231HB_ 232HB - Anlage (Tarifvertragskonfigurator).pdf

Instandsetzung der Rippenrohrteile des Rauchgaskühlers an Einäscherungslinie 2

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Vergabenummer

Maßnahme

Leistung

Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung

LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C

45200000-9Komplett-oderTeilbauleistungenim gemäßEntgelttabelleNr.1„Bauhauptleistungen“ HochbausowieTiefbauarbeiten (Seite2)

DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.

Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 01

Bauhauptleistungen

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Bauhauptleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird

auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen

angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit

durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland

erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete

Arbeitsstunde.

2.3 Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein Entgelt in Höhe des Gesamtentgeltes

(GE) je geleisteter Arbeitsstunde. Das GE setzt sich aus dem

Entgeltstundenlohn (EL) und dem Bauzuschlag (BZ) in Höhe von 5,9 Prozent

des EL zusammen.

2.4 Keinen Anspruch auf den BZ haben Personen, die überwiegend nicht auf

Baustellen, sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten

einschließlich Produktionsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe

und der Fahrdienste beschäftigt werden, soweit hierdurch der jeweilige

Mindestlohn nicht unterschritten wird. Für die auf Baustellen geleisteten

Arbeitsstunden haben diese Personen jedoch Anspruch auf den BZ.

2.5 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

DEnietsgee lEttnatbgeellltetaNbre.l0le1 iBsta auhna duepntl emisatußnggeebnlichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Seite2 EStnatngde:ltDtaerzifevmerbtreärg2e0)2 a5ngelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

2.6 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die im

Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.7 Für Mehrarbeit (Überstunden) ist ein Zuschlag i.H.v. 25 % zu zahlen.

Individuelle Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B.

Arbeitszeitkonten, Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

DEnietsgee lEttnatbgeellltetaNbre.l0le1 iBsta auhna duepntl emisatußnggeebnlichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Seite3 EStnatngde:ltDtaerzifevmerbtreärg2e0)2 a5ngelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter.

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3. Vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:

3.1. Allgemein

Stand:Dezember20 EntgelttabelleNr.0

025 01Bauhauptleistungen

S

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
ELBZGE
1Werker und Maschinenwerker Tätigkeit: - einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach AnweisungTätigkeitsbeispiele: - Sortieren und Lagern von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle - Pflege und Instandhaltung von Arbeitsmitteln - Reinigungs- und Aufräumarbeiten - Helfen beim Auf- und Abrüsten von Baugerüsten und Schalungen - Mischen von Mörtel und Beton - Bedienen von einfachen Geräten, z. B. Kompressor, handgeführte Bohr- und Schlaghämmer, Verdichtungsmaschinen (Rüttler), Presslufthammer, einschließlich einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten - Anbringen von zugeschnittenen Gipskarton- und Faserplatten, einschließlich einfacher Unterkonstruktionen und Dämmmaterial, das Anbringen von Dämmplatten (Wärmedämmverbundsystem) einschließlich Auftragen von einfachem Armierungsputz mit Einlegung des Armierungsgewebes - Helfen beim Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen - einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten - manuelle Erdarbeiten - manuelles Graben von Rohr- und Kabelgräben14,42 ab 01.04.2026 14,980,85 0,8815,27 15,86
2Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer Tätigkeit: - fachlich begrenzte Arbeiten (Teilleistungen eines Berufsbilds oder angelernte Spezialtätigkeiten) nach Anweisung Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet - Baumaschinistenlehrgang - anderweitig erworbene gleichwertige FertigkeitenTätigkeitsbeispiele: - Asphaltierer (Asphaltabdichter, Asphalteur): - Vorbereiten des Untergrundes - Erhitzen und Herstellen von Asphalten - Aufbringen und Verteilen der Asphaltmasse Baustellen-Magaziner: - Lagern von Bau- und Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten - Bereithalten und Warten der Werkzeuge und Geräte und Schutzausrüstungen - Führen von Bestandslisten Betonstahlbieger und Betonstahlflechter (Eisenbieger und Eisenflechter): - Lesen von Biege- und Bewehrungsplänen - Messen, Anreißen, Schneiden und Biegen - Bündeln und Einteilen der Stähle nach Zeichnung - Einteilen und Einbauen von Stahlbetonbewehrungen Fertigteilbauer: - Herstellen, Abbau und Wartung von Form- und Rahmenkonstruktionen für Fertigteile - Einlegen oder Einbauen von Bewehrungen oder Einbauteilen - Herstellen von Verbundbauteilen - Fertigstellen und Nachbehandeln von Fertigteilen Fuger, Verfuger: - Herstellen von Fugenmörtel aller Art17,03 ab 01.04.2026 17,691,00 1,04 (Entgeltta18,03 18,73 Anlage zu 231HB/23

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite4 bellen) 32HB

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  • Vorbereiten des Baukörpers zum Verfugen
  • Ausführen von Fugarbeiten – auch mit dauerelastischen Fugenmassen – und der erforderlichen Reinigungsarbeiten; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Gleiswerker:
  • Herstellen des Unterbaus
  • Verlegen von Schwellen und Schienen Mineur:
  • Ausführen von einfachen Verbauarbeiten durch Vortrieb und Verbau im Tunnel-, Schacht- und Stollenbau
  • Ausführen einfacher Beton- und Maurerarbeiten Putzer (Fassadenputzer, Verputzer):
  • Vorbereiten des Untergrundes
  • Herstellen und Aufbereiten der gebräuchlichsten Mörtel
  • Zurichten und Befestigen von Putzträgern
  • Herstellen und Aufbringen von Putzen
  • Oberflächenbearbeitung von Putzen; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rabitzer:
  • Herstellen der Unterkonstruktionen
  • Anbringen der Putzträger; Auf- und Abbauen der erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste Rammer (Pfahlrammer):
  • Vorbereiten, Aufstellen, Ansetzen und Abbauen von Rammgeräten
  • Ansetzen, Rammen und Ziehen der Pfähle und Wände Rohrleger:
  • Herstellen von Rohrgräben und Rohrgrabenverkleidungen sowie Verlegen von Rohren
  • Abdichten von Rohrverbindungen
  • Ausführen von einfachen Dichtigkeitsprüfungen Schalungsbauer (Einschaler):
  • Zurichten von Schalungsmaterial und Bearbeiten durch Sägen und Hobeln
  • Herstellen von Schalplatten
  • Zusammenbauen und Aufstellen von Schalungen nach Schalungsplänen sowie Ausschalen Schwarzdeckenbauer:
  • Vorbereiten des Untergrundes
  • Erhitzen von Bindemitteln und Herstellen von Mischgut
  • Einbauen und Verdichten des Mischgutes
  • Oberflächenbehandlung von Schwarzdecken Betonstraßenwerker:
  • Ausführen der gebräuchlichsten Betonstraßenbauarbeiten
  • Herstellen von Betonstraßendecken Schweißer (Gasschweißer, Lichtbogenschweißer):
  • Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung, insbesondere Sägen, Feilen und Bohren
  • Ausführen einfacher Schweißarbeiten, autogen und elektrisch Terrazzoleger:
  • Herstellen von Terrazzomischungen
  • Vorbereiten des Untergrundes und Aufteilen der Fläche
  • Einbringen, Verdichten, Schleifen, Polieren und Nachbehandeln von Terrazzo Wasser- und Landschaftsbauer:
  • Herstellen von Uferbefestigungen

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

Seite5 (Entgelttabellen) Anlage zu 231HB/232HB

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S E

Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

S

- Herstellen einfacher Dränagen und Wasserführungen - Ausführen einfacher Mauer-, Beton- und Pflasterarbeiten Maschinisten: - Aufstellen, Einrichten, Bedienen und Warten von kleineren Baumaschinen und Geräten Kraftfahrer: - Führen von Kraftfahrzeugen
2Fachwerker, Maschinisten und Kraftfahrer (entsprechend EG 2)weitere Anforderungen: nach dreimonatiger Beschäftigung in der EG 219,27 ab 01.04.2026 20,021,13 1,1820,40 21,20
3Facharbeiter, Baugeräteführer und Berufskraftfahrer Tätigkeit: - Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe im ersten Jahr - baugewerbliche Stufenausbildung in der ersten Stufe und Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung außerhalb der baugewerblichen Stufenausbildung - anerkannte Ausbildung als Maler und Lackierer, Garten- und Landschaftsbauer, Tischler jeweils mit Berufserfahrung - anerkannte Ausbildung, deren Berufsbild keine Anwendung für eine baugewerbliche Tätigkeit findet, und Berufserfahrung - Berufsausbildung zum Baugeräteführer - Prüfung als Berufskraftfahrer - durch längere Berufserfahrung erworbene gleichwertige Fertigkeiten21,79 ab 01.04.2026 22,641,28 1,3323,07 23,40
Holz- und Bautenschutzgewerbe sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung17,93
4Spezialfacharbeiter/Bauchmaschinenführer Tätigkeit: - selbständige Ausführung der Facharbeiten des jeweiligen Berufsbildes Regelqualifikation: - baugewerbliche Stufenausbildung in der zweiten Stufe ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit - Prüfung als Baumaschinenführer - Berufsausbildung zum Baugeräteführer ab dem dritten Jahr der Tätigkeit23,68 ab 01.04.2026 24,601,40 1,4525,08 Anlage 26,05 zu
Fließen-, Platten- und Mosaikleger24,39 ab 01.04.2026 25,341,44 (Entgeltta 1,5025,83 231HB/23 26,84

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite6 abellen) 32HB

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S E

Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

Se

- durch langjährige Berufserfahrung erworbene gleichwertige FertigkeitenBaumaschinenführer24,04 ab 01.04.2026 24,981,41 1,4725,45 26,45
Stuckateure und Gipser Stuckateure, die ihre Berufsausbildung in der Form der Stufenausbildung mit der obersten Stufe abgeschlossen haben, erhalten nach einjähriger Tätigkeit in ihrem Beruf diesen Lohn der Stuckateure und Gipser, wenn sie überwiegend folgende Arbeiten ausführen: - Ausführen von Stuckarbeiten, Anfertigen von Schablonen und Unterkonstruktionen sowie Ziehen und Ansetzen von Profilen; - Aufreißen, Antragen und Modellieren von Antragestuck; Mischen, Schneiden, Antragen, Schleifen und Polieren von Stuckmarmor und Stuccolustro; - Zeichnen, Aufreißen, Modellieren und Herstellen von Formen, Abgüssen, Architektur- und Geländemodellen sowie Dekorelementen.24,39 ab 01.04.2026 25,341,44 1,5025,83 26,84
Holz- und Bautenschutzgewerbe sofern tatsächliche Ausübung der folgenden Tätigkeiten: - oberflächennahe Betonsanierungsarbeiten bei statisch nicht relevanter Schädigung, - Abdichtungsarbeiten, - Sanierputzarbeiten, Schimmelpilzbekämpfung18,87
ab 10. Jahr der Tätigkeit19,81
5Vorarbeiter/Baumaschinen-Vorarbeiter Tätigkeit: Führung einer kleinen Gruppe von Arbeitnehmern, auch unter eigener Mitarbeit oder selbständige Ausführung besonders schwieriger Arbeiten - selbständige Ausführung schwieriger Instandsetzungsarbeiten an Baumaschinen ohne Mitarbeiterführung - Bedienung und Wartung mehrerer Baumaschinen einschließlich der StörungserkennungRegelqualifikation: - Vorarbeiterprüfung und Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter, Anstellung als oder Umgruppierung zum Vorarbeiter ohne Vorarbeiterprüfung - Prüfung als Baumaschinenführer und in der Regel mehrjährige Berufserfahrung24,80 ab 01.04.2026 25,771,46 1,5226,26 27,29
6Werkpolier und Baumaschinen-Fachmeister Tätigkeit: - Führung und Anleitung einer Gruppe von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung auch unter eigener Mitarbeit Regelqualifikation: - Werkpolierprüfung und Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier - Anstellung als bzw. Umgruppierung zum Werkpolier ohne WerkpolierprüfungWeitere Anforderung: - Als Werkpolierprüfung gilt nur eine Prüfung nach der Vereinbarung über die Durchführung der Vorarbeiter- und Werkpolierprüfungen im Baugewerbe vom 01.07.2012. Für die Prüfungen, die vor dem 01.07.2012 abgelegt wurden, gilt insoweit § 5 Nr. 3 in der Fassung vom 20.08.200727,01 ab 01.04.2026 28,061,59 1,66 (Entgelttab28,60 Anlage 29,72 zu 231HB/23

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite7 bellen) 2HB

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3.2 Poliere und Angestellte

Stand:Dezemb Entgelttabelle

ber2025 eNr.01Bauhauptleistungen

Se

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen bzw. nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
1Angestellte, die einfache Tätigkeiten ausführen, die eine kurze Einarbeitungszeit und keine Berufsausbildung erfordern.16,56 ab 01.04.2026 17,21
2Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene Berufsausbildung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.Beispiele: 1. Erstellen einfacher Schal-, Bewehrungs- und sonstiger einfacher Pläne; 2. Massenermittlungen für einfache Bauteile; 3. Ausführen einfacher Vermessungsarbeiten; 4. Vorbereiten und Ausführen einfacher, fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen unter Anleitung in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen einfacher, fachlicher begrenzter Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Schreiben vorgegebener Texte und Ausführen einfacher, fachlich begrenzte Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen18,88 ab 01.04.2026 19,62
3Angestellte, die fachlich begrenzte Tätigkeiten nach allgemeiner Anleitung ausführen, für die - eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine durch Berufserfahrung erworbene gleichwerte Qualifikation erforderlich istBeispiele: 1. Erstellen von Schal-, Bewehrungs- und sonstigen Plänen; 2. Massenermittlungen für Bauteile; 3. Ausführungen von Vermessungsarbeiten nach allgemeiner Anleitung; 4. Vorbereiten und Ausführen fachlich begrenzter Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Ausführen von Arbeiten im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen, 6. Schreiben vorgegebener Texte und Tabellen sowie Ausführen fachlich begrenzter Sekretariatsarbeiten; 7. Bedienen von Kommunikationsanlagen in Verbindung mit anderen Kommunikations- oder Verwaltungsaufgaben; 8. Archivarbeiten.21,44 ab 01.04.2026 22,28 Anlage
4Angestellte, die fachlich erweiterte Tätigkeiten teilweise selbständig ausführen, für die - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) oderBeispiele: 1. Anfertigen von Plänen; 2. einfache Aufmaßerstellungen und Massenermittlungen; 3. Ausführen von Vermessungsarbeiten; 4. Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen;24,09 zu 231HB/23 ab 01.04.2026 (Entgelttab 25,03

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite8 bellen) 2HB

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S E

Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

Se

- eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.5. Bearbeiten von Teilaufgaben im Personalwesen, im Einkauf, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 6. Ausführen von Sekretariatsarbeiten.
5Angestellte, die schwierige Tätigkeiten teilweise selbständig und teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie) und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.Beispiele: 1. Anfertigen von Plänen, Konstruktionen sowie Massenermittlungen; 2. Ausführen von Vermessungsarbeiten einschließlich Dokumentation; 3. teilweise selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, 4. Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 5. Erstellen von Aufmaßen und einfachen Bauabrechnungen; 6. Erstellen von einfachen Kalkulationen; 7. Erstellen von Terminplänen sowie Planen und Organisieren von Baustelleneinrichtungen in der Arbeitsvorbereitung; 8. Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 9. Einrichten von EDV-Arbeitsplätzen; 10. umfangreiche Sekretariatsarbeiten; 11. Korrespondenz in einer Fremdsprache26,82 ab 01.04.2026 27,87
6Angestellte, die schwierige Tätigkeiten weitgehend selbständig und teilweise eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule oder - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule mit Diplomabschluss oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.Beispiele: 1. Anfertigen von Eingabe- und Konstruktionsplänen; 2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen; 3. Anfertigen von einfachen statischen Berechnungen; 4. Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. weitgehend selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von schwierigen Aufmaßen und Bauabrechnungen; 7. Erstellen von Kalkulationen; 8. Planen von Schalungen und Baubehelfen in der Arbeitsvorbereitung; 9. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen unter Aufsicht eines verantwortlichen Bauleiters; 10. schwierige Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 11. Ausführen von Teilaufgaben im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 12. Betreuen von EDV-Anwendern und Ausführen von Arbeiten an der Hardware; 13. Führen eines Sekretariats; 14. Korrespondenz in Fremdsprachen.29,65 ab 01.04.2026 30,81 Anlage zu 2
7Angestellte, die schwierigere Tätigkeiten selbständig und weitgehend eigenverantwortlich ausführen, für dieBeispiele: 1. Entwerfen, Konstruieren, Berechnen von Bauwerken mit mittlerem Schwierigkeitsgrad;31HB/23 32,64 (Entgelttab ab 01.04.2026 33,91

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. eite9 bellen) 32HB

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Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

- ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss oder - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und die entsprechende Berufserfahrung oder - Ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche durch berufliche Fortbildung erworbene Fachkenntnisse oder - eine durch umfassende Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist und - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister.2. Anfertigen von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplänen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad; 3. Anfertigen von statischen Berechnungen; 4. Planen und Ausführen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von schwierigen Kalkulationen; 7. Berechnen und Erstellen von Plänen für Schalungen und Baubehelfe in der Arbeitsvorbereitung; 8. Koordinieren und Überwachen von Bauausführungen oder Abschnittsbauleitung; 9. Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; 10. Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden, ohne selbst überwiegend körperlich mitzuarbeiten; 11. schwierige und umfangreiche Sachbearbeitung im Personalwesen, im Einkauf, in der Angebotsbearbeitung, in der Geräteverwaltung, im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der kaufmännischen Verwaltung von Baustellen; 12. Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 13. Beraten bei EDV-Systemanwendungen, Betreuen von EDV-Netzwerken; 14. Führen des Sekretariats der Geschäftsleitung.
8Angestellte, die besonders schwierige Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master an einer Technischen Hochschule oder Universität und die entsprechende Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und die entsprechende Berufserfahrung oder - ein Abschluss als Master an einer Fachhochschule und eine vertiefte Berufserfahrung oder - ein Abschluss als Bachelor an einer Technischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule und einer vertieften Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist und - Poliere, welche die Prüfung gemäß der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin" " erfolgreich abgelegt haben und als Polier angestellt wurden oder die als Polier angestellt wurden, ohne diese Prüfung abgelegt zu haben, sowie Meister.Beispiele: 1. Entwerfen, Berechnen von Baukonstruktionen; 2. Anfertigen von Objektplänen; 3. Anfertigen von umfangreichen statischen Berechnungen; 4. Planen, Ausführen und Überwachen von Ingenieurvermessungsarbeiten; 5. Überwachen, selbständiges Ausführen und Auswerten von Untersuchungen und Messungen in Labors, Werkstätten und Baustoffprüfstellen; 6. Erstellen von besonders schwierigen Kalkulationen; 7. Entwickeln und Bearbeiten aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; 8. Selbständiges Leiten von Bauausführungen; 9. Selbständiges und eigenverantwortliches Veranlassen und Überwachen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes; 10. Koordinieren und Überwachen umfangreicher Bauausführungen, ggf. einschließlich der eigenverantwortlichen Einsatzplanung und Führung des gewerblichen Baustellenpersonals und der gewerblichen Auszubildenden; 11. Verhandeln mit Bauauftraggebern und Behörden; 12. Leiten und Durchführen der kaufmännischen Arbeiten auf einer Baustelle; 13. Vorbereiten von Bilanzen; 14. Besonders schwierige Arbeiten im kaufmännischen Controlling oder im Baustellen-Controlling; 15. Bearbeiten aller Aufgaben im Personalwesen, im Einkauf oder in der Angebotsbearbeitung; 16. Erstellen von EDV-Konzepten.35,72 ab 01.04.2026 37,12 Anlage zu 231HB (Entg

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite10 elttabellen) B/232HB

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S E

Stand:Dezember2025 EntgelttabelleNr.01Bauhauptleistungen

9Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig und eigenverantwortlich ausführen, für die - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.Beispiele: 1. Leiten, Überwachen und Durchführen komplizierter und umfangreicher technischer oder kaufmännischer Arbeiten; 2. Entwerfen, Berechnen komplizierter Baukonstruktionen; 3. Anfertigen komplizierter Objektpläne; 4. Leiten, Überwachen und Durchführen aller Aufgaben der Arbeitsvorbereitung; 5. Selbständiges Leiten von komplizierten Bauausführungen; 6. Erstellen von Bilanzen; 7. Verhandlungsführung mit Bauauftraggebern und Behörden; 8. Erstellen von umfangreichen, komplizierten EDV-Konzepten.39,67 ab 01.04.2026 41,22
10Angestellte, die umfassende Tätigkeiten selbständig ausführen, eine besondere Verantwortung haben sowie über eine eigene Dispositions- und Weisungsbefugnis verfügen, für die - ein Abschluss als Master oder Bachelor und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an der Technischen Hochschule oder Universität jeweils mit Diplomabschluss und eine vertiefte Berufserfahrung oder - eine abgeschlossene Ausbildung an einer Fachhochschule oder an einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Berufsakademie, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie jeweils mit Diplomabschluss) und vertiefte - Berufserfahrung oder - eine durch vertiefte Berufserfahrung erworbene gleichwertige Qualifikation erforderlich ist.44,20 ab 01.04.2026 45,93
11Poliere im feuerungstechnischen GewerbeFeuerungs- und Ofenpoliere, Koksofen- und Gewerksofenbau-Poliere sowie Ofenmeister30,07 ab 01.04.2026 37,48 A
Schornsteinbau-Poliere37,55 nlage ab 01.04.2026 39,02 zu

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich Entgelttarifverträge) angelehnt. Zur besseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedoch männliche, weibliche und diverse Geschlechter. Seite11 (Entgelttabellen) 231HB/232HB

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB-C/DIN) - n icht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle Nr. 1Bauhauptleistungen
45111230-9Baugrundverfestigungsarbeiten
45111240-2Baugrundentwässerungsarbeiten
45111291-4Erschließungsarbeiten
45112100-6Grabenaushub
45112200-7Bodenabtrag
45112210-0Mutterbodenabtrag
45112300-8Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten
45112310-1Aufschüttungsarbeiten
45112320-4Landgewinnungsarbeiten
45112330-7Wiederurbarmachung
45112350-3Erschließung von Ödland
45112420-5Fundamentaushub
45112440-1Terrassierung von Hügeln
45112441-8Terrassierungsarbeiten
45112500-0Erdbewegungsarbeiten
45112600-1Einschnitt und Auftrag
45120000-4Versuchs- und Aufschlussbohrungen
45121000-1Versuchsbohrungen
45122000-8Aufschlussbohrungen
45200000-9Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
45210000-2Bauleistungen im Hochbau
45211000-9Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser
45211100-0Bauarbeiten für Wohnhäuser
45211200-1Bau von Heimen
45211300-2Bau kompletter Wohnhäuser
45211340-4Bau von Mehrfamilienhäusern
45211341-1Bau von Wohnungen
45211350-7Bau von Mehrzweckgebäuden
45212150-2Bau von Kinos
45212160-5Bau von Kasinos
45212170-8Bau von Unterhaltungsgebäuden
45212171-5Bau von Unterhaltungszentren
45212172-2Bau von Freizeitheimen
45212180-1Bau von Kartenverkaufsstellen
45212200-8Bauarbeiten für Sportanlagen
45212210-1Bau von Einzweck-Sportanlagen
45212212-5Bauarbeiten für Schwimmbäder
45212220-4Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
45212311-9Bau von Kunstgalerien
45212312-6Bau von Ausstellungszentren
45212313-3Bau von Museen
45212314-0Bau von historischen Monumenten oder Gedächtnismalen
45212321-2Bau von Auditorien
45212322-9Bau von Theatern
45212330-8Bau von Bibliotheken
45212331-5Bau von Multimedia-Bibliotheken
45212340-1Bau von Vortragssälen
45212351-1Bau von prähistorischen Monumenten

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite12 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45212352-8Bau von Industriedenkmalen
45212353-5Bau von Palästen
45212354-2Bau von Schlössern
45212360-7Bau von Gebäuden für die Religionsausübung
45212361-4Bau von Kirchen
45212411-0Bau von Hotels
45212412-7Bau von Herbergen
45212421-3Bau von Restaurants
45212422-0Bau von Kantinen
45212423-7Bau von Cafeterias
45213110-7Bau von Geschäftsgebäuden
45213111-4Bau von Einkaufszentren
45213120-0Bau von Postämtern
45213130-3Bau von Banken
45213141-3Bau von Markthallen
45213150-9Bau von Bürogebäuden
45213221-8Bau von Lagerhallen
45213230-4Bau von Schlachthöfen
45213240-7Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden
45213241-4Bau von Scheunen
45213242-1Bau von Viehställen
45213251-7Bau von Industrieanlagen
45213252-4Bau von Werkstätten
45213260-3Bau von Lagerdepots
45213311-6Bau von Busbahnhöfen
45213312-3Bau von Parkhäusern
45213313-0Bau von Raststättengebäuden
45213314-7Bau von Busbetriebshöfen
45213321-9Bau von Bahnhöfen
45213322-6Bau von Kopfbahnhöfen
45213331-2Bau von Flughafengebäuden
45213332-9Bau von Flughafenkontrolltürmen
45213341-5Bau von Fährverkehrsgebäuden
45213342-2Bau von Ro-Ro-Terminals
45213351-8Bau von Flugzeugwartungshallen
45213352-5Bau von Reparaturlagern
45214210-5Bau von Grundschulen
45214220-8Bau von weiterführenden Schulen
45214230-1Bau von Sonderschulen
45214310-6Bau von Berufsschulen
45214320-9Bau von Fachschulen
45214410-7Bau von Fachhochschulen
45214420-0Bau von Hörsälen
45214430-3Bau von Sprachlaboren
45214610-9Bau von Laborgebäuden
45214620-2Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen
45214640-8Bau von Wetterstationen
45215110-1Bau von Heilbädern
45215120-4Bau von medizinischen Spezialgebäuden
45215130-7Bau von Kliniken
45215140-0Bau von Krankenhauseinrichtungen
45215212-6Bau von Altersheimen
45215213-3Bau von Pflegeheimen
45215214-0Bau von Wohnheimen

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite13 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45215215-7Bau von Kinderheimen
45215221-2Bau von Tagesstätten
45215222-9Bau von Behördenzentren
45215400-1Friedhof
45215500-2Öffentliche Toiletten
45216111-5Bau von Polizeirevieren
45216112-2Bau von Gerichtsgebäuden
45216113-9Bau von Gefängnissen
45216121-8Bau von Feuerwachen
45216122-5Bau von Sanitätswachen
45216123-2Bau von Gebäuden der Bergwacht
45216124-9Bau von Rettungsbootstationen
45216125-6Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste
45216126-3Bau von Gebäuden der Küstenwache
45216127-0Bau von Rettungsdienststationen
45216128-7Bau von Leuchttürmen
45216220-2Bau von Militärbunkern
45216230-5Bau von Militärschutzräumen
45216250-1Bau von Verteidigungsgräben
45221110-6Bau von Brücken
45221111-3Bau von Straßenbrücken
45221112-0Bau von Eisenbahnbrücken
45221113-7Bau von Fußgängerbrücken
45221120-9Bau von Viadukten
45221121-6Bau von Straßenviadukten
45221122-3Bau von Eisenbahnviadukten
45221200-4Bauarbeiten für Tunnel, Schächte und Unterführungen
45221210-7Überdeckte oder teilüberdeckte Ausschachtungen
45221211-4Straßenunterführung
45221240-6Bauarbeiten für Tunnel
45221241-3Bau von Straßentunnels
45221242-0Bau von Eisenbahntunnels
45221243-7Bau von Fußgängertunnels
45221244-4Bau von Kanaltunnels
45221245-1Bau von Flusstunnels
45221246-8Bau von Unterwassertunnels
45221247-5Tunnelbauarbeiten
45221250-9Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45222100-0Bau von Abfallbehandlungsanlagen
45222110-3Bau von Mülldeponien
45222200-1Ingenieurarbeiten für Militäranlagen
45222300-2Ingenieurarbeiten für Sicherheitsanlagen
45223210-1Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45223220-4Rohbauarbeiten
45223300-9Bau von Parkplätzen
45223310-2Bau von Tiefgaragen
45223320-5Bau von Park- and Ride-Anlagen
45223400-0Bau von Radarstationen
45223600-2Bau von Hundezwingern
45223700-3Bau von Raststätten
45223710-6Bau von Autobahnraststätten
45223720-9Bau von Tankstellen
45223800-4Montage und Errichtung von Fertigkonstruktionen
45223820-0Fertigbauelemente und -teile

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite14 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45223821-7Fertigbauelemente
45223822-4Fertigbauteile
45231100-6Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110-9Rohrverlegearbeiten
45231111-6Heben und Neuverlegen von Rohrleitungen
45231112-3Installation von Rohrleitungsnetzen
45231113-0Neuverlegung von Rohrleitungen
45231300-8Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
45231400-9Bauarbeiten für Starkstromleitungen
45232100-3Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen
45232140-5Bau von Fernheizleitungsnetzen
45232150-8Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
45232151-5Bauarbeiten zur Sanierung von Wasserhauptleitungen
45232200-4Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen
45232300-5Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Fernsprech- und Fernmeldeleitungen
45232310-8Bauarbeiten für Fernsprechleitungen
45232311-5Leitungen für Notrufsäulen
45232320-1Kabelfernsehleitungen
45232330-4Errichtung von Antennen
45232332-8Mit dem Fernmeldewesen verbundene Arbeiten
45232340-7Bau von Basisstationen für den Mobilfunk
45232440-8Bauarbeiten für Abwasserrohre
45232451-8Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
45232452-5Entwässerungsarbeiten
45232453-2Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45232454-9Bau von Regenwasserbecken
45232460-4Sanitäre Anlagen
45233000-9Bauarbeiten, Fundamentierungsarbeiten und Oberbauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
45233100-0Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
45233110-3Bauarbeiten für Autobahnen
45233120-6Straßenbauarbeiten
45233121-3Bauarbeiten für Hauptstraßen
45233122-0Bau von Ringstraßen
45233123-7Bau von Nebenstraßen
45233124-4Bau von Fernstraßen
45233125-1Bau von Straßenkreuzungen
45233126-8Bau von Kreuzungen in mehreren Ebenen
45233127-5Bau von T-Kreuzungen
45233128-2Bau von Verkehrskreiseln
45233129-9Bau von Querstraßen
45233130-9Bauarbeiten für Fernstraßen
45233131-6Bauarbeiten für Hochstraßen
45233139-3Instandhaltung von Fernstraßen
45233140-2Straßenarbeiten
45233141-9Straßeninstandhaltungsarbeiten
45233142-6Straßenausbesserungsarbeiten
45233144-0Bau von Überführungen
45233160-8Pfade und andere ungeteerte Wege
45233161-5Bau von Fußwegen
45233162-2Bau von Fahrradwegen

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite15 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45233210-4Oberbauarbeiten für Fernstraßen
45233220-7Oberbauarbeiten für Landstraßen
45233221-4Straßenmarkierungsarbeiten
45233222-1Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
45233223-8Aufbringen von Fahrbahnschichten
45233224-5Bau von Straßen mit zwei Fahrbahnen
45233225-2Bau von Straßen mit einer Fahrbahn
45233226-9Bau von Zufahrtstraßen
45233227-6Bau von Zubringerstraßen
45233229-0Instandhaltung von Seitenstreifen
45233251-3Erneuerung von Straßendecken
45233252-0Oberbauarbeiten für Straßen
45233253-7Oberbauarbeiten für Fußwege
45233260-9Bau von Fußgängerwegen
45233261-6Bau von Fußgängerüberführungen
45233262-3Bau von Fußgängerzonen
45233270-2Markierungsarbeiten für Parkplätze
45233290-8Installation von Straßenschildern
45233291-5Installation von Verkehrssäulen
45233294-6Installation von Straßenverkehrssignalen
45233300-2Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen, Landstraßen, Straßen und Fußwege
45233310-5Fundamentierungsarbeiten für Fernstraßen
45233320-8Fundamentierungsarbeiten für Landstraßen
45233330-1Fundamentierungsarbeiten für Straßen
45233340-4Fundamentierungsarbeiten für Fußwege
45234113-1Rückbau von Gleisen
45234116-2Gleisbauarbeiten
45234127-2Bau von Straßenbahndepots
45234130-6Gleisbettbauarbeiten
45234140-9Bau von schienengleichen Bahnübergängen
45234180-1Bau von Eisenbahnwerkstätten
45234200-8Seilbahnsysteme
45234210-1Seilbahnsysteme mit Kabinen
45234240-0Standseilbahn
45234250-3Bau von Drahtseilbahnen
45235111-4Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten
45235200-5Bauarbeiten für Start- und Landebahnen
45235210-8Oberflächenerneuerung für Start- und Landebahnen
45235300-6Bauarbeiten für Flugzeug-Rollfelder
45235310-9Bau von Rollbahnen
45235311-6Rollbahn-Befestigungsarbeiten
45236100-1Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen
45236110-4Oberbauarbeiten für Sportplätze
45236111-1Oberbauarbeiten für Golfplätze
45236112-8Oberbauarbeiten für Tennisplätze
45236113-5Oberbauarbeiten für Rennbahnen
45236114-2Oberbauarbeiten für Laufbahnen
45236200-2Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen
45236210-5Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze
45236220-8Oberbauarbeiten für Tiergärten
45236230-1Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
45236250-7Oberbauarbeiten für Parkanlagen
45236300-3Oberbauarbeiten für Friedhöfe

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite16 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45240000-1Wasserbauarbeiten
45241100-9Bau von Kais
45241200-0Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen
45241300-1Bau von Anlegeplätzen
45241400-2Bau von Docks
45241500-3Bau von Anlandevorrichtungen
45245000-6Nassbagger- und Pumparbeiten für Wasseraufbereitungsanlagen
45246400-7Hochwasserschutzarbeiten
45246410-0Wartung von Hochwasserschutzanlagen
45246500-8Bau von Promenaden
45247100-1Bauarbeiten für Wasserstraßen
45247130-0Bau von Aquädukten
45247200-2Bauarbeiten für Dämme und ähnliche feste Konstruktionen
45247210-5Bau von Dämmen
45247211-2Bau von Dammwänden
45247212-9Dammverstärkungsarbeiten
45247220-8Bau von Wehren
45247230-1Bau von Deichen
45247240-4Bau von statischen Stauwerken
45248100-8Bau von Kanalschleusen
45248400-1Bau von Landebrücken
45248500-2Bau von beweglichen Stauwerken
45261100-5Errichtung von Dachstühlen
45261420-4Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
45262200-3Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
45262210-6Fundamentierungsarbeiten
45262212-0Verbauarbeiten
45262213-7Schlitzwandbauweise
45262220-9Brunnenbohrung
45262300-4Betonarbeiten
45262310-7Stahlbetonarbeiten
45262311-4Betonrohbauarbeiten
45262320-0Estricharbeiten
45262321-7Estricharbeiten (Fußboden)
45262330-3Betonreparaturarbeiten
45262350-9Arbeiten mit nicht verstärktem Beton
45262360-2Zementierungsarbeiten
45262370-5Betonummantelungsarbeiten
45262400-5Baustahlmontagearbeiten
45262500-6Maurerarbeiten
45262510-9Steinbauarbeiten
45262512-3Quadersteinarbeiten
45262520-2Mauerarbeiten
45262522-6Mauerwerksarbeiten
45262620-3Stützmauern
45262680-1Schweißarbeiten
45321000-3Wärmedämmarbeiten
45332300-6Verlegen von Abwasserleitungen
45410000-4Putzarbeiten
45421120-1Einbau von Türschwellen
45421141-4Einbau von Trennwänden
45421146-9Einbau von abgehängten Decken
45421152-4Installation von Trennwänden
45431100-8Verlegen von Bodenfliesen

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite17 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45431200-9Verlegen von Wandfliesen
45442300-0Mit Oberflächenschutz verbundene Arbeiten
45500000-2Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal
45510000-5Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal
45520000-8Vermietung von Maschinen für Erdbewegungen mit Bedienungspersonal
70111000-2Erschließung von Wohngrundstücken
70112000-9Erschließung von Nichtwohngrundstücken
71311000-1Beratung im Tief- und Hochbau
71311210-6Beratung im Bereich Straßenbau
71311300-4Beratung im Bereich Infrastrukturen
71312000-8Beratung im Hochbau
71313100-6Lärmschutzberatung
71313200-7Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
71313400-9Umweltfolgenabschätzung im Bau
71313410-2Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau
71313420-5Umweltnormen für den Bau
71313430-8Analyse der Umweltindikatoren im Bau
71313440-1Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umweltfolgenabschätzung im Bau
71313450-4Umweltüberwachung im Bau
71315100-0Beratung im Bereich Bausubstanz
71315200-1Bautechnische Beratung
71320000-7Planungsleistungen im Bauwesen
71321100-5Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
71322000-1Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71322100-2Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
71322300-4Planungsleistungen für Brücken
71322400-5Planungsleistungen für Dämme
71325000-2Planung von Fundamenten
71327000-6Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71328000-3Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
71500000-3Dienstleistungen im Bauwesen
71520000-9Bauaufsicht
71521000-6Baustellenüberwachung
71530000-2Beratung im Bauwesen
71541000-2Projektmanagement im Bauwesen
71631450-9Kontrolle von Brücken
71631460-2Kontrolle von Dämmen
71631470-5Inspektion von Gleisen
71631480-8Inspektion von Straßen
90722300-7Landgewinnung
DIN 18300Erdarbeiten
DIN 18301Bohrarbeiten
DIN 18302Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen (ehemals Brunnenbauarbeiten)
DIN 18303Verbauarbeiten
DIN 18304Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten (ehemals Rammarbeiten)
DIN 18305Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18307Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden (ehemals: Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich)
DIN 18308Drän. und Versickerarbeiten
DIN 18309Einpressarbeiten
DIN 18312Untertagebauarbeiten

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite18 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

DIN 18313Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten
DIN 18314Spritzbetonarbeiten
DIN 18315Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindmittel
DIN 18316Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindmittel
DIN 18317Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt
DIN 18318Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
DIN 18319Rohrvortriebsarbeiten
DIN 18321Düsenstrahlarbeiten
DIN 18322Kabelleitungstiefbauarbeiten
DIN 18324Horizontalspülbohrarbeiten
DIN 18325Gleisbauarbeiten
DIN 18326Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen
DIN 18330Mauerarbeiten
DIN 18331Betonarbeiten
DIN 18334Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18336Abdichtungsarbeiten
DIN 18340Trockenbauarbeiten
DIN 18345Wärmedämm-Verbundsysteme
DIN 18349Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18350Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18351Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
DIN 18352Fliesen- und Plattenarbeiten

Entgelttabelle Nr. 01 Bauhauptleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)1 aBnaguehleauhpnttl.e Zisutur nbgeesnseren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedochS eite19 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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