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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung
LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C
45200000-9Komplett-oderTeilbauleistungenim gemäßEntgelttabelleNr.1„Bauhauptleistungen“ HochbausowieTiefbauarbeiten (Seite2)
DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.
Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anlage
(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)
Lohngitter in Form von Entgelttabellen
Entgelttabelle Nr. 01
Bauhauptleistungen
Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.
Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.
1. Anwendungsbereich
Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird
auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen
angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit
durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland
erbracht werden.
2. Entgeltmodalitäten
2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der
Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.
2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete
Arbeitsstunde.
2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes
(GE) je geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem
Entgeltstundenlohn (EL) und dem Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent
des EL zusammen.
2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf
Baustellen, sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten
einschließlich Produktionsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe
und der Fahrdienste beschäftigt werden, soweit hierdurch der jeweilige
Mindestlohn nicht unterschritten wird. Für die auf Baustellen geleisteten
Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch Anspruch auf den BZ.
2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich
nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit
sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
DEnietsgee lEttnatbgeellltetaNbre.l0le1 iBsta auhna duepntl emisatußnggeebnlichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Seite2 EStnatngde:ltDtaerzifevmerbtreärg2e0)2 a5ngelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im
Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.
2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen.
Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B.
Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
DEnietsgee lEttnatbgeellltetaNbre.l0le1 iBsta auhna duepntl emisatußnggeebnlichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Seite3 EStnatngde:ltDtaerzifevmerbtreärg2e0)2 a5ngelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.
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3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter
Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:
3.1. Allgemein
Stand:Dezember20 EntgelttabelleNr.0
025 01Bauhauptleistungen
S
| EG | Bezeichnung der Tätigkeit | ggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende Beispiele | Entgelt in Euro | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EL | BZ | GE | |||
| 1 | Werker und Maschinenwerker Tätigkeit: - einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung | Tätigkeitsbeispiele: - Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln - Reinigungs- und Aufräumarbeiten - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen - Mischen von Mörtel und Beton - Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten - Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes - Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten - manuelle Erdarbeiten - manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben | 14,42 ab 01.04.2026 14,98 | 0,85 0,88 | 15,27 15,86 |
| 2 | Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeit: - fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbilds oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet - Baumaschinistenlehrgang - anderweitig erworbene gleichwertige Fertigkeiten | Tätigkeitsbeispiele: - Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur): - Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse Baustellen-Magaziner: - Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen - Führen von Bestandslisten Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter): - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen Fertigteilbauer: - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile - Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen - Herstellen von Verbundbauteilen - Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen Fuger, Verfuger: - Herstellen von Fugenmörtel aller Art | 17,03 ab 01.04.2026 17,69 | 1,00 1,04 (Entgeltta | 18,03 18,73 Anlage zu 231HB/23 |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite4 bellen) 32HB
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- Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
- Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Gleiswerker:
- Herstellen des Unterbaus
- Verlegen von Schwellen und Schienen Mineur:
- Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau
- Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
- Vorbereiten des Untergrundes
- Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
- Zurichten und Befestigen von Putzträgern
- Herstellen und Aufbringen von Putzen
- Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rabitzer:
- Herstellen der Unterkonstruktionen
- Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rammer (Pfahlrammer):
- Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
- Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände Rohrleger:
- Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
- Abdichten von Rohrverbindungen
- Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen Schalungsbauer (Einschaler):
- Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
- Herstellen von Schalplatten
- Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen Schwarzdeckenbauer:
- Vorbereiten des Untergrundes
- Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
- Einbauen und Verdichten des Mischgutes
- Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken Betonstraßenwerker:
- Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
- Herstellen von Betonstraßendecken Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
- Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
- Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch Terrazzoleger:
- Herstellen von Terrazzomischungen
- Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
- Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo Wasser- und Landschaftsbauer:
- Herstellen von Uferbefestigungen
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
Seite5 (Entgelttabellen) Anlage zu 231HB/232HB
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S E
Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
S
| - Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen - Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten Maschinisten: - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten Kraftfahrer: - Führen von Kraftfahrzeugen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer (entsprechend EG 2) | weitere Anforderungen: nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 2 | 19,27 ab 01.04.2026 20,02 | 1,13 1,18 | 20,40 21,20 |
| 3 | Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfahrer Tätigkeit: - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung - Berufsausbildung zum Baugeräteführer - Prüfung als Berufskraftfahrer - durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten | 21,79 ab 01.04.2026 22,64 | 1,28 1,33 | 23,07 23,40 | |
| Holz- und Bautenschutzgewerbe sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung | 17,93 | ||||
| 4 | Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer Tätigkeit: - selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Prüfung als Baumaschinenführer - Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr der Tätigkeit | 23,68 ab 01.04.2026 24,60 | 1,40 1,45 | 25,08 Anlage 26,05 zu | |
| Fließen-, Platten- und Mosaikleger | 24,39 ab 01.04.2026 25,34 | 1,44 (Entgeltta 1,50 | 25,83 231HB/23 26,84 |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite6 abellen) 32HB
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S E
Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
Se
| - durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten | Baumaschinenführer | 24,04 ab 01.04.2026 24,98 | 1,41 1,47 | 25,45 26,45 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stuckateure und Gipser Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der Stuckateure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten ausführen: - Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen und Ansetzen von Profilen; - Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen und Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro; - Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und Geländemodellen sowie Dekorelementen. | 24,39 ab 01.04.2026 25,34 | 1,44 1,50 | 25,83 26,84 | |||
| Holz- und Bautenschutzgewerbe sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung | 18,87 | |||||
| ab 10. Jahr der Tätigkeit | 19,81 | |||||
| 5 | Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Tätigkeit: Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten - selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung - Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der Störungserkennung | Regelqualifikation: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter, Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung | 24,80 ab 01.04.2026 25,77 | 1,46 1,52 | 26,26 27,29 | |
| 6 | Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Tätigkeit: - Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: - Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier - Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne Werkpolierprüfung | Weitere Anforderung: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor dem 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.08.2007 | 27,01 ab 01.04.2026 28,06 | 1,59 1,66 (Entgelttab | 28,60 Anlage 29,72 zu 231HB/23 |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite7 bellen) 2HB
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3.2 Poliere und Angestellte
Stand:Dezemb Entgelttabelle
ber2025 eNr.01Bauhauptleistungen
Se
| EG | Bezeichnung der Tätigkeit | ggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende Beispiele | Entgelt in Euro |
|---|---|---|---|
| 1 | Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit und keine Berufsausbildung erfordern. | 16,56 ab 01.04.2026 17,21 | |
| 2 | Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene Berufsausbildung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | Beispiele: 1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne; 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile; 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten; 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen unter Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen | 18,88 ab 01.04.2026 19,62 |
| 3 | Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich ist | Beispiele: 1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen; 2. Massenermittlungen für Bauteile; 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung; 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen, 6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder Verwaltungsaufgaben; 8. Archivarbeiten. | 21,44 ab 01.04.2026 22,28 Anlage |
| 4 | Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für die - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) oder | Beispiele: 1. Anfertigen von Plänen; 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen; 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten; 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; | 24,09 zu 231HB/23 ab 01.04.2026 (Entgelttab 25,03 |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite8 bellen) 2HB
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S E
Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
Se
| - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | 5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten. | ||
|---|---|---|---|
| 5 | Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | Beispiele: 1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen; 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation; 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, 4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen; 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen; 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in der Arbeitsvorbereitung; 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen; 10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten; 11. Korrespondenz in einer Fremdsprache | 26,82 ab 01.04.2026 27,87 |
| 6 | Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Diplomabschluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | Beispiele: 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen; 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen; 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen; 7. Erstellen von Kalkulationen; 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung; 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen Bauleiters; 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware; 13. Führen eines Sekretariats; 14. Korrespondenz in Fremdsprachen. | 29,65 ab 01.04.2026 30,81 Anlage zu 2 |
| 7 | Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenverantwortlich ausführen, für die | Beispiele: 1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; | 31HB/23 32,64 (Entgelttab ab 01.04.2026 33,91 |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite9 bellen) 32HB
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Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
| - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss oder - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder - Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist und - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. | 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; 3. Anfertigen von statischen Berechnungen; 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen; 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorbereitung; 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung; 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten; 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des Sekretariats der Geschäftsleitung. | ||
|---|---|---|---|
| 8 | Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende Berufserfahrung oder - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist und - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister. | Beispiele: 1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen; 2. Anfertigen von Objektplänen; 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen; 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen; 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen; 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der eigenverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden; 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden; 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle; 13. Vorbereiten von Bilanzen; 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung; 16. Erstellen von EDV-Konzepten. | 35,72 ab 01.04.2026 37,12 Anlage zu 231HB (Entg |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite10 elttabellen) B/232HB
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Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen
| 9 | Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | Beispiele: 1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder kaufmännischer Arbeiten; 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen; 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne; 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen; 6. Erstellen von Bilanzen; 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden; 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten. | 39,67 ab 01.04.2026 41,22 |
|---|---|---|---|
| 10 | Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und Weisungsbefugnis verfügen, für die - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte - Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist. | 44,20 ab 01.04.2026 45,93 | |
| 11 | Poliere im feuerungstechnischen Gewerbe | Feuerungs- und Ofenpoliere, Koksofen- und Gewerksofenbau-Poliere sowie Ofenmeister | 30,07 ab 01.04.2026 37,48 A |
| Schornsteinbau-Poliere | 37,55 nlage ab 01.04.2026 39,02 zu |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite11 (Entgelttabellen) 231HB/232HB
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich
| Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - n icht abschließend | Beschreibung der Leistung |
|---|---|
| Entgelttabelle Nr. 1 | Bauhauptleistungen |
| 45111230-9 | Baugrundverfestigungsarbeiten |
| 45111240-2 | Baugrundentwässerungsarbeiten |
| 45111291-4 | Erschließungsarbeiten |
| 45112100-6 | Grabenaushub |
| 45112200-7 | Bodenabtrag |
| 45112210-0 | Mutterbodenabtrag |
| 45112300-8 | Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten |
| 45112310-1 | Aufschüttungsarbeiten |
| 45112320-4 | Landgewinnungsarbeiten |
| 45112330-7 | Wiederurbarmachung |
| 45112350-3 | Erschließung von Ödland |
| 45112420-5 | Fundamentaushub |
| 45112440-1 | Terrassierung von Hügeln |
| 45112441-8 | Terrassierungsarbeiten |
| 45112500-0 | Erdbewegungsarbeiten |
| 45112600-1 | Einschnitt und Auftrag |
| 45120000-4 | Versuchs- und Aufschlussbohrungen |
| 45121000-1 | Versuchsbohrungen |
| 45122000-8 | Aufschlussbohrungen |
| 45200000-9 | Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
| 45210000-2 | Bauleistungen im Hochbau |
| 45211000-9 | Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser |
| 45211100-0 | Bauarbeiten für Wohnhäuser |
| 45211200-1 | Bau von Heimen |
| 45211300-2 | Bau kompletter Wohnhäuser |
| 45211340-4 | Bau von Mehrfamilienhäusern |
| 45211341-1 | Bau von Wohnungen |
| 45211350-7 | Bau von Mehrzweckgebäuden |
| 45212150-2 | Bau von Kinos |
| 45212160-5 | Bau von Kasinos |
| 45212170-8 | Bau von Unterhaltungsgebäuden |
| 45212171-5 | Bau von Unterhaltungszentren |
| 45212172-2 | Bau von Freizeitheimen |
| 45212180-1 | Bau von Kartenverkaufsstellen |
| 45212200-8 | Bauarbeiten für Sportanlagen |
| 45212210-1 | Bau von Einzweck-Sportanlagen |
| 45212212-5 | Bauarbeiten für Schwimmbäder |
| 45212220-4 | Bau von Mehrzweck-Sportanlagen |
| 45212311-9 | Bau von Kunstgalerien |
| 45212312-6 | Bau von Ausstellungszentren |
| 45212313-3 | Bau von Museen |
| 45212314-0 | Bau von historischen Monumenten oder Gedächtnismalen |
| 45212321-2 | Bau von Auditorien |
| 45212322-9 | Bau von Theatern |
| 45212330-8 | Bau von Bibliotheken |
| 45212331-5 | Bau von Multimedia-Bibliotheken |
| 45212340-1 | Bau von Vortragssälen |
| 45212351-1 | Bau von prähistorischen Monumenten |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite12 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45212352-8 | Bau von Industriedenkmalen |
|---|---|
| 45212353-5 | Bau von Palästen |
| 45212354-2 | Bau von Schlössern |
| 45212360-7 | Bau von Gebäuden für die Religionsausübung |
| 45212361-4 | Bau von Kirchen |
| 45212411-0 | Bau von Hotels |
| 45212412-7 | Bau von Herbergen |
| 45212421-3 | Bau von Restaurants |
| 45212422-0 | Bau von Kantinen |
| 45212423-7 | Bau von Cafeterias |
| 45213110-7 | Bau von Geschäftsgebäuden |
| 45213111-4 | Bau von Einkaufszentren |
| 45213120-0 | Bau von Postämtern |
| 45213130-3 | Bau von Banken |
| 45213141-3 | Bau von Markthallen |
| 45213150-9 | Bau von Bürogebäuden |
| 45213221-8 | Bau von Lagerhallen |
| 45213230-4 | Bau von Schlachthöfen |
| 45213240-7 | Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden |
| 45213241-4 | Bau von Scheunen |
| 45213242-1 | Bau von Viehställen |
| 45213251-7 | Bau von Industrieanlagen |
| 45213252-4 | Bau von Werkstätten |
| 45213260-3 | Bau von Lagerdepots |
| 45213311-6 | Bau von Busbahnhöfen |
| 45213312-3 | Bau von Parkhäusern |
| 45213313-0 | Bau von Raststättengebäuden |
| 45213314-7 | Bau von Busbetriebshöfen |
| 45213321-9 | Bau von Bahnhöfen |
| 45213322-6 | Bau von Kopfbahnhöfen |
| 45213331-2 | Bau von Flughafengebäuden |
| 45213332-9 | Bau von Flughafenkontrolltürmen |
| 45213341-5 | Bau von Fährverkehrsgebäuden |
| 45213342-2 | Bau von Ro-Ro-Terminals |
| 45213351-8 | Bau von Flugzeugwartungshallen |
| 45213352-5 | Bau von Reparaturlagern |
| 45214210-5 | Bau von Grundschulen |
| 45214220-8 | Bau von weiterführenden Schulen |
| 45214230-1 | Bau von Sonderschulen |
| 45214310-6 | Bau von Berufsschulen |
| 45214320-9 | Bau von Fachschulen |
| 45214410-7 | Bau von Fachhochschulen |
| 45214420-0 | Bau von Hörsälen |
| 45214430-3 | Bau von Sprachlaboren |
| 45214610-9 | Bau von Laborgebäuden |
| 45214620-2 | Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen |
| 45214640-8 | Bau von Wetterstationen |
| 45215110-1 | Bau von Heilbädern |
| 45215120-4 | Bau von medizinischen Spezialgebäuden |
| 45215130-7 | Bau von Kliniken |
| 45215140-0 | Bau von Krankenhauseinrichtungen |
| 45215212-6 | Bau von Altersheimen |
| 45215213-3 | Bau von Pflegeheimen |
| 45215214-0 | Bau von Wohnheimen |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite13 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45215215-7 | Bau von Kinderheimen |
|---|---|
| 45215221-2 | Bau von Tagesstätten |
| 45215222-9 | Bau von Behördenzentren |
| 45215400-1 | Friedhof |
| 45215500-2 | Öffentliche Toiletten |
| 45216111-5 | Bau von Polizeirevieren |
| 45216112-2 | Bau von Gerichtsgebäuden |
| 45216113-9 | Bau von Gefängnissen |
| 45216121-8 | Bau von Feuerwachen |
| 45216122-5 | Bau von Sanitätswachen |
| 45216123-2 | Bau von Gebäuden der Bergwacht |
| 45216124-9 | Bau von Rettungsbootstationen |
| 45216125-6 | Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste |
| 45216126-3 | Bau von Gebäuden der Küstenwache |
| 45216127-0 | Bau von Rettungsdienststationen |
| 45216128-7 | Bau von Leuchttürmen |
| 45216220-2 | Bau von Militärbunkern |
| 45216230-5 | Bau von Militärschutzräumen |
| 45216250-1 | Bau von Verteidigungsgräben |
| 45221110-6 | Bau von Brücken |
| 45221111-3 | Bau von Straßenbrücken |
| 45221112-0 | Bau von Eisenbahnbrücken |
| 45221113-7 | Bau von Fußgängerbrücken |
| 45221120-9 | Bau von Viadukten |
| 45221121-6 | Bau von Straßenviadukten |
| 45221122-3 | Bau von Eisenbahnviadukten |
| 45221200-4 | Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen |
| 45221210-7 | Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen |
| 45221211-4 | Straßenunterführung |
| 45221240-6 | Bauarbeiten für Tunnel |
| 45221241-3 | Bau von Straßentunnels |
| 45221242-0 | Bau von Eisenbahntunnels |
| 45221243-7 | Bau von Fußgängertunnels |
| 45221244-4 | Bau von Kanaltunnels |
| 45221245-1 | Bau von Flusstunnels |
| 45221246-8 | Bau von Unterwassertunnels |
| 45221247-5 | Tunnelbauarbeiten |
| 45221250-9 | Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen |
| 45222100-0 | Bau von Abfallbehandlungsanlagen |
| 45222110-3 | Bau von Mülldeponien |
| 45222200-1 | Ingenieurarbeiten für Militäranlagen |
| 45222300-2 | Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen |
| 45223210-1 | Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen |
| 45223220-4 | Rohbauarbeiten |
| 45223300-9 | Bau von Parkplätzen |
| 45223310-2 | Bau von Tiefgaragen |
| 45223320-5 | Bau von Park- and Ride-Anlagen |
| 45223400-0 | Bau von Radarstationen |
| 45223600-2 | Bau von Hundezwingern |
| 45223700-3 | Bau von Raststätten |
| 45223710-6 | Bau von Autobahnraststätten |
| 45223720-9 | Bau von Tankstellen |
| 45223800-4 | Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen |
| 45223820-0 | Fertigbauelemente und -teile |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite14 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45223821-7 | Fertigbauelemente |
|---|---|
| 45223822-4 | Fertigbauteile |
| 45231100-6 | Bauarbeiten für Rohrleitungen |
| 45231110-9 | Rohrverlegearbeiten |
| 45231111-6 | Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen |
| 45231112-3 | Installation von Rohrleitungsnetzen |
| 45231113-0 | Neuverlegung von Rohrleitungen |
| 45231300-8 | Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
| 45231400-9 | Bauarbeiten für Starkstromleitungen |
| 45232100-3 | Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen |
| 45232140-5 | Bau von Fernheizleitungsnetzen |
| 45232150-8 | Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen |
| 45232151-5 | Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen |
| 45232200-4 | Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen |
| 45232300-5 | Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen |
| 45232310-8 | Bauarbeiten für Fernsprechleitungen |
| 45232311-5 | Leitungen für Notrufsäulen |
| 45232320-1 | Kabelfernsehleitungen |
| 45232330-4 | Errichtung von Antennen |
| 45232332-8 | Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten |
| 45232340-7 | Bau von Basisstationen für den Mobilfunk |
| 45232440-8 | Bauarbeiten für Abwasserrohre |
| 45232451-8 | Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten |
| 45232452-5 | Entwässerungsarbeiten |
| 45232453-2 | Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen |
| 45232454-9 | Bau von Regenwasserbecken |
| 45232460-4 | Sanitäre Anlagen |
| 45233000-9 | Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen |
| 45233100-0 | Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen |
| 45233110-3 | Bauarbeiten für Autobahnen |
| 45233120-6 | Straßenbauarbeiten |
| 45233121-3 | Bauarbeiten für Hauptstraßen |
| 45233122-0 | Bau von Ringstraßen |
| 45233123-7 | Bau von Nebenstraßen |
| 45233124-4 | Bau von Fernstraßen |
| 45233125-1 | Bau von Straßenkreuzungen |
| 45233126-8 | Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen |
| 45233127-5 | Bau von T-Kreuzungen |
| 45233128-2 | Bau von Verkehrskreiseln |
| 45233129-9 | Bau von Querstraßen |
| 45233130-9 | Bauarbeiten für Fernstraßen |
| 45233131-6 | Bauarbeiten für Hochstraßen |
| 45233139-3 | Instandhaltung von Fernstraßen |
| 45233140-2 | Straßenarbeiten |
| 45233141-9 | Straßeninstandhaltungsarbeiten |
| 45233142-6 | Straßenausbesserungsarbeiten |
| 45233144-0 | Bau von Überführungen |
| 45233160-8 | Pfade und andere ungeteerte Wege |
| 45233161-5 | Bau von Fußwegen |
| 45233162-2 | Bau von Fahrradwegen |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite15 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45233210-4 | Oberbauarbeiten für Fernstraßen |
|---|---|
| 45233220-7 | Oberbauarbeiten für Landstraßen |
| 45233221-4 | Straßenmarkierungsarbeiten |
| 45233222-1 | Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten |
| 45233223-8 | Aufbringen von Fahrbahnschichten |
| 45233224-5 | Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen |
| 45233225-2 | Bau von Straßen mit einer Fahrbahn |
| 45233226-9 | Bau von Zufahrtstraßen |
| 45233227-6 | Bau von Zubringerstraßen |
| 45233229-0 | Instandhaltung von Seitenstreifen |
| 45233251-3 | Erneuerung von Straßendecken |
| 45233252-0 | Oberbauarbeiten für Straßen |
| 45233253-7 | Oberbauarbeiten für Fußwege |
| 45233260-9 | Bau von Fußgängerwegen |
| 45233261-6 | Bau von Fußgängerüberführungen |
| 45233262-3 | Bau von Fußgängerzonen |
| 45233270-2 | Markierungsarbeiten für Parkplätze |
| 45233290-8 | Installation von Straßenschildern |
| 45233291-5 | Installation von Verkehrssäulen |
| 45233294-6 | Installation von Straßenverkehrssignalen |
| 45233300-2 | Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und Fußwege |
| 45233310-5 | Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen |
| 45233320-8 | Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen |
| 45233330-1 | Fundamentierungsarbeiten für Straßen |
| 45233340-4 | Fundamentierungsarbeiten für Fußwege |
| 45234113-1 | Rückbau von Gleisen |
| 45234116-2 | Gleisbauarbeiten |
| 45234127-2 | Bau von Straßenbahndepots |
| 45234130-6 | Gleisbettbauarbeiten |
| 45234140-9 | Bau von schienengleichen Bahnübergängen |
| 45234180-1 | Bau von Eisenbahnwerkstätten |
| 45234200-8 | Seilbahnsysteme |
| 45234210-1 | Seilbahnsysteme mit Kabinen |
| 45234240-0 | Standseilbahn |
| 45234250-3 | Bau von Drahtseilbahnen |
| 45235111-4 | Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten |
| 45235200-5 | Bauarbeiten für Start- und Landebahnen |
| 45235210-8 | Oberflächenerneuerung für Start- und Landebahnen |
| 45235300-6 | Bauarbeiten für Flugzeug-Rollfelder |
| 45235310-9 | Bau von Rollbahnen |
| 45235311-6 | Rollbahn-Befestigungsarbeiten |
| 45236100-1 | Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen |
| 45236110-4 | Oberbauarbeiten für Sportplätze |
| 45236111-1 | Oberbauarbeiten für Golfplätze |
| 45236112-8 | Oberbauarbeiten für Tennisplätze |
| 45236113-5 | Oberbauarbeiten für Rennbahnen |
| 45236114-2 | Oberbauarbeiten für Laufbahnen |
| 45236200-2 | Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen |
| 45236210-5 | Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze |
| 45236220-8 | Oberbauarbeiten für Tiergärten |
| 45236230-1 | Oberbauarbeiten für Gartenanlagen |
| 45236250-7 | Oberbauarbeiten für Parkanlagen |
| 45236300-3 | Oberbauarbeiten für Friedhöfe |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite16 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45240000-1 | Wasserbauarbeiten |
|---|---|
| 45241100-9 | Bau von Kais |
| 45241200-0 | Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen |
| 45241300-1 | Bau von Anlegeplätzen |
| 45241400-2 | Bau von Docks |
| 45241500-3 | Bau von Anlandevorrichtungen |
| 45245000-6 | Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen |
| 45246400-7 | Hochwasserschutzarbeiten |
| 45246410-0 | Wartung von Hochwasserschutzanlagen |
| 45246500-8 | Bau von Promenaden |
| 45247100-1 | Bauarbeiten für Wasserstraßen |
| 45247130-0 | Bau von Aquädukten |
| 45247200-2 | Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen |
| 45247210-5 | Bau von Dämmen |
| 45247211-2 | Bau von Dammwänden |
| 45247212-9 | Dammverstärkungsarbeiten |
| 45247220-8 | Bau von Wehren |
| 45247230-1 | Bau von Deichen |
| 45247240-4 | Bau von statischen Stauwerken |
| 45248100-8 | Bau von Kanalschleusen |
| 45248400-1 | Bau von Landebrücken |
| 45248500-2 | Bau von beweglichen Stauwerken |
| 45261100-5 | Errichtung von Dachstühlen |
| 45261420-4 | Abdichtungsarbeiten gegen Wasser |
| 45262200-3 | Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen |
| 45262210-6 | Fundamentierungsarbeiten |
| 45262212-0 | Verbauarbeiten |
| 45262213-7 | Schlitzwandbauweise |
| 45262220-9 | Brunnenbohrung |
| 45262300-4 | Betonarbeiten |
| 45262310-7 | Stahlbetonarbeiten |
| 45262311-4 | Betonrohbauarbeiten |
| 45262320-0 | Estricharbeiten |
| 45262321-7 | Estricharbeiten (Fußboden) |
| 45262330-3 | Betonreparaturarbeiten |
| 45262350-9 | Arbeiten mit nicht verstärktem Beton |
| 45262360-2 | Zementierungsarbeiten |
| 45262370-5 | Betonummantelungsarbeiten |
| 45262400-5 | Baustahlmontagearbeiten |
| 45262500-6 | Maurerarbeiten |
| 45262510-9 | Steinbauarbeiten |
| 45262512-3 | Quadersteinarbeiten |
| 45262520-2 | Mauerarbeiten |
| 45262522-6 | Mauerwerksarbeiten |
| 45262620-3 | Stützmauern |
| 45262680-1 | Schweißarbeiten |
| 45321000-3 | Wärmedämmarbeiten |
| 45332300-6 | Verlegen von Abwasserleitungen |
| 45410000-4 | Putzarbeiten |
| 45421120-1 | Einbau von Türschwellen |
| 45421141-4 | Einbau von Trennwänden |
| 45421146-9 | Einbau von abgehängten Decken |
| 45421152-4 | Installation von Trennwänden |
| 45431100-8 | Verlegen von Bodenfliesen |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite17 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| 45431200-9 | Verlegen von Wandfliesen |
|---|---|
| 45442300-0 | Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten |
| 45500000-2 | Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal |
| 45510000-5 | Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal |
| 45520000-8 | Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal |
| 70111000-2 | Erschließung von Wohngrundstücken |
| 70112000-9 | Erschließung von Nichtwohngrundstücken |
| 71311000-1 | Beratung im Tief- und Hochbau |
| 71311210-6 | Beratung im Bereich Straßenbau |
| 71311300-4 | Beratung im Bereich Infrastrukturen |
| 71312000-8 | Beratung im Hochbau |
| 71313100-6 | Lärmschutzberatung |
| 71313200-7 | Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik |
| 71313400-9 | Umweltfolgenabschätzung im Bau |
| 71313410-2 | Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau |
| 71313420-5 | Umweltnormen für den Bau |
| 71313430-8 | Analyse der Umweltindikatoren im Bau |
| 71313440-1 | Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau |
| 71313450-4 | Umweltüberwachung im Bau |
| 71315100-0 | Beratung im Bereich Bausubstanz |
| 71315200-1 | Bautechnische Beratung |
| 71320000-7 | Planungsleistungen im Bauwesen |
| 71321100-5 | Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft |
| 71322000-1 | Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau |
| 71322100-2 | Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau |
| 71322300-4 | Planungsleistungen für Brücken |
| 71322400-5 | Planungsleistungen für Dämme |
| 71325000-2 | Planung von Fundamenten |
| 71327000-6 | Dienstleistungen in der Tragwerksplanung |
| 71328000-3 | Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung |
| 71500000-3 | Dienstleistungen im Bauwesen |
| 71520000-9 | Bauaufsicht |
| 71521000-6 | Baustellenüberwachung |
| 71530000-2 | Beratung im Bauwesen |
| 71541000-2 | Projektmanagement im Bauwesen |
| 71631450-9 | Kontrolle von Brücken |
| 71631460-2 | Kontrolle von Dämmen |
| 71631470-5 | Inspektion von Gleisen |
| 71631480-8 | Inspektion von Straßen |
| 90722300-7 | Landgewinnung |
| DIN 18300 | Erdarbeiten |
| DIN 18301 | Bohrarbeiten |
| DIN 18302 | Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten) |
| DIN 18303 | Verbauarbeiten |
| DIN 18304 | Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten) |
| DIN 18305 | Wasserhaltungsarbeiten |
| DIN 18306 | Entwässerungskanalarbeiten |
| DIN 18307 | Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals: Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich) |
| DIN 18308 | Drän. und Versickerarbeiten |
| DIN 18309 | Einpressarbeiten |
| DIN 18312 | Untertagebauarbeiten |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite18 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.
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Anlage zu 231HB/232HB
(Entgelttabellen)
| DIN 18313 | Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten |
|---|---|
| DIN 18314 | Spritzbetonarbeiten |
| DIN 18315 | Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel |
| DIN 18316 | Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindmittel |
| DIN 18317 | Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt |
| DIN 18318 | Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen |
| DIN 18319 | Rohrvortriebsarbeiten |
| DIN 18321 | Düsenstrahlarbeiten |
| DIN 18322 | Kabelleitungstiefbauarbeiten |
| DIN 18324 | Horizontalspülbohrarbeiten |
| DIN 18325 | Gleisbauarbeiten |
| DIN 18326 | Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen |
| DIN 18330 | Mauerarbeiten |
| DIN 18331 | Betonarbeiten |
| DIN 18334 | Zimmer- und Holzbauarbeiten |
| DIN 18336 | Abdichtungsarbeiten |
| DIN 18340 | Trockenbauarbeiten |
| DIN 18345 | Wärmedämm-Verbundsysteme |
| DIN 18349 | Betonerhaltungsarbeiten |
| DIN 18350 | Putz- und Stuckarbeiten |
| DIN 18351 | Vorgehängte hinterlüftete Fassaden |
| DIN 18352 | Fliesen- und Plattenarbeiten |
Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025
Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite19 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.