterschrift:
Mitglied 3i g (Firma) i (Adresse) t (Ansprechpartner) (Telefon) (Fax) (E-Mail)Datum: Unterschrift: a l b
Mitglied 4(Firma) (Adresse) (Ansprechpartner) (Telefon) (Fax) (E-Mail)e Datum: a r Unterschrift: b e i t

tb

a

r

!

!

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 30]

U

n

t

Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

e

r

für folgendes Vergabeverfahren:

l

a

Vergabenummer Bezeichnung VOB OV-RV g2026-115 Instandsetzung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

e

Name des Bieters: _______________________________________________________________________

n

Es ist beabsichtigt, im Falle des Zuschlags folgende Leistungsteile auf Nachunternehmer zu übertragen:

n

i

Art und Umfang der Nachunternehmerleistung;
i ggf. betroffenes Los
c h t d i g i t a l Anteil der Leistung des Nachunternehmers am Gesamtauftrag in €:
b e a r b e i t b a
r !

!!

Nachunternehmererklärung 1 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 31]

U

n

t

t Art und Umfang der Nachunternehmerleistung;
ggf. betroffenes Los
e r l a g e n
n i c h t d i g i
t a l b e a r b e

ei

t

b

Sollten die Bieter weitere Nachunternehmer einsetzen, bitten diese Auflistung eigenständig ergänzen.

a

Für die weitere Auflistung gilt ebenfalls der Inhalt dieser Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.

r

!

!

Nachunternehmererklärung 2 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 32]

U

n

t

e

Ich verpflichte mich entsprechend § 5 Abs. 4 HmbVgG

r

• lmeine Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Teil B (VOB/B) zum

a

Vertragsbestandteil zu machen,

g

• meinen Nachunternehmern die Pflichten der §§ 3 (Tariftreueerklärung und Mindestlohn), 3a (sozialverträgliche

e

Beschaffung) und 10 (Kontrollen) HmbVgV aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehnmer zu kontrollieren, • meinen Nachunternehmer keine ungünstigeren (Zahlungs-)bedingungen, als sie für mich selbst im Rahmen der

Vergabeunterlagen gelten, aufzuerlegen.

n

i

Ich werde nur Nachunternehmer beauftragen, die

c

• die über die wirtschaftlichhe und finanzielle und auch über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die ihnen ütbertragenen Leistungen durchzuführen, verfügen, • Mitglied der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft sind,

• die ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen

d

sind und

i

• über die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die zur Übertragung vorgesehenen Leistungen

g

verfügen.

i

Ich nehme zu Kenntnis, dass der Auftraggeber von tden in die engere Wahl kommenden Bietern vor Zuschlagserteilung die namentliche Benennung dera Nachunternehmer und die Vorlage einer Nachunternehmerverpflichtungserklärung verlangen kann.

l

Im Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV, § 34 UVgO, 6d VOB/A-EU) bin ich verpflichtet, bereits mit dem

b

Teilnahmeantrag bzw. Angebot zusätzlich zu dieser Erklärung eine unterschriebene

e

Nachunternehmerverpflichtungserklärung vorzulegen.

a

r

b

e

i

t

b

a

r

!

!

Nachunternehmererklärung 3 von 3 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 33]

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n

t

e

r Nachunternehmerverpflichtungserklärung

l

a

Für folgendes Vergabeverfahren:

g

Vergabenummer Bezeichnung

e

V O B O V - R V 2026-115 I n s t a n d s e tz ung von Müll- und Holzverbrennungskesseln

n

bestätigen wir

n

Firma i

c

h

Adresse

t

Ansprechpartner

d

Telefon

i

Fax g

i

E-Mail

t

hiermit dem Unternehmen

a

l

(Name des Bieters / Bewerbers)

b

e

zur Vorlage gegenüber dem Auftraggeber, dass wir uns verbindlich gegenüber dem vorgenannten Bieter bzw. Bewerber

a

verpflichten, im Fall der Zuschlagserteilung diesem die in Anlage (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) beschriebenen Leistungen zu erbringen und die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen (Eirgnungsverleiher).

b

Wir erklären für den Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass wir

e

gemeinsam mit dem vorgenannten Bieter bzw. Bewerber für die Auftragsausführung gemeinsam haften.

i

t

Mein/ unser Unternehmen ist unter der Nr.___________________ in das Handelsregister des Amtsgerichts vergleichbare Register) _____________________________ eingetragen. b

a

r

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Nachunternehmerverpflichtungserklärung 1 von 4 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 34]

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t

e

Im Hirnblick auf die Eignungsleihe (§ 47 VgV, § 34 UVgO, § 6d VOB/A-EU) zugunsten des Bewerbers/ Bieters erklären wir uns hinsichtlich unserer Eignung als Eignungsverleiher wie folgt:

l

a

a EignungskriteriumNachweis des Eignungsverleihers
g e Bitte ergänzen Sie an dieser Stelle die Eignungskriterien aus dem Leitfaden, für die Sie dem Bewerber/ Bieter Ihre Eignunng leihen.
n i
c h t
d i g i
ta l

b

e

Sofern Sie weitere Eignungskriterien nennen möchten, bitten wir Sie, diese Tabelle auf einem separaten Blatt fortzuführen.

a

Der Inhalt dieser Nachunternehmerverpflichtungserklärung bezieht sich auch auf das separate Blatt.

r

Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern.

b

Erklärung zum Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

e

I. Verurteilungen/Geldbußen

i

Bitte ankreuzen: t

b

☐ Ich/wir erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten im Sinne von § 123 Abs. 3 GWB meinem/unserem Unter- nehmen zuzurechnen ist, wegen eines der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden aist und gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße gemäß § 30 OWiG wegen eines dieser Straftatbestände rechtskräftig

r

festgesetzt wurde:

!

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 2 von 4

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 35]

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n

t

e

r§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristi- scher Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

l

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen

a

der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweiseg dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

e

§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

n

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte r ichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen

n

Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

i

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchsc (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgehsetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

t

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 2d32b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitu- tion, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

i

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar wegen eines der vorggenannten Straftatbestände eine Verurteilung rechtskräftig erfolgt ist bzw. eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde, aber ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne

i

von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizufügen).

t

a

II. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

l

Bitte ankreuzen: ☐ Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir meinen Verpflichtungen zur Zahlung vonb Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozi- alversicherung stets nachgekommen bin/sind.

e

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder baestandskräftige Verwaltungsentschei- dung festgestellt wurde, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Bei-

r

trägen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen bin/sind, ich/wir aber die Zahlungen zwischenzeitlich vorge- nommen bzw. mich/uns zur Zahlung (inkl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) vberpflichtet habe/n (Nachweise sind beizufügen).

e

i

III. Erklärungen zu sonstigem Fehlverhalten t

b

Bitte ankreuzen:

a

☐ Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen

r

bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtun-

!

gen verstoßen hat und keine Straftaten gegen die Umwelt im Sinne der §§ 324-330 StGB begangen hat,

!

Nachunternehmerverpflichtungserklärung 3 von 4 Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 36]

U

n

t

e

rnicht zahlungsunfähig ist, kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich nicht in Liquidation

l

befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

a

im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Un- ternehmgens in Frage gestellt wird, keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfäl-

e

schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

n

bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt h at bzw. dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder einer vergleichba- ren Rechtsfolge geführt hat,

n

keine schwerwiegende Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien begangen oder diesbe- zügliche Auskünfte zurücikgehalten hat, keine gemäß § 21 des Arbeitcnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohnge- setzes oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren berechti-

h

gende Verfehlung begangen hat. ☐ Ich/Wir erklären, dass ich/wir von detr Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach § 31 UVgO bzw. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB von der Teilnahme am Wettbewerb und der Vergabe öffentlicher Aufträge ausge- schlossen bin/sind.

d

☐ Weiterhin erkläre ich/wir hiermit, dass keine Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs.2 des Gesetzes zur Errichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbeweribs ((GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl.2013, S. 417)) vor- gelegen haben.

g

☐ Ich/wir erkläre/n, dass zwar ein Fehlverhalten im Sinne der vorstehenden Aufzählungen begangen wurde, aber

i

ich/wir Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 Abs. 1 GWB ergriffen habe/n (Nachweise sind beizu- fügen).

t

a

Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage von Nachweisen oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/un- seren Ausschluss vom Vergabeverfahren oder zur Vergabesperre nalch § 6 (GRfW) sowie zur Kündigung etwa erteilter Aufträge führen kann.

b

Ort, Datum und Unterschrift des Nachunternehmers

e

Ort a Datum: Erklärende Person: r

b

Unterschrift: _____________________________________________________ e

i

t

b

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Nachunternehmerverpflichtungserklärung 4 von 4

Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "Bewerben"

[Seite 37]

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n

t Allgemeine Informationen zur Umsetzung der

edatenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14

r der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

l für Vergabeverfahren von Bauleistungen

der Stadtreinigung Hamburg AöR

a

g

e

Vorwort

n

Die Vergabestelle (VSt) d er Stadtreinigung Hamburg (SRH) vergibt öffentliche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnis-

n

sen verarbeitet die SRH personenbezogene Daten von Bietern, Bewerbern und Vertragspartnern.

i

Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

c

Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Beispiel erheben, spei-

h

chern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

t

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

d

i

g

Inhaltsverzeichnis i

t

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ..............................................................2

a

  1. Wer ist Datenschutzbeauftragter? ......................................................................................2

l

  1. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ............................................................................2

b

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ..................................................2

e

  1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte

a

weitergegeben werden? .....................................................................................................3

r

  1. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .......................................................................3

b

  1. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? ............................3

e

i

t

b

a

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Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "BeweDrSbGeVnO" Information 012020 1 von 4

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n

t1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? eVerantwortlich für die Datenverarbeitung bei Vergaben im Sinne der DSGVO ist: Stadtreinigung Hamburg AöR

r

B u ll e r d e ic h 1 9

l

20537 Hamburg

a

Hinweis:

g

Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieter- kommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden.

e

n

  1. Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Die betriebliche Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen: Stadtreinigung Hamburg n z.Hd. Datenschutzbeauftragte Bullerdeich 19 i 20537 Hamburg

c

E-Mail: da te n s c h u t z@ s t a d tr e in i g u n g .h a m burg

h

  1. Zu welchem Zweck und auf welcher tRechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerb er am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resul- tierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt.

d

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss

i

vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die

g

Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nuir zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet.

t

Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch personenbezogene Daten bei Drittean erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung ver- pflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentral- register abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechendeln Auskunfteien abgefragt. Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erho- benen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startsbeite des Bieterportals (www.vergabe.rib.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere perso- nenbezogene Daten anzugeben. e Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e

a

i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der VOB/A u. a.

r

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

b

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

e

• Identifikations- und Kontaktangaben Zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unterinehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer

t

• Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referbenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben

a

• Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung

r

verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezent- ralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.

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Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "BeweDrSbGeVnO" Information 012020 2 von 4

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t5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? eAlle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rah- mren des Vergabeverfahrens werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Dritte weitergegeben: • Öffnlung der Angebote Gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A, § 14 Abs. 6 VOB/A EU werden die Namen der beteiligten Bieter sowie die ungeprüften Angebotassummen ihrer Angebote an die beteiligten Bieter weitergeleitet. • Vergabekammern/Gerichte

g

Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter

e

im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwär- zung der personennbezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter. 6. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

n

Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzli- chen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie dies für die Erfüllung unserer

i

gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Aus- übung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwal-

c

tungsvorschriften erforderlich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchhes (BGB), sowie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB, AO.

t

  1. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.

d

• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSiGVO können Sie vom Verantwortlichen Auskunft über Ihre verarbei- teten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das

g

Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) i Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung ver- langen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie tunter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.

a

• Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie ldie Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ver- langen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestel le zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.

b

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden

e

Daten zu verlangen.

a

• Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen

r

Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für

b

die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbei- tung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

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Digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche "BeweDrSbGeVnO" Information 012020 3 von 4

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t

• Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) eWenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die rbzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die elntsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:

a

Haus-/Postanschrift:

g

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

e

Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg

n

Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenscnhutz.hamburg.de

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[Seite 41]

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n

t Technische Voraussetzungen und Modalitäten der

Ausschreibungsteilnahme bei elektronischen Vergabeverfahren

e

über die Vergabeplattform RIB

r

l

Technischea Voraussetzungen/Browsereinstellungen Betriebssystemge: Windows 7; Windeows 8; Windows 10

n

Browser: Microsoft IE ab Version 11

Mozilla Firefox ab Version 24

n

Apple Safari ab Version 5.1.9

i

Google Chrome

c

h

Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac

t

Da die zur elektronischen Angebotsabgabe benötigte Software derzeit nur unter Windows läuft, wird empfoh- len, die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. d

i

Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Lignux Da die zur elektronischen Angebotsabgabe benötigte iSoftware derzeit nur unter Windows läuft, wird empfoh- len, die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.

t

a

Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch die Vlergabestelle Grundsätzlich werden sämtliche Vergabeunterlagen auf der Verga beplattform RIB elektronisch bereitgestellt. Nur soweit dies aus technischen Gründen erforderlich ist, werden einzelne Unterlagen auf anderem Wege

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zugänglich gemacht, worüber die Bewerber/Bieter entsprechend informiert werden. Der Zugang zu den Verga- beunterlagen erfordert keine Anmeldung bzw. Registrierung. Für die Abgeabe von Teilnahmeanträgen und An- geboten ist eine solche jedoch erforderlich (siehe unten).

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Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform

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Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist eine Registrierung auf weww.vergabe.rib.de über ITWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany erforderlich.

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Die Bewerber/Bieter laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bearbeitbaren Vergabeunterlagen in digi-

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taler Form über den Bieterclient ava-sign von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sigbn in einer über- sichtlichen Baumstruktur dargestellt.

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Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. ava-sign ermöglicht eine

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einfache und komfortable Bearbeitung der Vergabeunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschr!eibun- gen.

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Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter

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Für die Einreichung zusätzlicher, in den Vergabeunterlagen nicht vorgegebener bzw. enthaltener Anlagen, sind rfür die Bieter folgende Ordner vorgesehen: • lOrdner Bescheinigungen − z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)

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• Ordner Anlagen

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− für Begleitschreiben − für voen der Vergabestelle in dem Leitfaden für den Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbedingun- gen), der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und/oder der Aufforderung zur Ab-

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gabe eines Angebots geforderte Unterlagen • Ordner Nebena ngebote − für zugelassene Nebenangebote.

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− Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausge- schlossen wordeni, wird kein Ordner bereitgestellt.

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Fragen stellen und den Fragen-Antworten-Katalog einsehen

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Das Programm iTWO Tender bietet altlen Bewerbern/Bietern die Möglichkeit, den Fragen-Antworten-Katalog zu den Ausschreibungen einzusehen. Hierfür müssen nur die Details einer Vergabe geöffnet werden.

Damit ein Bewerber/Bieter selbst eine Frage stellen kann, muss er das Paket mit den Vergabeunterlagen

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laden, was mithilfe der Funktion „Bewerben“ erfolgt. Auf der rechten Seite befindet sich dann ein Aktionenfeld, in dem u.a. die Option „Frage stellen“ aufgeführit ist. HINWEIS: Die Betreffzeile wird im Fragen-Antworgten-Katalog nicht aufgeführt, sondern lediglich die Frage. Bitte stellen Sie die Frage also so detailliert wie möglich, um Missverständnisse zu vermeiden

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Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe abrufen

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tHinweise zur Angebotsabgabe

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Guten Tag,

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sofern Sie zusätzlich zu dem Merkblatt „Technische Voraussetzungen und Modalitäten der Ausschareibungsteilnahme bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform RIB“, technische Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bitte den Systemhersteller:

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  • Fragen nstellen per E-Mail (kostenfrei)
  • Fragen / Hilfestellung per Hotline 09001-144330

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(kostenpflichtig, derzeit 1,95 Euro / Minute)

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  • Onlinetraining

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(kostenpflichtig)

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Zusätzlich können Sie sich bei technischen Protblemen mit der Vergabeplattform an einen Mitarbeitenden der Stadtreinigung Hamburg wenden:

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  • Technische Hilfestellung per Telefon +49 40 25l76 1633 (kostenfrei) Anrufe werden während der üblichen Arbeitszeiten entgegenbgenommen. Bitte melden Sie sich möglichst bis 24 Stunden vor der Submission.

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Bitte beachten Sie: Die Stadtreinigung Hamburg wird nur rein technische Fragen

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beantworten, es werden keine Informationen zu den Ausschreibungen herausgegeben.

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Zentraler Einkauf

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Stadtreinigung Hamburg t

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